Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 10. Mai 2016 , 18:30 Uhr
Gemeindekrug Barmke, Lindenhorst 1, 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Barmke fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stellt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 09.02.2016

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung am 09.02.2016.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erklärt, dass sich der Ortsrat Barmke interfraktionell darauf verständigt habe, in dieser Sitzung keine Ortsratsmittel vergeben zu wollen, da keine aktuellen Zuschussanträge vorliegen.

Anmerkung:
Es stehen weiterhin noch Ortsratsmittel in Höhe von 2.225,00 Euro zur Verfügung.

 
TOP 7 Festlegung von Schulbezirken; Beschluss einer 5. Änderungssatzung

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Schulbezirke für die Helmstedter Grundschulen wird beschlossen.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Analge hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert. 

Anschließend fügt Herr Schobert noch hinzu, dass der Stadtelternrat für die kommende Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schulen und Soziales den Antrag gestellt habe, die Schulbezirke von 5 auf einen Schulbezirk zu reduzieren, so dass das Thema erneut im Fachausschuss beraten werde.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Sachstand Gewerbegebiet Barmke/Rennau

Protokoll:

Herr Schobert berichtet, dass der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) dem Landkreis Helmstedt und der Stadt Helmstedt zur Frage, ob ein Raumordnungsverfahren für die Ausweisung eines Gewerbegebietes in der genannten Fläche erforderlich sei, nun eine schriftliche Stellungnahme dahingehend abgeben habe, dass der ZGB als Untere Landesplanungsbehörde eine Erforderlichkeit nicht sehe - die Raumverträglichkeit des Vorhabens sei gewährleistet. Dieser Schriftsatz wurde dem Rat, dem Ortsrat und der Bürgerinitiative Barmke umgehend zur Kenntnis gegeben. In einer ersten Bewertung komme die Verwaltung aufgrund dieser Einschätzung zu der Auffassung, dass die nachfolgende Bauleitplanung die rechtliche Grundlage für die Verwirklichung des Vorhabens sein könne. Ansonsten gäbe die Stellungnahme Hinweise, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen seien (z.B. Erfordernis einer verkehrsplanerischen Untersuchung). Neben der Entsorgungsthematik erscheine der Verwaltung auch die Verkehrsthematik das Themenfeld zu sein, welches bei der Planung besonders zu berücksichtigen sei. Die Stadt Helmstedt müsse nun mit dem Landkreis abstimmen, wer welche Planungsschritte vornehmen werde. In einer bereits stattgefundenen Besprechung habe er angeregt, dass es ein Treffen zwischen den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages, des Stadtrates und des Ortsrates Barmke geben sollte, um das gemeinsame Vorgehen zu besprechen. Insbesondere gehe es um die Frage, ob die Stadt Helmstedt planerisch tätig werde, wonach es im Augenblick auch aussehe und  welche Finanzierungsmöglichkeiten auf den Weg gebracht werden können. Diese Themen müssen in den nächsten Monaten abgesprochen werden. Darüber hinaus habe er ein Gesprächsangebot angenommen, welches an ihn über das Landvolk herangetragen wurde, damit man sich auch auf der Gesprächsebene Landwirtschaft und Stadt Helmstedt austausche. Ein gleiches Angebot wurde ebenfalls an die Bürgerinitiative gerichtet und man müsse nun mit allen zu beteiligenden Personenkreisen versuchen, die Gespräche auch aufzunehmen.

Frau Klimaschewski-Losch fragt zu den Ausführungen des vorliegenden Schreibens des ZGB an, welche wesentliche Änderung des Vorhabens eine erneute raumordnerische Prüfung nach sich ziehe.

Herr Schobert antwortet, dass der Begriff "wesentliche Änderung" raumordnerisch gesehen ein unbestimmter Begriff sei, der vor allem aber auf die Größe des Gebietes abziele. Wenn sich z.B. die Fläche, die als Gewerbegebiet genutzt werden solle, um mehr als 10 oder 20 % vergrößere, müsse eine erneute raumordnerische Prüfung erfolgen. Der ZGB beurteile, ob ein Gewerbegebiet in dieser Größe raumverträglich sei und erst nachrangig, was dort gebaut werden solle.

