Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 10. August 2016 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Nachdem die Zuhörer eingetreten sind eröffnet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung
und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit sowie die
Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Otto berichtet zum TOP 13 Errichtung eines gemeinsamen Schulbezirks für die städtischen Grundschulen; Beratung über das weitere Vorgehen, dass noch Abstimmungsbedarf mit der Landesschulbehörde bestehe und die Vorlage daher noch nicht erstellt werden konnte. Er bittet, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.

Die Ortsratsmitglieder stimmen dem Absetzen einvernehmlich zu.

Sodann stellt der Ortsbürgermeister die geänderte Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt, in der mangelnde Sauberkeit in der Schulturnhalle und
eine Straßenverschmutzung durch Pferdekot angesprochen wird.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 18.05.2016

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 18.05.2016.

 
TOP 6 Feststellung des Sitzverlustes des Ortsratsmitgliedes Uwe Feder

Beschluss:

Gem. § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft im Ortsrat Emmerstedt für das Ortsratsmitglied Uwe Feder gem. § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG durch Verlust der Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 49 Abs. 1 NKomVG beendet ist.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister gibt den Inhalt der Vorlage für die anwesenden Zuhörer bekannt und spricht sein Bedauern über die Beendigung der Mitgliedschaft von Herrn Feder im Ortsrat Emmerstedt aus. Er dankt Herrn Feder für sein Engagement bei der Mitarbeit und verweist auf eine offizielle Verabschiedung zu einem späteren Zeitpunkt. Anschließend lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden


TOP 7 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für
folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben:

- Gesangverein Harmonie Emmerstedt,
   Zuschuss zur Vereinsarbeit                                                    200,00 Euro,
- Imkerverein Helmstedt,
   Zuschuss zur Restaurierung des historischen Imkerwagens     250,00 Euro.


Anmerkung:
Nach Abzug der beschlossenen Zuschüsse stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von 2.620,00
Euro
zur Verfügung.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass 2 Anträge auf Bezuschussung vorliegen und der Ortsrat
Emmerstedt beabsichtige, für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben:

- Gesangverein Harmonie Emmerstedt,
   Zuschuss zur Vereinsarbeit                                                        200,00 Euro,
- Imkerverein Helmstedt,
   Zuschuss zur Restaurierung des historischen Imkerwagens         250,00 Euro.


Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden

 
TOP 8 Stühle Mehrzweckhaus Emmerstedt

Beschluss:

Der Ortsrat Emmerstedt übereignet dem Förderverein Emmerstedt e.V. die alte Bestuhlung aus der Mehrzweckhalle Emmerstedt zur weiteren Verwendung oder Entsorgung.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass sich der Förderverein Emmerstedt e.V. bereit erklärt habe, 160 neue Stühle für die Mehrzweckhalle in Emmerstedt zur Verfügung zu stellen. Die neuen Stühle seien leicht transportabel und in den Ortsfarben blau und gold gehalten. Ebenso sei der Förderverein bereit, die alte abgängige Bestuhlung zu entsorgen. Für diese Übereignung sollte aber ein Ortsratsbeschluss vorliegen. Daher lässt er über diese Vorgehensweise abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden

 
TOP 9 Fusion Helmstedt - Büddenstedt

Protokoll:

