Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales (AJFSS)

Mittwoch, 06. Februar 2008 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Soziales am 21.11.2007

Protokoll:

Frau Niemann nimmt Bezug auf S. 6 Abs. 2 der Niederschrift und fragt Herrn Franke, ob er von Hort- oder von Krippenplätzen gesprochen habe.

Herr Franke erklärt, von Krippenplätzen gesprochen zu haben.

Sodann genehmigt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales die Niederschrift über die Sitzung vom 21.11.2007.

 
TOP 3 Auflösung des Schulkindergartens in der Grundschule Friedrichstraße

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Franke fragt, was mit den Kindern geschehe, die sich gegenwärtig in dem Schulkindergarten aufhielten.

Herr Klose erklärt, dass es sich gegenwärtig um sechs Kinder handele, die im  Schulkindergarten untergebracht werden müssten. Aus Gründen der Unterrichtsversorgung könnten diese Kinder jedoch nicht in einer Kleingruppe betreut werden. Daher würden sie zwei Mal pro Woche Einzelstunden erhalten und 14 Stunden im Klassenverband der ersten Klasse verbringen. Die zur Rede stehenden Kinder benötigten jedoch dringend eine besondere Unterrichtsgestaltung, um sie schulfähig zu machen. Das könne an der GS Friedrichstraße nicht im erforderlichen Maße erfolgen, da es keine Sonderbetreuungsstunden für die Schulkindergartenkinder gebe. Diese müssten aus dem gesamten Förderkontingent der Schule in Höhe von 20 Stunden entnommen werden. Da dieses Kontingent sehr gering sei, verblieben nur noch fünf Stunden für Fördermaßnahmen wie Deutsch, Ausländerförderung usw. Daher habe man sich zum Wohle der betroffenen Kinder dazu entschlossen, den Schulkindergarten aufzulösen. Die Kinder würden dann von vornherein an den ihrem Einzugsbereich entsprechenden Schulen untergebracht und dort  gefördert werden. 

Frau Niemann ergänzt, dass an der GS Friedrichstraße noch bis vor wenigen Jahren ein tatsächlicher Schulkindergarten existiert habe. Die Kinder hätten sich ausschließlich in diesem Bereich aufgehalten und täglich eine entsprechende Förderung bekommen. Inzwischen würden jedoch nur noch sehr wenig Kinder für den Schulkindergarten gemeldet. Daraus resultiere die zur Rede stehende Problematik. Es gebe zwar auch noch den Schulkindergarten an der GS Pestalozzistraße, doch hier stelle sich die Situation nicht anders dar. Auch die Kinder des dortigen Schulkindergartens seien im Klassenverband untergebracht.

Herr Franke befürchtet, dass das Problem durch die Vorgehensweise der GS Friedrichstraße an der GS Pestalozzistraße verstärkt werde.

Frau Niemann erklärt, dass dies aus vorgenannten Gründen nicht geschehen könne. Selbst wenn man die Kinder beider Schulkindergärten zusammenführen würde, würde dies keine vollständige Gruppe ergeben. Wäre dies wider Erwarten doch der Fall, so würde es keine Schwierigkeiten geben. Die Räumlichkeiten und die entsprechende Ausstattung seien vorhanden. Letztendlich sei jedoch entscheidend, dass die Stadt auf diese Problematik ohnehin keinen Einfluss habe. Über Schulkindergärten könnten nur die Schulen selbst und die Eltern entscheiden.

Nach weiterer Aussprache fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales mit 9 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen folgenden Empfehlungsbeschluss:

Der Schließung des Schulkindergartens der Grundschule Friedrichstraße ab dem Schuljahr 2008/2009 wird zugestimmt. Der Antrag wird umgehend an die Landesschulbehörde gerichtet.


TOP 4 Präventionskonzept/Integrationskonzept der Grundschule Emmerstedt; Übernahme der Kosten

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Ryll fragt, inwieweit und in welcher Höhe noch Mittel für den Präventionsrat  vorhanden seien.

Herr Eisermann antwortet, dass entsprechende Mittel in Höhe von 500 Euro zur Verfügung stünden. Diese seien für das laufende Jahr noch nicht vergeben worden.

Frau Niemann erinnert daran, dass die GS Pestalozzistraße die Mittel vor zwei Jahren für das Projekt „faustlos“ erhalten habe. Für sie sei von Interesse, um was es sich bei dem Förderverein „agora Helmstedt e. V“. handele. Dieser sei ihrer Fraktion gänzlich unbekannt.

Sie wolle auch wissen, worin der Unterschied zwischen dem Konzept „faustlos“ und dem in der Vorlage vorgestellten Konzept liege.

Herr Alder fragt, ob die Stadt geprüft habe, worum es sich bei dem Netzwerk Bildung & soziale Kompetenz handele.

Frau Weihmann möchte wissen, in welchen Dimensionen sich das Budget der GS Emmerstedt bewege.

Herr Franke erklärt, dass es sich zumindest bei dem AOK-Programm „Gesund leben lernen“ um eine sehr wertvolle Initiative handele. Ein finanzieller Bedarf sei für die Zusammenarbeit mit der AOK jedoch nicht gegeben. Die Verwaltung schlage vor, dass die Schule die erforderlichen Mittel aus dem eigenen Budget aufbringe.  Ihm stelle sich daher die Frage, wie man derartiges in Zukunft handhaben wolle.  Die Schulen seien eigenverantwortlich und würden infolge dessen auch die Budgetkompetenz besitzen. Daher müsse seines Erachtens über derartige Themen gar nicht mehr beschlossen werden.

Frau Musial führt aus, dass der Antrag der GS Emmerstedt zu einem ungünstigen Zeitpunkt bei der Stadt eingegangen sei. Der Haushalt sei bereits beschlossen, doch noch nicht genehmigt. Dies bedeute, dass nur Ausgaben geleistet werden dürften, für die es eine gesetzliche Grundlage oder einen Vertrag gebe. Dies komme hier nicht in Betracht. Es sei auch schwierig, die Mittel zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Daher habe man sich dafür ausgesprochen, dass die Schule die Initiative aus ihrem eigenen Budget finanzieren müsse. Wenn die Grundschulen den Wunsch hätten, sich intern an Konzepten zu beteiligen, handele es sich um schulinterne Angelegenheiten, aus denen sich die Verwaltung grundsätzlich heraushalte. Wenn der Haushalt genehmigt werde, stünde der GS Emmerstedt ein Ansatz in Höhe von 12.800 Euro zur Verfügung, den sie eigenverantwortlich bewirtschaften dürfe. Die für Gewaltprävention entstehenden Kosten könne die Schule somit z. B. aus dem Ansatz für Klassenfahrten finanzieren.

Frau Weihmann macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den zur Rede stehenden Kosten um ca. 10 % des Gesamtetats der GS Emmerstedt  handele. Dies erscheine ihr sehr hoch.

Herr Eisermann betont, dass die Schule eigenverantwortlich darüber nachdenken müsse, wo sie Prioritäten setzen wolle. Dies sei Sinn der Budgetierung. Vorsorglich wolle er darauf aufmerksam machen, dass der Haushalt der Stadt aller Voraussicht nach nicht ohne Auflagen genehmigt werde. Dies bedeute auch, dass man die Mittel in keinem Falle zusätzlich bereitstellen könne.

                                                                                                    Frau Theis würde es als ungerecht empfinden, wenn eine einzelne Schule für ein Projekt einen hohen Zuschuss erhalte. Nahezu jede Grundschule befasse sich mit Sonderprojekten, die Kosten verursachten. Sie würde daher vorschlagen, jeder Schule einen zusätzlichen Betrag für derartige Initiativen zur Verfügung zu stellen. Die Höhe des Betrages könnte z. B. von der Schülerzahl abhängig gemacht werden.

Herr Alder erinnert daran, dass dies den Grundsätzen der Budgetierung widersprechen würde.

Herr Ryll bittet darum, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Soziales erneut zu diskutieren.

Der Ausschuss erklärt sich hiermit einverstanden und setzt den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.

Anmerkung: s. hierzu Anlage 1 der Niederschrift


TOP 5 Landeszuschuss zum Mittagessen in der Grundschule Friedrichstraße

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Alder erachtet den Beschlussvorschlag als widersprüchlich, denn laut Auskunft der Schule sei eine Durchführung ohne die Erhöhung der Arbeitszeit der Schulsekretärin nicht möglich.

Herr Eisermann macht deutlich, dass die Entscheidung nunmehr bei der Schule liege. Die Arbeitszeit der Schulsekretärin könne definitiv nicht erhöht werden.  Wenn die Schule hier eine andere Lösung finde und die Bezuschussung durch das Land annehme, werde auch die Stadt ihren Beitrag leisten. 

Herr Franke warnt davor, dass bedürftige Kinder kein bezuschusstes Mittagessen bekämen,  weil die Arbeitszeit der Schulsekretärin nicht ausreiche. Dies wäre der Fall, wenn das Vorhaben nicht nur Umsetzung gelange.

                                                                                                    Herr Winkelmann schließt sich dem an.

Herr Klose betont, dass auch er die Bezuschussung des Mittagessens für bedürftige Kinder wünsche. Voraussetzung hierfür sei jedoch die organisatorische Durchführbarkeit. 

Nach weiterer Aussprache fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden Beschluss:

Soweit die Bezuschussung zum Mittagessen der Kinder aus Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, vom Land durch die GS Friedrichstraße angenommen werden soll, stellt die Stadt Helmstedt Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Kostendeckung erfolgt innerhalb des Budgets des Fachbereichs 12 unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Helmstedt.

Eine Stundenerhöhung der Schulsekretärin zur Leistung des Verwaltungsaufwandes kommt für diesen Zweck nicht in Betracht.


TOP 6 Antrag von Herrn Hübner zur Ausstattung von Kindern aus bedürftigen Familien mit Lehrmitteln und Schulbedarf

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Hübner ergänzt, dass Bund und Land massiv in der Verantwortung stünden. Dies sei auch Auffassung der AGW. Hier werde jedoch aller Voraussicht nach kaum etwas geschehen. Insofern bestünde die Notwendigkeit, dort einzuschreiten, wo Not herrsche und bedürftige Familien vorhanden seien. Die AGW habe in Zusammenarbeit mit der Stiftung Johannes Waisenhaus eine Art Schulfond entwickeln wollen, doch dies sei von der Stiftung abgelehnt worden. Auf alle Initiativen hin, die man bisher gestartet habe, sei leider noch nichts geschehen. Lediglich der Landkreis habe einen sehr geringen Betrag zugesagt. Im Landkreis Helmstedt würden etwa 2.500 Kinder unter 14 Jahren als bedürftig gelten. Daher müsse man frühzeitig eingreifen, um die sog. „Sozialhilfekarrieren“ zu verhindern. Andernfalls   würden die   Kosten,  die gegenwärtig  noch nicht  entstanden seien, in wenigen

Jahren  anfallen.   Er  bitte  nochmals  darum,  initiativ  zu  werden  und  gemeinsam  mit den

Wohlfahrtsverbänden über Möglichkeiten des gemeinsamen Wirkens nachzudenken.

                                                                                                    öS AJFSS 06.02.2008

Herr Eisermann erklärt, dass die Stiftung Johannes Waisenhaus nur für Einzelfälle zuständig sei. Wenn ein Bedarf in einer Familie bestehe, müsse dieser bei der Stiftung gemeldet werden. Die Stiftung entscheide dann, in welchem Rahmen sie helfen werde. Einer einzelnen Institution hingegen könne sie keine Mittel zur Verfügung stellen, auch wenn diese bedürftigen Kindern zugute kämen.

Herr Hübner betont, dass es nicht darum gegangen sei, einen pauschalen Betrag von der Stiftung zu erhalten.

Frau Niemann macht deutlich, dass die der Stiftung jährlich zur Verfügung stehenden Mittel äußerst gering seien. Somit könne nur ein sehr niedriger Betrag zur Ausschüttung gelangen.

Herr Schatz erklärt, dass ihm hier etwas Anderes zu Ohren gekommen sei. Er wolle jedoch wissen, ob Kinder aus Familien, die Hartz IV erhielten, nicht ohnehin lernmittelbefreit seien. Auch frage er an, wie viele Familien in Helmstedt von der Thematik betroffen seien.

Herr Hübner betont, dass es nicht um das Geld für Schulbücher gehe, sondern um die   sonstige Ausstattung. Diese liege für einen Schulanfänger bei mindestens 150 Euro für Ranzen, Sportbekleidung, Taschenrechner etc. Diese Kosten entstünden zwar nicht jährlich, doch es gebe ständig einen gewissen Bedarf, der in der Lernmittelfreiheit nicht berücksichtigt werde. Die Zahl der in Helmstedt betroffenen Kinder könne er nur schätzen. Er gehe von  mehreren hundert Kindern aus.

Frau Weihmann erinnert an die Thematik des Mittagessens für sozial bedürftige Kinder an der GS Friedrichstraße, die bereits behandelt worden sei. Darüber hinaus werde die Stadt noch in einem anderen Bereich freiwillig tätig, der in der nichtöffentlichen Sitzung diskutiert werde. Man müsse auch darauf achten, dass man sich nicht verstricke. Die Dinge, die man bereits mit Erfolg betreibe, müssten beibehalten werden.

Herr Franke weist darauf hin, dass an der GS Pestalozzistraße bereits ein Lernmittelfond eingerichtet sei. Der zur Rede stehende Personenkreis könne hier Hefte, Stifte etc. zu geringen Preisen erwerben. Dies könnte auch von anderen Schulen als Anregung aufgegriffen werden.

Herr Hübner begrüßt diese Initiative sehr. Mit derartigen Ideen begebe man sich auf den richtigen Weg.

Anmerkung: Zu diesem Tagesordnungspunkt s. auch Anlage 2 zum Protokoll


TOP 7 Ferienpass 2008

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Alder bittet im Namen der SPD-Fraktion darum, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen und einen Beschluss im Verwaltungsausschuss zu fassen. Die Kosten seien teilweise reduziert worden und nun stelle sich die Frage, für welches Amt dieses zu Buche schlage. In diesem Zusammenhang müsse auch diskutiert werden, wohin das entstehende Defizit verlagert werden könne.

Herr Ryll fragt, wie viele Kinder den Ferienpass im vergangenen Jahr genutzt hätten. Auch sei für ihn von Interesse, weshalb der Preis für den Ferienpass auch ohne Badekarte erhöht worden sei.

Frau Musial antwortet, dass im vergangenen Jahr 355 Ferienpässe mit Badekarte verkauft worden seien. Die Anzahl der verkauften Ferienpässe ohne Badekarte könne sie nur schätzen. Es werde sich erfahrungsgemäß um ca. 50 Ferienpässe gehandelt haben. Unabhängig von der Badekarte würden auch die übrigen Kosten jährlich steigen. Man biete  über den Eintritt in das Freibad hinaus z. B. auch zahlreiche Fahrten an. Auch Eintrittsgelder und die Kosten für Busfahren würden sich ständig erhöhen.

Sodann setzt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab. Die Beschlussfassung soll in der kommenden Sitzung des Verwaltungsausschusses erfolgen.


TOP 8 Sachstand Krippengruppe St. Walpurgis

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Franke merkt an, dass die Vorlage sehr deutlich zeige, wie dringend ein Gesamtkonzept benötigt werde. Es sei zu überlegen, wie man verschiedene Konzepte miteinander verknüpfen könne. Auf diese Weise könne man Zuschüsse erzielen, die deutlich über dem Niveau der Förderung von Einzelmaßnahmen lägen. Dies wäre bei einem Neubau der Fall. Daher müsse der Gesamtbedarf an Plätzen einmalig ermittelt und gebündelt und die günstigste Lösung auch unter dem Aspekt der Bezuschussung gesucht werden.

Herr Ryll stimmt dem zu. Mit der zur Diskussion stehenden Maßnahme könne man den Gesamtbedarf nicht decken. Die Maßnahme sei jedoch schon beschlossen worden unabhängig davon, dass es nun einen anderen Sachverhalt gebe. Er frage sich aber, ob es ausreichend sei, den von der Verwaltung vorgesehenen Beschluss zu fassen oder ob  noch etwas hinzugefügt oder verändert werden müsse.

Herr Eisermann erklärt, dass man mit dem Kindergarten verhandeln könne, wenn der vorgesehene Beschluss gefasst werde. Ein Neubau sei ohne Zweifel die günstigste Lösung, da der Bund 95 % der Kosten erstatte.

Frau Niemann vertritt die Auffassung, dass ein Neubau auch notwendig sein werde vor dem Hintergrund des bestehenden Bedarfs. Gegenwärtig sei damit jedoch niemandem gedient.  Man habe die Zusicherung gegeben, dass im Jahr 2008 eine Krippengruppe geschaffen werde. Die SPD-Fraktion wünsche ganz klar einen Neubau. Man wünsche jedoch zusätzlich, dass so schnell wie möglich eine Gruppe im Kindergarten St. Walpurgis eingerichtet werde, denn ein Neubau werde mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen. Sie beantrage daher, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Landesschulbehörde und dem zuständigen Architekten schnellstmöglich nach der kostengünstigsten Lösung für den Kindergarten St. Walpurgis suche. Diese könne in Form eines Um- oder Anbaues erfolgen, der noch in diesem Jahr in Betrieb genommen werden müsse.  

Herr Franke sieht durchaus eine Veranlassung, noch einmal über den ehemaligen Beschluss im Hinblick auf den Kindergarten St. Walpurgis nachzudenken. Dieser sei nicht mit der Prämisse gefasst worden, dass sich die Umbaukosten auch nur annähernd in der Höhe bewegen würden, wie es nun der Fall sei. Der Sachverhalt, über den es zu entscheiden gelte, habe sich  grundsätzlich verändert. Es gebe Förderkriterien, die Anlass dafür sein sollten, noch einmal darüber nachzudenken und eine kostengünstigere Lösung zu schaffen. Man dürfe nicht unter dem Beschleunigungsgesichtspunkt  lukrative Möglichkeiten außer Acht lassen. Die Stadt habe nicht genügend Mittel, um einen Eigenanteil an den Umbaukosten in Höhe von 75.000 Euro selbst zu tragen, damit die Krippe vier bis sechs Monate eher eröffnet werden könne. Ein derartiges Handeln würde er als verantwortungslos auch dem Steuerzahler gegenüber erachten.

Herr Ryll macht deutlich, dass die Einrichtung der Krippe im Kindergarten St. Walpurgis beschlossen worden sei. Entsprechende Mittel seien im Haushalt eingestellt. Wenn man diese nicht überschreite, tue man nichts, was man nicht auch versprochen habe. Zweifels ohne müsse man eine neue Lösung finden, doch die sei in dem Beschlussvorschlag gegeben. Seine Fraktion werde diesem somit zustimmen.

Herr Eisermann erinnert daran, dass der Haushalt noch nicht genehmigt sei. Dies stelle ein Problem dar. Wenn man einer höheren Bezuschussung nähertreten wolle, müsse man unabhängig von den Fördergeldern eine Bruttoveranschlagung vornehmen. Das bedeute,

                                                                                                    öS AJFSS 06.02.2008

dass man nicht nur die  Einnahmen aus Landesmitteln,  sondern auch die Ausgaben in Höhe

von 145.000 Euro veranschlagen müsse. Gegenwärtig könne man zwar den Beschluss fassen, jedoch noch nicht ausführen. Darüber hinaus sei noch nicht bekannt, ob man mit den Mitteln für den Neubau in Höhe von 600.000 Euro auskommen werde. Pro Krippenplatz werde man  nach wie vor nur 13.000 Euro erhalten. Werde der Neubau also teurer, stelle sich das Verhältnis zwischen Zuschuss und Kosten bereits schlechter dar.

Herrn Schatz stellt sich die Frage, weshalb so ausführlich über den Beschlussvorschlag diskutiert werde. Diesem liege ein Ratsbeschluss zugrunde, über den seinerzeit abgestimmt worden sei. Er sehe den Inhalt des Beschlusses als völlig unproblematisch an und stelle daher den Antrag, nunmehr zur Abstimmung zu gelangen.

Frau Niemann bittet darum, im Beschluss das Wort „zeitnah“ durch das Wort „sofort“ zu ersetzen.  Verwaltung, Landesschulbehörde und Architekt sollten  sofort zusammenkommen. Der Ausschuss müsse über das Ergebnis des Treffens informiert werden.

Herr Eisermann macht deutlich, dass der Stadt keine Mittel zur Verfügung stünden, um einen  Architekten bezahlen zu können. Sicher müsse ein Architekt eine abschließende Planung durchführen, aus der die endgültigen Kosten hervorgingen. Dies könne jedoch nicht von der Stadt, sondern nur von der Kirchengemeinde in Auftrag gegeben werden.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales mit 6 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen folgenden geänderten Beschluss:

Die Verwaltung wird mit der Leitung des Kindergartens St. Walpurgis und dem Kultusministerium sofort weiter daran arbeiten, eine Krippengruppe im Kindergarten St. Walpurgis kostengünstig zu integrieren. Ein Lösungsvorschlag mit Kostenschätzung wird dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorgelegt.


TOP 9 Konzept Krippenplätze 2008

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage und macht darauf aufmerksam, dass bisher die Krippen im Kindergarten St. Walpurgis sowie in Emmerstedt und Barmke beschlossen worden seien. Nun seien Mütterzentrum und DRK hinzugefügt worden. Hierbei handele es sich um einen neuen Beschluss, über den diskutiert und abgestimmt werden müsse.

Herr Alder betont, dass man mit dem DRK durchaus verhandeln und über ein Konzept sprechen könne. Dies müsse unter dem Gesichtspunkt der neuen Förderung gesehen werden. Die Schaffung weiterer Krippengruppen durch das DRK sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht beschlossen werden.  Dies habe auch nie zur Debatte gestanden. Er stelle daher den Antrag, die Position 3 aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden geänderten Empfehlungsbeschluss:

Die Prüfung der vorgelegten Konzepte in finanzieller und rechtlicher Hinsicht wird mit den Trägern entwickelt und konkretisiert.

Die Einrichtung von Krippenplätzen in der Stadt Helmstedt soll wie folgt realisiert werden:

 

V a r i a n t e

Z e i t v o r g a b e

1.

a) Kindergarten St. Walpurgis

Eröffnung Krippengruppe 01.09.2008

2.

c) Mütterzentrum e.V.

Schaffung weiterer Krippengruppen

3.

f) Kindergarten Emmerstedt

wird praktiziert

4.

e) Kindergarten Barmke

Realisierung in Kürze


TOP 10 Erweiterung der Krippe im Mütterzentrum von 10 auf 15 Plätze

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Franke hat dieser entnommen, dass ab einer bestimmten Anzahl von Kindern die Freistellung der Leiterin erforderlich werde. Auch dies sollte Anlass sein, um über größere Konzepte nachzudenken. Andernfalls sehe er die Gefahr, dass man an mehreren Stellen über die Grenze gerate und jeweils eine Person freigestellt werden müsse. Dies würde zusätzliche Personalkosten verursachen.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Die Krippe im Mütterzentrum Helmstedt e.V. wird von 10 auf 15 Krippenplätze erweitert, sobald die Finanzierung gesichert ist (Kostenbeteiligung des Landkreises an den Betriebskosten i.H.v. ca. 70 % sowie Förderung der Investitionskosten aus der Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau der Krippenbetreuung i.H.v. 95 %), so dass der vorgesehene Haushaltsansatz der Stadt Helmstedt im Jahr 2008 nicht überschritten wird. Dabei können die Einsparungen des Mütterzentrums für den Krippenbetrieb im Jahre 2007 i.H.v. voraussichtlich 6.510,17 € in die Finanzierung einbezogen werden.


TOP 11 Bekanntgaben  
TOP 11.1 Neuwahl des Stadtelternrates

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen


TOP 11.2 Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau der Krippen- betreuung

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.


TOP 12 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

In der Sitzung des Ausschusses am 21.11.2007 wurde von Frau Niemann auf die Problematik der Kopfläuse an Schulen aufmerksam gemacht, die in den letzten Jahren immer mehr zunehme. Die Kinderärzte seien hier offenbar überfordert und würden nicht mehr erkennen, ob ein Kind Läuse habe oder nicht. Dies führe dazu, dass seitens der Ärzte falsche Atteste ausgestellt würden. Die betroffenen Kinder würden von den Lehrkräften nach Hause geschickt, doch aufgrund dieser Atteste würden sie am nächsten Tag wieder in der Schule erscheinen und andere Kinder infizieren. In der Grundschule Friedrichstraße trete das Problem der Kopfläuse sehr stark auf. Insbesondere an einer Verlässlichen Grundschule sei es auch sehr schwierig, die Kinder vorzeitig nach Hause zu schicken. Kontaktiere man das Gesundheitsamt, so bekomme man die Auskunft, dass dies nicht zuständig sei. Sie frage daher an, welche Möglichkeiten die Schulen hätten, um der Problematik Herr zu werden. Dies treffe insbesondere auf den Fall zu, dass ein Arzt die Kopfläuse irrtümlicherweise nicht erkenne und ein falsches Attest ausstelle.

Beantwortung:

Die Landesschulbehörde - Außenstelle Helmstedt - verweist auf Anfrage zu diesem Thema auf die bestehende Regelung, wonach die Gesundheitsämter nicht mehr in der Pflicht sind, Kopfläuse an Schulen zu überprüfen, sondern die Eltern ein Attest des Kinderarztes brauchen.

Die Eltern selbst müssen allerdings auch aufmerksam schauen. Manche Schulen haben dazu schon so etwas wie einen Flyer entwickelt, in dem Informationen sind, die zur Erkennung wichtig sind. Gut wäre natürlich, wenn man wüsste, aus welcher Familie die Kopfläuse immer wieder neu kommen - manchmal gibt es da Hinweise.

Punkt 12:

 

Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

In der Sitzung des AJFSS am 21.11.2008 bezog sich Frau Niemann auf die Leistungsinfo in der Produktbeschreibung Grundschulen und hielt es für etwas unrealistisch, dass die Grundschule Lessingstraße bei 165 Kindern lediglich 7 Klassen einrichte, während die Grundschule Pestalozzi mit nur 143 Kindern 8 Klassen und die Grundschule Friedrichstraße mit 156 Kindern 9 Klassen einrichte. Sie bat um Mitteilung, ob dies bei den Grundschulen abgefragt worden sei.

Beantwortung

In der Produktbeschreibung der Grundschulen sind unter der Leistungsinfo unter Plan 2008 hochgerechnete Daten für die Grundschulen angegeben, weil die Schülerzahlen und die auf dieser Grundlage zu bildenden Klassen für das Schuljahr 2008/2009 noch nicht bekannt sind.

Die Zahlen wurden wie folgt ermittelt:

                                                                                                                            Stand 01.09.2007

                +            Schulzugänge nach Einzugsbereich gem. Mitteilung nach dem Melderegister

-             Abgang der vierten Klasse(n)

ergibt die künftige (hochgerechnete) Schülerzahl einer Schule.

Bei der Ermittlung der Anzahl der Klassen wird ähnlich verfahren. Hier werden die Schulzugänge durch 28 (entspricht der max. Klassenstärke in einer Grundschule) geteilt und den vorhandenen Klassen (abzüglich der abgehenden vierten Klassen) zugeschlagen.

Liegt eine Jahrgangsstärke beispielsweise mit 30 Kindern nur geringfügig über der Maximalstärke, können 2 Klassen mit je 15 Schülern eingerichtet werden. Im Gegenzug werden aber auch für 54 Schüler nur zwei Klassen gebildet.

Durch Umzüge u.ä. können sich die Schülerzahlen zum nächsten Schuljahr noch erheblich verändern. Insbesondere die Schülerzahlen der Grundschule Ludgeri können im Vorfeld kaum eingeschätzt werden, da hier die Schüler aus dem gesamten Stadtgebiet kommen können. Dies wirkt sich dann entsprechend auf die Schülerzahlen der übrigen Grundschulen aus.

 
TOP 13 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Anfragen werden nicht gestellt, Anregungen nicht gegeben.

Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Frau Niemann die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap