Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Planungsverband Lappwaldsee

Dienstag, 17. Dezember 2019 , 19:00 Uhr
Sitzungsraum des Mietertreffs der Wohnungsgenossenschaft „Neue Heimat“, Straße des Aufbaus 17, 39365 Harbke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Schobert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die heutige Sitzung. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 2 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Verbandsmitglieder tragen keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vor. Herr Schobert stellt daraufhin die Tagesordnung fest.

 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 6.8.2019

Protokoll:

Die Mitglieder des Planungsverbandes genehmigen einstimmig die Niederschrift über die Sitzung am 6.8.2019.

 
TOP 4 Erste Eröffnungsbilanz des Planungsverbandes Lappwaldsee zum 27.04.2019

Beschluss:

Der Planungsverband Lappwaldsee beschließt die erste Eröffnungsbilanz des Planungsverbandes Lappwaldsee zum 27.04.2019.



Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die Vorlage V 2 vom 15.11.2019.

Die Mitglieder des Planungsverbandes fassen sodann einstimmig folgenden


TOP 5 Haushalt des Planungsverbandes Lappwaldsee; Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

Beschluss:

Der Planungsverband Lappwaldsee stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 in der beratenden Fassung zu.



Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die Vorlage V 3 vom 15.11.2019.

Auf die Frage von Herrn Müller, wie sich die Personalkosten zusammensetzen, antwortet Herr Otto, dass es sich hierbei um die Summe der zeitlichen Stellenanteile der städtischen Mitarbeiter handelt. Es wird hierzu auf die anliegende Berechnung der Verwaltungskostenanteile verwiesen (siehe Anlage 2).

Die Mitglieder des Planungsverbandes fassen sodann einstimmig folgenden


TOP 6 Geschäftsordnung des Planungsverbandes Lappwaldsee

Beschluss:

Der Planungsverband Lappwaldsee beschließt, sich die beigefügte Geschäftsordnung zu geben (siehe Anlage 3).



Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die Vorlage V 4 vom 02.12.2019.

Auf Nachfrage von Herrn Müller erklärt Herr Otto, dass bei Patt-Situationen Anträge abgelehnt sind.

Die Mitglieder des Planungsverbandes fassen sodann einstimmig folgenden


TOP 7 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Lappwaldsee

Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lappwaldsee“ für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet (siehe Anlage Nr. 4) wird gem. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.



Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die Vorlage V 5 vom 22.11.2019.

Herr Otto erläutert das in der Vorlage skizzierte Planungsgebiet. Im ersten Planungsschritt sollen im Hinblick auf eine später zu differenzierende planerische Vorbereitung der Nachnutzung der Bergbaulandschaft eine Wasserfläche sowie für die Seerandbereiche eine Grünflächennutzung festgelegt werden. Lediglich im Nordosten des Verbandsgebietes kann die dort bestehende Ausweisung einer landwirtschaftlichen Nutzung einstweilen bestehen bleiben. Sowohl in Sachsen-Anhalt werden durch die Verbandsgemeinde Obere Aller als auch in Niedersachsen durch die Stadt Helmstedt dafür derzeit die Flächennutzungspläne für den Bereich der Verbandsfläche angepasst und eine Grünflächennutzung ausgewiesen.

Die Verbandsgemeinde Obere Aller wird ihren Flächennutzungsplan noch in 2019 zur Genehmigung einreichen (Anmerkung: Aussage von Herrn Verbandsgemeindebürgermeister Frenkel). In Helmstedt findet das Verfahren zur Änderung des F-Planes in diesem Bereich parallel zur Aufstellung des B-Planes durch den PlV Lappwaldsee statt. Im Sommer 2020 sollten alle Verfahren abgeschlossen werden können und dann eine wirksame Grundlage bieten, die kommunalen Planungsabsichten trotz des noch herrschenden Bergrechts sichern zu können.

Herr Schobert unterstreicht, dass der Planungsverband beabsichtigt, mit den Bauleitplanungen insbesondere den Zugriff auf die zurzeit noch unter Bergaufsicht und im Eigentum der Bergbauträger LMBV und HSR liegenden Grundstücke zu sichern, damit spätere Nachnutzungsplanungen starten können und die öffentliche Erschließung des Sees gewährleistet werden kann (Ausübung Vorkaufsrechte bzw. Umlegungsverfahren).

Eine Bebaubarkeit der Flächen wird erst nach Entlassung der (Teil-) Flächen aus dem Bergrecht möglich sein. Solange die Flächen noch unter Bergrecht stehen, wäre der Bebauungsplan nach Einschätzung von Herrn Otto schwebend unwirksam, gleichwohl aber für die Bergbehörden und die Eigentümer beachtlich und geeignet, das kommunale Vorkaufsrecht auszuüben, um damit Flächen zu sichern, die z.B. für eine öffentliche Erschließung des See erforderlich werden.


