Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Donnerstag, 21. Juni 2018 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende Elisabeth Heister-Neumann eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt. Sie begrüßt unter den Gästen den Ehrenbürgermeister der Stadt Helmstedt, Herrn Dr. Karl Birker.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Heister-Neumann stellt die ordnungsgemäße Ladung des Rates der Stadt Helmstedt fest. Sie bittet Herrn Schulze, die Anwesenheit festzustellen. Im Anschluss daran stellt sie fest, dass die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt gegeben ist.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Frau Heister-Neumann fragt, ob es zur Tagesordnung Änderungswünsche gibt.

Bürgermeister Wittich Schobert gibt bekannt, dass eine vom Fachausschuss gewünschte Vorlage zum Thema Insektensterben noch nicht gefertigt wurde. Bislang existiere nur die Bekanntgabe 28/2018. Die gewünschte Vorlage wird für die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Rates vorbereitet.

Herr Schobert beantragt, einen zusätzlichen TOP 34 - Persönliche Erklärung des Bürgermeisters - in die Tagesordnung aufzunehmen.

Herr Engelke bemängelt, dass sowohl sein Antrag als auch der Antrag der SPD zum Thema Bau- und Umweltausschuss nicht im Fachausschuss bzw. Verwaltungsausschuss behandelt wurde. Seiner Meinung nach seien diese Anträge nach § 76 NKomVG nicht beschlussfähig. Er werde bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt einen Überweisungsantrag in den Fachausschuss stellen.

Herr Junglas stellt klar, dass die SPD Fraktion den Antrag aufrecht erhalten wird. Eine Entscheidung über die Ausgestaltung von Fachausschüssen trifft der Rat ohne vorherige Beratung in einem Fachausschuss oder im Verwaltungsausschuss.

Frau Heister-Neumann ergänzt, dass der Antrag von Herrn Engelke im Rat beraten werden kann. Er kann aber natürlich auch zur Beratung in einen Fachausschuss verwiesen werden.

Der Antrag von Herrn Schobert wird mit 32 JA-Stimmen bei einer NEIN-Stimme angenommen.

Sodann stellt Frau Heister-Neumann die geänderte Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird jedoch kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Herr Engelke stellt zu 2 Themengebieten Fragen. Zum einen möchte er wissen, was die Stadt Helmstedt bisher unternommen hat, um eine Betreuung bis 16 Uhr von Montag bis Freitag in der Grundschule Pestalozzistraße sicher zu stellen und wann damit zu rechnen ist. Die Betreuung der 1. und 2. Klassen der GS Pestalozzistraße wurde von Montag bis Donnerstag von 16 Uhr auf 15 Uhr verkürzt. Freitags endet die Betreuung um 12.40 Uhr. An einer Besprechung mit Elternvertretern und der Schulleitung hat auch die Stadt Helmstedt teilgenommen. Einige Eltern machten auf die nun aufkommenden Probleme bez. der Betreuungszeiten aufmerksam. Die Eltern müssen nun ihre Arbeitszeiten teilws. verändern. Der zweite Fragenkomplex bezieht sich auf die Bereisung der Grundschulen Anfang Mai. Vom 2. bis 4. Mai hat eine Bereisung der Grundschulen stattgefunden. Er stellt dazu folgende Fragen:
- Weshalb ist den Ratsmitgliedern kein Programm mit den Orten und Terminen bekannt gemacht worden?
- Worauf lag das Augenmerk der Bereisung, beispielsweise Platzsituation, Zustand usw.?
- Wird es einen Bericht über die Feststellungen geben und wenn ja wann?

Herr Schobert antwortet auf die erste Frage von Herrn Engelke, dass es in der Verantwortung des Schulvorstandes liegt, wie der Ganztagsschulbetrieb ausgestaltet wird. Darunter fällt auch die zeitliche Festlegung. Die Stadt Helmstedt unterstützt dahingehend, dass freiwillige Mittel in den Haushalt eingestellt werden, damit der Ganztagesbetrieb zusammen mit den Mitteln des Landes Niedersachsen durchgeführt werden kann. Die Organisationshoheit liege aber bei der Schule selbst. Seines Wissens nach habe der Schulvorstand der Veränderung zugestimmt. Zu der Bereisung der Grundschulen führt Herr Schobert aus, dass Herr Engelke mit E-Mail vom 30.04. die Teilnahme an der Schulbereisung zugesagt hat. Insofern müsse er ja die Einladung auch bekommen haben. In einem Ratstelegramm am 26.02.2018 wurde frühzeitig auf die Bereisung hingewiesen. Während der Bereisung haben die Schulleitungen Auskunft gegeben, wie die jeweilige Schule aufgestellt ist, nach welchen Konzepten sie arbeiten und wie der bauliche Zustand der Schulen ist. Im vergangenen Schulausschuss wurde die Bereisung nachbereitet. Einen Bericht der Bereisung gibt es dementsprechend nicht.

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Für die Gruppe FDP/HWG stellt Frau Schadebrodt 2 Anfragen. Die erste Anfrage bezieht sich auf den aktuellen Sachstand der Skateranlage. Sie erinnert daran, dass diese seit dem 23. Mai 2017 geschlossen ist. Die Vorplanungen sollten Ende 2017 zur Verfügung stehen. Im Jahr 2018 sollte dann die Planung erfolgen. Angedacht war auch eine kleine Zwischenlösung, damit man die Anlage nicht gänzlich schließen müsse. Im Konzept des JFBZ taucht die Skateranlage als ausdrücklich definiertes Handlungsfeld auf. Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Windparkanlagen des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RGB). Der RGB müsse seine Pläne für die 49 Windparks in der Region erneut ändern. In 11 Fällen ist dies laut einer Pressemeldung geschehen. Das Gebiet am Lappwaldsee war aber nicht dabei. Sie fragt, ob dies nun bedeute, dass man in Helmstedt nun künftig mit mehr und höheren Windrädern am Lappwaldsee rechnen müsse. Weiterhin möchte sie wissen, ob man Chancen habe, die Planungen zu verhindern und damit die touristischen Entwicklungsmöglichkeiten zu bewahren. Zuletzt fragt sie, ob die Helmstedter Vertreter in der Verbandsversammlung im August den aktuell vorliegenden Plänen zustimmen werden.

Herr Schobert antwortet, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen der finanzielle Bereich für die Skateranlage etwas verringert wurde. Es wurde mit einem Fachplaner Kontakt aufgenommen. Allerdings liege noch kein neuer Entwurf vor. Neu komme hinzu, dass es Überlegungen gebe, den Bereich Kaisergarten für den Neubau eines Kindergartens zu beplanen. Parallel dazu müsste man sich Gedanken über einen neuen Standort für die Skateranlage machen. Auf die zweite Frage von Frau Schadebrodt antwortet Herr Schobert, dass die bisherigen Planungen des Regionalverbandes eine Vergrößerung des Vorranggebietes für Windenergie zwischen Helmstedt und Büddenstedt vorsehen. Unabhängig davon gebe es keine baurechtliche Höhenbeschränkung für Windenergieanlagen. Die Verwaltung habe bisher keine Informationen, ob beabsichtigt sei, auf die angedachte Erweiterungsfläche im Rahmen der Korrektur der bisherigen Planungen zu verzichten. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass in dem Bereich künftig höhere oder weitere Windenergieanlagen errichtet werden. Wie die Mitglieder der Verbandsversammlung letztendlich abstimmen, sei der Verwaltung nicht bekannt. Die 3. Auslegung werde voraussichtlich am 09.08.2018 von der Verbandsversammlung beschlossen. In der Auslegung werden nur Stellungnahmen zu den Bereichen zugelassen, in denen Änderungen vorgenommen wurden. Der Helmstedter Bereich sei nicht von der Änderung betroffen. Somit bleibe es hier bei der bekannten Fassung.

