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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 07. September 2016 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Nachdem die Zuhörer eingetreten sind eröffnet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem von den Ortsratsmitgliedern keine Einwände erhoben oder Änderungswünsche vorgetragen werden, stellt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt, in der erneut die Hauptstraßensanierung, die Beschilderung des Evers-Platzes und die Baustraße "Im Rottlande II" angesprochen wird.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 10.08.2016

Protokoll:

Herr Preuß merkt zur Niederschrift der Ortsratssitzung vom 10.08.2016 an, dass er sich unter dem TOP 12 der öffentliche Sitzung - Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten - nicht wegen der bevorstehenden Kommunalwahl, sondern grundsätzlich gegen eine Gebührenerhöhung ausgesprochen habe und bittet um Aufnahme der Änderung zur Niederschrift.

Der Ortsbürgermeister merkt an, dass Herr Preuß nicht der Einzige sei, der eine Erhöhung ablehne, die Ortsratsmitglieder sich aber wegen der kurzfristigen Vorlage der Unterlagen und des Einwandes von Herrn Joachim Alder ohne weitere Diskussionen zu einer Vertagung des damaligen Tagesordnungspunktes in eine der kommenden Ortsratssitzungen ausgesprochen haben. Dem Änderungswunsch von Herrn Preuß könne aber nachgekommen werden.

Sodann genehmigt der Ortsrat Emmerstedt die Niederschrift über die Sitzung am 10.08.2016 mit der angesprochenen Änderung.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt wird an den Posaunenchor Emmerstedt ein Betrag von 500,00 Euro zum Ankauf einer gebrauchten Schülertuba gewährt.

 

Anmerkung:
Nach Abzug des beschlossenen Zuschusses stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von 2.120,00 Euro zur Verfügung.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass ein Antrag vom Posaunenchor Emmerstedt auf finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Euro zum Kauf einer gebrauchten Schülertuba eingegangen sei. Vergleichsangebote waren dem Antrag beigefügt. Nachdem sich die Ortsratsmitglieder bereits interfraktionell für eine Bezuschussung ausgesprochen haben, lässt er über den Antrag abstimmen.

 

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden

 
TOP 7 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016

Beschluss:

Gem. § 115 NKomVG wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 in der beratenen Fassung erlassen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und bittet Herrn Schobert um Ausführungen zu den den Ortsrat Emmerstedt betreffenden Positionen.

Herr Schobert hält fest, dass sich mit dem Nachtragshaushalt 2016 für den Ortsrat Emmerstedt keine direkten Veränderungen ergeben werden.

Anschließend gibt er einen Überblick über die Entwicklung und den aktuellen Stand der Haushaltswirtschaft der Stadt Helmstedt bekannt, die zur Erstellung dieses Nachtragshaushalts geführt haben. Die Informationen können dem Vorbericht zum 1. Nachtragshaushalt 2016 entnommen werden.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Fusion der Stadt Helmstedt mit der Gemeinde Büddenstedt; Zustimmung zum Finanzkonzept für eine kapitalisierte Bedarfszuweisung

Beschluss:

Das Finanzkonzept für die Fusion Helmstedt - Büddenstedt wird zur Kenntnis genommen. Den in der Anlage 3 genannten Haushaltssicherungsmaßnahmen wird zugestimmt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage die Herr Schobert im Wesentlichen erläutert.

Herr Preuß fragt an, was geschehe, wenn der Jahresfehlbetrag der fusionierten Stadt höher als die festgelegten 2,7 Mio. Euro sei.

Herr Schobert antwortet, dass es auf die Umstände ankomme. Bei fehlenden Gewerbesteuereinnahmen z. B., die nicht realisiert werden konnten, weil Gewerbebetriebe fehlen, habe die Stadt diese Umstand nicht zu vertreten und dies habe keine Auswirkungen auf die kapitalisierte Bedarfszuweisung. Sollte die Stadt Helmstedt aber zusätzliche enorme Ausgaben für Aufgaben tätigen, die nicht zu ihren Pflichtaufgaben, sondern zu den freiwilligen Leistungen gehören, dann könne das Land bzw. die Kommunalaufsicht die Stadt Helmstedt mit Restriktionen, wie z.B. eine Versagung der Haushaltsgenehmigung, belegen.

Herr Preuß nimmt weiter Bezug auf die vorhandenen Bäder beider Kommunen und verweist auf die Haushaltskonsolidierungsmaßnahme "Schließung des Waldbades in Helmstedt". Nun werde aber von einem Erhalt des Freibades gesprochen, was bedeute, dass zum Erhalt des Bades anderweitig freiwillige Leistungen gekürzt werden müssen. Die Gemeinde Büddenstedt unterhalte derzeit auch noch ein Schwimmbad. Sollte der Waldbadbetrieb im Haushalt verbleiben, könnte auch die Gemeinde Büddenstedt am Erhalt ihres Bades festhalten, auch wenn sie in der Vergangenheit ebenso eine Schließung vorgesehen habe. Dieses Risiko möchte er vermeiden.

Herr Joachim Alder fragt dazu an, ob noch die Vorgabe vom Land bestehe, die Ausgaben für die freiwilligen Leistungen dahingehend zu senken, dass sie unter 3 % der Aufwendungen des Ergebnishaushalts liegen.

Herr Schobert antwortet, dass nach Vorgaben des damaligen Zukunftsvertrages ein ausgeglichener Haushalt und eine Reduzierung der freiwilligen Leistungen auf 3 % hätte erreicht werden müssen. Mit dieser Fusion nehmen die Stadt Helmstedt und die Gemeinde Büddenstedt aber nun nicht mehr am Zukunftsvertrag teil, sondern erhalten eine kapitalisierte Bedarfszuweisung. Die einzige Zielvorgabe des Landes Niedersachsen für die neue Stadt Helmstedt sei, den Schuldenstand vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2021 zu halbieren. Daher dürfe eine maximale Neuverschuldung nur 2,7 Mio. Euro betragen, wobei aber die Situation für jede Kommune mit defizitärem Haushalt weiter gelte, zu konsolidieren und einen Haushaltsausgleich anzustreben. Selbstverständlich werde auch weiter an der Reduzierung der freiwilligen Leistungen gearbeitet. Zu der Bäderfrage führt er aus, dass die Gemeinde Büddenstedt durch Verhandlungen erreicht habe, dass der vormalige Schließungsgrundsatz für das Hallenbad Büddenstedt entfernt worden sei. Gemeinsam habe man sich in der Verhandlungsgruppe darauf verständigt, dass sich nun der Rat der neuen Stadt Helmstedt mit der 3-Bäder-Situiation auseinandersetzen müsse. Bei Betrachtung dieser Situation müsse man allerdings differenzieren. Mit dieser Fusion werde eine Arbeitsplatzgarantie gegeben, so dass es zu keinen Entlassungen kommen werde. Daher habe auch das gesamte Badpersonal von Helmstedt und Büddenstedt eine Anstellungsgarantie, was bedeute, dass auch bei Bäderschließungen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden. Beim Waldbad Birkerteich allerding müsste man zusätzlich noch beachten, dass das Gebäude unter Denkmalschutz stehe und erhalten bleiben müsse. Bei Schließung dieses Bades werden nur die Betriebskosten für den Badebetrieb eingespart. Die Erhaltungskosten für dieses Denkmal werden weiter bestehen bleiben. Daher müsste man auch bei einer evtl. Schließung des Büddenstedter Bades schauen, welche Kosten tatsächlich für den direkten Badebetrieb angefallen seien. Mit diesen Kostenermittlungen müsse sich dann der Rat der neuen Stadt Helmstedt befassen.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 9 Fusion der Stadt Helmstedt mit der Gemeinde Büddenstedt; Gebietsänderungsvertrag

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt einer Fusion mit der Gemeinde Büddenstedt zu.

  1. Dem Gebietsänderungsvertrag (siehe Anlage) wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen des Gebietsänderungsvertrages, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, nach Abstimmung mit den Verhandlungspartnern einzuarbeiten.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Schobert führt aus, dass die wesentlichen Dinge, die das Zusammenlegen und das Zusammenwachsen von Kommunen definieren, wie schon bei den Eingemeindungen von Emmerstedt und Barmke im Jahre 1974, in Form eines Gebietsänderungsvertrages festgelegt wurden. Festgeschrieben sei, dass für die alten und die neuen Dörfer der Stadt Helmstedt gleiche Bedingungen herrschen, was ein Erhalt der dörflichen Infrastrukturen bedeute und wodurch auch im gesamten neuen Stadtgebiet von Helmstedt einheitliche Lebensbedingungen geschaffen werden sollen. Für Emmerstedt zeichne sich die positive Situation im Gebietsänderungsvertrag ab, indem die ehemalige Turnhalle, die im Gebietsänderungsvertrag von 1974 nicht erwähnt worden sei, nun in den neuen Gebietsänderungsvertrag mit aufgenommen wurde. Die gleiche Situation sei in Barmke mit dem Schützenhaus entstanden. Somit habe der neu zu schließende Gebietsänderungsvertrag auch für Emmerstedt und Barmke positive Auswirkungen.

Herr Joachim Alder stellt einen Antrag auf Prüfung folgender Änderungen (Formulierungen) im Gebietsänderungsvertrag, der vom Ortsrat Emmerstedt einstimmig angenommen wird.

Änderungen im Gebietsänderungsvertrag:

§ 2 Abs. 3 – Nach § 90 NKomVG werden aus den Ortsteilen Barmke, Emmerstedt und Büddenstedt Ortschaften gebildet und aus den Ortsteilen Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf wird die Ortschaft Offleben.

§ 2 Abs. 4 – Jeder Ortsteil führt neben dem Namen der Stadt Helmstedt den bisherigen Ortschafts- bzw. Gemeindenamen (als Ortschaftsnamen – streichen !!! -) weiter und kann ihre bisherigen Wappen und Flaggen zusätzlich als örtliche Symbole weiterführen.
(Begründung für die Streichung =  Hohnleben und Reinsdorf sind die neue Ortschaft Offleben und können nicht die Ortschaftsnamen Hohnleben und Reinsdorf tragen!)

§ 6 Abs. 2 – Darüber hinaus können in den Ortschaften Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben Bürgersprechstunden durch die jeweiligen Ortsbürgermeisterinnen oder Ortsbürgermeister eingerichtet werden. Die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Ortsrat.
(Begründung für die Änderung = so kann der Ortsbürgermeister von Offleben auch in Reinsdorf und Hohnsleben Bürgersprechstunden einrichten)

§ 7 Abs. 3 - im Wort „Flächen-nutzungsplan“ den Trennstrich streichen!

§ 8 Abs. 1 – Die bestehenden Dienstanweisungen und Organisationsverfügungen sowie personalvertretungsrechtliche Regelungen und Vereinbarungen der Stadt Helmstedt (alt) sowie der Gemeinde Büddenstedt mit ihren Ortsteilen (Büddenstedt – streichen !!!) Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf gelten über den Fusionszeitpunkt hinaus bis zu einer Neufassung fort. Neue Dienstanweisungen und Organisationsverfügungen sind bis zum 31.12.2018 zu erlassen.
(Begründung für die Streichung = einheitliche Formulierung einhalten – entweder hier streichen oder an anderen Stellen hinzufügen)

§ 8 Abs. 2 Satz 1 - ….Personalräte Stadt Helmstedt (alt) und Gemeinde Büddenstedt……
(Begründung für Zusatz = einheitliche Formulierung einhalten)

Herr Schobert verweist in diesem Zusammenhang auf den Punkt im Beschlussvorschlag, in dem die Verwaltung ermächtigt werde, Änderungen des Gebietsänderungsvertrages, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung seien, nach Abstimmung mit den Verhandlungspartnern einzuarbeiten. Somit haben redaktionelle Änderungen des Gebietsänderungsvertrages keine zeitlichen Auswirkungen auf den Abstimmungsprozess mit dem Innenministerium und der Kommunalaufsicht, wenn der Beschluss zu dieser Fusion gefasst werde.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-



TOP 10 Sachstandsbericht Außengelände Kindergarten Emmerstedt

Protokoll:

Herr Schobert berichtet, dass die Wippe im vorderen Bereich aufgrund eines im Rahmen der Jahreshauptinspektion durch den Prüfer ergangenen Hinweises auf mögliche Kopffangstellen an den unter den Sitzen montierten Dämpfern, am 18.08.2016 abgebaut wurde. Eine neue Wippe mit integrierten Dämpfern wurde bereits bestellt und soll in der 44. KW geliefert und aufgebaut werden. Herr Schünemann wurde am 23.08.2016 telefonisch über den erfolgten Abbau der Wippe sowie die Bestellung einer neuen Wippe unterrichtet.
Der Einbau der noch fehlenden Holzpalisaden zur Hangbefestigung soll auch noch erfolgen.

 
TOP 11 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTE 355 "Neue Breite Nord" (2. vereinfachte Aenderung) - Aufstellungsbeschluss -

Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OTE 355 "Neue Breite Nord", 2. vereinf. Änderung für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 12 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. OTE 355 "Neue Breite Nord" (2. vereinfachte Aenderung) - Auslegungsbeschluss -

Beschluss:

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. OTE 355 "Neue Breite Nord", (2. vereinf. Änderung) und dem Entwurf der Begründung wird zugestimmt.


  2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. OTE 355 "Neue Breite Nord" (2. vereinf. Änderung) soll mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt werden.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 13 Bekanntgaben

Protokoll:

Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 14 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreter berichten von ihren Tätigkeiten bis zum Sitzungstage.

 
TOP 15 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 15.1 Sanierung der Hauptstraße

Protokoll:

In der Einwohnerfragestunde der Ortsratssitzung am 10.08.2016 weist Herr Joachim Alder in Zusammenhang mit der Hauptstraßensanierung auf die verschmutze Hauptstraße samt Gehwege hin, wo zwar während der Bauphase auch die Kehrmaschine fuhr, die Kehrzeiten aber nicht immer eingehalten werden konnten. Daher regt er an, im Helmstedter Sonntag auf eine anstehende Straßenkehrung aufmerksam zu machen, damit die Anwohner den Schmutz und das Laub vom Gehweg in die Gosse fegen können, was der Kehrwagen dann aufnehmen kann.

Herr Preuß ergänzt, dass gerade auch die Stelle am Friedhof stark verschmutzt und verlaubt sei. Dort sollte eine Gehwegreinigung durch die Betriebshofmitarbeiter erfolgen, die, wie in der Kernstadt auch, ihre Laubhaufen aus der Gosse dann ebenfalls von der Kehrmaschine aufnehmen lassen.

Die Verwaltung führt hierzu aus:

Während der Bauphase der Straßensanierung sind gewisse Beeinträchtigungen der Straßenreinigung auch weiterhin nicht auszuschließen. Abgesehen von der teilweise schlechteren Erreichbarkeit der Hauptstraße in der Bauphase bedauert die Verwaltung, einen unvorhergesehenen Ausfall der Großkehrmaschine mitteilen zu müssen. Da die Reparatur als auch der Betrieb einer Leihmaschine unwirtschaftlich wäre und zu einer stärkeren Belastung des Gebührenhaushalts führen würde, wird die Beschaffung einer Nachfolgemaschine (ursprünglich vorgesehen 2017, gesichert durch eine sogenannte Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2016) jetzt vorgezogen. Bis zum Liefertermin im Spätherbst wird der Kehrbetrieb zu weiten Teilen durch intensiveren Einsatz der beiden anderen Maschinen aufrecht erhalten. Reinigungs- bzw. Transportleistungen über das satzungsgemäß definierte Maß hinaus können in dieser Phase leider nicht zugesagt und daher auch nicht in der Presse beworben werden.

Die Anwohner werden um Verständnis sowohl für die Bauarbeiten als auch für die Einschränkungen im Kehrbetrieb gebeten und müssten die auf dem jeweiligen Gehweg anfallenden Verschmutzungen tatsächlich satzungsgemäß selbst entsorgen. Die Verwaltung nimmt jedoch den Hinweis auf, vor dem Friedhof verstärkt auf eine regelmäßige Reinigung zu achten. Des Weiteren wird nach Abschluss der Fahrbahnsanierungsmaßnahmen eine Grundreinigung des gesamten Bereiches durchgeführt.


TOP 15.2 Straßenschild "Kreuzstraße"

Protokoll:

Herr Preuß macht in der Ortsratssitzung am 10.08.2016 darauf aufmerksam, dass man das Straßenschild der "Kreuzstraße" an der Einmündung der Sportplatzstraße, aus Richtung Hauptstraße kommend, nicht einsehen könne, da es von einem Haus verdeckt werde. Diese Schild sollte auf die andere Straßenseite gesetzt werden, um den weiteren Straßenverlauf, auch für Ortsunkundige, kenntlich zur machen.

Die Verwaltung hat diese Anregung in der 33. KW umgesetzt.


TOP 15.3 Baugebiet "Im Rottlande II", neue Baugrundstücke

Protokoll:

Herr Alder fragt in der Ortsratssitzung am 10.08.2016 an, wie viel neue Baugrundstücke im Baugebiet "Im Rottlande II" schon verkauft wurden. Weiter macht er darauf aufmerksam, dass das dortige ausgebaggerte Regenrückhaltebecken eine enorme Tiefe erreicht habe und auch kein Platz für die Weiterführung des Fußwegs gelassen wurde.

Antwort der Verwaltung:

Bisher (Stand 22.08.2016) wurden 4 Bauplätze verkauft, bzw. stehen kurz vor dem Vertragsabschluss. Weitere 6 Interessenten haben ein Angebot erhalten.

Das Regenrückhaltebecken ist hydraulisch für das gesamte in der Bauleitplanung angedachte Baugebiet berechnet worden und nimmt deshalb ein sehr großes Volumen ein.

Der vorhandene Straßenseitengraben ist jedoch an dieser Stelle in das Becken integriert. Dadurch können separate Unterhaltungsaufwendungen eingespart werden, und, noch wichtiger, es konnte entlang der Grundstücksgrenze ein - wenn auch knapp anmutender - Platz für einen Geh- und Radweg reserviert werden. Dieser wird bei Endausbau des Gebietes baulich mitgestaltet werden


TOP 15.4 Turnhallenverschmutzung

Protokoll:

In der Einwohnerfragestunde der Ortsratssitzung am 10.08.2016 wird von einer Elternvertreterin des Kindergartens die mangelnde Sauberkeit in der Schulturnhalle, auch gerade nach erfolgter Grundreinigung in den Sommerferien, angesprochen. Die Böden seien zwar gereinigt worden, die Geräte, Wände und Fensterbänke aber nicht.

Antwort der Verwaltung:

In der Turnhalle Emmerstedt hat die Verwaltung Listen ausliegen, in die sich die Nutzer eintragen und gleichzeitig die Möglichkeit haben, vorgefundene Mängel zu vermerken. Mit Beginn der Ferien (23.06.2016) hat die Eltern-Kind-Turngruppe des SV Emmerstedt dort eingetragen, dass die Sportgeräte verstaubt und verschmutzt seien. Die Schulleiterin Frau Feder hat auf Anfrage, zusammen mit dem Hausmeister Herrn Schulz, die Halle am nächsten Tag (24.06.2016) in Augenschein genommen und mitgeteilt, dass sie viele Flusen an den Teppichwänden und im oberen Hallenbereich (auf Lampen/Sims etc.) vorgefunden habe. Ansonsten sei der Geräteraum als auch die Halle für ihre Begriffe nicht außerordentlich verschmutzt und gerade der Geräteraum z. Z. sehr aufgeräumt gewesen. Sechs Wochen zuvor habe es einen Nutzerhinweis in der ausgelegten Liste gegeben, ansonsten wären aber keine weiteren Meldungen bei der Grundschule eingegangen. Die Beanstandungen hat die Verwaltung der Reinigungsfirma zur Kenntnis gegeben und gebeten, Abhilfe im Rahmen der Grundreinigung in den Ferien zu schaffen. Die Beschwerdeführerin wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 28.07.2016 über die erfolgte Grundreinigung in Kenntnis gesetzt mit dem Hinweis, weitere Beanstandungen umgehend zu melden. Am 10.08.2016 hat die Beschwerdeführerin erneut in die Beschwerdeliste eingetragen, dass sie mit der Grundreinigung unzufrieden sei. In einem umgehend mit ihr geführten Telefonat wurde festgestellt, dass lediglich die Flusen/Spinngewebe in oberen Hallenbereich noch Anlass der Beschwerde seien. Auf die zwischenzeitlich erfolgte Absprache mit der Reinigungsfirma, dass die Hallenseitenwände durch einen Zusatzauftrag gereinigt werden, wurde hingewiesen.

Künftig wird die Verwaltung diese Leistung zusätzlich zur Grundreinigung jährlich durchführen lassen (geringfügige Kosten von ca. 100 Euro). Aufgrund der Höhe handelt es sich nicht um eine Leistung im Rahmen der Grundreinigung; die Beseitigung des Schmutzes muss über Leitern erfolgen.

Mängel im Bereich des Schulgebäudes der Grundschulaußenstelle Emmerstedt sind der Verwaltung nicht bekannt.


TOP 16 Anfragen und Anregungen  
TOP 16.1 Bürgersteig gegenüber der Bergstraße

Protokoll:

Herr Clemens Schünemann fragt zum Bauabschnitt 3 der Hauptstraßensanierung an, ob die Anregung von Anwohnern aus der Informationsveranstaltung zur Straßensanierung aufgegriffen wurde, den Bürgersteig gegenüber der Bergstraße zu erhöhen und zu verbreitern, da der vorbeifahrende Schwerlastverkehr dort den Häusern sehr nahe komme, was auch eine große Gefährdung für die Fußgänger sei.

Herr Schobert sagt eine umgehende Beantwortung zu.

 
TOP 16.2 Bahnübergang an der Emmerstedter Straße

Protokoll:

Herr Preuß fragt nach einem aktuellen Sachstand zum Bahnübergang an der Emmerstedter Straße.

Herr Schobert verweist auf den nichtöffentlichen Bericht aus der Ortsratssitzung am 18.05.2016 zu diesem Thema und teilt mit, dass es keinen neuen Sachstand gebe. Für die anwesenden Zuhörer klärt er auf, dass die Stadt Helmstedt, ebenso wie alle anderen Anlieger auch, zu einem gewissen Teil zur Kostenübernahme verpflichtet sei. Die Stadt Helmstedt sei aber nicht Herr des Verfahrens. Die Verwaltung habe sich damals zwar bereit erklärt, zu versuchen, alle Beteiligten an den Verhandlungstisch zu bekommen, was aber schwierig sei. Für die Stadt Helmstedt sei es ebenfalls sehr unbefriedigend, dass sich die Betreffenden bisher nicht zu einer Einigung durchringen konnten. Der Stadt Helmstedt seien die "Hände gebunden", sie sei auch nur ein zahlender "Zaungast".

 
TOP 17 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine erneute Einwohnerfragestunde findet statt, in der die Spielplätze an der Fasanenstraße und am Schützenplatz, die Platzierung des Ortsschildes an der Neuen Breite, die Reparaturarbeiten auf der Emmastraße und die neuen Hausanschlüsse auf der Hauptstraße angesprochen werden.

 

 

Sodann schließt der Ortsbürgermeister die Sitzung.

 

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