Herr Barkowski bittet darum, der F-Plandarstellung eine Legende beizufügen. Die entsprechenden Planzeichenerklärungen der Stadt Helmstedt und der Verbandsgemeinde Obere Aller werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlagen 5 und 6).

Die Mitglieder des Planungsverbandes fassen anschließend einstimmig folgenden


TOP 8 Logo Lappwaldsee

Beschluss:

Der Planungsverband Lappwaldsee favorisiert den Logo-Entwurf mit dem Alleinstellungsmerkmal „Bergbau“ der Agentur 1. Die Agentur soll beauftragt werden, auf der Grundlage dieses Entwurfs plakative Varianten auszuarbeiten und dem Verband vorzulegen.



Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die Vorlage V 6 vom 22.11.2019.

Der Planungsverband ist gesetzlich berechtigt und verpflichtet, als Behörde das Landessiegel mit seinem Namen zu führen. Um daneben öffentlich sichtbar zu sein, sollte sich der Planungsverband Lappwaldsee nach Aussage von Herrn Otto eine „Wort-Bildmarke“ als Wappen geben.

Da insbesondere hier lebende junge Menschen bei dem Projekt einbezogen werden sollten, wurden Schulen länderübergreifend dazu aufgerufen, hierfür Vorschläge einzureichen. Bei den daraufhin eingegangenen Logo-Vorschlägen (siehe Vorlage V 6) handelt sich um erste kreative Ideen, die als mögliche Grundlage für eine professionellere Überarbeitung seitens einer Agentur dienen sollten. Daraufhin wurden Agenturen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt um Abgabe von Angeboten gebeten.

Es folgt eine kurze Diskussion über die beim Planungsverband eingereichten Logo-Vorschläge von drei Agenturen. Preislich unterscheiden sich diese Angebote nur marginal.

Herr Kalisch favorisiert das Logo der Agentur 1 aufgrund seines unverwechselbaren Bezuges zum Bergbau.

Auf der Grundlage dieses Lappwaldsee-Logos sollte die Agentur weitere Varianten gestalten und dem Planungsverband zur Auswahl und Entscheidung vorlegen.

Die Mitglieder des Planungsverbandes fassen daraufhin einstimmig nachstehenden


TOP 9 Bekanntgaben

Protokoll:

a) Flötzerfest - Erlebnistag am Lappwaldsee am 24.05.2020

Herr Schobert berichtet, dass der Planungsverband Lappwaldsee ab 2020 jährlich die Entwicklung des Lappwaldsees an einem festen Datum Ende Mai an wechselnden Standorten rund um den Lappwaldsee in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken möchte. Dieser „Erlebnistag“ wird nächstes Jahr anlässlich des 30. Jahrestages der Deutschen Einheit im Bereich des ehemaligen Grenzkohlepfeilers im Harbker Bereich (Weg und Grünfläche parallel zur Kläranlage bis hinunter zum Ufer) am Sonntag, den 24.05.2020 stattfinden. Um die Verbindung zum Bergbau zu kommunizieren und dem Fest ein Alleinstellungsmerkmal zu geben, wurde sich auf den Namen „Flötzerfest“ verständigt.

Die Geschäftsleitung der LMBV als zuständiger Bergbauträger hat dem Vorhaben bereits fernmündlich zugestimmt. Heute traf darüber hinaus die schriftliche Zusage der Teilnahme des niedersächsischen Wirtschaftsministers ein. Die Rückmeldung des Wirtschaftsministers aus Sachsen-Anhalt steht noch aus.

Herr Otto ergänzt, dass Ziel sei, den Erlebnistag gemeinsam mit den Bergbauunternehmen LMBV und HSR, den Anwohnern, Besuchern, Partnern, Kommunen sowie Vereinen und Verbänden der Region durchzuführen. Dabei soll es eine breite Palette an Angeboten und Aktionen vor Ort geben, die die Geschichte des Tagebaus sowie die Entwicklung des Lappwaldsees widerspiegeln und Geschmack und Freude auf die in Zukunft liegenden Nutzungsmöglichkeiten machen.

