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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Bau- und Umweltausschuss (BUA)

Dienstag, 06. Dezember 2011 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.

 
TOP 2 Niederschrift über die BUWA-Sitzung am 20.09.2011

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Hans-Henning Viedt erklärt, dass die Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung aufgrund einer Unstimmigkeit bei der Vervielfältigung noch einmal verschoben werden müsse.

 
TOP 3 Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung zum 01.01.2012; - Erhöhung der Gebühren -

Beschluss:

Die 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt vom 21.12.2001 wird in der als Anlage 2 beigefügten Form beschlossen.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Romba verweist darauf, dass man die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren nach seiner Auffassung durchaus noch einmal hätte verschieben können. Er habe sich jedoch fraktionsintern überzeugen lassen, dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe. Nichtsdestotrotz hätte er zu diesem Punkt noch einige Fragen, die er gern geklärt haben würde. In diesem Zusammenhang verweise er auf die Seite 3 der Vorlage, wo bei den Erlösen eine Erstattung durch die BDH für die Reinigung des Hallenbadvorplatzes verzeichnet sei. Es gehe hier um einen Betrag in Höhe von 2.900 Euro, welcher durch die gesamte Kalkulation wandere. Er frage deshalb an, ob diese Entgelte entsprechend den Gebührenforderungen für den Bürger angehoben werden.

Herr Stein erwidert, dass es sich hierbei um eine vertraglich vereinbarte Jahreszahlung handele, welche nicht im gleichen Maße erhöht worden sei wie die Gebühren für den Bürger. Dies sei nach seiner Meinung jedoch auch konsequent, da es sich bei der BDH um eine hundertprozentige Tochter der Stadt Helmstedt handele und eine Erhöhung den städtischen Haushalt weder be- noch entlasten würde, da der entsprechende Betrag im Gesamthaushalt veranschlagt werde. 

Herr Romba fragt an, weshalb man die Kostenerhebung in diesem Falle dann nicht ganz sein lasse.

Herr Kubiak antwortet, dass eine entsprechende Veranschlagung durchaus Sinn ergebe, da die Doppik die Erfassung von sämtlichen Aufwendungen und Erträgen fordere. Eine nachvollziehbare Aufstellung der inneren Verrechnungen würde deutlich machen, für welche Leistungen welche Kosten entstehen würden. Insofern sei es wichtig, dass man derartige Tätigkeiten und Arbeiten den eigenen städtischen Bereichen in Rechnung stelle. Letztlich erfülle eine solche Veranschlagung den Grundsatz der Haushaltsklarheit- und wahrheit.

Herr Viedt weist darauf hin, dass seine Fraktion die Verwaltung darum bitte, zu prüfen, inwieweit eine entsprechende Anpassung der vertraglichen Entgelthöhe möglich sei.

Herr Kubiak sagt eine Überprüfung dieser Anregung zu.

Frau Schadebrodt erklärt, dass auch sie zunächst erstaunt über die enorme Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren gewesen sei. Allerdings habe sich dies wieder relativiert, als sie die Zahlen der Stadt Braunschweig gesehen habe. So sei in der Reinigungsklasse I in der Stadt Braunschweig ein Betrag von 4,50 Euro zu zahlen, während die Helmstedter für die gleiche Leistung nur 4,32 Euro pro laufendem Meter bezahlen müssten.

Allerdings könne sie sich der Kritik des Ratsmitgliedes Romba hinsichtlich der Stagnation bei den Erlösen von Dritten nur anschließen. Es könne nicht sein, dass der Bürger die gestiegenen Kosten ganz allein zu tragen hätte. Auch die durch Verträge geregelten Entgelte Dritter müssten angepasst werden.

Im Zusammenhang mit dem Hallenbadvorplatz stelle sich ihr die Frage, inwieweit der Eigentümer des Bowlingcenters hier mit zur Kasse gebeten werde. Letztlich werde der Vorplatz sowohl vom Hallenbad als auch vom Betreiber des Bowlingcenters genutzt, so dass zumindest ein Anteil von Herrn Maluche zu zahlen wäre.

Herr Stein erwidert, dass es auch in diesem Falle einen separaten Vertrag gebe, wo die entsprechenden Entgelte geregelt seien. Genauere Auskünfte könne er allerdings erst nach einer entsprechenden Prüfung geben.