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Herr Gehrke hat mehrere Fragen zum Thema Stilllegung des Kraftwerkes Buschhaus und Überführung in eine "Sicherheitsbereitschaft" gestellt. Eine mögliche Wiederinbetriebnahme von Buschhaus innerhalb von 11 Tagen wird Auswirkungen auf die Infrastruktur rund um das Kraftwerk haben und damit auch auf einzelne regionale Einrichtungen, u. a. öffentliche Verkehrsbetriebe, Sanitätsdienste, Sicherheitsdienste und Feuerwehren.
- Sind Vertreter des Landkreises, der Städte Helmstedt und Schöningen oder der o. a. Einrichtungen an den Beratungen beteiligt worden, die zur Überführung des Kraftwerks Buschhaus in die Sicherheitsbereitschaft führten? Wenn ja, welche Vertreter und in welchem Zusammenhang?
Herr Schobert beantwortet diese Frage mit Nein.
- Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über die Auswirkungen und Kosten einer möglichen Wiederinbetriebnahme des Kraftwerkbetriebs für einzelne regionale Einrichtungen vor? Wenn ja, welche?
Herr Schobert beantwortet diese Frage mit Nein.
- Gibt es die Bereitschaft seitens des Kraftwerkbetreibers, die Kommunen bzw. kommunalen Einrichtungen entsprechend ihrem erforderlichen Aufwand in die Vergütungsregelung einzubeziehen?
Herr Schobert beantwortet diese Frage mit Nein.
- Wird die Stadt Helmstedt von den o. a. Vergütungen Anteile für Ihr Gewerbesteueraufkommen erhalten?
Herr Schobert beantwortet diese Frage mit Ja, sofern ein Gewinn erziehlt wird. Die Vergütungen werden als Einnahme gebucht. Wenn die Kosten entsprechend niedriger sind und somit ein Gewinn verbleibt, kann die Stadt mit Gewerbesteueranteilen rechnen.
- Am 6. Juni hat die Bundesregierung die Einsetzung der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" beschlossen. Diese Kommission soll Vorschläge für eine Strukturentwicklung in den betroffenen Regionen vorlegen, mit denen Wachstum und Beschäftigung gestärkt werden sollen. Beinhaltet der unbestimmte Begriff "betroffene Regionen" auch das Helmstedter Revier? Wenn nicht, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dass auch das Helmstedter Revier Bestandteil der o. a. Strukturentwicklung mit den damit verbundenen Fördermöglichkeiten wird?
Herr Schobert beantwortet diese Frage mit Ja. Das Helmstedter Revier ist in dieses Projekt mit einbezogen worden. Vertreter für das Land Niedersachsen ist der Minister Olaf Lies.

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Herr Junglas hat im Namen der SPD-Fraktion Fragen zum Bauvorhaben Clarabad - Brunnental gestellt. Am 23.03.2017 hat der Rat der Stadt Helmstedt den Bebauungsplan und die Änderung der örtlichen Bauvorschrift für den Bereich Bad Helmstedt einstimmig beschlossen. Im Protokoll der Sitzung wird u. a. ausgeführt: Der Bürgermeister spricht dem Investor Herrn Grandtke ein großes Lob aus. Er freue sich, dass nun im Brunnental wieder etwas in Bewegung gesetzt werde, was zur Attraktivitätssteigerung beitragen werde. Nicht außer Acht lassen dürfe man, dass durch die Sanierung des Clarabades in absehbarer Zeit auch wieder Arbeitsplätze im Brunnental entstehen. Im Hinblick auf die Projektrealisierung bittet Herr Junglas um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Bauanträge wurden für das Projekt Clarabad (Kaffee und Gebäudesanierung) gestellt, genehmigt oder zurückgezogen?
- Wie ist der Stand der Projektrealisierung?
- Hat sich die, dem Rat vorgestellte, Planung des Investors inzwischen geändert?
- Wann ist mit einer Fertigstellung des Projektes Clarabad (Kaffee und Gebäudesanierung) zu rechnen?
Herr Schobert beantwortet diese Fragen wie folgt:
Für ein provisorisches Kaffeegebäude ist im Jahr 2017 die Baugenehmigung erteilt worden. Dieses ist in Betrieb genommen worden. Die Nutzungsänderung von Wohnungen zu einer Pension im östlichen Gebäudetrakt ist im April 2018 genehmigt worden. Nach Auskunft des Eigentümers soll der Betrieb Ende Oktober beginnen. Ein Bauantrag für ein neues Kaffeegebäude ist im April 2018 zurückgezogen worden. Entgegen der ursprünglichen Planung soll das Hauptgebäude gänzlich abgerissen werden. Für die neue Konzeption werden Bauantragsunterlagen erstellt. Der Eigentümer hat angeboten, in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ausführlich über seine Planungen zu berichten.

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Frau Schadebrodt führt aus, dass es in der Thematik Windparks im Vorfeld viele und massive Proteste gegen einige Standorte gab. Selbst der Regionalbeauftragte Herr Wunderling-Weilbier zweifelte die Zulässigkeit einiger Standorte an. Dann hörte man lange Zeit nichts. Mittlerweile wurden einige Standorte überarbeitet. Sie kritisiert das Prozedere. Als Stadt Helmstedt habe man anscheinend kein Mitspracherecht. Sie fordert, dass die Stadt Helmstedt klar zum Ausdruck bringen müsse, dass man mit den vorliegenden Plänen in keinster Weise einverstanden sei. Sie fragt nach Chancen und Möglichkeiten, die Meinung der Stadt Helmstedt klarer darzustellen.

Herr Schobert antwortet, dass er die gleiche Meinung vertrete wie Frau Schadebrodt. Seinerzeit war er der Einzige, der bereits gegen die 1. Auslegung gestimmt hat. Es werde beim ZGB über die Köpfe der kommunalen Parlamente hinweg entschieden. Dies entspreche nicht den demokratischen Gepflogenheiten. Allerdings sei die rechtliche Seite eindeutig. Der Großraumverband sei frei in seinen Entscheidungen. Die Stadt Helmstedt habe entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Somit habe man die Mittel, die zur Verfügung stehen, vollends ausgeschöpft. Als nächster Schritt bliebe nur noch eine Klage.

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Herr Gehrke stellt zu dem von ihm angesprochenen Themenkomplex eine Zusatzfrage. Er möchte wissen, ob die Verwaltung eine Notwendigkeit sieht, sich noch einmal mit dem Unternehmen zusammen zu setzen, um für einen "Ernstfall" gewappnet zu sein.

Herr Schobert beantwortet die Frage mit einem klaren JA, wobei er auch ausführt, dass man sich bereits in einem dauernden Austausch mit dem Unternehmen befinde.

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Herr Strümpel berichtet, dass der Nds. Landtag die Gebührenfreiheit für die Kindergärten beschlossen hat. Man höre nun aber allenorts, dass die Kommunen dieses gar nicht so schnell umsetzen können. Er stellt die Frage, ob die Eltern in Helmstedt ab August tatsächlich von den Gebühren befreit sind oder ob es eine Übergangsregelung gebe. 

