Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Bau- und Umweltausschuss (BUA)

Dienstag, 12. November 2019 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Vorsitzende Herr Junglas begrüßt die Anwesenden und eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des BUA.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Junglas stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des BUA fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem die Ausschussmitglieder und die Verwaltung keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Junglas den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ausschussmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 17.09.2019

Protokoll:

Der BUA genehmigt einstimmig - bei einer Enthaltung - den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 17.09.2019.

 
TOP 6 Nachtragshaushalt 2019

Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die Vorlage.

Es schließt sich eine kurze Diskussion zum Nachtragshaushalt an.

Auf Antrag von Herrn Junglas spricht sicht der BUA einstimmig dafür aus, die Vorlage ohne Beschluss weiter an den Finanzausschuss abzugeben, da keine Haushaltssatzung vorliegt.


TOP 7 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020; Teilhaushalt 52, 54 und 55

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die Vorlage und verliest die Seiten 151 bis 233 der Teilhaushalte 52, 54 und 55.

Es werden folgende Änderungen beantragt:

  • Produkt 5411 - Gemeindestraßen (Ergebnishaushalt): Frau Wiesenborn stellt den Antrag, die über die Veränderungsliste angemeldeten 100.000 Euro zusätzlich für die Straßenunterhaltung zu streichen.

Herr Stein-Bosse verweist auf die STN030/19, wo die Verwaltung ausführlich zu diesem Thema Stellung genommen habe. Er erklärt, man müsse rd. 500 Straßen, Wege und Plätze im Gemeindegebiet Helmstedt unterhalten. Seit Jahren verschiebe man dringend notwendige Ausbaumaßnahmen in die Folgejahre, was er auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für sehr bedenklich halte. Eine Straße habe eine durchschnittliche Lebensdauer von rd. 50 Jahren und man müsse grundsätzlich somit rd. 10 Straßen in jedem Haushaltsjahr grundhaft sanieren, um die Werterhaltung dieser Infrastruktur zu gewährleisten. Da dies nicht geschehe, müsse wenigstens die Unterhaltung intensiviert werden.

Nach ausführlicher Diskussion zieht Frau Wiesenborn den Antrag zurück.

-------------------------------------

  • Produkt 5411 - Gemeindestraßen (Investition): Herr Junglas stellt im Namen der SPD-Fraktion den Antrag, die Verpflichtungsermächtigung für die Sanierung der Schulstraße zu streichen. Die Maßnahme soll jedoch in der mittelfristigen Planung für das Jahr 2021 bestehen bleiben.

Herr Viedt schließt sich im Namen der CDU-Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion an.

Der Antrag wird nach kurzer Diskussion mit 4 JA-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.

-------------------------------------

  • Produkt 5452 - Straßenbeleuchtung (Investition): Frau Wiesenborn stellt im Namen der SPD-Fraktion den Antrag, in den Jahren 2020 bis 2022 für die Energieeinsparung Straßenbeleuchtung jeweils 50.000 Euro statt bisher 25.000 Euro zu veranschlagen. Dadurch werden größere Energieeinsparungen erwartet.

Herr Winkelmann unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion, da man nicht nur Stromkosten, sondern auch CO² einsparen könne und für den Klimaschutz ohnehin zu wenig getan werde.

Nach kurzer Diskussion wird der Antrag einstimmig angenommen.

-------------------------------------

  • Produkt 5511 - Grünflächen (Ergebnishaushalt): Herr Winkelmann stellt den Antrag, für Maßnahmen gegen das Insektensterben 2.400 Euro und für einen Wettbewerb "Insektenfreundliche Vorgärten" 600 Euro zu veranschlagen.

Herr Romba erfragt, wie sich Herr Winkelmann die Umsetzung des Wettbewerbs vorstelle und gibt zu bedenken, dass hier auch Personalkosten anfallen.

Herr Winkelmann antwortet, die Verwaltung solle hier eine Ausschreibung durchführen. Man werde eine Jury bilden, die aus 2-3 Personen aus dem Ausschuss und 2 Personen aus der Verwaltung bestehe. Es sei kein großer Aufwand und die 3 Preise sollen aus dem Ansatz von 600 Euro gezahlt werden.

Frau Schadebrodt spricht sich gegen einen Wettbewerb "Insektenfreundliche Vorgärten" aus, da hierfür Personalkapazitäten gebunden werden, die man für andere Projekte dringender benötige.