Frau Klimaschewski-Losch fragt weiter nach der vorgesehenen Zeitschiene. In der vorliegenden Stellungnahme des ZGB sei mehrfach auf eine frühzeitige Entwicklung von Verkehrs- und Wasserwirtschaftskonzepten hingewiesen worden.

Herr Schobert antwortet, dass eine grundsätzlich notwendige Absprache zwischen dem Kreistag, dem Rat und dem Ortsrat in der Frage des weiteren Vorgehens erfolgen müsse. Die Stadt Helmstedt habe mit dem Landkreis bereits Vorstellungen entwickelt, die aber noch verfeinert werden müssen. Die Empfehlung der Stadt Helmstedt werde sein, dass die WOB AG als inhaltlich planender Partner weiter beteiligt werde, wozu sie auch bereit sei. Über die WOB AG sollte dann eine etwas präzisere Kostenberechnung in die Wege geleitet werden. Derzeit sei die Situation, dass die benötigte Fläche vorhanden sei und man wisse, dass dort ein Gewerbegebiet eingerichtet werden könne. Die entstehenden Kosten, wie Erschließungskosten u. ä. und welcher Endpreis für den Grundstückserwerb gezahlt werden müsse, seien aber noch nicht ermittelt worden. Derzeit stehe allerdings die Förderkulisse fest, die für Infrastrukturmaßnahmen bei gewerblicher Nutzung - in diesem Falle für den Straßenausbau - bis zu 90 % betrage. Aufgrund der dortigen topographischen Situation und des Zuschnitts der Fläche werde dort eine relativ einfache Straßenführung benötigt. Der touristische Bereich könne allerdings nicht gefördert werden, weil dieser nicht in die EU-Förderung aufgenommen wurde, die nur gewerbliche Ansiedlungen mit Arbeitsplatzschaffungen fördere. Die vorzunehmende Ermittlungsarbeit werde Kosten verursachen. Parallel dazu müsse intensiv über die inhaltliche Ausgestaltung diskutiert werden. Er habe bei verschiedensten Veranstaltungen Argumente für und gegen die Ansiedlung des Gewerbegebietes gehört. Ebenso wurden einzelne Bereiche des Vorhabens, wie z.B. die Tank- und Rastanlage, die LKW-Parkplätze und auch die Kartbahn aufgrund des hohen Flächenverbrauchs und der Lärmentwicklung, kritisiert. Selbstverständlich müsse man grundsätzlich gewisse Festlegungen, wie z. B. für die Entwässerung, treffen, da diese über das Kanalnetz Barmke abgewickelt werden würde. Folglich müsse geprüft werden, ob das auch mit dem vorhandenen Abwassernetz möglich sei, was derzeit berechnet werde. Die Entwässerung sei auch ein wesentlicher Kostenpunkt, der aber auf die Interessenten des Gewerbegebietes umgelegt werden müsse, da die Stadt Helmstedt die hohe Kostenbelastung der Abwassersituation des Gewerbegebietes nicht aus dem allgemeinen Gebührenhaushalt bezahlen wolle.

Herr Seidel fragt zu einer evtl. geplanten Umgehungsstraße für Rennau/Rottorf, die auch zu diesem Planungsvorhaben gerechnet werde, an, ob sich dadurch die gesamte Gewerbefläche nicht dahingehend vergrößere, dass eine erneute raumordnerische Prüfung erfolgen müsse.

Herr Schobert antwortet, dass die Verkehrssituation in Rennau und Rottorf nicht erst durch das geplante Gewerbegebiet entstehe, sondern bereits vorhanden sei. Erfolgte Verkehrszählungen seien bereits durchgeführt worden. Man könne zwar mit einem zu erstellenden Verkehrsgutachten ermitteln, wie hoch die Verkehrszunahme sei, die aber höchstwahrscheinlich nicht dazu führen werde, dass für die Ausweisung eines Gewerbegebietes derjenige, der das Gewerbegebiet plane, dann zwangsläufig auch eine Umgehungsstraße bauen müsse.

 
TOP 9 Fusion Helmstedt - Büddenstedt

Protokoll:

Herr Schobert berichtet zur beabsichtigten Fusion von einem Angebot des Landes Niedersachsen, dass im Falle einer Fusion zwischen der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt eine kapitalisierte Bedarfszuweisung in Höhe von rd. 13,5 Mio. Euro an die neue Kommune fließen würde. Diese sei von der Summe her höher als die 9,5 Mio. Euro, die bei einer Fusion unter dem Zukunftsvertrag gezahlt worden wären, weil die Gemeinde Büddenstedt keinen Zuweisungsbetrag bekommen hätte. Es habe bereits diverse Gespräche von einer Verhandlungsgruppe zwischen den beiden Räten gegeben. Sein Eindruck sei, dass in sehr vielen inhaltlichen Punkten Übereinstimmung erzielt werden konnte. Inhaltliche Punkte seien die Zusage, dass der Standard der Helmstedter Ortsteile Emmerstedt und Barmke gleichermaßen auch für die Gemeinde Büddenstedt mit den Ortsteilen Offleben und Reinsdorf/Hohnsleben gelte. Das sei die Absicherung der Büddenstedter Grundschule, solange eine normale Zügigkeit vorhanden sei. Ebenso betreffe dies auch die Kindergärten in Büddenstedt und Offleben, wenn es die Struktur der Kinderanzahl rechtfertige. Desweiteren werde der Erhalt der dörflichen Einrichtungen zugesichert. Der strittige Punkt in den Gesprächen sei die Nichtweiterführung des Hallenbades in Büddenstedt. Es erscheine der Stadt Helmstedt finanziell gesehen höchst problematisch, 2 Hallenbäder parallel zu betreiben. In den kommenden Gesprächen werde sehr intensiv darauf eingegangen werden müssen. Im Zuge einer Fusion haben sich die beiden Fusionspartner gegenseitig zugesichert, dass es zu keinen betriebs- oder fusionsbedingten Personalentlassungen kommen werde. Daher sei aus seiner Sicht nach der Klärung des strittigen Punktes eine Fusion ohne Weiteres möglich. In den nächsten Tagen werde die Verwaltung die Finanzberechnungen fertig erstellt haben. Dabei werden die zu erwartenden Defizite der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt zusammengeführt. Die Fusion werde aber nicht dazu führen, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, was mit einer Fusion mit den Samtgemeinden Nord-Elm und Grasleben noch möglich gewesen wäre. Aufgrund der geringeren Einwohnerzahl der Gemeinde Büddenstedt sei dies nicht möglich, wobei sich aber die finanzielle Lage insgesamt bessern werde.
Wenn die Fraktionen der Gemeinde Büddenstedt über das Verhandlungsangebot von Helmstedt positiv beraten haben, werde die Stadt Helmstedt den Entwurf des Gebietsänderungsvertrages und die Finanzberechnungen noch in diesem Monat auf den Weg bringen. Anschließend werde versucht, zwischen den beiden Räten eine gewisse Grundeinigkeit zu erzielen, so dass mit einem abgestimmten Konzept in die Bürgerinformationsveranstaltungen gegangen werden könne. Eine erste Veranstaltung könne dann möglicherweise als Auftakt in den Ferien und 2 weitere nach den Sommerferien stattfinden. Zur Frage, ob die Gemeinde Büddenstedt mit der Schließung des Hallenbades tatsächlich ein Opfer bringen müsse, klärt er weiter auf, dass der Rat der Gemeinde Büddenstadt für den Fall, dass es nicht zu einer Fusion kommen werde, beschlossen habe, eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen einzugehen. Dafür würde die Gemeinde Büddenstedt 2,1 Mio. Euro Zuschuss aus dem gleichen Topf erhalten, wie auch der Landkreis und die Stadt Helmstedt und die Städte Schöningen und Königslutter, allerdings müsste aber das Hallenbad im Jahre 2020 geschlossen werden. Daher existiere bereits ein vom Rat der Gemeinde Büddenstedt gefasster Schließungsbeschluss für das Hallenbad in Büddenstedt und die Anhebungen der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer auf 500 Punkte. Bei der Betrachtung der Büddenstedter Ratsbeschlüsse zu den Zielvereinbarungen der Fusion könne man insgesamt schon von einer Mitnahme der Büddenstedter Bevölkerung ausgehen.

