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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales (AJFSS)

Mittwoch, 16. Mai 2007 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Soziales am 21.03.2007

Protokoll:

Herr Ryll nimmt Bezug auf Punkt 6 der öffentlichen Sitzung. Er habe nicht angeregt, die Fahrt nach Berlin ausfallen zu lassen. Vielmehr sollte man die Fahrt nach Bremen einstellen, um künftig ins „Phaeno“ nach Wolfsburg zu fahren.

Sodann genehmigt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales die Niederschrift über die Sitzung am 21.03.2007.

 
TOP 3 Produkthaushalt 24- sozialer Teil -Budgetbericht zum 31.12.2006

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales nimmt den Budgetbericht zur Kenntnis.


TOP 4 Entsperrung des Zuschusses für den Hospizverein

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Hübner bietet an, den Raum zu verlassen, da er Mitglied im Vorstand des Hospizvereins sei.

Der Ausschuss erklärt, dass es hinreichend sei, wenn Herr Hübner nicht an den Beratungen teilnehme.

Frau Weihmann betont, den Verein nach wie vor für sehr begrüßenswert zu halten. Für sie sei jedoch von Interesse, wo sich der städtische Zuschuss im Wirtschaftsplan wiederfinde. 

Herr Hübner macht deutlich, dass der Haushalt des Hospizvereins ohne jegliche Erfahrungen erstellt worden sei. Man habe die evtl. zu erwartenden Einnahmen in dem Bereich „Spenden, Vermächtnisse o. ä.“ berücksichtigt. Hier sei jedoch nicht explizit aufgeführt, von wem man welche Beträge erwarten könne.

Herr Franke erwartet eine sparsame Haushaltsführung auch bei dem Zuschussempfänger, wenn die Stadt durch zusätzliche Leistungen Zuschüsse gewähre. Seines Erachtens seien im Haushalt des Hospizvereins unter diesem Aspekt einige diskussionswürdige Positionen enthalten. Hierbei handele es sich u. a.  um die Honorare für die Referenten in Höhe von 6.000 Euro. Ihm sei bewusst, dass man die freiwilligen Mitarbeiter für die Sterbebegleitung auch in psychologischer Hinsicht schulen müsse, aber der Betrag erscheine ihm dennoch sehr hoch. Auch die Personalkosten in Höhe von 15.000 Euro seien keineswegs gering bemessen.  Auf eine Halbtagsstelle gerechnet würde es sich um ein Bruttogehalt in Höhe von 1.900 Euro zuzüglich Nebenabgaben handeln. Für eine einfache Sekretariatstätigkeit liege dies deutlich oberhalb des örtlichen Niveaus.

Herr Eisermann erinnert daran, dass es sich bei dem Zuschuss der Stadt nicht um eine dauerhafte Zahlung, sondern um eine einmalige Anschubfinanzierung für Büromöbel u. ä. handeln solle.

Herr Fehlhaber ergänzt, dass sich die Ausbildungskosten pro ehrenamtlichen Mitarbeiter auf 500 Euro beliefen. Hierbei handele es sich um feststehende Beträge. Was die darüber hinausgehenden Positionen anbelange, so habe Herr Hübner bereits deutlich gemacht, dass diese nur geschätzt werden könnten. Er wolle auch daran erinnern, dass man einen Verwendungsnachweis für den Zuschuss der Stadt erhalten werde.

Herr Franke betont, dass man auf den Charakter der Einmaligkeit des Zuschusses Wert legen müsse. Sonst werde man künftig Probleme im Hinblick auf die Genehmigung des Haushaltes bekommen.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden Beschluss:

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2007 durch den Landkreis Helmstedt wird der Zuschuss in Höhe von 3.500,00 € für den Hospizverein befürwortet und der Sperrvermerk aufgehoben.


TOP 5 Mittagessen in der Ganztagsschule Friedrichstraße

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Frau Ohnesorge erläutert diese. Mit dem Ganztagsangebot der GS Friedrichstraße sei auch ein Mittagessen verknüpft. Damit verbunden sei die Bestellung des Essens, das Einsammeln des Geldes usw. Letzteres habe sich als zunehmend schwierig erwiesen vor dem Hintergrund, dass manche Eltern das Geld nicht pünktlich oder vollständig zahlten. Im Ergebnis hätten die betroffenen Kinder darunter zu leiden, da sie kein Mittagessen bekämen. Darüber hinaus sei mit dem Einsammeln des Geldes ein hoher Aufwand verbunden, der auf Dauer von den Lehrkräften nicht leistbar sei. Daher habe man über verschiedene Alternativen nachgedacht. Laut KGST-Ausführungen sei das Einsammeln des Geldes Aufgabe der Schulsekretärin. Die Firma Rauch, die das Essen anliefere, biete jedoch auch die Möglichkeit der Einziehung des Geldes durch die Firma selbst an. Dieser Service würde zusätzlich 20 Cent pro Portion bedeuten. Daher sei zu überlegen, ob es günstiger sei, diesen Betrag pro Essen an die Firma Rauch zu zahlen oder die Schulsekretärin zusätzlich mit der Arbeit zu beauftragen. In der Vorlage habe man gegenübergestellt, welche Kosten beide Alternativen verursachen würden. Bei voraussichtlich 17 Schülern und 20 Cent pro Essen mache dies bei 109 Schultagen einen Zuschussbedarf in Höhe von ca. 650 Euro jährlich aus. Die von der Schulsekretärin zusätzlich zu leistende Arbeit werde auf 1,5 Stunden pro Woche geschätzt. Bei einem Stundensatz von 25,34 Euro würden sich die Kosten auf ca. 1.500 Euro belaufen. Daher werde vorgeschlagen, dass man die Firma Rauch mit dem Einziehen des Geldes beauftrage und die Kosten in Höhe von 20 Cent pro Essen übernehme.

Herr Franke erklärt, die Rechnung und die daraus gezogene Schlussfolgerung nicht nachvollziehen zu können. Man habe den Gesamtaufwand für den Einzug des Essensgeldes in Relation gesetzt zu den Kosten, die der Stadt für die ca.  17 betroffenen Kinder entstehen würden. Dies sei seines Erachtens der falsche Bezugspunkt. Vielmehr müsse man überlegen, ob man einen Betrag in Höhe von 20 Cent von allen Schülern - abgesehen von den betroffenen 17 Kindern -  einziehe. Wenn man diese Einnahmen den Kosten für die Schulsekretärin gegenüberstelle, habe man bereits einen Positivsaldo für die Stadt und keine zusätzlichen Kosten. Aus dem entsprechenden Einnahmevolumen könnte man den Mehraufwand kompensieren und den Sozialausgleich tätigen. Es sei nur die Frage, ob die Stadt eine Art „Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 20 Cent erheben dürfte.

Herr Alder stimmt den Ausführungen von Herrn Franke zu. Darüber hinaus befürchte er einen hohen Verwaltungsaufwand, wenn man sich des Angebotes der Firma Rauch bediene. Die Abrechnung der Kosten mit der Firma Rauch werde sich schwierig darstellen, da die Zahl der betroffenen ca. 17 Kinder in der Praxis beinahe täglich variieren werde. Man werde also unterschiedliche Mengen der Essensabnahme haben, die der Stadt von der Firma Rauch mit 20 Cent zusätzlich in Rechnung gestellt würden. Die Richtigkeit der Rechnungen müsse von einem Mitarbeiter der Verwaltung kontrolliert werden. Das sei ausgesprochen aufwendig und er frage sich, wer dies bewerkstelligen solle. Wenn sich z. B. Frau Ohnesorge selbst mit der Abrechnung befassen müsse, dann erachte er dies als sehr kritisch, da eine Schulsekretärin vermutlich weniger Personalkosten verursache als Frau Ohnesorge. Daher stelle sich ihm auch die Frage, ob man mit der Firma Rauch eine Pauschale vereinbaren könne unabhängig von den zur Rede stehenden Essensmengen.

