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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Donnerstag, 29. November 2007 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06.09.2007

Protokoll:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 06.09.2007.

 
TOP 3 Nutzung der gewidmeten Gemeindestraßen einschl. Wege und Plätzeüber den Gemeingebrauch hinaus;Erlass einer Sondernutzungssatzung, einer Sondernutzungs-gebührensatzung sowie eines Gebührentarifs

Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Herr Viedt nimmt Bezug auf § 6 Abs. 2 der Sondernutzungsgebührensatzung und bittet darum, auch die Parteien von den Gebühren zu befreien.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung schließt sich dem an. 

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

Nr. 1 des Gebührentarifs -  Informationsstände
Pauschal 10,-- €, jeder weitere Tag 5,-- €

                                                                                                               

Nr. 2 des Gebührentarifs -  Werbetafeln
Pauschal je Werbetafel 11,-- €

Nr. 3 des Gebührentarifs - Warenständer
Je Warenständer 20,-- €, Höchstgebühr pauschal 50,-- € unabhängig von der Anzahl

Nr. 4 des Gebührentarifs - Verkaufsstände
Je Verkaufsstand 20,-- € wöchentlich, Höchstgebühr jährlich 50,-- €

Nr. 6 des Gebührentarifs - Außenbewirtschaftung
Einheitlich 100,-- € pro Betrieb unabhängig von Umfang

Nr. 7 des Gebührentarifs - Sondernutzung Markt
Gesamter Marktplatz 20,-- € pro Tag, jeder weitere Tag 10,-- €
(Teilbereich Marktplatz wird nicht mehr berücksichtigt)

Nr. 8 des Gebührentarifs - Sondernutzung anderer Straßen
20,-- € pro Tag, jeder weitere Tag 10,-- €

Nr. 9 des Gebührentarifs - Straßenfeste privater Anlieger
Höchstbetrag je Veranstaltung (= maximal zwei Tage) 10,-- €

Bezüglich der Nr. 5 des Gebührentarifs - Plakatierungserlaubnisse - bittet Herr Schobert die Verwaltung darum, Verhandlungen mit der Städtereklame im Hinblick auf zwei unterschiedliche Tarife (Helmstedter / Auswärtige) aufzunehmen.

Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Die in der Anlage beigefügten Entwürfe einer Sondernutzungssatzung (Anlage 1) und einer Sondernutzungsgebührensatzung einschl. Gebührentarif (Anlage 2) werden beschlossen. Die Satzungen treten am 01.01.2008 in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.


TOP 4 Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlichen zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert vertritt die Auffassung, dass Fehlalarm und Unfugalarm nicht auf eine Stufe gestellt werden dürften. Ein Fehlalarm werde oftmals durch einen technischen Defekt der  Alarmanlagen ausgelöst. Anders als bei Unfugalarm liege hier kein mutwilliges menschliches Verschulden vor.

Herr Fehlhaber schlägt vor, lediglich beim ersten Fehlalarm auf den 50%igen Aufschlag zu verzichten. Danach müssen technische Defekte jedoch beseitigt worden sein.

Herr Schobert erklärt sich hiermit einverstanden.

Nach weiterer Aussprache fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf einer geänderten Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben einschl. Kosten- und Gebührentarif wird beschlossen. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.


TOP 5 Gründung eines Atemschutzgeräteverbundes;

Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert regt an, Alu-Atemschutzgeräte anzuschaffen. Diese seien zwar teurer, würden jedoch eine Gewichtseinsparung von 6 kg mit sich bringen. Er bitte darum, dies im Rahmen der stattfindenden Gespräche zu thematisieren. Die Gemeinde Büddenstedt habe die Alu-Atemschutzgeräte bereits angeschafft. 

Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Die Stadt Helmstedt tritt dem Atemschutzgeräteverbund des Landkreises Helmstedt zum 01.01.2008 bei.

Dem im Entwurf anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Erklärungen abzugeben.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.


TOP 6 Festsetzung von Brenntagen in der Stadt Helmstedt für das Jahr 2008/1.1

Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Herr Scheil regt an, von Seiten der Stadt künftig eine Art Beschwerdestelle einzurichten. Den Bürgern müsse die Möglichkeit gegeben werden, telefonisch darauf hinweisen zu können, wenn die Rauchentwicklung und die damit einhergehende Belästigung zu stark werde. Die Einrichtung dieser Beschwerdestelle sollte durch eine Pressemitteilung bekannt gemacht werden.

Herr Gogolin spricht sich gegen diesen Vorschlag aus. Dieser würde Tür und Tor für Denunzianten öffnen und es werde immer jemanden geben, der sich beschwere.

Herr Alder hingegen begrüßt die Idee. Die Verursacher müssten zwar nicht sofort aufgesucht werden, doch man könnte ihnen zumindest im Nachhinein mitteilen, dass es zu Beschwerden gegen sie gekommen sei und dass der Verdacht bestehe, dass sie sich nicht an die Vorschriften gehalten hätten. Dies könne ein entsprechendes Signal an den Betroffenen sein, damit er sich im nächsten Jahr an die Auflagen halte.

Herr Fehlhaber betont, im Hinblick auf die eingehenden Beschwerden Abgrenzungsprobleme zu sehen.

Herr Schünemann macht deutlich, dass es gewisse Regelungen gebe, nach denen gebrannt werden dürfe. Nur, wer sich nicht an diese Regelungen halte, müsse darauf hingewiesen werden.

Herr Schobert führt aus, dass die größten Probleme dann auftreten würden, wenn jemand bereits in den frühen Morgenstunden damit beginnen würde, seine Gartenabfälle zu verbrennen.  Dann sei das Holz noch feucht. Er wolle daher anregen, dass erst ab 12 Uhr mit dem Verbrennen begonnen werden dürfe, weil die Abfälle dann getrocknet seien. Das Brennen sollte dann jedoch bis 18 oder 19 Uhr gestattet sein, so dass die Rauchbelästigung nicht allzu geballt auftrete.

Nach weiterer Aussprache einigt sich der Ausschuss darauf, dass die vorhandene Beschwerdestelle im Sekretariat genutzt werden solle, bei der die Bürger sich melden könnten, wenn sie sich über Gebühr belästigt fühlten. Auf die Einrichtung dieser Beschwerdestelle solle in einer  Pressemitteilung hingewiesen werden. Darüber hinaus solle zu einer späteren Uhrzeit mit dem Verbrennen der Abfälle begonnen werden.


TOP 7 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008; Produkthaushalt 24 (Sicherheit, Ordnung, Soziales, Rechtsberatung) - teilweise

Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Herr Viedt bittet darum, den vorletzten Punkt der operationalisierten Ziele (Sporadische Kontrollen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzes.....) zu streichen.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung erklärt sich damit einverstanden.

Herr Viedt führt aus, dass die CDU-Fraktion die Installation einer Videoüberwachungsanlage für mehr Sicherheit in der Neumärker Straße und auf dem Marktplatz wünsche. Der Marktplatz solle umgestaltet werden und es seien bereits jetzt in der Neumärker Straße Zerstörungen festzustellen. Wenn wertvolle Skulpturen auf dem Marktplatz stünden, könnte durch Vandalismus ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen. Für die Videoüberwachung. solle ein Betrag in Höhe von 25.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden.

Herr Junglas macht deutlich, dass eine Videoüberwachung bzw. -aufzeichnung in Niedersachsen nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sei. Auf Plätzen wie dem Marktplatz, der seit Jahren weder durch Straftaten noch durch eine besondere Gefährdungslage auffällig sei, dürfte eine Überwachung aus Sicht der Verwaltung unter Abwägung der Interessen unbeteiligter Bürger unverhältnismäßig und somit vom Gesetz nicht gedeckt sein. Auch von der Polizei werde hierfür keinerlei Notwendigkeit gesehen. Seitens der Stadt dürften Videobänder ohnehin nicht ausgewertet werden, denn dieses Recht besäße nur die Polizei. Die von der CDU-Fraktion angeregte Videoüberwachung in der Neumärker Straße und auf dem Marktplatz sei somit rechtlich äußerst problematisch. Unabhängig davon habe die Verwaltung die Kosten ermittelt. Diese lägen bei zwei Kameras auf dem Markt bei 3.800 Euro. Er wolle aber nochmals darauf aufmerksam machen, dass man keine rechtswidrigen Beschlüsse fassen dürfe und dies wäre hier der Fall.

Herr Jeffe bekräftigt diese Ausführungen.

Herr Scheil vertritt die Auffassung, dass die Angelegenheit zu brisant sei, als dass man hier etwas überstürzen sollte, indem man Mittel in den Haushalt einsetze. Sowohl die SPD-Fraktion als auch der  Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung müssten  sich noch intensiv mit der Thematik befassen. Daher bitte er darum, zur nächsten Sitzung einen entsprechenden Punkt auf der Tagesordnung vorzusehen. 

Herr Fehlhaber verdeutlicht, dass man unterscheiden müsse zwischen Echtzeitüberwachung und Aufzeichnung der Daten. Zur Aufzeichnung der Daten sei nur die Polizei befugt, was ganz klar im SOG geregelt sei. Allein die Polizei entscheide auch, in welchen Fällen dies überhaupt erfolgen dürfe. Im Hinblick auf die Echtzeitüberwachung seien die Anforderungen sicher weniger groß. Dennoch brauche man Anhaltspunkte, welche die  Überwachung rechtfertigen würden. Die bisherigen Geschehnisse in der Neumärker Straße seien hierfür keinesfalls ausreichend. Darüber hinaus würde man Personal benötigen, welches über die gesamte Nacht hinweg auf einen Bildschirm sehe und den Bereich überwache, weil keine Aufzeichnungen vorgenommen werden dürften. Dies seien derzeit die eindeutigen gesetzlichen Grundlagen.

                                                                                                                    

Herr Schobert macht deutlich, dass der Landesgesetzgeber die Thematik derzeit ausführlich diskutiere. Es sei die Tendenz erkennbar, dass den Städten mehr Möglichkeiten für zu überwachende Räume gegeben werden solle. Daher könne er sich durchaus vorstellen, dass es Sinn machen würde, das Vorhaben weiter zu diskutieren. Er rate daher an, die Mittel in den Haushalt einzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dann habe man die Möglichkeit, entsprechend zu handeln, wenn eine andere Rechtslage eintrete. Andernfalls werde man vor April 2009 nicht dazu in der Lage sein. Er schlage vor, die Beratung im Finanzausschuss fortzusetzen und sich in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung noch intensiver mit dem Thema zu beschäftigen.

Herr Schünemann erinnert nochmals daran, dass man sich auf rechtlich unzulässiges Gebiet begebe. Die Thematik sei auch schon in zahlreichen anderen Städten diskutiert worden und es sei bekannt, dass sie auch dort nicht erfolgreich beendet werden konnte.

Nach weiterer ausführlicher Diskussion beschließt der Ausschuss für öffent6lche Sicherheit und Ordnung, die Position Videoüberwachung Markt und Neumärker Straße  mit einem Betrag in Höhe von 15.000 Euro im Vermögenshaushalt - Produkt Sicherheit und Ordnung - vorzusehen. Die Mittel sollen mit einem Sperrvermerk versehen werden, da eine Umsetzung erst dann erfolgen könne, wenn sich die Rechtslage geändert habe.

Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung  einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.


TOP 8 Bekanntgaben  
TOP 8.1 Ordnungswidrigkeiten nach dem Nieders. Nichtraucherschutzgesetz

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung schriftlich vorgelegen.

Herr Viedt macht deutlich, dass die CDU-Fraktion beim ersten Versuch die  Höhe des Bußgeldes für Hausrechtsinhaber und Gaststättenbetreiber gleich auf 50 Euro festsetzen wolle. 

Herr Fehlhaber betont, dass man in der Bekanntgabe darauf hingewiesen habe, weshalb hier differenziert worden sei. Es sei nachvollziehbar, warum ein Gastwirt andere Einwirkungsmöglichkeiten habe als ein Hausrechtsinhaber. Darüber hinaus handele es sich auch nicht um absolute Sätze, die in jedem Falle so zur Anwendung kämen. Es seien zwar Grundsätze und Größenordnungen, nach denen man verfahren wolle, doch bei der Verhängung von Bußgeldern handele es sich immer um Einzelfallentscheidungen, in denen die verschiedensten Aspekte berücksichtigt würden.

Herr Alder vertritt die Auffassung, dass man Hausrechtsinhaber wie Heimleiter, Schulleiter usw. nicht zur Rechenschaft ziehen dürfe. Ein Schulleiter z. B. habe keine Einfluss- und Kontrollmöglichkeit, wenn ein Schüler auf der Toilette rauchen würde.  Daher würde er Hausrechtsinhaber von vornherein nicht in die Bemessung der Bußgelder mit aufnehmen und auch keine Bußgelder gegen sie verhängen.

Herr Fehlhaber macht deutlich, dass der Gesetzgeber dies so vorgeschrieben habe. Man sei also rechtlich dazu gezwungen, die Hausrechtsinhaber mit zu erfassen.  

Nach weiterer Aussprache verständigt man sich darauf, vorerst wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu verfahren und Erfahrungswerte zu sammeln.


TOP 8.2 Außengastronomie in Helmstedt;mögliche Nachtnutzung

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung schriftlich vorgelegen.

Herr Viedt bittet darum, noch einmal mit dem Landkreis zu sprechen hinsichtlich einer   Erweiterung auf die Terrasse auf dem Sternberger Teich und der Gaststätte „Weißes Ross“ in der Roßstraße. 

Herr Preuß regt eine Erweiterung auf die Gaststätten in den Ortsteilen an.

Herr Junglas erklärt, dass man durchaus mit dem Landkreis sprechen könne. Es könne jedoch sein, dass dieser gutachterlich belegte Einzelnachweise verlangen werde. Der Landkreis habe bereits deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er eine generelle Freigabe nicht erteilen werde. 

Anmerkung:  Siehe hierzu Anlage zum Protokoll

 
TOP 8.3 Nachfolge des Stadtbrandmeisters Andreas Thomas

Protokoll:

Herr Junglas gibt bekannt, dass der Stadtbrandmeister Andreas Thomas zum 31.12.2007 um seine Entlassung gebeten habe. Es habe zwischenzeitlich schon eine Sitzung des Stadtkommandos stattgefunden, in der Herr Stefan Brinke von der Feuerwehr als neuer Stadtbrandmeister vorgeschlagen worden sei. Als stellvertretender Stadtbrandmeister sei Herr Philipp Eichler benannt worden. Es werde eine entsprechender Vorlage zur Beschlussfassung an den Rat ergehen. 


TOP 9 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

In der öffentlichen Sitzung des ASO am 06.09.2007 machte Herr Vergin darauf aufmerksam, dass die Einstellplätze u. a. auf dem Glockberg ein Mal wöchentlich von einem Mitarbeiter des Bauhofes mit dem Besen gefegt würden. Bereits einen Tag später erfolge eine erneute Reinigung durch die Kehrmaschine. Er erachte die Besenreinigung daher als überflüssig.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Da die Einstellplätze überwiegend beparkt sind, kann die Kehrmaschine dort ihre Reinigungsarbeiten nicht durchführen. Daher werden diese Plätze am Vortag durch die manuelle Reinigung ausgefegt, damit der Schmutz am nächsten Tag bei der planmäßigen Durchfahrt der Maschine mit aufgenommen werden kann. Dieses Verfahren hat sich auch in vergleichbaren Straßen als sinnvoll herausgestellt.

 
TOP 10 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Herr Schobert erinnert daran, dass die Baumaßnahme vor dem neuen Seniorenwohnheim am Juliusplatz erledigt sei. Seins Wissens sei der Parkplatz auch als Zuwegung für schweres Gerät genutzt worden. Nun könne man Absenkungen auf dem Parkplatzgelände feststellen. Auch die Gosse sei beschädigt. Dies werde zu Problemen mit dem Regenwasser führen. Ebenso verhalte es sich mit den Anschlüssen zwischen dem neuen Fußweg und dem Parkplatz, die teilweise mangelhaft seien. Er bitte die Verwaltung, sich die Situation vor Ort anzusehen, den Verursacher festzustellen und ihn aufzufordern, die Schäden zu beseitigen.

Herr Junglas teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass er die Nichtsanierung des Juliusplatzes und des letzten Stückes der Straße für eine Fehlentscheidung halte, da nicht ausgerechnet neben dem Juleum als Aushängeschild der Stadt gespart werden sollte.

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Herr Preuß macht darauf aufmerksam, dass am neuen Parkhaus an den Edelhöfen zahlreiche Gitter aus der Bauphase verblieben seien. Diese seien nicht befestigt und lediglich abgestellt worden. Er sehe hier eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Sodann beendet Herr Schünemann die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

 

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