Für Herrn Schobert habe der Nds. Landtag überhastet ein Gesetz verabschiedet, ohne dass die Folgen des Gesetzes ausreichend beachtet worden sind. Die rechtliche Situation sehe so aus, dass die freien Träger von Kindertagesstätten frei entscheiden dürfen, ob sie auf die Erhebung von Gebühren verzichten. Die freien Träger können somit den Zuschuss von 20 % der Personalkosten von der Stadt fordern und erheben zusätzlich Gebühren von den Eltern. Die Eltern wiederum können dann von der Stadt Helmstedt diese Gebühren einfordern und die Stadt muss diese auch zahlen. Allerdings bekommt die Stadt dieses Geld nicht vom Land Niedersachsen erstattet. Die Auswirkungen des Gesetzes sind für die Kommunen somit nicht absehbar. Für die städtischen Kindergärten sagt Herr Schobert die Beitragsfreiheit ab 01.08.2018 zu. Allerdings müsse man noch klären, wie die Situation bei Betreuungszeiten über 8 Stunden hinaus ist.

Herr Strümpel weist daraufhin, dass eine entsprechende Satzung beschlossen werden müsse. Andere Kommunen hätten dies schon auf den Weg gebracht. Erforderlichenfalls müsse es in den Ferien nun noch eine zusätzliche Ratssitzung geben.

Herr Schobert kann diese Frage nicht abschließend beantworten. Wichtig sei ihm, dass den Eltern kein Nachteil entstehe. Man werde zunächst das höherrangige Landesrecht anwenden. Er weist zusätzlich daraufhin, dass die Beitragsfreiheit erst ab dem 3. Lebensjahr gewährt wird.

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Herr Fox fragt, wie sich die aktuelle Situation im Bereich des Familienzentrums St. Stephani darstelle. Der Rat hat einen Zuschuss von 9.500 € beschlossen, das Familienzentrum hatte seinerzeit 17.000 € gefordert. Die zweite Frage bezieht sich auf die Vergabe bzw. Anzahl der KiTa-Plätze. In der Sitzung des AJFS am 07.06. wurde ein Treffen der örtlichen KiTa-Träger vorgeschlagen. Herr Fox fragt, ob dieses Treffen bereits stattgefunden hat oder ob ein Termin vereinbart wurde. 

Herr Schobert antwortet, dass beide Fragen von Herrn Fox schriftlich beantwortet werden.

 
TOP 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Bürgermeister Wittich Schobert hatte hier nichts zu berichten.

 
TOP 7 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 01.02.2018

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt genehmigt einstimmig - bei 1 Enthaltung - die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates vom 01.02.2018.

 
TOP 8 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 15.02.2018

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt genehmigt einstimmig die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates vom 15.02.2018.

 
TOP 9 Entlassung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Helmstedt, Herrn Michael Kauth, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis

Beschluss:

Herr Michael Kauth wird aufgrund seines schriftlichen Antrages vom 27.03.2018 mit Ablauf des 30.06.2018 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Helmstedt entlassen.



Protokoll:

Herr Gutt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 10 Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Helmstedt

Beschluss:

Der Brandmeister Niels Nowak, geb. am 24.05.1975, wird mit Wirkung vom 01.07.2018 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Helmstedt ernannt.



Protokoll:

Frau Girod-Blöhm gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 11 Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Büddenstedt

Beschluss:

Der Oberlöschmeister Herr Peter Altrock, geb. am 04.02.1972, wird mit Wirkung vom 01.07.2018 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt - Ortsfeuerwehr Büddenstedt - ernannt.



Protokoll:

Herr Reinhold gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 12 Beschluss über den Jahresabschluss 2010 Büddenstedt

Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Büddenstedt wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister Herrn Frank Neddermeier für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2010 keine Entlastung.



Protokoll:

Herr Romba gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Junglas gibt den Hinweis, dass die Nettoposition in der Bilanz von Büddenstedt 13,5 Mill. Euro beträgt. Dieses entspricht dem Eigenkapital eines Betriebes.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den nachfolgenden


TOP 13 Strategische Ziele der Stadt Helmstedt für die Wahlperiode bis 2021

Beschluss:

1. Die strategischen und mittelfristigen Ziele werden beschlossen (Anlage 1). - 32 JA-Stimmen, 1 Enthaltung

2. Folgende strategische Ziele werden priorisiert:

  • Schule, Bildung und Kultur (2)
  • Soziales und Jugend (3)
  • Bauen, Wohnen und Verkehr (5)
  • Wirtschaft und Tourismus (7)

        - 29 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltung

3. Für das Haushaltsjahr 2019 werden die in der Anlage 2 gekennzeichneten mittelfristigen Ziele aktiviert. - 29 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltung

Anmerkung: Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Ryll gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Kalisch dankt zu Beginn seiner Ausführungen allen Beteiligten für die gute Arbeit. Der vorliegende "Masterplan" der Stadt Helmstedt sollte der Kompass für die Verwaltung für die zukünftige Arbeit sein. Die 8 Themengebiete sind Herausforderungen an Rat und Verwaltung. Die Politik wird nun eine Richtung für die Entwicklung der Stadt Helmstedt vorgeben. In den Gesprächen haben sich 4 Punkte besonders herauskristallisiert, die vorrangig zu bearbeiten sind. Als erstes Thema nennt er "Bauen, Wohnen und Verkehr". Helmstedt entwickelt sich aufgrund der geografischen Lage zwischen den Zentren Wolfsburg, Braunschweig und Magdeburg zu einer Wohnstadt. Der Bau von Eigenheimen und Wohnungen boomt. Daher fordert die CDU die Ausweisung neuer Baugebiete. Er schlägt vor, ein Baugebiet zwischen der B 244 und dem Elz vor. Desweiteren hält er das Gelände nördlich der BAB 2 zwischen der L 642 und dem Maschweg für eine Bebauung geeignet. Die Verwaltung soll so schnell wie möglich Kontakt zu den Eigentümern der Flächen aufnehmen. Über den Sachstand soll der Rat im Herbst informiert werden. Dabei müsse man auch klären, ob die Baugebiete mit eigenen personellen Mitteln realisiert werden können oder ob man sich der Hilfe von externen Firmen bedienen müsse. Die Zeitschiene ist bei diesen Vorhaben sehr eng bemessen. Umliegende Kommunen sind ebenfalls aktiv und treten in einen Wettbewerb ein. Ein weiteres Thema ist die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur. Die Ziele "Schule, Bildung und Kultur" sowie "Soziales und Jugend" sind daher ebenfalls Schwerpunkte für die zukünftige Arbeit. In der Vergangenheit wurde bereits viel für die Kinder und Jugendlichen in Helmstedt geschaffen. Der Bau einer städtischen KiTa ist für das nächste Jahr geplant. Eine weitere sollte in den nächsten Haushalt eingestellt werden. Die Bereisung der Grundschulen habe gezeigt, dass die Grundschulen gut bis sehr gut ausgestattet seien. Allerdings stellen die Ganztagsschulen neue Herausforderungen an alle Beteiligten. Auch hier werde es zu Raumbedarf kommen. Eine Teilnutzung des roten Gebäudes bei St. Ludgeri sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Weiterhin erachte er das Ziel "Wirtschaft und Tourismus" als sehr wichtig. Dieses Ziel könne man aber nur im Team mit anderen Kommunen erreichen. Die Nachnutzung des Geländes Buschhaus, Entwicklung des Lappwaldsees, Neugestaltung und dauerhafte Belebung des Bahnhofs nennt er als vorrangige Aufgaben. Die Stadt müsse hier der Motor für viele Maßnahmen sein. Die Entscheidung der strategischen Ziele ist eine der wichtigsten Weichenstellungen im Rat der Stadt Helmstedt, denn sie ist wichtig für die Zukunftsgestaltung der Stadt.

Herr Strümpel stimmt seinen Vorrednern Herrn Ryll und Herrn Kalisch vollends zu. Viel Arbeit liege hinter Verwaltung und Politik. Er dankt in diesem Zusammenhang für die gute Zusammenarbeit. Im Finanzausschuss habe man dann einen Konsens erzielt. Diesen solle man nun auch so übernehmen. In der Praxis werde sich zeigen, wie effektiv und wirksam die aktivierten mittelfristigen Ziele tatsächlich sind. Auf 4 Themengebieten liege nun der Fokus. Die SPD hätte sich zudem ein ökologisches Ziel und ein stärkeres Ziel für die Innenstadt gewünscht. Um Helmstedt zukunftssicher zu machen und im Wettlauf mit anderen bestehen zu können liegen 4 Ziele offensichtlich auf der Hand. Die schulische Ausstattung müsse verbessert werden, evtl. müssen Anbauten getätigt werden, aber auch die Qualität der Schulen müsse angehoben werden. Kindergartenplätze müssen geschaffen werden. Ebenfalls spricht er sich für die Ausweisung neuer Baugebiete aus. Aber auch die Lückenbebauung dürfe nicht vernachlässigt werden. Durch mehr Einwohner erreiche man eine bessere Haushaltslage durch die Einwohnerveredlung. Dies setzt allerdings auch voraus, dass die Infrastruktur passt. Es müsse gelingen, zusammen mit dem Landkreis und anderen Kommunen eine gemeinsame Wirtschaftsförderung auf die Beine zu stellen. Die strategischen Ziele haben Vorbildfunktion. Die Theorie ist sehr gut geworden, nun müsse eine gute Umsetzung erfolgen. Allerdings müsse nun schnell begonnen werden, denn die Zeit drängt. Im Haushalt für das Jahr 2019 müssen die Themen Schulen, Kindergärten, Bauplätze, Wirtschaft und Tourismus besonders verankert werden.

Für Herrn Engelke sei eine Fassade mit vielen Absichtserklärungen errichtet worden. Tatsächlich habe man aber massive Probleme bei der Ärzteversorgung. Probleme gebe es mit den Ganztagsschulen, die überhaupt nicht funktionieren. Die baulichen Zustände der Grundschulen hält er für schlecht. Eine Hauptschule gibt es in Helmstedt auch nicht mehr. Er bedauert, dass für das Familienzentrum St. Stephani nicht ausreichend Geld zur Verfügung gestellt wurde. Stattdessen wendet man fast 700.000 Euro für eine uninteressante Brennerei im Bereich des Diekmannschen Hofes auf. Er kritisiert den baulichen Zustand des Rathauses, welches immer noch nicht barrierefrei ist. Daher schlägt er vor, dass auch die Ausschusssitzungen live im Internet übertragen werden. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Rat und dem Bürgermeister gebe es nicht. Ihm als Ratsmitglied werden wichtige Informationen vorenthalten. Anträge an den Rat werden immer an das Ende der Tagesordnung gesetzt. Er bittet darum, dass die Anträge zu Beginn der Tagesordnung behandelt werden. 

Herr Winkelmann stellt zu Beginn seiner Ausführungen den Antrag, einzeln über die 3 Punkte des Beschlussvorschlages abzustimmen. Weiterhin beantragt er, aus dem Themengebiet "Natur und Umweltschutz" den Punkt 6.4 "Helmstedt geht effizient mit Ressourcen um und setzt auf erneuerbare Energien" ebenfalls zu aktivieren. Dem ersten Punkt des Beschlussvorschlages werde die Grüne Gruppe zustimmen. Ebenfalls unterstütze man die Priorisierung der 4 strategischen Ziele. Nicht einverstanden sei man allerdings damit, dass das strategische Ziel "Natur- und Umweltschutz" nicht priorisiert wird. Für die anderen Fraktionen und Gruppen sei der Natur- und Umweltschutz anscheinend nicht so wichtig. Hier zeige sich, dass für die Mehrheit im Rat Ökonomie immer noch vor Ökologie stehe. Bevor neue Baugebiete erschlossen werden, sollte man sich zunächst der Lückenbebauung widmen. Immerhin habe die SPD im Finanzausschuss mit der Grünen Gruppe zusammen für die Aktivierung des mittelfristigen Zieles "Helmstedt geht effizient mit Ressourcen um und setzt auf erneuerbare Energien" gestimmt. Aber die Mehrzeit von CDU und FDP/HWG war nicht bereit, für dieses Ziel zu stimmen. Dabei ließe sich gerade bei diesem Ziel Ökonomie und Ökologie gut verbinden. Der Energiebericht des Klimaschutzmanagers habe aufgezeigt, wo man die größten Effekte erzielen könne. Verstärkte Investitionen bei der Heizungsenergie kommen durch CO2 Einsparungen einerseits dem Klimaschutz zugute und helfen andererseits der Stadt bei der Entlastung des Haushaltes durch Energieeinsparungen, zumal es gerade in diesem Bereich hohe Förderungen vom Bund gebe.

Für die Gruppe FDP/HWG bringt Frau Schadebrodt zum Ausdruck, dass sie dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werden. Vor dem Hintergrund der dauerhaft knappen Finanzen war es überfällig, strategische Ziele für die Stadt Helmstedt festzulegen. Damit könne man die finanziellen und personellen Ressourcen bündeln und man komme besser voran, als wenn man zu viel auf einmal erreichen möchte. Sie hebt ebenfalls 4 der defnierten Schwerpunkte hervor, weil sie den Kernpunkt bilden, damit die Stadt Helmstedt weiter wachsen kann und die finanzielle Ertragskraft gestärkt wird. Helmstedt braucht dringend eine Wirtschafts- und Tourismusförderung, die beide gut vernetzt sind, die gut entwickelt sind und die Projekte engagiert voran treiben. Um Helmstedt auch als Wohnstandort für Fachkräfte und Neubürger zu empfehlen, benötigt man attraktive Wohnangebote, Bauplätze, aber auch eine lebendige Innenstadt ohne großen Leerstand. Ebenso hat es oberste Priorität, dass die Schulen baulich und bedarfsgerecht gut ausgestattet sind, um vor allem den Anforderungen an Inklusion und Ganztagsbetrieb gerecht zu werden. Dies gilt auch für die KiTa´s und Krippen. Helmstedt soll über ein umfassendes und bedarfsgerechtes Angebot zur Kinderbetreuung verfügen, um als Wohnort viele neue Familien anzuziehen. Ein mittelfristiges Ziel ist aber auch die Erreichung eines ausgeglichenen Haushaltes, der dann Freiräume für freiwillige Leistungen wahrt. In diesem Zusammenhang warnt Frau Schadebrodt vor allzu großer Euphorie, denn die Definition von Handlungsschwerpunkten bedeute ja nicht, dass man plötzlich mehr Geld zur Verfügung habe, sondern Prioritäten werden auch bedeuten, dass man im Bereich der freiwilligen Leistungen Geld an anderer Stelle weniger als bisher ausgeben könne. Kritisch merkt sie an, dass die Ergebnisse aus dem ISEK-Prozess noch nicht vorliegen.