Frau Ohnesorge betont, dass sie sich nicht persönlich mit den Abrechnungen beschäftigen werde. Sicher verbleibe ein gewisser Verwaltungsaufwand bei der Stadt, doch dies sei schon immer der Fall gewesen und lasse sich ohnehin nie völlig vermeiden. Sicher sei der Vorschlag der Verwaltung nicht erprobt. Daher müsse man erst entsprechende Erfahrungen 

sammeln. Unabhängig davon werde die vorgeschlagene Handhabung als günstigster und durchaus gangbarer  Weg erachtet.

Herr Ryll fragt, inwieweit die Firma Rauch den zusätzlichen - relativ günstigen - Betrag in Höhe von 20 Cent garantieren könne. Er sehe die Gefahr, dass diese Kosten in absehbarer Zeit erhöht werden könnten und dann stellten sich die Berechnungen bereits wieder anders dar.

Frau Ohnesorge erklärt, dass derartiges in den Vertragsverhandlungen mit besprochen werden müsse.

Frau Niemann rät an, die von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahrensweise bis zum Ende des Jahres zu erproben. Sollte festgestellt werden, dass diese sich nicht bewähre, müsse der Ausschuss in seiner letzten Sitzung des Jahres nach einer anderen Lösung suchen.

Der Ausschuss für Jugend-, Familie, Schule und Soziales erklärt sich hiermit einverstanden.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden Beschluss:

Die Mittel der Haushaltsstelle 2101.570000 - Schulmilch - werden mit zur Deckung des Verwaltungsaufwandes des Mittagessens an der Schule - zurzeit 0,20 Euro pro Mahlzeit - verwendet. Dieser Zuschuss begrenzt sich auf den Kreis von Schülern aus sozial benachteiligten Familien. Die verbleibenden Mittel können weiterhin für die Abgabe von Sozialkakao bzw. -milch verwendet werden. Fehlende Mittel hierfür werden am Jahresende aus dem Budget des Fachbereichs 12 (HhSt. 4644.718100) ausgeglichen.


TOP 6 Nutzungs- und Entleihordnung für das Jugendpflegemobil der Stadt Helmstedt- abgesetzt -

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Schatz betont, der Erhebung der Leihgebühr zuzustimmen. Die Höhe der Gebühr bewege sich in einem durchaus vertretbaren Rahmen.

Herr Alder macht deutlich, dass die SPD-Fraktion den Punkt von der Tagesordnung absetzen wolle. Die Vorlage und die Entleihordnung, in der sich zahlreiche juristische „Stolpersteine“ befänden, bedürften einer grundlegenden Überarbeitung. Darüber hinaus plädiere seine Fraktion für die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges. Das alte Mobil sollte zu den bestmöglichen Konditionen veräußert werden.

Herr Beber erinnert daran, dass das Fahrzeug vorwiegend von Jugendgruppen genutzt werde. Diese hätten in der Regel Schwierigkeiten, einen Betrag in Höhe von 35 Euro zu zahlen. Wenn eine Gebühr von den Jugendgruppen verlangt werde, so sollte dies in Form einer sehr geringen Pauschale erfolgen. Darüber hinaus wäre es sicher  sinnvoller, ein neues Fahrzeug anzuschaffen als ein altes instand zu halten.

Frau Niemann macht darauf aufmerksam, dass das Fahrzeug von den verschiedensten Gruppen, so auch von Sportvereinen, genutzt werde. In der Vergangenheit sei es auch oftmals vorgekommen, dass das Mobil für längere Zeit benötigt worden sei. Man habe es u. a. für Fahrten in die Partnerstädte genutzt und es handele sich hierbei um sehr weite Strecken, die von dem relativ alten Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit zurückgelegt worden seien. Es sei die Frage, ob das Mobil dies überhaupt noch leisten könne. Sie sehe die Gefahr, dass es auf einer dieser weiten Strecken liegen bleibe. Sie rate daher an, das Mobil nur noch für städtische Angelegenheiten zu nutzen, bis ein neues Fahrzeug angeschafft worden sei.

Herr Ryll nimmt Bezug auf die Vorlage, aus der hervorgehe, dass das Mobil jährlich ca. 14.000 km zurückgelegt habe. Dies sei eine äußerst geringe Leistung für ein derartiges Fahrzeug, denn diese seien durchaus auf längere Fahrleistungen ausgelegt. Das Mobil sei mit knapp sechs Jahren keineswegs alt. Selbst wenn nun Reparaturen anfallen sollten, so frage er sich, wo zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Rechtfertigung für die Anschaffung eines neuen Mobiles  liegen solle. Es seien auch keine  TÜV-Berichte vorhanden, die auf Mängel hinwiesen. Auch er vertrete die Auffassung, dass man für die Entleihung des Mobiles einen gewissen Obolus verlangen könnte und dieser bewege sich hier in einem sehr geringen Rahmen.

Herr Eisermann führt aus, dass das Fahrzeug im Jahr 2006 überwiegend von Vereinen genutzt worden sei. Es seien 17 Ausleihungen erfolgt. Die Dauer der Nutzung habe sich maximal auf ein Wochenende, überwiegend jedoch auf einen Tag beschränkt. Wären die nun angedachten Gebühren bereits im Jahr 2006 erhoben worden, so hätte man einen Betrag in Höhe von 795 Euro erhalten. Die Gebühr in Höhe von 35 Euro werde einen Verein sicher nicht besonders hart treffen.

Herr Alder fragt, ob der zur Rede stehende Betrag in Höhe von 795 Euro im Rahmen der Jugendarbeit hätte entrichtet werden müssen.

Herr Eisermann bejaht dies.

Frau Ohnesorge erinnert daran, dass das Fahrzeug für das JFBZ angeschafft worden sei. Die kostenlose Verleihung des Busses animiert Dritte jedoch dazu, zuerst einmal auf dieses Fahrzeug zurückzugreifen. So könne es durchaus geschehen, dass das Mobil aufgrund einer längerfristigen Planung an fremde Gruppen verliehen worden sei und dem JFBZ nicht zur Verfügung stehe, wenn es von dort benötigt werde. Dann müsse seitens des JFBZ ein Bus von Dritten entliehen werden, was zu zusätzlichen Kosten führe. 

Auch Herr Franke erachte die Gebühr als durchaus akzeptabel und erschwinglich.

Darüber hinaus sei sie eine Art Steuerinstrument für die von Frau Ohnesorge angesprochene Problematik.

Herr Alder macht deutlich, dass Jugendarbeit grundsätzlich kostenlos erfolgen müsse. Dies beziehe sich auch auf die Entleihung des Mobiles. Man wolle nur eine Schranke einbauen, damit das Mobil nicht allzu häufig entliehen werden müsse. Die Zusatzpauschale dürfe den Betrag in Höhe von 35 Euro jedoch keineswegs überschreiten. Er wolle auch nochmals darauf hinweisen, dass es einige Punkte gebe, die in der Nutzungs- und Entleihordnung geändert werden müssten. Dies beziehe sich u. a. auch auf die Versicherungsfrage.

Herr Franke schließt sich dem an. Wenn man die Entgeltordnung im Detail betrachte, sei diese juristisch in der Tat bedenklich. Dies beginne bereits mit dem Begriff „Entleihordnung“.

Frau Niemann erinnert daran, dass der Bus gesponsert worden sei und dass man aus der Jugendarbeit keinen finanziellen Nutzen ziehen wolle. Darüber hinaus könnten weitere Fahrten mit dem Bus künftig zu einem Problem für die gesamte Jugendarbeit werden, wenn sich auf diesen Fahrten ein erheblicher Defekt an dem Fahrzeug einstelle. Dies müsse man im Hinterkopf behalten. Die nächste Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Soziales finde im September statt. Bis dahin könne man sich in den Fraktionen eine abschließende Meinung bilden und die Thematik ohne weitere große Diskussionen beschließen.

Nach weiterer Aussprache verständigt sich der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales darauf, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.


TOP 7 Bekanntgaben  
TOP 7.1 Bedarf an Krippenplätzen in Barmke und Emmerstedt - Umfrageergebnis -

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.


TOP 7.2 Kinderkrippe im Mütterzentrum e. V.- Sachstand April 2007 -

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Herr Eisermann ergänzt, dass Öffnungstermin voraussichtlich der 01.09.2007 sein werde.

Frau Niemann erinnert daran, dass sich der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales stark für das Projekt eingesetzt habe. Sie bitte daher die Verwaltung, sich noch einmal an die Einrichtung zu wenden, da sich alle Ausschussmitglieder   über eine Einladung zur Eröffnungsfeier freuen würden.

Frau Weihmann bittet darum, den Begriff „Platz-Sharing“ näher zu erläutern.

Frau Ohnesorge führt aus, dass die Nachfrage nach den zur Verfügung stehenden zehn Krippenplätzen sehr groß sei. Diese seien bereits vergeben. Auch die angebotenen Ganztagsplätze seien besetzt.  Es könne jedoch sein, dass ein Kind die Ganztagsbetreuung 

nicht über die gesamte Woche hinweg, sondern z. B. nur tageweise benötige. Die so entstehenden freien Zeiten würden dann anderen Kindern zur Verfügung stehen.


TOP 7.3 Sommerferienregelung in den Kindergärten

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.


TOP 7.4 Beitragsfreies Kindergartenjahr vor der Einschulung- Sachstand -

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Frau Niemann erinnert daran, dass es bereits neue Informationen zu den sogenannten „Kann-Kindern“ gebe. Sie gehe davon aus, dass der Ausschuss eine weitere Bekanntgabe erhalte, wenn diese endgültig seien.


TOP 7.5 Dachsanierung Grundschule Emmerstedt;Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.


TOP 7.6 Grundschule Ostendorf - Erneuerung der Heizung in der Mehrzweckhalle

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Herr Alder fragt, ob die Verwaltung über die Anschaffung eines Blockheizkraftwerkes nachgedacht habe. Dies wäre im besagten Bereich sehr sinnvoll.

Herr Eisermann bedankt sich für die Anregung.


TOP 7.7 Raumsituation der Grundschulen Ludgeri und Ostendorf

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.


TOP 7.8 Grundschulen Ostendorf und Ludgeri;Sachstand Schulhofneugestaltung

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.


TOP 7.9 Eröffnung der Lesestube in Helmstedt

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.


TOP 7.10 Bonusheft für ehrenamtlich tätige Jugendliche

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.


TOP 7.11 Alkoholverkauf im JFBZ

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Nach kurzer Aussprache nimmt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 7.12 Hortähnliches Angebot für 12 Schulkinder durch die katholische Kirchengemeinde St. Ludgeri

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Frau Ohnesorge ergänzt, dass die katholische Kirchengemeinde in o. a. Angelegenheit auf die Stadt zugekommen sei und um einen Gesprächstermin gebeten habe. Dieser habe am vergangenen Montag stattgefunden. Die Kirchengemeinde stelle sich eine nachmittägliche Hortbetreuung in den Räumlichkeiten des Kindergartens St. Ludgeri vor. Dies solle in Zusammenarbeit mit der Grundschule Ludgeri erfolgen. Die im Vorfeld stattgefundenen Aktivitäten seien in dem Papier zusammengefasst, welches dem Ausschuss hier vorliege. Es handele sich vorerst lediglich um eine Idee. Die katholische Kirchengemeinde bitte nun jedoch um ein Signal seitens der Stadt, wie weiter mit dem Angebot verfahren werden könne. Bevor die Kirchengemeinde tiefer in die Materie einsteige und weitere Finanzierungsüberlegungen anstelle, sollte die Stadt sich dahin gehend äußern, inwieweit sie dem Projekt positiv gegenüberstehe. Dass im städtischen Haushalt 2007 keine Mittel für die Maßnahme zur Verfügung stünden, sei der Kirchengemeinde bewusst. 

Frau Niemann vertritt die Auffassung, dass eine neue Idee grundsätzlich immer eine Bereicherung für die gesamte Stadt sei.  Sie wolle jedoch wissen, in welcher Form die zur Rede stehende Umfrage durchgeführt worden sei. Für sie sei von Interesse, ob man den Bedarf lediglich privat unter den Gemeindemitgliedern oder offiziell an Schulen o. ä. abgefragt habe. Sie habe mehrere Anrufe von Kindergärten bekommen, die von dem Projekt gehört hätten. Diese seien erstaunt darüber gewesen, dass eine Umfrage stattgefunden habe, da sie von dieser keine Kenntnis hätten.

Frau Ohnesorge erklärt, dass Eltern an die Kirchengemeinde herangetreten seien und gefragt hätten, wie diese - als Träger eines Kindergartens - eine Betreuung sichern könne. Es seien 29 Fragebögen in den Klassen 1 bis 3 der Grundschule Ludgeri ausgegeben worden. Anhand dieser Fragebögen sei ein hoher Bedarf festgestellt worden. Dieser sei durch Zahlen belegt, die auch vorlägen. 

Frau Weihmann erinnert daran, dass man sich in der Stadt Helmstedt gegenwärtig schwerpunktmäßig mit der Frage der Krippenplätze befasse. Wenn die Stadt spätestens im Jahr 2008 in das Projekt der Kirchengemeinde St. Ludgeri eintreten solle, dann sei es fraglich, ob man dies überhaupt noch schultern könne. Darüber hinaus hoffe man auch, dass die Ganztagsschulen noch einmal ausgebaut würden. Wenn man Initiativen wie die der katholischen Kirchengemeinde unterstütze und ausbaue, nehme dies den entsprechenden Druck von der Landesregierung, was nicht das Ziel sein könne.

Frau Theis entnimmt der Bekanntgabe, dass es sich um eine Privatinitiative handele. Die Stadt werde lediglich darum gebeten, die Betriebserlaubnis zu erteilen. Die Kostenfrage müsse der Kindergarten mit den Eltern selbst regeln. Der entsprechende Bedarf sei sicher gegeben und insofern begrüße sie derartige Projekte sehr.

Frau Niemann würde es als sehr positiv für Helmstedt erachten, wenn das Projekt kostenneutral mit den Eltern durchgeführt werden könnte. Es handele sich ihres Erachtens  jedoch insofern nicht um eine Privatinitiative, da die katholische Kirchengemeinde das Projekt in Zusammenarbeit mit der Grundschule Ludgeri durchführen wolle.

Herr Franke betont, dass man auch die generelle Defizitabdeckung der Kindergärten durch die Stadt nicht vergessen dürfe. Allein deshalb müsse man das Anliegen der Kirchengemeinde diskutieren.

Frau Wendt geht davon aus, dass durchaus Mehrkosten entstünden, da die Betreuung nicht etwa durch Eltern oder Großeltern, sondern durch die Mitarbeiter des Kindergartens erfolgen solle.

Frau Ohnesorge bestätigt, dass den Kindern eine pädagogische Fachkraft zur Verfügung stehen solle. Letztendlich werde also schon eine Kostenbeteiligung der Stadt angestrebt.

Nach weiterer Aussprache resümiert Frau Niemann, dass man die Initiative durchaus begrüße. Man könne jedoch in keiner Weise eine Aussage darüber treffen, ob die Stadt Helmstedt in irgend einer Form in der Lage sei, sich finanziell daran zu beteiligen.

Herr Eisermann erklärt, dass man dies so an die Kirchengemeinde weitergeben werde. Zudem müsse die Kirchengemeinde verlässliche Zahlen vorlegen, aus denen hervorgehe, welche Mittel erforderlich seien und welche Gelder von den Eltern aufgebracht würden. 

 
TOP 8 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 9 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Herr Ryll erinnert an die Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Soziales, die am 21.03.2007 stattgefunden habe. Im Rahmen dieser Sitzung sollte eine Information der Schulbehörde zur zukünftigen Schule erfolgen. Der entsprechende Vortrag sei jedoch ausgefallen. Er frage nun an, ob das Vorhaben hinfällig sei oder ob der Vortrag nachgeholt werde 

Frau Ohnesorge erklärt, dass die betroffene Referentin für längere Zeit erkrankt gewesen sei und nun etliche Termine nachholen müsse. Daher müsse das Vorhaben verschoben werden.

Nachdem der Zuhörer den Raum verlassen hat, beendet Frau Niemann die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

 

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