Der Ortsbürgermeister fragt nach dem Zeitrahmen der Umsetzung in Verbindung mit der anstehenden Kommunalwahl.

Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung vorgeschlagen habe, nach der Verständigung beider Räte über die grundsätzlichen und wesentlichen Inhalte mit der ersten Bürgerversammlung im Juni zu starten und die anderen beiden Versammlungen so zu terminieren, dass sich ein größerer Vorlauf für die Sitzungen im August ergebe. Anschließend würde eine Beratung über den Fusionsbeschluss und des Gebietsänderungsvertrages in den Ortsräten Emmerstedt und Barmke sowie im Verwaltungsausschuss und im Rat der Stadt Helmstedt erfolgen. Parallel dazu würden die Unterlagen dem Rat der Gemeinde Büddenstedt zur Beratung vorgelegt. Eine Beschlussfassung könnte bereits im August oder September erfolgen. Die Aufforderung an das Land Niedersachsen, das Gesetzgebungsverfahren zu starten, könnte sich unmittelbar anschließen. Im vorliegenden Fall wäre es ein unstrittiges Gesetz, wo man davon ausgehen könnte, dass der Landtag innerhalb des Jahres 2016 einen entsprechenden Fusionsbeschluss fassen werde. Verwaltungsseitig schlage er vor, die neue Kommune zum 01.07.2017 zu bilden, was einen finanziellen Hintergrund habe. Die Fusionseffekte allein im 1. Jahr würden 660.000 Euro betragen und würden sich im Laufe des Jahres steigern. Wenn zur Mitte des Jahres fusioniert werde, könnten 330.000 Euro mehr Einnahmen erzielt werden. Sollte die Fusion erst zum 01.01.2018 erfolgen, würden die 330.000 Euro fehlen und wenn sie erst zum 01.09.2018 erfolge, würden letztendlich schon 1 Mio. Euro weniger Finanzierungsmittel fließen. Vor dem 01.07.2017 könne eine Fusion aber nicht erfolgen, da erst einmal 2 neue Räte gewählt worden seien. Mit der Bundestagswahl im Jahr 2017 könnte dann gleichzeitig auch ein neuer gemeinsamer Rat der Stadt Helmstedt unter Einschluss der Gemeinde Büddenstedt mit seinen Ortsteilen Offleben und Reinsdorf/Hohnsleben gewählt werden, dessen Wahlperiode dann 4 Jahre dauern würde. Veränderungen für die Ortsräte Emmerstedt und Barmke werde es nicht geben. Dementsprechend wären für die Helmstedter Ortsräte auch keine neuen Kommunalwahlen notwendig.

Frau Klimaschewski-Losch fragt an, ob der Ortsteil Barmke Einschränkungen durch die Fusion befürchten müsse, wie z.B. die Betreuung durch den Betriebshof oder die Weitergewährung von freiwilligen Leistungen.

Herr Schobert antwortet, dass es aufgrund der Fusion keine nachteiligen Veränderungen oder Einschränkungen für die Ortsteile Emmerstedt und Barmke geben werde. Sämtliche bestehenden Förderungen oder Maßnahmen der Gemeinde Büddenstedt und auch der Stadt Helmstedt seien die Grundlage der Finanzberechnung. Dies bedeute aber nicht, dass nicht trotzdem alles versucht werden müsse, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, was immer das Ziel sein sollte. Auswirkungen negativer Art werde es nicht geben.

Der Ortsbürgermeister fragt zur Fördersituation der Vereine an, ob die Vereine in der Gemeinde Büddenstedt finanziell mehr als die Vereine in Helmstedt gefördert werden und ob sich für die Helmstedter Vereine evtl. sogar eine Erhöhung abzeichnen könne.

