Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Teilplan Windenergieplanung - Entwurf
Protokoll:
Herr Haaks berichtet ausführlich mithilfe einer Präsentation. Diese befindet sich als Anhang im RIS.
Herr Otto erläutert nachgehend ausführlich für die Ortsräte und Einwohner. Man hat mit der Gründung des Planungsverbandes Buschhaus, auch mit der Stadt Schöningen, immer die Strategie verfolgt, dass die Massierung von Windkraft- und PV-Anlagen im Helmstedter Revier erfolgen soll.
Soweit dies im Stadtgebiet gesetzlich vorgegeben ist, da der RGB durch das Land verpflichtet ist, 3,81 Prozent seines Verbandsgebietes für Windenergieanlagen festzusetzen.
Im Helmstedter Revier findet man die notwendige Infrastruktur vor. Es liegen bereits Massierungen von Hochspannungsleitungen und Umspannwerken vor. Im Hinblick auf die Anwendung von Strom haben wir großtechnisch mit den Gasleitungen auch Wasserstoffleitungen. Diese Infrastruktur soll nachgenutzt werden. Diese müsste in den potentiellen Windkraftstandorten Barmke/Emmerstedt neu geschaffen werden. Ebenfalls sind durch den Tagebau in den letzten 150 Jahren die gewachsenen Böden zerstört worden. Soweit Rekultivierungen erfolgt sind, sind die Qualitäten der entstandenen Ackerböden und Aufforstungen bei Weitem nicht vergleichbar mit den gewachsenen Standorten. Im Hinblick auf diesen Punkt, soll die Beeinträchtigung für gewachsene Ackerböden im Stadtgebiet vermieden werden. Die Beeinträchtigung im Revier wäre geringer. Hinzu kommt, dass wir bereits 17 Windenergieräder im Vorranggebiet haben. Dies werden zukünftig mehr, jedoch das Gesamtbild bleibt ähnlich. Wenn diese in einem Gebiet aufgestellt werden, wo vorher kein Windenergierad steht, verändert sich das Landschaftsbild dort massiv.
Diese Argumente hält die Stadt Helmstedt dem RGB vor, wenn die Empfehlung ausgesprochen wird, dass das neue Vorranggebiet an der A2 Emmerstedt/Barmke nicht entstehen soll.
Die Stadt Helmstedt muss durch den Alternativvorschlag des Helmstedter Reviers sicherstellen, dass die Größe der Pflichtflächen von 3,81 Prozent des RGB nicht gefährdet sind.
Herr Winkelmann weist darauf hin, dass der RGB die Stellungnahme nicht annehmen muss. Er fragt, ob der Stadt- bzw. die Ortsräte etwas mitbestimmen können, es handelt sich aktuell um eine Bekanntgabe.
Herr Otto erklärt, dass die Frist am 04.04.2025 endet. Rein rechtlich muss es keine Vorlage geben. Aufgrund des kurzfristigen Zeitraumes hat man die heutige Sitzung des AUK und aller Ortsräte zusammen organisiert, um das Thema zu erläutern.
Der RGB ist bereit, sich mit vorgeschlagenen Alternativen der Kommunen auseinander zu setzen. Diese Alternativen müssen allerdings fachlich begründet sein. Bei einem Punkt ist die Stadt Helmstedt sich mit dem RGB noch uneinig. Der RGB sagt, dass er noch nicht an die Flächen heran möchte, die unter Bergrecht stehen. In Niedersachsen gibt es dazu noch keine gefestigte Rechtsprechung. So wird der RGB diese Flächen nicht betrachten, da er davon ausgeht, dass diese ihm von Landesseite aus nicht auf die 3,81 Prozent angerechnet werden. Währenddessen die Stadt Helmstedt und der Planungsverband sagen, dass dies in anderen Bundesländern schon der Fall war. Auch mit dem Bergamt wurde dies bereits erörtert. Die Flächen sind, trotz dass sie unter Bergrecht stehen, dem kommunalem Planungsrecht schon zugänglich. Das Bergamt hat zugesagt, dass es keine bergrechtliche Zusage auf dem Gebiet geben wird, die den kommunalen Planungen im Wege steht.
Herr Weferling fragt nach der PowerPoint Präsentation. Diese wurde als Anhang ins RIS gestellt.
Er weist zudem darauf hin, dass der 28.03.2025 der letzte Tag der Abgabefrist ist. Auf Antrag hin könne man auch bis zum 04.04.2025 noch einreichen.
Auch er ist erstaunt, dass der Rat dieses Thema nur als Bekanntgabe bekam.
Herr Cohn gibt zu bedenken, dass die Windräder 100 Meter höher werden aber trotzdem, wie bislang 1000 Meter Abstand zueinander haben. Deswegen sollte man hier die Rotor-In, statt der Rotor-Out-Regel anwenden.
Herr Cohn hat gelesen, dass auch Wald für das Projekt abgeholzt werden soll. Er hat allerdings keine Angabe zur Wiederaufforstung gefunden.
Herr Haaks beantwortet die Fragen. Zur Rotor-In/Rotor-Out-Fläche gab es Kontakt zum RGB. Es handelt sich hierbei um die rechtliche Vorgabe.
Die Kompensation des Waldes muss erfolgen. Details dazu werden im Genehmigungsverfahren geklärt.
Herr Lickfett gibt zu bedenken, dass die vorgestellten Entwürfe bereits zwei Jahre alt sind. In den letzten Monaten ist ein neuer Paradigmenwechsel zu weißem Wasserstoff entstanden. Dies wurde bislang nicht berücksichtigt. Man hat bereits weißen Wasserstoff gefunden, der für 20.000 Jahre reichen kann. Dies müsste jetzt berücksichtigt werden. Dies wird eine Energierevolution. Man sollte jetzt schon überlegen, wie die Zukunft aussehen soll.
Herr Otto erklärt, dass wir uns hier in einem Verfahren der Beteiligung für das regionale Raumordnungsprogramm befinden. Der Regionalverband, als zuständiger Träger der Regionalplanung, ist gesetzlich verpflichtet in Niedersachsen diese Planung vorzunehmen. Wenn dies nicht geschieht, kann es passieren, dass auf jedem Grundstück grundsätzlich eine Windenergieanlage aufgebaut werden kann. Dies möchte der Regionalverband nicht, und vermutlich auch keine Gemeinde. Ob man in Zukunft auf Wasserstoff umstellt oder nicht, ist noch kein Thema. Hier geht es um die Frage, ob wir in den nächsten Jahren die Windenergieanlagen in der gesamten Landschaft verstreut haben möchten, oder ob die Windenergieanlagen zentriert in einem Revier stehen können. Dazu benötigen wir diese strukturierte Planung.
Frau Wendt möchte sich Herr Weferling anschließen und wünscht sich auch die Stellungnahme einsehen zu können. Sie möchte auch wissen, ob es zulässig ist, dass für Windenergieanlagen Wald abgeholzt wird.
Herr Haaks erklärt, dass es in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt unterschiedliche Gesetze gibt. Laubwald ist zudem ein höheres Hindernis als Nadelwald. Im Bereich Emmerstedt/Barmke handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet. Dies ist nicht vergleichbar mit einem Naturschutzgebiet.
Herr Otto ergänzt, dass die Fläche im Bereich des Rotmilans verkleinert wurde, um den Vogel zu schützen.
Zudem ist der Beschlussvorschlag auch ohne Ratsbeschluss möglich. Wenn allerdings noch Bedarf besteht, wird das Thema noch einmal im VA diskutiert. Auch die Fristen sind der Verwaltung bekannt.
Herr Fox hat zwei Fragen. Die Erste bezieht sich auf den Artenschutz. Es gibt mittlerweile Techniken, bei denen heranfliegende Vögel erkannt werden und die Windkrafträder kurzfristig anhalten. Er möchte wissen, ob der Regionalverband schon eingeplant hat, dass man bessere Techniken nutzen könnte.
Die zweite Frage bezieht sich darauf, den Bereich 55 abzulehnen und den Bereich 65 mit bestehendem Bergrecht zu vergrößern.
Herr Otto sagte bereits, dass der Regionalverband der Verwaltung entgegenkommen würde. Herr Fox möchte wissen, ob dies auch verbindlich von Seiten des Verbandes erklärt werden kann und ob man über das Bundesland dazu etwas veranlassen kann.
Herr Otto beantwortet die Fragen. Verbindlich erklärt werden, könnte es. Allerdings war der Regionalverband bisher nicht bereit, sich festzulegen. Es gibt in Niedersachsen dazu bisher keine Rechtsprechung. In anderen Bundesländern ist dies bereits erfolgt, daher ist die Stadt Helmstedt der Meinung, man könne dieses Risiko eingehen. Am Ende müsste es das Landwirtschaftsministerium beurteilen. Zu einer verbesserten Technik bezüglich fliegender Vögel, kann Herr Otto aktuell keine Auskunft geben.
Herr Alder bekommt das Wort. Er fasst nochmal zusammen, dass es hier um eine Bekanntgabe handelt. Die Ortsräte und der AUK sollen nicht abstimmen. Die Stadt Helmstedt versucht, mit der Stellungnahme eine ungünstige Verteilung der Windkraftanlagen zu verhindern.
Frau Heister-Neumann schließt sich Herr Alder an. Es gibt einen Vorschlag des RGB, daraufhin hat sich die Stadt Helmstedt Gedanken gemacht und einen Alternativvorschlag angeboten. Sie fragt in die Runde, was gegen den Alternativvorschlag der Stadt Helmstedt spricht.
Laut Herr Moshagen spricht Nichts dagegen. Er hält es für wichtig, ehemalige Bergbauflächen weiter zu verwenden. Er hält die Idee der Verwaltung grundsätzlich für richtig. Er möchte wissen, um wie viel die Fläche größer wird, wenn die weggefallenen Bergbauflächen mit einbezogen werden.
Herr Haaks erklärt, dass sich dies schwierig beantworten lässt. Man weiß nicht, ob die Flächen alleine wegen des Bergbaurechtes oder anderenfalls auch aufgrund des Artenschutzes nicht berücksichtigt werden konnten.
Herr Otto ergänzt, dass dies noch nicht beantwortet werden kann. Morgen findet ein Treffen mit dem Landkreis statt. Die Stadtverwaltung wird nach ihrer Einschätzung, auch wenn die Untersuchungsergebnisse zum Artenschutz nicht vorliegen, die bergrechtlichen Flächen empfehlen. Sofern nicht andere, nachvollziehbare Kriterien dagegensprechen. Z.B. die 120 Grad Beeinträchtigung von Büddenstedt. Auch weist er darauf hin, dass es sich hier nicht um ein Beteiligungsverfahren handelt, welches sich nur an die Kommunen richtet. Grundsätzlich kann auch jede Privatperson Einwendungen vorbringen.
Herr Henke möchte wissen, wie viele Potentialflächen man ablehnen kann, ohne im Großraumverband unter die 3,81 Prozent zu fallen.
Herr Otto beantwortet dies. Der Verband muss die 3,81 Prozent für das Verbandsgebiet ausweisen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dies auf die Gebietskörperschaften herunter zu brechen. Wenn die Stadt Helmstedt, die Fläche bei Emmerstedt/Barmke, an anderer Stelle kompensieren könnte, wäre der RGB offen, diese Fläche wegfallen zu lassen.
Es ist nicht bekannt, dass andere Kommunen ihre möglichen Flächen vergrößern möchten.
Herr Winkelmann erklärt, dass die Kommunen und die EinwohnerInnen durch die Windkraftanlagen partizipieren können. Es kann zu hohen Einnahmen kommen.
Frau Kamrath bekommt das Wort. Sie erklärt, dass der Wald in Emmerstedt auch durch Bergbau geschädigt und kaum zu bewirtschaften ist. Es handelt sich überwiegend um Sandböden. Die Ackerflächen sind daher im Vergleich zu guten Böden, nicht fähig genug CO2 zu binden. Sie hält eine Dezentralisierung der Windkraftanlagen für sinnvoll.
Herr Otto erklärt, dass die Verwaltung berücksichtigt hat, dass in Emmerstedt Bergbau stattfand. Es gab in dem Bereich allerdings nie Tagebau. Es gibt dort keine vergleichbare Vorprägung mit dem Helmstedter Revier. Auch die vorhandene Infrastruktur im ehemalige Tagebaugebiet ist zu berücksichtigen. Es soll ebenso zu keiner Einkreisung von Ortschaften durch Windkraftanlagen kommen.
Herr Wagner bemängelt den Artenschutz in der Präsentation, da es noch weitere Vögel als den Rotmilan zu berücksichtigen gibt.
Herr Dr. Weferling beantragt eine fünfminütige Unterbrechung, damit sich die Ortsräte untereinander besprechen können.
Herr Winkelmann unterbricht die Sitzung bis 18:30 Uhr.
Um 18:29 geht die Sitzung weiter. Herr Winkelmann fragt, wie weiter vorgegangen werden soll.
Herr Dr. Weferling antwortet für die Ortsräte Barmke und Emmerstedt. Diese würden dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen, sondern dem ersten Vorschlag des Regionalverbandes zustimmen. Dementsprechend soll dies auf die Tagesordnung der folgenden Ratssitzung.
Herr Cohn antwortet für den Ortsrat Offleben, er schließt sich seinem Vorredner an, möchte aber noch hinzufügen, dass die Rotor-In-Regel überall dort angewandt werden soll, wo Wohngebiete in der Nähe sind.
Herr Alder schließt sich Dr. Weferling an.
Herr Winkelmann fasst zusammen, dass die Ortsräte sich kommenden Montag nochmal beraten, ob sie eine gesonderte Sitzung benötigen, oder ob dies im VA besprochen werden soll.
Herr Zogbaum gibt seine persönliche Meinung ab. Er ist froh, dass die möglichen neuen Windkrafträder weiter weg von Büddenstedt entstehen sollen. Er steht hinter dem Vorschlag der Verwaltung.
Herr Winkelmann schließt den Tagesordnungspunkt.
Die Mitglieder vom Ortsrat Emmerstedt verlassen die Sitzung.
Herr Zogbaum verlässt die Onlinezuschaltung.
Herr Schulze verlässt die Sitzung.
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