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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

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Bau-, Umwelt- und Werksausschuss (BUWA)

Dienstag, 02. Dezember 2008 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 01.10.2008

Protokoll:

Frau Weber-Püschner weist darauf hin, dass sie auf der Seite 9 unter TOP 13.2 gerne ergänzt haben wolle, dass die beiden Schulen schon seit fast 2 Jahren auf die Garage warten würden. Dieser Hinweis sei deshalb so wichtig, da sonst der Eindruck entstehen könnte, dass sich die Ausschussmitglieder ständig in die Geschäfte der laufenden Verwaltung einmischen würden. Im vorliegenden Falle habe man dies bewusst getan, nachdem 2 Jahre lang nichts geschehen sei.

Sodann genehmigt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 01.10.2008.

 
TOP 3 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009; Teilhaushalte 31 (Planen und Bauen) und 32 (Straßen, Natur, Umwelt)

Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Kubiak verweist auf die angespannte Haushaltslage der Stadt Helmstedt, welche sich zukünftig weiter verschärfen werde. Er bitte dies bei den Beratungen zu berücksichtigen.

Frau Weber-Püschner verweist auf die Seite 295 des Haushaltsplanentwurfes, auf welcher unter anderem die operationalisierten Ziele der Bauordnung aufgeführt worden seien. Es verwundert sie, dass man sich als Ziel gesetzt habe, 80% aller Bauanträge bei Vorliegen vollständiger Bauvorlagen abschließend bearbeiten zu wollen, wenn man bezüglich dieser Barbeitungsform im Jahre 2007 eine Quote von 91,58 % erreicht habe.

Herr Brumund erwidert, dass das Ziel im Jahre 2007 ebenfalls 80% waren. Aufgrund verschiedener Faktoren habe man jedoch ein außergewöhnlich gutes Ergebnis erzielen können. Er könne in diesem Zusammenhang immer wieder nur darauf hinweisen, dass diese Faktoren zu großen Teilen nicht dem Einfluss der Stadt Helmstedt unterliegen würden. Insofern habe man sich ein durchaus realistisches Ziel gesetzt.

Herr Strümpel merkt an, dass die Bearbeitungs- und Genehmigungszeit für Bauanträge nach seiner Meinung ohnehin zu lange dauere. Er plädiere außerdem dafür, dass man versuchen sollte, das Ergebnis aus dem Jahre 2007 zu festigen.

Herr Kubiak antwortet, dass er mit diesem ehrgeizigen Ziel durchaus einverstanden sei. Trotzdem weise er darauf hin, dass für das Erreichen dieser Quote die Antragsteller immer vollständige Unterlagen dabei haben müssten. Dies liege nicht im Einflussbereich seiner Mitarbeiter. Ebenso müsse man zur Kenntnis nehmen, dass die personellen Ressourcen in der Bauordnung nach dem Weggang der Kollegin Jacobs geringer geworden seien. Auch dies habe natürlich Auswirkung auf die Zielerfüllung.

Sodann beantragt Frau Weber-Püschner, dass die Quote der Bearbeitung von Bauanträgen in den operationalisierten Zielen auf 90 % hochgesetzt werde.

Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss stimmt diesem Antrag einstimmig zu.

Herr Winkelmann verweist auf die Seite 307 des Haushaltsplanentwurfes, auf welcher unter Ziffer 7 auch das Rahmenziel der Erstellung und Umsetzung eines umfassenden Konzeptes zur CO2-Reduktion für den Bereich der Stadt Helmstedt aufgeführt worden sei. In diesem Zusammenhang verweise er auf die Klimaschutzinititative der Bundesregierung, welche unter anderem eine Förderung für die Kommunen vorsehe, welche sich in vorbildlicher Weise um Energieeinsparung und CO2-Reduktion bemühen würden. Zu diesem Zweck habe die Bundesregierung ein Programm aufgelegt, aus dem bis zu 80 % der Sach- und Personalkosten gefördert werden können, die der Kommune bei Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes entstehen würden. Da man bei der Stadt Helmstedt bereits ein Konzept erstellt habe, wäre die Förderung von Personalkosten zur Umsetzung dieses Konzeptes mehr als interessant. Er erinnere in diesem Zusammenhang an seine Forderung, dass man sich für die Umsetzung dieses Konzeptes eines externen Mitarbeiters bedienen sollte, damit diese Aufgabe nicht nebenher, sondern mit der nötigen Konzentration und dem erforderlichen Zeitanteil erledigt werden könne. Dies wurde bislang mit dem Hinweis auf die Kosten abgelehnt. Mit dem erwähnten Programm der Bundesregierung biete sich nunmehr die Gelegenheit, für relativ wenig Geld Personal für die Umsetzung befristet einzustellen. Nach einer ersten Recherche im Internet habe er aber festgestellt, dass ein entsprechender Antrag bis zum 31.12.2008 in Berlin gestellt werden müsse. Die Zeit dränge daher etwas. Vor diesem Hintergrund stelle er den Antrag, dass bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses eine Vorlage erstellt werde, welche sich mit dem Antrag an die Bundesregierung zur Förderung der Umsetzung des Helmstedter Klimaschutzkonzeptes und mit der Co-Finanzierung für den Helmstedter Haushalt beschäftigen und einen entsprechenden Beschlussvorschlag enthalten sollte.

Herr Diedrich merkt an, dass man die Anregung des Ratsmitgliedes Winkelmann zur Kenntnis genommen habe und in der Fraktion beraten werde.

Herr Kubiak erfragt, ob er es als Arbeitsauftrag so zu verstehen habe, dass die Verwaltung den Sachverhalt prüfen und eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten solle.

Herr Franke merkt an, dass diese Forderung haushaltstechnisch nicht unbedingt leicht umzusetzen sei. Es stelle sich auch die Frage, ob man diese Sache in den kommenden acht Tagen sachgerecht bewerten und prüfen könne. Insofern sollte geklärt werden, ob der Abgabetermin tatsächlich auf den 31.12.2008 festgelegt sei oder ob es nicht die Möglichkeit gebe, den Förderantrag zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen. Die haushaltstechnischen Voraussetzungen könnten dann im Rahmen eines Nachtragshaushaltes geschaffen werden. Es sei nicht so, dass er gegen diese Maßnahme sei, allerdings finde er es immer misslich, wenn man unter Druck derartige Entscheidungen treffen müsse.

Herr Diedrich schlägt vor, dass die Verwaltung die Frage des Abgabetermins in der zu erstellenden Vorlage für den nächsten VA kläre.

Sodann bittet Frau Wiesenborn um weitere Wortmeldungen zum Haushaltsplanentwurf.

Herr Franke verweist auf die Seiten 308 und 309, auf denen unter anderem die Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben thematisiert werde. Er erinnere in diesem Zusammenhang an die vielen Diskussionen der letzten Jahre, in denen er wiederholt darauf hingewiesen habe, dass eine solche Förderung nicht Aufgabe einer Kommune sei. Besonders auffällig sei in diesem Jahr zudem, dass etwa 75 % der gewährten Fördergelder dafür benutzt worden seien, dass sich Helmstedter Bürgerinnen und Bürger bivalente Autogasantriebe in ihre Fahrzeuge haben einbauen lassen. Unstreitig sei für ihn, dass dieser Umbau ökologisch wertvoll und sinnvoll sei. Trotzdem müsse man sich die Frage gefallen lassen, ob es Aufgabe einer verschuldeten Stadt sei, derartige Umrüstungsmaßnahmen an Privatfahrzeugen zu bezuschussen. Nach wie vor vertrete der die Auffassung, dass diese Bürger den Umbau ohnehin getätigt hätten, da sie sich davon eine Einsparung ihrer Kraftstoffkosten versprechen würden. Dass damit ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werde, sei in Ordnung und begrüßenswert, könne aber nicht dazu führen, dass die Stadt kreditfinanzierte Zuschüsse gewähre. Dies gelte im Übrigen auch für die anderen förderungsfähigen Maßnahmen in diesem Bereich. Er stehe auf dem Standpunkt, dass ein solches Engagement für die Umwelt nicht von irgendwelchen Zuschüssen abhänge, sondern der inneren Einstellung des Menschen entspringe. Insofern beantrage er, den Haushaltsansatz für die Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben auf Null zu setzen und die enstprechenden Zielvereinbarungen im Haushalt zu streichen.

Herr Winkelmann verweist auf seine umfangreichen Wortbeiträge der letzten Jahre. Seine Fraktion sei nach wie vor von der Wichtigkeit dieses Ansatzes überzeugt und deshalb auch enttäuscht, dass die Verwaltung hier eine 20%ige Kürzung vorgeschlagen habe. Diese Reduzierung sei vor dem Hintergrund anderer Zuschusskürzungen im Haushalt und der Wichtigkeit dieses Ansatzes zur Erreichung des Klimaschutzzieles in der Stadt Helmstedt zu hoch. Er beantrage deshalb im Namen seiner Fraktion, den Ansatz zur Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben nur um 10 % gegenüber dem Vorjahr zu kürzen.

Herr Diedrich merkt an, dass er die Bezuschussung von Autogasantrieben ebensowenig für notwendig erachte wie der Ratskollege Franke. Aus diesem Grund sollte man eine derartige Förderung in der Zukunft ausschließen. Trotzdem wolle man im Gegensatz zur FDP-Fraktion den entsprechenden Antrag nicht auf Null setzen. Eine weitere Reduzierung sei nach seiner Meinung jedoch unumgänglich, auch und vor allem um die wirklich wichtigen Vorhaben gezielter fördern zu können.

Herr Strümpel betont, dass seine Fraktion noch nicht abschließend über diesen Punkt beraten habe. Fakt sei aber, dass man den Ansatz nicht auf Null setzen wolle. Insofern werde man keinem der beiden Anträge am heutigen Tage folgen können. Er gehe davon aus, dass eine endgültige Entscheidung sodann in den Haushaltsbeschlüssen der nächsten Verwaltungsausschusssitzung erfolgen werden. Interessant wäre für seine Fraktion auch eine Information darüber, welche Maßnahmen vom Bund genau gefördert werden würden. Seines Wissens nach habe die Bundesregierung ihr Engagement in diesem Bereich noch einmal ausgeweitet, so dass man erneut prüfen müsse, ob es nicht in einigen Punkten zu einer Doppelförderung komme. Er bitte die Verwaltung, dies noch einmal genau zu prüfen und der Politik bis zum nächsten VA vorzulegen.

Herr Winkelmann weist darauf hin, dass die Doppelfördrung per Ratsbeschluss ausgeschlossen worden sei. Insofern dürfte es in diesem Punkt keinen Nachholbedarf geben. Er wolle aber auch darauf verweisen, dass gerade der Einbau sogenannter Autogasantriebe ein aktiver Beitrag zur CO2-Reduzierung sei und damit das Ziel der Stadt Helmstedt zum Klimaschutz unterstütze.

Herr Wien bringt zum Ausdruck, dass er sich voll und ganz den Ausführungen des Ratskollegen Franke anschließen könne. Man müsse sich bewusst machen, dass der Haushalt 2009 ein Defizit von mehr als 5 Mio. Euro ausweisen werde. Vor diesem Hintergrund gehe es nicht mehr um die Erfüllung von Aufgaben, die wünschenswert seien, sondern nur noch um die Arbeiten, deren Erledigung zwingend vorgeschrieben sei. Die Ansätze für die Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben seien zwar durchaus sinnvolle Investitionen, würden aber definitiv nicht zu den Zuständigkeiten einer Gemeinde gehören. Hier seien Bund und Land gefordert, diese Aufgabe wahrzunehmen. Die vielen verschiedenen Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene würden allerdings deutlich zeigen, dass sich die entsprechenden Stellen durchaus ihrer Verantwortung und Zuständigkeit bewusst seien. Somit sei sichergestellt, dass interessierte Bürger und Investoren finanzielle Anreize bekämen. Es sei nur keine Aufgabe der Stadt Helmstedt.  

Sodann lehnt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss den Antrag des Ratsmitgliedes Franke, den Ansatz für die Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben auf Null zu setzen, mit 2 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen ab.

Anschließend lehnt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss den Antrag des Ratsmitgliedes Winkelmann, den Ansatz für die Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben lediglich um 10 % zu kürzen, einstimmig ab.

Frau Wiesenborn verweist auf die Seite 315 des Haushaltsplanentwurfes, auf welcher unter anderem die Erschließungsmaßnahme "Denkmal Carlsquelle" aufgeführt sei. Da sie sich unter dieser Maßnahmenbezeichnung nichts vorstellen könne, bitte sie die Verwaltung zu diesem Punkt um eine nähere Erläuterung.

Herr Stein erklärt, dass es sich hierbei um den städtischen Beitrag zur Gesamtmaßnahme der FEMO in der Region handele. Er erinnere in diesem Zusammenhang an den Beschluss des Ausschusses, wonach die Stadt Helmstedt sich an diesem Gesamtprojekt mit einem gewissen Eigenanteil beteiligen solle, um das Brunnental und andere Punkte attraktiver zu gestalten.

Herr Strümpel fragt nach, welche anderen Dinge mit der Realisierung des FEMO-Projektes für die Stadt Helmstedt verbunden wären. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Sanierung der Carlsquelle als einzige Maßnahme umgesetzt werde.

Herr Kubiak erwidert, dass die genauen Eckpunkte des Gesamtkonzeptes vom Agenda-Vorsitzenden Herrn Pulst in der Januarsitzung des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses erläutert werden. Er wolle aber schon heute darauf hinweisen, dass mit diesem Konzept auch eine neue Beschilderung, ein Radwegekonzept und einige weitere kleinere investive Maßnahmen im Brunnental verbunden wären. Die Sanierung der Carlsquelle habe man haushaltstechnisch deshalb aufgeführt, da es sich hierbei um eine reine Investitionsmaßnahme handele.

Herr Pulst ergänzt, dass die Carlsquelle nur ein Bestandteil des Gesamtkonzeptes für das Brunnental sei. Des Weiteren könne er berichten, dass die Gesamtmaßnahme etwa ein Volumen von 100.000 Euro umfasse. Der städtische Anteil liege dabei bei 20.000 Euro. Diese Summe habe man auf zwei Jahre verteilt, so dass im nächsten Jahr städtische Mittel in Höhe von 10.000 Euro verausgabt werden sollen. Die FEMO werde in jedem Jahr etwa 40.000 Euro zur Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen beisteuern, so dass man in den nächsten beiden Jahren jeweils 50.000 Euro zur Verfügung habe, um die geplanten Projekte umzusetzen.

Herr Strümpel fragt weiter an, ob geplant sei, eine Fußwegverbindung zwischen Bad Helmstedt und der Gemeinde Beendorf herzustellen.

Herr Pulst erwidert, dass ein solcher Fußweg bislang nicht vorgesehen sei. Die beiden Module, die unter dem Schirm des FEMO-Antrages abgearbeitet werden sollen, beziehen sich auf Beschilderung und "Grünes Band" (ehemaliger innerdeutscher Grenzstreifen). Er könne sich durchaus vorstellen, dass man eine solche Fußwegverbindung im Zusammenhang mit dem "Grünen Band" mit den Projektteilnehmern diskutieren könne. Dies sei bislang aber noch nicht geschehen.

Herr Winkelmann fragt an, wo er im Haushalt den Ansatz für den Agenda21-Arbeitskreis finden könne.

Herr Kubiak sagt eine Klärung in der kommenden Sitzung des Verwaltungsausschusses zu.

Frau Klimaschewski-Losch kritisiert, dass die Reduzierzung der Ausschusssitzungen zu einer Tagesordnung geführt habe, welche seitens der Politik nicht mehr in angemessener Art und Weise abgearbeitet werden könne. Sie weise in diesem Zusammenhang einfach mal darauf hin, dass bereits 45 Minuten vergangen seien und man noch immer den TOP 3 der umfangreichen Tagesordnung behandele. Es ärgere sie ganz einfach, dass sie hier über Haushaltsansätze entscheiden müsse, ohne die erforderlichen Hintergrundinformationen bekommen zu haben. Sie rege deshalb an, dass es zukünftig wieder mindestens eine Sitzung mehr gebe, damit eine solche Ballung verhindert werde.

Herr Strümpel verweist auf die Seite 322 des Haushaltsplanentwurfes, auf welcher das Produkt "Gemeindestraßen" dargestellt sei. Er wisse nicht genau, ob der Ansatz an dieser Stelle richtig platziert sei, aber er beantrage im Namen der SPD-Fraktion für die Attraktivitätssteigerung der Innenstadt und des Marktplatzes einen Verfügungsfond in Höhe von 30.000 Euro. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass der Innenstadtausschuss über die Verwendung der Mittel entscheiden solle.

Herr Lotz weist darauf hin, dass es aufgrund der Systematik in der Doppik nicht möglich sei, einen Topf zu bilden, ohne konkrete Maßnahmen zu benennen.

Herr Wien ergänzt, dass nur Haushaltsansätze für klar definierte Aufgaben zulässig seien. Ein wie auch immer gearteter Pauschalansatz dürfte den Bestimmungen des Haushaltsrechts zuwider laufen.

Herr Strümpel schlägt vor, dass die Verwaltung die entsprechenden Schritte unternehmen solle, um den Ansatz von 30.000 Euro im Haushalt richtig einzubuchen.

Sodann stimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss dem Antrag der SPD-Fraktion, im Haushalt 30.000 Euro für die Attraktivitätssteigerung der Innenstadt einzusetzen, mit 6 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen zu.

Frau Weber-Püschner verweist auf die Seite 337 des Haushaltsplanentwurfes, auf welcher unter anderem die Bewirtschaftung der Parkplätze durch städtische Parkscheinautomaten thematisiert werde. Die CDU-Fraktion werde einer Erhöhung der Parkgebühren wie von der Verwaltung vorgeschlagen nur zustimmen, wenn die bewirtschafteten Zeiten bis 16.00 Uhr festgeschrieben, die Adventssamstage gebührenfrei gehalten und bei Neuanschaffungen von Automaten die sogenannte "Brötchentaste" installiert und in Betrieb genommen werde. 

Herr Stein erklärt, dass für die flächendeckende Einführung einer Brötchentaste zunächst die städtische Parkgebührenordnung geändert werden müsste. Zudem wolle er darauf hinweisen, dass die derzeit vorhandenen Automaten die Möglichkeit der Installation einer Brötchentaste nicht bieten würden. Man erneuere diese Geräte zwar Zug um Zug, damit diese den gesteigerten Ansprüchen der Euro-Münzen gerecht werden könnten, trotzdem sei eine flächendeckende Erneuerung derzeit nicht vorgesehen.

Frau Weber-Püschner macht darauf aufmerksam, dass die technische Umrüstung der Automaten mit einer Brötchentaste nur für die Geräte gelte, die ohnehin ersetzt werden müssten. Diese politische Forderung habe man allerdings schon seit einigen Jahren formuliert.

Herr Diedrich gibt seiner Verwunderung darüber Ausdruck, dass die genannte Satzungsänderung zu Gunsten der Brötchentaste nicht schon längst zur Beschlussfassung vorgelegt worden sei. Immerhin sei der Verwaltung der Wunsch der Politik schon einige Jahre bekannt. Bevor die Umrüstung nicht vollzogen sei, werde seine Fraktion keine Erhöhung der Gebühren mittragen.

Frau Weber-Püschner fragt an, ob der neue Automat am Juliusplatz mit einer Vorrichtung für eine Brötchentaste versehen sei.

Herr Stein antwortet, dass bei diesem Gerät eine solche Taste installiert werden könne.

Sodann stimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss dem Antrag der CDU-Fraktion, die Ziffern 67, 68 und 70 auf der Seite 400 des Haushaltsplanentwurfes zu streichen, mit 6 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen zu. Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion darum, dass die sogenannte "Brötchentaste" schnellstmöglich flächendeckend in der Stadt Helmstedt eingeführt werde.

Herr Diedrich verweist auf die Seite 347 des Haushaltsplanentwurfes, auf welcher ein Ansatz von 120.00 Euro für erste Sanierungsmaßnahmen der Gewässer im Brunnental zu finden sei. Da er mit dieser Summe nichts anfangen könne, bitte er die Verwaltung um Sachaufklärung.

Herr Kubiak antwortet, dass man ebenfalls auf der Seite 347 den Hinweis finde, dass die Stadt Helmstedt für diese Maßnahme eine Förderquote von 50 % anstrebe. Zu diesem Punkt müsse man wissen, dass die sogenannte Ockerausfällung der Gewässer zwar den Charakter des Brunnentals präge und in gewisser Weise auch historische Züge trage, andererseits aber bei Nichteinschreiten ein gefährlicher Zustand für Flora und Fauna entstehen könne. Dieser ungewünschten Entwicklung wolle man mit gezielten Maßnahmen begegnen. Hierzu zählen eine größere Entschlammungsaktion, die Schaffung eines Walls und eines dazugehörigen Sedimentationsbeckens.

Frau Weber-Püschner merkt an, dass die Politik von diesem Vorhaben noch nie etwas gehört habe. Es sei einfach misslich, wenn hier über derartige Beträge beschlossen werden solle, ohne das der Ausschuss genauere Informationen über Hintergründe und Ziele besitze. Im vorliegenden Falle würde sie interessieren, ob die geplanten Maßnahmen der Eindämmung des weiteren Ockerausfalls in den Gewässern diene oder ob es sich um eine normale Entschlammungsaktion handele.

Herr Kubiak erwidert, dass alle geplanten Maßnahmen, die unter diesen Ansatz fallen, einzig und allein der Bekämpfung des weiteren Eisenoxidausfalles dienen würden. Man wisse jedoch, dass dies nur zu einer Verbesserung der Situation, nicht aber zu einer Beseitigung des Zustandes führen werde. Ziel müsse sein, eine weitere Versauerung zu verhindern, um die Lebenswelt im Brunnental zu erhalten.

Herr Strümpel fragt an, ob man die Maßnahme auch über 2 Jahre strecken könne. Dies würde zu einer Entlastung des ohnehin angespannten Haushaltes führen.

Herr Stein betont, dass es sich hierbei um eine Maßnahme handele, die bereits für das Jahr 2008 geplant und im entsprechenden Haushalt 2008 enthalten gewesen sei. Aus personellen Gründen habe man dieses Vorhaben jedoch nicht realisieren können, so dass im nächsten Jahr ein erneuter Anlauf unternommen werde. Insofern handele es sich im vorliegenden Falle lediglich um eine Übertragung der Mittel aus dem Jahre 2008.

Frau Weber-Püschner betont noch einmal, dass die Politik nichts vom Vorhandensein dieses Haushaltsansatzes gewusst habe. Es wäre hilfreich gewesen, wenn man dies bei der Ortsbesichtigung im Brunnental einmal klar angesprochen hätte, zumal an diesem Tage der Eisenoxidausfall mehrfach kritisiert und thematisiert worden sei.

Herr Diedrich weist darauf hin, dass die Zahlen doch eine verblüffende Entwicklung genommen haben. Er finde zwar im Jahre 2008 den Ansatz in Höhe von 60.000 Euro, vermisse aber die angestrebte Förderung in Höhe von 50%. Nunmehr werden für 2009 gleich 120.000 Euro in den Haushalt eingestellt, da die Verwaltung von einer 50%igen Förderung ausgehe. Da stelle sich schon die Frage, weshalb eine derartige Förderung in 2008 nicht vorgesehen gewesen sei.

Herr Kubiak und Herr Lotz sagen eine Klärung des Sachverhaltes in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses zu.

Herr Strümpel verweist auf die Seite 401, wo unter der Ziffer 72 der Wegfall der Investitionszuschüsse an die Kleingärtner aufgeführt sei. Er beantrage bei diesem Punkt, dass den Kleingärtnern ein Zuschuss in Höhe von 8.000 Euro gewährt werde, was im Endeffekt eine Einsparung von 2.000 Euro bedeute.

Herr Franke erinnert daran, dass dies der nächste Posten sei, der zu einer weiteren Erhöhung des Defizits führe. Neben dem Bestehen des Ansatzes für die Förderung von ökologisch vorteilhaften Einzelvorhaben, der Nichtzustimmung zur Erhöhung der Parkgebühren, dem Gründen eines Wünsch-Dir-was-Fonds für die Innenstadt sei der hier vorliegende Fall mit dafür verantwortlich, dass sich das Defizit um 100.000 Euro erhöht habe. Für eine einzige Ausschusssitzung finde er dies eine beachtliche Leistung.

Sodann stimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss dem Antrag des Ratsmitgliedes Strümpel, den Investitionszuschuss für die Kleingärtner auf 8.000 Euro festzulegen, mit 6 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen zu.

Herr Diedrich verweist auf die Seite 401 des Haushaltsplanentwurfes, auf welcher unter der Ziffer 74 die Außerbetriebnahme der Teichfontänen aufgeführt worden sei. Seine Fraktion bitte in diesem Punkt die Verwaltung um weitere Sachaufklärung.

Herr Stein antwortet, dass die Reparaturversuche an der Fontäne aus laufenden Haushaltsmitteln nicht von Erfolg gekrönt gewesen seien. Insofern müsste man zum Weiterbetrieb einen neuen Schwimmponton kaufen, welcher eine Investition in Höhe von 20.000 Euro auslösen würde. Diese Summe habe man nicht in den Haushalt 2009 eingestellt.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss mit 6 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen folgenden  


TOP 4 Bericht Budget 32

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Vorlage ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 5 Wirtschaftsplan der Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) 2009 - Wirtschaftsplan 2009 - Finanzplan 2008 - 2012

Beschluss:

a) Der Wirtschaftsplan 2009 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) wird in der als Anlagen 1 bis 3 vorliegenden Fassung beschlossen.

b) Der Finanzplan 2008 - 2012 für den AEH wird in der als Anlage 4 vorliegenden Fassung beschlossen.



Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden


TOP 6 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. F 326 "Nordstraße/Vorsfelder Straße" - Satzungsbeschluss -

Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. F 326 “Nordstraße/Vorsfelder Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.



Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden


TOP 7 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. Q 330 "Piepenbrink", 4. Änderung; - Auslegungsbeschluss, 2. Durchgang -

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Frau Weber-Püschner fragt an, weshalb auf Seite 7 der Beschlussvorlage das Einzelhandelskonzept der Stadt Helmstedt Berücksichtigung gefunden habe.  

Herr Kubiak erläutert, dass Hintergrund der Einarbeitung der genannten Bestimmung sei, dass die Verwaltung den Ratsbeschluss über das Einzelhandelskonzept als eine Richtlinie verstehe, nach der die Verwaltung zu handeln habe. Darüber hinaus könnte es im vorliegenden Bereich auch um die Art der baulichen Nutzung gehen. Konkret bedeute dies, dass man nach den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung Festlegungen treffen müsse, welche Nutzungen dort erlaubt und welche ausgeschlossen seien. Ein Ausschluss bestimmter Nutzungen bedarf jedoch einer städtebaulichen Begründung, welche in Helmstedt beispielsweise mit dem Verweis auf das beschlossene Einzelhandelskonzept erfolgen könne.

Frau Weber-Püschner erklärt, dass der Rat dieses Einzelhandelskonzeptes nicht in der von der Verwaltung ausgelegten Art und Weise beschlossen habe. Fakt sei, dass der Rat nur den 1. Abschnitt des damaligen Beschlussvorschlages verabschiedet habe. Dieser lautete: "Dem vorgelegten Entwurf des Konzeptes für den Einzelhandel, welches die Grundlage für die zukünftige Ansiedlung von Handelsbetrieben darstellt, wird zugestimmt." Der 2. Abschnitt lautete: "Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung im Rahmen der Bauleitplanung in die Wege zu leiten." Den letztgenannten Abschnitt habe der Rat der Stadt Helmstedt bewusst nicht beschlossen. Deshalb könne sie nicht verstehen, weshalb die Verwaltung in der jüngeren Vergangenheit wiederholt das Zentrenkonzept in Bauleitplanungen eingearbeitet habe. In diesem Zusammenhang wolle sie aus dem entsprechenden Ratsprotokoll eine Wortmeldung von Herrn Gehrke zitieren, die deutlich mache, wie sich der Rat zum Zentrenkonzept positioniert habe. Im Protokoll stehe: "Wichtig sei dagegen die Erwähnung, dass dem Konzept keinerlei baurechtliche Konsequenzen erfolgt seien, so dass man sich was die Umsetzung einzelner Maßnahmen angehe, eine größtmögliche Flexibilität erhalten habe. Dies sei auch der übereinstimmende Wunsch und der Wille aller Mitglieder des Arbeitskreises gewesen." Der Rat der Stadt Helmstedt sei sich mehrheitlich einig gewesen, dass man sich in Fällen der Neuansiedlung von Handelsbetrieben eine Einzelfallentscheidung vorbehalten wolle. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Festsetzungen in den Bauleitplänen würden eine solche Einzelfallentscheidung unmöglich machen. Die sei auf Nachfrage der Politik von Herrn Kubiak sowohl im Verwaltungsausschuss als auch im Bau-, Umwelt- und Werksausschuss bestätigt worden. Sie könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Verwaltung in diesem Punkt ganz bewusst gegen den Beschluss des Rates der Stadt Helmstedt arbeite.

Herr Kubiak erwidert, dass dies nicht den Tatsachen entspreche. Der von Frau Weber-Püschner zitierte 2. Absatz des Beschlussvorschlages beinhaltete den Arbeitsauftrag an die Verwaltung, alte Bauleitpläne entsprechend anzupassen. Dies müsse man dergestalt tun, dass bei Vorliegen einer älteren Fassung der Baunutzungsverordnung, welche aufgrund ihrer "üppigeren" Festlegungen sehr viel Wildwuchs produzieren könne, die neuen Ziele, welche beispielsweise von einem Einzelhandelskonzept definiert worden seien, in die bestehenden Bebauungspläne eingearbeitet werden. Im Grunde stelle man sukzessive die vorhandenen alten Bauleitpläne auf die Bestimmungen der neuen Baunutzungsverordnung aus dem Jahre 1990 um, wobei die Festlegungen des Einzelhandelskonzeptes ebenfalls in die Pläne eingearbeitet werden. Diese Aufgabenübertragung an die Verwaltung ist durch die entsprechenden Beschlüsse im VA und im Rat nicht erfolgt. Dennoch sehe er den Beschluss des Einzelhandelskonzeptes durch den Rat als einen Auftrag an die Verwaltung, alte Bebauungspläne auf die neuen Gegebenheiten umzustellen. Anderenfalls müsse man sich schlichtweg die Frage gefallen lassen, welchen Wert ein solches Einzelhandelskonzept überhaupt besitze. Die Nichtanwendung dieser Festlegungen führe überdies dazu, dass die Mitarbeiter in der Bauordnung keinerlei Handlungsvorgaben mehr besitzen würden. Es würden definitiv Anhaltspunkte fehlen, an denen sich die planende Verwaltung orientieren könne. Einzelfallentscheidungen wie sie Frau Weber-Püschner angesprochen habe, seien in dieser Form planerisch nicht umzusetzen.

Herr Strümpel merkt an, dass er sich der Meinung von Frau Weber-Püschner nur anschließen könne. Eine wie auch immer gelagerte Selbstbindung der Stadt Helmstedt habe man in dieser Frage stets verhindern wollen. Insofern sollte das Einzelhandelskonzept als allgemeine Richtlinie dienen, die genügend Handlungs- und Spielraum für Ermessensentscheidungen der Politik gebe.

Herr Kubiak weist darauf hin, dass dieser Handlungsspielraum dadurch gegeben sei, dass die Politik sich über die Delegationsbeschlüsse, jederzeit bestimmte Angelegenheiten und Vorhaben zur Entscheidung heranziehen könne.

Frau Weber-Püschner merkt an, dass diese Möglichkeit wenig Sinn ergebe, wenn die starren Festsetzungen im Bebauungsplan alle möglichen Investoren schon abschrecken würden. Ein Bauherr, welcher einen Handels- oder Gewerbebetrieb ansiedeln wolle, informiere sich in aller Regel vorher über die Festsetzungen im Bebauungsplan des von ihm bevorzugten Gebietes. Dies bedeute, dass man zu dieser Einzelfallentscheidung schon deshalb nicht kommen werde, weil die potentiellen Investoren schon vorher auf den Bauantrag verzichten würden. Vor diesem Hintergrund betone sie, dass es der Politik darum gehe, grundsätzlich alle Ansiedlungspläne interessierter Unternehmen auf den Tisch zu bekommen. Da dies eine überschaubare Zahl von Fällen sei, glaube sie auch, dass dies durchaus im Wege der Einzelfallentscheidung zu regeln sei.

Herr Franke erklärt, dass man sich im Rahmen der Bauleitplanung schon aus juristischen Gründen entscheiden müsse, welche Arten von Nutzungen man als zulässig erachte. Die Kompetenz des Rates beschränke sich im Grunde auch nur auf die Festlegungen in der Bauleitplanung. Es dürfte jedem klar sein, dass der Bau,- Umwelt- und Werksausschuss nicht für einzelne Baugenehmigungen zuständig sei. Entweder habe ein Bauherr ein Recht auf Erteilung einer Baugenehmigung und dürfe bauen oder aber sein Antrag ist zu versagen. Man müsse einfach zur Kenntnis nehmen, dass der Rat die Legislative sei und damit nur verantwortlich für die Festlegungen, wonach ein Bauantrag zu beurteilen sei. Die Ausführung dieser Bestimmungen obliege dagegen der Verwaltung. Aus diesem Grund sind Einzelfallentscheidungen über Baumaßnahmen in einem Ausschuss rechtlich nicht zulässig. Fakt sei, dass man lediglich die Möglichkeit habe, auf entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen völlig zu verzichten. Die bedeute in der Konsequenz, dass man den Wettbewerb frei gebe und jeder Gewerbetreibende entscheiden müsse, wo und wie er seinen Geschäften nachgehe. So gesehen fehle es an einer Grundsatzentscheidung des Rates, wie die Bauleitplanung in Helmstedt zukünftig erfolgen solle.

Herr Brumund betont, dass er sich den Ausführungen von Herrn Franke nur anschließen könne. Im Grunde gehe es um die Entscheidung, ob das Zentrenkonzept Beachtung finden solle oder aber eben nicht. In der Konsequenz bedeute ein Verzicht auf das Einzelhandelskonzept, dass ein Drogeriemarkt im Bereich des Piepenbrinks ohne Wenn und Aber zu genehmigen wäre.

Frau Weber-Püschner erklärt noch einmal, dass man die Einarbeitung des Einzelhandelskonzeptes in Bauleitpläne nicht wünsche, da dies zu einer Selbstbindung führe, die von der Mehrheit des Rates nicht gewollt sei.

Herr Franke erwidert, dass die angestrebte Vermischung einfach nicht zulässig sei. Man müsse sich entscheiden, was man wolle. Entweder man beschränke die Möglichkeiten im Außenbereich zu Gunsten der Innenstadt oder man gebe die Nutzung mit allen Konsequenzen frei. Ein Zwischenprodukt gebe es nicht.

Herr Diedrich merkt an, dass bereits in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses deutlich geäußert worden sei, dass man sich eine Einzelfallentscheidung wünsche. Dies sei auch Wille des Rates. Er könne nicht verstehen, weshalb man bei einzelnen Bebauungsplänen nicht auf das Zentrenkonzept verzichten könne und bei anderen Plänen wieder neu überlege.

Herr Wien stellt fest, dass man sich schon grundsätzlich entscheiden müsse, ob man ein Einzelhandelskonzept wolle oder nicht. Wenn man sich dafür entscheide, dann müsse es auch für das gesamte Stadtgebiet gelten. Anderenfalls sollte man auch klar dazu stehen, dass in der Stadt Helmstedt ein solches Zentrenkonzept keine Anwendung finde.

Herr Kubiak erklärt, dass die Verwaltung für sich entschieden habe, dass der Beschluss des Einzelhandelskonzeptes natürlich Auswirkungen auf die Bauleitplanung habe, welche auch umzusetzen seien. Vor diesem Hintergrund sei in der jüngeren Vergangenheit der Bebauungsplan für das Gebiet am Mühlgraben modifiziert worden. Er weise in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass sich die Politik durch den Verzicht auf das Zentrenkonzept die Möglichkeit nehme, bestimmte Arten der baulichen Nutzung festzusetzen. Dies sei jedoch ein elementarer Bestandteil in Bebauungsplänen. Die vorgelegten Festsetzungen im Bebauungsplan für den Piepenbrink sind nach seiner Meinung Ausdruck einer qualitativ hochwertigen Bauleitplanung. Letztlich gehe es beim Zentrenkonzept darum, den Innenstadthandel zu schützen. Dies könne man am wirkungsvollsten durch bestimmte Festsetzungen in den Bebauungsplänen für den Außenbereich erreichen.

Frau Weber-Püschner erklärt, dass man sich im Rat bereits klar für eine Variante entschieden habe. Fakt sei, dass niemand die Einarbeitung des Zentrenkonzeptes in zukünftige Bebauungspläne gewünscht oder beschlossen habe. Dennoch handele die Verwaltung anders und präsentiere regelmäßig Bebauungspläne mit entsprechenden Festsetzungen. Sie könne nicht ansatzweise verstehen, weshalb die Verwaltung der Meinung sei, dass sie zukünftig alle alten Bebauungspläne unter Berücksichtigung des Zentrenkonzeptes ändern müsse. Dies sei niemals beschlossen worden.

Herr Strümpel merkt an, dass nach seiner Erinnerung das Einzelhandelskonzept ohnehin nicht beschlossen  sondern nur zur Kenntnis genommen worden sei.

Herr Franke betont, dass er nicht unbedingt ein Freund des Einzelhandelskonzeptes sei. Ihm gehe es vielmehr darum, dass man eine klare und verständliche Richtung vorgebe, nach der die städtische Bauplanung handeln könne.

Herr Kubiak erklärt, dass er sich gegen die persönliche Unterstellung verwehren müsse, er würde einen Ratsbeschluss nicht ausführen. Er könne es nur noch einmal wiederholen, dass die Verwaltung den Arbeitsauftrag des Rates so verstanden habe, dass die bestehenden Bebauungspläne an die neue Fassung der Baunutzungsverordnung anzupassen seien. Sofern der Rat wünsche, dass das Thema Einzelhandel aus dieser Betrachtung ausgeklammert werde, bedeute dies, dass ein Buchhandel am Pumpwerk oder eine Drogerie am Piepenbrink zwingend zu genehmigen seien.

Sodann verweist der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Vorlage zurück in die Fraktionen.


TOP 8 Solardächer in Helmstedt; Ergebnis der Voruntersuchung zur Eignung städtischer Gebäudedächer

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Detailuntersuchung der in den Kategorien 1 und 2 gelisteten Dachflächen mit dem Ziel durchzuführen, im Laufe des nächsten halben Jahres mindestens 1.500 m² Dachfläche Interessenten für die Aufbringung einer PV-Anlage anzubieten. Die Dachflächen sollen für einen Pachtzins von 2 Euro/m² als Richtgröße angeboten werden. Ein erster Vertragsentwurf ist dem BUWA vor Abschluss zur Beratung vorzulegen.



Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Franke merkt an, dass er sich als Gesellschafter der ersten Bürgersolaranlagen GbR mit diesem Thema ausführlich beschäftigt habe. Dabei habe er erfahren, dass die Auswahl der Dachfläche für jeden Investor das wichtigste Kriterium sei. Dabei sei nicht nur die Himmelsrichtung und die Neigung der Fläche wichtig, sondern vor allem die Größe des Daches. Aufgrund der relativ hohen Fixkosten bei einer Flächenanmietung müsse die Anlage entsprechend groß dimensioniert sein, um für den Investor einen angemessenen Ertrag zu erwirtschaften. Nach seinen Erkenntnissen müsse eine solche Anlage wenigstens eine Leistung von 15 kwp erzielen, um rentabel zu arbeiten. Dies enstpreche in etwa einer Kollektorfläche von 150 bis 170 qm. Vor diesem Hintergrund könne man erkennen, dass die meisten Dachflächen der städtischen Gebäude ungeachtet ihrer Ausrichtung und Neigung für eine Vermietung nur wenig interessant seien. Er empfehle daher, sich bei der weiteren Untersuchung lediglich auf die Flächen zu konzentrieren, welche die vorgenannte Größe überschreiten würden. Abschließend verweise er auf die Pachtdauer, die nach seiner Meinung länger als 20 Jahre vereinbart werden sollte. Die meisten Anlagen würden sich erst nach 18 Jahren amortisieren, so dass bei kleineren Reparaturen erst nach 20 Jahren mit echten Gewinnen zu rechnen sei.

Herr Diedrich fragt an, ob es seitens der Verwaltung auch Untersuchungen dahingehend gegeben habe, wie sich eine Selbstnutzung der Flächen finanziell darstellen lasse. Er könne berichten, dass ihm ebenfalls eine Vermietung seiner umfangreichen Dachflächen für die Installation einer Photovoltaikanlage angeboten worden sei. Allerdings habe er nach einer ersten genaueren Berechnung festgestellt, dass die Installation einer eigenen Anlage finanziell wesentlich lukrativer sei. Im Falle der Stadt Helmstedt denke er dabei an die riesige Dachfläche der Grundschule Emmerstedt, welche sich für die Installation einer PV-Anlage sicher eignen würde.

Herr Winkelmann betont vorab, dass er sich sehr darüber freue, dass sich die Verwaltung Gedanken über diese Art des Umweltschutzes gemacht habe. Hinsichtlich der Vorlage würde er allerdings vorschlagen, dass man sich noch nicht auf einen festen Pachtzins festlegen sollte. Er wisse zwar nicht genau, ob die angestrebten 2 Euro pro Quadratmeter ein üblicher Marktpreis seien, könne sich aber vorstellen, dass einige Investoren durch diesen Festpreis abgeschreckt werden könnten. Eine flexiblere Handhabung bei der Preisgestaltung würde dagegen zumindest dazu führen, dass man mit Interessenten ins Gespräch komme. Dies müsse letztlich auch das Ziel sein, denn es gehe in erster Linie darum, die CO2-Bilanz der Stadt Helmstedt zu verbessern.

Frau Klimaschewski-Losch fragt an, was mit dem Begriff "Detailuntersuchungen" gemeint sei und welche Kosten hierfür entstehen würden.

Herr Kubiak erwidert, dass man zunächst einmal eine grobe Übersicht der Dächer erstellt haben, die nach den Bauunterlagen überhaupt für eine solche Installation in Frage kämen. Sofern der Ausschuss dieses Vorgehen für sinnvoll und richtig erachte, werde man in einem nächsten Schritt die potentiellen Dachflächen genauer untersuchen und eingehend auf ihre Eignung prüfen. Dies sollte alles noch mit laufenden Haushaltsmitteln und eigenen Mitarbeitern möglich sein. Was den Pachtzins angehe, könne er erklären, dass die Verwaltung druchaus bereit sei, über eine flexible Handhabung nachzudenken. Im vorliegenden Falle habe man sich schlichtweg an den Vergleichszahlen anderer Städte und Gemeinden orientiert. Die von Herrn Diedrich in die Diskussion eingebrachte Möglichkeit der eigenen Nutzung habe man bislang noch nicht geprüft. Sofern der Ausschuss dies wünsche, könnte diese Variante jedoch selbstverständlich auch in die Untersuchung mit einbezogen werden.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss mit 7 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme folgenden


TOP 9 Bekanntgaben  
TOP 9.1 Friedhofsgebühren 2009

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 9.2 Straßenreinigungsgebühren 2009

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 9.3 Antrag zur Aufnahme des Ortsteiles Emmerstedt in das Dorferneuerungsprogramm

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 9.4 Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben; Ergebnisübersicht zur Mittelverwendung im laufenden Haushaltsjahr

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt-, und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 9.5 Aufnahme eines Darlehens für die Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) 2008

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 9.6 Anregungen zur Verschönerung des Erscheinungsbildes der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 9.7 Abrechnung der Heinrich-Kremp-Straße

Protokoll:

Herr Kubiak berichtet, dass die Abrechnungsbescheide zwischenzeitlich an die Anlieger verschickt worden seien, so dass die gesamte Maßnahme noch in diesem Jahr abgerechnet werden könne.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.

 
TOP 9.8 Sanierung Juliusplatz

Protokoll:

Herr Kubiak berichtet, dass im letzten Monat die Sanierungsarbeiten auf dem Juliusplatz abgeschlossen worden seien.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.

 
TOP 9.9 Bericht des AGENDA-Arbeitskreises

Protokoll:

Herr Kubiak berichtet, dass in der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Werksausschuss ein Bericht des AGENDA-Arbeitskreises vorgesehen sei, welcher sich mit den geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Brunnentals und weiterer Punkte beschäftigen werde.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.

 
TOP 10 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf eine Anfrage des Ratsmitgliedes Frau Weber-Püschner, welche sich mit einer Vergabe von Teilaufgaben der städtischen Grünflächenpflege an private Unternehmen beschäftigt habe. Die Beantwortung dieser Anfrage ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Herr Kubiak weist des weiteren darauf hin, dass es hinsichtlich der geforderten Abstellmöglichkeit auf dem Gelände der Grundschulen Ostendorf und Ludgeri endlich zu einer Lösung gekommen sei. Er erinnere in diesem Zusammenhang an die Diskussion im letzten BUWA. Mit der Bekanntgabe B 159/08 habe man nunmehr dargestellt, welches Ergebnis man gemeinsam mit den jeweiligen Schulleitungen habe erarbeiten können.

 
TOP 11 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Anfragen werden nicht gestellt und Anregungen nicht gegeben.

 
TOP 12 Verlagerung von Haushaltsmitteln im Fachbereich 32

Beschluss:

Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,00 € werden innerhalb des Budgets 32 von der Haushaltsstelle 8200.716100 (Produkt 5471) zur Haushaltsstelle 6700.543000 (Produkt 5452) verlagert.



Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden


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