Herr Gehrke geht auf das Prozedere der Erarbeitung der Ziele ein. Er vertritt die Meinung, dass ein gleiches Ergebnis erzielt worden wäre, wenn sich die Fraktionsvorsitzenden mit der Verwaltungsleitung zusammen gesetzt hätten. Es wurde für die Erarbeitung der Ziele ein sehr großer Aufwand betrieben, der aber durchaus zu einem erwartbaren Ergebnis geführt hat. Er wartet sehr gespannt auf das Stadtentwicklungsprogramm. Die Veranstaltungen dazu liefen parallel zur Definierung der strategischen Ziele. Er erhoffe sich neue Impulse durch das Stadtentwicklungskonzept, die sich dann auch auf die strategischen Ziele auswirken. Er empfand es als äußerst angenehm, wie Vertreter der Verwaltung mit Vertretern der Politik zusammen gearbeitet haben. Man hat auf Augenhöhe die Probleme angesprochen, man hat sich ausgetauscht und man hat sich besser kennen gelernt. Dieses wünsche er sich für die Zukunft desöfteren.

Herr Preuß findet die Vorlage gut, die theoretische Linie ist klar. Allerdings sei es sehr schwierig, die Theorie in die Praxis umzusetzen. Oftmals setze man sich Ziele, doch diese scheitern meistens an der finanziellen Situation. Er nennt den Erhalt von drei Bädern innerhalb des Stadtgebietes als Beispiel. Das Ziel Bauen, Wohnen und Verkehr gab es schon vor vielen Jahren. Aktuell gebe es noch Baugebiete, die zunächst erst einmal bebaut werden müssen. Auch Bauerwartungsland gebe es ausreichend. Neue Baugebiete stärken die Außenbereiche und schwächen den Innenstadtbereich. Die großen Einkaufszentren liegen in Richtung der Ortsteile Barmke und Emmerstedt auf der einen Seite sowie Offleben und Büddenstedt auf der anderen Seite. In den Ortsteilen gebe es ausreichend Bauplätze. Er unterstützt es, dass die Stadt Helmstedt einen kommunalen Kindergarten bauen will. Alle neuen Kindergärten sollte die Stadt selbst bauen und betreiben.

Herr Fox sieht in dem Konzept einen Auftrag an die Politik, aber selbstverständlich auch an die Verwaltung. In den Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 werde man konkret sehen, wie die Zielvorgaben von der Verwaltung umgesetzt werden. Die Priorisierung von Zielen bedeutet nicht, dass nur diese Ziele verfolgt werden, sondern vielmehr sind diese Ziele hervorgehoben. Die anderen Ziele werden nicht aus den Augen verloren. Er geht auf den Bereich "Attraktive, historische Innenstadt ohne signifikanten Leerstand" ein. Das Wohnraumversorgungskonzept habe es ausgewiesen, dass gerade in der Innenstadt ein großer Bedarf an Sanierung und Erweieterung bestehe. Das Ziel muss dabei eine lebendige, attraktive Innenstadt sein. In Bezug auf die Äußerungen von Herrn Winkelmann stellt Herr Fox klar, dass dem Großteil des Rates schon bewusst ist, welchen Stellenwert der Natur- und Umweltschutz hat.

Herr Ryll stellt noch einmal die Wichtigkeit der Vorlage heraus. Die intensiven Wortbeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt bestätigen dies. Wichtig sei für ihn die Fokussierung auf einige wenige Ziele und nicht auf alle 41 ausgearbeiteten Ziele. Man muss nun aber auch erst einmal starten. Man werde von Jahr zu Jahr weiter schauen und entscheiden, ob es die richtigen Ziele sind, die man verfolgt.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst über die Anträge von Herrn Winkelmann abstimmen. Der Antrag 1 - Einzelabstimmung der Beschlusspunkte - wird einstimmig angenommen. Der Antrag 2 - Aktivierung des Ziels "Helmstedt geht effizient mit Ressourcen um und setzt auf erneuerbare Energien" - wird mit 9 NEIN-Stimmen bei 5 JA-Stimmen sowie 16 Enthaltungen abgelehnt.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt den nachfolgenden


TOP 14 Benennung der Stellvertretung für die Gruppe FDP/HWG im Verwaltungsausschuss

Beschluss:

Im Verwaltungsausschuss wird für die Gruppe FDP/HWG Frau Petra Schadebrodt als zweite Stellvertreterin für das ordentliche Mitglied Herrn Guido Ide benannt. Herr Mike Cohn ist weiterhin erster Stellvertreter für Herrn Ide.



Protokoll:

Frau Ahrendts gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 15 Abberufung von Herrn Nils Sage und Berufung von Herrn Christian Kahl als beratendes Mitglied im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beruft das beratende Mitglied Herrn Nils Sage als Vertreter für die Feuerwehr im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung ab und beruft den Stadtbrandmeister Herrn Christian Kahl als neues beratendes Mitglied gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG in den Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung.



Protokoll:

Herr Schünemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei 1 Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 16 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Beschluss:

Der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben einschl. des Gebührentarifs wird beschlossen. Die Satzung tritt am 01.07.2018 in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Dinter gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Cohn bemängelt, dass die vorliegende Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung dem Stadtbrandmeister erst einen Tag vor Bekanntgabe zur Stellungnahme gegeben worden ist. Da die Feuerwehr aus Ehrenamtlichen besteht, kann nicht erwartet werden, dass in so kurzer Zeit eine Stellungnahme erfolgen kann. Im Ortsrat Offleben hat der Stadtbrandmeister detailliert Änderungen erbeten, welche die Abrechnung für die Stadt und die Entschädigung für Kameraden präzisiert. So ist die Stadt Helmstedt z. B. verdienstausfallpfichtig ab dem Zeitpunkt, ab dem die Feuerwehrkameraden ihren Arbeitsort verlassen. Darüberhinaus ist das Einsatzende nicht gleich das Dienstende, da die Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs im Anschluss daran wieder herzustellen ist. Aus der Satzung sollte hervorgehen, dass bei Folgeeinsätzen von Einsatz zu Einsatz abgerechnet wird. Herr Cohn stellt den Antrag, dass die Beschlusslage des Ortsrates Offleben übernommen wird.

Herr Engelke weist auf einen Fehler im Satzbau bei Ziffer 6 der Anlage zu § 4 hin. Richtig muss dies lauten:
Vorbeugende Brandsicherheitswachen (ohne Einsatz) können bei städtischen oder allgemein im öffentlichen Interesse stehenden Veranstaltungen pauschal (Personal und Fahrzeug) mit 120 € abgerechnet werden und gewerbliche Veranstaltungen werden mit 240 € abgerechnet.

Herr Schobert geht auf die beiden Anträge ein. Die Satzung wurde im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgiebig diskutiert. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der Ausschuss am Ende der Beratungen mit der Satzung und der Fassung, die jetzt vorgelegt wurde, einverstanden war. Auch im Verwaltungsausschuss wurde diese Fassung empfohlen. 

Herr Zogbaum bekräftigt, dass ausgiebig im Fachausschuss diskutiert wurde. Man hat einen Kompromiss gefunden, der auch im Sinne von Herrn Cohn sein müsste. Es wurde aufgenommen, dass das Einsatzende die Gebührenschuld begründet.

Herr Cohn ergänzt, dass es nicht nur um das Einsatzende gehe, sondern auch um Folgeeinsätze. Die Region Hannover habe z. B. eine entsprechende Regelung wie vom Stadtbrandmeister vorgeschlagen in der Satzung aufgenommen. Somit wurde die Meinung des Stadtbrandmeisters völlig außen vor gelassen.

Der Antrag von Herrn Cohn wird mit 27 NEIN-Stimmen bei 5 JA-Stimmen sowie 1 Enthaltung abgelehnt.

Der Antrag von Herrn Engelke wird einstimmig angenommen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 28 JA-Stimmen bei 4 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung den nachfolgenden


TOP 17 Waffenrecht; Schließung einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Helmstedt zur Übernahme des Waffenrechts

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte "Zweckvereinbarung zur Übertragung der gem. § 4 Ziffer 4 der Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (Zust-VO SOG) und der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz) zugewiesenen Aufgaben von der Stadt Helmstedt auf den Landkreis Helmstedt" wird vorbehaltlich der Genehmigung des MI geschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, eventuell vom MI für erforderlich gehaltene Änderungen vorzunehmen, sofern die Grundzüge der Vereinbarung hierdurch nicht berührt werden.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Zogbaum gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Schobert ergänzt, dass die Übertragung der Aufgaben eine weitere positive Folge der Fusion der Stadt Helmstedt mit der Gemeinde Büddenstedt sei. Die Übertragung der Aufgaben ist sowohl für die Stadt Helmstedt als auch für den Landkreis Helmstedt gewinnbringend. Die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis funktioniert gut. Er dankt Landrat Gerhard Radeck für die positiven Gespräche und den positiven Abschluss der Vereinbarung.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 32 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 18 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 und Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffinnen- und Schöffenwahl

Beschluss:

  1. Dem Amtsgericht Helmstedt werden die in der Vorschlagsliste laut Anlage aufgeführten Personen zur Wahl als Schöffinnen und Schöffen vorgeschlagen.
  2. Dem Amtsgericht werden folgende Personen als Vertrauenspersonen benannt:

  • Herr Andreas Fox, Rostocker Str. 5, 38350 Helmstedt
  • Herr Henning Jacobs, Alte Dorfstraße 4, 38372 Helmstedt OT Offleben

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Rippel gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei 1 Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 19 Annahme von Zuwendungen durch den Rat

Beschluss:

Die in der Vorlage 087b/2018 aufgeführten Zuwendungen werden angenommen.



Protokoll:

Herr Fox gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 20 Neuwahl der Vertreter der Stadt Helmstedt für den Aufsichtsrat der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH

Beschluss:

  1. Als Mitglied für den Aufsichtsrat der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH wird Herr Henning Konrad Otto erneut benannt.
  2. Als weiteres Mitglied für den Aufsichtsrat der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH wird  Herr Dirk Zogbaum benannt.               



Protokoll:

Herr Gehrke gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 32 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 21 Wertgrenze für Investitionen gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 KomHKVO

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt, die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 S. 1 KomHKVO auf 1 Mio. € festzulegen.

- - - - - - - - - -

Es schließt sich eine 10minütige Pause an.



Protokoll:

Herr Junglas gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Engelke beantragt, die Wertgrenze nach § 12 Abs. S. 1 KomHKVO auf 500.000 € festzulegen.

Herr Preuß beantragt, die Wertgrenze nach § 12 Abs. S. 1 KomHKVO auf 750.000 € festzulegen.

Herr Schobert berichtet, dass im Finanzausschuss ausgiebig über die Höhe diskutiert wurde. Letztendlich habe sich der Ausschuss auf eine Wertgrenze von 1 Mio. € festgelegt. Diese Höhe könne der Rat von Jahr von Jahr verändern.

Der Antrag von Herrn Preuß wird mit 31 NEIN-Stimmen bei 1 JA-Stimme sowie 1 Enthaltung abgelehnt.

Der Antrag von Herrn Engelke wird mit 28 NEIN-Stimmen bei 1 JA-Stimme sowie 4 Enthaltungen abgelehnt.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 30 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung den nachfolgenden


TOP 22 Beschluss über den Jahresabschluss 2016 und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  2. Das Jahresergebnis 2016 (Fehlbetrag i. H. v. 1.876.059,40 €) wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
  3. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016 die Entlastung.



Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei 1 Enthaltung - den nachfolgenden


TOP 23 Neufassung der Richtlinien für die Wahlen des Seniorenbeirates der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Richtlinien für die Wahlen des Seniorenbeirates der Stadt Helmstedt werden in der anliegenden Form beschlossen; sie treten mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Helmstedt in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Ide gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Dinter hinterfragt eine Formulierung auf Seite 4 der Vorlage. Dort wird ausgeführt, dass der Seniorenbeirat für die Dauer der gesetzlich bestimmten Wahlperiode des Rates der Stadt Helmstedt gewählt wird und er im Amt bleibt, bis sich ein neuer Seniorenbeirat konstituiert hat. Er fragt, was passiere, wenn es zwischenzeitlich zu einer Fusion komme. Man könnte die Formulierung "gesetzlich bestimmte" streichen, um für eine Fusion gewappnet zu sein.

Herr Schobert antwortet, dass der Gesetzgeber die jeweilige Wahlperiode bestimmt. Im Zuge einer Fusion wird es ebenfalls ein Gesetz geben, welches die Wahlperioden regelt.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 24 Festlegung von Schulbezirken; Beschluss einer 6. Änderungssatzung

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Helmstedter Grundschulen wird beschlossen.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Bosse gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Romba habe in der Vergangenheit angekündigt, dass er einer Änderung von Schulbezirken in der Zukunft nicht mehr zustimmen werde, da er weiterhin für die Auflösung von Schulbezirken kämpfen werde. Daher werde er der Vorlage nicht zustimmen.

Herr Ide führt aus, dass in der Vergangenheit sehr viel über das Für und Wider eines gemeinsamen Schulbezirkes diskutiert wurde. Seine Gruppe halte an der Meinung fest, dass es den gemeinsamen Schulbezirk eines Tages geben müsse. In der Vorlage gehe es jedoch um eine Anpassung für die Grundschule Offleben. Insofern werde man der Vorlage zustimmen.

Herr Strümpel stellt klar, dass Offleben und Büddenstedt einen eigenen Schulbezirk behalten sollen und genau darum gehe es in der Vorlage.

Herr Preuß bekräftigt ebenfalls den Wunsch nach einem gemeinsamen Schulbezirk. Deshalb werde er der Vorlage nicht zustimmen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 29 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen sowie 2 Enthaltungen den nachfolgenden


TOP 25 Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 75 NJG zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der „Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zur Durchführung der dem Landkreis Helmstedt obliegenden Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ vom 06.09.2017

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt, die "Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zur Durchführung der dem Landkreis Helmstedt obliegenden Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)" vom 06.09.2017 durch den Antrag auf Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 75 NJG überprüfen lassen zu wollen und das Verfahren gemeinsam mit den übrigen Gemeinden im Landkreis Helmstedt durch einen Beschäftigten der Stadt Helmstedt führen zu lassen, der die Voraussetzungen nach § 67 Abs. 4 VwGO erfüllt.



