TOP 8
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Vergabe von Ortsratsmitteln
Beschluss:
Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben: - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt; Ausrichtung der Seniorenweihnachtsfeier 310,00 Euro, - Jugendfeuerwehr Emmerstedt; für den Baumschmuck zur Adventszeit 100,00 Euro, - Schützengesellschaft Emmerstedt; für das Kinderfest anl. des Schützen- und Volksfestes 310,00 Euro, - Kyffhäuser Kameradschaft; Ausrichtung des Oldtimer-Treffens 300,00 Euro, - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt; zur Ausrichtung des Kinderfestes 310,00 Euro, - Bewirtungskosten für die Feier zur Verleihung des Dankzeichens 1.500,00 Euro, - Kirchengemeinde Emmerstedt; zur Ausrichtung des Kinderfaschings 200,00 Euro, - Ortsheimatpflege Emmerstedt; Aufwand des Heimatpflegers 200,00 Euro.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Emmerstedt beabsichtige, für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben:
- Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt; Ausrichtung der Seniorenweihnachtsfeier 310,00 Euro, - Jugendfeuerwehr Emmerstedt; für den Baumschmuck zur Adventszeit 100,00 Euro, - Schützengesellschaft Emmerstedt; für das Kinderfest anl. des Schützen- und Volksfestes 310,00 Euro, - Kyffhäuser Kameradschaft; Ausrichtung des Oldtimer- Treffens 300,00 Euro, - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt; zur Ausrichtung des Kinderfestes anl. des Ferienpasses 310,00 Euro, - Bewirtungskosten für die Feier zur Verleihung des Dankzeichens 1.500,00 Euro, - Kirchengemeinde Emmerstedt; zur Ausrichtung des Kinderfaschings 200,00 Euro, - Ortsheimatpflege Emmerstedt; Aufwand des Heimatpflegers 200,00 Euro. Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden
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TOP 10
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Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Frau Schrader äußert namens der SPD-Ortsratsfraktion, dass ihre Fraktion derzeit nicht über die Vorlage beschließen werde, weil die Änderung erst zum kommenden Kindergartenjahr eingeführt werden solle und zu diesem Termin auch die Fusion mit der Gemeinde Büddenstedt anstehe. Es ergebe keinen Sinn, schon jetzt darüber zu beschließen und später, nach erfolgter Fusion, das Thema wieder anfassen und erneut anpassen zu müssen.
Herr Preuß äußert, dass er grundsätzlich gegen eine Gebührenerhöhung von Kindertagesstätten sei, weil vom Rat beschlossene Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, wie z.B. die Schließung des Freibades mit einem Volumen von über 200.000 Euro, wieder aus der Einsparliste genommen und nun gegenfinanziert werden müssen. Bei dieser Gebührenerhöhung gehe es aber im Verhältnis zu den Freibadkosten um geringe Einnahmeerhöhungen, die im Gesamthaushalt nicht groß zu buche schlagen werden. Alle politischen Gremien seien sich einig, dass die Kinder die Zukunft aller seien und dass das Land mehr Kinder benötige und im gleichen Atemzug werde die Belastung der Familien dafür vorangetrieben. Es gebe auch etliche Familien, die die Gebühren für die Kindertagesstätten ohnehin nicht bezahlen müssen, weil sie mit ihrem Einkommen unter der zugrunde gelegten Einkommensgrenze liegen. Daher seien auch nur wenige Familien nicht von der Beitragsbefreiung betroffen und müssen Gebühren zahlen, diese sollte man nicht noch zusätzlich durch eine Gebührenerhöhung belasten. Diese Vorgehensweise sollte nicht umgesetzt werden, solange man derart große Posten, wie den Weiterbetrieb des Freibades decken könne.
Frau Kamrath äußert, dass sich die CDU-Ortsratsfraktion den Ausführungen der SPD-Ortsratsfraktion anschließe und ebenfalls für ein Vertagen des TOP ausspreche.
Herr Otto merkt dazu an, dass dieser TOP bereits im letzten Sommer vom Ortsrat wegen der damals angestandenen Kommunalwahl vertagt wurde. Er stellt nochmals klar, dass es sich nicht um eine Erhöhung, sondern tatsächlich nur um einen Inflationsausgleich handele. Außerdem weist er darauf hin, dass der Sprung einer Gebührenerhöhung immer größer werden würde, wenn tatsächlich erst im nächsten Jahr nach der Fusion mit Büddenstedt eine entsprechende Erhöhung anvisiert werde. Die vorgeschlagene Erhöhung der Verwaltung sei lediglich eine Anpassung an die Preissteigerung, was mit einer Berechnung auch nachgewiesen wurde. Auch durch das von Herrn Preuß angesprochenen Argument, dass es ein Großteil von Familien gebe, wo der Landkreis als Träger der Sozialhilfe die Gebühren übernehme, werden die angepassten Kosten dem Landkreis geschenkt. Die Stadt Helmstedt liege mit ihren Beiträgen auch nicht über Gebühr hoch im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis Helmstedt. Er bittet daher, diese Vorlage inhaltlich zu bewerten und möchte die vorgetragenen Gesichtpunkte nochmals zu bedenken geben. Die Mehreinnahmen seien zwar mit rd. 2.000 Euro gering und im Verhältnis zum Waldbad gesehen habe Herr Preuß Recht, dass dieser Betrag sehr gering sei, aber trotzdem trage er dazu bei, dass die Stadt Helmstedt auch in anderen Bereichen, wie z.B. bei der freiwilligen Aufgabenerfüllung, einen gewissen Handlungsspielraum habe.
Herr Preuß erwidert, dass das Freibad auch eine freiwillige Leistung sei und man nicht mit der geringen Mehreinnahme durch die Gebührenerhöhung den Freiraum für das Freibad schaffen könne. Und wenn es heiße, dass die Stadt Helmstedt dem Landkreis eine Einsparung ermögliche, dann weise er auf etliche andere Dinge hin, die die Stadt Helmstedt dem Landkreis Helmstedt schenke, wo er eigentlich auch zuständig sei. Als Beispiel führt er das JFBZ an, das in dem Bereich der freiwilligen Leistung der Stadt zwar enthalten, aber eine Aufgabe des Landkreises sei. Dies müsse auch mal klar dargelegt werden, welche Aufgaben die Stadt vom Landkreis Helmstedt übernommen habe, die sie aber nicht übernehmen müsste. Wenn man den Haushalt durchsehe, würde man dafür auf über 100.000 Euro für derartige Leistungen kommen.
Herr Alder erwidert, man könne sich darüber streiten, dass die Stadt viele Aufgaben des Landkreises übernehme oder nicht, aber die Stadt Helmstedt sei immer noch die Kreisstadt. Das von Herrn Preuß aufgezählte Beispiel des JFBZ sei ein sehr schlechtes Beispiel, denn jeder Euro, der in die Jugend investiert werde, damit sie nicht „auf der Straße liegen“, sei gut angelegt, um hinterher nicht das Zehnfache bezahlen zu müssen, weil sie gesellschaftlich abgerutscht seien. Man könne auch argumentieren und sagen, dass das Theater abgestoßen werde, aber wenn alles gestrichen und geschlossen werde, möchte in Helmstedt niemand mehr wohnen. Helmstedt sei eine Kreisstadt und habe gewisse Verpflichtungen, auch sei sie der Hauptstandort für die Schulen. Seine Fraktion wolle eine Erhöhung der Kindergartengebühren diesmal nicht aus rein politischer Erwägung heraus, sondern sehen es als nicht sinnvoll an, jetzt zu erhöhen und im nächsten Jahr nach der Fusion wieder zu verhandeln und zu erhöhen. Ansonsten habe seine Fraktion grundsätzlich keine Probleme mit einer Erhöhung. Sollten die vorgetragenen Argumente nicht schlüssig sein und die Verwaltung meine, es gehe nicht ohne eine Gebührenerhöhung, könnte das Thema in einer noch kommenden Ortsratssitzung vor dem 01.08.2017 erneut abgehandelt werden.
Herr Otto antwortet, dass am Ende der Rat über die Erhöhung entscheide, die Verwaltung könne nur die Gesichtspunkte benennen. Aus persönlicher Erfahrung wisse er, dass große Gebührensprünge immer mehr schmerzen, als wenn eine Erhöhung behutsam vorgenommen werde. Die Verwaltung sei an diese Beschlussvorlage mit Augenmaß herangegangen und habe sich nur auf die Preissteigerung verständigt. Wenn man die Lohnsteigerungen der letzten Jahre betrachte, liegen diese noch über den Preissteigerungen. Insofern würde den Eltern am Ende immer noch weniger abverlangt, als bei der letzten Erhöhung. Außerdem müsse man bedenken, dass die für die Berechnungen verwendete Anzahl an Einrichtungen nur die städtischen Einrichtungen beinhalte, die viel höher sei, weil es auch etliche Einrichtungen der freien Träger gebe, die die Stadt Helmstedt finanziere, die auch an die städtische Satzung gekoppelt seien und die die gleichen Gebühren nehmen. Daher sei es nicht nur der kleine Betrag von 2.000 Euro, um den es hier gehe. Wenn es um andere freiwillige Leistungen gehe, bringe es auch nichts, wenn Verwaltung und Rat das eine gegen das andere ausspielen, denn am Ende müsse das Geld vorhanden sein.
Nach den abgegebenen Wortmeldungen schlägt der Ortsbürgermeister vor, den TOP nicht wieder zu vertagen, sondern über die Vorlage abstimmen zu lassen.
Der Ortsrat stimmt dieser Verfahrensweise einvernehmlich zu und lehnt anschließend den Beschluss einstimmig ab.
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TOP 11.2
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Erweiterung der Mehrzweckhalle am Schützenplatz
Protokoll:
Herr Otto berichtet zum aktuellen Sachstand „Erweiterung Mehrzweckhalle“, dass die Stadt Helmstedt bei der Einordnung der Maßnahme im Rahmen der Leader-Förderung für das Jahr 2017 nicht erfolgreich gewesen sei. Dort wurde im Rahmen der Aktionsgruppe beschlossen, welche Maßnahmen aufgenommen und ggf. an welche Stelle sie innerhalb einer Prioritätenliste gesetzt werden. Bei der Leader-Förderung habe es einen Beschluss innerhalb der Aktionsgruppe gegeben, Mehrzweckhäuser, wenn überhaupt, maximal nur eines im Jahr und auch nur bis maximal 100.000 Euro Gesamtkosten zu fördern. Daher wurde von der Verwaltung angeregt, dieses Vorhaben über die integrierte ländliche Entwicklung „ZILE“ zu leiten, wo es eine derartige Deckelung nicht gebe. Es sei dort zwar nicht mit vergleichbar hohen Fördersätzen zu rechnen, aber insgesamt gesehen mit einem höheren Zuschuss, so dass sich dies dann möglicherweise wieder ausgleiche. Die Frage bleibe, welche Planung konkret eingebracht werden solle. Er habe Herrn Alder, der sich nach dem Stand der Dinge bereits Ende Dezember erkundigt habe, vorgeschlagen, den Termin für die Anmeldung in der ZILE-Förderung bis zum 15.02. zu halten und einen entsprechenden Antrag auf der Grundlage der Darstellung des Leader-Projektes abzugeben. Diese Planung beinhalte, dass rechtwinkelig mittelständig zum bestehenden Gebäude eine Grundplatte gegossen und darauf ein Dach gesetzt werde, welches bei Bedarf, wie bei einem Großzelt, seitlich verschlossen werden könne, ansonsten aber grundsätzlich offen sei. Dabei werde eine Möglichkeit geschaffen, das vorhandene Gebäude so zu öffnen, dass man eine Gesamtfläche für Großveranstaltungen erhalte, wobei aber dieses entstandene große Gebäude nicht immer als festes Gebäude bewirtschaftet werden müsse. So sei auch die Abstimmung mit den zum Termin anwesenden Ortsratsmitgliedern im Spätsommer letzten Jahres gewesen. Diese Planung sei weit gediehen und auch kostenseitig untersetzt, so dass die Verwaltung sie sowohl in der Leader-Aktionsgruppe vorstellen konnte, als nun auch für eine Antragstellung im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung vorlegen könnte. Ob dieses Vorgehen tatsächlich Erfolg haben werde, könne er nicht sagen, weil die bei der Verwaltung angekommenen Signale sehr uneinheitlich seien. Daher bestehe auch weiterhin der Auftrag an den Ortsrat, sich nochmals intern zu verständigen, welche Möglichkeiten man überhaupt für die geeignetste halte. Wenn die Verwaltung den Förderantrag zum 15.02.2017 stelle, werde man ohnehin erst im Sommer wissen, ob mit einer Förderung zu rechnen sei. Die Verwaltung wäre dann noch in der Lage, eine Planung entsprechend anzupassen. In jedem Fall müsse man sich darüber im Klaren sein, dass die Kosten für das gerade skizzierte Vorhaben aufgrund der Berechnungen aus dem Herbst bei 200.000 Euro aufwärts liegen werden. Dies sei schon eine enorme Summe, wobei das Vorhaben mit kleinerem finanziellem Volumen nicht umsetzbar sei. Selbst wenn eine entsprechende Förderung gewährt werden sollte, verbleibe noch ein hoher Eigenanteil, der dann entsprechend in den Hausalt an der richtigen Stelle einzustellen sei. Eine Umsetzung dieser Maßnahme sei auf jeden Fall erst im Jahr 2018 möglich. Mit den noch aus dem letzten Jahr vorhandenen Haushaltsmitteln könne bereits eine genaue Bauplanung vorangetrieben werden. Mehr sei aber in diesem Jahr nicht umsetzbar.
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Tatsache, dass das Projekt bereits in der Leader-Förderung im Jahr 2018 genehmigt wurde, wo man drauf zurückgreifen könnte, aber die Möglichkeit über die neue ZILE-Förderung bestehe, erheblich mehr Zuschüsse als bei Leader-Förderung zu erhalten. Diese würde bei einer Bausumme von über 200.000 Euro nur einen Höchstbetrag von 100.000 Euro ermöglichen, so dass es klüger sei, den Antrag bis zum 15.02.2017 bei ZILE-Förderung zu stellen. Die Grundzüge der Planung sollten aus dem Dorferneuerungsplan genommen werden. Wenn mit neuen Planungen begonnen werde, würde es zeitlich nicht möglich sein, den Termin 15.02. zu halten. Außerdem würden die Mittel für einen festen Anbau mit einer Verbindung beider Gebäude sicherlich in die Millionen gehen, weil andere Vorschriften zum Tragen kommen. Bevor man versuche, dort einen massiven Anbau zu ermöglichen, sollte man diese Argumente bedenken. Mit dem Anbau der offenen Bauweise seien die überwiegend im Sommer stattfindenden Veranstaltungen gut umsetzbar. Außerdem habe die letzte Bewertungskommission des Programms „Unser Dorf hat Zukunft“ auch diese Variante favorisiert und habe diese Lösung für gut befunden, was sie bei zukünftigen Bewertungen auch so sehen werden. Man habe sich bereits Veranstaltungszentren mit offener Bauweise angeschaut, die auch gut funktioniert haben.
Herr Preuß spricht sich ebenfalls für die Zweigleisigkeit bei der Antragstellung aus, möchte aber vom geplanten Bauvorhaben eine maßstabsgerechte Zeichnung vorgelegt bekommen, um unter anderem auch eine Verhältnismäßigkeit des Anbaus zum bestehenden Gebäude und zum gesamten Schützenplatz zu erhalten. Auch wolle er schauen, wie sich das Bauvorhaben auf den Baumbestand auswirke und in wie weit der Platz weiterhin noch genutzt werden könne.
Herr Otto antwortet, dass die für den Leader-Antrag gewünschte Planung kurzfristig zur Verfügung gestellt werde.
Auf Nachfrage von Frau Schrader, ob das Bauvorhaben überhaupt über ZILE gefördert werden könne, antwortet Herr Otto, dass dies grundsätzlich förderfähig sein sollte, weil auch von den Fachleuten innerhalb der Leader-Aktionsgruppe dieser Hinweis gegeben worden sei. Ob das Vorhaben aber tatsächlich gefördert werde, könne man erst sehen, wenn der Antrag gestellt werde.
In diesem Zusammenhang bietet Frau Schrader an, für im Vorfeld abzuklärende Fragen Kontakte mit dem Amt für regionale Landesentwicklung oder dem Landwirtschaftsministerium herzustellen, da sie dort bis vor kurzem noch tätig war und ihr die entsprechenden Mitarbeiter persönlich bekannt seien. Ihr sei wichtig, dass dieses angeschobene Projekt auch "Hand und Fuß" haben sollte, um es nicht an einem fehlenden Fördertatbestandes scheitern zu lassen.
Herr Otto äußert zu seiner angesprochenen Zögerlichkeit zu diesem Vorhaben, dass er persönlich nach wie vor nicht wisse, ob es gut sei, dort auf Dauer ein festes Dach zu installieren. Dieses habe zwar den Vorteil von geringen Bewirtschaftungskosten, lade aber auch dazu ein, dass sich dort Personen aufhalten, die den Ort auf Dauer nicht mehr schön aussehen lassen. In jedem Falle werde der Platz seinen Charakter durch das feste Dach verlieren. Dieses seien aber Erwägungen, die der Ortsrat treffen müsse. Da aber der 15.Februar der Antragsabgabetermin sei und es aus Reihen des Ortsrates keine anderen Überlegungen gebe, werde die Verwaltung auch den Antrag so wie besprochen einreichen.
Herr Diedrich äußert, dass es für ihn nur einen festen Anbau am Gebäude durch eine Verlängerung zum Kinderspielplatz geben könne, der auch nicht den Platz zerstöre. Mit dem festen Dach über einer Betonplatte werde es immer mit großem Aufwand verbunden sein, diesen Anbau auch entsprechend nutzen zu können. Er hätte gern nochmals die Variante für einen festen Anbau mit geschlossenem Raum und Raumteiler oder Trennwand prüfen lassen.
Herr Alder erwidert zu den Äußerungen von Herrn Diedrich, dass auch er keine Einwände gegen den von Herrn Diedrich vorgeschlagenen Anbau hätte. Die Frage sei allerdings, ob die Stadt Helmstedt diese Baumaßnahme bewillige, weil sie von den Kosten her wie ein Neubau zu sehen sei. Wenn die Stadt Helmstedt dies genehmige, könne das gern umgesetzt werden. Dafür müsste aber das alte Gebäude dahingehend ertüchtigt werden, dass es die Umbauarbeiten auch abfangen könne. Weiter müsste auch der Fußboden in der Halle mit saniert werden, weil sich unter dem Boden Feuchtigkeit im unteren Sockelbereich bebildet habe, was bereits festgestellt wurde. Auch könnten Überlegungen dahingehend vorgenommen werden, die Mehrzweckhalle abzureißen und neu zu bauen und dieses dann auch über die ZILE-Förderung laufen zu lassen. Wenn die Stadt Helmstedt zu umfangreicheren Maßnahmen bereit sei, werde sich der Ortsrat dem sicher nicht in den Weg stellen. Wenn die Umbaumaßnahme zu einem großen einheitlichen Veranstaltungsraum mit entsprechenden Folgekosten aber von der Stadt Helmstedt finanziert werde, müsse man auch einmal überdenken, wie oft dieser großer Veranstaltungsraum gebraucht werde. Wenn man den alten Veranstaltungsraum für die normalen Festlichkeiten mit bis zu 200 Personen, auch nach den Brandschutzvorgeben nutzen könnte, würde ihm diese Größe völlig ausreichen. Dann würde man den Anbau auch nicht unbedingt benötigen.
Herr Otto antwortet, dass die Frage, ob 200 oder 400 Personen als Maßstab angesehen werde, erst einmal innerhalb des Ortes entschieden werden müsse. Dies sei auch eine entscheidende Planungsgröße dafür, was man dann bauliche daraus mache. Er stelle sich die Frage, ob es gerechtfertigt sei, für ein bis zwei Veranstaltungen im Jahr ein derartiges Objekt zu schaffen, dass die meiste Zeit des Jahres leer stehe und welches für die meisten Veranstaltungen des Jahres viel zu groß sei und verkleinert werden müsse, um es überhaupt sinnvoll nutzen zu können. Es wäre auch ein Vorschlag, das vorhandene Gebäude mit einer Platzzahl von 200 dahingehend zu ertüchtigt, dass es auch gut nutzbar sei. Dies sei aber eine ganz andere Voraussetzung als der bisherige Arbeitsauftrag, ein Gebäude für wenigstens 3 Veranstaltungen im Jahr für 400 Personen zu schaffen. Dazwischen würden Welten liegen.
Auf Nachfrage von Herrn Alder bestätigt Herr Otto, dass bei den derzeitigen Planungen 200 Personen im geschlossenen Gebäude und der Mehrbedarf an Plätzen im Außenbereich Platz finden würden.
Eine erneute Diskussion über die Art der Erweiterung der Mehrzweckhalle schließt sich an.
Der Ortsbürgermeister bringt nochmals in Erinnerung, dass die Idee zur derzeitigen Planung in der Arbeitssitzung zum Dorferneuerungsprogramm entstanden sei, in diesem Programm auch so aufgenommen und von den damaligen Ortsratsmitgliedern auch so beschlossen wurde. Die Verwaltung habe daraufhin Planungen vorgenommen und das Amt für regionale Landesentwicklung habe einer Förderfähigkeit auch schon zugestimmt und genehmigt. Dann sei die Förderzusage aus dem Leader-Programm eingegangen, wo das Emmerstedter Projekt mit entsprechenden Mitteln für das Jahr 2018 vorgesehen sei. Nun bestehe die Möglichkeit, das gleiche Projekt über das ZILE-Programm fördern zu lassen, was den Vorteil habe, dass die Stadt Helmstedt weniger Eigenmittel einsetzen müsse und der Ortsteil Emmerstedt im Jahr 2018 auch tatsächlich eine Erweiterung seiner Mehrzweckhalle bekommen werde. Die Diskussion, ob nun an dem Gebäude noch etwas angebaut oder es sogar weggerissen werde, könne zu derartigen Verzögerungen führen, dass man später überhaupt keine Förderung und somit auch keine Baumaßnahme mehr genehmigt bekomme. Auf ein derartiges Risiko sollte sich der Ortsrat nicht einlassen.
Herr Otto hält zusammenfassend fest, dass die Verwaltung den Antrag auf der Grundlage der Leader-Planung stellen werde. Außerdem werde er jedem Ortsratsmitglied die Zeichnungen der Planung zukommen lassen. Eine Frage bleibe aber trotzdem bestehen. Mit den vorgesehenen 200.000 Euro seien die Probleme zum Bestand des vorhandenen Gebäudes nicht zu lösen, da sie darin nicht enthalten seien. Er fragt an, ob eine Lösung nicht auch darin bestehen könne, das derzeitige Gebäude soweit zu ertüchtigen, dass es den Voraussetzungen der Versammlungsstättenverordnung genüge und ordentlich bewirtschaftet werden könne. Es könne dann nur rd. 200 Personen fassen, sei aber von der Größe her händelbar. Für ein bis zwei Veranstaltungen im Jahr müsste dann weiterhin ein Zelt hinzugestellt werden. Diese Frage müsse aber derzeit noch nicht beantwortet werden.
Herr Dobers begrüßt als neu gewähltes Ortsratsmitglied die Übersendung der Zeichnungen über das Bauvorhaben, um sich ein Bild machen zu können, was der vorherige Ortsrat beschlossen habe. Danach sollte sich erneut ausgetauscht und beraten werden und erst dann könne er sein Votum für das Bauvorhaben abgeben oder nicht.
Herr Alder hält abschließend fest, dass für diese Planung bereits ein Ortsratsbeschluss vorliege und die Verwaltung bereits auch den Auftrag zur Durchführung erhalten habe. Hier gehe es nur noch um die Abwicklung, über welches der verschiedenen Förderprogramme, nämlich Dorferneuerungs-, Leader- oder ZILE-Programm, die Maßnahme abgewickelt werden solle. Die Maßnahme an sich könne aber aufgrund des bestehenden Beschlusses nicht mehr in Frage gestellt werden.
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