Nach kurzer Diskussion erfolgt über die beiden Anträge eine getrennte Abstimmung. Der Antrag über 2.400 Euro wird einstimmig und der Antrag über 600 Euro mit 7 JA-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen.

-----------------------------------

Herr Junglas erklärt, dieser Haushaltsplan habe Investitionen in Höhe von 12,2 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen von 9,2 Mio. Euro. Er halte diese Ansätze für nicht ausführbar und er persönlich werde dem Haushalt 2020 nicht zustimmen. Dies sei jedoch nicht die Meinung der SPD-Fraktion.

Sodann fasst der BUA einstimmig - bei einer Enthaltung - den folgenden


TOP 8 Untersagung der Versiegelung von freien Flächen in Neubaugebieten; Antrag der Grünen Gruppe

Beschluss:

Um zu sichern, dass die unbebauten Flächen Grünflächen sind, soll in den Kaufverträgen in künftigen Baugebieten eine entsprechende Klausel enthalten sein.

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, als zuständige untere Bauaufsichtsbehörde auf die Einhaltung der niedersächsischen Bauordnung hinzuwirken. Dazu

  • sollen alle Grundstücksbesitzer noch in diesem Jahr über Lokalpresse, online und über eine Information zum Grundsteuerbescheid deutlich auf die Rechtslage hingewiesen werden.
  • soll in Bauberatungen gezielt über die Rechtslage und gute Möglichkeiten von Natur- und Insektenschutz informierte werden, z.B. unter Einsatz von Broschüren des Landes.
  • soll ab 2020 alle zwei Jahre ein Wettbewerb für gut gestaltete insektenfreundliche Vorgärten durchgeführt werden.
  • soll in Baugenehmigungen ein Passus aufgenommen werden "Es ist insbesondere darauf zu achten, dass gem. § 9 Abs. 2 NBauO nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind".



Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die Vorlage.

Herr Winkelmann macht einige Ausführungen zu seinem bisher gestellten Antrag (siehe V082/19) mit den beschlossenen Änderungen (siehe V082a/19) aus der letzten BUA-Sitzung. Auf Wunsch der SPD-Fraktion sei dieser Antrag nochmals modifiziert worden.

Sodann trägt Herr Fox den modifizierten gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion/Bündnis90/Die Grünen vom 04.11.2019 mündlich vor.

Herr Otto teilt mit, dass die Verwaltung das Ziel dieses Antrages keinesfalls kritisch sehe, sondern ausdrücklich unterstütze. Die Vorschriften der Nds. Bauordnung (§ 9 Abs. 2 NBauO) seien eindeutig und man habe den Ratsmitgliedern einen Runderlass (Nr. 115/2019) zukommen lassen, der darauf Bezug nehme. Der Erlass einer Satzung werde im Ergebnis nichts ändern, bedeute aber erheblichen Mehraufwand.   

Herr Preuß erklärt, die Nds. Bauordnung regele bereits alles und eine Vorgartensatzung mache keinen Sinn, sofern die Umsetzung nicht kontrolliert werde.

Herr Rohm hält es für sinnvoller, seitens der Stadt Helmstedt alle Straßenbegleitgrünflächen mit Blühstreifen zu versehen, um dem Insektensterben nachhaltig entgegen zu wirken.

Herr Romba betont, er sehe die Zuständigkeit nicht beim Bauausschuss, sondern bei der Verwaltung, da es sich um eine Aufgabe der laufenden Verwaltung handele und spricht sich gegen eine verpflichtende Vorgartensatzung aus.

Frau Schadebrodt erklärt, sie werde im Namen der FDP/HWG-Gruppe der Vorlage der Verwaltung - mit den von Herrn Fox vorgetragenen Änderungen - zustimmen, nicht aber einer neuen Vorgartensatzung.

Herr Winkelmann weist nochmals auf das immer fortschreitende Insektensterben und die stetige Zunahme von Schottergärten in Baugebieten hin.

Nach ausführlicher Diskussion zieht Herr Winkelmann seinen Antrag (siehe V082/19) zurück und stellt den Antrag, eine B-Vorlage zu fertigen. Als Begründung führt er folgendes an:

§ 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung/NBauO) schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Daran besteht auch ein öffentliches Interesse, da diese Flächen für Pflanzen und Insekten einen wertvollen Lebensraum darstellen. Zudem spielen sie eine Rolle für Mikroklima, Quartiersqualität und Wasserhaushalt. Dies gilt auch für die Stadt Helmstedt. Vor allem in Neubaugebieten wie am Ziegelberg oder an der Galgenbreite ist festzustellen, dass Vorgärten reihenweise als Schottergärten zugeschüttet werden.

Nach § 84 III 6 und 7 NBauO können Gemeinden die Gestaltung der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke regeln, insbesondere das Anlegen von Vorgärten vorschreiben bzw. die Begrünung baulicher Anlagen vorschreiben.

Eine ausführliche Darstellung des Problems findet sich in Niedersächsischer Städtetag - Nachrichten 4/2019, S. 30 ff., Dr. Viola Sporleder-Geb, "Aus Grün wird grau - Handlungsoptionen der Kommunen im Hinblick auf Schottergärten". https://www.nst.de/media/custom/2606 31854 1.PDF?1565690869 /.pdf S. 32 ff.).

Herr Winkelmann verliest die Änderungswünsche zur Vorlage.

Sodann fasst der BUA einstimmig den folgenden geänderten Empfehlungs-


TOP 9 Bebauungsplan D 387 "Westumgehung/Braunschweiger Tor", -Aufstellungsbeschluss-

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 387 “Westumgehung/ Braunschweiger Tor“ für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Hinweis:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die Vorlage.

Herr Preuß spricht sich für den Beschlussvorschlag aus, da dann auch die vielen verwilderten Gärten endlich verschwinden. Da Wohnbebauung dort nicht möglich ist, hält er die Ansiedlung von Industrie, sprich des Autohauses dort für gut.

Frau Wiesenborn erklärt, sie werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, da aus ihrer Sicht genug Gewerbefläche zur Ansiedlung in Helmstedt zur Verfügung stehe. Ferner sei ihr Vertrauen im Hinblick auf Versprechen von Investoren etwas gedeckelt.

Herr Winkelmann schließt sich im Namen der Grünen Fraktion der Meinung von Frau Wiesenborn an, da das Autohaus auf der Neuen Breite Nord angesiedelt werden könne, wo schon erschlossene Flächen bestehen. Er findet einen derart großen Baukörper im Einfahrbereich von Helmstedt nicht sehr attraktiv.

Herr Viedt spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für die Ansiedlung des Autohauses aus, da dort 40 neue Arbeitsplätze entstehen werden und die Ansiedlung der Stadt kein Geld koste.

Herr Junglas erklärt, er und einige andere Mitglieder der SPD-Fraktion werden der Vorlage zustimmen. Man sei der Auffassung, dass es gerade in diesem Bereich ausreichend Grünflächen gibt, z.B. den Friedhof, die Lübbensteine und dahinter liegende Felder. Eine andere Nutzung sei kaum möglich und es entstehen viele neue Arbeitsplätze.

Frau Schadebrodt wird der Vorlage ebenfalls zustimmen, da die Stadt dringend zusätzliche Gewerbeansiedlungen mit neuen Arbeitsplätzen brauche.

Herr Otto erklärt, man könne auf dieser Fläche nur wenige Vorhaben verwirklichen, die für das in Rede stehende Vorhaben aber ausgesprochen interessant sei. Im Gewerbegebiet Neue Breite Nord gebe es derzeit keine freien Flächen dieser Größenordnung mehr, da man mit Interessenten bereits in Verhandlung stehe und innerhalb der nächsten Monate die Grundstücksverträge abgeschlossen werden können. Der Termin mit dem Gutachterausschuss habe inzwischen auch stattgefunden, sodass die Bewertung des Grundstücks zeitnah stattfinden könne.

Sodann fasst der BUA mit 7 JA-Stimmen und bei 2 NEIN-Stimmen den folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Künftige Straßenreinigung (incl. Winterdienst) in den Ortsteilen Büddenstedt, Offleben, Reinsdorf und Hohnsleben

Beschluss:

Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuordnung der Straßen in den Ortsteilen Büddenstedt, Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf wird zugestimmt. Die Aufstellung war der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.

Hinweis:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der BUA einstimmig - bei einer Enthaltung - den folgenden


TOP 11 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTB 386 "Reboldsee I" -Aufstellungsbeschluss-

Protokoll:

Herr Otto macht einige Ausführungen zum Beschluss des Ortsrates Barmke. Er teilt mit, es bestehe noch Klärungsbedarf. Daher soll nach Abstimmung mit dem Bürgermeister und dem Ortsbürgermeister Barmke eine A-Vorlage erarbeitet werden.

Es schließt sich eine kurze Diskussion an.

Herr Junglas erklärt, es werde aus den vorstehend genannten Gründen heute kein Beschluss gefasst.


TOP 12 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan an der Emmerstedter Straße -Aufstellungsbeschluss-

Beschluss:

  1. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich sollen die in dieser Vorlage dargestellten Einzelhandelsziele aus dem Einzelhandelskonzept für den Sonderstandort Werner-von Siemensstraße/Emmerstedter Straße umgesetzt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Handelszentrum Emmerstedter Straße (Ursprünglicher Arbeitstitel für das Bebauungsplanverfahren zur Realisierung eines DOC) wird aufgehoben.
  3. Die Aufstellung für eine Bebauungsplanung in dem in Anlage 1 gekennzeichneten Gebiet mit der Zielsetzung handelsregulierende Festsetzungen zu treffen, wie unter 1. festgelegt, wird gemäß § 2 (1) (BauGB) beschlossen.

Hinweis:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die Vorlage und erklärt, Herr Brumund habe eine schriftliche Zusatzinformation zur Vorlage - zum besseren Verständnis mit Formulierungen aus dem Einzelhandelskonzept - verteilt.

Frau Schadebrodt bemängelt, dass die Vorlage sehr kompliziert sei. Sie wiederholt ihre Kritik aus der Sitzung des AWS, dass sich die Verwaltung das ganze Jahr noch nicht um den Leerstand in der Innenstadt gekümmert habe, obwohl es in diesem Jahr als Priorität definiert war.

Herr Otto erklärt, diese Vorlage sei eine der ersten Vorlagen in Umsetzung des Einzelhandels- und Stadtentwicklungskonzeptes. Die Verwaltung werde in Zukunft in den Vorlagen häufiger auf diese Konzepte Bezug nehmen und mit entsprechenden Hinweisen versehen. Er führt weiter aus, dass man im Innenstadtbereich aus personellen Gründen leider noch nicht so weit vorangekommen sei wie geplant, die Verwaltung, sprich die Fachbereiche 52, 54 und 55 aber hier durchaus nicht untätig sind. Demnächst werde auch ein energetisches Quartierskonzept für die nordwestliche Innenstadt auf den Weg gebracht.

Sodann fasst der BUA einstimmig den folgenden Empfehlungs-


TOP 13 Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung für das Baugebiet in Emmerstedt "Im Rottlande"

Beschluss:

Der Umwidmung der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000 EUR (bisher für die Sanierung der Schulstr., jetzt für das Baugebiet Rottlande II, 2. BA) wird zugestimmt.



Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der BUA einstimmig den folgenden Empfehlungs-


TOP 14 Bekanntgaben  
TOP 14.1 Baumbestand Markt

Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die Bekanntgabe.

Der BUA nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 14.2 Aktueller Zustand des Baumbestandes in Helmstedt

Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die Bekanntgabe.

Der BUA nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 14.3 Budgetbericht 01.01. bis 30.06.2019 für FB 54

Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die Bekanntgabe.

Der BUA nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 14.4 Bauleitplanung Helmstedt; 57. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Lappwaldsee -Sachstandsbericht-

Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die Bekanntgabe.

Der BUA nimmt die schriftlich vorliegende Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 15 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen

Protokoll:

Es liegt keine Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen vor.

 
TOP 16 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Romba erfragt, wann mit der Umsetzung des Straßenreinigungskonzeptes zu rechnen ist.

Herr Otto erklärt, es seien noch Anpassungen nötig und sagt eine Beantwortung im Protokoll zu.

Antwort der Verwaltung:

Mit einer Beschlussfassung ist in der nächsten Sitzungsfolge im Frühjahr 2020 zu rechnen.

--------------------------------------

Herr Romba erklärt, durch einen Sturmschaden sei die alte Weide auf dem Kinderspielplatz Breslauer Str./Reichenberger Str. abgängig geworden. Er möchte hier sein Lob für die gute Absperrung sowie die schnelle Beseitigung und Abfuhr des Baumes an die Verwaltung aussprechen.

 
TOP 17 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es findet keine Einwohnerfragestunde statt, da keine Einwohner mehr anwesend sind.

Herr Junglas schließt den öffentlichen Teil der Sitzung des BUA um 20:25 Uhr.

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap