Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Bau-, Umwelt- und Werksausschuss (BUWA)

Dienstag, 27. November 2007 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 18.09.2007

Protokoll:

Herr Winkelmann weist darauf hin, dass auf Seite 9 der Niederschrift vermerkt sei, dass die Fraktion der Grünen fordere, bei zukünftigen Bebauungsplänen die Bauherren zu verpflichten, Anlagen zur CO2-Reduktion zu installieren. Dies wolle er in dieser Form nicht stehen lassen. Vielmehr sei die Fraktion der Grünen der Meinung, dass zukünftig in der Bauleitplanung darauf geachtet werden solle, die Installation der vorgenannten Anlagen zu erleichtern. Damit solle klar werden, dass die Grünen den Bauherren keinesfalls eine entsprechende Installation vorschreiben wollen.

Sodann genehmigt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 18.09.2007.

  

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 0

 
TOP 3 "Anlegen und spenden" Neuer modellhafter Weg für die Sanierung Kybitzstraße 23

Protokoll:

Frau Wiesenborn begrüßt Herrn Krämer und bittet ihn um die Vorstellung des Projektes „Anlegen und spenden“.

Herr Krämer berichtet, dass er schon seit ca. 4 Jahren versuche, die Sanierung des Gebäudes Kybitzstraße 23 voran zu bringen. Knackpunkt sei dabei bisher die fehlende sinnvolle Nutzung nach einer Sanierung gewesen. Unter der Vermittlung des Herrn Brumund habe man jedoch zwischenzeitlich eine Organisation gewinnen können, welche bereit sei, das Gebäude nach den entsprechenden Arbeiten für einen Zeitraum von zunächst 6 Jahren anzumieten. Entstehen solle dabei ein Haus, dass als Wohnprojekt für Kinder und Jugendliche diene.

Im Weiteren sei dann die Frage der Finanzierung zu klären gewesen. Die Gesamtinvestitionssumme von ca. 424.000 € sei ein Betrag, der im besten Falle nur von einem finanzstarken Investor hätte aufgebracht werden können. Die Stadt Helmstedt verfüge jedoch nur über wenige Bürger, die solche Summen regelmäßig in bestimmte Projekte stecken würden. Insofern sei man gezwungen gewesen, sich über alternative Möglichkeiten Gedanken zu machen. Aus seiner beruflichen Erfahrung heraus sei ihm dann ein sogenanntes Beteiligungsmodell in den Sinn gekommen, welches ursprünglich einmal für Ferienhaussiedlungen genutzt worden sei, sich aber seiner Meinung nach hervorragend auf den Denkmalschutzbereich übertragen lasse. Konkret plane man die Gründung einer GmbH und Co.KG. Vorteil dieser Gesellschaftsform sei, dass die Kommanditisten nur mit der Höhe ihrer Einlage haften würden. Gleichzeitig könnten sie aber die steuerlichen Vorteile dieser Investition voll ausnutzen. Die GmbH und Co.KG wird das Haus erwerben, die Sanierung durchführen und anschließend auch die Vermietung übernehmen. Der hierfür nötige Eigenkapitalbedarf in Höhe von 220.000 € solle durch die Ausgabe sogenannter Kommanditanteile gedeckt werden, wobei ein solcher Anteil 5.000 € koste. Ziel sei eine Beteiligung möglichst vieler Bürger, auch vor dem Hintergrund, dass hier eine Möglichkeit geschaffen werde, sich aktiv für die Attraktivität der Innenstadt einzusetzen. Natürlich hoffe man, dass die Sanierung des Gebäudes Kybitzstraße 23 eine gewisse Signalwirkung erzeuge, die letztlich dazu führe, dass weitere schützenswerte Häuser in der Helmstedter Innenstadt einer Sanierung zugeführt werden könnten.

Herr Franke fragt an, ob sich der Ertrag aus den Verlustzuweisungen ergeben würde.

Herr Krämer antwortet, dass man derzeit davon ausgehe, dass die Mieteinnahmen eine 2 bis 2,5%ige Rendite ermöglichen würden. Hinzu kämen natürlich die Verlustabschreibungen, die von jedem Anteilseigner selbst geltend gemacht werden müssten.

Herr Franke fragt weiter an, ob es bereits Überlegungen hinsichtlich der Handelbarkeit der Anteile gebe.

Herr Krämer erwidert, dass der Gesellschaftsvertrag vorsehe, dass die Kommanditanteile nur mit Zustimmung der Gesellschaft verkauft werden dürfen. Hintergrund dieser Regelung sei, dass es sich um eine Einlage handele, welche die Verbundenheit mit der Stadt Helmstedt symbolisiere. Das große Geld werde damit sicherlich nicht zu verdienen sein.

Herr Buttler fragt an, ob sich die Gesellschaft nur mit dem Gebäude oder auch um das umliegende Gelände kümmere. Er denke hierbei speziell an den Kinderspielplatz, der sich in unmittelbarer Nähe befinden würde.

Herr Krämer antwortet, dass sich die Gesellschaft nur um das Gebäude Kybitzstraße 23 kümmern werde.