Der Ort der Veranstaltung im Bereich des ehemaligen Grenzkohlepfeilers wurde gewählt, da es im Jahr 2020 dort voraussichtlich letztmalig möglich sein wird, den Bereich am Ufer zu begehen. Geplant sei, an dem Tag einen Gedenkstein in dem Bereich zu hinterlassen. Ab 2021 dürfte sich das Areal dort bereits mit Wasser füllen.

b) Behördentour - Abstimmung mit Behörden

Herr Otto berichtet über folgenden Sachstand:

Der Planungsverband Lappwaldsee hat sich vornehmlich als Ziel gesetzt, die mit der verbindlichen Bauleitplanung zusammenhängenden Aufgaben Gemeinde- und Ländergrenzen übergreifend auszuführen. Er will damit den Strukturwandel im ehemaligen Helmstedt-Harbker-Revier als grenzüberschreitende Behörde bündeln und vorantreiben. Als Verbandsgeschäftsführer führte er daher in den vergangenen Wochen hierzu zusammen mit Frau Kremling-Schulz und Herrn Bittner mit folgenden Behörden abstimmende Gespräche:

- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Clausthal Zellerfeld am 21.10.2019
- Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) am 22.10.2019
- Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) am 23.10.2019
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV mbH) am 23.10.2019
- Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (Nds. MU) am 28.10.2019
- Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (Nds. MW) am 28.10.2019
- Planungsgemeinschaft Magdeburg, 21.11.2019
- Landkreis Börde, 25.11.2019
- Landesverwaltungsamt Halle, 05.12.2019

Es folgen Anfang des nächsten Jahres noch Termine mit folgenden Einrichtungen:

- ARL Braunschweig,
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt,
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt,
- HSR mbH

Die Erkenntnisse und Ergebnisse dieser Gespräche werden in Abstimmung mit den Behörden sowie den Bergbauunternehmen voraussichtlich in der nächsten Verbandssitzung zusammengefasst vorgestellt.

Herr Otto geht anschließend auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ein:

Alle im Tagebau Wulfersdorf durchgeführten und noch durchzuführenden Arbeiten und Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des Abschlussbetriebsplanes aus dem Jahr 1992 und dessen Ergänzungen. Zuletzt wurde die 70. Ergänzung (Jahresplanung 2019) genehmigt, die 71. ist in Arbeit. Im Hinblick auf die Gewässerherstellung besteht im Land Sachsen-Anhalt auf Grundlage der im Einigungsvertrag enthaltenen Regelungen betreffend Anwendbarkeit der bergrechtlichen Planfeststellungsbedürftigkeit Bestandsschutz. Eines zusätzlichen Planfeststellungsverfahrens bedarf es in Sachsen-Anhalt daher nicht.

In Niedersachsen dagegen erfolgt das Verfahren in zwei aufeinander folgenden, getrennten Schritten:

1) Planfeststellungsverfahren zur Herstellung eines Gewässers (bezieht sich nur auf wasserrechtliche Regelungen, umfasst die Uferlinie bis 10 m) mit abschließendem Rahmenbetriebsplan.

Nach Genehmigung dieses Rahmenbetriebsplanes zur Herstellung eines Gewässers folgt der

2) bergrechtliche Abschlussbetriebsplan (Regelung für die an den See angrenzenden Flächen ab 10 m nach Uferlinie)

Zurzeit werden die Unterlagen zur Herstellung eines Gewässers seitens der Bergbauunternehmen erstellt. Laut dem Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld (LBEG) sollen diese Unterlagen bis zum Jahr 2022 von beiden Bergbauträgern (HSR und LMBV) gemeinsam vorgelegt und vom LBEG bis ca. 2024 geprüft und genehmigt werden. Auch die endgültige Wasserlinie wird daher erst frühestens im Jahr 2024 feststehen.

Anschließend stellt Herr Otto den Sachverhalt zum Endwasserstand und die hierfür notwendige Zwangswasserhaltung dar:

Voraussichtlich 2032 wird der Wasserstand nach derzeitigen Berechnungen eine Höhe von 103 Meter über NN erreicht haben, die nach dem derzeitigen Planungsstand nicht überschritten werden dürfe. Die Wasseroberfläche des Sees würde damit dauerhaft künstlich etwa 15 Meter unter der Oberkante des Tagebauloches gehalten werden. Das Wasser dürfe nicht bis zur Oberkante steigen, da die Böschungen dafür nicht profiliert worden seien. Im Rahmen einer vorgeschriebenen Variantenprüfung im Rahmen der Vorlage der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren werden derzeit allerdings auch Varianten geprüft.

Herr Müller teilt ergänzend mit, dass die LMBV gegenwärtig nicht von den 103 Meter über NN abweiche. Das Abpumpen des Wassers ist dabei günstiger als ein weiterer Anstieg des Gewässers. Bei Ableiten des Wassers mit Hebeanlage über das Mühlbachtal ist die Wirtschaftlichkeit wesentlicher Faktor bei den dabei zu kalkulierenden Kosten.