Herr Otto gibt einen aktuellen Sachstandsbericht zur beabsichtigten Fusion der Stadt Helmstedt mit der Gemeinde Büddenstedt ab. Im Juli habe ein längeres Gespräch mit Vertretern der Gemeinde Büddenstedt und des Innenministeriums stattgefunden. Es wurde zugesagt, dass die Mittel, die im Falle einer Fusion aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden, deutlich höher wären, als ursprünglich vom Land berechnet. Wenn es zu einer Fusion komme, könne die Stadt Helmstedt und die Gemeinde Büddenstedt im nächsten Jahr mit Mitteln in Höhe ihres Gesamtdefizites, aber gedeckelt durch die zu dem Zeitpunkt bestehenden Kassenkredite rechnen. Das wäre der Betrag, den die beiden Gemeinden zusammen tatsächlich nicht aus eigenen Mitteln, sondern durch Kassenkredite decken konnten. Das würde bedeuten, dass wenigstens 17 Mio. Euro zu erwarten seien, was eine erhebliche Reduzierung der Verschuldung beider Gemeinden bedeuten würde. Eine derartige Reduzierung der haushaltärischen Situation könnten bei den Kommunen Helmstedt und Büddenstedt, wenn sie nicht fusionieren, bei weitem nicht erzielen. Die Kehrseite sei aber, dass die neue Gemeinde die laufenden jährlichen Defizite, die bisher aufgelaufen oder in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesen seien, halbieren müsste. Das hieße, spätestens ab dem Jahr 2020 müsste der jährliche Haushalt mit erheblich geringeren Haushaltsdefiziten aufgestellt werden, was auch verpflichtend sei. Dies wäre aber auch darstellbar, weil die tatsächlichen Einsparungen, die allein durch die Fusion erzielt werden könnten, nachhaltig und erheblich wären. Ein wesentlicher Faktor, der sofort wirksam werden würde, sei die höhere, nach Einwohnerzahlen berechnete jährliche Landeszuweisung von ca. ½ Mio. Euro, die die neue größere Stadt Helmstedt nach einer Fusion erhalten werde. Weiter gäbe es in einigen Bereichen zwar Personalkosteneinsparungen, die sich aber nicht sofort bemerkbar machen würden, weil die Mitarbeiter, vor allem in der Gemeinde Büddenstedt durchschnittlich sehr jung seien. Erst im Jahr 2023 würden die ersten Büddenstedter Mitarbeiter in den Ruhestand gehen, bei der Stadt Helmstedt allerdings etwas früher. Einige von diesen Stellen würden dann nicht wieder besetzt werden, weil in vielen Bereichen die Tätigkeiten, die von den jeweiligen Mitarbeitern gegenwärtig in der Gemeinde Büddenstedt verrichtet werden, vom vorhandenen Personal der Stadt Helmstedt mit erledigt werden könnte. Das ginge aber nicht in allen Bereichen, wie z.B. bei der Grünpflege. Im Bereich des Hoch- und Tiefbaus und der Baugenehmigungen würde die Stadt Helmstedt möglicherweise sogar schnell an ihre Grenzen stoßen, weil diese Aufgaben bisher der Landkreis Helmstedt für die Gemeinde Büddenstedt gegen Bezahlung erledigt habe. Spürbare dauerhafte Personaleinsparungen würde es dann spätestens ab den Jahren 2020/21 geben. Sofortige Personaleinsparungen würden sich aber dadurch ergeben, dass es keinen neuen Bürgermeister geben müsste, weil die Gemeinde Büddenstedt derzeit keinen Bürgermeister habe, dieser müsste spätestens im Herbst des nächsten Jahres gewählt werden. Wenn die Gemeinde Büddenstedt einen neuen Bürgermeister für 5 Jahre wählen müsste, würde dieser dann auch mit 100.000 Euro jährlich den Haushalt der Gemeinde Büddenstedt belasten, was bei einer Fusion auch wegfiele. Mit den Informationen des Innenministeriums seien die entsprechenden 3 Bürgerinformationen in der letzten und vorletzen Woche in der Gemeinde Büddenstedt und den Ortsteilen vollzogen worden. Es waren sehr viele Bürger anwesend und, sowohl die auch anwesenden Vertreter des Helmstedter Stadtrates, als auch die Helmstedter Verwaltungsspitze hatten nach den 3 Veranstaltungen durchweg den Eindruck, dass es im Gegensatz zum Fusionsverlauf mit der Gemeinde Grasleben und der Samtgemeinde Nord-Elm mehr sachlichere Diskussionen gegeben habe. Es sei davon auszugehen, dass sich der Gemeinderat Büddenstedt vor dem Hintergrund dieser Bürgerversammlung und der dort geäußerten Meinungen im September auch dazu entschließen werde, einer Fusion zuzustimmen. Die Beschlussfassungen über die Fusion werden am 13. September in den entsprechenden Stadt- und Gemeinderatssitzungen in Helmstedt und Büddenstedt erfolgen. Sollte dieser Beschluss übereinstimmend positiv gefasst werden, müsse der Landtag bis zum März des nächsten Jahres ein entsprechendes Gesetz verabschieden. Die Fraktionen des Landtages seien bereits von beiden Verwaltungsleitern über eine zügige Umsetzung informiert worden, damit der Fusionstermin 01.07.2017 gehalten werden könne. Der Termin zur Jahresmitte werde damit begründet, dass im Herbst kein neuer Bürgermeister für Büddenstedt gewählt werden müsste und dass noch für die 2. Jahreshälfte 2017 die Einwohnerveredelung durch eine höhere Einwohnerzahl zum Tragen komme. Sollte es zu einer Fusion zum 01.07.2017 kommen, müsste dann aber aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ein neuer Bürgermeister, ein neuer Stadtrat und für die bisherige Gemeinde Büddenstedt ein neuer Ortsrat Büddenstedt und ein neuer Ortsrat Offleben gewählt werden.

