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TOP 1
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Eröffnung der Sitzung
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister Herr Zogbaum begrüßt die Anwesenden und eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Büddenstedt um 19.00 Uhr.
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TOP 2
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Protokoll:
Herr Zogbaum stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Büddenstedt fest.
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TOP 3
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Feststellung der Tagesordnung
Protokoll:
Herr Schobert erklärt, dass der TOP 7 (Vorlage 158/25) - Hundesteuersatzung - verwaltungsseitig zurückgezogen wurde und damit von der Tagesordnung abzusetzen ist.
Nachdem die Verwaltung und die Ortsratsmitglieder keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Zogbaum die Tagesordnung fest.
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TOP 4
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und sonstigen Angelegenheiten der Verwaltung zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.
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TOP 5
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.10.2025
Protokoll:
Eine Genehmigung des Protokolls kann noch nicht erfolgen, da das Protokoll der vergangenen Sitzung noch nicht abschließend freigegeben wurde.
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TOP 6
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Vergabe von Ortsratsmitteln
Beschluss:
Die Ortsratsmittel werden in der vorgeschlagenen Form verteilt.
Weiterhin stellt Herr Zogbaum den Antrag, die restlichen Ortsratsmittel an den Bürgerverein zu überweisen. Dieser Antrag wird bei 1 Gegenstimme ebenfalls angenommen.
Protokoll:
Herr Zogbaum erläutert, dass man in der vergangenen Ortsratssitzung einen Betrag von 300,00 Euro für die Beleuchtung des Weihnachtsbaumes angesetzt habe. Da man für die Helferinnen und Helfer noch etwas Verpflegung besorgen möchte und die Feuerwehr mit einer Spende für die Mitarbeit belegen möchte, schlage man vor, den Betrag auf 500,00 Euro zu erhöhen.
Des Weiteren wird auch der Gemeindebrief noch aus Ortsratsmitteln bezahlt werden müssen.
Nach Abzug weiterer Kosten, die aus diesem Topf zu begleichen seien, habe man am Ende des Jahres etwa 200,00 Euro über. Herr Zogbaum stellt den Antrag, diesen Betrag an den Bürgerverein zu spenden.
Herr Schlüter wendet ein, dass nach seinen Erkenntnissen geplant gewesen sei, einen Zwischenzähler zur Beheizung des großen Saales anzuschaffen.
Nach längerer Diskussion schlägt Herr Schobert vor, den Zwischenzähler aus den Kosten für die geplantee Elektrosanierung zu entnehmen und Herrn Leppin entsprechend zu informieren.
Die restlichen Ortsratsmittel sollen folgendermaßen verteilt werden:
- Erhöhung des Ansatzes für die Kosten der Baumbeleuchtung auf 500,00 Euro
- Anschaffung von Servierplatten als Ergänzung des Geschirrs (Antrag des Ortsratsmitgliedes Andreas Schlüter)
Sodann fassen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt einstimmig den folgenden
Beschluss:
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TOP 7
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Änderung der Hundesteuersatzung ab 01.01.2026
Protokoll:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
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TOP 8
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2. Satzung zur Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in Helmstedt
Beschluss:
Der Ortsrat Büddenstedt empfiehlt:
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen und tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Die im Beschlussvorschlag genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.
Herr Lickfett geht auf den in dieser Satzung angesprochenen Einsatz von Salz ein. Für die Stadt sei die Anwendung von Salz in Ausnahmefällen erlaubt, d.h. es müssen nicht mehr zwei Faktoren zusammentreffen. Er möchte wissen, ob diese Ausnahmefälle auch für private Personen gelte.
Herr Schobert bestätigt dies.
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.
Sodann fassen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt einstimmig den folgenden Empfehlungs-
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TOP 9
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3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben
Beschluss:
Der Ortsrat Büddenstedt empfiehlt:
Die 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Die im Beschlussvorschlag genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.
Herr Schobert weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei der neuen Bestattungsmöglichkeit in Form von Urnen in Erdröhren auch um Wahlgrabstätten handele.
Herr Schwertner fragt, wie lange diese Röhren in der Erde verbleiben.
Herr Schobert sagt eine Prüfung und Beantwortung zu.
(Protokollnotiz; Beantwortung durch den FB 55: Die Erdröhren bestehen aus Edelstahl und verbleiben nach Ablauf der Ruhezeit zur erneuten Verwendung im Boden. Die Erde mit den verrotteten Urnen wird entnommen, ggf. an anderer Stelle anonym beigesetzt, und die Erdröhre als Grabstätte erneut verwendet.)
Sodann fassen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt einstimmig den folgenden Empfehlungs-
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TOP 10
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3. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben
Beschluss:
Der Ortsrat Büddenstedt empfiehlt:
Die 3. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Die im Beschlussvorschlag genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.
Herr Lickfett bemerkt, dass man die Gebühren in den vergangenen Jahren bereits des Öfteren erhöht hätte. Er weist darauf hin, dass diese Gebühren beispielsweise in Königslutter erheblich günstiger ausfallen und fragt, ob man mit der Anpassung noch in einem vergleichbaren Rahmen im Verhältnis zu anderen Kommunen liege.
Herr Schobert antwortet, dass man im Gegensatz zu anderen Beispielen hier festgelegte Kriterien habe, die bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet, dass alle personellen und sachbezogenen Kosten einfließen müssen. Deshalb stelle man auch keine Vergleiche an, ob die Nutzung des Friedhofes in Königslutter günstiger sei.
In diesem Zusammenhang geht er auf die zunehmende Schwierigkeit ein, Personaleinsätze für die Funktion von Sargträgern zu generieren.
Herr Zogbaum verweist auf die Vorlage.
Sodann fassen die Mitglieder des Ortsrates Büddenstedt einstimmig den folgenden Empfehlungs-
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TOP 11
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Bekanntgaben
Protokoll:
Bekanntgaben liegen nicht vor.
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TOP 12
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Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister Herr Zogbaum teilt mit, dass das Thema Automaten offensichtlich ein positives Ende gefunden habe und diese noch vor Weihnachten in Betrieb gehen würden. Er bedankt sich an dieser Stelle bei Herrn Schlüter für sein Engagement in dieser Sache.
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TOP 13
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Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
Protokoll:
Herr Schobert geht auf den Hinweis aus der vergangenen Sitzung ein, in der auf einen Baum hingewiesen wurde, der aus dem Schornstein des Schulgebäudes wächst. Der Landkreis Helmstedt als Eigentümer des Gebäudes wurde auf diesen Tatbestand hingewiesen.
Des Weiteren geht er auf die Frage eines Einwohners ein, der sich für das Kosten-Leistungskonzept des Solarmoduls auf der Friedhofskapelle interessierte.
(Protokollnotiz; Beantwortung FB 55: Der Stromverbrauch der Kapelle Büddenstedt ist relativ hoch und liegt aktuell bei rund 1.900 kwh/Jahr. Eine technische Überprüfung der Gesamtanlage ist in Arbeit, trotzdem wird davon ausgegangen, dass der Verbrauch im Endeffekt rund 1.500 kwh/Jahr betragen wird.
Die Balkon-PV Anlagen konnten für 199,00 €/St. erworben werden. Hinzu kommen rund 80,00 € für das Montagematerial und rund 20,00 € für Elektromaterial, so dass bare Kosten in Höhe von rund 300,00 € entstanden sind. Die vollständige Montage der Anlagen erfolgte durch stadteigenes Fachpersonal. Diese Kosten werden nicht weiter berücksichtigt, da die Montagearbeiten in arbeitsarmen Zeiten nebenbei erfolgten.
Der Hauptverbrauch des Stroms erfolgt vorwiegend tagsüber. Verbraucher wie z. B. auch nachts laufende Kühlschränke u. ä. existieren in den Gebäuden weitgehend nicht. Somit kann der nur tagsüber produzierte Strom auch fast vollständig für den Verbrauch bereitstehen.
Für eine Amortisationsberechnung gibt es hilfsweise verschiedene Ertragsrechner im Internet. Nachfolgend wird beispielshaft der Rechner der htw Berlin (Hochschule für Technik und Wirt-schaft Berlin) herangezogen: https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/
Hiernach ergibt sich eine jährliche Produktion von rund 530 kwh und eine Ersparnis von 94,00 €. Die Amortisationszeit beträgt demnach ca. 3,25 Jahre. Angemerkt sei, dass hier andere Rechner da durchaus optimistischer sind und von einer kürzeren Amortisationszeit von nur 1,8 Jahren ausgehen. Bei einer durchschnittlichen Haltbarkeit von rund 5 Jahren für den Wechselrichter und mind. 10 Jahren für die PV-Module, ergibt sich mittelfristig eine gute Einsparung bei den Kosten für den Strombezug, zumal mit künftig steigenden Preisen gerechnet werden muss.
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TOP 14
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Anfragen
Protokoll:
Herr Lickfett möchte wissen, wie sich der Fahrplan hinsichtlich des Abrisses der Kirche darstellt und ob die Arbeiten vor Weihnachten abgeschlossen sein werden.
Herr Schobert sagt eine Prüfung und direkte Beantwortung an den Ortsrat zu.
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TOP 15
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und sonstigen Angelegenheiten der Verwaltung zu äußern sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.
Herr Zogbaum schließt den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Büddenstedt um 19.35 Uhr.
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