Herr Brumund ergänzt, dass der hier in Rede stehende Kinderspielplatz auch weiterhin erhalten bleiben solle. Die Nutzung des Gebäudes als Wohnprojekt für Kinder und Jugendliche lege zudem den Gedanken nahe, dass diese auch den Kinderspielplatz nutzen werden. Dies könne wiederum dazu führen, dass man den entsprechenden Platz mit Sanierungsmitteln etwas attraktiver gestalte und gleichzeitig darum bitte, dass durch die Nutzer des Gebäudes Kybitzstraße 23 eine gewisse Aufsicht ausgeübt werde. Erste Vorgespräche habe es in diese Richtung bereits gegeben.

Frau Wiesenborn fragt an, ob es bereits Planungen hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs der Maßnahme geben würde.

Herr Krämer erwidert, dass man geplant habe, dem Mieter das Objekt im nächsten Jahr zu Weihnachten zur Verfügung stellen zu können. Dies sei zwar ein sehr sportliches Ziel, andererseits versuche man natürlich, jetzt schnellstmöglich zu beginnen, nachdem die Vorplanungen bereits seit einem Jahr laufen würden.

Herr Kubiak verweist auf eine Pressenotiz vom 16.11.2007, in welcher wesentliche Punkte des Projektes noch einmal aufgelistet worden seien.

Hinweis: Diese Pressenotiz ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Herr Brumund führt aus, dass man bei diesem Projekt auch auf die Mithilfe der Politik angewiesen sei. Aufgrund haftungsrechtlicher Bestimmungen könne die Stadt Helmstedt nur in begrenztem Maße für eine Beteiligung an dieser Gesellschaft werben. Er bitte deshalb die Anwesenden darum, eventuelle Interessenten anzusprechen und von der Signalwirkung dieses Projektes zu überzeugen. Weitere Einzelheiten zur Gesellschaftsgründung könnten interessierte Bürger auf den beiden Informationsveranstaltungen bekommen, welche in den kommenden beiden Monaten in den Räumlichkeiten der Firma Lang und Stolz stattfinden würden.

Sodann dankt Frau Wiesenborn im Namen des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses Herrn Krämer für seine Ausführungen.

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

 
TOP 4 Jahresabschluss der Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) 2006; a) Feststellung des Jahresabschlusses 2006 b) Behandlung des Jahresüberschusses 2006 c) Entlastung des Werksleiters

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Der Wirtschaftsprüfer Herr Kanngießer erläutert noch einmal kurz den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes.

Frau Klimaschewski-Losch fragt an, weshalb der Betriebsrohgewinn vom Rohergebnis des Betriebes abweiche. Sie verweise insofern auf das Blatt 2 der Anlage 4 des Prüfungsberichtes.

Herr Kannengießer erwidert, dass es sich bei dieser Anlage um den Lagebericht der AEH handele. Diese Berechnungen stehen deshalb in keinem direkten Bezug zu den Zahlen seiner Prüfungstätigkeit.

Frau Thommes ergänzt, dass die AEH bei den Umsatzerlösen die hier in Rede stehenden 934.000 € nicht als neutrales Ergebnis ausgewiesen worden seien. Dies sei im Wirtschaftsprüfungsbericht anders behandelt worden und führe deshalb zu veränderten Zahlen.

Herr Dräger erklärt für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Helmstedt, dass der Wirtschaftsprüfungsbericht mit den Beteiligten durchgesprochen worden sei. Aus Sicht des RPA sei dem Bericht des Herrn Kannengießer nichts zuzufügen.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 0


TOP 5 Wirtschaftsplan der Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) 2008; Wirtschaftsplan 2008 Finanzplan 2007 - 2011

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Bittner verweist auf die beigefügte Stellenübersicht und fragt an, was mit den beiden bis zum Jahre 2008 befristeten Stellen des Kanalarbeiters sowie der Mitarbeiterin für Sonderaufgaben im Management passieren werde.

Herr Stein erklärt, dass die befristete Kanalarbeiterstelle um ein weiteres Jahr bis Ende 2008 verlängert werde. Wie es dann weitergehe, könne er aus heutiger Sicht noch nicht sagen. Bezüglich der Stelle für Sonderaufgaben im Management müsse man wissen, dass sich die Befristung lediglich auf die wöchentliche Arbeitszeit beziehe. Die Mitarbeiterin habe Anspruch auf eine Vollzeitstelle, bislang aber aufgrund familiärer Verpflichtungen nur 15 Stunden in der Woche gearbeitet. Die Anzahl der Wochenstunden wird demnach Verhandlungsgegenstand einer neuen Befristungsregelung sein. Die Stelle als solche unterliegt dagegen keiner Befristung.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werkausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

  

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 0


TOP 6 Einziehung Heidbergblick

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Diedrich fragt an, ob das Wegerecht für den von dieser Einziehung betroffenen Emmerstedter Verein in den Kaufverträgen geregelt worden sei.

Herr Kubiak antwortet, dass für den Verein bereits ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen worden sei. Allerdings liege nach Mitteilung der Fachdienststelle die Zufahrt zum Vereinsgelände nicht in der Straße Heidbergblick, sondern auf dem Wohnhausgelände und sei damit von der Stadt Helmstedt in der Vergangenheit geschaffen worden.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Beschluss:

Die Zuwegung zum Wohnhauskomplex „Heidbergweg 1-4“ (Gemarkung Emmerstedt, Flur 2, Flurstück 507) wird gemäß § 8 NStrG eingezogen. Die Einziehung erfolgt mit Wirkung vom 01.02.2008.

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0


TOP 7 Ausbau der Heinrich-Kremp-Straße; Berechnung der Straßenausbaubeiträge

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Viedt bittet darum, dass seitens der Verwaltung einmal genauere Angaben zur Verkehrszählung gemacht werden. Aus der Vorlage könne er nicht erkennen, ob sich die Verwaltung tatsächlich intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt habe oder ob womöglich nur an einem einzigen Tag für ein paar Stunden gezählt worden sei.

Herr Stein erklärt, dass es sich im vorliegenden Falle nicht um eine detaillierte Zählung, sondern um eine Beobachtungsanalyse der entsprechenden Verkehrsströme handele. Dabei müsse man wissen, dass die Ergebnisse sehr zum Wohle der Beitragspflichtigen ausgelegt worden seien. Die Klassifizierung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Helmstedt erlaube eine Einstufung der Heinrich-Kremp-Straße in die Kategorien Anliegerstraße oder Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr. Er denke schon, dass man den Anwohnern sehr entgegengekommen sei, indem die Straße in die zweite der möglichen Kategorien eingeordnet worden sei. Detaillierte Nummernschildlisten könne er zwar nicht liefern, sei sich aber sicher, dass die nächste Kategorie (Hauptdurchgangsstraße der Stadt Helmstedt) wohl von niemandem ernsthaft in Betracht gezogen werde.

Herr Kubiak ergänzt, dass die hier angesprochene Analyse zwar aus dem Jahre 1996 stamme, er aber davon überzeugt sei, dass eine neuere Verkehrsuntersuchung keine gravierenden Änderungen der Einschätzung ergeben würde.

Herr Preuß weist darauf hin, dass zukünftig weitere Straßen saniert werden müssten. Er frage sich in diesem Zusammenhang, ob die Stadt den entsprechenden Anliegern auch in diesen Fällen so weit entgegenkommen werde. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des defizitären Haushalts finde er solche Zugeständnisse sehr bedenklich.

Herr Kubiak antwortet, dass er sich gegen die formulierten Unterstellungen einer wie auch immer gelagerten Ungleichbehandlung und des Verteilens von Geschenken verwehren müsse. Fakt sei, dass die in der unmittelbaren Nähe der Heinrich-Kremp-Straße liegenden öffentlichen Gebäude der Realschule, des Gesundheitsamtes und des Straßenverkehrsamtes Verkehrsaufkommen erzeugen würden, welches eine Klassifizierung der Heinrich-Kremp-Straße als reine Anliegerstraße definitiv nicht zulassen würde. Hinzu käme die Verkehrsregelung in diesem Bereich, die sämtliche Fahrzeuge mit Fahrtrichtung Innenstadt von der Gustav-Steinbrecher-Straße über die Heinrich-Kremp-Straße in den Elzweg leiten würde. Insofern könne man guten Gewissens davon sprechen, dass es sich um eine Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr handele.

Herr Stein ergänzt, dass die Ratsmitglieder es durchaus in der Hand hätten, eine höhere Beteiligung der Anlieger an den Kosten des Straßenausbaus durchzusetzen. Hierfür sei eine Änderung der Straßenausbausatzung notwendig, welche in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Helmstedt liegen würde.

Herr Buttler betont, dass eine Änderung der vorgenannten Satzung nach seiner Ansicht überhaupt nicht angezeigt sei. Er könne sich erinnern, dass dem Beschluss dieser Vorschrift ein langes und zähes Ringen in den Fraktionen vorausgegangen sei. Das Ergebnis sei vielleicht nicht optimal, aber immerhin werde es von einer breiten Basis im Rat der Stadt Helmstedt getragen. Nunmehr erneut in die Diskussion einzusteigen, halte er nicht für klug.

Herr Franke erklärt, dass jedem, der über einigermaßen ausreichende Ortskenntnis verfügen würde, klar sein müsse, dass die von der Verwaltung vorgenommene Klassifizierung völlig in Ordnung sei. Vor diesem Hintergrund halte er eine erneute Verkehrszählung für vollkommen überflüssig. Nach seiner Meinung wären bei einer Einstufung der Heinrich-Kremp-Straße als Anliegerstraße die Klagen der Beitragspflichtigen vorprogrammiert und hätten darüber hinaus auch gute Erfolgsaussichten.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Beschluss:

 Das Teilstück der Heinrich-Kremp-Straße zwischen Elzweg und Gustav-Steinbrecher-Straße ist eine öffentliche Einrichtung und Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr gemäß § 4 Absatz 2, Ziffer 2 der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung in der zur Zeit geltenden Fassung.

Im Rahmen der Abrechnung der Straßenausbaubeiträge bildet das Teilstück der Heinrich-Kremp-Straße zwischen Elzweg und Gustav-Steinbrecher-Straße einen Abschnitt.

  

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0


TOP 8 Stiftung Denkmalschutz; Änderung der Satzung der Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Helmstedt

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Frau Klimaschewski-Losch fragt an, ob der Stiftungsbeirat über die Details der Vorlage informiert worden sei.

