Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
Beschluss:
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung stimmt nach ausführlicher Diskussion dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Protokoll:
Frau Rosinski verweist auf die Vorlage 089/16. Frau Schadebrodt bittet um Erläuterung, wie sich auf S. 122 ein Stellenanteil von 6,02 Stellen ergeben kann. Frau Voß führt aus, dass es im Produktplan ein Produkt Bürgerbüro nicht gibt. Somit ist es sehr schwierig, Aufgaben, die nichts mit dem Meldewesen zu tun haben, abzubilden. Weiterhin sind einzelne Aufgaben so klein, dass eine Abbildung dieser viel zu kleingliedrig werden würde. Hier hat man sich darauf verständigt, dass die Personen, die tatsächlich im Bürgerbüro tätig sind, auch wiedergegeben werden. Frau Schadebrodt fragt nach, ob es dann nicht richtig wäre, diese Mitarbeiter z.B. dem Produkt Tourismus zuzuordnen. Herr Otto erläutert, dass das so nicht gemacht werden könne, da diese Mitarbeiter nicht mehr im Bereich Stadtinformation tätig sind, sondern ihre Tätigkeiten tatsächlich auch im Bürgerbüro verrichten. Frau Grune fragt nach, ob die Samstagsöffnungen gut von der Bevölkerung angenommen werden und ob es dadurch zu einer Erhöhung der Stellenanteile gekommen sei. Frau Voß erläutert, dass die Samstage im Bereich des Meldewesen sehr gut angenommen werden, im Tourismusbereich dagegen nicht so gut. Eine Änderung in den Stellenanteilen ist nicht nur auf die Samstagsöffnung zurückzuführen, sondern generell auf die geänderten Öffnungszeiten. Frau Schadebrodt bittet um Erklärung des Produktzieles und der Kennzahlen des Abfallvermeidungskonzeptes, Beschreibung "Doppelstreife" sowie bei der Leistungsinformation "85 abfallrechtliche Verstöße im Jahr" auf Seite 126. In diesem Zuge regt sie an, den Focus mehr auf den Brennpunkt "Fußgängerzone - Alkoholmissbrauch" zu verlagern. Herr Kemmer führt aus, dass das Produktziel in Zusammenhang mit der Doppelstreife zu sehen ist. Seit 2001 gibt es eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der Polizei, die 3 x wöchentlich einen gemeinsamen Streifengang von 1 1/2- 2 Std. vorsieht. Hier werden auch nur die Verstöße aufgezeigt, die während dieser Zeit festgestellt werden. Hinter dem Abfallkonzept steckt eine Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Landkreis, welche der Stadt erlaubt, kleine Verstöße selber ahnden zu dürfen. Allerdings komme es durch die Präsenz der Doppelstreife zu wenig kleinen Verstößen - da eine Abschreckung durch die Uniform gegeben ist. Herr Fox regt daraufhin an, die Doppelstreifen wieder im vereinbarten Rahmen durchzuführen und dadurch eine stärkere Präsenz in der Brennpunktecke in der Neumärker Str. zu zeigen. Herr Otto führt kurz aus, dass es hierzu noch im nichtöffentlichen Teil eine Erläuterung geben wird. Frau Rosinski bittet um kurze Erklärung, was sie unter dem Begriff "Waffenaufbewahrungskontrollen" zu verstehen habe. Hierzu führt Herr Kemmer aus, dass mit der Verschärfung des Waffengesetzes unangemeldete Waffenaufbewahrungskontrollen seitens der Überwachungsbehörden durchzuführen sind. Das bedeutet, dass die Waffenbesitzer den Mitarbeitern den Aufbewahrungsschrank zeigen müssen. Zur Sicherheit werden diese Kontrollen in der Regel von 2 Mitarbeitern durchgeführt. Zur S. 131 Zeile 131 bittet Frau Schadebrodt um Erläuterung, wie es zu den enorm hohen Personalkosten kommen kann, bei nur 4,88 Mitarbeitern. Herr Otto führt aus, dass sich diese Problematik durch den gesamten Haushalt ziehe und auf die zu leistenden Pensionsrückstellungen zurückzuführen sei. Frau Schadebrodt bittet um Erklärung auf Seite 134, warum die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes so kostenintensiv ist. Herr Kemmer erläutert, dass die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans nicht nur Bestandteil des Gebietsänderungsvertrages, sondern auch eine gesetzliche Aufgabe ist. Um hierfür einen Richtwert benennen zu können, habe man auf Erfahrungswerte anderer Kommunen zurückgegriffen, die bereits einen Feuerwehrbedarfsplan erstellen lassen haben. Sodann fasst der ASO einstimmig folgenden Empfehlungs-
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