Herr Schobert antwortet, dass dies nicht der Fall sei. Die Gemeinde Büddenstedt habe in der Vereinsförderung fast alle Leistungen gestrichen, weil sie keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung haben. Die Situation werde durch die Fusion für die Büddenstedter Vereine ein wenig besser, weil gleiche Voraussetzungen wie in Helmstedt geschaffen werden sollen. Die Helmstedter Sportfördermittel von 50.000 Euro werden daher um ca. 10.000 bis 15.000 Euro angehoben werden müssen, um das Niveau in Helmstedt halten zu können, denn er halte es für unklug, die Zahl der Sportvereine zu vergrößern, die Sportfördermittel aber nicht zu erhöhen. Die Gemeinde Büddenstedt bezuschusse außerdem noch einen Städtepartnerschaftsverein mit einem jährlichen Zuschuss von 1.000 Euro. Entweder erhalte dieser Verein dann von der Stadt Helmstedt diesen jährlichen Zuschuss oder aber der Verein schließe sich dem Helmstedter Städtepartnerschaftsverein an und dieser erhalte dann anstelle der 10.000 Euro einen Zuschuss von 11.000 Euro. Dies mögen aber die Städtepartnerschaftsvereine unter sich ausmachen. Dies sei alles in vergleichbarem Rahmen zur Stadt Helmstedt. Er habe keine freiwilligen Leistungen im Büddenstedter Haushalt finden können, wo es eine Schieflage gäbe.

 
TOP 10 Bekanntgaben  
TOP 10.1 Ausweisung eines neuen Baugebietes in Barmke

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Schobert gibt dazu kurze Erläuterungen ab und merkt an, dass der Ortsrat Barmke diesen Vorschlag in den nächsten Monaten erörtern und beschließen sollte, in welchem Bereich man mit der Wohnbebauung in Barmke fortfahren möchte. Es wären auch andere Möglichkeiten für eine Bebauung vorhanden. Damaligen Überlegungen nach wollte der Ortsrat eine Bebauung nicht in die Nähe des Sportplatzes legen, weil die Gefahr bestehe, dass der Sportbetrieb darunter leiden könnte, je näher die Wohnbebauung an den Sportplatz angrenze. Der Bereich der Verlängerung "Zum Stüh" wurde für eine Bebauung seinerzeit wegen der Nähe zur Autobahn aus der Bauleitplanung herausgenommen. Weitere Flächen würden sich noch zwischen der Süpplingenburger und der Emmerstedter Straße und hinter den Schrebergärten ergeben. Dies seien die Bereiche, wo ein neues Baugebiet möglich wäre.

Herr Kramer merkt zu den Äußerungen von Herrn Schobert an, dass seine Ausführungen nicht mit der Auffassung der Verwaltung übereinstimmen. Laut Bekanntgabe sei eine bauliche Erweiterung im Bereich der Bardenbike ungünstig, da die Dimension der Regenwasserkanalisation für ein neues Baugebiet nicht ausreiche.

Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung aufgezeigt habe, welches Baugebiet von der Erschließung her am Einfachsten wäre. Bei den weiteren, von ihm angesprochenen Flächen sei eine Erschließung folgerichtig zwar schwieriger umzusetzen, heiße aber nicht, dass eine bauliche Erweiterung dort unmöglich sei. Dies sei eine reine Kostenfrage, weil neue Kanäle gelegt werden müssten, was aber kein Argument gegen die Flächen sei.

Eine Diskussion zur vorhandenen Kanalsituation, den möglichen zur Verfügung stehenden Flächen für die Ausweisung eines neuen Baugebietes und zur Frage, ob überhaupt ein neues Baugebiet ausgewiesen werden solle, schließt sich an.

Herr Schobert hält fest, dass der Ortsrat eine Grundsatzdiskussion dahingehend führen sollte, ob das Dorf wachsen solle oder nicht. In den vergangenen Jahren wurde die Linie verfolgt, ein geringes aber mögliches Wachstum im Dorf, insbesondere der Vorrang in der Verkaufssituation für heimische Familien, zu favorisieren. Der Ortsrat könne alles beschließen, nur er solle dann auch definieren, wie er sich das Dorf zukünftig vorstelle. Es sei bei einer abnehmenden Bevölkerung und bei einer geringeren Kopfanzahl in den Häusern bekannt, was der demographische Wandel in einem Ort bewirke. Darunter leide auch das gesamte Vereinsleben, weil weniger Einwohner vorhanden seien. Der Ortsrat müsse sich die Frage stellen, ob der demographische Wandel abgeschwächt werden solle, indem eine neue Bevölkerung ins Dorf geholt werde. Die Verwaltung könne bei dieser Entscheidung gern durch Daten aus dem Geoinformationssystem (GIS) unterstützend tätig werden. Mit diesen Daten könne man anonymisiert sehen, in welchen Häusern welche Bevölkerungsstruktur wohne, mit wie viel Personen die Häuser belegt seien, welche Altersstruktur in welchen Straßen wohne und vieles mehr. Dies könne für die zu führende Diskussion und Entscheidung vielleicht hilfreich sein.

Herr Kramer verweist mit seinen Bedenken nur auf die Problematik mit der nicht ausreichenden Regenwasserkanalisation im Bereich der Bardenbike. Dies Problem bleibe durch die Versiegelung der Fläche und der Entwässerung des Oberflächenwassers bestehen.

Der Ortsbürgermeister hält fest, dass man sich grundsätzlich Gedanken darüber machen müsse, ob man als Erschließungskosten alternativ eine neue Entwässerungsstruktur einrichten wolle.

Herr Schobert antwortet, dass man eher der Frage nachgehen sollte, dass möglicherweise zu viel Hausanschlüsse in Barmke das Oberflächenwasser in den Schmutzwasserkanal laufen lassen. Eine andere Maßnahme wäre, über eine Flächenentsiegelung nachzudenken, da bei allen Maßnahmen im Dorf, auch in der Dorferneuerung, leider immer darauf gesetzt wurde, Flächen zu versiegeln, aber keine Entsiegelungsflächen geschaffen wurden. Abschließend schlägt er vor, dass sich der Ortsrat mit Herrn Dr. Büchsenschuss von der Verwaltung zusammensetze, um zu schauen, welche Informationen das GIS für den Ortsteil Barmke bereit halte.

Der Ortsrat spricht sich anschließend für das Angebot von Herrn Schobert aus hält fest, dass sich der Ortsbürgermeister zwecks Terminfindung zu gegebener Zeit mit Herrn Dr. Büchsenschuss in Verbindung setzen solle.


TOP 11 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet von einem Termin am 01. April zur Besprechung im Rahmen der Leader-Förderung. Die Leader-Förderung sei ein europäisches Programm, mit dem Strukturmaßnahmen im dörflichen Raum gefördert werden können. In diesem Rahmen habe der Ortsrat vor ca. 2 Jahren das Projekt angestoßen, den Platz an der Tischtennisplatte in Barmke umzugestalten. Hintergrund sei, dass dort über kurz oder lang bauliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die im Rahmen dieser Förderung vorgenommen werden könnten. Der Ortsrat müsse dafür bis zu den Sommerferien in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein Konzept entwickelt haben, weil die Förderung bis September 2016 beantragt werden müsse. Herr Bittner von der Bauplanung wollte nochmals die alten Unterlagen von der Dorferneuerung einsehen, da seinerzeit schon eine Planung für diesen Bereich erarbeitet wurde. Es liegen auch schon neue Ideen und Vorschläge zur Platzgestaltung vor, die aber noch aufbereitet werden müssen.

Weiter informiert er, dass im Mehrzweckhaus aufgrund eines Gutachtens Brandschutzmaßnahmen erforderlich seien, wofür nun aktuell konkrete Pläne vorliegen.