Frau Schadebrodt weist darüber hinaus auf die Mittel für den Winterdienst hin, welche für das Jahr 2012 mit einem Betrag von 35.000 Euro veranschlagt werden. Sie frage an, ob die Verwaltung der Meinung sei, dass dieser Ansatz ausreichend sei. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass man im letzten Jahr mehr als das Doppelte verausgabt habe. Darüber hinaus interessiere sie die Frage, wie der Einsatz von Streusalz in der Stadt Helmstedt geregelt sei.

Herr Viedt antwortet, dass der Einsatz von Streusalz in der Stadt Helmstedt in der Straßenreinigungssatzung genauestens geregelt sei. Die anderen offenen Fragen sollten seitens der Verwaltung geklärt und möglichst zeitnah beantwortet werden.

Herr Rohm erklärt, dass die Verwaltung für den Ausschuss einmal die Grenzen des Reinigungsbereiches bezüglich des Hallenbadvorplatzes aufzeichnen sollte. Nach seiner Meinung sei der größte Teil des Vorplatzes im Besitz des Bowlingcenters.

Herr Viedt fragt an, ob die Verwaltung die Kehrpläne regelmäßig überarbeite. Er weise in diesem Zusammenhang auf den Bereich der Schöninger Straße hin, wo wochentags eine Reinigung kaum möglich sei, da der Berufspendlerverkehr alle Parkplätze auf dem Seitenstreifen belegt habe. Hier wäre es sinnvoller, die Reinigung am Samstag durchzuführen, da an diesem Tage der Seitenstreifen fast komplett leer sei. Immerhin würde dieser Wochentagswechsel zu einer erheblichen Reduzierung des Handreinigeraufwands führen.

Herr Stein antwortet, dass man seit einiger Zeit über ein junges und dynamisches Führungsteam auf dem Betriebshof verfüge. Diese seien stets bemüht, die Kehrpläne der Stadt Helmstedt immer wieder den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Natürlich sei man in diesem Bereich auch auf Anregungen aus den Reihen der Politik und Bevölkerung angewiesen. Er bitte deshalb darum, dass entsprechende Hinweise an die Fachdienststelle herangetragen werden, damit diese gegebenenfalls kurzfristig in die Planungen eingearbeitet werden könnten.

Herr Romba bittet in diesem Zusammenhang darum, dass man bei den Kehrzeiten die Hol- und Bringzeiten an den Helmstedter Kindergärten und Schulen beachte. Er wisse aus vielfältigen Beobachtungen und Schilderungen von Betroffenen, dass es gerade im Bereich der St.Stephani-Kirche zu massiven Problemen komme, da die Kehrmaschine ausgerechnet dann ihre Runde drehe, wenn die Kinder von ihren Eltern aus dem Kindergarten abgeholt werden würden. Durch einen zeitlichen Versatz der Kehrzeiten könne diese Problematik schnell aufgelöst werden.

Darüber hinaus würde ihn interessieren, ob es ein neues Konzept zum Winterdienst gebe und ob die Verwaltung ihm dies übersenden könnte.

Herr Kubiak erwidert, dass es bereits seit einigen Jahren ein derartiges Konzept gebe. Dieses werde ständig aktualisiert, um neueste Erkenntnisse regelmäßig einzuarbeiten. Die Verwaltung habe geplant, dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 24.01.2012 eine entsprechende Bekanntgabe zu präsentieren. Dort seien dann die aktuellen Umstellungen verzeichnet.

Sodann fasst der Bauausschuss einstimmig folgenden 


TOP 4 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan K 336 "Mörikestraße / Raabestraße" - Auslegungsbeschluss -

Beschluss:

1. Dem Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der Begründung (Anlage) wird zugestimmt.

2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und des Entwurfes der Begründung soll gem. §   3 (2) BauGB durchgeführt werden.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Winkelmann erklärt, dass die Fraktion der Grünen diese Vorlage ausdrücklich begrüße. Nach langen und intensiven Diskussionen bringe man nun einen Beschluss auf den Weg, der sowohl den Interessen der dort ansässigen Grundstückseigentümern wie auch der Allgemeinheit gerecht werde.