Protokoll:

Herr Winkelmann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 28 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen sowie 2 Enthaltungen den nachfolgenden


TOP 26 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. J 358 “Poststraße-Mitte” – Satzungsbeschluss -

Beschluss:

  1. Den Abwägungsvorschlägen (Anlage 4), zu den in der öffentlichen und erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten.
  2. Der Bebauungsplan Nr. J 358 "Poststraße - Mitte" wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Junglas gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 27 Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Helmstedt; Neuer Beschluss über die Stiftungssatzung

Beschluss:

Die Neufassung der Satzung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Helmstedt wird beschlossen.



Protokoll:

Frau Rosinski gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 28 Projekt Edelhöfe; Unerwartete Mehrkosten aufgrund der Bodenbeschaffenheit des Grundstücks

Beschluss:

Der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH wird der Zuschuss für die vom Rat der Stadt Helmstedt gewünschten Sanierung des denkmalgeschützten Brennereigebäudes schnellstmöglich ausgezahlt.

Wenn das geplante Baukostenvolumen in Höhe von 18.758.858,21 Euro überschritten wird, wird der Rat der Stadt Helmstedt erneut darüber beraten, dass dieser Sanierungszuschuss bis zu einer Höhe von 685.162 Euro als Baukostenzuschuss gewährt wird, um marktübliche Mieten und/oder Verkaufspreise zu ermöglichen.



Protokoll:

Frau Schadebrodt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Schadebrodt stellt den Antrag, den 2. Absatz des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:
Wenn das geplante Baukostenvolumen in Höhe von 18.758.858,21 Euro überschritten wird, wird der Sanierungszuschuss bis zu einer maximalen Höhe von 685.162 Euro als Baukostenzuschuss gewährt, um marktübliche Mieten und/oder Verkaufspreise zu ermöglichen.
Sie begründet den Antrag damit, dass sich für das Projekt Edelhöfe die Baukosten um insgesamt 1,3 Mill. Euro erhöhen. Damit sind bei wirtschaftlicher Kalkulationsweise der KWG keine marktüblichen Mieten oder Verkaufspreise möglich. Heutzutage möchten alle mehr modernen Wohnraum in der Innenstadt. Das Gelände der Edelhöfe soll nun endlich sinnvoll genutzt werden. Die Baupläne der KWG wurden einhellig begrüßt. Insofern sollte man sich auch nach Abwägung aller vertraglichen Rechte und Pflichten zu einer verbindlichen Zusage entschließen. Der eigentliche Sanierungszuschuss für die Brennerei sollte bereits jetzt für den Bedarfsfall zugesagt werden und nicht nur eine erneute Beratung in Aussicht gestellt werden. Diese Regelung wäre ein unverbindlicher Beschluss und keine Gewähr, dass Projekt zu unterstützen. 

Herr Preuß kritisiert, dass man die problematische Bodenbeschaffenheit kennen müsste. Er könne es nicht nachvollziehen, dass man so blauäugig an die Sache herangegangen ist. Aus seiner Sicht werde es auch nicht bei Gesamtkosten in Höhe von 18 Mill. Euro bleiben. Bedenklich sei für ihn die Aussage der KWG, dass man das Projekt zu den Akten legen werde, wenn die Stadt den geforderten Zuschuss nicht zusage. 

Herr Engelke führt aus, dass ein Zuschuss für ein Bauprojekt grundsätzlich unter bestimmten Umständen machbar sei. Von den Zuschussgebern werde allerdings verlangt, dass das Geld erst dann ausgezahlt werde, wenn der Zuschussempfänger die Kosten nachgewiesen habe. Anderenfalls wären seiner Meinung nach die Regeln einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung verletzt. Es sei zudem nicht abzusehen, wann die Brennerei von der KWG ausgebaut werde. Eine schnellstmögliche Auszahlung des Zuschusses ist daher aus seiner Sicht rechtlich nicht möglich. Er hält den Ausbau der Brennerei für nicht so vorteilhaft, dass sich eine Investition und eine Kostenbeteiligung in Höhe von 685.162 Euro wirklich lohne. Er stellt eine Prüfung beim Landesrechnungshof in Aussicht. Herr Engelke stellt den Antrag, den 1. Absatz des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:
Der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH wird der Zuschuss für die Innen-Sanierung des denkmalgeschützten Brennereigebäudes nach Vorlage der diesbezüglichen Kostenabrechnungen bis zu einer maximalen Kostenbeteiligung von 685.162 Euro schnellstmöglich ausgezahlt. Der Rat der Stadt Helmstedt empfiehlt jedoch der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft, von einem Innenausbau des Gebäudes abzusehen und bittet die Gesellschaft um die Zustimmung für eine entsprechende Änderung des Kaufvertrages.

Herr Schobert antwortet, dass es sich bei den Edelhöfen um ein zentrales Objekt zur Belebung der Innenstadt handele. Man rede nun über eine nachhaltige Nutzung des Geländes. Mittlerweile gebe es nun die technischen Möglichkeiten, dieses Areal zu bebauen. Die KWG habe die Bodenbeschaffenheit sehr intensiv überprüfen lassen und die Schwierigkeit festgestellt. Allerdings habe sich die KWG auch um Lösungsmöglichkeiten bemüht. Nun trete die KWG an ihren Gesellschafter Stadt Helmstedt heran und bitte um eine Sicherheit, falls sich die ursprünglichen Kosten nicht realiseiren lassen. Die Konzernabschlüsse der KWG finden sich teilws. im Haushalt der Stadt Helmstedt wieder. Insofern müsse der Stadt auch an einer guten gemeinsamen Zusammenarbeit gelegen sein. Im Haushalt des Jahres 2018 wurde in der mittelfristigen Finanzplanung die o. a. Summe eingestellt. Insofern müsse sich der Rat bei der Beratung des Haushaltes 2019 erneut mit der Thematik auseinander setzen. Wenn der Rat nun den vorliegenden Beschluss fasse, könne der Zuschuss nach Genehmigung des Haushaltes 2019 auch ausgezahlt werden. Nun liege ein Kompromiss vor, den der Verwaltungsausschuss so erarbeitet habe. Er hoffe, dass der Rat diesem auch zustimmt.

Herr Cohn stellt klar, dass alle Ratsmitglieder ein Schreiben von der KWG, Herrn Johann, bekommen haben, in dem er ausführt, dass er mit dem Beschluss des Verwaltungsausschusses nicht einverstanden war. Aus diesem Grund hat die Gruppe FDP/HWG den Antrag gestellt, der KWG eine verbindliche Zusage zu geben.

Herr Schobert antwortet, dass der Verwaltungsausschuss im Beisein von Herrn Johann und Herrn Radeck den vorliegenden Beschlussvorschlag erarbeitet habe. Er habe Kenntnis davon, dass 2 Tage später der Aufsichtsrat der KWG sämtliche Ausschreibungen für das Projekt ausgelöst hat. Insofern könne man davon ausgehen, dass ein positiver Kompromiss erzielt wurde.

Herr Engelke geht ebenfalls auf das Schreiben der KWG ein. Dort ist von einem "Zitterbeschluss" die Rede. Er verdeutlicht noch einmal, dass zunächst entsprechende Belege durch die KWG vorgelegt werden müssten, bevor die Stadt einen "Kredit" zur Verfügung stellt. Alles andere sei aus seiner Sicht nicht rechtens.

Der Antrag von Frau Schadebrodt wird mit 27 NEIN-Stimmen bei 3 JA-Stimmen sowie 3 Enthaltungen abgelehnt.

Der Antrag von Herrn Engelke wird mit 30 NEIN-Stimmen bei 1 JA-Stimme sowie 2 Enthaltungen abgelehnt.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 28 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme sowie 4 Enthaltungen den nachfolgenden


TOP 29 Entwicklung der Wasserqualität des Lappwaldsees sicherstellen; Antrag von Herrn Engelke, Ratsherr DIE LINKE.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt einstimmig, den Antrag von Herrn Engelke in den Bau- und Umweltausschuss zu verweisen.



Protokoll:

Herr Engelke stellt seinen Antrag ausführlich vor und verliest den Beschlussvorschlag. Er verteilt an die Ratsmitglieder eine Übersicht über den pH-Wert des Lappwaldsees. Für den Zeitraum 2004 bis 2016 kann man nicht erkennen, dass sich das Wasser des Sees neutralisiert. Bei einer Veranstaltung in Harbke habe er von einem Ingenieur erfahren, dass man davon ausgehen könne, dass der See nicht von allein neutral werde. Herr Engelke beantragt, dass der Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Tourismus und Kultur verwiesen wird. Rein formal müsse jeder Antrag durch den Verwaltungsausschuss. Frau Heister-Neumann bestätigt, dass der Antrag im Verwaltungsausschuss vorzubehandeln sei. Dieses sei im vorliegenden Fall nicht geschehen. Insofern sehe er sich gezwungen, den Antrag in einen Fachausschuss zu verweisen. Er habe Informationen, dass die Sanierung von Seen in der Lausitz teilws. im zweistelligen Millionenbereich gelegen habe. Er gehe daher davon aus, dass eine solche Summe auch für die Neutralisierung des Lappwaldsees aufgewendet werden müsse.

Herr Schobert schlägt die Beratung im Bau- und Umweltausschuss vor.

Herr Gehrke stimmt den Ausführungen von Herrn Engelke zu. Die SPD-Fraktion werde sich der Bitte auf Überweisung in einen Fachausschuss anschließen. Zu dem Projekt Lappwaldsee müsse man noch wesentlich mehr Informationen erhalten als dies bisher der Fall war. Diese Informationen sollten nicht nur vom Helmstedter Revier, sondern auch vom LMBV. Man könne darüber diskutieren, in welchen Ausschuss der Antrag gehöre. Er vertritt die Meinung, dass man entsprechende Experten zu einer Sitzung einladen müsse, damit man in einen Dialog eintreten könne. Der Rat müsse einen gewissen Druck auf die Besitzer des Sees ausüben.

Herr Engelke stimmt dem Vorschlag des Bürgermeisters zu.


TOP 30 Aufgaben des Bau- und Umweltausschusses; Antrag der SPD Fraktion

Beschluss:

Die Erstellung von Bebauungsplänen sowie die Planung und Umsetzung von Bauprojekten wird ab sofort wieder im Bau- und Umweltausschuss (BUA) behandelt. Bei Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt sind, erfolgt die Beratung in gemeinsamen Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses (BUA) und des Ausschusses für Wirtschaft und Stadtentwicklung (AWS).



Protokoll:

Herr Strümpel erläutert den Antrag der SPD-Fraktion und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Romba beantragt die Streichung des Wortes "Aufgaben" im Beschlussvorschlag. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den nachfolgenden


TOP 31 Bekanntgaben  
TOP 31.1 Verwaltungsbericht 2011 – 2016

Protokoll:

Herr Gehrke bittet darum, dass der Verwaltungsbericht auf die Homepage der Stadt Helmstedt gestellt wird.

Herr Schobert sagt dies zu.

Sodann nimmt der Rat der Stadt Helmstedt die Bekanntgabe B 026/18 zur Kenntnis.


TOP 31.2 Durchführung einer überörtlichen Prüfung; Vergleichender Bericht - Finanzstatusprüfung bei 38 selbständigen Gemeinden

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe B 043/18 zur Kenntnis.


TOP 31.3 Maßnahmen gegen das Insektensterben der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Herr Winkelmann gibt Ergänzungen zur Bekanntgabe ab. Er stellt den Antrag, dass, wie auch im Bau- und Umweltausschuss (BUA) beschlossen, eine Beschlussvorlage erstellt wird, die dann im Verwaltungsausschuss und Rat auf die Tagesordnung kommt. Die Massnahmen, die die Stadt gegen das Insektensterben plant, wurden im BUA im April vorgestellt. Die Massnahmen gegen das Insektensterben dürfen nicht nur im Jahr 2018 vorgenommen werden, sondern vielmehr auch in den Folgejahren. Im letzten BUA habe er die Frage gestellt, welche neuen Maßnahmen bisher ergriffen wurden, um dem Insektensterben entgegen zu wirken. Diese Frage wurde nicht zufriedenstellend beantwortet. Daher erneuert er seine Fragen. Desweiteren hatte er auf die Programme "Berlin summt" und "Friedhöfe insektenfreundlich zu gestalten" hingewiesen. In der Vorlage sollte man verstärkt auf diese Programm eingehen.

Herr Schobert sagt die Fertigung einer Beschlussvorlage zu.

Sodann nimmt der Rat der Stadt Helmstedt die Bekanntgabe B 028/18 zur Kenntnis.


TOP 31.4 Organisation der Verwaltung 2018/2019

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe B 056/18 zur Kenntnis.


TOP 32 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Anträge und Anfragen wurden nicht gestellt.

 
TOP 33 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird jedoch kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 34 Persönliche Erklärung des Bürgermeisters

Protokoll:

Herr Schobert gibt folgende persönliche Erklärung ab:

Die Fraktion der SPD habe sich mit Schreiben vom 12. April 2018 an ihn gewandt. Dabei gehe es um eine angebliche Behauptung des Bürgermeisters in der öffentlichen Ratssitzung am 15.02.2018.  Er zitiert aus dem Schreiben: „Bürgermeister Wittich Schobert erklärt, dass die Aufwendungen für das Familienzentrum St. Stephani auf Antrag der SPD Fraktion vom Produkt Kindertagesstätten in die freiwilligen Leistungen verschoben wurden."  Er habe sich seine diesbezüglichen Redebeiträge angehört und komme zu dem Ergebnis, dass er einen solchen Satz in der zitierten Fassung nicht gesagt habe.  Gleichwohl habe er jedoch sinngemäß gesagt, dass die Fertigung der Vorlage ein Ergebnis der SPD-Klausur gewesen sei. An anderer Stelle sagte er, dass die Vorlage auf Wunsch der SPD-Fraktion gefertigt worden sei.  Diese von ihm getätigten Aussagen waren nicht richtig. Die SPD-Fraktion habe einen solchen Antrag nicht gestellt. Die Vorlage wurde auf Wunsch der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales gefertigt, die zwar Mitglied der SPD-Fraktion ist, aber in diesem Falle nicht für die SPD-Fraktion, sondern als Vorsitzende des Fachausschusses gesprochen habe. Herr Schobert entschuldigt sich für die getätigte Aussage.

Sodann beendet die Ratsvorsitzende Elisabeth Heister-Neumann um 20:45 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt. Es schließt sich eine 15minütige Pause an.

 

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