Anschließend gibt er zu den Baumaßnahmen am Schützenhaus bekannt, dass dort bereits mehrere Ortstermine erfolgt seien. Die ausgeschriebenen Rohbaumaßnahmen seien nahezu abgeschlossen. Es wurde mit ehrenamtlichen Helfern auch schon angefangen, dort weiter aktiv zu werden. Die aktuelle Trennwand, die als Bauschutzwand gedacht war, sei bereits wieder versetzt worden, so dass sie als echte Wand zwischen dem Küchenbereich und dem Saalanbau, wie in der Vergangenheit mit der Durchreiche und dem Durchgang, genutzt werden könne. Der Durchgang sei auch als Fluchtweg wichtig, weil in den Rohbaumaßnahmen auf eine Tür verzichtet wurde. In den nächsten Tagen sei der Beginn des weiteren Bauabschnittes mit der Deckenverkleidung unter Hinzunahme von Dämmmaterial vorgesehen. Er hoffe auf zahlreiche Helfer, um das Bauvorhaben zügig voranzubringen. Es solle zweigleisig gearbeitet werden, denn der ursprüngliche Plan, nur am Wochenende zu arbeiten, würde das Vorhaben dermaßen in Verzug bringen, dass das Ziel, spätestens zum Schützenfest fertig zu sein, nicht erreichbar wäre.

 
TOP 12 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 12.1 Sachstand Baumaßnahmen Schützenhaus Barmke

Protokoll:

Herr Kramer merkt in der Ortsratssitzung am 09.02.2016 zu den Baumaßnahmen am Schützenhaus Barmke an, dass während einer 14-tägigen Baupause in der Abrissphase ein Container auf der Zufahrt zum Stiftungswald gestanden habe. Aus diesem Grund mussten die Holztransportfahrzeuge nach erfolgtem Holzschlag über den Platz vor dem Schützenhaus fahren, wo sie tiefe Fahrspuren hinterlassen haben. Die Verwaltung sollte sich über ein Verfüllen der Spuren Gedanken machen.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Es wurde zwischenzeitig seitens der Verwaltung Kontakt mit der ausführenden Baufirma (Fa. Mensch aus Emmerstedt) aufgenommen. Dabei wurde vereinbart, dass die entstandenen Fahrspuren unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme auf geeignete Weise zu beseitigen sind. Dies wurde von Firma Mensch zugesagt. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass Behinderungen der Zufahrt zum Stiftungswald so weit wie möglich zu vermeiden sind.

 
TOP 12.2 Regenrückhaltebecken "Dorfbreite III"

Protokoll:

Herr Seidel fragt im nichtöffentlichen Teil der Ortsratssitzung am 09.02.2016 erneut nach dem Sachstand zur Tieferlegung der Fläche des geplanten Regenrückhaltebeckens in der Dorfbreite III Süd.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Hierzu war zuletzt am 27.10.2015 der Sachstand 02.06.2015 wiedergegeben worden.

Bericht vom 02.06.2015:

Im Fachbereich 53 erfolgt derzeit eine Vorplanung für eine kostengünstige Maßnahme im Bereich des Grabendurchlasses sowie die Prüfung auf Finanzierungsmöglichkeiten (Förderung). Aufgrund der hohen Projektdichte im AEH und der Bindung des Personals in den laufenden Bauprojekten konnten die Planungen allerdings bisher noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, wird darüber berichtet; spätestens wenn die Arbeiten zur abwasserseitigen Erschließung der Grundstücke südlich der Dorfbreite aufgenommen werden.

Aufgrund der mittlerweile guten Verkaufslage der Grundstücke entlang der Dorfbreite (verstärkt im weiter westlich gelegenen Bauabschnitt) und erster Kanalanschlussanträge der Bauwilligen wird die Ausschreibung für die Kanalbaumaßnahmen seitens der AEH gerade vorbereitet. Im Rahmen der Kanalherstellung wird die Fläche des RRB vorübergehend als Flutmulde profiliert und am Durchlass Dorfbreite ein verstellbares Rechteckwehr angebracht, mit dem die Durchflussmenge in Richtung Rennauer Straße und das dortige Kanalsystem reguliert werden kann. Durch die Regulierbarkeit lässt sich der Interessenskonflikt zwischen "Hochwasserschutz Bebauung" und "Einstau landwirtschaftlicher Flächen" schrittweise annähern/optimieren und ist zudem weitgehend umkehrbar. Dieser "Zwischenzustand" kann solange aufrechterhalten werden, bis eine bauliche Erweiterung südlich des ersten Grundstückstreifens entlang der Dorfbreite umgesetzt wird. Dann wird die Fläche in ein reguläres RRB umzugestalten sein und es sind zum Hochwasserschutz derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Flächen westlich des Grabendurchlasses als Flutmulden zu profilieren. Diese "gestufte" Vorgehensweise auf der RRB-Fläche hat den Vorteil, dass sie im Rahmen der Kanalbaumaßnahme durch den AEH umgesetzt und finanziert werden kann. Für die Stadt bleibt für die außerhalb des Gebührenhaushalts zu regelnde Hochwasserschutzmaßnahme für den OT Barmke entsprechend Vorlauf, zu gegebener Zeit die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen und die benötigten Flächen aus der Pacht zu nehmen.


TOP 12.3 Fußwegreinigung in der Weidenkampstraße

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet im nichtöffentlichen Teil der Ortsratssitzung am 09.02.2016 vom verschmutzten Zustand des Fußweges auf der Weidenkampstraße zwischen dem Ortsschild und der Autobahnbrücke, wobei der Anlieger das Land Niedersachsen sei. Er könne sich aber an eine Beantwortung zur Schneeräumpflicht in diesem Bereich erinnern, wonach die Schneeräumpflicht auf die Stadt Helmstedt heruntergebrochen sei. Er fragt an, wer nun die Fußwegreinigung vornehmen müsse.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Bei dem betreffenden Bereich der Weidenkampstraße handelt es sich um einen Straßenabschnitt der Landesstraße L 297, der sich außerhalb der geschlossenen Ortslage befindet (und außerhalb des Gültigkeitsbereiches der Straßenreinigungssatzung der Stadt Helmstedt). Als Eigentümer der Straße außerhalb der Ortsdurchfahrt ist das Land Niedersachsen verzeichnet. Das Land Niedersachsen ist als Eigentümer von Straße und Gehweg für diese Flächen verkehrssicherungspflichtig zuständig. Aus der Verkehrssicherungspflicht ergibt sich die Verpflichtung zur Straßenreinigung und insbesondere zur Durchführung des Winterdienstes.

Herr Schobert fügt hinzu, dass diese Stellungnahme aber noch keine endgültige Fassung sei, da es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Stadt Helmstedt und der Landesbehörde gäbe, wie die Pflege auszusehen habe. Dies solle noch an geeigneter Stelle erörtert werden.

 
TOP 13 Anfragen und Anregungen  
TOP 13.1 Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln im Ortsteil Barmke

Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch fragt nach dem Sachstand zur Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln im Ortsteil Barmke.

Herr Schobert antwortet, dass trotz Nachfrage der Verwaltung noch keine Antwort von der Pegler-Stiftung eingegangen sei.

 
TOP 13.2 Klassengrößen und Flüchtlingskinder in Helmstedter Grundschulen

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass er im Vorfeld zur Sitzung an die Verwaltung die Anfrage gestellt habe, ob er eine Aufstellung über die Klassengrößen der einzelnen Jahrgänge in den Helmstedter Grundschulen erhalten könne und wie viele dieser Kinder Flüchtlingskinder seien. Er habe die Ergebnisse bis Februar 2016 in der vergangenen AJFSS-Sitzung erhalten, bitte nun aber um Fortschreibung dieser Zahlen. Ihm wurde bereits von der Verwaltung erklärt, dass die Ermittlung dieser Zahlen kurzfristig bis zur Ortsratssitzung nicht möglich sei. Sobald aber die Zahlen vorliegen, bitte er um umgehende Benachrichtigung.

 
TOP 14 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine erneute Einwohnerfragestunde findet statt, in der u. a. Probleme mit der Aufstellung des Weihnachtsbaumes und die Verkehrssituation in Verbindung mit der Ansiedlung des neuen Gewerbegebietes angesprochen werden.

Sodann schließt der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung und die Zuhörer verlassen den Raum.

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap