Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - Jahresabschluss 2022
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht des Wirtschaftsjahres 2022 werden festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss des Gebührenhaushalts Abwasser in Höhe von insgesamt 1.459,46 Euro wird bei den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses erfasst. 296.000 Euro werden in den Sonderposten für Gebührenausgleich eingestellt.
c) Der Jahresfehlbetrag des Energiebereichs in Höhe von insgesamt - 9.866,22 Euro wird bei den Fehlbeträgen aus Vorjahren erfasst.
d) Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Protokoll:
Herr Schünemann verweist auf die Vorlage und übergibt das Wort an Frau Magin vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises. Sie erklärt, dass der Wirtschaftsprüfer Herr Struckmeier den Jahresabschluss 2022 der AEH geprüft und den entsprechenden Prüfbericht geschrieben habe. Sie erläutert, dass Herr Struckmeier von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG komme, die diese Prüfung das zweite Mal durchführe. Sie übergibt an Herrn Struckmeier.
Herr Struckmeier stellt sodann den Jahresabschluss der AEH 2022 mit den einzelnen Positionen vor. Er geht auf den Gegenstand, die Art und den Umfang der durchgeführten Prüfung ein, erläutert im Einzelnen die Vermögenslage der AEH, die Finanz- und Ertragslage sowie das Prüfungsergebnis mit dem entsprechenden Ergebnisvermerk. Zum Abschluss seiner Ausführungen erklärt er, dass man auch in diesem Jahr keinerlei Auffälligkeiten feststellen konnte und somit einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen konnte. Der Jahresabschluss entspräche damit in allen wesentlichen Belangen den Rechtsvorschriften und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnissen, entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Herr Winkelmann zeigt sich irritiert darüber, dass Herr Struckmeier davon gesprochen habe, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften entspräche. Er höre aus dieser Formulierung heraus, dass dies das Ergebnis in gewisser Weise einschränke und würde gern wissen, welche Belange den Vorschriften ggf. nicht entsprechen. Herr Struckmeier erwidert, dass der Gesetzgeber von einer mit „95prozentig hinreichender Sicherheit“ spreche.
Herr Lickfett geht auf die Seite 4 des Prüfberichtes ein, bei der auf die besondere Verantwortung von Rat und gesetzlichen Vertretern Bezug genommen wird. Er fragt sich ,inwieweit der Rat Verantwortung für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses übernehmen könne, wenn er im Rahmen des Ausschusses lediglich Ergebnisse vorgestellt bekomme.
Herr Struckmeier erläutert, dass es sich beim Betriebsausschuss auch um den vom Rat abgeleiteten Willen handele. Er übernehme die Verantwortung in dem Sinne, dass er die Rechnungsprüfung als Ratsmitglied zum einen abnehmen und im Extremfalle die Rechnungslegung bei der Betriebsführung hinterfragen könne. Er stellt klar, dass es keine Vollprüfung gäbe und dass es sich grundsätzlich um vorgegebene Standard-Bestätigungsvermerke handele.
Herr Fox ergänzt, dass es sich bei gesetzlichen Vertretern in diesem Sinne um die Geschäftsführung handele, die letztendlich auch die Verantwortung zu übernehmen habe.
Herr Bode bestätigt dies und erläutert, dass es rechtlich gesehen so sei, dass alles, was in den Räten passiere, als Organhaftung für die gesamte Stadt gelte. Die dem Rat vorgelegten Vorlagen werden vom Bürgermeister unterschrieben, der somit auch haftbar ist.
Herr Fox fragt, woher die große Differenz in der laufenden Verwaltung zwischen den Jahren 2021 und 2022 herrühre.
Herr Flemke antwortet, dass im Jahre 2022 nicht alle Investitionstätigkeiten so umgesetzt werden konnten, wie diese geplant waren, da man sich in diesem Zeitraum auf die Ansiedlung im Gewerbegebiet Barmke konzentrieren musste. Diesbezüglich gab es einen nicht unerheblichen Zugang im Anlagenbereich, ohne dafür selbst Investitionen getätigt zu haben.
Frau Magin bedankt sich bei Herrn Struckmeier für die anschauliche Präsentation. Sie weist darauf hin, dass sie als Rechnungsprüfungsamt berechtigt und auch verpflichtet seien, bei Bedarf ergänzende Feststellungen zu treffen. Man habe vorab den Entwurf des Wirtschaftsprüfers erhalten und keine entsprechenden Feststellungen für nötig befunden. Man schließe sich als RPA dem Urteil des Wirtschaftsprüfers an. Der entsprechende Bestätigungsvermerk wurde vorgenommen und dem Bericht beigefügt. Anschließend übergibt sie Herrn Bode das Exemplar des Prüfungsberichtes.
Herr Schünemann bedankt sich bei Frau Magin und Herrn Struckmeier für die ausführliche Prüfung.
Hinweis: Die Präsentation ist dem Protokoll im Ratsinformationssystem unter der Nr. ANH028/23 beigefügt.
Sodann fassen die Mitglieder des BTA einstimmig folgenden Empfehlungs-
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