Herr Kubiak erwidert, dass es hierauf keine klare Antwort gebe. Wesentliche Inhalte der Vorlage seien vom Stiftungsbeirat selbst angeregt worden und dürften somit in diesem Gremium bekannt sein. Allerdings habe man den Inhalt der Vorlage nicht mit den Beiratsmitgliedern abgesprochen, so dass eine detaillierte Kenntnis des Inhalts sicherlich nicht vorhanden sei. Er sei sich jedoch sicher, dass die Vorlage im Stiftungsbeirat auf breite Zustimmung treffen werde.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Beschluss:

Die Satzung der Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Helmstedt wird in der als

Anlage 1 beigefügten geänderten Form beschlossen.

  

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0


TOP 9 Stiftung Denkmalschutz; Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Baumaßnahmen an Baudenkmalen und städtebaulich wichtigen Gebäuden in Helmstedt

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Beschluss:

siehe Anlage.

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0


TOP 10 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan C 331 Ziegelberg-Teilbereich Nord "Glogauer Str.", 1. Änderung - Satzungsbeschluss -

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0


TOP 11 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008; Produkthaushalt 31 (Planen und Bauen) und 32 (Straßen, Natur,Umwelt)

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Buttler verweist auf die Seite 565 des Haushaltsplanentwurfes, auf welcher unter anderem die operationalisierten Ziele des Fachbereiches 31 aufgeführt worden seien. Zur Zeit habe sich die Verwaltung das Ziel gesetzt, dass jeder vollständig eingereichte Bauantrag innerhalb einer festgelegten Frist beschieden werden solle. Zu dieser Formulierung wünsche sich die CDU-Fraktion noch eine Ergänzung in der Weise, dass nach einer einmaligen Nachforderung von Unterlagen über den Bauantrag sodann innerhalb von 14 Tagen entschieden werden solle.

Herr Kubiak bittet die CDU-Fraktion von dieser Ergänzung Abstand zu nehmen, da eine solche Regelung nicht praktikabel sei. Er sei der festen Überzeugung, dass die Stadt Helmstedt, was die Bearbeitungsdauer der Bauanträge angehe, sehr gut aufgestellt sei. Allerdings gebe es natürlich Fälle, in denen die fristgerechte Bearbeitung nicht gelinge. Dies könnte im Einzelfall verschiedene Ursachen haben, die in aller Regel nicht von der Verwaltung beeinflusst werden können. So sei es schlichtweg unmöglich, einer übergeordneten Behörde oder einem Sachverständigenbüro bestimmte Fristen für die Bearbeitung vorzugeben, da diese Institutionen eigenen Zeitabläufen unterworfen seien. Die von der CDU-Fraktion geforderte Ergänzung mache nur dann Sinn, wenn die Verwaltung tatsächlich Einfluss auf die Erfüllung der Zielvereinbarung hätte. Dies sei jedoch in den angesprochenen Einzelfällen nicht immer der Fall. 

Herr Franke betont, dass die vollständige Einreichung der Bauantragsunterlagen die Aufgabe des Architekten sei. Insofern kann es nicht Aufgabe der Verwaltung sein, für die Vollständigkeit der Antragsunterlagen Sorge zu tragen. Fehlerhafte Unterlagen seien eindeutig ein Verschulden des Architekten und sollten nicht durch übertrieben schnelles Verwaltungshandeln auf der anderen Seite des Schreibtisches ausgebügelt werden müssen. Sicherlich gebe es immer wieder auch Einzelfälle, wo gewisse Nachforderungen nicht absehbar seien, nur dürfte sich dies auf einige wenige Fälle beschränken. Unter Umständen könnte die von der CDU-Fraktion geforderte Regelung sogar zu Missbrauch führen, wenn nämlich bewusst unvollständige Unterlagen eingereicht werden, um zu sehen, was die Verwaltung noch an Nachforderungen stelle und gegebenenfalls einige Ausarbeitungen einsparen zu können. Insgesamt halte er die geforderte Ergänzung des Zieles für wenig sinnvoll.

Herr Diedrich erklärt, dass seine Fraktion nach wie vor überzeugt sei, dass die hier in Rede stehende Ergänzung die Zielsetzung konkretisiere. Aus diesem Grund stelle er im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, das operationalisierte Ziel auf der Seite 565 des Haushaltsplanentwurfes um folgende Formulierung zu ergänzen:

Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen nach vollständiger Vorlage bei einmaliger Nachforderung binnen 14 Tagen nach Einreichung.

Herr Brumund merkt an, dass die genannten Ziele durch die Verwaltung steuerbar sein sollten. Im vorliegenden Falle sei diese Steuerbarkeit schlichtweg nicht gegeben. Darüber hinaus seien ihm überhaupt keine Fälle bekannt, wo es bezüglich der Bearbeitungsdauer zu Beschwerden gekommen sei. Abweichende Einzelfälle habe man in der Vergangenheit grundsätzlich gemeinsam mit dem Antragsteller durchgesprochen. Insofern könne er sich den Grund für eine solch strenge Zielfestsetzung nicht erklären.

In diesem Zusammenhang wolle er aber auch darauf verweisen, dass die Stadt Helmstedt die Bauherren mit unvollständigen Bauantragsunterlagen sehr entgegenkommend behandeln würde. Die vorgesetzten Behörden empfehlen in solchen Fällen die kostenpflichtige Zurückweisung des Bauantrages. Insofern stehe die Stadt Helmstedt gerade in diesem Bereich für ein hohes Maß an Bürgerfreundlichkeit und Serviceorientierung.

Sodann stimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss mit 3 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen dem vorgenannten Antrag der CDU-Fraktion zu.

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Seite 579 des Haushaltsplanentwurfes, auf welcher unter den operationalisierten Zielen vermerkt sei, dass die Verwaltung beabsichtige, zehn Beratungsgespräche zur Vorbereitung von privaten Maßnahmen zu führen. Sie bitte darum, dass man der Anzahl das Wort „mindestens“ voranstellt, um deutlich zu machen, dass es auch durchaus mehr sein können.

Frau Stute sagt eine entsprechende redaktionelle Änderung dieses Punktes zu.

Herr Buttler verweist auf die Seite 582 des Haushaltsplanentwurfes, auf welcher unter den Hochbaumaßnahmen unter anderem auch die Umgestaltung des Juliusplatzes verzeichnet sei. Nach Ansicht der CDU-Fraktion werden die dort veranschlagten 80.000 € im nächsten Jahr nicht benötigt werden, so dass man beantrage, einen Betrag von 30.000 € in die Zuständigkeit des Innenstadtausschusses für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt zu verlagern. Hintergrund sei, dass dieser Ausschuss in der Vergangenheit zwar Beschlüsse fassen konnte, diese aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel jedoch nicht umgesetzt werden konnten. Dies solle sich im nächsten Jahr ändern.

Frau Klimaschewski-Losch weist darauf hin, dass die Angelegenheit Umgestaltung Juliusplatz noch nicht abschließend beraten worden sei. Insofern glaube sie nicht, dass eine Verlagerung der Mittel überhaupt zulässig sei.

Herr Preuß betont, dass er es für sinnvoll erachte, wenn man zumindest den Rest der Straße fertig sanieren würde. Konkret gehe es dabei um ein 30 Meter langes Stück, welches noch fertiggestellt werden sollte.

Herr Kubiak berichtet, dass der zuständige Innenstadtausschuss den Beschluss über die Umgestaltung des Juliusplatzes insofern aufgeteilt habe, als dass Entscheidungen für den Ausbau des restlichen Stückes Straße und für die Umgestaltung des Parkplatzes getroffen werden sollen. Eine entsprechende Vorlage sei erstellt worden und werde in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.12.2007 abschließend behandelt. Selbst wenn auf die Umgestaltung des Parkplatzes verzichtet werde, sei festzustellen, dass eine Summe von 30.000 € nicht übrig bleiben werde. Nach Rücksprache mit Frau Stute müssten die beantragten 30.000 € für die Innenstadt zudem in einem anderen Produkt veranschlagt werden.

Herr Viedt fragt an, ob die Baumaßnahme Juliusplatz bereits seitens des Fachbereiches abgenommen worden sei. Nach seiner Kenntnis seien die Arbeiten an den Bürgersteigen schon abgeschlossen.

Herr Kubiak erwidert, dass eine solche Abnahme noch ausstehe.

Herr Brumund führt aus, dass in den genannten 80.000 € ein erheblicher Teil Sanierungsmittel enthalten sei. Aus diesem Grund weise er darauf hin, dass ein Verzicht auf die Umgestaltung des Juliusplatzes nicht dazu führen sollte, die entsprechenden Sanierungsmittel verfallen zu lassen. Diese sollten nach seiner Ansicht an anderen Stellen der innerstädtischen Sanierung eingesetzt werden.

Frau Klimaschewski-Losch fragt an, ob die 30.000 € dann überhaupt aus diesem Topf entnommen werden dürften, da die Mittel doch im Grunde zweckgebunden für die innerstädtische Sanierung beantragt worden seien.

Herr Kubiak erwidert, dass dies völlig richtig sei. In den 80.000 € seien Zuschüsse des Bundes und des Landes enthalten, die selbstverständlich nur für Sanierungsmaßnahmen verwendet werden dürften.

Herr Buttler merkt an, dass man trotz allem ein Budget für den Innenstadtausschuss in den Haushalt einstellen wolle. Wenn der genannte Deckungsvorschlag nicht zu realisieren sei, müsse man sich eben an anderer Stelle umsehen.

Sodann stellt Frau Wiesenborn fest, dass man sich darüber einig sei, dass die 80.000 € für die Umgestaltung des Juliusplatzes an dieser Stelle im Haushalt verbleiben sollen.

Frau Wiesenborn fragt an, welchen Hintergrund die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 680.000 € bei den Hochbaumaßnahmen hätten.

Herr Brumund erklärt, dass es sich dabei um Förder- und Eigenmittel für Maßnahmen handele, welche beantragt und bereits genehmigt worden seien. Hierzu müsse man wissen, dass die Sanierungsmittel der EU, des Bundes und des Landes teilweise über das laufende Haushaltsjahr hinaus genehmigt werden würden. Aus diesem Grund sei man teilweise schon in diesem Jahr Verpflichtungen für das Sanierungsprogramm eingegangen, die erst im nächsten Jahr kassenwirksam werden würden.