Sodann fasst der Bauausschuss einstimmig folgenden 


TOP 5 Bauleitplanung Helmstedt; 56. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Biogasanlage Kybitzkulk - Feststellungsbeschluss -

Beschluss:

1. Der Abwägung der während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird beigetreten.

2. Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Biogasanlage Kybitzkulk wird gemäß § 6 BauGB beschlossen.

Der Begründung zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht wird zugestimmt.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Frau Weihmann fragt an, warum bei der Geruchsimmission lediglich die Jahresstundenzahl und nicht die Art der Geruchsbelästigung eine Rolle spiele. Nach ihrer Meinung mache es schon einen Unterschied, ob es nach Gülle oder gebrannten Mandeln rieche.

Herr Brumund erläutert, dass Geruchsimmissionen ebenso wie Lärmimmissionen durch enstprechende Gutachten untersucht werden würden. Durch bestimmte mathematische Berechnungen würden Fachleute dabei erreichen, subjektive Eindrücke auszuklammern und zu einem möglichst objektiven Ergebnis zu kommen. Maßgeblich seien im vorliegenden Falle die Parameter, welche in der TA Luft aufgeführt worden seien. Nach dem vorliegenden Gutachten ergeben sich deshalb für die geplante Biogasanlage keine Beanstandungen.

Frau Kühl bittet darum, dass man ihr das Gutachten vollumfänglich zur Verfügung stelle.

Herr Romba erklärt, dass er hinsichtlich dieser Vorlage vor allem deshalb etwas Bedenken habe, weil die zu erwartende Geruchsbelästigung durchaus konträr zu den Interessen laufe, welche alle Parteien des Helmstedter Rates mit der Entwicklung des Lappwaldsees verfolgen würden. Circa 800 Meter von der Biogasanlage entfernt, würde das Naherholungsgebiet beginnen. Nach den Berechnungen des Gutachtens sei das Gebiet um den Lappwaldsee zu maximal 11 % von einer Geruchsbelästigung betroffen. Bei einer Jahresstundenzahl von 8.470 wären das im extremsten Fall 40 Tage, an denen die Biogasanlage Gerüche produzieren würde, die als belästigend empfunden werden. Natürlich werde dieser Spitzenwert nicht jedes Jahr erreicht. Trotzdem müsse man von durchschnittlich 20 bis 30 Tagen ausgehen, an denen der Aufenthalt im Naherholungsgebiet zumindest als unangenehm empfunden werden könne. Daher frage er an, ob sichergestellt werden könne, dass die Geruchsimmissionen nicht die touristische Entwicklung des Lappwaldsees beeinträchtigen würden.

Herr Kubiak verweist auf die Seite 22 der Begründung. Dort sei eine Skizze zu finden, aus welcher man entnehmen könne, in welchem Maße das Gebiet um den Lappwaldsee betroffen sei. Aufgeteilt sei dieses Areal in gleich große Quadrate. Jedes Quadrat sei mit einer Prozentzahl versehen, welche angebe, wie hoch die Beeinträchtigung durch Gerüche maximal sei. Der Gutachter habe dabei festgestellt, dass lediglich an der Westgrenze des ehemaligen Tagebaugebietes ein Höchstwert von 11 % angenommen werden könne. In allen anderen Lagen sei dieser Wert wesentlich geringer und pendele sich durchschnittlich auf 2 bis 3 % ein. Insofern könne eine beeinträchtigende Belästigung dieses Areals laut dem Gutachter praktisch ausgeschlossen werden.

Herr Preuß betont, dass er sich schon mehrfach solche Biogasanlagen in der näheren Umgebung angesehen habe. Fakt sei, dass die Geruchsbelästigung fast gegen null tendiere. Ohnehin sei diese Art der Empfindung höchst subjektiv. Man müsse hierzu wissen, dass der Betreiber ein hohes wirtschaftliches Interesse daran habe, dass kein Gas verloren gehe. Des Weiteren könne man von einem permanenten Betrieb der Anlage ausgehen, so dass sich die Geruchsbelästigungen auf wenige Stunden im Monat reduzieren werde. Hinzu komme die Tatsache, dass man letztlich bei der Abwägung zu dem Ergebnis kommen müsse, dass der ökologische Wert dieser Anlage wesentlich höher zu beurteilen sei als gelegentliche Geruchsbelästigungen.

Herr Dieckmann (zukünftiger Betreiber der Biogas-Anlage) erläutert, dass man den Standort ganz bewusst gewählt habe. Zum Einen liege er außerhalb der Stadt und zum Anderen biete er infrastrukturell die besten Bedingungen, um die Anlage wirtschaftlich aber auch mit den wenigsten Belästigungen für die Bürger zu betreiben. Im Grunde seien auch nur zwei Standorte in Frage gekommen. Von einem Bau der Anlage an der B 1 sei man deshalb abgerückt, weil der dort oftmals vorhandene Westwind zu Geruchsbelästigungen in der Stadt Helmstedt hätte führen können. Dies habe niemand gewollt und deshalb habe man sich für den Standort an der B 244 entschieden. Vorteil dieses Areals sei unter anderem, dass sich dort auch die Felder mit den notwendigen Pflanzen in unmittelbarer Nachbarschaft befinden würden. Darüber hinaus sei die Verkehrsanbindung optimal, denn man habe kurze Wege in die Stadt mit relativ wenig Verkehrsaufkommen. Abschließend seien Überlegungen anzustellen gewesen, wie man der E.ON Avacon als Stromabnehmer möglichst optimale Voraussetzungen zur Abnahme bieten könne.

Die Idee hinter dieser Anlage sei schlichtweg, dass außerhalb Helmstedt Gas produziert werde, welches dann mittels einer entsprechenden Leitung in die Stadt transportiert werde, wo es Großabnehmern zur Verfügung gestellt werden könne. Es werde sodann Strom produziert und mit der Abwärme entsprechende Gebäude beheizt. Momentan befinde man sich in Gesprächen mit der HELIOS Klinik und dem Landkreis Helmstedt. Weiteren potentiellen Abnehmern wie der Stadt Helmstedt wurde ebenfalls ein Angebot unterbreitet.

Bezüglich der Geruchsbelästigungen möchte er darauf hinweisen, dass es sich bei der geplanten Anlage um ein geschlossenes System handele. Es gebe eine Zwangsdosierung für die Fütterung. Der sogenannte Futterbehälter werde tagsüber mit Frischmasse befüllt. Diese Masse werde sodann in den Fermenter hineingepumpt. Die Fermenter seien geschlossen. Das entstehende Gas werde in einem separaten Gasspeicher gesammelt. Dieses Speicherelement dient auch dazu, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Abnehmer gerecht werden zu können. Fakt sei, dass dort kein Gas entweichen werde. Überschüssiges Gas werde durch eine Notfackel abgebrannt.

Gerüche könnten einzig und allein durch das Entnehmen von Pflanzenmaterial aus der Silage entstehen. Hier versuche man aber den Anschnitt so klein wie möglich zu halten, da dabei Oxydation entstehe und dieser Prozess zu Verlusten führe, welche man selbstverständlich als Betreiber verhindern wolle.

Herr Winkelmann betont, dass seine Fraktion den Ausbau der alternativen Energien natürlich begrüßen würde. Im vorliegenden Falle hoffe er, dass sich rund um die Biogas-Anlage keine Monokulturen bilden würden. Dies sei nämlich dem Umweltgedanken eher abträglich. Insgesamt freue man sich jedoch über diese Initiative und unterstütze dieses Projekt vollumfänglich.

Sodann fasst der Bauausschuss einstimmig folgenden


TOP 6 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. M 338 "Biogasanlage Kybitzkulk"; - Satzungsbeschluss -

Beschluss:

1. Der Abwägung der während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird beigetreten.

2. Der Bebauungsplan M 338 „Biogasanlage Kybitzkulk“ wird gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan wird zugestimmt.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Bauausschuss einstimmig folgenden      


TOP 7 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. B 342 "Gewerbegebiet Marientaler Straße, Teilbereich Nord, 2. Änderung" - Aufstellungsbeschluss - - Bebauungsplan Nr. A 339 "Industriegebiet Helmstedt-Emmerstedter Straße, 9. Änderung" - Aufhebungsbeschluss -

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 342 “Gewerbegebiet Marientaler Straße, Teilbereich Nord, 2. Änderung“ für das in der Anlage 2 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

2.

