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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

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Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE)

Montag, 04. Juni 2007 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Waldbad Birkerteich;Sprungturm

Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die Tischvorlage und erklärt, dass die BDH die  Kostenschätzung erst am heutigen Morgen erhalten habe. Daher habe man die Vorlage nicht eher erstellen können.  Unabhängig davon, welcher Beschluss gefasst werde, sei es erforderlich, dass sich auch der Verwaltungsausschuss mit der Thematik beschäftige, da beide Alternativen Einfluss auf den Wirtschaftsplan hätten. Die zur Diskussion stehenden Beträge seien nicht unerheblich, denn die  Sanierungskosten beliefen sich auf 73.500 Euro. Aus der Vorlage gehe hervor, dass der Betrieb der gesamten Sprunganlage lt. Stellungnahme des Architekturbüros Schütze und Partner in der bestehenden Form ein Sicherheitsrisiko darstelle. Daher werde empfohlen, die Anlage nicht in Betrieb zu nehmen. Über die aktuell erforderliche Sanierung hinaus müsse im nächsten Jahr noch eine Betonsanierung am Sprungturm vorgenommen werden. Dies bedeute, dass die neuen Geländer im kommenden Jahr bereits wieder abgenommen werden müssten, wenn man die unbedingt notwendigen Maßnahmen am Sprungturm schon jetzt ergreife. Es sei fraglich, ob dies Sinn mache. Das sei insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Sprungturm frühestens Ende Juli diesen Jahres wieder in Betrieb genommen und somit nur einen Monat lang genutzt werden könne. Daher werde es als ratsam erachtet, dass der Turm in diesem Jahr geschlossen bleibe und man eine Gesamtsanierung vornehme, die zum Beginn der Saison 2008 abgeschlossen sein werde. So könnten Mehrkosten und ein erhöhter Arbeitsaufwand vermieden werden. Die Verwaltung plädiere somit für Variante A) des Beschlussvorschlages. 

Herr Schütze führt aus, dass er beauftragt worden sei, den Sprungturm aufgrund der von ihm erkannten Sicherheitsmängel zu begutachten. Wichtigster Punkt sei, dass der gesamte Sprungturm entgegen der aktuell gültigen Norm horizontale Geländer habe. Das Sicherheitsrisiko bestehe darin, dass die Geländer übersteigbar seien. Darüber hinaus stünden die Geländerpfosten auf den 3 Meter-, 5 Meter- und 10-Meter-Plattformen zu weit auseinander und könnten die lt. DIN geforderten Horizontallasten somit nicht aufnehmen. Dies bedeute, dass die Geländer durchaus abbrechen könnten, wenn sich mehrere Menschen auf den Plattformen befänden und mit Wucht auf die Geländer prallten. Das Risiko der weiteren Nutzung des Sprungturmes liege beim Betreiber des Bades.  Es habe in der Vergangenheit bereits Unfälle in anderen Bädern gegeben, die zu einem Prozess und zu strafrechtlicher Verfolgung geführt hätten. Die Geländer im 3 Meter-, 5 Meter- und 10-Meter-Bereich müssten verändert werden. Darüber hinaus reichten die Auftrittsflächen der Leiter im oberen Bereich nicht aus. Die Leiter bestehe aus zwei Teilen. Der Aufstieg von 5 Meter auf 10 Meter habe lediglich eine Durchgangsbreite von 29 cm. Wenn es in diesem Bereich zu

Drängeleien komme, könne es schnell geschehen, dass eine Person vom Turm herabstürze. Fakt sei, dass auf jeder einzelnen Ebene Mängel bestünden, die aufgrund der DIN behoben werden müssten. Dies sei in seine Kostenschätzung mit eingeflossen.

Frau Niemann macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem Sprungturm um ein denkmalgeschütztes Bauwerk handele.  Für sie sei von Interesse, inwiefern Herr Schütze dies berücksichtigt habe. Darüber hinaus wolle sie daran erinnern, dass der Sprungturm schon seit sehr langer Zeit existiere und bislang sei es dort noch nie zu einem Unfall gekommen.

Herr Schütze erklärt, dass die besagte DIN seit dem Jahre 2004 rechtsgültig sei. Dies habe zur Folge, dass der Betreiber des Bades sofort zivil- und strafrechtlich haftbar zu machen sei. Für das Gericht sei nur entscheidend, ob es eine DIN gebe und ob diese eingehalten worden sei. Dies sei völlig unabhängig davon zu sehen, ob im Bereich des Sprungturms bisher jemals ein Unfall geschehen sei.  Fragen des Denkmalschutzes seien für ihn insofern auch nicht von Interesse. Der Denkmalschutzbehörde sei es freigestellt, die Haftung für den Turm zu übernehmen.

Herr Franke betont, die juristische Einschätzung von Herrn Schütze auf den ersten Blick nicht teilen zu können.  Wie sich dies bei eingehender Prüfung darstellen werde, bleibe abzuwarten. Er habe zumindest eine andere Auffassung, was den Charakter einer DIN anbelange. Man hätte jedoch bereits im Rahmen der Planungen  im Jahre 2002 erkennen müssen, dass horizontale Geländerstäbe problematisch seien.  Im gewerblichen Bereich seien diese bauordnungsrechtlich bereits seit Langem nicht mehr zulässig, da entsprechende Gefahren des Absturzes bestünden. Gleichwohl könne er die rechtliche Konsequenz, die Herr Schütze daraus ziehe, nicht uneingeschränkt teilen. Immerhin handele es sich bei dem Sprungturm um ein Bauwerk, welches über eine Baugenehmigung verfüge. Dass alte Bauten den Anforderungen der heutigen DIN häufig nicht genügten, werde insbesondere an den Häusern in der Helmstedter Altstadt deutlich, ohne dass damit ein Bewohnverbot einhergehen würde oder ein entsprechender Unfall zu einer strafrechtlichen Verfolgung führe. Seines Erachtens werde das Thema vom KSA etwas überzogen.  Es sei jedoch nachvollziehbar, dass der KSA ein Eigeninteresse daran habe, einen Schaden zu vermeiden und hier keinen Versicherungsschutz gewähren wolle. Das Überklettern der derzeit vorhandenen Geländer könne man seines Erachtens auch durch das Anbringen von Vertikalstreben und einer Verstärkung durch Plexiglas verhindern. Dies werde im Allgemeinen von Bauordnungsämtern auch aus gestalterischen Aspekten heraus toleriert. Letztendlich neige er der Variante A) zu. Sicher seien hier auch andere technische Möglichkeiten gegeben, die geringere Kosten verursachten. Man sollte die Maßnahme im nächsten Jahr also möglichst kostengünstig und der DIN entsprechend abarbeiten. Zuvor sollte nach preiswerteren  technischen Alternativlösungen gesucht werden.

Herr Nieß erklärt, dass die Vorschriften den Sprungturm betreffend im Jahre 2002 eingehalten worden seien.

Herr Schütze stimmt Herrn Franke dahin gehend zu, dass es sich bei der DIN um die untere Kategorie handele, die eingehalten werden müsse. Daher habe man sich auch dazu veranlasst gesehen, zu dem Turm Stellung zu nehmen. Man habe zwar entsprechende Überlegungen angestellt, um die Sanierungsmaßnahme so günstig wie möglich durchführen zu können, sei jedoch sehr in Zeitdruck gewesen. Plexiglas sei durchaus eine sehr günstige Variante. Es gebe hier auch verschiedene Möglichkeiten, über die man noch nachdenken müsse. Er rate ebenfalls an, die Sanierung nicht zu überstürzen. Diese sollte mit den hiesigen Behörden abgestimmt und in der kostengünstigsten Variante durchgeführt werden. Daher würde auch er für die Alternative A) des Beschlussvorschlages plädieren.

Herrn Rohm macht darauf aufmerksam, dass die zur Rede stehende DIN bereits im Jahre 2004 in Kraft getreten sei. Daher frage er sich, weshalb zwischenzeitlich nichts geschehen sei. Sicher sei es richtig, dass ein Ratsbeschluss aus dem Jahre 2002 existiere. Der beinhalte jedoch lediglich, dass aus finanziellen Gründen auf bestimmte Investitionen verzichtet werden solle. Da es hier aber um  sicherheitsrelevante Dinge gehe, hätte man seines Erachtens frühzeitig auf die DIN reagieren müssen. Dann hätte man die Probleme, vor denen man nun stehe, eher beseitigen können und der Turm müsste nun nicht gesperrt werden. Von den Besuchern des Bades müsse man jetzt viel Verständnis erwarten. Besonders bedauerlich sei jedoch, dass nicht einmal das 1-Meter-Brett und die 3-Meter-Plattform genutzt werden könnten. Wenn man hier eine Zwischenlösung finden könnte, würde das bereits ein wenig weiterhelfen. Auch er plädiere für die Variante A). Er halte es jedoch für ratsam, dass man bereits jetzt mit den Planungen beginne und nach alternativen, kostengünstigen Lösungen suche. Dann könne man im Anschluss an die Badesaison und vor Eintritt von Frost mit der Sanierung beginnen. Es müsse auch noch darüber diskutiert werden, wie man die dafür erforderlichen Mittel aufbringe.

Herr Nieß erklärt, dass man mit den Planungen durchaus schon beginnen könne. Die Planungskosten würden bei Weitem nicht so hoch ausfallen wie die Kosten der Gesamtmaßnahme. Da man das Projekt „Brücke“ bereits im diesjährigen Plan berücksichtigt habe, seien die Mittel auch vorhanden. Sie würden jedoch nicht in die Planung der Brücke einfließen, sondern in die des Turmes umgeleitet werden, da dies nun Priorität habe. Das 1-Meter-Sprungbrett könne noch umgestellt werden. Für die 3-Meter-Plattform gelte dies aufgrund der Bewertung des Statikers leider nicht. 

Auch Herr Viedt betont, dass man sich eher mit der zur Rede stehenden DIN hätte beschäftigen müssen. Da die Prüfung erst im April erfolgt sei, seien die Mängel zu spät festgestellt worden. Wäre dies eher geschehen, so hätte man die nun erforderlichen Arbeiten bereits im Winter ausführen können. Jetzt habe man keine Chance mehr, rechtzeitig darauf zu reagieren. 

Herr Nieß macht deutlich, dass der Beton der Sprunganlage im Jahr 2002 und im Jahr 2006 durch die MPA überprüft worden sei. Dies habe man als ausreichend erachtet, was die Prüfung der Standsicherheit des Turmes anbelange. Die MPA habe festgestellt, dass in den kommenden drei bis vier Jahren über eine Betonsanierung nachgedacht werden müsse. Man habe daraufhin ein Ingenieurbüro damit beauftragt, zu prüfen, welche Kosten man in die Betonsanierung des Sprungturmes investieren müsse. Diese Prüfung sei durch Herrn Schütze und einen Statiker erfolgt. In diesem Zusammenhang habe der Statiker die Geländer bemängelt unabhängig davon, dass diese nicht thematisiert gewesen seien. Nun seien die Sicherheitsrisiken jedoch festgestellt worden und dies dürfe man nicht ignorieren.

Herr Franke bemängelt, dass Potentiale innerhalb der Stadtverwaltung nicht genutzt und einzelne Fachbereiche offensichtlich nicht zusammenarbeiten würden. Immerhin seien in jeder Baugenehmigung der Stadt auch Auflagen im Hinblick auf Geländer enthalten. Man ziehe häufig externe Fachleute heran, was hohe Kosten verursache. Statt dessen müsse die Verwaltung ihre eigenen Kapazitäten stärker nutzen. Er wünsche sich für die Zukunft, dass eine Begehung der Bäder oder anderer Anlagen, die sich in ausgegliederten Gesellschaften der Stadt befänden, durch einen Bediensteten des Bauamtes erfolge.

Herr Junglas weist den Vorwurf der mangelhaften Zusammenarbeit zurück. Die Bauordnung halte sich sehr häufig im Waldbad auf.

Herr Rohm bittet um Erarbeitung eines Vorschlages, unter welchen Bedingungen man behelfsmäßig die 3-Meter-Plattform in Betrieb nehmen könne, ohne dass die Gesamtplanung

fertiggestellt sei und man mit der Sanierung beginne. Der Vorschlag sollte zur Sitzung des Verwaltungsausschusses in der kommenden Woche vorliegen. Die Nutzung der 3-Meter-Plattform erscheine ihm von Bedeutung, um einen kleinen Teil der Attraktivität des Waldbades erhalten zu können und es sei die Frage, wie man sich hier „über die Zeit retten könne“. Er bitte auch um Angabe der entsprechenden Kosten.

Herr Lehmann betont, dies zu begrüßen, zumal der Förderverein vor Kurzem ein neues Sprungbrett für den 3-Meter-Bereich angeschafft habe.

Herr Diedrich erinnert daran, dass der GUV bereits im Jahre 2002 einige Probleme m Bereich des Turmes festgestellt habe. So sei u. a. der Abstand bis zur Brücke nicht ausreichend. Diese Mängel stünden derzeit nicht zur Diskussion. Er frage daher an, ob sie inzwischen nicht mehr relevant seien.

Herr Nieß führt aus, dass der GUV im Jahre 2002 die Abstände von der 5-Meter-Plattform zur 3-Meter-Plattform und den Überhang von der 10-Meter-Plattform zur

5-Meter-Plattform bemängelt habe. Die Maße seien hier nicht ausreichend. Darüber hinaus sei die Beckenlänge etwas zu gering, um der 10-m-Plattform gerecht zu werden. Das Geländer auf der 5-m-Plattform habe der GUV ebenfalls als zu kurz erachtet. Um die Probleme so schnell wie möglich beseitigen zu können, habe man sich seinerzeit mit den zwei Versicherern in Verbindung gesetzt und gefragt, welche Maßnahmen unbedingt erforderlich seien, um diese Mängel zu beheben. Hierzu habe die Verlängerung des Geländers auf der 5-Meter-Plattform gehört, was schnell und kostengünstig erfolgen konnte. Eine bauliche Veränderung im Hinblick auf die Verlängerung des Beckens hingegen hätte entschieden zu hohe Kosten verursacht. Daher hätten die Versicherer die Auflage erteilt, dass die 5- und 10-Meter-Plattformen nur unter Aufsicht genutzt werden dürften und unter der Maßgabe, dass einzeln, mittig, nach vorne und ohne Anlauf gesprungen werde. Diese Verhaltensregeln würden seither auch eingehalten. Das nun festgestellte Risiko sei jedoch zu groß, als dass es auch auf diese Weise abgefangen werden könnte.

Herr Junglas rät an, dem Vorschlag von Herrn Rohm zu folgen und die Beschlussfassung dem Verwaltungsausschuss zu überlassen. Dann könnten die Fraktionen die Thematik noch einmal ausführlich beraten.

Herr Diedrich bittet nochmals darum, nach Alternativen zu suchen, welche die Nutzung der 3-Meter-Plattform ermöglichten.

Sodann beendet Herr Diedrich die Sitzung.

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