Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008;
Produkthaushalt 24 (Sicherheit, Ordnung, Soziales,
Rechtsberatung) - teilweise
Protokoll:
Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.
Herr Viedt bittet darum, den vorletzten Punkt der operationalisierten Ziele (Sporadische Kontrollen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzes.....) zu streichen.
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung erklärt sich damit einverstanden.
Herr Viedt führt aus, dass die CDU-Fraktion die Installation einer Videoüberwachungsanlage für mehr Sicherheit in der Neumärker Straße und auf dem Marktplatz wünsche. Der Marktplatz solle umgestaltet werden und es seien bereits jetzt in der Neumärker Straße Zerstörungen festzustellen. Wenn wertvolle Skulpturen auf dem Marktplatz stünden, könnte durch Vandalismus ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen. Für die Videoüberwachung. solle ein Betrag in Höhe von 25.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden.
Herr Junglas macht deutlich, dass eine Videoüberwachung bzw. -aufzeichnung in Niedersachsen nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sei. Auf Plätzen wie dem Marktplatz, der seit Jahren weder durch Straftaten noch durch eine besondere Gefährdungslage auffällig sei, dürfte eine Überwachung aus Sicht der Verwaltung unter Abwägung der Interessen unbeteiligter Bürger unverhältnismäßig und somit vom Gesetz nicht gedeckt sein. Auch von der Polizei werde hierfür keinerlei Notwendigkeit gesehen. Seitens der Stadt dürften Videobänder ohnehin nicht ausgewertet werden, denn dieses Recht besäße nur die Polizei. Die von der CDU-Fraktion angeregte Videoüberwachung in der Neumärker Straße und auf dem Marktplatz sei somit rechtlich äußerst problematisch. Unabhängig davon habe die Verwaltung die Kosten ermittelt. Diese lägen bei zwei Kameras auf dem Markt bei 3.800 Euro. Er wolle aber nochmals darauf aufmerksam machen, dass man keine rechtswidrigen Beschlüsse fassen dürfe und dies wäre hier der Fall.
Herr Jeffe bekräftigt diese Ausführungen.
Herr Scheil vertritt die Auffassung, dass die Angelegenheit zu brisant sei, als dass man hier etwas überstürzen sollte, indem man Mittel in den Haushalt einsetze. Sowohl die SPD-Fraktion als auch der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung müssten sich noch intensiv mit der Thematik befassen. Daher bitte er darum, zur nächsten Sitzung einen entsprechenden Punkt auf der Tagesordnung vorzusehen.
Herr Fehlhaber verdeutlicht, dass man unterscheiden müsse zwischen Echtzeitüberwachung und Aufzeichnung der Daten. Zur Aufzeichnung der Daten sei nur die Polizei befugt, was ganz klar im SOG geregelt sei. Allein die Polizei entscheide auch, in welchen Fällen dies überhaupt erfolgen dürfe. Im Hinblick auf die Echtzeitüberwachung seien die Anforderungen sicher weniger groß. Dennoch brauche man Anhaltspunkte, welche die Überwachung rechtfertigen würden. Die bisherigen Geschehnisse in der Neumärker Straße seien hierfür keinesfalls ausreichend. Darüber hinaus würde man Personal benötigen, welches über die gesamte Nacht hinweg auf einen Bildschirm sehe und den Bereich überwache, weil keine Aufzeichnungen vorgenommen werden dürften. Dies seien derzeit die eindeutigen gesetzlichen Grundlagen.
Herr Schobert macht deutlich, dass der Landesgesetzgeber die Thematik derzeit ausführlich diskutiere. Es sei die Tendenz erkennbar, dass den Städten mehr Möglichkeiten für zu überwachende Räume gegeben werden solle. Daher könne er sich durchaus vorstellen, dass es Sinn machen würde, das Vorhaben weiter zu diskutieren. Er rate daher an, die Mittel in den Haushalt einzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dann habe man die Möglichkeit, entsprechend zu handeln, wenn eine andere Rechtslage eintrete. Andernfalls werde man vor April 2009 nicht dazu in der Lage sein. Er schlage vor, die Beratung im Finanzausschuss fortzusetzen und sich in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung noch intensiver mit dem Thema zu beschäftigen.
Herr Schünemann erinnert nochmals daran, dass man sich auf rechtlich unzulässiges Gebiet begebe. Die Thematik sei auch schon in zahlreichen anderen Städten diskutiert worden und es sei bekannt, dass sie auch dort nicht erfolgreich beendet werden konnte.
Nach weiterer ausführlicher Diskussion beschließt der Ausschuss für öffent6lche Sicherheit und Ordnung, die Position Videoüberwachung Markt und Neumärker Straße mit einem Betrag in Höhe von 15.000 Euro im Vermögenshaushalt - Produkt Sicherheit und Ordnung - vorzusehen. Die Mittel sollen mit einem Sperrvermerk versehen werden, da eine Umsetzung erst dann erfolgen könne, wenn sich die Rechtslage geändert habe.
Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
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