Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister begrüßt Herrn Meyer von der Deutschen Telekom Technik GmbH aus Hannover und erteilt ihm das Wort.
Herr Meyer führt vorab zum Verfahren aus, dass sich die Deutsche Telekom bereits in früheren Jahren vertraglich verpflichtet habe, die Kommunen bei einer neuen Standortplanung von Mobilfunkmasten vor dem Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. So wurde nun auch zur beabsichtigten Mobilfunkplanung in der Gemarkung Emmerstedt mit der Stadt Helmstedt verfahren, wonach die Verwaltung entscheide, welche Gremien zu beteiligen seien.
Anschließend gibt er anhand einer Präsentation einen ausführlichen Bericht zum bedarfsorientierten Ausbau des Mobilfunknetzes und zum Vorhaben im Ortsteil Emmerstedt ab.
Anmerkung: Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Joachim Alder fragt nach dem Abstand der aufgezeigten und bereits vorhandenen Mobilfunkmasten an der A2 im Bereich des Stadtgebietes von Helmstedt und ob die Telekom alle Autobahnen bundesweit mit Mobilfunkmasten "zupflastern" wolle.
Herr Meyer antwortet, dass die Telekom dieses Vorhaben bereits mit teilweise noch niedrigerem, als der für den Bereich Helmstedt aufgezeigte Abstand, in Angriff genommen habe. Ein anderer Standort im Bereich Helmstedt komme daher aus technischen Gründen, trotz des Landschaftsschutzgebietes, nicht in Frage. Nach der Beteiligung der Kommunen am Ausbau werde die Telekom der Unteren Naturschutzbehörde nachweisen müssen, dass dieser Standort für den Ausbau notwendig sei, um eine Befreiung zu erhalten.
Auf die Äußerung von Herrn Joachim Alder, dass die Emmerstedter Einwohner diesen neuen Mobilfunkmast nicht benötigen, da sie bereits einen Mast am Sportplatz stehen haben, antwortet Herr Meyer, dass aber die Telekom diesen neuen Mast für die Datenübertragung der Autobahnnutzer benötige und auch für die Zukunft benötigte Kapazitäten bereithalten zu können. Weiter teilt er auf Nachfrage mit, dass es auch schlanke Gittermasten und Betonmasten gäbe, wobei die letztgenannten grün angestrichen werden können. Der Betonmast allerdings habe den Nachteil, dass die vorhandene Fläche für die benötigten Antennen sehr klein sei und daher die Antennen untereinander angebracht werden müssen und somit die Höhe des Betonmastes irgendwann nicht mehr ausreiche. Aus diesem Grund habe die Telekom den umfangreicheren Gittermast vorgeschlagen, da man dort 2 Antennen nebeneinander anbringen könne. Er bestätigt aber auf Nachfrage von Herrn Joachim Alder, dass sich die Telekom dem Wunsch der Kommune, einen bestimmten Masttypen aufzustellen, beugen werde.
Herr Feder fragt an, ob die bereits im Ort ansässigen Mobilfunkanbieter möglicherweise dann auch auf den neuen Mast ausweichen könnten, wenn dieser an der Autobahn gebaut werden würde.
Herr Meyer verneint dies, weil die ansässigen Anbieter dann weiter von ihrem Originalstandort abrücken und somit die vorhandene Netzversorgungslage dahingehend beeinflussen würden, dass ihre Kunden mit schlechteren oder eingeschränkten Verbindungen beim Telefonieren oder bei der Datenübertragungen rechnen müssen.
Der Ortsbürgermeister verweist anschließend auf die vielen Wortmeldungen der Zuhörer und schlägt vor, die Sitzung zu unterbrechen, um den anwesenden Zuhörern die Möglichkeit zu geben, sich zu der Thematik zu äußern.
Der Ortsrat Emmerstedt bestätigt einvernehmlich diese Vorgehensweise.
Sodann unterbricht der Ortsbürgermeister nach 30 Minuten die Sitzung und lässt die anwesenden Zuhörer zu Wort kommen, die von ihrem Rederecht umfassend Gebrauch machen.
Nach 40 Minuten tritt der Ortsbürgermeister wieder in die ordentliche Sitzung ein.
Herr Joachim Alder möchte von Herrn Meyer wissen, was geschehe, wenn sich der Ortsrat Emmerstedt gegen diesen Mast entscheide.
Herr Meyer antwortet, dass die Nutzer von Telekom-Produkten auf der A2 im Bereich Emmerstedt einen Qualitätsabbruch bei der Datenübertragung haben werden, weil eine umfassende Datenübertragung, die wahrscheinlich in den nächsten 5 Jahren auch für das Telefonieren über das LTE-Netz genutzt werde, dort nicht möglich sei. Das derzeit für das Telefonieren genutzte DSL-Netz aus den 90iger Jahren sei veraltet und ein Auslaufmodell. Daher habe die Telekom in diesem Bereich einen Standort für einen neuen Mast gesucht und auch Grundstückseigentümer gefunden, die ihr Land dafür verpachten möchten.
Herr Schobert macht darauf aufmerksam, dass man auf der B 244, auf Höhe des Gewerbegebietes Neue Breite Nord bis zum Forsthaus Mariental, tatsächlich keine durchgängige Mobilfunkverbindung habe. Daher könne die Funkverbindung dort durch das Aufstellen eines neuen Mastes verbessert werden. Allerdings stelle sich bei einem Eingriff in das Landschaftsbild auch die Frage der Notwendigkeit. Aber gerade in Emmerstedt wurde in den vergangenen Jahren sehr deutlich und nachhaltig der Wunsch geäußert, die technische Anbindung wesentlich zu verbesser, was in Emmerstedt dann auch gelungen sei. Seitens der Verwaltung sehe er schon ein insgesamt nationales Interesse, die viel befahrene A2 mit einer besseren Datenverbindung und Telekommunikationsanbindung zu versehen. Zur Frage, in wie weit die Lebensqualität unter diesem Mast leide, müsse man schon feststellen, dass sich der Standort weit außerhalb der Wohnbebauung befinde. In der Abwägung würde er dafür plädieren, den Planungen der Telekom entgegenzukommen.
Der Ortsbürgermeister fragt nach dem weiteren Werdegang des Verfahrens.
Herr Schobert antwortet, dass es für die Verwaltung hilfreich sei, wenn sich der Ortsrat Emmerstedt generell über das Vorhaben und auch über einen der beiden vorgeschlagenen Standorte, die in der folgenden Bekanntgabe aufgezeigt seien, eine Meinung bilden würde, allerdings vorbehaltlich der Prüfung des Landkreises Helmstedt, welcher der beiden Standorte mit dem Landschaftsschutzgebiet besser verträglich sei.
Der Ortsbürgermeister äußert, dass er die Thematik nochmals im Ortsrat behandeln wolle, wenn die Telekom mit der Antragseinreichung soweit sei.
Herr Schobert erwidert, dass dieses Verfahren eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung sei und normalerweise nicht dem Ortsrat vorgelegt werde. In dem Verfahren müsse zuerst der Landkreis Helmstedt als Untere Naturschutzbehörde gehört werden und bevor dann eine Baugenehmigung erteilt werde, könne eine nochmalige Beteiligung des Ortsrates erfolgen. Weiter möchte er von Herrn Meyer wissen, ob es eine Präferenz für einen Standort gäbe.
Herr Meyer antwortet, dass es der Telekom egal sei, welcher Standort ausgewählt werde.
Herr Joachim Alder merkt weiter an, dass beim Umsetzen des Vorhabens für ihn nur ein Betonmast in Frage komme. Er möchte sich aber noch die Alternativmasten anschauen, worauf Herr Meyer ein umgehendes Übersenden der Unterlagen zusagt.
Herr Krumpelt verweist auf die interfraktionelle Sitzung, in der sich die Ortsratsmitglieder geeinigt haben, dass sich der Ortsrat grundsätzlich nicht gegen die Errichtung des Mastes aussprechen wolle. Es sei in dieser Sitzung nur um die beiden Standorte und nicht um einen Masttypen gegangen. Von einem Betonmast war nicht die Rede, zumal er persönlich eher einem Gittermast den Vorzug geben würde.
Herr Joachim Alder antwortet, dass in dieser Ortsratssitzung vom Ortsrat schon alle umfänglichen Entscheidungen gefordert werden, die man vorab aus der vorliegenden schriftlichen Bekanntgabe nicht erkennen konnte.
Herr Otto führt zum Verfahrensstand aus, dass sich die angesprochene Bekanntgabe im Rahmen dessen bewege, was Herr Meyer eingangs gesagt habe. Es liege eine Selbstverpflichtung der Anlagenbetreiber vor und das Verfahren solle dazu dienen, die Interessen der jeweiligen Kommunen bestmöglich in das Genehmigungsverfahren mit einzubeziehen. Wenn die Telekom den Bauantrag stelle, habe der Antragsteller durch ein Baugenehmigungsverfahren einen Anspruch auf eine entsprechende rechtmäßige Entscheidung, was ein reines Verwaltungshandeln sei. Wenn die Untere Naturschutzbehörde zu dem Ergebnis komme, dass die Voraussetzung für eine Befreiung vorliege, habe die Bauordnungsbehörde auch die entsprechende Genehmigung zu erteilen oder aber auch zu versagen, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Daher sei es hilfreich, wenn die Verwaltung wüsste, welche Gestaltungs- oder Standortwünsche seitens des Ortsrates bestehen, wenn das Unternehmen diese Möglichkeiten schon offen lasse. Am Ende des Verfahrens werde es ohnehin eine Prüfung geben, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung vorliegen oder nicht. Dies könne aber nicht zum Gegenstand einer Entscheidung im Orts- oder Stadtrat gemacht werden, was rechtswidrig wäre. In anderen Kommunen sei diese Entscheidung eine reine Verwaltungsentscheidung, was aber die Verwaltung der Stadt Helmstedt mit dieser Vorstellung vermeiden wolle, denn hier solle die vorliegende Gestaltungsmöglichkeit durch den Ortsrat auch genutzt werden.
Herr Joachim Alder hält fest, dass es nach Vorlage der Abbildungen der verschiedenen Masttypen sicherlich kein Problem sein werde, wenn der Ortsrat nach Beratung der Verwaltung mitteile, welchen Typen der Ortsrat favorisiere. Dann könne die Verwaltung nach Recht und Gesetz über den Bauantrag entscheiden, wenn die untere Naturschutzbehörde ihr Einverständnis gegeben habe.
Herr Schobert sagt ein Weiterleiten der Unterlagen von Herrn Meyer an die Mitglieder des Ortsrates per E-Mail zu. Er gehe davon aus, dass sich der Ortsrat dann sicherlich in absehbarer Zeit wieder melden werde, ohne dass das Verfahren aufgehalten werden müsse.
Anmerkung: Die Abbildungen der verschiedenen Masttypen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
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