Zuweisung weiterer Asylbewerber; finanzielle Auswirkung auf den Haushalt der Stadt
Protokoll:
Herr Schobert führt folgendes aus: Aktuell sind in Helmstedt insgesamt 168 Asylbewerber untergebracht (50 in der Gemeinschaftsunterkunft, 118 in angemieteten Wohnungen). Ausgehend von dieser Anzahl an Asylbewerbern belaufen sich die jährlichen Kosten für die soziale Betreuung auf insgesamt rd. 280.000 € (Kostenträger: Stadt Helmstedt). Die Kosten der Unterkunft (KDU), deren Träger der Landkreis Helmstedt ist, rechnet das DRK direkt mit dem Sozialamt des Landkreises Helmstedt ab. Unter Zugrundelegung der Prognose, dass der Stadt Helmstedt bis Januar 2016 schätzungsweise weitere 120 Asylbewerber zugewiesen werden, würden sich die von der Stadt Helmstedt zu tragenden Kosten der sozialen Betreuung um 219.000 € auf dann insgesamt 499.000 € pro Jahr erhöhen. Hierbei sollte ausdrücklich erwähnt werden, dass sich die derzeitige Zuteilungsprognose nur auf den Zeitraum bis einschließlich Januar 2016 bezieht. Es ist dringend davon auszugehen, dass im Verlauf des kommenden Jahres – über die derzeitige Zuteilungsprognose hinaus – mit weiteren Zuteilungen von Asylbewerbern zu rechnen ist, wodurch die Kosten entsprechend noch weiter ansteigen würden. Es ist erkennbar, dass die Kosten der sozialen Betreuung bei einer Beibehaltung des derzeitigen Abrechnungsmodus aufgrund der stark wachsenden Zuteilungszahlen in absehbarer Zeit extrem ansteigen werden. Es gilt hierbei zu bedenken, dass die aktuell praktizierte Abrechnungsmethode zu einem Zeitpunkt entwickelt wurde, als die Anzahl von Asylbewerbern erheblich geringer war. Angesichts der nunmehr veränderten Ausgangslage werden seitens der Verwaltung bereits Gespräche mit der DRK im Hinblick auf eine Anpassung des Abrechnungsmodus geführt. Sowohl das DRK als auch die Verwaltung der Stadt Helmstedt sind hierbei einvernehmlich der Meinung, dass vor dem Hintergrund der steigenden Asylbewerberzahlen insbesondere aus nachfolgenden Erwägungen eine Reduzierung des Tagessatzes im Bereich der sozialen Betreuung erreicht werden kann. · Das DRK hat zur Sicherstellung der sozialen Betreuung mittlerweile bereits eine gewisse „Basisinfrastruktur“ eingerichtet. · Das DRK konnte in der jüngeren Vergangenheit Erfahrungswerte im Hinblick auf die ambulante soziale Betreuung von Asylbewerbern sammeln. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen ist es dem DRK durch das Erkennen und Nutzen von Synergieeffekten nun möglich, die angebotenen Leistungen im Hinblick auf die Kostensituation zu optimieren. · Verschiedene Overheadkosten fallen unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Asylbewerber an. Bei einer steigenden Anzahl von Asylbewerbern vermindern sich diese Kosten bezogen auf die einzelne Person. Im Rahmen der Haushaltsplanungen für 2015 (im Jahr 2013) gingen wir mit einem Haushaltsansatz von 56.400 € noch von insgesamt 31 zugewiesenen Asylbewerbern aus (entspricht der damaligen Platzzahl in der GU). Per Nachtrag wurde der Ansatz für 2015 auf der Grundlage von insgesamt erwarteten 139 zugewiesenen Asylbewerbern auf 252.000 € angepasst. Für die Haushaltsplanung 2016 mit einem geplanten Kostenansatz von 362.000 € wurde zunächst eine Anzahl von 199 zugewiesenen Asylbewerbern berücksichtigt. Diese Planung wurde nunmehr jedoch von der derzeitigen Entwicklung überholt. Es erscheint durchaus geboten, von insgesamt 500 zugewiesenen Asylbewerbern im kommenden Jahr auszugehen. Für die entsprechende Anpassung des diesbezüglichen Haushaltsansatzes ist – wie oben dargestellt – eine Abstimmung mit dem DRK erforderlich. Für den Haushalt 2016 sollen 700.000,00 € für die soziale Betreuung von Asylbewerbern angemeldet werden.
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