Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Sondergremium gem. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Neubildung der Stadt Helmstedt

Donnerstag, 11. Mai 2017 , 18:00 Uhr
Kleiner Saal der Rathausgaststätte, Rathaus Büddenstedt, Rathausplatz 1, 38372 Büddenstedt



TOP . Grußworte

Protokoll:

Der 1. stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde Büddenstedt, Heiko Jeglortz, begrüßt die Ratsmitglieder und bringt zum Ausdruck, dass er sich darüber freue, dass die erste gemeinsame Ratssitzung in Büddenstedt stattfindet.

Der Helmstedter Bürgermeister Wittich Schobert begrüßt ebenfalls alle Ratsmitglieder. Er stellt fest, dass Herr Friedrich Preuß das älteste anwesende Ratsmitglied ist. Nach dem NKomVG und dem Fusionsgesetz leitet das älteste und hierzu bereite Ratsmitglied die konstituierende Sitzung bis zur Wahl einer/eines Ratsvorsitzenden.

Sodann übergibt Bürgermeister Wittich Schobert Herrn Friedrich Preuß die Sitzungsleitung.

 
TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Preuß eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Preuß stellt die ordnungsgemäße Ladung des Sondergremiums fest. Er bittet Herrn Schulze, die Anwesenheit festzustellen. Im Anschluss daran stellt er fest, dass die Beschlussfähigkeit des Sondergremiums gegeben ist.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Engelke vertritt die Meinung, dass das Sondergremium nur über Angelegenheiten beraten und beschließen kann, die im § 4 des Fusionsgesetzes geregelt sind. Punkte wie Einwohnerfragestunde und Fragestunde des Rates seien nicht unbedingt durch die Regelungen des Fusionsgesetzes abgedeckt. Insbesondere gehe es ihm aber um den TOP 10 - Verlängerung des Übergangsmandates der Schwerbehindertenvertretung -. Aus seiner Sicht müssten die Räte der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt getrennt voneinander darüber abstimmen.

Herr Schobert bedankt sich für die Anfrage von Herrn Engelke. Für Herrn Schobert gebe es 2 Möglichkeiten, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Zum einen können beide Räte getrennt voneinander beraten und beschließen, wobei dann beide Gremien die gleichen Beschlüsse fassen müssen, damit diese wirksam werden. Er bringt in diesem Zusammenhang den Hinweis auf die Festlegung der Anzahl der Ratsmitglieder des neuen Rates der Stadt Helmstedt. Anderenfalls können aber auch beide Räte gemeinsam entsprechende Beschlüsse fassen, wie es nun im vorliegenden Fall praktiziert werden soll. 

Herr Engelke stellt den Antrag, den TOP 10 - Verlängerung des Übergangsmandates der Schwerbehindertenvertretung - von der Tagesordnung zu nehmen.

Herr Preuß lässt zunächst über diesen Antrag abstimmen. Der Antrag von Herrn Engelke wird mit 1 JA-Stimme bei 36 NEIN-Stimmen sowie 4 Enthaltungen abgelehnt.

Im Anschluss daran lässt Herr Preuß über die vorliegende Tagesordnung abstimmen. Diese wird einstimmig - bei einer Enthaltung - angenommen. Herr Preuß stellt die vorliegende Tagesordnung somit fest.

 
TOP 4 Wahl der/des Ratsvorsitzenden gem. § 61 Abs. 1 und § 67 NKomVG bzw. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Neubildung der Stadt Helmstedt, Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Zur Vorsitzenden des Sondergremiums wird Frau Elisabeth Heister-Neumann gewählt.



Protokoll:

Herr Romba gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Preuß bittet um Vorschläge für die Wahl zur/zum Ratsvorsitzenden.

Es wird Frau Heister-Neumann vorgeschlagen. Weitere Vorschläge gibt es nicht.

Sodann fasst das Sondergremium einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den nachfolgenden


TOP 5 Beschluss über die Vertretung des/der Ratsvorsitzenden gem. § 61 Abs. 1 und § 66 NKomVG bzw. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Neubildung der Stadt Helmstedt, Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Es wird folgende Stellvertretung der Ratsvorsitzenden bestimmt:

1. Stellvertretender Vorsitzender des Sondergremiums: Hans-Jürgen Schünemann
(38 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 3 Enthaltungen)

2. Stellvertretender Vorsitzender des Sondergremiums: Heiko Jeglortz
(39 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 2 Enthaltungen)



Protokoll:

Frau Schadebrodt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt.

Herr Strümpel schlägt Herrn Hans-Jürgen Schünemann als 1. Vertreter der Ratsvorsitzenden und Herrn Heiko Jeglortz als 2. Vertreter der Ratsvorsitzenden vor.

Frau Schadebrodt fragt, ob es richtig sei, 2 Stellvertreter zu benennen.

Herr Schobert antwortet, dass sowohl in der Geschäftsordnung der Stadt Helmstedt als auch in der Geschäftsordnung der Gemeinde Büddenstedt geregelt sei, dass 2 Stellvertreter gewählt werden können.

Herr Engelke merkt an, dass man zunächst darüber beschließen müsse, ob 2 Stellvertreter der Ratsvorsitzenden gewählt werden können.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst darüber abstimmen, ob 2 Stellvertreter der Ratsvorsitzenden gewählt werden sollen. Das Sondergremium bschließt einstimmig - bei einer Enthaltung -, dass 2 Stellvertreter gewählt werden.

Sodann lässt Frau Heister-Neumann über beide vorgeschlagenen Personen getrennt voneinander abstimmen.

Sodann fasst das Sondergremium den nachfolgenden


TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird jedoch kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 7 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Fragen von Ratsmitgliedern lagen nicht vor.

 
TOP 8 Bericht des Bürgermeisters der Stadt Helmstedt und des Verwaltungsleiters der Gemeinde Büddenstedt über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Herr Schobert berichtet von Gesprächen mit dem Niedersächsischen Innenministerium. Mit dem Beschluss der Fusion ist vom Land Niedersachsen in Aussicht gestellt worden, dass die neue Stadt Helmstedt eine kapitalisierte Bedarfszuweisung erhält. Als Grundlage dienen die Liquiditätskredite der beiden Gemeinden mit Stand vom 31.12.2016. Da die Liquiditätskredite zu diesem Zeitpunkt höher waren als zum 31.12.2015, kann man auh mit einer höheren kapitalisierten Bedarfszuweisung rechnen. Man rechne damit, dass man im Juni die genaue Höhe der kapitalisierten Bedarfszuweisung erfahre. Herr Schobert geht von einer Summe von rund 18 Mill. Euro aus.

Der Verwaltungsleiter der Gemeinde Büddenstedt, Thomas Bode, bedankt sich recht herzlich dafür, dass die erste Sitzung des Interimsrates in Büddenstedt stattfindet und bittet darum, dass sich alle Ratsmitglieder in das Goldene Buch der Gemeinde Büddenstedt eintragen.

 
TOP 9 Bildung des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Herr Winkelmann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann nimmt das Sondergremium zur Kenntnis, dass gemäß § 4 Abs. 4 des Gebietsänderungsvertrages der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt folgende Personen dem Interims-Verwaltungsausschuss angehören:

Mitglied1. Vertreter/in2. Vertreter/in
Alder, Joachim (SPD)Klimaschewski-Losch, Ina (SPD)
Niemann, Margrit (SPD)Schünemann, Hans-Jürgen (SPD)
Strümpel, Uwe (SPD)Gehrke, Michael (SPD)
Kalisch, Wolfgang (CDU)Heister-Neumann, Elisabeth (CDU)
Rosinski, Charitha (CDU)Romba, Christian (CDU)
Ryll, Martin (CDU)Viedt, Hans-Henning (CDU)
Waterkamp, Axel (AfD)Broughman, Stefan (AfD)
Doil, Hans-Joachim (Grüne)Winkelmann, Wilfried (Grüne)
Ide, Guido (FDP – Grundmandat)Schadebrodt, Petra
Jeglortz, Heiko (SPD)Zogbaum, Dirk (SPD)Heineck, Axel (SPD)
Jacobs, Henning (CDU)Cohn, Mike (UWGB)Altrock, Stephanie (CDU)
Cohn, Mike (UWGB – Grundmandat)


TOP 10 Verlängerung des Übergangsmandates der Schwerbehindertenvertretung

Beschluss:

Der § 8 Abs. 3 des Gebietsänderungsvertrages der Stadt Helmstedt mit der Gemeinde Büddenstedt wird dahingehend geändert, dass nach Neubildung der Stadt Helmstedt innerhalb von sechs Monaten eine neue Schwerbehindertenvertretung zu wählen ist.



Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Schobert erläutert, dass die Verwaltung der Stadt Helmstedt eine Schwerbehindertenvertretung hat, die Gemeinde Büddenstedt allerdings nicht. Es habe bereits eine gemeinsame Sitzung stattgefunden, an der auch schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Büddenstedt teilgenommen haben. Die Schwerbehindertenvertretung hat Gründe dargelegt, eine Änderung des Gebietsänderungsvertrages vorzunehmen. Die Verwaltungen teilen die Auffassung der Schwerbehindertenvertretung. Daher wird eine Änderung des Gebietsänderungsvertrages vorgeschlagen.

Sodann fasst das Sondergremium einstimmig den nachfolgenden


TOP 11 Bestimmung der Gemeindewahlleitung für die Kommunal- und Direktwahl am 24.09.2017

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beruft mit sofortiger Wirkung den Ersten Stadtrat Henning Konrad Otto zum Gemeindewahlleiter. Zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter wird der Verwaltungsleiter Thomas Bode berufen.



Protokoll:

Herr Waterkamp gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst das Sondergremium mit 40 JA-Stimmen bei 1 NEIN-Stimme den nachfolgenden


TOP 12 Festlegung der Wahlbereiche für die Kommunalwahlen am 24.09.2017

Beschluss:

Das Wahlgebiet der Stadt Helmstedt bildet einen Wahlbereich.

Im Anschluss an den Wahlgang bringt Herr Strümpel in einer persönlichen Erklärung zum Ausdruck, dass Herr Zogbaum die Gründe für 2 Wahlbereiche gut dargestellt hat. Allerdings war der SPD-Fraktion klar, dass sie mit ihrer Meinung keine Aussicht auf Erfolg hat. Daher habe man sich enthalten.  



Protokoll:

Herr Dinter gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Zogbaum stellt fest, dass die Fusion in einem Rekordtempo vollzogen wurde. Auf das Ergebnis könne man stolz sein. Er dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Verwaltungen, aber auch allen Ratsmitgliedern. Die Fusion müsse nun mit Leben erfüllt werden. In allen Gesprächen und Verhandlungen wurde immer wieder betont, dass man auf Augenhöhe agiere. Bei der Vorlage 74/2017 - Festlegung der Wahlbereiche für die Kommunalwahlen am 24.09.2017 - verlasse man aus Sicht der SPD-Fraktion nun allerdings den Grundsatz der Augenhöhe. Man sei stets davon ausgegangen, dass die neuen Ortsteile Büddenstedt, Offleben sowie Reinsdorf und Hohnsleben mit einem Teil der Stadt Helmstedt einen Wahlbereich bilden. Nun beabsichtige man, dass die beiden bisherigen Wahlbereiche zusammen gefasst werden sollen. Somit habe kein Kandidat aus den neuen Ortsteilen die Chance, mit seinen persönlichen Stimmen in den Stadtrat zu kommen. Man sei auf einen entsprechenden Listenplatz angewiesen. Sehr viele Bürger aus der Gemeinde Büddenstedt seien grundsätzlich für die Fusion und auch positiv gestimmt, was die Zukunft betrifft. Allerdings komme bei der ersten Kommunalwahl das Gefühl auf, nicht ernst genommen und abgehängt zu werden. Herr Zogbaum bringt Verständnis für die kleineren Parteien auf. Allerdings sei dies bei der CDU nicht so. Hier denke man nur an den eigenen Vorteil und nicht unbedingt an die neuen Bürger der Stadt Helmstedt. Die SPD-Fraktion sei für Augenhöhe und stellt den Antrag, dass für das Wahlgebiet der Stadt Helmstedt 2 Wahlbereiche gebildet werden. In der Vorlage habe man eine Aufteilung in 2 Wahlbereiche angedacht. Allerdings habe diese Einteilung mit den geografischen Gegebenheiten in der neuen Stadt Helmstedt nichts zu tun. Barmke und Emmerstedt liegen im Nordwesten und die neuen Ortsteile Büddenstedt, Offleben, Reinsdorf und Hohnsleben liegen südlich der Stadt. Alle Ortsteile in einen Wahlbereich zu bringen bedeute, dass die Kernstadt gestärkt und die Ortsteile geschwächt werden sollen. Falls der Antrag für 2 Wahlbereiche eine Mehrheit finde, stellt die SPD-Fraktion den Antrag, dass es zu einer Neuaufteilung der Wahlbereiche komme. Die Wahlbezirke 4 (Büddenstedt) und 5 (Offleben) werden in den Wahlbereich 2 verschoben, als Ausgleich wird der Wahlbezirk 17 (JFBZ) in den Wahlbereich 1 geschoben. Der Tausch habe einen weiteren Vorteil. Die Anzahl der Wahlberechtigten in beiden Wahlbereichen wäre annähernd gleich.

Herr Waterkamp spricht sich im Namen seiner Fraktion für einen Wahlbereich aus. Man sollte keine Grenze durch das Stadtgebiet ziehen. Die Parteien können bei der Listenaufstellung berücksichtigen, dass ausreichend Kandidaten aus den Ortsteilen Berücksichtigung finden.

Herr Preuß spricht sich ebenfalls für einen Wahlbereich aus. Bei der Eingemeindung von Barmke und Emmerstedt im Jahr 1974 gab es sogar 3 Wahlbereiche. Die Kandidaten aus den Ortsteilen hatten es seinerzeit sehr schwierig, gegen die Kandidaten der Stadt anzutreten. Es komme auf die Solidarität der Parteien bei der Listenaufstellung an. Er vertritt zudem die Meinung, dass es auf kommunaler Ebene keine Parteien, sondern nur die Kandidaten geben sollte.

Frau Schadebrodt erklärt, dass sich auch die FDP-Fraktion für einen Wahlbereich ausspricht. Die Verwaltungen beider Kommunen hätten in der Beschlussvorlage sehr detailliert und sehr gut nachvollziehbar die Vorteile im Einzelnen dargestellt. Sie finde einen Wahlbereich insgesamt wesentlich demokratischer und aus Wählersicht auch viel verständlicher. Der Anteil an kleineren Parteien sei in der Vergangenheit angestiegen. Für kleinere Parteien sei es wesentlicher einfacher, nur eine Liste in einem Wahlbereich aufzustellen. Bei 2 Wahlbereichen gebe es aus ihrer Sicht auch keine gerechte Aufteilung, die alle Gebiete gleichmäßig berücksichtige.

Herr Schobert geht auf die Worte von Herrn Zogbaum ein. Er stellt klar, dass in den Fusionsgesprächen nicht über die Anzahl der Wahlbereiche gesprochen wurde. Die These, dass dörfliche Kandidaten geringere Chancen hätten, widerlegt er dadurch, dass rund ein Drittel der aktuellen Ratsmitglieder aus den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke kommen. Darüberhinaus weiß er aus Gesprächen mit Bürgern, dass diese verärgert darüber sind, dass es überhaupt Listen gebe. So kommen Personen über eine Liste in den Rat, die lediglich 30 Stimmen bekommen hätten, anderen Personen, die 200 persönliche Stimmen erhalten haben, gelänge dies dann nicht. Die Kandidaten in den Ortsteilen profitieren auch von der höheren Wahlbeteiligung in den Ortsteilen. 

Herr Kahl bringt für die UWG Büddenstedt zum Ausdruck, dass auch sie für einen Wahlbereich stimmen werden. Es gebe nichts Demokratischeres als die Tatsache, dass jeder Bürger jeden Kandidaten wählen kann.

Frau Heister-Neumann lässt zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Der Antrag wird mit 25 NEIN-Stimmen bei 16 JA-Stimmen abgelehnt.

Sodann fasst das Sondergremium mit 25 JA-Stimmen bei 16 Enthaltungen den nachfolgenden


TOP 13 Bekanntgaben

Protokoll:

Herr Schobert gibt bekannt, dass ca. 60 Personen die Ratssitzung im Internet verfolgt haben.

 
TOP 14 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird jedoch kein Gebrauch gemacht.

Sodann beendet die Vorsitzende Elisabeth Heister-Neumann um 19:25 Uhr die Sitzung.

 

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