Frau Wiesenborn beantragt im Namen der SPD-Fraktion für die Dorferneuerung im Ortsteil Emmerstedt einen Betrag von 1.000 € im Haushalt einzusetzen.

Dieser Antrag wird sodann vom Bau,- Umwelt- und Werksausschuss mit 7 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Frau Wiesenborn verweist auf die Seite 591 des Haushaltsplanentwurfes, auf welcher die Ziele und Leistungen des Produktes Denkmalschutz aufgeführt worden seien. In diesem Zusammenhang frage sie an, ob es seitens der Verwaltung bereits Erkenntnisse gebe, mit welchen Kosten für die Sicherung des baufälligen Gebäudes Beguinenstraße 3 zu rechnen sei.

Herr Kubiak antwortet, dass die Sicherungsmaßnahmen seitens der Stadt Helmstedt durchgeführt worden seien. Das Verfahren ist momentan noch immer offen, da das Land Niedersachsen sich bislang nicht geäußert habe, ob es dieses Grundstück an sich ziehen wolle. In diesem Zusammenhang sei vom Land Niedersachsen ein Wertgutachten in Auftrag gegeben worden, welches weitere Aufschlüsse über den aktuellen Zustand des Gebäudes liefern solle. Sobald hier neue Erkenntnisse vorliegen würden, werde er den Bau-, Umwelt- und Werksausschuss natürlich zeitnah informieren.

Herr Winkelmann verweist auf die Seite 597 des Haushaltsplanentwurfes, auf welcher die operationalisierten Ziele und Rahmenziele des Fachbereiches 32 aufgeführt worden seien. Leider vermisse er in dieser Aufstellung das Ziel der CO2-Reduktion und der Energieeinsparung, auf welches sich der Rat der Stadt Helmstedt mehrheitlich geeinigt habe.

Herr Kubiak erwidert, dass man in verschiedenen Gesprächen zu dem Schluss gekommen sei, dass der Schwerpunkt dieser Arbeit im Fachbereich 23 liege, da dort die sogenannte Energieleitstelle eingerichtet sei. Im Übrigen verweise er auf die Tatsache, dass der genannte Ratsbeschluss seine Wirkung auf das gesamte Rathaus entfalte und somit als ein Rahmenziel gelte, welchem sich alle Fachbereiche zu stellen haben. Dies gelte natürlich auch für die Fachbereiche 31 und 32, welche sich jedoch entschlossen hätten, die Energieeinsparung und CO2-Reduktion auf die Ziele der einzelnen Produkten herunterzubrechen. Insofern denke er schon, dass man dem Beschluss des Rates in dieser Hinsicht Rechnung getragen habe.

Herr Franke beantragt, das operationalisierte Ziel „Bearbeitung aller Förderanträge im Umweltbereich innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der Antragsunterlagen“ auf Seite 597 des Haushaltsplanentwurfes ganz zu streichen. Dies hänge mit einem noch zu stellenden Antrag seiner Fraktion bezüglich der städtischen Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben zusammen.

Sodann lehnt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss den Antrag der FDP-Fraktion mit 7 Nein-Stimmen bei 1 Ja-Stimme ab.

Herr Buttler beantragt an dieser Stelle noch einmal, einen Betrag von 30.000 € für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt zugunsten des Innenstadtausschusses an einer noch zu bestimmenden Position im Produkt Gemeindestraßen einzusetzen.

Sodann stimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss mit 6 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag von Herrn Buttler zu.

Herr Viedt verweist auf die Seite 634 des Haushaltsplanentwurfes und beantragt, dass ein Betrag von 30.000 € zur Anschaffung eines Hundekotsaugers und für andere Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt Helmstedt in den Haushalt eingestellt werden.

Herr Kubiak erwidert, dass sich Herr Viedt auf das bereits abgesprochene 3-Punkte- Programm beziehe, mit welchem das Erscheinungsbild der Stadt Helmstedt in puncto Sauberkeit entscheidend verbessert werden solle. Dabei sei ein Betrag von 1.500 € für die Ergänzung der Hundekotspender und der entsprechenden Tüten vorgesehen. Für den erwähnten Hundekotsauger habe man einen Betrag von 10.000 € ins Auge gefasst. Dies hänge mit den Erfahrungen anderer Städte zusammen, die ein solches Gerät im Einsatz hätten. Hierbei könne er berichten, dass die Stadt Wolfenbüttel mit ihrem Modell sehr gute Erfahrungen gemacht habe, so dass man sich entschlossen habe, ein solches Gerät auch für Helmstedt anzuschaffen. Ein Restbetrag von 15.000 € solle darüber hinaus für ein ganzes Konglomerat von Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit in Helmstedt dienen. Darunter würde zum Beispiel auch die Neuanschaffung von Abfallbehältern mit Ascheraufsätzen fallen.

Herr Stein ergänzt, dass man bezüglich des Hundekotsaugers bedenken müsse, dass hierfür auch geschultes Personal notwendig sei. Die Bedienung eines solchen Gerätes dürfte wohl kaum von 1-Euro-Kräften vorgenommen werden können. Auf diesen Umstand wolle er nur noch einmal gezielt hinweisen.

Herr Viedt erklärt, dass seine Fraktion den Personaldezernenten auf dieses Erfordernis hingewiesen habe. Nach Aussage von Herrn Junglas solle für den Einsatz an der Hundekotsaugmaschine bereits vorhandenes Personal ausgebildet werden.

Herr Scheil macht darauf aufmerksam, dass es in diesem Bereich mittlerweile auch sogenannte Kombigeräte gebe, die sowohl Hundekot als auch anderen Kleinmüll aufsaugen würden. Dies erspare nach seiner Ansicht in vielen Straßen die Handreinigung.

Frau Stute betont, dass man den Betrag von 30.000 € teilen müsse, da es sich bei der Anschaffung der Hundekotsaugmaschine um eine Angelegenheit des Vermögenshaushaltes handele. Die übrigen Maßnahmen seien dagegen nach ihrer Ansicht dem Verwaltungshaushalt zuzuordnen.

Herr Viedt beantrag daraufhin in Namen der CDU-Fraktion, dass 10.000 € für die Anschaffung eines Hundekotsaugers im Vermögenshaushalt und 20.000 € für andere Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit in Helmstedt im Verwaltungshaushalt zugunsten des Produktes „Straßenreinigung und Winterdienst“ eingestellt werden.

Sodann stimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss dem vorgenannten Antrag der CDU-Fraktion mit 7 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Seite 618 des Haushaltsplanentwurfes und fragt an, ob es sich bei der genannten Maßnahme „Wallplatz“ um den Umbau des Beeks handeln würde.

Herr Kubiak erklärt, dass dies zutreffend sei.

Frau Klimaschewski-Losch verweist auf die Seite 637 des Haushaltsplanentwurfes und fragt an, weshalb die geplanten Stromkosten niedriger angesetzt seien als die Ist-Zahlen aus dem Vorjahr. Nach ihrer Kenntnis würden die Stromkosten jedes Jahr kräftig steigen, so dass eine Verringerung des Ansatzes wohl kaum der tatsächlichen Entwicklung entsprechen dürfte.

Herr Geisler erwidert, dass man durch verschiedene Maßnahmen versuche, die Stromkosten in diesem Bereich erheblich zu senken.

Herr Viedt verweist auf die Seite 641 des Haushaltsplanentwurfes und fragt an, ob in den aufgeführten 15 Parkscheinautomaten das Gerät am Juliusplatz bereits enthalten sei.

Herr Kubiak antwortet, dass der Parkscheinautomat am Juliusplatz in dieser Aufstellung bereits berücksichtigt worden sei.

Herr Buttler verweist auf die Seite 652 des Haushaltsplanentwurfes und fragt an, weshalb man bei den Personalkosten im Bereich der Grün- und Freiflächenpflege mit einem Mehraufwand von 200.000 € rechne.

Herr Geisler erklärt, dass dies in der Erläuterung 2 auf der Seite 652 detailliert geschildert worden sei. Danach habe man festgestellt, dass die Personalanteile im Bereich Straßenbegleitgrün und Gemeindestraßen bei weitem nicht so hoch seien, wie man das zunächst vermutet hatte. Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Anteile dem Grünflächenbereich zugeschlagen, da dieser zeitlich mehr Personal binde, als von der Verwaltung angenommen. So gesehen seien die 200.000 € lediglich intern verschoben worden, ohne eine echte Erhöhung zu bedeuten.

Frau Wiesenborn verweist auf die Seite 656 des Haushaltsplanentwurfes und beantragt im Namen der SPD-Fraktion, dass der Ansatz für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten wieder auf die ursprüngliche Höhe von 25.000 € angehoben werde.

Herr Franke fragt an, ob der Antrag der SPD-Fraktion noch begründet werde. Nach seiner Auffassung setze ein solches Begehren immerhin voraus, dass man sich mit der Thematik beschäftigt habe und aufzeigen könne, weshalb die von der Verwaltung vorgeschlagene Kürzung um 5.000 € rückgängig zu machen sei.

Frau Klimaschewski-Losch weist darauf hin, dass das Rechnungsergebnis für 2007 einen Betrag von 30.000 € ausweise. Vor diesem Hintergrund sei nach Auffassung der SPD-Fraktion die Kürzung des Ansatzes um gut 30% zu radikal. Letztlich belege das Ist-Ergebnis aber auch, dass der Bedarf vorhanden sei.

Herr Franke betont, dass er es für nicht besonders sinnvoll halte, wenn man den Ansatz für 2008 nach den Ausgaben in 2006 bemesse. Letztlich seien in 2006 scheinbar sehr viele Geräte ersetzt und modernisiert worden, was nach seiner Meinung eher dazu führe, dass der Aufwand in den Folgejahren sinke.

In diesem Zusammenhang bemängelt er, dass die Anträge der großen Fraktionen scheinbar untereinander bereits abgesprochen worden seien und die kleinen Parteien dies allenfalls noch zur Kenntnis nehmen dürften. Da Hintergründe und Fakten offenbar schon an anderer Stelle diskutiert worden seien, könne er sich in den meisten Fällen eigentlich nur enthalten. Sofern dies gewünscht sei, habe er damit kein Problem, bitte aber gleichzeitig darum, dass man dann während der Haushaltsreden auch auf die Polemik hinsichtlich einer etwaigen Beteiligung der FDP-Fraktion am Etat verzichte. Eine solche Beteiligung sei von den großen Fraktionen scheinbar überhaupt nicht gewünscht.

Frau Wiesenborn erwidert, dass man die Kritik der FDP an die eigene Fraktionsspitze weitergeben werde.

Frau Klimaschewski-Losch bringt ihr Unverständnis über die Kritik des Ratskollegen Franke zum Ausdruck. Sie könne nicht verstehen, wo das Problem liege. Letztlich wolle die SPD-Fraktion keine Erhöhung oder Aufsattelung des Betrages. Im vorliegenden Falle beantrage man lediglich, den Ansatz unverändert bei 25.000 € zu belassen.

Herr Franke erklärt, dass es sich beim vorliegenden Entwurf um einen Haushaltsvorschlag handele. Er gehe deshalb davon aus, dass die Verwaltung genau geprüft habe, mit welchen Investitionen sie in diesem Bereich zu rechnen habe. Er weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Haushalt durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden müsse. Es sei völlig unverständlich, weshalb man die Genehmigung dadurch gefährde, dass Ansätze ohne jegliche Begründung, nur aus einem Bauchgefühl heraus, erhöht werden würden.

Herr Kubiak erwidert, dass man verwaltungsintern noch immer die Vorgabe zu befolgen habe, dass Standards reduziert werden sollen. Im vorliegenden Falle rechne die Verwaltung in der Tat mit Investitionen zwischen 20.000 und 25.000 €. Eine Reduzierung des Aufwandes könne man in diesem Bereich aber auch erreichen, in dem kleinere Spielgeräte oder weniger zusätzliche Funktionen angeschafft werden würden. Konkret bedeute dies, dass eine Rutsche eben auch mal einen halben Meter kürzer ausfallen müsse.

In diesem Zusammenhang weise er aber auch auf den Umstand hin, dass es für sämtliche Ansatzerhöhungen bislang keine Deckungsvorschläge gebe. Dies müsse man vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage natürlich im Hinterkopf behalten.

Sodann stimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss dem Antrag der SPD-Fraktion mit 3 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen zu.

Herr Franke verweist auf die Seite 667 des Haushaltsplanentwurfes und beantragt im Namen der FDP-Fraktion den Ansatz für die ökologische Förderung ersatzlos zu streichen. Dies sei dann wohl auch der erste echte Deckungsvorschlag dieser Sitzung.

Herr Winkelmann verweist auf seine Äußerungen in der Vergangenheit und merkt an, dass der Ansatz für diese Förderung bereits erheblich reduziert worden sei. Er denke, dass der Rat der Stadt Helmstedt auch weiterhin dokumentieren sollte, dass ihm die Ökologie und die Nachhaltigkeit in Helmstedt am Herzen liegen würden.

Sodann lehnt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss den vorgenannten Antrag der FDP-Fraktion mit 2 Nein-Stimmen bei 1 Ja-Stimme und 4 Enthaltungen ab.

Frau Wiesenborn verweist auf die Seite 658 des Haushaltsplanentwurfes und fragt an, welche Maßnahmen bei den Gewässern im Brunnental vorgesehen seien.

Herr Geisler antwortet, dass der Grundwasseranstieg im Brunnental zu einem Anstieg des Eisengehalts in den dortigen Gewässern führe. Die dabei entstehenden Problematiken seien aus ökologischer Sicht vielschichtig und deshalb müsste zunächst eine Lösungsstrategie entwickelt werden, wie man dem weiteren Eisenausfall wirksam begegnen könne. Er sei aber davon überzeugt, dass man mit einem vernünftigen Konzept auch entsprechende Fördergelder akquirieren könne.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss mit 7 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.

Abstimmungsergebnis: 7 / 0 / 1


TOP 12 Bekanntgaben

Protokoll:

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

 
TOP 13 EFRE Förderantrag

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf das im Bau-, Umwelt- und Werksausschuss vorgestellte integrierte städtische Entwicklungs- und Wachstumskonzept. Der damit verbundene Antrag auf Einbindung in die sogenannte EFRE-Förderung sei nunmehr bei den zuständigen Stellen gestellt worden. Die Verwaltung habe den Fraktionen jeweils ein Exemplar dieses Antrages zur Verfügung gestellt, damit bei Interesse die Einzelheiten der Ausarbeitung noch einmal nachgelesen werden können.

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

 
TOP 14 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf eine Anfrage des Ratsmitgliedes Buttler, welcher wiederholt wegen der Aufstellung entsprechender touristischer Hinweisschilder an der Autobahn A 2 angefragt habe. Eine ausführliche Beantwortung dieser Thematik ist nunmehr als Bekanntgabe 134/07 erfolgt, die allen Ratsmitgliedern zugegangen sei.

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

 
TOP 15 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Anfragen werden nicht gestellt und Anregungen nicht gegeben.

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap