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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Bau-, Umwelt- und Werksausschuss (BUWA)

Dienstag, 19. Februar 2008 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

 Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 11.12.2007

Protokoll:

 Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 11.12.2007.

 
TOP 3 Einziehung einer Teilfläche der Glogauer Straße

Protokoll:

 Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Buttler merkt an, dass seine Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde, sich aber trotzdem dafür interessiere, welche Kosten für die Einziehung entstanden seien.

Herr Kubiak erklärt, dass er diese Information durchaus in der öffentlichen Sitzung bekannt geben könne, da die entsprechenden Zahlen ohnehin in den städtischen Aushangkästen zu finden seien. Für die 616 m² große Fläche müsse man 45 € je m² aufwenden. 

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Die in vorstehendem Ausschnitt der Flurstückskarte schraffierte Teilfläche der Glogauer Straße (Gemarkung Helmstedt, Flur 56, Flurstück 851/588) wird gemäß § 8 NStrG eingezogen. Die Einziehung erfolgt mit Wirkung vom 01.04.2008


TOP 4 Baulücken im Bereich Gartenstadt/Warneckenberg/Maschsiedlung- Sachstandsbericht -

Protokoll:

Aufgrund technischer Schwierigkeiten wird der Sachstandsbericht in der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Werksausschuss vorgestellt.

 
TOP 5 Bauleitplanung Helmstedt;Bebauungsplan „Ziegelberg-Süd“;- Aufstellungsbeschluss -

Protokoll:

 Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Preuß fragt an, weshalb der in der Vorlage dargestellte Geltungsbereich sich nicht bis zu dem unter der Ziffer 3 auf dem Lageplan befindlichen Weg erstrecke. Er könne nicht erkennen, welchen Sinn es mache, dieses kleine Teilstück außen vor zu lassen.

Herr Kubiak erwidert, dass es sich im vorliegenden Falle um einen Aufstellungsbeschluss handele. Im Moment habe man das jetzige Gebiet des Kleingartenvereins am Ziegelberg als zu beplanenden Geltungsbereich eingegrenzt. Dies bedeute allerdings nicht, dass diese Vorstellungen in späteren Verfahrensschritten nicht noch Veränderungen erfahren könnten. Insofern stelle der heutige Beschluss einen Startschuss dar, welcher eine ganze Reihe von Entscheidungen und Beratungen nach sich ziehen werde.

Herr Rohm regt an, dass sich Politik und Verwaltung im vorliegenden Falle auf eine gemeinsame Strategie einigen. Sicherlich befinde man sich mit dem hier in Rede stehenden Aufstellungsbeschluss noch am Anfang eines sehr langen Weges, dies ändere jedoch nichts an dem Erfordernis, grundlegende Richtungsentscheidungen bereits zu diesem Zeitpunkt diskutieren zu müssen. Vor diesem Hintergrund bitte seine Fraktion die Verwaltung um ein Bebauungskonzept, welches folgende Fragestellungen thematisieren solle: 1. Welche Erwerbs- und Rückbaukosten entstehen bezüglich der Umwandlung des Kleingartenvereins in ein baureifes Areal? 2. Wird für dieses Gebiet eine Lärmschutzmaßnahme notwendig? 3. Mit welcher Anzahl und Größe ist bei den zu schaffenden Bauplätzen zu rechnen? 4. Welche Gesamtfläche wird das Baugebiet umfassen? 5. Gibt es ein Problem mit der Tierhaltung (Pferdekoppel und Stall) im nördlichen Bereich des Gebietes?

Herr Kubiak erwidert, dass die Mehrzahl der angesprochenen Fragen im Bebauungsplanverfahren angesprochen und beantwortet werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt könne hierüber noch keine Aussage getroffen werden. Betrachte man sich dagegen die noch zwingend erforderlichen Folgeverfahrensschritte, so werde deutlich, dass die Politik Herrin des Verfahrens bleibe und als solche jegliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Hand behalte.

Herr Franke merkt an, dass es der Verwaltung nicht möglich sein werde, Dinge zu beantworten, die erst im späteren Verfahrensablauf im Rahmen der Abwägung thematisiert werden. Insofern mache die Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt nur eingeschränkt Sinn.

Herr Buttler weist darauf hin, dass nach seiner Kenntnis einige Kleingartenbesitzer der Meinung seien, die Entschädigung werde in einem äußerst üppigen Rahmen ausfallen. Natürlich bleibe hier das Verhandlungsergebnis mit der Stiftung des Braunschweigischen Kulturbesitzes als Eigentümerin der Fläche abzuwarten. Vor diesem Hintergrund bitte er die Verwaltung darum, die Politik möglichst frühzeitig darüber zu informieren, welche Entschädigungssummen tatsächlich im Raum stehen würden.

Herr Rohm betont, dass ihm sehr wohl bewusst sei, dass die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen treffen könne. Seiner Fraktion gehe es jedoch schlichtweg darum, dass die Politik zum frühestmöglichen Zeitpunkt darüber informiert werde, wo die finanzielle und gestalterische Reise hingehe.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ziegelberg Süd“ für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.


TOP 6 Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Helmstedt 2007 - 2012;Stellungnahme der Stadt Helmstedt

Protokoll:

 Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Kubiak erläutert noch einmal ausführlich den Inhalt der Vorlage.

Herr Buttler bringt zum Ausdruck, dass das Problem natürlich auch darin bestehe, dass die Nachbarkreise Helmstedts andere Verfahren bei der Müllentsorgung anwenden würden. Die völlige Ungleichheit auf diesem Gebiet sei nach seiner Meinung auch ausschlaggebend dafür, dass die Diskussion über dieses Thema immer wieder angefacht werde. Vor diesem Hintergrund bezweifle er, dass sich der Landkreis in seiner Entscheidung von den Argumenten der Stadt Helmstedt werde beeinflussen lassen.

Frau Klimaschewski-Losch stellt fest, dass die hier in Rede stehende Stellungnahme bereits an den Landkreis abgesandt worden sei. Insofern könne es hier doch nur noch darum gehen, die ganze Thematik in das Blickfeld der Politik zu rücken und diese für einzelne Punkte zu sensibilisieren.

Herr Geisler erwidert, dass die Entscheidungen hinsichtlich eines zukünftigen Abfallwirtschaftskonzeptes im Landkreis Helmstedt einzig und allein von den politischen Gremien getroffen werden. Insofern könne die Verwaltung zwar Stellungnahmen und Anregungen abgeben, sei aber an den Beschlussfassungen in keiner Weise beteiligt. Dazu müsse man wissen, dass der Gesetzgeber den Kommunen einen gewissen Ermessensspielraum zubillige, was die Ausgestaltung eines Abfallwirtschaftsverfahrens angehe. Der Kreistag gehe zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung bestimmte Vertragsverhältnisse ein, die wiederum einer gewissen Laufzeit unterliegen würden. Sobald diese Vertragsverhältnisse enden, habe man wieder die Möglichkeit, Modifikationen am Verfahren und dem Konzept vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund habe man sich entschlossen, die Bedenken und Anregungen der Fachbereiches dem zuständigen Ausschuss zur Kenntnis zu geben, um letztlich der Politik die Möglichkeit zu geben, auf den kommenden Prozess Einfluss nehmen zu können.

Herr Rohm weist darauf hin, dass der Vertrag über die Müllentsorgung im Landkreis Helmstedt erst im letzten Jahr vom Kreistag neu beschlossen worden sei. Insofern sei mit Änderungen oder Ergänzungen in naher Zukunft nicht zu rechnen, da sich der Landkreis für einen bestimmten Zeitraum vertraglich gebunden habe. Nach seinem Eindruck kritisiere die Verwaltung in ihrer Stellungnahme vor allem die Praxis der Müllverwiegung. Hier stelle sich für ihn allerdings die Frage, ob man das vorgenannte System überhaupt ändern könne, da es bekanntermaßen Gerichtsurteile gebe, die den Landkreis zu einem gerechteren Verfahren der Müllentsorgung verpflichtet hätten. Des Weiteren sei zu klären, ob es überhaupt andere Systeme gebe, welche die Vorgaben des Gerichtes ebenso erfüllen könnten.

Herr Geisler antwortet, dass es durchaus alternative Verfahren gebe.

Herr Winkelmann betont, dass er sich frage, wie man Menschen zur Müllvermeidung anhalten wolle, ohne den Müll zu wiegen. Im Moment treffe das Verfahren die Menschen am Geldbeutel und dies scheine ihm die effektivste Variante, um die Leute zur Müllvermeidung anzuhalten. Geld sei immer noch der größte Anreiz etwas zu tun oder zu unterlassen. Sicherlich sei es für die Kommunen ein großes Problem, wenn die Menschen die öffentlichen Müllbehälter für ihren privaten Abfall nutzen würden, nur um ein paar Euros zu sparen. Trotzdem glaube er, dass sich das System der Müllverwiegung insgesamt gelohnt habe. Er könne durchaus nachvollziehen, dass die Verwiegung von Biomüll keinen rechten Sinn ergebe.

Es bliebe dann jedoch immer noch die Frage, wie mit dem Restmüll zu verfahren wäre. Vor diesem Hintergrund würde ihn jedoch interessieren, welche Alternativen die Verwaltung vorschlagen könne.

Herr Geisler erwidert, dass es in ganz Niedersachsen nach seiner Kenntnis nur eine Kommune gebe, die ihre Abfallwirtschaft mit einem Wiegesystem ausgestattet habe. Er könne sich nicht vorstellen, dass alle anderen abfallentsorgungspflichtigen Körperschaften in irgendeiner Weise rechtswidrig handeln würden. Das sich der Landkreis Helmstedt nach dem Gerichtsurteil für ein Wiegesystem entschieden habe, stelle kein Dogma für die Ewigkeit dar. Natürlich habe auch der Landkreis Helmstedt die Möglichkeit, seine Abfallwirtschaft nach einem anderen Verfahren zu erledigen. Nach wie vor halte er ein volumenbezogenes Verfahren für nicht schlechter. In diesem Zusammenhang müsse man zur Kenntnis nehmen, dass außer dem Landkreis Helmstedt sämtliche Körperschaften des Landes Niedersachsen genau dieses volumenbezogene Verfahren nutzen, um ihrer Abfallentsorgungspflicht nachzukommen. Das volumenbezogene System habe das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Helmstedt schon im Jahre 1993 ebenso vorgesehen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die Tatsache, dass Biomüll nicht vermeidbar sei. Insofern laufe die Vermeidungsforderung hier völlig fehl, da der Biomüll im Landkreis Helmstedt genauso behandelt werde wie der Restmüll. Fakt sei jedoch, dass Biomüll zu 100 % verwertbar sei. Es mache nach seiner Ansicht keinen Sinn, die Bürger dafür zu bestrafen, dass sie selbst aufgrund eines fehlenden Grundstückes nicht in der Lage seien, den Biomüll zu verwerten und dies somit teuer bezahlen müssen.

Hinsichtlich des Restmülls beobachte er zunehmend eine Fehlnutzung anderer Systeme. Die Menschen würden schlichtweg keinen Müll vermeiden, sondern vielmehr versuchen, ihn auf anderen Wegen zu entsorgen. Insofern werde die eigentliche Zielrichtung verfehlt. Darüber hinaus dürfe man nicht vergessen, dass auch der Restmüll in der TRV wirtschaftlich verwertet werde, in man durch die Verbrennung Strom erzeuge.

Herr Franke erläutert, dass die abfallentsorgungspflichtige Körperschaft eine Gebührensatzung zu erlassen habe, welche nach gesetzlichen Vorgaben so auszugestalten sei, dass die Satzung mit ihren jeweiligen Tarifen zur Müllvermeidung anrege. Im damaligen Urteil gegen den Landkreis Helmstedt hatte das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die seinerzeit geltende Satzung diesen gesetzlichen Bestimmungen nicht hinreichend genügt habe. Wie die konkrete Umsetzung auszusehen habe, sei vom Gericht weder entschieden noch vorgegeben worden. Sicherlich könne man über ein volumenbezogenes Verfahren diskutieren, er glaube allerdings nicht, dass man damit die Fehlnutzungen durch sparwillige Bürger verhindern werde.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Vorlage ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 7 Bekanntgaben  
TOP 7.1 Umweltbericht der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Herr Kubiak berichtet, dass man am heutigen Tage den aktuellen Umweltbericht der Stadt Helmstedt verteilen könne. Aus Kostengründen habe man sich dazu entschlossen, die Auflage des Berichtes zu reduzieren und dafür neben der üblichen Papierform auch eine CD-ROM anzubieten. Zusätzlich werde der Umweltbericht auf der Internetseite der Stadt Helmstedt verlinkt, so dass sich der interessierte Bürger auch über dieses Medium einen umfassenden Überblick verschaffen könne. Wie gewohnt werde der Bericht darüber hinaus zur Ansicht in verschiedenen Einrichtungen im Stadtgebiet zur Einsichtnahme ausliegen.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.

 
TOP 7.2 Blumenzwiebelaktion

Protokoll:

Herr Kubiak berichtet, dass die von der Lademann-Realschule am 12.12.2007 durchgeführte Blumenzwiebelaktion als voller Erfolg gewertet werden könne. Bekanntermaßen habe Herr Kieschke im letzten Jahr etwa 2000 Blumenzwiebeln gespendet. Die Stadt Helmstedt habe diese Zahl aus Haushaltsmitteln noch einmal verdoppelt, so dass die Schüler der vorgenannten Schule einige attraktive Flächen mit den Blumenzwiebeln bestücken konnten. Die Areale an der Wilhelmstraße sowie auf dem alten Friedhof an der Gustav-Steinbrecher-Straße seien in der Bevölkerung auf sehr gute Resonanz gestoßen, so dass die Verwaltung beschlossen habe, diese Aktion in 2008 zu wiederholen. Geklärt werden müsse allerdings, ob in diesem Jahr eine andere Schule angesprochen werden sollte.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.

 
TOP 7.3 Frühjahrsputzaktion

Protokoll:

Herr Kubiak berichtet, dass die diesjährige Frühjahrsputzaktion auf Samstag, den 12.04., terminiert worden sei. Die sehr breite Aufstellung eines Vorbereitungsteams habe sich im letzten Jahr bewährt. Aus diesem Grund bitte er darum, dass die Politik in ihren Reihen nach Aktivisten suche, die dem Team der Stadtverwaltung bei der Organisation helfen könnten. Die erste gemeinsame Sitzung dieses Vorbereitungsteams finde am 05.03.2008, um 15.00 Uhr, im Rathaus statt.

Sodann nimmt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.

 
TOP 8 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf die schon mehrfach von Herrn Buttler vorgetragene Frage nach den  touristischen Hinweisschildern auf der Autobahn. Hierzu verweise er nunmehr auf die schriftliche Vorlage 21/08, welche im AWKT auf der Tagesordnung stehe und die Thematik umfassend behandele.  

 
TOP 9 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

a) Herr Buttler fragt an, wann mit der Entfernung des Erdaushubs auf der Erfurter Straße zu rechnen sei. Er beobachte die Lagerung des Boden schon seit einigen Wochen und bitte um Auskunft, wie lange die entsprechende Baumaßnahme noch laufe.

Herr Kubiak sagt eine Beantwortung zu.

b) Herr Preuß verweist auf die Entschlammung des Sternberger Teiches und fragt an, ob es den Tatsachen entspreche, dass die Menge des Aushubs die ursprünglich geplante Kubikmeterzahl erheblich übersteige. Sollte dies der Fall sein, frage er an, ob der Stadt Helmstedt dadurch Mehrausgaben entstehen werden.

 Herr Geisler erwidert, dass man den Schlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von 12 % aus dem Teich entnehmen wollte. Aufgrund der ungünstigen Witterung habe man diesen Wert zu keinem Zeitpunkt erreichen können, so dass sich die kalkulierte Menge Schlamm von 6000 m³ auf ca. 9.000 bis 9.500 m³ erhöht habe. Diese Massenmehrung führe jedoch nicht dazu, dass die kalkulierten Gesamtkosten überschritten werden würden. In diesem Zusammenhang möchte er darauf verweisen, dass bei solch witterungsabhängigen Außenarbeiten natürlich immer das Risiko bestehe, dass sich der geplante Ablauf verzögere oder unvorhergesehene Naturereignisse für einen Mehraufwand in bestimmten Aufgabensegmenten sorgen.

Das momentan als Baustraße verwendete Natursteingeröll solle teilweise auf dem Teichgrund verbleiben bzw. als Böschungssicherung dienen.

c) Herr Gogolin verweist auf die von der UWG initiierte Diskussionsrunde über den Zustand des Brunnentals. Die dort erörterten Fragen und Probleme hätten in einen Forderungskatalog gemündet, welcher der Verwaltung durch Dr. Birker am 26.01.2008 übermittelt worden sei. Eine der Anregungen sei gewesen, dass die Mitglieder des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses vor ihrer nächsten Sitzung zu einer Ortsbesichtigung im Brunnental zusammenkommen sollten. In diesem Zusammenhang frage er an, ob die Verwaltung bereits Überlegungen angestellt habe, welche Anregungen und Forderungen aus dem vorgenannten Maßnahmenkatalog zeitnah umgesetzt werden könnten.

Herr Kubiak erwidert, dass auch ihm die Probleme im Brunnental sehr wohl bekannt seien. Man müsse in diesem Zusammenhang aber wissen, dass die beschlossenen Rahmenziele keinerlei Maßnahmen im Brunnental vorsehen würden. Insofern müsste man fachbereichsintern versuchen, die geänderten Prioritäten aufzugreifen und einzelne Maßnahmen gegebenenfalls verschieben. In diesem Haushaltsjahr habe die Politik allerdings andere Schwerpunkte gesetzt, was bedeute, dass größere Maßnahmen im Brunnental schlichtweg nicht finanzierbar seien

d)  Herr Rohm fragt an, ob es bereits einen neuen Sachstand hinsichtlich eines geplanten Einkaufszentrums in der Galgenbreite gebe.

Herr Kubiak erwidert, dass es nach Aussage des Fachbereiches 11 derzeit keinen Interessenten in dieser Angelegenheit gebe.

e) Herr Rohm fragt an, wann mit der Abrechnung der Erschließungskosten für das Baugebiet Galgenbreite gerechnet werden könne. Nach seiner Kenntnis seien dort immer noch Zahlungen offen, die dem Haushalt der Stadt Helmstedt schlichtweg fehlen würden.

Herr Kubiak antwortet, dass der für die Abrechnung zuständige Kollege die Arbeiten intensiv fortgesetzt habe. Vor der endgültigen Rechnungslegung habe der Bürgermeister den Mitarbeiter jedoch für eine dringende, anderweitige Aufgabe abgezogen, so dass einige kleinere Tätigkeiten noch offen seien. Er rechne damit, dass man die entsprechenden Bescheide noch im 1. Halbjahr 2008 versenden könne. Genaue Termine wolle er aber nicht nennen, da die Vergangenheit gezeigt habe, dass verschiedene Unwägbarkeiten eine genaue Prognose fast unmöglich machen würden

f) Herr Rohm fragt an, ob es bereits einen neuen Sachstand hinsichtlich der Fertigstellung des Parkhauses Edelhöfe zu berichten gebe.

Herr Kubiak erwidert, dass ein entsprechendes Gutachten nunmehr zweifelsfrei festgestellt habe, dass die Stadt Helmstedt Geschädigte sei. Darüber hinaus sei untersucht worden, wer die Verantwortung für die mangelhafte Ausführung der Arbeiten trage. Einigungsversuche mit den Versicherern der betreffenden Unternehmen seien gescheitert, so dass man jetzt gezwungen sei, den Weg des Beweissicherungsverfahrens zu beschreiten. Klar sei, dass man sich in einem solchen Verfahren in den Händen des Gerichtes befinde und deshalb keine verbindlichen Aussagen über einen eventuellen Eröffnungstermin möglich seien. Weitere Details habe die Verwaltung und die Kanzlei Franke in einer schriftlichen Bekanntgabe für den nächsten Verwaltungsausschuss zusammengestellt.

g) Frau Weber-Püschner fragt an, wann mit der Entfernung des Flatterbandes an der zwischenzeitlich fertig sanierten Grabstelle des Forstmeisters Alers zu rechnen sei. Darüber hinaus bitte sie im Namen der CDU-Fraktion darum, dass man die EMail des Beigeordneten Dr. Birker hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen im Brunnental an alle Fraktionen im Helmstedter Rat weiterleite.

h) Frau Weber-Püschner fragt an, wann mit der Umsetzung des Konzeptes „Sauberkeit in der Innenstadt“ (Hundekotsauger, Ausweitung der Doppelstreife) gerechnet werden könne. Darüber hinaus interessiere sie, weshalb die von der CDU beantragten farbigen Müllbehälter noch immer nicht installiert worden seien. Abschließend möchte sie anfragen, wann mit der Weiterführung der Pflanzkübelaktion zu rechnen sei.

Herr Kubiak antwortet, dass man bezüglich der Pflanzkübelaktion nach wie vor mit erheblichen Vorbehalten bei den Gebäudeeigentümern und Geschäftsinhabern zu kämpfen habe. Diese Situation dürfe jedoch keinesfalls dazu führen, dass Frau Weber-Püschner wieder alleine auf Werbetour gehe. Die Mitarbeiter der Stadt Helmstedt seien mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe aber ebenfalls zeitlich überfordert, so dass man nur unter Beteiligung aller an diesem Projekt interessierten Bürgerinnen und Bürger weitere Fortschritte erzielen könne. Fakt sei beispielsweise, dass die Nebenstraßen der Neumärker Straße zeitnah in das Projekt eingebunden werden müssen, um eine gewisse Wirkung in der öffentlichen Wahrnehmung zu erzielen. Dies sollte im Idealfall dazu führen, dass auch andere Multiplikatoren sich bereit erklären, aktiv an diesem Projekt mitzuarbeiten.

In diesem Zusammenhang könne er weiterhin berichten, dass man noch einige Pflanzkübel bevorratet habe, die nunmehr aufgestellt und zeitnah mit einer Frühlingsbepflanzung versehen werden sollen. Aus diesem Anlass werde die Verwaltung Ende dieser Woche eine Begehung durchführen, um entsprechende Bepflanzungsvarianten vor Ort durchzusprechen. Hierzu lade er alle Interessierten des Ausschusses natürlich ein.

Die von Frau Weber-Püschner angefragte Ausweitung der Doppelstreife unterliege dagegen der Zuständigkeit des ASO und werde auch dort weiter bearbeitet. Für die Anschaffung des Hundekotsaugers und die Umsetzung weiterer Investitionsmaßnahmen sei man auf die Genehmigung des Haushalts angewiesen. Sobald diese seitens des Landkreises vorliege, werde man die von der Politik gewünschten Maßnahmen umsetzen.

 

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