Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 09. Februar 2016 , 18:30 Uhr
Gemeindekrug Barmke, Lindenhorst 1, 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister eröffnet die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Barmke fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Zur Tagesordnung schlägt der Ortsbürgermeister vor, den TOP 11.1 - die Bekanntgabe Antragskonferenz zur Vorhabenplanung Gewerbegebiet Barmke/Rennau - vor den TOP 10 - Gewerbegebiet Barmke nördlich der Autobahn - zu setzen, da er die Informationen zur Antragskonferenz vor der Beschlussfassung erörtert haben möchte.

Die Ortsratsmitglieder stimmen der Vorgehensweise einvernehmlich zu.

Nachdem keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen werden, stellt der Ortsbürgermeister die geänderte Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 03.11.2015

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 03.11.2015.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrats Barmke werden für folgende Zwecke Zuschüsse gezahlt:

 

- Brandwache zum Osterfeuer                                     100,00 Euro,
- Umrahmung der Maibaumaufstellung              bis zu 450,00 Euro,
- 25-jähriges Jubiläum des Vereins "Wilde Möhre"        125,00 Euro,

 

Anmerkung:
Nach Abzug der beschlossenen Zuschüsse stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von 2.225,00 Euro zur Verfügung.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erklärt, dass sich interfraktionell darauf verständigt wurde, für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben:

- Brandwache zum Osterfeuer                                     100,00 Euro,
- Umrahmung der Maibaumaufstellung              bis zu 450,00 Euro,
- 25-jähriges Jubiläum des Vereins "Wilde Möhre"        125,00 Euro.

Anschließend lässt der Ortsbürgermeister über die Vorschläge abstimmen.

Sodann fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden

 
TOP 7 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) – 3. Änderung der Abwassergebührensatzung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet zu der Vorlage, dass diese in dieser Sitzung nur noch offiziell zur Kenntnis gegeben werde. Den Inhalt und die Zustimmung zur Umsetzung habe der Ortsrats bereits vor dieser Sitzung zur Kenntnis genommen und erteilt, da die Vorlage dem Ortsrat erst nach der letzten Ortsratssitzung vorgelegt wurde. Da der Inhalt aber durch die Gebührensenkung ab dem 01.01.2016 für die Bürger eine begünstigende Auswirkung habe, wurde auf eine Sondersitzung verzichtet und die einvernehmliche Zustimmung aller Ortsratsmitglieder der Verwaltung mitgeteilt.


TOP 8 Sachstand Baumaßnahmen Schützenhaus Barmke

Beschluss:



Protokoll:

Herr Otto verliest folgenden Sachstandsbericht: 

Nach Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung wurde mit der Maßnahme Anfang November 2015 begonnen. Die Freimachung des Gebäudes und der Abbruch der Decke wurden daraufhin in Eigenleistung erbracht. Die Hauptarbeiten wurden an das Baugeschäft Mensch vergeben. Baubeginn der Rohbauarbeiten war der 14.12.2015. Seitdem wurde die Abfangung der Dachkonstruktion hergestellt und es erfolgte ein Teilabbruch der Wände, des Fußbodens und der Fundamente.

Weitere Arbeitsschritte:

- Abbruch der Wände und Fundamente                                       => bis Ende 6. KW

- Je nach Wetterlage: Fundamente (Einzelfundamente +
   Fundamentbalken)                                                                 => bis Ende 10. KW

- Bodenplatte, inkl. Grundleitung (hier sind Angaben/ Zuarbeit
  des Ortsrates zu den Sanitärobjekten erforderlich)                    =>       bis 13. KW

- Zweischaliges Mauerwerk, Aussteifungsstützen und
  Ringbalken                                                                              => bis Ende 15. KW

- Einbau der Öffnungselemente und Baustellenberäumung           =>         bis 17. KW

- Baufreiheit für den Innenausbau (Eigenleistung)                        =>         ab 18. KW

Die Innenausbauarbeiten können somit nach aktueller Einschätzung ab Anfang Mai 2016 begonnen werden. Der Abschluss der Maßnahme hängt dann vom tatsächlichen Fortschritt der restlichen Eigenleistungen ab.

Abschließend trifft Herr Otto die Zusage, den Ortsrat bei Verzögerungen zeitnah zu informieren.

Der Ortsbürgermeister berichtet von dem Treffen mit einer kleinen Gruppe von Hauptnutzern des Schützenhauses, die eine Planung für Wasser-, Abwasser- und Stromleitungen, sowie die Festlegung von Fenstereinbauten erstellen werden. Diese Planung werde er im Laufe der Sitzungswoche der Verwaltung zukommen lassen. Somit seien die Eigenleistungen bis zum nächsten Bauabschnitt vorerst erledigt. Für die ersten Veranstaltungen in diesem Jahr im Schützenhaus bedeute es, dass nach vorliegendem Zeitplan der Küchen- und Buffetbereich nicht genutzt werden könne, was aber bekannt sei. Allerdings müsste man für die Veranstaltungen eine provisorische Wasserleitung herstellen, was aber auch kein Problem sein werde.

Herr Kramer merkt dazu an, dass während einer 14-tägigen Baupause in der Abrissphase ein Container auf der Zufahrt zum Stiftungswald gestanden habe. Aus diesem Grund mussten die Holztransportfahrzeuge nach erfolgtem Holzschlag über den Platz vor dem Schützenhaus fahren, wo sie tiefe Fahrspuren hinterlassen haben. Die Verwaltung sollte sich daher über ein Verfüllen der Spuren Gedanken machen.

Herr Schobert sagt eine Klärung zu.

 
TOP 9 Sachstand Brandschutzmaßnahmen Mehrzweckhaus Barmke

Protokoll:

Herr Schobert gibt eine kurze Zusammenfassung zum Sachstandsbericht "Brandschutzmaßnahmen für das Mehrzweckhaus Barmke" ab.

Anmerkung:
Die vollständigen Unterlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abschließend fügt Herr Schobert hinzu, dass die erforderlichen restlichen Mittel, die über die bereits zur Verfügung stehenden 50.000 € hinausgehen, von der Verwaltung im Jahr 2017 in den Haushalt eingestellt werden.

Frau Klimaschewski-Losch hält noch einmal für die anwesenden Zuhörer fest, dass der Kindergartenbetrieb ohne weiteres Aufrecht erhalten werden könne. Die Nutzung der Räume im Mittel- und Dachgeschoss aber habe der Ortsrat aufgrund der Brandschutzprüfung bereits eingeschränkt, da sich im Mittelgeschoss nur 15 Personen aufhalten dürfen und im Dachgeschoss keine Veranstaltung mehr ohne vorherige Brandschutzmaßnahmen stattfinden können. Daher wurde vom Ortsrat der Jugendclubraum für Vereinsnutzungen und private Feiern freigegeben, da dort gem. der Brandschutzprüfung keine Nutzungseinschränkungen vorliegen.


TOP 11.1 Antragskonferenz zur Vorhabenplanung „Gewerbegebiet Barmke/Rennau“

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe und berichtet, dass auch Vertreter des Ortsrates Barmke an der Antragskonferenz am 21.01.2016 teilgenommen und sich zu dem Thema positioniert haben. Anschließend erteilt er Herrn Schobert das Wort, um die Thematik umfassend vorzustellen.

Herr Schobert verweist vorab auf den Zusammenhang dieser Bekanntgabe mit der Vorlage des folgenden Tagesordnungspunktes, daher werde er in seien Ausführungen auch beide TOP zusammen abhandeln.

Anschließend nimmt er kurz Bezug auf die Historie der betreffenden Fläche bezüglich der vor Jahrzehnten beabsichtigten Errichtung einer Mülldeponie durch den Flächeneigentümer Landkreis Helmstedt. Nachdem das Vorhaben damals nicht umgesetzt wurde und die Pläne nicht weiter verfolgt wurden, sei der Landkreis Helmstedt im Verlauf des vergangenen Jahres auf die Stadt Helmstedt zugekommen und habe den Vorschlag unterbreitet, zusammen mit der WOB AG einen Teil dieser Fläche für ein Gewerbegebiet auszuweisen. Aufgrund der guten verkehrlichen Anbindung solle die dortige Fläche nun zum Zweck einer touristischen Nutzung und einer Gewerbeansiedlung aus der landwirtschaftlichen Produktion herausgenommen werden. Bereits in den 90iger Jahren sei beim Ausbau der Autobahn 2 für die Errichtung einer Hausmülldeponie eine Abfahrt errichtet worden, damit die Müllfahrzeuge die Deponie über die Autobahn anfahren können. Im Laufe des vergangenen Jahres haben nun diverse Planungsgespräche stattgefunden. Weiterhin habe es eine Vorabbefassung im Ortsrat Barmke und in den jeweiligen Ausschüssen der Stadt Helmstedt gegeben. Daraufhin haben die Beteiligten, die Stadt und der Landkreis Helmstedt sowie die WOB AG, aufgrund der raumordnerischen Situation den Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) gebeten, die raumordnerische Frage zu klären, ob in diesem Gelände für diesen Bereich ein Raumordnungsverfahren notwendig sei, oder ob eine Antragskonferenz ausreiche. Im Rahmen der Raumordnung werde diese Fläche keiner speziellen Verwendung, wie z.B. für Landwirtschaft, Gewerbe, Wohnbebauung oder Naturschutz, zugeordnet. Diese Fläche sei eine sogenannte Weißfläche, weil sie nicht überplant sei. Bei der Überarbeitung des Landesraumordnungsprogramms habe der Landkreis Helmstedt seinerzeit darum gebeten, diese Fläche nicht einem bestimmten Nutzungszweck zuzuführen. Vor Kurzem fand nun beim Landkreis Helmstedt die erwähnte Antragskonferenz statt, wo die Träger der öffentlichen Belange die Gelegenheit hatten, ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen. Der ZGB sei nun dabei, eine Stellungnahme aufgrund der in der Antragskonferenz erhaltenen Informationen zu schreiben, aus der sich dann mögliche Handlungsfelder für Kommunen und andere Beteiligte ableiten lassen. Nach der bisherigen unverbindlichen Auskunft werde der ZGB von einem Raumordnungsprogramm absehen und es bei der Antragskonferenz belassen.

Im Anschluss an seine Informationen zum planungsrechtlichen Hintergrund verweist er auf die vorliegenden Planungen, die der Niederschrift ebenfalls als Anlage beigefügt sind und gibt ausführliche Erklärungen zu den einzelnen Vorhaben ab, die der schriftlichen Bekanntgabe zu entnehmen sind. Dazu merkt er noch an, dass der Ortsrat Barmke in der Stellungnahme zur Antragskonferenz die Frage von rd. 100 Lkw-Stellplätzen als strittig gesehen und darum gebeten habe, in der Stellungnahme diesen Teil der Planungen nicht zu realisieren.

Weiter nimmt er Bezug auf die derzeit vorliegenden konkreten Interessenbekundungen, die für 31,35 Hektar der Gesamtfläche vorliegen. Diese Interessierten seien bereit, an diesem Standort zu investieren, diesen Standort zu betreiben und auch ihren Anteil an Erschließungskosten zu übernehmen. Die optionalen Flächen betragen 14,6 Hektar und seien bisher nicht gezeichnet. Die Ausweisung der gesamten 46 Hektar betreffe nur die Ausweisung für die touristische und die gewerbliche Nutzung. Dafür müssen Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, um den erheblichen Eingriff in die Landschaft auszugleichen. Dazu gebe es verschiedene Möglichkeiten, die aber bei der Antragskonferenz nicht betrachtet werden, weil diese nur dem Zwecke diene, eine Raumverträglichkeit herzustellen. Bei den bisher vorliegenden interessierten Betreibern wird davon ausgegangen, dass mit ihren Vorhaben eine ungefähre Beschäftigungszahl von 360 erreicht werde, wobei in diesem Bereich ca. 250 Vollzeit- und der Rest Teilzeitstellen sein werden. Diese seien in den unterschiedlichsten Gewerken vertreten.

Zum weiter Vorgehen führt er aus, dass sich die Stadt Helmstedt im Augenblick in dem Verfahren befinden, zu klären, ob im Gebiet der Stadt Helmstedt überhaupt ein Gewerbegebiet Barmke/Rennau gewünscht werde. Es liege hier ein großer Zielkonflikt vor. Auf der einen Seite liege in diesem Gebiet eine gewachsene landwirtschaftlich genutzte Landschaft, sowie verschiedene Aspekte des Landschaftsschutzes vor und es müssten bei einer Umsetzung des Vorhabens ortsnahe landwirtschaftliche Fläche aus der Produktion genommen werden. Dem stehen die Ausnutzung der Situationen des Standortvorteils direkt an der Autobahnabfahrt und die gute Eigentumssituation durch nur einen Flächeneigentümer gegenüber. Weitere positive Effekte seien die Schaffung von ortsnahen Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die Gewerbesteuereinnahmen. Vorerst müsse die Klärung der raumordnerischen Voraussetzungen herbeigeführt werden. Wenn diese so seien, dass der ZGB der Stadt Helmstedt die Zustimmung gebe, dort planerisch ein Gewerbegebiet anzusiedeln, dann müsste die Stadt Helmstedt in die weitern Planungen eintreten. Mit dem Landkreis Helmstedt sei dann eine Vereinbarung zu treffen, zu welchen Konditionen er die Fläche an die Stadt Helmstedt abtreten würde, oder ob er womöglich selbst als Umsetzer dieses Bauvorhabens auftreten wolle. Von der Größe des Volumens her habe die Stadt Helmstedt zu klären, welche Förderungsmöglichkeiten bestehen. Der gesamte Landkreis Helmstedt befinde sich in einer Hochförderzone, wo die wirtschaftlichen Infrastrukturmaßnahmen werden auf jeden Fall mit rd. 40-50 % der Fördersumme gefördert werden. Die touristischen Maßnahmen werden allerdings nicht gefördert und müssen selbst finanziert und erschlossen werden. Wenn es zu einem Gewerbegebiet kommen solle, sei weiter zu klären, ob man eine Trägergesellschaft mit verschiedenen Akteuren, wie z.B. mit dem Landkreis, der Stadt und mit der WOB AG, bilden oder ob man alles an einen Investor geben möchte. Eine sehr große Bank in Braunschweig und Wolfsburg, die bereits in Braunschweig ein Objekt entwickelten, haben ein grundsätzliches Interesse bekundet, ein derartiges Gebiet mit zu entwickeln. Das weitere Vorgehen werde für die politische Beratung so aussehen, dass nach dieser Ortsratssitzung in den nächsten Wochen im AWTIS, im BUA und abschließend im VA beraten werde. Die Frage der Beratungsphase habe noch keinen rechtlichen Charakter. Es gehe vorerst um die Frage, ob die Verwaltung beauftragt werden solle, in diesen Planungen fortzufahren, zumal die jetzt folgenden Planungen auch Planungskosten verursachen. Wenn dieses politische Verfahren durchlaufen sei, werde ein Flächennutzungsplan aufgestellt, der wiederum die Zustimmung aller Gremien bis hin zum Rat benötige. Am Ende des Verfahrens erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Innerhalb dieses Bebauungsplanes könne sehr präzise festgelegt werden, welche Ansiedlungen in diesem Bereich möglich seien und welche nicht gewünscht werden. Parallel dazu werden die anliegenden Gebietskörperschaften und die Träger der öffentlichen Belange wieder mit beteiligt. Insbesondere betroffen seien hier auch die Samtgemeinde Grasleben und der Gemeinderat Rennau. Im Vorfeld möchte die Verwaltung aber insbesondere dem Gemeinderat Rennau, der ansonsten nicht an den Planungen beteiligt sei, trotzdem die Möglichkeit geben, Informationen zu erhalten und eigene Stellungnahmen abzugeben, die dann mit in die politische Entscheidungsfindung der Stadt Helmstedt mit einfließen solle.

Der Ortsbürgermeister berichtet von einer aktuellen E-Mail des ZGB, die beinhalte, dass es zwar noch nicht abschließend entschieden sei, aber mit allergrößter Wahrscheinlichkeit keine Erfordernisse für ein Raumordnungsverfahren vorliegen. Trotzdem werde der ZGB eine entsprechende landesplanerische Stellungnahme erarbeiten, aus der hervorgehen werde, dass dort bestimmte Auflagen landesplanerisch und raumordnerisch einzuhalten seien. Welche das seien werden, könne er aber noch nicht sagen.

Herr Schobert weist noch für die anwesenden Zuhörer darauf hin, dass sämtliche Unterlagen zur Antragskonferenz öffentlich und daher auf der Internetseite des ZGB abrufbar seien.

Frau Klimaschewski-Losch fragt an, ob zu diesem Thema eine Bürgerversammlung durchgeführt werden solle. Außerdem sollten alle Bürger eine Info erhalten, bei wem und wo man die Unterlagen einsehen oder abrufen könne.

Herr Schobert begrüßt den Vorschlag für eine Bürgerversammlung, wenn es der Ortsrat wünsche.

Herr Kramer merkt zu den Ausführungen von Herrn Schobert noch an, dass dem Landkreis Helmstedt nicht alle beplanten Flächen gehören. Ein dort mit verplanter Feldweg gehöre der Feldmarkinteressentschaft, die dem Vorhaben dann auch zustimmen müsste.

Herr Schobert antwortet, es sei normalerweise üblich, dass sich die Beteiligten zusammensetzen und sich einigen. Wenn aber keine Einigung zu erzielen sei, bliebe dann nur noch das Verfahren der Umlegung.



TOP 10 Gewerbegebiet Barmke nördlich der Autobahn

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Realisierung eines Gewerbegebietes in Barmke auf den Grundstücken des Landkreises Helmstedt nördlich der Autobahn durchzuführen.

Anmerkung:
Das Ortsratsmitglied Kramer hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.



Protokoll:

Bevor der Ortsrat in die Beratung eintritt, berichtet der Ortsbürgermeister, dass sich der Ortsrat Barmke interfraktionell für eine Sitzungsunterbrechung vor diesem Tagesordnungspunkt ausgesprochen habe, um den anwesenden Zuhörern die Möglichkeit zu geben, sich zu der Thematik zu äußern.

Der Ortsrat Barmke bestätigt einvernehmlich diese Vorgehensweise.

Sodann unterbricht der Ortsbürgermeister nach 41 Minuten die Sitzung und lässt die anwesenden zahlreichen Zuhörer zu Wort kommen, die von ihrem Rederecht umfassend Gebrauch machen.

Nach 2 Stunden 13 Minuten tritt der Ortsbürgermeister wieder in die ordentliche Sitzung ein.

Herr Schobert stellt fest, dass für das Ortsratmitglied Kramer ein Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG bestehe und er wegen Befangenheit nicht mit beraten und abstimmen dürfe.

Nachdem Herr Kramer die Beratungsrunde verlassen hat, erläutert Herr Schobert noch einmal die Vorlage, in der es maßgeblich um die Frage des Fortfahrens des Verfahrens gehe. Es habe bereits in seinen Ausführungen angesprochen, dass die weiteren Planungsschritte Planungskosten verursachen und die Politik sich nun positionieren müsse, ob die Verwaltung den erteilten Auftrag weiter fortführen solle.

Herr Seidel erklärt, dass er aufgrund der zuvor angehörten Bürger zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Beschluss fassen und die bereits zugesagte Bürgerversammlung abwarten möchte, um sich ein Gesamtbild über die Meinung aller Barmker Bürger zu verschaffen. Daher stellt er den Antrag, die Beschlussfassung der Vorlage in eine Sonder- oder Folgeortsratssitzung, nach der Bürgerversammlung, zu verschieben.

Frau Klimaschewski-Losch merkt an, dass sie, entgegen der interfraktionellen Absprache, über die Antragstellung des Herrn Seidel erstaunt sei und hält fest, dass es hier vorerst nur um die Beauftragung der Verwaltung gehe, die Realisierung eines Gewerbegebietes durchzuführen. Mit dieser Auftragserteilung werden aber noch keine Einzelheiten festgelegt. Es wurden von den Zuhörern sehr viele Argumente für und gegen das Vorhaben angesprochen, wobei auch sie die angesprochenen Punkte bezüglich der Gemeinde Rennau kritisch sehe, weil sie der Meinung sei, dass die Rennauer und Rottorfer Einwohner schon stärker betroffen seien. Diese haben sich aber trotzdem für dieses Gewerbegebiet ausgesprochen. Der entscheidende Punkt sei hier, wie man das Gewerbegebiet im Einzelnen gestalte. Daher schlägt sie vor, der Verwaltung den Auftrag zur Realisierung des Gewerbegebietes zu erteilen. Sie halte es allerdings für sehr wichtig, die Thematik offen zu diskutieren und transparent zu gestalten, da die Barmker Bürger ihr Interesse, auch durch die hohe Zuhörerzahl, bereits bekundet haben und sich mit dem Thema auseinandersetzen wollen. Es sollten bei den Entscheidungen schon alle vorgetragenen Argumente mit eingebracht und überdacht werden. Allerdings müsse man auch abwägen, denn es sei für die Stadt Helmstedt auch schon eine sehr große Chance, die man ergreifen müsse. Leider wurde schon über viele Projekte in Helmstedt jahrelang diskutiert und verhandelt, die sich dann zerschlagen haben, weil die Investoren abgesprungen seien. Sich nun dagegen komplett zu sperren sei für sie nicht der Richtige Weg, sondern es sollten die Bedenken aller mitgenommen und versucht werden, diese auch umzusetzen. Daher spricht sie sich namens der SPD-Ortsratsfraktion dafür aus, diesem Antrag zuzustimmen.

Herr Klinkhardt äußert, dass er als CDU-Ortsratsfraktionsvorsitzender über die Antragstellung des Herrn Seidel ebenfalls überrascht sei und schließt sich im Namen der restlichen CDU-Ortsratsfraktionsmitglieder den Ausführungen von Frau Klimaschewski-Losch an.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Antrag von Herrn Seidel, die Vorlage an eine kommende Ortsratssitzung zu verweisen, abstimmen.

Der Ortsrat Barmke spricht sich mit einer Ja-Stimme, einer Enthaltung und 4 Nein-Stimmen gegen den Antrag auf Vertagung aus.

Anschließend lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Barmke fasst mit 5 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgenden Empfehlungs-



TOP 11 Bekanntgaben

Protokoll:

Weitere Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 12 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Landkreis Helmstedt auf Wunsch der Stadt Helmstedt nochmals in die Prüfung zur Erstellung eines Radweges zwischen Emmerstedt und Barmke eingetreten sei und der Ortsrat die Zusage erhalten habe, zeitnah informiert zu werden.

Weiter berichtet er von einem Anschreiben des Nds. Kultusministeriums an die Stadt Helmstedt, in dem die Stadt und demzufolge der Ortsrat Barmke um eine Stellungnahme zur geplanten Fusion der ev.-luth. Kirchengemeinden Mariental und Barmke gebeten wurde. Daraufhin habe sich der Ortsrat interfraktionell auf die Aussage geeinigt, Kirche und Staat trennen zu wollen und sich deswegen nicht zu kirchlichen Angelegenheiten äußern werde.

Für die anwesenden Zuhörer führt er aus, dass eine Ortsbegehung mit der Verwaltung stattgefunden habe, wo unter anderem festgestellt wurde, dass die Seitentür des Friedhofes defekt sei, das Eingangstor erneuert werden müsse und Baumneupflanzungen mit Standortbestimmungen vorgenommen werden sollen.

Ebenso berichtet er von dem Ortstermin am Schützenhaus, wo gewisse Vorplanungen zu Leitungsverlegungen vorgenommen wurden.

 
TOP 13 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 13.1 Dachsanierung an der Friedhofskapelle

Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch hat im Vorfeld zur Sitzung angefragt, ob die Dachsanierung an der Friedhofskapelle abgeschlossen sei und wie hoch die Kosten waren.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Die Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten an der Friedhofskapelle sind abgeschlossen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 28.000 €.

Im Frühjahr müssen allerdings die neuen Fallrohre noch an eine Drainage / einen Versickerungskasten angeschlossen werden, da momentan nur eine oberirdische Entwässerung erfolgt. Diese Maßnahme werde vom Betriebshof durchgeführt und verursachen noch einmal Kosten von ca. 1.000 €.

 
TOP 13.2 Ausbesserungsarbeiten an den Seitenstreifen der Dorfbreite

Protokoll:

In den vergangenen Ortsratssitzungen hat Herr Klinkhardt um Ausbesserungsarbeiten an den Seitenstreifen der Dorfbreite zwischen der Abzweigung Dormblick bis hoch zum Schlangenweg / Salamanderweg gebeten und ein umgehendes Verfüllens mit Mineralbeton vorgeschlagen.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Die Verwaltung hat den Anwohnern ein Mineralgemisch zur Verfügung gestellt und diese haben bereits mit dem Verfüllen begonnen. Möglicherweise werden dazu noch flankierende Maßnahmen stattfinden.

Die Frage der Ausbesserung am Seitenstreifen Schlangenweg / Salamanderweg bedarf einer separaten Erörterung, was aber schon besprochen wurde.

 
TOP 13.3 Ortseinfahrt Barmke aus Richtung Emmerstedt kommend

Protokoll:

In der letzten Ortsratssitzung hat ein Einwohner und Anlieger den Zustand der Ortseinfahrt Barmke aus Richtung Emmerstedt kommend bemängelt.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Der Straßenzustand der Ortseinfahrt Barmke aus Richtung Emmerstedt kommend ist der Verwaltung hinreichend bekannt. In der Vergangenheit wurde diese Ortseinfahrt auch im Ortsrat des Öfteren erörtert. Im April 2015 hat die Verwaltung bereits die Regenentwässerung in diesem Bereich verbessern lassen. Diese Straße ist allerdings eine Landestraße und gehört zum Straßenbaulastträger Land Niedersachsen mit der zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV Wolfenbüttel). Die Verwaltung hat diesem Straßenbaulastträger die Gesamtsituation bereits vorgetragen, worauf von dort auf bereits vorgesehene Sanierungsarbeiten an der Landesstraße und auch an der Ortsdurchfahrt verwiesen wurde, die aber erst dann vorgenommen werden, wenn die Sanierungen der Landesstraße im Ortsteil Emmerstedt beendet sind.

Weiter hat die Verwaltung geprüft, wo sich der Ortsdurchgangsstein (OD-Stein) befindet, denn der Beginn und das Ende einer straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt werden nicht durch die Ortseingangsschilder festgelegt, sondern durch so genannte "OD-Steine". Die Prüfung hat ergeben, dass das Grundstück innerhalb der Ortschaft liegt.

 
TOP 14 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Anfragen werden nicht gestellt und Anregungen nicht gegeben.

 
TOP 15 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine erneute Einwohnerfragestunde findet statt, in der nochmals die Thematik der Ansiedlung des Gewerbegebietes angesprochen wird.

Sodann schließt der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung und nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, eröffnet er die nichtöffentliche Sitzung.

 

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