Fortentwicklung der Spielplatzlandschaft in Helmstedt
Beschluss:
1. Über den Punkt 1 des Beschlussvorschlages wurde nicht beschlossen. Stattdessen soll kurz nach den Sommerferien eine Sondersitzung des AJFSS anberaumt werden, in der eine Besichtigung der Helmstedter Spielplätze erfolgt. Vorrangig sollen die zum Rückbau vorgesehenen Spielplätze besichtigt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Konzeptidee der Arbeitsgruppe „Waldbad Birkerteich“ eine baufachliche Planung eines Wasserspielplatzes am Waldbad Birkerteich nebst Kostenschätzung zu erstellen, auf deren Grundlage eine Beschlussfassung über die Errichtung einer solchen besonders attraktiven Spielplatzanlage erfolgen könnte .
Darüber hinaus möge die Verwaltung prüfen, ob ein Kletterwald von einem privaten Investor am Waldbad errichtet werden kann. Der Kiosk des Waldbades sollte an den Kletterwald angebunden sein.
Protokoll:
Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage. Frau Rosinski beantragt im Namrn der CDU-Fraktion eine Sondersitzung des AJFSS, die nur zur Begehung der einzelnen Spielplätze dienen soll. Diese solle kurz nach den Sommerferien stattfinden. Der Ausschuss schließt sich dem an. Frau Mattfeldt-Kloth erbittet eine Auflistung aller städtischen Spielplätze mit entsprechendem Bildmaterial. Herr Alder fragt, ob die Aufwendungen für Spielplätze - auch im Zusammenhang mit der Haushaltssicherung und den Vereinbarungen mit dem Land - als freiwillige Leistung angerechnet würden. Dies beziehe sich auch auf einen etwaigen Wasserspielplatz. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung Kinderspielplätze wurden im Zusammenhang mit den seinerzeitigen Fusionsverhandlungen mit der Samtgemeinde Grasleben vom Land als pflichtige Leistung eingestuft. An dieser Einstufung wurde auch im Zusammenhang mit den Fusionsverhandlungen mit der Samtgemeinde Nord-Elm nichts geändert. Anderslautende Hinweise des Landes sind bislang nicht ergangen. Da ein Wasserspielplatz oder ein Kletterpark nicht der wohnungsnahen Spielplatzversorgung dienen, wie diese im mittlerweile aufgehobenen Nds. Spielplatzgesetz vorgeschrieben war, dürften diese beide Spielplatzarten den freiwilligen Leistungen zuzurechnen sein.
Nach ausführlicher Aussprache fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales folgenden Empfehlungs-
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