Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den Einwohnern wird erneut die Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu Anliegen der Gemeinde zu äußern. Hiervon wird einmal Gebrauch gemacht.
Herr Schmidt erläutert, dass er im Mai letzten Jahres einen Bauantrag gestellt hat. Dieser sah vor, eine eine Einfahrt ausgehend des Wendehammers zu bauen und daneben eine Holzhütte. In dieser soll eine Wallbox für ein Elektrofahrzeug angebracht werden. Die Einfahrt soll mit Steinen verlegt werden und durch die Hütte würde Grün wegfallen. Herr Haaks hat vor ein paar Wochen eine Besichtigung durchgeführt. Er fragt, wann er die Genehmigung für seinen Antrag bekommt.
Herr Haaks ergänzt, dass dieser Antrag einer der Gründe für den heutigen Aufstellungsbeschluss Steinmühlenkamp war. Grundsätzlich wäre der Antrag zu genehmigen, würde jedoch dem Ziel des Rates widersprechen. Die Versiegelung und Flächenausnutzung würde über das Maß hinausgehen, was in dem Gebiet möglich wäre.
Herr Schmidt bittet die Ausschussmitglieder um Meinungsäußerung.
Herr Otto ergänzt, dass es in der Vergangenheit einige bauliche Maßnahmen mit und ohne Genehmigungen gab, die nicht mit heutigen baurechtlichen Vorstellungen übereinstimmen. Es soll versucht werden, die Versiegelung auf einem Grundstück auf das Minimum zu beschränken. Aufgrund dessen hat man einen Aufstellungsbeschluss angeregt, um das Baurecht anzupassen. Dies soll mit der B-Plan Aufstellung erörtert werden, woraufhin der Rat am Ende eine Abwägung und eine Entscheidung zu treffen hat. Erst dann kann es für eine solche Antragsstellung eine Entscheidung geben.
Herr Schmidt erwidert, dass er es jetzt so verstehe, dass der Antrag vorher genehmigt werden konnte, aber dies durch den gefassten Beschluss verändert werden soll.
Herr Otto erklärt, nach dem Baugesetzbuch ist es möglich, dass bestehende Planungen angepasst werden, oder aber das eine Planung erfolgt, gelegentlich eines konkreten Vorhabens. Über den gestellten Antrag wird eine Problematik deutlich, welche man nicht im Einzelfall regeln kann. Ob das in dem Fall von Herrn Schmidt so bleibt oder das Ergebnis des Aufstellungsbeschlusses werden wird kann man momentan nicht sagen. Man muss sich mit der Thematik auseinandersetzen, dass in diesem Bebauungsplangebiet noch eine Rechtslage besteht, welche seit der entsprechenden Gesetzesänderungen und auch nach den heutigen maßgeblichen Politischen Änderungen überholt sind und deswegen geändert werden sollen.
Herr Romba erklärt, dass es möglich sein muss, Personen Einstellplätze auf ihrem Grundstücke zu bewilligen. Er macht den Vorschlag Kunststoffhalter zu verlegen, damit der Boden nicht einsackt. Darauf kann Rasen gelegt werden. Er fragt Herrn Schmidt ob die Möglichkeit bestehe, die Wallbox in seiner Garage zu befestigen.
Herr Schmidt antwortet, dass es einen Garagenplatz mit 40 Garagen gibt. Man müsste alle Garageneigentümer fragen, ob man dort Strom verlegen dürfte. Des Weiteren sind die Garagen von 1965, sodass diese sehr eng gebaut wurden.
Herr Fox fügt hinzu, dass diese Gemeinschaftsanlage ein guter erster Ansatzpunkt wäre. Wenn diese entsprechend versorgt wird, könnten dort Wallboxen angebracht werden. Möglicherweise kommt man wegen der Einfahrt zu einer Lösung, welche ohne Versiegelung auskommt.
Herr Traumann bittet im B-Plan Verfahren darum, die Möglichkeiten offen zu lassen, welches die geringe Versiegelung zulässig macht.
Herr Otto erläutert, dass man eine grundsätzliche Gewichtung vornehmen muss. In einem Bebauungsplan wird feststehen müssen, dass nachdem das Änderungsverfahren abgeschlossen ist, auf dem Grundstück ein bestimmter Versiegelungsgrad nicht überschritten werden darf. Dabei steht es dem Eigentümer frei, an einer anderen Stelle zu entsiegeln. Eine andere Option ist es, für die Gemeinschaftsstellanlage eine entsprechende Lösung zu schaffen.
Herr Schmidt verlässt den Raum.
Frau Girod schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:30 Uhr.
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