Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung zum 01.01.2012;
- Erhöhung der Gebühren -
Beschluss:
Die 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt vom 21.12.2001 wird in der als Anlage 2 beigefügten Form beschlossen.
Protokoll:
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage. Herr Romba verweist darauf, dass man die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren nach seiner Auffassung durchaus noch einmal hätte verschieben können. Er habe sich jedoch fraktionsintern überzeugen lassen, dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe. Nichtsdestotrotz hätte er zu diesem Punkt noch einige Fragen, die er gern geklärt haben würde. In diesem Zusammenhang verweise er auf die Seite 3 der Vorlage, wo bei den Erlösen eine Erstattung durch die BDH für die Reinigung des Hallenbadvorplatzes verzeichnet sei. Es gehe hier um einen Betrag in Höhe von 2.900 Euro, welcher durch die gesamte Kalkulation wandere. Er frage deshalb an, ob diese Entgelte entsprechend den Gebührenforderungen für den Bürger angehoben werden. Herr Stein erwidert, dass es sich hierbei um eine vertraglich vereinbarte Jahreszahlung handele, welche nicht im gleichen Maße erhöht worden sei wie die Gebühren für den Bürger. Dies sei nach seiner Meinung jedoch auch konsequent, da es sich bei der BDH um eine hundertprozentige Tochter der Stadt Helmstedt handele und eine Erhöhung den städtischen Haushalt weder be- noch entlasten würde, da der entsprechende Betrag im Gesamthaushalt veranschlagt werde. Herr Romba fragt an, weshalb man die Kostenerhebung in diesem Falle dann nicht ganz sein lasse. Herr Kubiak antwortet, dass eine entsprechende Veranschlagung durchaus Sinn ergebe, da die Doppik die Erfassung von sämtlichen Aufwendungen und Erträgen fordere. Eine nachvollziehbare Aufstellung der inneren Verrechnungen würde deutlich machen, für welche Leistungen welche Kosten entstehen würden. Insofern sei es wichtig, dass man derartige Tätigkeiten und Arbeiten den eigenen städtischen Bereichen in Rechnung stelle. Letztlich erfülle eine solche Veranschlagung den Grundsatz der Haushaltsklarheit- und wahrheit. Herr Viedt weist darauf hin, dass seine Fraktion die Verwaltung darum bitte, zu prüfen, inwieweit eine entsprechende Anpassung der vertraglichen Entgelthöhe möglich sei. Herr Kubiak sagt eine Überprüfung dieser Anregung zu. Frau Schadebrodt erklärt, dass auch sie zunächst erstaunt über die enorme Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren gewesen sei. Allerdings habe sich dies wieder relativiert, als sie die Zahlen der Stadt Braunschweig gesehen habe. So sei in der Reinigungsklasse I in der Stadt Braunschweig ein Betrag von 4,50 Euro zu zahlen, während die Helmstedter für die gleiche Leistung nur 4,32 Euro pro laufendem Meter bezahlen müssten. Allerdings könne sie sich der Kritik des Ratsmitgliedes Romba hinsichtlich der Stagnation bei den Erlösen von Dritten nur anschließen. Es könne nicht sein, dass der Bürger die gestiegenen Kosten ganz allein zu tragen hätte. Auch die durch Verträge geregelten Entgelte Dritter müssten angepasst werden. Im Zusammenhang mit dem Hallenbadvorplatz stelle sich ihr die Frage, inwieweit der Eigentümer des Bowlingcenters hier mit zur Kasse gebeten werde. Letztlich werde der Vorplatz sowohl vom Hallenbad als auch vom Betreiber des Bowlingcenters genutzt, so dass zumindest ein Anteil von Herrn Maluche zu zahlen wäre. Herr Stein erwidert, dass es auch in diesem Falle einen separaten Vertrag gebe, wo die entsprechenden Entgelte geregelt seien. Genauere Auskünfte könne er allerdings erst nach einer entsprechenden Prüfung geben. Frau Schadebrodt weist darüber hinaus auf die Mittel für den Winterdienst hin, welche für das Jahr 2012 mit einem Betrag von 35.000 Euro veranschlagt werden. Sie frage an, ob die Verwaltung der Meinung sei, dass dieser Ansatz ausreichend sei. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass man im letzten Jahr mehr als das Doppelte verausgabt habe. Darüber hinaus interessiere sie die Frage, wie der Einsatz von Streusalz in der Stadt Helmstedt geregelt sei. Herr Viedt antwortet, dass der Einsatz von Streusalz in der Stadt Helmstedt in der Straßenreinigungssatzung genauestens geregelt sei. Die anderen offenen Fragen sollten seitens der Verwaltung geklärt und möglichst zeitnah beantwortet werden. Herr Rohm erklärt, dass die Verwaltung für den Ausschuss einmal die Grenzen des Reinigungsbereiches bezüglich des Hallenbadvorplatzes aufzeichnen sollte. Nach seiner Meinung sei der größte Teil des Vorplatzes im Besitz des Bowlingcenters. Herr Viedt fragt an, ob die Verwaltung die Kehrpläne regelmäßig überarbeite. Er weise in diesem Zusammenhang auf den Bereich der Schöninger Straße hin, wo wochentags eine Reinigung kaum möglich sei, da der Berufspendlerverkehr alle Parkplätze auf dem Seitenstreifen belegt habe. Hier wäre es sinnvoller, die Reinigung am Samstag durchzuführen, da an diesem Tage der Seitenstreifen fast komplett leer sei. Immerhin würde dieser Wochentagswechsel zu einer erheblichen Reduzierung des Handreinigeraufwands führen. Herr Stein antwortet, dass man seit einiger Zeit über ein junges und dynamisches Führungsteam auf dem Betriebshof verfüge. Diese seien stets bemüht, die Kehrpläne der Stadt Helmstedt immer wieder den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Natürlich sei man in diesem Bereich auch auf Anregungen aus den Reihen der Politik und Bevölkerung angewiesen. Er bitte deshalb darum, dass entsprechende Hinweise an die Fachdienststelle herangetragen werden, damit diese gegebenenfalls kurzfristig in die Planungen eingearbeitet werden könnten. Herr Romba bittet in diesem Zusammenhang darum, dass man bei den Kehrzeiten die Hol- und Bringzeiten an den Helmstedter Kindergärten und Schulen beachte. Er wisse aus vielfältigen Beobachtungen und Schilderungen von Betroffenen, dass es gerade im Bereich der St.Stephani-Kirche zu massiven Problemen komme, da die Kehrmaschine ausgerechnet dann ihre Runde drehe, wenn die Kinder von ihren Eltern aus dem Kindergarten abgeholt werden würden. Durch einen zeitlichen Versatz der Kehrzeiten könne diese Problematik schnell aufgelöst werden. Darüber hinaus würde ihn interessieren, ob es ein neues Konzept zum Winterdienst gebe und ob die Verwaltung ihm dies übersenden könnte. Herr Kubiak erwidert, dass es bereits seit einigen Jahren ein derartiges Konzept gebe. Dieses werde ständig aktualisiert, um neueste Erkenntnisse regelmäßig einzuarbeiten. Die Verwaltung habe geplant, dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 24.01.2012 eine entsprechende Bekanntgabe zu präsentieren. Dort seien dann die aktuellen Umstellungen verzeichnet. Sodann fasst der Bauausschuss einstimmig folgenden
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