Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 14. Dezember 2016 , 17:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem die Ortsratsmitglieder keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt der Ortsbürgermeister die Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTE 355 "Neue Breite Nord", 2. Aenderung - Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) -

Beschluss:

1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. OTE 355 "Neue Breite Nord" (2. Änderung) und dem Entwurf der Begründung wird in der beratenen Fassung zugestimmmt.

2. Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. OTE 355 "Neue Breite Nord" (2. Änderung) soll mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt werden.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Otto berichtet zu der erneut vorgelegten Vorlage, dass es nur einen Anlass zur Neuauslegung dieses Bebauungsplanes gebe. In der Vergangenheit habe es im Zusammenhang mit Ansiedlungen vermehrt den Wunsch gegeben, bauliche Nebenanlagen, wie z.B. Werbeanlagen oder aber auch Trafostationen, im Straßenbegleitgrün aufstellen zu dürfen. Dies sei aber nach der derzeitig geltenden Rechtslage des bestehenden Bebauungsplanes unzulässig. Dies sei allerdings ungewollt unzulässig, denn man habe seinerzeit die Festsetzungen im Bebauungsplan in dieser Hinsicht getroffen, weil man von der Rechtsvorschrift, dass in einem Streifen von 20 m neben klassifizierten Straßen derartige Anbauten unzulässig seien, ausgegangen sei. Das sei damals im Bebauungsplan für das gesamte Plangebiet so übernommen worden. An der Bundesstraße sei es gesetzlich zwingend und man müsste die Vorgabe übernehmen, aber innerhalb des Gewerbegebietes sei dies nicht erforderlich. Nun liege ein konkretes Bauvorhaben vor, wo eine Trafostation in das Straßenbegleitgrün gesetzt werden solle, weil die geplanten Baulichkeiten auf dem Grundstück ansonsten kaum umsetzbar wären. Diese Situation habe die Verwaltung zum Anlass genommen, die Änderung vorzusehen und im Zuge dessen sollen die 2 bereits bekannten redaktionellen Fehler, die seinerzeit bei der 1. Änderung des ursprünglichen Bebauungsplanes im Jahr 2004 gemacht worden seien, auf diese Weise korrigiert werden. Mit dieser Änderung sollen zukünftig Nebenanlagen, wie z.B. Werbeanlagen, Werbeschilder oder auch Trafohäuschen, zwischen den Anpflanzungen zulässig werden.

Herr Alder macht darauf aufmerksam, dass die Neue Breite durch die beidseitigen Baumpflanzungen einen Alleecharakter habe und der Ortsrat nach eingehender Beratung zwischen diesen Bäumen keine Werbeanlagen haben möchte.

Herr Otto antwortet, dass das Verfahren zur Änderung nun in Gang gesetzt wurde und der Einwand des Ortsrates, auf der Neuen Breite derartige bauliche Nebenanlagen auszuschließen, könnte in den Text mit  eingearbeitet werden. Dies stehe aber dem konkreten  Ansinnen nicht entgegen.

Nach kurzer Aussprache bemängeln die Ortsratsmitglieder, dass die angesprochene Fläche für das Trafohäuschen in den Skizzen der Vorlage nicht eingezeichnet gewesen sei.

Herr Otto antwortet, dass die vorliegenden Skizzen Auszüge aus dem Bebauungsplan seien und es hier um eine generelle Handhabung gehe. Die Fläche für das Trafohäuschen sei nur der Anlass für den Änderungsvorschlag gewesen. In den letzten Jahren habe es immer wieder Fragen von Unternehmen dazu gegeben, die sich dort ansiedeln wollten oder auch angesiedelt haben, die mit dieser Festsetzung nicht zufrieden waren, was auch nachvollziehbar sei. Diese Regelung sei auch für ein Gewerbegebiet nicht üblich.

In diesem Zusammenhang regt Frau Schrader noch an, für Beratungen zu einem Bebauungsplan auch den Ursprungsplan mit zu übersenden.

Herr Otto äußert dazu, die Verwaltung sei davon ausgegangen, dass es bei so marginalen und von jedermann nachvollziehbaren Änderungen keine Nachfragen geben könne. Mit dem Ausschluss von baulichen Nebenanlagen an der Neuen Breite könne er nun nachvollziehen, worum es den Ortsratsmitgliedern gehe. Abschließend bittet er die Ortsratsmitglieder, bei zukünftigen Unklarheiten oder fehlenden Plänen um einen kurzen klärenden Anruf in der Verwaltung.

Abschließend hält der Ortsbürgermeister fest, dass sich der Ortsrat einvernehmlich dafür ausgesprochen habe, die Zulassung von baulichen Anlagen im Sinne von § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in den nicht überbaubaren Flächen entlang der Verkehrsflächen nicht für die überbaubaren Flächen entlang der Gemeindestraße "Zur Neuen Breite" gelten lasse.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 6 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - 4. Aenderung der Abwassergebührensatzung

Beschluss:

Die 4. Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung vom 01.01.2013 wird in der anliegenden Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Die Schmutzwassergebühren werden auf 2,49 Euro/m³ und die Niederschlagswassergebühren auf 5,28 Euro/10 m² festgesetzt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Otto kurz erläutert.

Ergänzend fügt er hinzu, dass in der Abwassergebührenberechnung zukünftig das richtige Berechnungsmaß erreicht sein werde und eine Kostensenkung dann nicht mehr möglich sei. Folglich sollte die Stadt Helmstedt dazu übergehen, nur alle 3 Jahre neue Festsetzungen vorzunehmen, wie es das Gesetz auch nur vorsehe. Damit sei auch eine Kostenersparnis verbunden, denn die jährliche Gebührenfestsetzung habe zur Folge, dass nicht nur der Rat neu beschließen müsse, sondern dass auch die Gebührenbescheide ausgedruckt und versandt werden müssen, was ebenso ein erheblicher Kostenfaktor sei, der wiederum in die Gebührenberechnung einfließe. Abschließend fügt er hinzu, dass die Stadt Helmstedt im Vergleich zu den Gemeinden im und außerhalb des Landkreises Helmstedt sehr günstige Abwassergebühren ausgewiesen habe.

Herr Preuß äußert, dass er sehr froh darüber sei, die Abwasserentsorgung wieder in städtischer Hand zu wissen, denn dieses sei eine Aufgabe der Kommune und gehöre seiner Meinung nach nicht in die Privatwirtschaft.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-



TOP 7 Bekanntgaben  
TOP 7.1 Erneuerung der Dorfbegrüßungsschilder im Rahmen des Dorferneuerungsplans

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet zur Erneuerung der Dorfbegrüßungsschilder, dass sich kein Maler mehr bereit erklärt habe, diese Schilder anzufertigen. Daher sei eine neue Möglichkeit gefunden worden, Schilder in Aluminium mit Holzrahmen herstellen zu lassen, die sich mit Hilfe von Fotografien und von der Gestaltung her an die bisherigen Schilder anpassen lassen.

Anschließend werden Abbildungen einer möglichen Beschilderung gezeigt, die der Ortsbürgermeister zur Diskussion stellt.

Anmerkung:
Die Abbildungen einer möglichen Beschilderung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Herr Alder weist darauf hin, dass die gezeigten Fotos der Schilder nur der Gesamtanschauung dienen, sie können auch beliebig ersetzt werden. Die dafür in Frage kommenden Fotos könnten vom ehemaligen Ratsmitglied Herbert Rohm erstellt und anschließend vom Ortsrat oder gemeinsam mit den Bürgern ausgewählt werden. Dies seien aber Details, die noch zu einem späteren Zeitpunkt ausgewählt werden können. Der Ortsrat müsse sich in dieser Sitzung nur über die Gestaltung einig sein, da die Schilder wegen der restlichen Haushaltsmittel noch in diesem Jahr in Auftrag gegeben werden müssen.

Anschließend findet eine Aussprache der Ortsratsmitglieder über Größe, Rahmen, Schriftzüge und Gestaltung sowie die Auswahl von Fotos statt.

Frau Schrader berichtet, dass eine Bürgerin bei ihr anfragte, ob sie eines der alten Dorfbegrüßungsschilder, auch gegen einen geringen Betrag, bekommen könne, bevor diese vernichtet werden, worauf der Ortsbürgermeister antwortet, dass dies kein Problem sein dürfte.

Auf Nachfrage von Herrn Alder nach einer Kostenkalkulation antwortet der Ortsbürgermeister, dass diese von der Verwaltung noch nicht fertig erstellt worden sei, aber die Haushaltsmittel für die vorgestellte Schildervariante ausreichen werden.

Abschließend spricht sich der Ortsrat Emmerstedt einstimmig für die Gestaltung der in der Anlage dargestellten Form der Dorfbegrüßungsschilder (Holzrahmen mit Aluminiumschild) aus.


TOP 8 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 8.1 Einmündung Neue Siedlung / Hauptstraße

Protokoll:

In der Einwohnerfragestunde der letzten Ortsratssitzung hat ein Einwohner erneut auf die Problematik der Einmündung Neue Siedlung / Hauptstraße aufmerksam gemacht, wo die Sicht durch parkende Autos erschwert bzw. genommen wird. Der parkfreie 5-Meter-Bereich an Einmündungen werde nicht eingehalten.

Antwort der Verwaltung:

Als Zwischennachricht kann mitgeteilt werden, dass die Politessen die Problematik zum Teil beobachtet haben. Es ist aber nicht durchgängig so, dass dort innerhalb der 5 m Sperrzone geparkt wird. Sollte die geschilderte Situation allerdings von den Politessen vorgefunden werden, wird auch eine Verwarnung erfolgen.

 
TOP 8.2 Vorfahrtsituation vor der Lohenschänke

Protokoll:

In der Einwohnerfragestunde der letzten Ortsratssitzung hat ein Einwohner auf die schwierige Verkehrssituation an der Leineweberstraße / Ecke Sportplatzstraße, direkt vor der Lohenschänke, aufmerksam gemacht und um Klärung gebeten, wie dort die Vorfahrtverhältnisse seien.

Antwort der Verwaltung:

Es handelt sich um eine Tempo-30-Zone, wo rechts vor links gilt und zusätzliche Beschilderungen grundsätzlich nicht üblich und auch nicht zulässig sind.

 
TOP 8.3 Sachstand Ausbau Hauptstraße

Protokoll:

In der letzten Ortsratssitzung hat Herr Alder in Anbetracht der noch nicht geänderten Querungshilfe am Evers-Platz um Übersendung des Sanierungsplanes der Hauptstraße gebeten, welcher den Emmerstedtern in einer Sitzung vorgestellt wurde.

Anschließend hat der Ortsrat Emmerstedt um Überprüfung aller Querungshilfen auf der Hauptstraße gebeten, ob sie auch entsprechend des vorgestellten Sanierungsplanes umgebaut wurden.

Antwort der Verwaltung:

Der entsprechende Plan ist der Antwort als Anlage beigefügt.

Im Rahmen der Dorferneuerung waren ursprünglich die Ertüchtigung der zwei vorhandenen Querungshilfen, der Neubau zweier weiterer Querungshilfen und eine Querungshilfe – besonders für Radfahrer – am östlichen Ortseingang geplant. Und hierfür sollten auch Fördermittel beantragt werden. Diese Planung ist im Rahmen einer Bürgerversammlung und im Ortsrat im September 2015 vorgestellt worden.

Da die Sanierung der Hauptstraße durch das Landesamt erfolgt, gab es konkrete Absprachen im Vorfeld der Maßnahme. Hier wurde entschieden, dass die Situation am Ortseingang vom Land vollständig finanziert wird. Für die Querungshilfe am Evers-Platz gab es eine Vorplanung für eine breitere Querungshilfe, die Eingriffe in die benachbarte Platzgestaltung mit entsprechend hohen Kosten nach sich ziehen würde. Das Land hat an dieser Stelle die Finanzierung nicht übernommen, eine Beantragung im Rahmen der Dorferneuerung war aufgrund des neuen Stichtages nicht möglich, da die Arbeiten an der gesamten Hauptstraße dadurch massiv verzögert worden wären.

Da das Land keine Notwendigkeit sah, die vorhandenen Querungshilfen im Rahmen der Straßensanierung von sich aus zu ertüchtigen, sind diese beiden Querungshilfen unberührt geblieben.

Die geplanten zwei neuen Querungshilfen werden 2017 durch ein Klebeverfahren nachträglich aufgesetzt. Da die Kosten hierfür die Mindestfördersumme deutlich unterschreitet, wird diese Maßnahme durch die Stadt Helmstedt finanziert.


TOP 8.4 Sachstandsbericht Außengelände Kindergarten Emmerstedt

Protokoll:

Frau Schrader hat in der letzten Ortsratssitzung zum Sachstandsbericht Außengelände Kindergarten Emmerstedt als Angehörige des Fördervereins angemerkt, dass an dem Klettergerüst, welches aus Seilen bestehe, diese ausgerissen seien und um Reparatur gebeten.

Antwort der Verwaltung:

Das Klettergerüst war in der Tat für einen oder zwei Tage gesperrt, weil sich eine Mutter, die das Drahtseil hielt, gelöst hatte. Der Hausmeister hat es aber sehr zeitnah reparieren können, so dass das Klettergerüst wieder in Betrieb genommen werden konnte.

 
TOP 8.5 Herrichtung von Gräbern nach Trauerfeiern an Samstagen auf den städtischen Friedhöfen

Protokoll:

Herr Reisewitz hat in der letzten Ortsratssitzung von einem Hinterbliebenen berichtet, der schilderte, dass nach der Trauerfeier seiner verstorbene Ehefrau an einem Samstag die Blumengebinde nicht am Urnenhain abgelegt, sondern nur in eine Ecke der Trauerhalle geschoben wurden. Am darauffolgenden Montag seien die Blumen, Gestecke und Kränze dann ordnungsgemäß platziert worden. Er fragt nun an, ob es üblich sei, die Blumengebinde nach Trauerfeiern an Samstagen nur zwischen zu lagern und erst am folgenden Werktag den Urnenhain zu bestücken.

Antwort der Verwaltung:

Grundsätzlich ist diese Verfahrensweise nicht üblich. In dem Fall der betreffenden Trauerfeier fand diese an einem Samstag statt. Da es sich hierbei nur um eine Trauerfeier ohne anschließende Beisetzung handelte, wurde sie vollständig durch den von den Angehörigen beauftragten Bestatter durchgeführt. Dessen Aufgabe umfasste auch das Auf- und Absperren der Kapelle, Ein- und Ausschalten der Elektrik, etc. Städtisches Personal war daher zu der Trauerfeier nicht anwesend, zumal es sich bei einem Samstag um keinen regulären Arbeitstag handelt und hier sonst nur zusätzliche Kosten entstanden wären. Es handelt sich hierbei insgesamt um eine seit vielen Jahren übliche Verfahrensweise. In diesen (seltenen) Fällen war es bisher üblich, dass die Bestatter nach den Trauerfeiern den Blumenschmuck an den jeweiligen Grabstellen oder Gedenksteinen ablegen. Warum dies in dem betreffenden Fall der Bestatter nicht tat, ist der Verwaltung nicht bekannt. Auch wurde von ihm im Vorfeld kein Personal für diese Dienstleistung angefordert.

Mit dem Ehemann der Verstorbenen wurde der Sachverhalt bereits besprochen und geklärt.

 
TOP 8.6 Fußwegsanierung der Straße "Am Lehberge"

Protokoll:

Herr Dobers hat in der letzten Ortsratssitzung zur Sanierung der Straße "Am Lehberge" angefragt, ob der Fußweg auf der gesamten Länge, oder nur der seinerzeit noch nicht sanierte Teilbereich erneuert werde. Auf der Seite der Schule sei der Fußweg durchgängig mit Pflastersteinen hergestellt worden, wobei die gegenüberliegende Seite nur aus Stückwerk mit Pflastersteinen und Teerbelag bestehe.

Antwort der Verwaltung:

Sowohl auf der Schulseite als auch auf der gegenüberliegenden Seite sind die Fußwege ein Stückwerk aus Asphalt und Pflastersteinen.

Im Rahmen der Dorferneuerung ist 2016 die Sanierung der gesamten Fußwege "Am Lehberge" beantragt und auch genehmigt worden. Da die Avacon an gleicher Stelle im kommenden Jahr Leitungsarbeiten durchführen wird, wird auch die Sanierungsmaßnahme im Jahr 2017 erfolgen. Nach Abschluss der Maßnahme werden beide Gehwegseiten vollständig gepflastert sein.

 
TOP 8.7 Asphaltschäden auf der Fasanenstraße

Protokoll:

In der Einwohnerfragestunde der letzten Ortsratssitzung hat ein Anwohner der Fasanenstraße berichtet, dass diese Straße kurz nach Fertigstellung mit Asphalt vor ca. 30 Jahren durch die Avacon für die Verlegung von Gasleitungen wieder aufgeschnitten wurde. Die damalige Reparatur dieser Einschnitte mit den dazugehörenden Querungen zur anderen Straßenseite habe bis zu diesem Frühjahr gehalten. Durch die Sanierung der Hauptstraße wurde nun der Busverkehr über die Fasanenstraße umgeleitet und durch die Busse haben sich jetzt alle Querungen abgesenkt. Er fragt an, ob die Schäden der Straße im Zuge der Gesamtmaßnahme beseitigt werden.

Antwort der Verwaltung:

Die Fasanenstraße ist ohne Einschränkung für den öffentlichen Verkehr geeignet und entsprechend gewidmet. Den Verkehr im Zuge einer Baumaßnahme im Zusammenspiel des öffentlich gewidmeten Straßennetzes umleiten zu können, entspricht dem Sinn einer lebendigen und benutzbaren Infrastruktur. Auch das Herstellen von Oberflächenschnitten im Zuge von Aufbrüchen oder Querschlägen gehört in den Bereich einer ordnungsgemäßen Straßennutzung. Sollte eine Veränderung der Verkehrsbelastung Risse oder Setzungen in einer mehrere Jahrzehnte alten Straße hervorrufen, ist dies in aller Regel weder dem Erbauer der Straße noch dem Versorgungsunternehmen noch dem Veranlasser einer regulären Straßensanierungsmaßnahme anzulasten. Die Verwaltung wird die Situation kurzfristig überprüfen und im Bedarfsfalle im Zuge regelmäßiger Straßenreparaturen Abhilfe schaffen.

 
TOP 8.8 Eckgrundstück Ziegelstraße / Ecke Kiefernweg

Protokoll:

In der Einwohnerfragestunde der letzten Ortsratssitzung hat ein Anwohner des Windmühlenberges von dem Eckgrundstück Ziegelstraße / Ecke Kiefernweg am Windmühlenberg, welches als Parkplatz genutzt werde, berichtet, dass dort Risse in der Asphaltdecke vorhanden seien und fragt an, ob dort noch Reparaturen vorgenommen werden oder ob dort anderen Vorhaben geplant seien.

Antwort der Verwaltung:

Das genannte Eckgrundstück wird als Parkplatz genutzt. Ein zwischenzeitlich vorgeschlagener Verkauf der Fläche an benachbarte Anlieger wurde mangels Interesse nicht weiter verfolgt. Der Zustand der Oberfläche ist etwas rauer als derjenige der benachbarten, optisch deutlich abgegrenzter Flächen von Gehweg und Fahrbahn. Es liegt eine starke Rissbildung vor, die aber insgesamt die Nutzbarkeit als Nebenfläche nicht stärker beeinträchtigt als z. B. eine Natursteinpflasterung mit ebenfalls stark ausgeprägten Fugen. Aus Sicht der Verwaltung entspricht die für den Nutzer deutlich erkennbare unterschiedliche Oberflächenqualität durchaus den abgestuften Ansprüchen, die an diese Verkehrsfläche gestellt werden können und sollen, so dass kurz- oder mittelfristig keine grundsätzliche Änderung des Zustandes angestrebt wird. Hinweise auf grobe Unfallgefahren werden selbstverständlich gern entgegengenommen. Eine grundsätzliche Neugestaltung dieser Fläche würde die Verwaltung aber lediglich dann anstreben, wenn die benachbarten Straßen grundhaft erneuert werden.

 
TOP 8.9 Linde auf der Hauptstraße 55

Protokoll:

In der Einwohnerfragestunde der letzten Ortsratssitzung hat ein Anwohner der Hauptstraße 55 darauf aufmerksam gemacht, dass das Laub eines Astes der großen, vor seinem Haus stehenden Linden seine Dachrinne derart verschmutze, dass er zweimal jährlich einen Dachdecker für die Reinigung beauftragen müsse. Er bittet um Prüfung, ob der besagte Ast ein wenig gestutzt werden könne, damit das Laub nicht mehr in seine Dachrinne falle.

Antwort der Verwaltung:

Straßenbäume - auch Großbäume - in unmittelbarer Nähe zu Privatgrundstücken sind in Städten und Dörfern nicht unüblich. Die an der Hauptstraße stehenden Linden haben bereits eine asymmetrische Kronenausbildung. Sie an der Hausseite soweit einzukürzen, dass kein Laub in die Dachrinnen geweht werden kann, würde zu einer statisch nicht mehr tragbaren Schieflage der Bäume führen. Sofern die Bäume erhalten werden sollen - wovon die Verwaltung derzeit ausgehe - sollte deren natürlicher Lebenszyklus von den Anliegern bewusst genossen oder zumindest hingenommen werden. Möglicherweise kann die Dachrinne mit abnehmbaren Schutzgittern bestückt werden.

 
TOP 9 Anfragen und Anregungen  
TOP 9.1 Fehlende Verkehrsschilder am Ortseingang

Protokoll:

Herr Preuß verweist auf die für Radfahrer geschaffene Querungshilfe am Ortseingang aus Helmstedt kommend und fragt an, ob dort noch ein Verkehrsschild mit Hinweis auf kreuzende Fahrradfahrer vorgesehen sei.

Herr Otto antwortet, dass die Verwaltung in Absprache mit der Landesstraßenbauverwaltung noch Schilder aufstellen lassen werde.

 
TOP 10 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall bezüglich illegaler Müllablagerungen Gebrauch gemacht.

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die Sitzung

 

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