Städtebaulicher Vertrag zwischen Stadt und Landkreis Helmstedt zur Einrichtung des Gewerbegebietes Barmke Autobahn
Beschluss:
1. Dem Abschluss des in der Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung des Gewerbegebietes Barmke mit dem Landkreis Helmstedt wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt erforderlichenfalls geringfügige Änderungen in Absprache mit dem Landkreis vorzunehmen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage. Herr Schobert erläutert die Vorlage ausgiebig. Er ergänzt, dass bereits Untersuchungen bezüglich der verkehrlichen Belastung laufen. Diese Verkehrsuntersuchung soll einen planungsmäßigen Aufschluss darüber bringen, mit welchen verkehrlichen Veränderungen zu rechnen sei. Es kann sich dabei allerdings nur um eine Prognose handeln. Darüberhinaus wurde ein Auftrag für die naturfachliche Untersuchung erteilt. Diese Untersuchung wird ca. ein Jahr in Anspruch nehmen. Es wurden Verhandlungen mit dem Flächeneigentümer, mit dem Landkreis Helmstedt, geführt. Es wurde vereinbart, dass der Landkreis Helmstedt die Federführung bei der Planung des Gewerbegebietes Buschhaus und im Gegenzug die Stadt Helmstedt die Federführung beim Gewerbegebiet Barmke übernimmt. Die wesentlichen Grundzüge des Vertrages beinhalten die Situation, dass die Stadt Helmstedt die Bauleitplanung und auch die Aufstellung des Bebauungsplanes vorantreibt. Es werden Aussagen über die Verkaufspreise getroffen. Es wird darüberhinaus festgelegt, dass die Stadt Helmstedt im Jahr 2018 Eigentümer von 50 % der Flächen wird. Er verteilt die vorläufige Zeitschiene für das Gewerbegebiet Barmke. (Anmerkung zum Protokoll: Diese ist im RIS unter I006/17 hinterlegt.) Zudem infomiert er über den aktuellen Stand der Verkaufsplanungen im Gewerbegebiet Neue Breite. Man könne festhalten, dass fast alle Flächen vergeben sind. Frau Klimaschewski-Losch fragt, um welche Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2 im Absatz 3 der Vorlage es sich handelt. Herr Schobert sagt zu, dass Frau Klimaschewski-Losch einen entsprechenden Auszug erhält. Frau Klimaschewski-Losch fragt, welche Änderungen auf Seite 2 Absatz 6 der Vorlage gemeint sein können. Herr Schobert antwortet, dass dies lediglich redaktionelle Änderungen wie z. B. Rechtschreibfehler sein können. Frau Klimaschewski-Losch fragt, ob die Erschließungskosten der Maßnahme förderfähig sind (Seite 2 Absatz 8 der Vorlage). Herr Schobert antwortet, dass man erst von einer Förderung ausgehen könne, wenn man auch einen Förderbescheid vorliegen habe. In Vorgesprächen mit dem Wirtschaftsministerium wurde eine Förderung in Aussicht gestellt. Sollte es zu keiner Förderung kommen, so erhöhe sich die Summe, die die Stadt Helmstedt aufwenden müsse. Herr Kramer bittet um Erläuterungen der Absätze 8 und 9 auf Seite 3 der Vorlage. Herr Schobert erläutert, dass zunächst ein Kostenrahmen geschätzt wird. Aufgrund dieser Schätzung bekommen Stadt und Landkreis eine entsprechende Förderung vom Land. Sollten nun wesentlich mehr Einnahmen erzielt werden als geplant und dadurch insgesamt ein Überschuss erzielt werden, dann bekäme das Land seine überbezahlten Fördermittel zurück. Herr Stanke fragt zu Seite 3 Absatz 6, warum die Stadt komplett in Vorleistung der Erschließungskosten tritt. Herr Schobert antwortet, dass die Stadt Helmstedt erster Nutznießer des Gewerbegebietes und der daraus erzielten Gewinne (z. B. Steuereinnahmen) sei und daher auch in Vorleistung trete. Herr Stanke fragt zu Seite 3 Absatz 10, ob es nicht sinnvoller sei, die Flächen, die nach 10 Jahren noch nicht veräußert worden sind, wieder zurück zu bauen - unter Kostenteilung Stadt und Landkreis - und sie wieder der Landwirtschaft zuzuführen. Herr Schobert antwortet, dass es eine Verhandlungssache zwischen den Vertragspartnern Stadt und Landkreis sei, was mit den nicht veräußerten Flächen passiere. Eine solche Regelung könne man zu gegebener Zeit durchaus diskutieren. Herr Seidel fragt, welchen Einfluß der Ortsrat Barmke und auch die Stadt Helmstedt habe, welche Unternehmen sich in dem Gebiet ansiedeln und wie groß die Verkaufsgrundstücke sind. Herr Schobert antwortet, dass man im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Einfluß nehmen kann. Vorher sei dies allerdings nicht möglich. Durch die Regelungen im Bebauungsplan entscheiden daher schon die politischen Gremien, welche Unternehmen sich in dem Gebiet ansiedeln können. Der Landkreis hingegen habe keine Einflußmöglichkeiten mehr. Die Kaufverträge mit den Ansiedlungswilligen werde dann auch die Stadt schließen. Daher habe man dann auch noch weitere Einflußmöglichkeiten. Herr Kramer fragt, was passiert, wenn man keine 80prozentige Förderung erhalte, obwohl man dies zum aktuellen Zeitpunkt einplane. Herr Schobert antwortet, dass man dann erneut in die politische Beratung gehen müsse. Aktuell werde man mit den Zahlen, die vorliegen, planen und entsprechende Ansätze in die jeweiligen Haushalte einstellen. Frau Klimaschewski-Losch legt Wert darauf, dass die Hecken im Plangebiet erhalten werden müssen (siehe § 3 Ziff. 2 a des Vertrages). Herr Kramer fragt zu § 3 Ziff. 2 b des Vertrages, ob es eine konkrete Planung einer Straßenverbindung nach Mariental gebe. Wenn nein, dann sollte man die damalige Planung ändern und die Straße streichen. Herr Schobert antwortet, dass es für das Gebiet bereits seit vielen Jahren einen gültigen Flächennutzungsplan gibt. Daher müsse man bei der Planung auch eine evtl. Trasse für eine Straßenverbindung berücksichtigen, auch wenn es z. Zt. sehr unwahrscheinlich sei, dass jemals dort eine Straße gebaut wird. Er werde sich zu dieser Thematik noch einmal erkundigen und Herrn Kramer antworten. Herr Kramer geht auf einen Zeitungsartikel ein. Dort war zu entnehmen, dass die Landesregierung auf die Parkplatznot an der BAB 2 reagieren will und 600 Parkplätze errichten möchte. Er fragt, ob sich die Landesregierung auch schon beim Landkreis oder bei der Stadt gemeldet habe, um Parkplätze bei der Entwicklung des Gewerbegebietes einzuplanen. Herr Schobert antwortet, dass es keine Anfrage gibt. Sollte es eine Anfrage geben, werde man diese auch abschlägig entscheiden. Ziel des Gewerbegebietes sei es, Arbeitsplätze zu schaffen und Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen. Beides könne durch Parkplätze nicht erreicht werden. Frau Klimaschewski-Losch gibt abschließend ein allgemeines Statement ab. Ihre Fraktion habe sich im gesamten Verfahren stets positiv geäußert. Im Verfahren könne man jederzeit Fragen stellen, im Bebauungsplanverfahren könne man auch als Ortsrat Einfluß nehmen. Alle Fragen sind aktuell beantwortet und daher werde die SPD-Fraktion dem Städtebaulichen Vertrag zustimmen. Der Ortsbürgermeister macht deutlich, dass es zunächst wichtig sei, dass sämtliche Gutachten eingeholt werden, um sich ein abschließendes Bild machen zu können. Der Städtebauliche Vertrag sei als solches richtig und wichtig. Die Stadt und somit auch der Ortsrat halten das Heft des Handelns somit weiterhin in der Hand. Sodann fasst der Ortsrat Barmke mit 5 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen den nachfolgenden Empfehlungs-
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