Herr Preuß fragt nach dem Sachstand der Büddenstedter Hallenbadsituation.

Herr Otto antwortet, dass das Thema Hallenbad bei der Bürgerversammlung in Büddenstedtder einzige Punkt gewesen sei, wo etwas Aufregung herrschte. Allerdings wurde eher zwischen den Büddenstedter Bürgern kontrovers diskutiert. Im Vertragsentwurf sei festgelegt, dass der nach der Fusion neu zu wählende Stadtrat der neuen Stadt Helmstedt darüber zu entscheiden habe, wie mit allen Bädern umgegangen werden solle und das aber auch erst im Jahr 2018. Seinem Eindruck nach bestand unter den Büddenstedter Bürgern dahingehend Übereinstimmung, dass man wisse, wenn man selbständig bliebe, werde man das Büddenstedter Hallenbad definitiv, spätestens im Jahr 2020, schließen müssen. Wenn man aber mit der Stadt Helmstedt zukünftig gemeinsam eine Gemeinde bilde, habe man die Chance, die Schließung ggf. hinauszögern zu können. Auch erweckten die Büddenstedter Bürger den Eindruck, dass sie eine Fusion nicht an der Hallenbadsituation scheitern lassen wollen.

 
TOP 10 Abbau der öffentlichen Telekommunikationsstelle in Emmerstedt

Beschluss:

Dem Abbau der öffentlichen Telekommunikationsstelle Hauptstraße 78 wird zugestimmt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erläutert die Vorlage für die anwesenden Bürger.


Herr Joachim Alder merkt zu der Vorlage noch an, dass auch keine großen Einnahmen erzielt
werden konnten, da diese Telefonanlage in den letzten 3 Jahren sehr oft defekt gewesen sei.


Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden


TOP 11 Sachstandsbericht Außengelände Kindergarten Emmerstedt

Protokoll:

Herr Otto berichtet zur Herrichtung des Außengeländes vom Kindergarten in Emmerstedt, dass im vorderen Bereich das große Klettergerüst, die Wippetiere und der Fühlpfad aufgebaut wurden und nutzbar seien. Im hinteren Bereich sei die Kriechröhre fertig aufgebaut und teilweise schon bewachsen und die Schaukel und das Karussel seien ebenfalls aufgebaut und können von den Kindern genutzt werden. Zum Start ins neue Kindergartenjahr wurde das Gelände, insbesondere der Hang und die Rabatten, vom Unkraut befreit. Die noch fehlenden Holzpalisaden zur Hangbefestigung konnten aus personellen Gründen bislang noch nicht eingebaut werden. Dies soll jedoch schnellstmöglich erfolgen.

In diesem Zusammenhang berichtet Herr Otto, dass er kurz vor der Sitzung eine Auflistung mit angemeldeten Haushaltsmitteln für das kommende Jahr gesehen habe, wo auch eine Mittelanmeldung für einen neuen Kindergarten-Sandkasten mit Einfassung für rd. 5.000 Euro aufgelistet gewesen sei. Er habe mit seinen Mitarbeitern darüber noch nicht sprechen können, erinnere sich in diesem Zusammenhang aber an eine Betriebshofbegehung vor einiger Zeit, wo er eine größere Anzahl von Sandsteinen und Säulen habe rumliegen sehen. Er fragt nun an, ob Einwände bestehen würden, wenn ein Sandkasten mit diesem vorhandenen Material des Betriebshofes selbst gebaut werden würde. Da dieses Material vorhanden sei, würde die selbstgebaute Sandkasteneinfassung ihren Zweck genauso gut erfüllen, wie eine gekaufte Holzeinfassung. Sollte der Ortsrat mit dieser Möglichkeit einverstanden sein, könnte die Baumaßnahme auch kurzfristig umgesetzt werden, weil das Material bereits vorliege.

Der Ortsbürgermeister möchte dazu die Meinung der Kindergarteneltern hören und erteilt den beiden anwesenden Elternvertreterinnen des Kindergartens das Wort.

Eine Elternvertreterin des Kindergartens antwortet, dass sie beide zwar gewählt wurden, aber nicht befugt seien, derartige Entscheidungen zu treffen. Die Entscheidung liege bei der Kindergartenleitung, die den Bedarf auch angemeldet habe. Warum der Betrag in dieser Höhe angemeldet wurde, könne sie auch nicht sagen. Allerdings habe der derzeitige Sandkasten keine Einfassung und bei Starkregen werde der Sand den Hang in Richtung Fußweg herunter gespült. Die Eltern der Kindergartenkinder seien zwar mehr als kooperationsbereit, da sie auch dem Einbau der gebrauchten Spielgeräten im Kindergarten zugestimmt haben, aber eine Entscheidung über Verwendung der gebrauchten Betriebshofmaterialien für den Sandkasten können sie nicht treffen.

Auf Anmerkung von Herrn Otto, dass sie sich als Elternvertreter äußern mögen, ob sie Einwände gegen die Nutzung der vorhandenen Materialien haben, wird dies von beiden Vertreterinnen verneint.

Daraufhin sagt Herr Otto zu, wenn auch die Elternvertreterinnen sich vorstellen können, für die Einfassung das vorhandene und auch geeignete Material zu nutzen und es nicht zwingend eine neue ebenmäßige und nicht sehr haltbare Holzeinfassung sein müsste, werde die Verwaltung entsprechend eruieren.

Abschließend hält der Ortsbürgermeister fest, dass der Vorschlag von Herrn Otto, wenn machbar, unter Absprache mit der Kindergartenleitung umgesetzt werden solle.

 
TOP 12 Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister merkt an, dass die Vorlage erst am Sitzungstage den Ortsratsmitgliedern zugestellt wurde, sie sich mit der Thematik noch nicht befassen konnten und somit auch keinen Beschluss fassen wollen.

Herr Otto merkt dazu an, dass die von der Verwaltung angestrebte Entgelterhöhung für die städtischen Kindertagesstätten erst ab dem 01.08.2017 greifen solle und somit keine Eilbedürftigkeit vorliege. Daher könne über die Vorlage in der nächsten Ortsratssitzung beraten werden.

Herr Joachim Alder und Herr Preuß äußern sogar, dass eine Gebührenerhöhung vor derKommunalwahl ungünstig sei und sich der neu zu wählende Ortsrat mit der Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten auseinandersetzen und beschließen solle.

Der Ortsbürgermeister hält fest, dass sich der Ortsrat einvernehmlich für ein Vertagen des Tagesordnungspunktes in eine der nächsten Ortsratssitzungen ausgesprochen habe.


TOP 13 Errichtung eines gemeinsamen Schulbezirks für die städtischen Grundschulen; Beratung über das weitere Vorgehen

Protokoll:

- abgesetzt -


TOP 14 Parkplatz Hauptstraße/Ecke Emmastraße

Beschluss:

Die Straßenbenennung für den Parkplatz an der Hauptstraße/Ecke Emmastraße (FlSt 535/41) lautet ab sofort "Evers-Platz".



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erläutert die Vorlage für die anwesenden Zuhörer und lässt anschließend über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden


TOP 15 Sachstand Ausbau Hauptstraße

Protokoll:

Herr Otto gibt den Inhalt des Sachstandsberichts zur Sanierung der Hauptstraße in Emmerstedt bekannt, welcher der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Herr Krumpelt fragt an, wie mit den Anliegern der Kreipke während der Vollsperrung verfahren werde, da dieses Wohngebiet nur durch die Zufahrt über die Hauptstraße erreichbar sei.

Herr Otto antwortet, dass dieses Problem der Bauleitung bekannt sei und sie die Zusage gegeben habe, für jedes Grundstück entsprechende Lösungen zu finden. Die angesprochenen kurzzeitigen Einschränkungen, wo ein Grundstück evtl. nicht erreichbar sei, beinhalte nur einzelne Stunden und keinen halben oder ganzen Tag. Sollte aber bei einzelnen Anwohnern ein besonderer Bedarf für die Erreichbarkeit ihrer Grundstücke bestehen, wie z.B. bei Fahrzeuganlieferungen zu einem bestimmten Termin, müsste dies der Bauleitung frühzeitig mitgeteilt werden, damit dieser Bedarf in den Bauablauf mit eingebunden werden könne.


TOP 16 Bekanntgaben  
TOP 16.1 Geschwindigkeitsanzeigetafeln

Protokoll:

Herr Otto berichtet zum Antrag vom Oktober 2015 auf Bewilligung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln für die Kernstadt und den beiden Ortsteilen von Helmstedt bei der Rettungsstiftung Pegler, dass die Verwaltung von der Stiftung nun die Mitteilung bekommen habe, dass sie sich Ende August mit dem zuständigen Fachbereich in Verbindung setzen werde.

 
TOP 16.2 Zaunsanierung an der Grundschule/Kindergarten in Emmerstedt

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären, ob bei der Variante mit dem Stabgitterzaun aus Metall als Abtrennung zwischen Schulhof und Kindergarten die Genehmigungsfähigkeit im Rahmen der Dorferneuerung gegeben ist. In diesem Zusammenhang ist auch abzuklären, ob bei dieser Variante der Eingangsbereich zwischen der vorgesehenen Metalltür und der späteren Holztür im Frontbereich an der Straße nicht zu eng wird.

Die Antwort soll dem Ortsrat unverzüglich zugeleitet werden. Sollte die Genehmigungsfähigkeit mit dieser Variante gegeben sein, wird dem Ortsrat kurzfristig eine Musteransicht des Metallzauns zugeleitet und der Ortsbürgermeister gibt der Verwaltung eine Rückmeldung, ob der Ortsrat der Zaunauswahl zustimmt. Sollte die Genehmigungsfähigkeit mit der Metallzaun-Variante nicht gegeben sein, kann die Verwaltung einen Auftrag für die Zaunfrontherstellung nur entlang der Straßenfront "Am Lehberge" in Holz erteilen.



Protokoll:

Herr Otto verweist auf die Haushaltsmaßnahme zur Sanierung der Nebenanlage der Straße an der Schule einschließlich der Zaunerneuerung. Wie schon bekannt, werde die Herstellung der Nebenanlage aus fördermittelrechtlichen Gründen nicht in diesem Jahr umgesetzt werden können und ins nächste Jahr verschoben werden müssen. Daraufhin wurden seit einem Monat nur noch die Gesamterneuerung der Zaunanlage vor und hinter dem Grundstück, sowie die Abtrennung zwischen Schulhof und Kindergartengelände ins Auge gefasst. Die im Haushalt dafür bereitgestellten Mittel belaufen sich auf knapp 60.000 Euro, bei einem städtischen Eigenanteil von rd. 28.000 Euro, was eine 54 %ige Förderung ausmache. Die diesem Haushaltsansatz und der Antragstellung zugrunde gelegene Kostenschätzung sei durch entsprechende Abfragen im letzten Jahr zustande gekommen. Für die erfolgte Ausschreibung haben 5, auch lokale Firmen Unterlagen abgefordert, aber nur eine Braunschweiger Firma habe ein Angebot abgegeben, welches mit über 122.000 Euro bei mehr als dem doppelten Betrag des Haushaltsansatzes liege. Der Auftrag dürfe vom Gesetz her nicht erteilt und die Ausschreibung müsse aufgehoben werden. Die Verwaltung habe für die Lösung des Problems nun 3 Alternativen anzubieten.

Die 1. Alternative, die er auf keinen Fall empfehlen möchte, sei, nach der Aufhebung der alten, eine neue Ausschreibung in einem größeren Umkreis vorzunehmen und darauf zu hoffen, bessere Angebote zu erhalten. Dies hätte aber schon den Nachteil, dass die bereitgehaltenen Mittel bis spätestens Mitte Dezember abgerechnet werden müssten, da sie nicht ins neue Jahr übertragbar seien. Dies sei nach Einschätzung aller Beteiligten aber nicht umsetzbar.

Bei der 2. Alternative soll der Eigenmittelanteil und der Förderanteil, der sich dann entsprechend verringere, für eine Straßenfronterneuerung mit neuen Zaunpfeilern, Zaunfeldern und auch einer Erneuerung der Eingangssituation zum Kindergarten eingesetzt werden, wofür die Haushaltsmittel ausreichen könnten. Der vordere Bereich könnte somit für etwa 30.000 Euro fertig erstellt werden. Allerdings stehe erst im nächsten Jahr die Tiefbaumaßnahme am Fußweg an, weshalb der Fußweg dann länger ein Provisorium bleibe.

Die 3. Variante sei, nur mit den städtischen Mitteln zwischen Schulhof und Kindergarten einen neuen Stabgitterzaun aus Metall mit Eingang zu fertigen. Ein derartiger Zaun sei im Ortsrat in der Vergangenheit bereits vorgestellt, aber nicht erwünscht gewesen. Hierbei ginge es nur um die Abtrennung zwischen Schule und Kindergarten. Die Verwaltung würden dann im Haushalt 2017 die Mittel für die beiden Zaunerneuerungen an den Straßenseiten vor und hinter dem Gelände vorsehen wollen, mit einer erneuten Antragstellung auf Fördermittel im Jahr 2017. Diese Variante habe den Vorteil, dass mit der Zaunerneuerung bereits in diesem Jahr begonnen werden könne und gleichzeitig die Türsituation zum Kindergarten mit erledigt werden würde. Dieser Stabgitterzaun habe auch den Vorteil, dass er wesentlich billiger und haltbarer sei.

Herr Joachim Alder stellt klar, dass nicht der Ortsrat den Metallgitterzaun abgelehnt habe, sondern das Dorferneuerungsprogramm habe als Fördervoraussetzung einen Holzzaun vorgegeben. Weiter fragt er an, wie der Eingangsbereich des Kindergartens aussehen werde, wenn nur ein Metallzaun aus Stabgittermatten gesetzt werde. Da der Eingangsbereich des Kindergartens von der Straße aus einsehbar sei, könnte es sein, dass die Metallvariante mit den Vorgaben des Dorferneuerungsprogramms nicht vereinbar sei.

Herr Otto antwortet, dass das hintere Tor, welches jetzt das einzige Tor sei, aus Metall errichtet werden könnte und wenn im nächsten Jahr die Frontansicht im Rahmen der Dorferneuerung aus Holz erstellt werde, erhalte diese Holzfront ein weiteres vorderes Tor in einfacher Ausführung ohne besondere Schließfunktion, um die Gesamtansicht zu wahren und keinen direkten Einblick auf die Metallzaunvariante zu ermöglichen.

Daraufhin möchte Herr Joachim Alder wissen, ob diese Variante mit der Dorferneuerung abgeklärt worden sei.

Herr Otto antwortet, dass eine Abklärung noch nicht vorgenommen werden konnte, weil das Ausschreibungsergebnis erst kurz vor der Sitzung vorlag. Da diese Sitzung anstand, habe er den Ortsrat umgehend informieren und das weitere Vorgehen abklären wollen. Die Angelegenheit eile, da auch für die 3. Variante ausgeschrieben werden müsse. Allerdings sei dies machbar, weil keine Fördermittel eingesetzt werden. Eine Klärung mit dem Landesamt für Dorferneuerung könne selbstverständlich erfolgen. Diese 3. Variante solle auch nur umgesetzt werden, wenn sie nicht fördermittelschädlich für einen Antrag im nächsten Jahr für die straßenbegleitenden Zaunfelder wäre. Er bittet den Ortsrat daher um Entscheidung.

Herr Preuß stimmt der Metallzaunvariante noch in diesem Jahr zu, wenn sie mit dem Dorferneuerungsprogramm verträglich sei. Dazu merkt er noch an, dass eine Kommunikation der Kinder bei einen Abtrennung zwischen Schulhof und Kindergarten mit einem Stabgitterzaun eher möglich sei, als mit einem Holzzaun.

Herr Joachim Alder schlägt vor, erst die Abfrage bei der Landesbehörde für die Dorferneuerung zu stellen und den Ortsrat über die Art des Metallgitterzauns zu unterrichten. Dass der Ortsrat dann mit seiner Zustimmung schnell reagieren müsse, sei allen klar. Grundsätzlich sei aber diese Variante in Ordnung.

Herr Otto sagt eine umgehende Zusendung der Unterlagen über die Beschaffenheit des Metallgitterzauns zu. Die mit der fördermittelgebenden Behörde zu erfolgende Klärung könne gleich damit verbunden werden. Sollte eine Genehmigungsfähigkeit im Rahmen der Vorgaben der Dorferneuerung vorliegen, bekomme der Ortsrat umgehend Bescheid und die Ortsratsmitglieder können dann eine Entscheidung treffen. Die Verwaltung werde dann alles Weitere, wie besprochen, in die Wege leiten, Ausschreibungen müssen allerdings vorgenommen werden. Wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben sei, werde nur der Zaun für die Straßenvorderfront in Auftrag gegeben werden.

Im Nachgang zu den Äußerungen möchte er von den Ortsratsmitgliedern noch wissen, ob sie auch mit einer gesamten Metallgitterzaunvariante, auch an den Straßenfronten einverstanden sein, was die Ortsratsmitglieder einvernehmlich verneinen.

Der Ortsbüergermeister bringt in Erinnerung, dass bei den damaligen Beratungen die Eltern und die Kindergartenleitung von einem Metallgitterzaun nicht überzeugt waren. Er könne nicht sagen, womit diese Vorbehalte begründet wurden und ob diese Einstellung noch Bestand habe. Deswegen erteilt er nochmals den beiden anwesenden Elternvertreterinnen des Kindergartens das Wort.

Eine der beiden anwesenden Elternvertreterinnen des Kindergartens erklärt, dass von Seiten der Eltern bei der Metallgitterzaunvariante als Abtrennung von Schulhof und Kindergarten keine Bedenken bestehen. Dieser Zaun sollte aber nicht zu hoch sein, damit nicht der Eindruck eines Käfigs vermittelt werde. Ansonsten sei die Kommunikationsmöglichkeit zwischen den Kindergarten- und Schulkindern, gerade durch einen Metallgitterzaun, ohne weiteres möglich. Es sei auch wichtig, dass der Kindergarten endlich eine abriegelbare Tür erhalte, egal aus welchem Material. Sie gibt allerdings bei der aktuellen Variante zu bedenken, dass bei 2 eingebauten Türen eine Schleusensituation entstehe und bei Hochbetrieb der Platz für die gebrachten und abzuholenden Kinder mit Eltern im Eingangsbereich zu eng werden könne.

Herr Otto antwortet, dass dieser Punkt im Rahmen der Genehmigungsfähigkeit und der Fördermittelschädlichkeit mit abgeklärt werden müsse. Es sprechen viele Punkte für die Abtrennung der beiden Grundstücke mit dem Metallgitterzaun, aber von der Straßenansicht müsse es eine geschlossene Front mit der Holztür geben.

Herr Preuß merkt dazu an, dass man beim Abstand der Türen variieren könne, um mehr Platz im Eingangsbereich zu erhalten.

Abschließend lässt der Ortsbürgermeister über die ausdiskutierte Variante abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden

 
TOP 17 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreter berichten von ihren Tätigkeiten bis zum Sitzungstage. Vorausschauend verweist der Ortsbürgermeister auf eine zusätzliche Ortsratssitzung am 07.09.2016 und hofft auf rege Teilnahme.

 
TOP 18 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 18.1 Verkehrliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Umleitungsverkehr im Rahmen der Erneuerung der Hauptstraße in Emmerstedt

Protokoll:

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde des Ortsrates Emmerstedt am 18.05.2016 ist bemängelt worden, dass es durch den verstärkten inoffiziellen Umleitungsverkehr in der Fasanenstraße und auf der Straße Am Lehberge zu überhöhten Geschwindigkeiten kommt. Es wird daher um Geschwindigkeitsmessungen und (wegen der dortigen Kindereinrichtungen) auf der Straße Am Lehberge um die Aufstellung von VZ 136 Achtung Kinder gebeten.

Die Verwaltung führt dazu wie folgt aus:

Wie bereits in der Sitzung ausgeführt, kann und darf die Stadt Helmstedt selbst keine Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Sie hat das Anliegen daher unverzüglich zuständigkeitshalber an den Landkreis Helmstedt weitergeleitet und um Durchführung der gewünschten Messungen gebeten. Dieser hat uns mit E-Mail vom 27.05.2016 mitgeteilt, dass für die Fasanenstraße nach Prüfung der Angelegenheit ein Überwachungsbedürfnis festgestellt wird und zugesagt, während der Bauphase sporadische Messungen durchzuführen. Über konkrete Ergebnisse ist uns (noch) nichts bekannt. Hinsichtlich der Straße Am Lehberge wurde mit E-Mail vom 23.06.2016 mitgeteilt, dass festgestellt wurde, dass es bei geringem Verkehrsaufkommen zu keinen Geschwindigkeitsüberschreitungen gekommen ist.

Das angeregte VZ 136 ist an den beiden Einmündungen der Straße Am Lehberge vorhanden. Unabhängig davon sei darauf hingewiesen, dass diese inoffizielle Umleitungs- bzw. Abkürzungsstrecke fast ausschließlich von ortskundigen Fahrzeugführern genutzt werden dürfte, denen die Existenz der dortigen Kindereinrichtungen durchaus bewusst sein dürfte.


TOP 18.2 Baugebiet "Im Rottlande II", Vermarktung der Baugrundstücke im 1. Bauabschnitt

Protokoll:

In der Ortsratssitzung am 18.05.2016 fragt Herr Clemens Schünemann an, ob sich die zusätzliche Erschließung des neu benannten Wabenweges kostengünstig auf die Erschließungskosten und den Grundstückspreis auswirken.

Die Verwaltung antwortet wie folgt:

Der jetzt realisierte Zuschnitt des ersten Bauabschnittes entspringt einer gemeinsamen Absprache von Verwaltung und Ortsbürgermeister. Politik und Verwaltung hatten sich in einem Zusammentreffen am 29.01.2015 darauf verständigt, eine sofortige Initiative zum Grunderwerb und zur Erschließung von zunächst 16 Baugrundstücken einzuleiten. Da die erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt 2014/15 nicht vorhanden waren, wurde nicht zuletzt aus diesem Grund ein Nachtragshaushalt 2015 entworfen, beschlossen und genehmigt.

Nicht unwahrscheinlich ist, dass ein größerer Zuschnitt des Baugebietes möglicherweise unter Hinzunahme kleinerer Straßen ein effektiveres Bauen, eine andere absolute Kostenhöhe und eine bezogen auf das Verhältnis von Straßenbau zu erschlossener Grundstücksfläche eine andere (tendenziell günstigere) Verteilung der Erschließungskosten bedingt hätte. Dies bleibt jedoch rein spekulativ; rückblickend ist es als positiv zu bewerten, dass Politik und Verwaltung trotz der Rahmenbedingungen des vorliegenden Haushalts überhaupt so rasch und einvernehmlich gehandelt haben. Zu diesem Zeitpunkt ist daraus allenfalls der Auftrag abzuleiten, für künftige Haushaltsplanungen den Umfang der Bereitstellung von Baugrundstücken noch kritischer und vorausschauender zu diskutieren als bisher.

Ebenfalls in dieser Sitzung bittet Herr Joachim Alder um Vorlage einer Aufschlüsselung der Erschließungskosten und der Kostenerstattungsbeiträge.

Die Verwaltung gibt folgende Beiträge bekannt, die der Anlage zu dieser Niederschrift zu entnehmen sind.

Herr Otto ergänzt die Antworten dahingehend, dass die Erschließungsmaßnahmen voraussichtlich in der 33. Kalenderwoche abgeschlossen sein werden, aber die Vermarktung dieser Baugrundstücke erst anlaufe.


TOP 19 Anfragen und Anregungen  
TOP 19.1 Straßenschild "Kreuzstraße"

Protokoll:

Herr Preuß macht darauf aufmerksam, dass man das Straßenschild der Kreuzstraße an der Einmündung der Sportplatzstraße, aus Richtung Hauptstraße kommend, nicht einsehen könne, da es von einem Haus verdeckt werde. Diese Schild sollte auf die andere Straßenseite gesetzt werden, um den weiteren Straßenverlauf, auch für Ortsunkundige, kenntlich zur machen.

Herr Otto sagt eine Prüfung zu.

 
TOP 19.2 Baugebiet "Im Rottlande II", neue Baugrundstücke

Protokoll:

Herr Alder fragt an, wie viel neue Baugrundstücke im Baugebiet Im Rottlande II schon verkauft wurden.

Weiter macht er darauf aufmerksam, dass das dortige ausgebaggerte Regenrückhaltebecken eine enorme Tiefe erreicht habe und auch kein Platz für die Weiterführung des Fußwegs gelassen wurde.

Herr Otto sagt eine Prüfung zu.

 
TOP 19.3 Herrichtung der Lüneburger Heerstraße zum Radweg

Protokoll:

Herr Joachim Alder verweist auf die derzeitige Errichtung des Radwegenetzes im Stadtgebiet und schlägt vor, die Lüneburger Heerstraße in das Radwegekonzept mit einzubinden und sie dafür bis zur Hauptstraße herzurichten, wo bereits viele Radwege und Querungen vorhanden seien. Genauso sollte auch mit dem Pastorenweg verfahren werden.

Herr Otto antwortet, dass die Verwaltung bereits, sowohl für die Lüneburger Heerstraße als auch für den Pastorenweg und weiteren Wegen, im Rahmen der Radwegeverkehrsplanung der Stadt entsprechende Vormerkungen getroffen habe, die dem Stadt- und den Ortsräten in den nächsten Wochen durch die Haushaltsanmeldungen für den Haushalt 2017 vorgelegt werden.

Herr Preuß merkt in diesem Zusammenhang an, dass der Pastorenweg und die Lüneburger Heerstraße unter Denkmalschutz stehen und man auf diesen Wegen mit sandigem Untergrund wohlmöglich keine großen Veränderungen vornehmen dürfe.

Herr Otto antwortet, dass dies bekannt sei und in der erforderlichen Kostenberechnung für den Haushaltsansatz berücksichtigt wurde, dass dort auch Mittel für die denkmalgerechte Bearbeitung vorgesehen werden müssen.

 
TOP 20 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine erneute Einwohnerfragestunde findet statt, in der einige Probleme mit dem neuen und dem vorhandenen Funkmasten, die Hauptstraßensanierung und die Kehrwagenfahrten angesprochen werden.

Sodann schließt der Ortsbürgermeister die Sitzung.

 

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