Der Aufstellungsbeschluss A 339 – Industriegebiet Helmstedt-Emmerstedter Straße, 9. Änderung vom 23.06.2011 wird aufgehoben.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Frau Schadebrodt fragt an, warum sich dieser Elektronikmarkt nicht an einer anderen Stelle im Stadtgebiet ansiedele. Sie denke dabei an das Areal an der Braunschweiger Straße oder auch das Gebiet um die Edelhöfe.

Herr Viedt antwortet, dass der Investor für die Entwicklung des Edelhöfe-Areal sich nicht mehr gemeldet habe. Er sei mehrfach zum Dialog mit der Politik und der Verwaltung aufgefordert worden, ohne dass es auch nur ansatzweise eine Rückmeldung gegeben habe. An der Braunschweiger Straße solle nach dem Willen des Rates der Stadt Helmstedt ein großer EDEKA-Markt entstehen. Auch hier habe man dem Investor Tür und Tor geöffnet. Letztlich könne man aber niemanden zwingen, bestimmte Investitionen vorzunehmen.

Herr Rohm macht darauf aufmerksam, dass sich der Standort in der Tat noch einmal geändert habe. Geplant sei die Ansiedlung im Industriegebiet in Emmerstedt gewesen. Er würde die Verwaltung bitten, hier noch einmal eine kleine Sachaufklärung zu geben.

Herr Kubiak verweist auf seine Äußerungen in den letzten Sitzungen des Bauausschusses und des Verwaltungsausschusses sowie auf die Ausführungen in den entsprechenden Vorlagen. Der Standortwechsel sei notwendig gewesen, nachdem sich die Grundstückseigentümer und der Investor nicht auf einen Kaufpreis hätten einigen können. Um diesen Elektronikmarkt in Helmstedt anzusiedeln, habe man nach alternativen Standorten gesucht und sei dabei auf das Areal an der Marientaler Straße gestoßen. Er denke, dass es wichtig sei, dass man diesen Markt überhaupt nach Helmstedt bekomme.

Herr Preuß erklärt, dass der Rat der Stadt Helmstedt dazu neige, potentielle Investoren mit Bedenken und Befürchtungen regelmäßig in die Flucht zu schlagen. Man müsse sich in der Tat nicht wundern, warum in den letzten Jahren so wenige Ansiedlungen zustande gekommen seien. Immer wieder bremse man die Investoren in ihrem Tatendrang aus. Er wünsche sich deshalb, dass man diesen Elektronikmarkt jetzt einfach mal gewähren lasse, ohne schon wieder Steine in den Weg zu schmeißen.

Frau Schadebrodt weist darauf hin, dass das Gelände an der Braunschweiger Straße praktisch noch frei sei, wenn der dortige Investor kein Realisierungswillen besitze. Es stelle sich demnach weiterhin die Frage, weshalb der Elektronikmarkt sich nicht einfach dort ansiedele.

Herr Viedt antwortet, dass Frau Schadebrodt als Liberale sicherlich nachvollziehen könne, wenn der freie Markt sich nicht an den Wünschen der Politik orientiere. Vieles was die Politik gerne hätte, ließe bestimmte Investoren ziemlich kalt, weil es nicht in ihr wirtschaftliches Konzept passe. Fakt sei, dass sich die Investoren der Braunschweiger Straße nicht mit dem Elektronikmarktbetreiber hätten einigen können. Die seien nun einmal die Mechanismen am freien Markt.

Sodann fasst der Bauausschuss einstimmig folgenden 


TOP 8 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. B 342 "Sondergebiet Einzelhandel Marientaler Straße" - Abschluss eines städtebaulichen Vertrages -

Beschluss:

Sofern der Rat den Aufstellungsbeschluss fasst, wird dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages (s. Anlage) durch die Stadt Helmstedt zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt ggf. redaktionelle Änderungen vorzunehmen.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Bauausschuss einstimmig folgenden


TOP 9 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. O 341 "Büddenstedter Weg" - Aufstellungsbeschluss -

Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes “Büddenstedter Weg“ für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan O 194 „Galgenbreite“ dementsprechend geändert.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Rohm macht deutlich, dass seine Fraktion in dieser Sache noch einen erheblichen Diskussions- und Informationsbedarf besitze. Konkret gehe es um die Frage, welche Beeinträchtigungen von der Photovoltaikanlage auf das nahe gelegene Wohngebiet zu erwarten seien. Darüber hinaus interessiere die SPD-Fraktion, um welche Flächen es sich ganz konkret handele. Man werde diesen Aufstellungsbeschluss am heutigen Tage mittragen, bitte aber darum, die vorgenannten Fragen in der kommenden Sitzung des Verwaltungsausschusses zu beantworten.

Frau Weihmann ergänzt, dass es ebenfalls von großem Interesse sei, ob die geplante Errichtung der Photovoltaikanlage den Parkplatz für die Besucher des Lappwaldsees in seinen Entwicklungsmöglichkeiten beschränke. Des Weiteren würde sie gern wissen, inwieweit der Brandschutz dieser Anlage gewährleistet sei. Nach ihren Kenntnissen seien in Photovoltaikelementen vielfältige giftige Stoffe verbaut, die bei einem Brand freigesetzt werden könnten. Gerade wegen der Nähe zum Baugebiet Galgenbreite müsste hier ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit gelegt werden. Abschließend bitte sie darum, dass man den Namen des Investors nenne, damit die Politik wisse, mit wem sie es zu tun habe.

Herr Preuß erklärt, dass er die Argumentation der Ratskollegin Weihmann nicht nachvollziehen könne. Wenn der Brandschutz tatsächlich ein solches Problem darstellen sollte, müsste man sich zunächst einmal um die vielen Anlagen kümmern, die mitten in der Stadt auf den Dächern der Häuser installiert worden seien. Nach seiner Ansicht würden hier wieder Gefahren herbeigeredet, die sich sachlich nicht begründen ließen. Es verwundere schon, dass oft der Ruf nach erneuerbaren Energien erschalle, aber im Rat der Stadt Helmstedt zunächst immer nach dem Haar in der Suppe gesucht werde. Er plädiere dafür, dass man den Bau dieser Anlage so schnell wie möglich realisiere, um den vielen Worten endlich auch einmal Taten folgen zu lassen.

Herr Kubiak betont, dass es sich im vorliegenden Falle nur um den Aufstellungsbeschluss handele. Dies bedeute, dass viele konkrete Fragen in diesem Stadium noch gar nicht beantwortet werden können, da sie der speziellen Ausformung im Bebauungsplanverfahren bedürfen würden. Die von der SPD-Fraktion vorgetragenen Fragen wären im Rahmen der allgemeinen Abwägung zum Bebauungsplanverfahren zu klären und zu beantworten. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Bedenken zu Recht vorgetragen worden seien, man aber zum derzeitigen Zeitpunkt keine verlässlichen Antworten geben könne. Hierzu müsse man schlichtweg das weitere Verfahren abwarten, in dessen Rahmen die Politik noch alle Gestaltungsmöglichkeiten in der Hand habe.

Herr Winkelmann führt aus, dass seine Fraktion diese Vorlage ausdrücklich begrüße.

Sodann fasst der Bauausschuss einstimmig folgenden


TOP 10 Benennung von beratenden Mitgliedern im BUA

Beschluss:

Als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht für den BUA werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

1. Herr Hans-Otto Kieschke für die Bürgeraktion Alt Helmstedt

2. Herr Frank Pulst für die Lokale Agenda 21



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Bauausschuss einstimmig folgenden


TOP 11 Bekanntgaben  
TOP 11.1 Friedhofsgebühren 2012

Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Bauausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 11.2 Abschluss des Konjunkturpaketes II

Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Kubiak erläutert noch einmal den Inhalt der Bekanntgabe.

Herr Viedt macht darauf aufmerksam, dass man es dem Engagement der beiden Ratsmitglieder Kalisch und Strümpel zu verdanken habe, dass die Gelder aus dem Konjunkturpaket II nicht nur für Baumaßnahmen und energetische Sanierungen verwendet wurden, sondern auch in einer bestimmten Höhe in die Medienausstattung der Schulen geflossen seien.

Herr Romba regt an, dass man diese großartige Arbeit der Stadt Helmstedt auch in Form einer Pressemitteilung öffentlich machen sollte.

Frau Kühl fragt an, ob die Fassade der Grundschule Friedrichstraße im WDVS-Verfahren saniert worden sei. Sie halte diese Form der Wärmedämmung aufgrund der dort vorhandenen Vorschädigungen in der Bausubstanz nicht für die geeignete Wahl.

Herr Kubiak erwidert, dass diese Variante von einem Fachplaner vorgeschlagen und in der Folge umgesetzt worden sei. Er gehe davon aus, dass sich alle Beteiligten auch über die vorhandenen Alternativen unfangreich informiert hätten. Er werde jedoch noch einmal Rücksprache mit dem Fachbereich halten und dann telefonisch eine umfassende Antwort erteilen.

Sodann nimmt der Bauausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkungen zur Kenntnis.  


TOP 11.3 Bauleitplanung der Nachbargemeinde Verbandsgemeinde Obere Aller; Sondergebiet Rasthof an der Abfahrt Nr. 63 der Bundesautobahn A2 Marienborn/Helmstedt

Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Bauausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkungen zur Kenntnis.


TOP 11.4 Sitzungsterminierung

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf den Umstand, dass die nächste Sitzung des Bauausschuss auf den 24.01.2012 terminiert worden sei. Dies habe zur Folge, dass man einige Vergaben bezüglich der Baumaßnahme "Pferdestall" nicht in dieser Sitzung behandeln könne, sondern im Verwaltungsausschuss beschließen lassen müsse. Natürlich stelle dies nur eine Ausnahme dar.

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses zeigen sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und nehmen die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkungen zur Kenntnis. 

 
TOP 12 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Beantwortungen von Anfragen aus vorigen Sitzungen lagen nicht vor.

 
TOP 13 Anfragen und Anregungen  
TOP 13.1 Anfrage des Ratsmitgliedes Weihmann

Protokoll:

Frau Weihmann fragt an, wie es um die Beseitigung der sumpfigen Stelle am Kneippbecken im Brunnental stehe. Sie habe dieses Problem in einer EMail an Herrn Kubiak bereits vor einigen Wochen geschildert, bislang aber noch keine Antwort erhalten.

Herr Stein erwidert, dass man den Auftrag bereits erteilt habe. Allerdings habe die beauftragte Firma aufgrund der Witterung und anderer dringender Arbeiten die Sanierung dieser sumpfigen Stelle noch in Angriff nehmen können. Er werde die Anfrage jedoch zum Anlass nehmen, um in dieser Sache noch einmal nachzuhaken.  

 
TOP 13.2 Anfrage des Ratsmitgliedes Weihmann

Protokoll:

Frau Weihmann weist darauf hin, dass sie mit der öffentlichen Resonanz bei der zweiten Verlegeaktion der sogenannten Stolpersteine nicht zufrieden gewesen sei. Dies habe nach ihrer Kenntnis vor allem an der mangelhaften bis nicht vorhandenen Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung gelegen. Es habe weder eine Pressemitteilung gegeben, noch wurden die entsprechenden Stolperstein-Paten informiert. Sie empfinde dies als sehr schade und im Grunde als vertane Chance für die Stadt Helmstedt.

 
TOP 13.3 Anfrage des Ratsmitgliedes Romba

Protokoll:

Herr Romba weist auf die Grünfläche zwischen dem Birkenweg und dem Heuerskamp hin und fragt an, ob der entsprechende Weg durch diese Anlage bereits gewidmet sei. Seitens der Anwohner sei er darauf angesprochen worden, dass man sich gut vorstellen könne, diese Grünanlage nach dem Räuberhauptmann Rose zu benennen. Dies könne die zukünftige touristische Ausrichtung derStadt Helmstedt unterstützen.

Nach kurzer, intensiver Diskussion kommen die Mitglieder des Bauausschusses überein, dass eine Widmung derartiger Anlagen und Wege nicht sinnvoll sei, da mit dem Akt der Widmung sehr viele Rechtsfolgen verbunden seien, die zu einer ungewünschten innerorganisatorischen Bindung auch in anderen Fällen führen würde.

 
TOP 14 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde am Ende der öffentlichen Sitzung hat stattgefunden.

 

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