Herr Müller weist auf die dringende Notwendigkeit hin, dass auch nach Stilllegung des Kraftwerkes Buschhaus im kommenden Jahr der Lappwaldsee mit dem qualitativ guten Wasser aus den Tiefbrunnen des Kraftwerkes gefüllt werden sollte.

Herr Otto bekräftigt diese Forderung und will sie bei einem Gespräch mit der neuen HSR-Geschäftsleitung Anfang Januar 2020 erörtern.

c) Verbesserung der Wasserqualität

Die Entwicklung der Wasserqualität zur schnellstmöglichen Nutzung des Lappwaldsees als Freizeit- und Badegewässer ist von großer Bedeutung. Die HSR wurde laut Herrn Otto erneut um Vorlage eines aktuellen limnologischen Gutachtens zum Lappwaldsee gebeten, bislang liegt es noch nicht vor. Die HSR nehme bisher an, dass mit Einstellung der Sümpfungswassereinleitung aus dem Tagebau Schöningen der Teilstrom entfalle, der augenscheinlich limitierend auf die Verbesserung der Wasserqualität wirke und danach ein deutlicher Anstieg des pH-Wertes zu erwarten sei.

Da das natürliche Erreichen eines neutralen pH-Wertes entgegen der ursprünglichen Annahmen vermutlich jedoch erst deutlich später erreicht werden wird, suchen die Stadt Helmstedt mit der Gemeinde Harbke und der Planungsverband nach Lösungsmöglichkeiten, um die Verbesserung der Wasserqualität des Lappwaldsees zu beschleunigen und sicher zu stellen.

Vertreter des Fraunhofer-Instituts für Keramische Technologien und Systeme (IKTS Dresden) stellten im April d.J. ein Verfahren zur elektrochemischen Sulfatabtrennung aus Bergbauwässern vor. Bei diesem vom IKTS entwickelten und patentierten RODOSAN-Verfahren können auf elektrolytischem Wege (unter Einsatz elektrischer Energie möglichst aus „überschüssiger“ erneuerbarer Energie) Sulfat, Eisen und Mangan aus Bergbau-beeinflusstem Wasser abgeschieden werden, was sich auch positiv auf den pH-Wert auswirkt. Das Institut betreibt eine Versuchsanlage bereits mit Zustimmung der LMBV in Brandenburg. Das Institut beabsichtigt eine Weiterentwicklung des Verfahrens für verschiedenste Anwendungsbereiche bergbaubedingter Wasserbelastungen und sieht daher auch in der Verbesserung der Wasserqualität des Lappwaldsees ein geeignetes Einsatzfeld des Verfahrens. Das Institut würde bei der Entwicklung und Umsetzung einer anforderungsgerechten Wasserbehandlung für den Lappwaldsee bzw. von dessen Zu- und Abflüssen hier unterstützen. Ziel ist die Aufbereitung des salzhaltigen Wassers im Lappwaldsee zur schnelleren Anhebung des pH-Wertes und damit verbunden die schnellere Inwertsetzung und Nutzbarkeit des Sees. D.h. die Wasserchemie im See würde mit dem Verfahren so beeinflusst, dass ein pH-Wert im Schwankungsbereich natürlicher Oberflächengewässer (~6,5 – 8) deutlich schneller erreicht wird, als dies durch die natürlicherweise ablaufenden Prozesse geschehen würde. Damit wäre er schneller badetauglich und könnte touristisch eher genutzt werden.

Das Institut hat die Projektskizze mit dem Titel „Entwicklung und Erprobung einer Verfahrenskette zur Abtrennung der Salzfrachten aus bergbaubeeinflussten und industriellen Wässern auf Basis elektrochemischer Verfahren mit Wertstoffgewinnung und Anpassung an dynamische Betriebszustände“ (SAL-MIN) am 13.09.2019 fristgerecht eingereicht. Als ein mögliches Anwendungsbeispiel ist darin der Lappwaldsee benannt. Die Stadt Helmstedt und die Gemeinde Harbke als anliegende Gebietskörperschaften sind in dem Antrag als Co-Projektträger benannt. Die Entscheidung des Bundes darüber steht noch aus.

 
TOP 10 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Anträge werden nicht gestellt und Anfragen nicht gestellt.

 
TOP 11 Verschiedenes

Protokoll:

Es liegen keine Punkte und Wortbeiträge zu dem Tagesordnungspunkt vor.

 
TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, Fragen zu stellen. Hiervon wird Gebrauch gemacht.

Herr Schobert lädt abschließend gemeinsam mit Herrn Müller zu den Feierlichkeiten am 21.12.2019 anlässlich des 30-jährigen Jubiliäums der Grenzöffnung zwischen Helmstedt und Harbke ein und schließt anschließend die heutige Sitzung.

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap