Bauleitplanung Helmstedt
Bebauungsplan "J333 Edelhöfe/Beek/Wallplatz";
- Aufstellungsbeschluss -
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes "J 333 Edelhöfe/Beek/Wallplatz" für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Protokoll:
Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage. Herr Diedrich merkt an, dass seine Fraktion in drei Punkten der Vorlage noch Klärungsbedarf habe. Zunächst verweise er auf die Bestimmung, dass im betreffenden Gebiet eine Verkaufsfläche von bis zu 6.000 qm zugelassen werden solle. Diese Begrenzung halte die CDU-Fraktion für nicht praktikabel, da einem potentiellen Investor eine größere Verkaufsfläche nicht versagt werden sollte. Er persönlich habe keine Bedenken, wenn man die vorgenannte Bestimmung in der Weise verändere, dass eine Verkaufsfläche bis zu 10.000 qm zulässig sei. Darüber hinaus sei in seiner Fraktion die Frage aufgetaucht, ob man mit den auf Seite 2 nach § 9 BauGB beispielhaft aufgezählten Beschränkungen und Bestimmungen im zukünftigen Bebauungsplan eventuell gegen europäische Rechtsnormen verstoßen würde. Abschließend verweise er auf die Ausweitung der Planung auch auf den Wallplatz. Er gehe davon aus, dass eine Festlegung, was dieses Areal betreffe, noch nicht notwendig sei. Herr Junglas erwidert, dass die 6.000 qm lediglich als Vorschlag anzusehen seien. Selbstverständlich bleibe es dem Rat unbenommen, hier auch eine höhere Zahl einzusetzen. Hintergrund der von der Verwaltung eingesetzten Zahl seien interne Abstimmungen mit dem Fachbereich für Wirtschaftsförderung gewesen, der eine solche Verkaufsfläche für Helmstedts Innenstadt als verträglich angesehen habe. Die auf der zweiten Seite der Vorlage aufgeführten Beschränkungen und Bestimmungen seien lediglich als Beispiel dafür gedacht, was in einem solchen Bebauungsplan geregelt werden könne. Die genauen Rahmenbedingungen werden in Kürze in einem sogenannten Vorentwurf eingearbeitet, welcher natürlich noch vor der Sommerpause mit der Politik abgestimmt werden solle. Hinsichtlich des Wallplatzes habe der zuständige Fachbereich vorgeschlagen, das gesamte Areal mit in die Vorplanungen einzubeziehen. Dies bedeute noch nicht, dass der Wallplatz auch zwingend überplant werde. Eine Entscheidung darüber könne erst erfolgen, wenn man genau wisse, welche Rahmenbedingungen für den Gesamtbereich festgelegt werden sollen. Herr Brumund ergänzt, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes keinen europäischen Rechtsnormen unterliege, sondern den in Deutschland geltenden Bestimmungen des Baugesetzbuches sowie der Baunutzungsverordnung entsprechen müsse. Herr Diedrich bittet sodann, die angesprochene Änderung der Verkaufsfläche in die Planungen aufzunehmen. Herr Rohm weist darauf hin, dass sich die SPD-Fraktion dafür aussprechen würde, überhaupt keine Quadratmeterzahl festzulegen. Nach Meinung seiner Fraktion könnte eine wie auch immer geartete Beschränkung dazu führen, dass potentielle Investoren ihr Interesse verlieren, da ihre Vorstellungen nicht mit den Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen seien. Vor diesem Hintergrund wolle man sich einen möglichst großen Handlungsspielraum erhalten. Herr Brumund erklärt, dass die Zahl ohnehin nicht in den Beschluss aufgenommen worden sei. Es gehe nunmehr zuerst darum, sich auf bestimmte Rahmenbedingungen zu einigen, um einen konsensfähigen Bebauungsplan für dieses Gebiet erarbeiten zu können. Er weise in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass eine Verkaufsfläche von 10.000 qm natürlich dazu führen würde, dass der Wallplatz in die Planungen einbezogen werden müsse. Deshalb sei es wichtig, sich über die Auswirkungen einzelner Entscheidungen genau zu verständigen. Frau Wiesenborn fasst zusammen, dass die Änderung der Verkaufsflächenzahl auf bis zu 10.000 qm ab sofort in die Planungen der Verwaltung aufgenommen werden solle. Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden
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