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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Donnerstag, 06. September 2007 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 25.01.2007

Protokoll:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung genehmigt der Niederschrift über die Sitzung am 25.01.2007.

 
TOP 3 Produkthaushalt 24; Budgetbericht 2006

Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt den Budgetbericht zur Kenntnis.


TOP 4 Produkthaushalt 24; Budgetbericht zum 30.06.2007

Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt den Budgetbericht zur Kenntnis.


TOP 5 Nutzung der gewidmeten Gemeindestraßen einschl. Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus;Erlass einer Sondernutzungssatzung, einer Sondernutzungs-Gebührensatzung sowie eines Gebührentarifs

Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas ergänzt, dass die alte Regelung seit über zwanzig Jahren bestehe und den neuen Gegebenheiten angepasst werden solle. Darüber hinaus wolle man die Gebühren etwas leistungsorientierter gestalten als bisher. Wie aus der Tarifübersicht hervorgehe,  habe es bislang sehr viele Pauschalen gegeben. Das vom Rat beschlossene Haushaltssicherungskonzept beinhalte die Maßnahme mit einer Einnahmeerhöhung von 2.500 Euro ab 01.08.2008. Bisher habe man in besagter Angelegenheit ausschließlich verwaltungsintern gehandelt, doch nun wolle man den Rat mit einbeziehen.

Herr Schobert begrüßt es prinzipiell, dass der Rat künftig die Höhe der Gebühren festlegen solle. Bevor man jedoch in eine tiefere Diskussion einsteigen könne, benötige man noch  wichtige Informationen. Diese beträfen die Auswirkungen auf die unter Punkt 1 - 9  genannten Summen. Er bitte darum, dass man zu jeder einzelnen Position des Gebührentarifes aufliste, wie viele Fälle es im Berichtszeitraum 2006 gegeben habe. Wenn es sich um gravierende und wiederkehrende Dinge handele, sollte auch ein kurzer Hinweis angebracht werden, damit man in den weiteren Beratungen abschätzen könne, wie man weiter vorzugehen habe. Es wäre auch interessant, zu erfahren, ob es in einigen Bereichen Pauschalverträge gebe. Er denke hier z. B. an Plakatierungserlaubnisse für die  Städtereklame in Braunschweig. Darüber hinaus sei von Bedeutung, wer  Informationsstände betreibe. Er könne sich auch vorstellen, dass hiesige Vereine, die im wohltätigen Bereich aktiv seien, nicht zu Gebühren herangezogen würden. Derartige Informationen würden zunächst einmal benötigt. Wenn die Verwaltung von einer Erhöhung der Einnahmen ausgehe, wäre es wünschenswert, dass man eine kalkulatorische Grundlage hätte.

Herr Preuß nimmt Bezug auf § 3 Abs. 3 der Satzung. Ihm stelle sich die Frage, mit welcher Begründung eine Erlaubnis widerrufen werden könne. Seines Erachtens müsse auch dies in der Satzung festgelegt werden. Darüber hinaus besage § 5 Abs. 3 der Satzung, dass die Stadt den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen könne. Seines Erachtens müsse dies entweder von allen Betroffenen verlangt werden oder man verzichte vollständig darauf.

Herr Fehlhaber führt aus, dass hinsichtlich der Haftpflichtversicherung Gründe der Verhältnismäßigkeit vorlägen. Man könne nicht alle Fälle vorhersehen, die einmal eintreten könnten. Hier müsse man pflichtgemäßes Ermessen ausüben. Wenn jemand einen Info-Ständer vor seinem Geschäft aufstelle, sei es sicher unverhältnismäßig, eine Haftpflichtversicherung zu fordern. Es handele sich also um Einzelfallentscheidungen. Was den Widerruf anbelange, so sei es schlichtweg unmöglich, alle Gründe aufzuzählen, die dazu führen könnten. Auch hier müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Anwendung finden. Man müsse die Interessen derer, die diese Nutzung in Anspruch nähmen und die Interessen der Stadt miteinander abwägen. Wenn eine Fläche von der Stadt z. B. für die Straßenreinigung benötigt werde, sei ein  Plakatreiter leichter zu entfernen als ein fest installierter Verkaufsstand. Die Stadt Helmstedt sei nicht die erste Verwaltung. die eine Sondernutzungssatzung erlasse. Diese gebe es in zahlreichen anderen Städten auch. Die derzeit zur Diskussion stehenden Regelungen seien in jeder dieser Satzungen zu finden. Sie

                                                                                                                   seien durchaus üblich und würden nicht vom Standard abweichen. Es wäre ein großer Aufwand, wenn man alle Akten durcharbeiten müsste, um festzustellen, welche Sondernutzungen man in welchem Bereich zu verzeichnen habe. Es mache auch kaum Sinn, alle Fälle aufzulisten, weil man für die Zukunft dennoch nicht kalkulieren könne. Es sei z. B. denkbar, dass nach Inkrafttreten der neuen Satzung aus Kostengründen auf Sondernutzungsanträge verzichtet werde. Somit sei auch schwer vorhersehbar, welche Auswirkungen die neue Satzung hätte. Ermäßigungsbestimmungen seien in § 6 Abs. 2 der Satzung enthalten. Dies beziehe sich u. a. auch auf gemeinnützige Organisationen. Insgesamt gesehen habe man in jedem Bereich etliche Sondernutzungen zu verzeichnen, deren Anzahl auch extrem schwanken könne. Was die Städtereklame anbelange, so habe diese  ihre eigenen Tarife. Die Stadt stelle ihre herkömmliche Gebühr in Rechnung, sei jedoch auch an den Umsätzen der Städtereklame beteiligt. Die Veränderungen bei den Gebühren insgesamt habe man ebenfalls in der Vorlage dargestellt. Die bisherigen Sätze bestünden seit etwa 20 Jahren und die Anpassung, die man nun vorgenommen habe, sei aus Sicht der Verwaltung angemessen.

Herrn Alder stellt sich die Frage, warum man sich überhaupt mit der Thematik befasse,  wenn man keine Vergleichszahlen aus dem Jahr 2006 vorlegen und keine Kalkulation vornehmen könne. Für ihn sei auch von Interesse, welche Maße eine Rolle spielten und ab wann man von einer „Werbetafel“ oder einem „Verkaufsstand“ sprechen könne.

Herr Fehlhaber erklärt, dass man auch hier versucht habe, den Aufwand in einem gewissen Rahmen zu halten. Es gebe durchaus Städte, welche die Gebühren sowohl nach Anzahl als auch nach Größe berechnen würden, so dass von dort aus jede Fläche vermessen werden müsse. Aus Gründen der Vereinfachung lege man in Helmstedt lediglich große und kleine Stände zugrunde. Selbstverständlich setze auch dies ein gewisses Fingerspitzengefühl voraus.

Herr Viedt bemängelt den Punkt 6 des Gebührentarifs. Dieser entspreche dem Gegenteil dessen, was der Rat derzeit zu Zwecken der Belebung der Innenstadt anstrebe. Man wolle die Gastronomie dazu animieren, ihre Außenbewirtschaftung auszuweiten. Bislang sei für die Außenbewirtschaftung ein Betrag in Höhe von 52 Euro zu zahlen. Künftig sollten die Gebühren jedoch nach Quadratmetern berechnet und gestaffelt werden und sich auf bis zu 150 Euro belaufen. Dies erachte er als ausgesprochen kontraproduktiv. Man sollte für die Außenbewirtschaftung nach wie vor einen einheitlichen Betrag erheben.

Herr Fehlhaber stimmt Herrn Viedt grundsätzlich zu. Er wolle jedoch zu bedenken geben, dass ein Gastronom seine Außenbewirtschaftung nicht allein deshalb erweitere, weil er die Stadt verschönern wolle. In erster Linie strebe er höhere Einnahmen an. Für eine Außenfläche von bis zu 15 qm müsse ein Gastronom jährlich einen Betrag in Höhe von 50 Euro zahlen. Dies sei sehr gering im Verhältnis zu den Einnahmen, die eine derartige Fläche erziele.

Herr Junglas betont, dass es der Politik überlassen sei, wo sie ihre finanziellen Schwerpunkte in der Gebührenordnung setzen wolle. Es dürfe jedoch nicht so sein, dass der Rat ein Haushaltssicherungskonzept beschließe, dessen Inhalt in den Fachausschüssen nicht umgesetzt werde.

Herr Alder rät an, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen, da noch Beratungsbedarf bestehe. Herr Schobert habe bereits ausgeführt, welche Informationen die Verwaltung als Entscheidungsgrundlage vorlegen müsse. 

                                                                                                                   

Herr Junglas erklärt, dass man keinen Zeitdruck habe und die Vorlage daher in der nächsten Ausschusssitzung erneut diskutieren könne. Man werde eine weitere Anlage zu der Vorlage erstellen, in der die Struktur für ein Jahr aufgegliedert werde und aus der hervorgehe, welche Fallzahlen und welche Einnahmen unter den einzelnen Ziffern zu verzeichnen gewesen seien.

Herr Schobert nimmt Bezug auf die Plakatierungen im Stadtgebiet. Es würden oft Veranstaltungen beworben, die in anderen Städten stattfänden. Dies sei kein Gewinn für Helmstedt. Die hier zugrunde liegenden Gebühren sollte man auch unter diesem Aspekt betrachten. In diesem Zusammenhang wäre auch der mit der Städtereklame geschlossene Vertrag inklusive der Tarife interessant. Mit den Gebühren für die Außenbewirtschaftung müsse man sich in der Tat noch einmal beschäftigen.

Sodann setzt der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.


TOP 6 Fahrradfahrer in der Neumärker Straße- Diskussion -

Protokoll:

Herr Jeffe betont, dass die Polizei für die Problematik sensibilisiert sei und auf die  missbräuchliche Nutzung der Neumärker Straße durch Fahrradfahrer achte. Dies gelte auch für den Kontaktbeamten, der sehr häufig in der Innenstadt anzutreffen sei. Wenn sich  Bereitschaftspolizei in Helmstedt aufhalte, sei diese ebenfalls dazu angehalten, hier einzuschreiten. Zudem werde nach Fertigstellung der Baumaßnahmen in der Neumärker Straße eine gemeinsame Aktion mit der Verkehrspolizei und den Senioren als Vorbild im Straßenverkehr stattfinden. 

Herr Vergin macht deutlich, dass sich die „Radfahrrowdies“ auch während der Baumaßnahmen in der Neumärker Straße nicht anders verhielten als üblich. Eventuell habe sich der Umfang ein wenig verringert, doch zwischen 16.00 und 17.30 Uhr seien in der Fußgängerzone nach wie vor einige Radfahrer anzutreffen, die sich sehr rücksichtslos  verhielten. Dabei handele es sich insbesondere um drei bis fünf Personen, die immer wieder negativ auffallen würden.

                                                                                                                   

Herr Wehe erklärt, dass die Problematik erst wieder vermehrt aufgetaucht sei, nachdem man das Radfahren in der Neumärker Straße zu gewissen Zeiten zugelassen habe. Ein Schild weise auf diese Freigabe von 20.00 bis 9.00 Uhr hin. Allein aus pädagogischen Gründen wäre es jedoch sinnvoll, ein Schild mit der Aufschrift „Radfahren verboten in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr“ zu installieren. 

Herr Fehlhaber stimmt Herrn Wehe zu, was den psychologischen Gesichtspunkt anbelange. Ein Verbotsschild mache in der Tat mehr Eindruck. Man habe jedoch die Beschilderung „Fußgängerzone“ und dies beinhalte bereits, dass das Fahrradfahren verboten sei. Lasse man das Radfahren also zu gewissen Zeiten zu, so müsse man folgerichtig ein Erlaubnisschild anbringen. Dies sei auch der Polizei bekannt. Insofern könne er sich nicht vorstellen, dass der Kontaktbeamte den Arbeitskreis Senioren als Vorbild im Straßenverkehr hierüber nicht aufgeklärt habe.  

Herr Preuß plädiert für die Verhängung von Bußgeldern gegen  „Radfahrrowdies“. Es handele sich um einen ebensolchen Verkehrsverstoß wie im Bereich der Pkw oder Mopedfahrer.

Herr Viedt erinnert daran, dass künftig ab 10.00 Uhr auch kein Lieferverkehr in der Neumärker Straße mehr stattfinden dürfe. Er gehe davon aus, dass es einen positiven Einfluss auf die Radfahrer haben werde, wenn man in der Neumärker dann auch keine PKW und LKW mehr antreffe.  Auch er plädiere für ein Verwarnungsgeld bei Zuwiderhandlung sowohl durch Radfahrer als auch durch Kraftfahrzeuge. 

Herr Schobert erachtet die Ausführungen von Herrn Wehe im Hinblick auf das Verbotsschild als sehr schlüssig. Die Argumentation von Herrn Fehlhaber könne er jedoch auch nachvollziehen. Daher rege er an, dass sich die Stadt Helmstedt mit der Problematik an den Gesetzgeber wende, damit dieser über Ausnahmen oder andersartige Regelungen nachdenke.

Herr Junglas gibt zu bedenken, dass es nicht Aufgabe der Stadt Helmstedt sei, den Gesetzgeber von der Unrichtigkeit seiner Vorschriften zu überzeugen. Es sei auch nicht so, dass ständig Radfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Neumärker Straße fahren  würden. Sicher gebe es diese Rowdies und dagegen müsse man auch vorgehen. Hier stimme er Herrn Wehe zu. Es handele sich hierbei jedoch nicht um die Masse der Radfahrer. Diese verhalte sich entsprechend rücksichtsvoll.

Auch Herr Alder hält es nicht für ratsam, den Gesetzgeber im Hinblick auf die Beschilderung anzuschreiben. Es dürfe kein unübersichtlicher Schilderwald entstehen. Eine Fußgängerzone müsse durch eine ganz klare Beschilderung ausgewiesen sein. Zu viele Informationen würden nur zur Unübersichtlichkeit führen. Herr Vergin habe selbst ausgeführt, dass er mehrfach dieselben rücksichtslosen Radfahrer beobachtet habe. Es werde sich also nur um einige „schwarze Schafe“ handeln und die Präsenz der Polizei werde hoffentlich dazu führen, dass auch diese Personen ihr Verhalten ändern würden. Darüber hinaus plädiere auch er für ein Verwarngeld.

Herr Jeffe schließt sich dem an. Die Personen, die sich über die Verbote hinwegsetzen würden, werde man nur über eine Geldstrafe davon abhalten können. Er sage definitiv zu, dass sich die Polizei um die Problematik kümmern werde. Er könne jedoch nicht dafür garantieren, dass man dazu in der Lage sei, diese ein für allemal abzustellen. Darüber hinaus wolle er auch an die Zivilcourage jedes Einzelnen plädieren. Es sei bereits hilfreich, wenn man seinen  Unmut über das Fehlverhalten der Radfahrer äußere und sie darauf anspreche. 

                                                                                                                    

Herr Dr. Birker bedauert es, dass es keine „Stadtpolizisten“ gebe, so wie man sie in Nachbarländern antreffe. Diese Polizisten seien von anderen Aufgaben enthoben und würden sich ausschließlich auf derartige Probleme konzentrierten. Sie könnten auch die Tätigkeit der Politessen übernehmen. Die Thematik werde in Deutschland derzeit zwar nicht diskutiert, wäre jedoch eine Anregung über den Städtetag wert. Insbesondere im Innenstadt- und Wallbereich wären diese Ordnungskräfte hilfreich unabhängig davon, dass sie auch eine  Kostenfrage darstellen würden.

Für Herrn Viedt ist es von Interesse, ob derartige Aufgaben eventuell auch aus dem Bereich des Ordnungsamtes, so etwa von den Politessen, mit übernommen werden könnten. Andenfalls müssten entsprechende Stellen geschaffen werden.  Dies würde auch dem ausdrücklichen Wunsch der Helmstedter Bürger nach mehr Sauberkeit in der Stadt entsprechen.

Herr Junglas warnt davor, die Standards zu erhöhen. Er wolle nochmals an die Haushaltskonsolidierung erinnern. Unter dieser Voraussetzung könne man keine neuen Leistungsfelder eröffnen.

Herr Schünemann erinnert daran, dass nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf  Landes- und Bundesebene Einsparungen getroffen werden müssten. Diese hätten in erster Linie Auswirkungen im personellen Bereich. Somit dürfe man sich auch nicht wundern,  wenn weniger Leistungen erbracht werden könnten als zuvor. Genau hierdurch entstünden  Problematiken wie die in der Helmstedter Innenstadt. Die Diskussion sei vergebens  gewesen, wenn man auch in dieser Stadt in erster Linie am Personal spare. Man sollte sich gewisse Optionen zumindest offen halten, um Ordnung in die Stadt bringen zu können. 

Herr Junglas räumt ein, dass es selbstverständlich politische Aufgabe sei, Schwerpunkte zu setzen und festzulegen, in welchen Bereichen man Einsparungen treffen wolle. Was die Sauberkeit der Stadt selbst anbelange, so könne man sehr wohl dem Vergleich mit anderen Städten standhalten. Man habe vor ca. zwei Jahren den Auftrag erhalten, die Sauberkeitsmaßnahmen der Stadt Helmstedt im Vergleich zur Stadt Braunschweig zu überprüfen. Hier habe eine entsprechende Analyse stattgefunden mit dem Ergebnis, dass man - unter Berücksichtigung der Größe der Stadt - in Helmstedt insgesamt mehr Maßnahmen ergriffen habe als in Braunschweig. Sicher müsse die politische Diskussion geführt werden. Man könne jedoch nicht sagen, dass in Sachen Sauberkeit in Helmstedt nichts unternommen werde.

 
TOP 7 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Ratsmitglied Weber-Püschner hat in der Sitzung des Innenstadtausschusses am 06.03.2007 folgende Anfrage gestellt:

Ich bitte Herrn Metschke von der Verwaltung, sich über die ehemalige „Doppelstreife“ (gemeinsamer Kontrollgang von Polizei und Verwaltung) zu informieren und im nächsten ASO darüber zu berichten bzw. berichten zu lassen.

Aus praktischen Erwägungen ist seitens der Verwaltung abweichend von der eigentlich gewünschten Vorgehensweise diese Form der Informationsweitergabe gewählt worden.

Beantwortung:

Die regelmäßige Durchführung der sog. Doppelstreife ist Mitte 2001 vertraglich zwischen der damaligen Polizeiinspektion Helmstedt und der Stadt Helmstedt vereinbart worden. Sie wird seit diesem Zeitpunkt (zunächst 2 x pro Woche, seit einigen Jahren 1 x pro Woche) regelmäßig von dem Kontaktbeamten des PK Helmstedt und einem Mitarbeiter des Fachbereichs 24 durchgeführt. Von daher kann von der „ehemaligen Doppelstreife“ nicht die Rede sein, was im Übrigen auch aus dem Produkthaushalt des Fachbereichs 24 (Produkt Öffentliche Sicherheit und Ordnung) hervorgeht.

Die Doppelstreife verfolgt vordergründig einen präventiven Zweck, worauf gerade seitens der Polizei auch immer wieder hingewiesen wird. Daneben werden aber auch regelmäßig verschiedene - ordnungsbehördlich beachtliche - Feststellungen getroffen, die dann im Hause entsprechend weitergeleitet und verfolgt werden.

Im Innenstadtausschuss am 06.03.2007 wurde von den Ausschussmitglieder das Thema Sauberkeit in der Stadt angesprochen. Dabei wurde bemängelt, dass in den dafür vorgesehenen „Hundetoiletten“ oftmals nicht genügend Tüten vorrätig seien und insofern auf eine regelmäßige Nachfüllung geachtet werden solle. Daneben wurde im Hinblick auf die Verschmutzung durch Hundekot die Frage gestellt, ob die Doppelstreife nach wie vor unterwegs sei und ob sich diese ggf. verstärkt um diese Problematik kümmern könne, was auch bedeuten würde, dass die Rundgänge verstärkt in den „Gassizeiten“ (am frühen Morgen und am späteren Abend) durchgeführt werden.

Die Anfrage wurde jedoch in den ASO verwiesen, so dass die Beantwortung an dieser Stelle erfolgt.

Beantwortung:

a)         Die „Hundetoiletten“ werden regelmäßig nachgefüllt, doch ist aufgrund regen Missbrauchs nicht auszuschließen, dass es doch einmal zu Engpässen kommt. Wir halten die Hundekottüten daher seit einigen Wochen zusätzlich auch in unserer Telefonzentrale und auf dem Betriebshof vor. Diesen Service haben wir durch Pressemitteilung bekannt gemacht und er wird von der Bevölkerung auch recht gut angenommen.

b)         Die Doppelstreife findet nach wie vor statt, verfolgt insbesondere aus Sicht der Polizei jedoch nicht vorrangig das Ziel, vor Ort Bußgelder zu verhängen, sondern hat mehr Präventionscharakter (s. Beantwortung Anfrage Frau Weber-Püschner). Unabhängig davon ist mit dem Vertreter der Polizei abgestimmt worden, dass die wöchentliche Doppelstreife zukünftig gelegentlich auch in den frühen Morgen- und den späteren Abendstunden durchgeführt wird, um sich dann speziell der Hundekotproblematik anzunehmen.

                                                                                                                    

Ratsmitglied Gogolin hat in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung am 25.01.2007 auf die verkehrliche Situation im Bereich Emmerstedter Straße/Einfahrt Tankstelle Sack hingewiesen. Die Einfahrt liege an einer Kurve und sei schlecht einsehbar. Die Tankstelle sei stark frequentiert durch Lkw mit Sattelschlepper und durch Tankwagen. Aufgrund des in unmittelbarer Nähe liegenden Einkaufsmarktes herrsche im besagten Bereich starker Verkehr. Es sei vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis hier ein Unfall geschehe. Man sollte daher versuchen, die Situation zu entschärfen.

Beantwortung/Stellungnahme:

Die verkehrliche Erschließung der Tankstelle ist in Bezug auf größere Lkw in der Tat als nicht optimal anzusehen, da aufgrund der z. T. großen Radien oftmals ein Befahren der Gegenfahrbahn erforderlich ist, was allerdings auch in anderen Einmündungsbereichen im Stadtgebiet nicht unüblich ist. Außerdem ist der Bereich trotz der „Doppelkurvenlage“ wegen fehlender Bebauung und fehlenden Bäumen als relativ übersichtlich und einsehbar zu betrachten. Unfälle haben sich nach Rücksprache mit dem Polizeikommissariat Helmstedt (glücklicherweise) bislang nicht ereignet. Insofern besteht aus Sicht der Verwaltung im Einvernehmen mit dem PK Helmstedt kein akuter Handlungsbedarf.

                                                                                                                     

Frau Wiesenborn hatte angefragt, ob die Einhaltung der festgelegten Lieferzeiten für die Neumärker Straße von den zuständigen Stellen kontrolliert werden würden.

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Die Überwachung der Einhaltung der Lieferzeiten auf der Neumärker Straße findet während der dienstüblichen Zeiten der Überwachungskräfte normalerweise regelmäßig statt. Aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten auf der Fußgängerzone ist z.Zt. nur eine eingeschränkte Überwachung möglich.

 
TOP 8 Bekanntgaben  
TOP 8 a) Wiedereinführung von Tempo-30-Zonen vor Grundschulen u. a.

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung schriftlich vorgelegen.


TOP 8 c) Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz Versand einer Information für Betreiber von gastronomischen Einrichtungen

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung schriftlich vorgelegen.


TOP 8 d) Veranstaltung von Flatrate-Partys

Protokoll:

Herr Junglas gibt bekannt, dass sich die Stadt Braunschweig in einem Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 30.06.2007 öffentlich für eine harte Gangart gegen Betreiber von Flatrate-Partys ausgesprochen habe. Ein ausgeprägtes Angebot wie z. B. in Hannover würde es in Braunschweig jedoch nicht geben. In Helmstedt wurden derartige Flatrate-Partys bisher nicht beobachtet. Lediglich 99-Cent-Partys, einzelne Getränke zum Sonderpreis oder Happy Hour-Angebote seien bisher in Helmstedter Diskotheken veranstaltet worden. Selbst wenn man 99-Cent-Partys für ähnlich bedenklich halte wie Flatrate-Partys, könnten solche Partys gegenwärtig nicht ohne weiteres untersagt werden. Die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken sowie von alkoholhaltigen Süßgetränken an Jugendliche oder die Abgabe von Alkohol an Betrunkene sei ohnehin nicht gestattet. Den Gaststättenbetreibern drohten bei nachgewiesener Zuwiderhandlung Bußgelder und bei entsprechender Häufung sogar Entzug der Konzession.

 
TOP 9 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Herr Vergin macht darauf aufmerksam, dass die Einstellplätze u. a. auf dem Glockberg ein Mal wöchentlich von einem Mitarbeiter des Bauhofes mit dem Besen gefegt würden. Bereits einen Tag später erfolge eine erneute Reinigung durch die Kehrmaschine. Er erachte die Besenreinigung daher als überflüssig. Der Mitarbeiter des Bauhofs könnte in einem anderen Bereich eingesetzt werden, so z. B. zur Beseitigung des Unkrauts auf den Verkehrsinseln.

Herr Junglas sagt zu, dass sich die Verwaltung der Thematik annehmen werde. 

Herr Fehlhaber erklärt, dass die Möglichkeit der Übertragung rein rechtlich sicher gegeben sei, doch auch hier stelle sich die Frage, inwieweit die Stadt zusätzliche Aufgaben an sich heranziehen wolle. Seit Jahren existiere auf Landesebene ein Bußgeldkatalog. Die Zuständigkeit für Satzungen in diesem Bereich liege ganz klar beim Landkreis. Die Problematik, dass hier keinerlei Überwachung stattfinde, sei nicht nur auf das Stadtgebiet Helmstedts begrenzt, sondern erstrecke sich über den gesamten Landkreis. Daher erachte er es als sinnvoller, beim Landkreis darauf zu dringen, dass die entsprechenden gesetzlichen Zuständigkeiten durch Vollzugsbeamte des Landkreises umgesetzt würden. Dort sei auch das entsprechende Fachwissen vorhanden. 

Herr Arendt fragt, ob im Vergleich zu früheren Zeiten mehr oder weniger Abfalleimer in Helmstedt zur Verfügung stünden. Der Papierkorb am Parkplatz Südertor zumindest sei nicht mehr vorhanden. Der Parkplatz sei stark verschmutzt, was keinen guten Eindruck bei den   Besuchern der Stadt hinterlasse. Insbesondere zentrale Anlaufpunkte und öffentliche Flächen müssten besonders gesäubert werden.

Herr Alder betont, dass die Frage der Zuständigkeit für ihn nebensächlich sei. Im Vordergrund stehe die Tatsache, dass die Stadt sauberer werden müsse. Es sei fraglich, ob der Landkreis hier tätig werde. Insofern sollte sich die Stadt in der Tat die Option offen halten, die Problematik selbst beseitigen zu können. Man müsse sich die Zuständigkeit aber nicht sofort übertragen lassen, sondern sollte abwarten, was der Landkreis zur Verbesserung der Situation unternehme. Darüber hinaus müsse man darüber nachdenken, ob man auch einen Wallwärter in das entsprechende Konzept, welches er für unerlässlich halte, integriere. Man dürfe sich auch nicht davor scheuen, eine neue Stelle einzurichten, wenn dies erforderlich sei. 

Herr Viedt hält es für ratsam, die Müllbehälter direkt in der Neumärker Straße und nicht wie bisher vorwiegend in den Seitenstraßen anzubringen. 

Herr Schobert vertritt die Auffassung, dass man als Kreisstadt selbst über den zur Rede stehenden Bußgeldkatalog entscheiden sollte. Man könne hier nicht auf eine Regelung des Landkreises warten.  Das Wegschnippen von Kippen werde spätestens ab November zu einem großen Problem in der Stadt werden. Er schlage vor, dass die Verwaltung die Thematik für die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses vorsehe, damit dieser beschließe, ob sich die Stadt Helmstedt die Aufgabe übertragen lassen solle.  

Herr Alder weist nochmals darauf hin, dass man sich die Aufgabe nicht sofort vom Landkreis übertragen lassen sollte. Zuerst einmal solle man es anstreben, dass der Landkreis selbst tätig werde.

Herr Fehlhaber sieht eine entsprechende Möglichkeit darin, dass der Landkreis Mitarbeiter der Stadt zu Vollzugsbeamten in diesem Bereich bestelle, damit eine Überwachung stattfinden könne. Dies wäre der Schritt vor der Überragung.

Herr Junglas ergänzt, dass man in einem ersten Schritt mit dem Landkreis erörtern müsse, ob die Zuständigkeit übertragen werden solle oder nicht. Dazu werde kein Beschluss des Verwaltungsausschusses benötigt. Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung  erteile der Verwaltung den Auftrag, dass sie ein entsprechendes Schreiben an den Landkreis fertige und dies werde auch geschehen. Die Reaktion des Landkreises bleibe abzuwarten.  Im übrigen könne es im ASO nur um Verwarnung und Bußgelder gehen. Das Straßenreinigungskonzept hingegen müsse im BUWA besprochen werden.

Herr Viedt macht deutlich, dass man im Bereich der „Müllsünder“ nur Verwarngelder verhängen wolle. Alles andere sei ohnehin nicht möglich, denn Bußgelder müssten von

Seiten des Landkreises verhängt werden und seien auch nicht übertragbar. Über die Höhe der Verwarngelder müsse man noch diskutieren.

Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Herr Schünemann die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung. 

Herr Schobert erinnert daran, dass man bereits vor Jahren im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung über stärkere Strafen für „Müllsünder“ diskutiert habe. Inzwischen sei sich der Rat darüber einig, dass man sich an der Stadt Braunschweig orientieren und einen entsprechenden Katalog erlassen wolle. Durch das Aussprechen von Strafen solle das Wegwerfen von Abfall reduziert werden. Die Ratsfraktionen hätten auf ihre Anfrage die Zwischennachricht erhalten, dass nicht die Stadt Helmstedt, sondern der Landkreis für die Problematik zuständig sei. Daher sei es nun an der Zeit, dass die Stadt offiziell an den Ladkreis herantrete und beantrage, dass dieser ihr die Aufgabe übertrage.  Er gehe davon aus, dass der Landkreis dies innerhalb kürzester Zeit positiv in die Wege leiten werde. Dann könne man darüber nachdenken, welche Strafe man für welches Vergehen vorsehe. Eventuell wäre es auch möglich, dass man zur nächsten Ausschusssitzung die derzeitige Satzung der Stadt Braunschweig erhalte. Der Verschmutzungsgrad in der Stadt Helmstedt sei einfach zu hoch. Man habe festgestellt, dass auch nette Hinweise oder das vermehrte Aufstellen von Abfalleimern usw. nicht zu einer zufriedenstellenden Situation führten. Deshalb seien Strafen nun unerlässlich.

 

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