Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung)
Protokoll:
Herr Romba verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage.
Herr Otto erhält das Wort und erläutert die Satzungsänderung.
Es ist zukünftig Stellplatzablöse nur da zu zahlen, wo aufgrund der bauplanungsrechtlichen Situation die Möglichkeit besteht, auf dem eigenen Grundstück einen Stellplatz herzustellen. In den Bereichen, in denen keine Stellplätze errichtet werden können, weder auf dem privaten Grundstück, noch im öffentlichen Raum, wird auf die Ablösesumme zukünftig verzichtet
Nach einigen Verständnisfragen erklärt Herr Otto, dass es nicht alleine um die Altstadt geht, sondern auch um Stadtteile, in denen eine zusammenhängende Bebauung vorzufinden ist.
Frau Wendt fragt, zu wann die Ablösesumme fällig wird.
Herr Otto erklärt, dass die Fälligkeit mit der Baugenehmigung zustande kommt.
Herr Fox erklärt, dass es sich hier um zwei verschiedene Dinge handelt. Einmal um die Ablöse nicht herzustellender Stellplätze, zum anderen, das Verbot zur Herstellung von KFZ-Stellplätzen. Die Bauordnung schreibt vor, dass man keine Ablöse mehr verlangen darf. Daraus ein Verbot herzustellen, sieht er unglücklich.
Herr Flatt erklärt, dass das Ziel der Satzungsänderung eine Erleichterung von Wohnraumsanierung schafft. Jedoch ist die Formulierung des Verbotes eher abschreckend für Bauherren.
Herr Romba möchte wissen, wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigung zu erwarten sind.
Herr Haaks antwortet, dass für die wenigen Grundstücke in der Innenstadt, die eine bauliche Voraussetzung haben Stellplätze herzustellen, eine Ausnahmegenehmigung gibt. Dies sind in der Praxis sehr wenig.
Herr Moshagen möchte wissen, wie die Ortsräte abgestimmt haben.
Herr Romba antwortet, dass die Ortsräte der Vorlage zugestimmt haben. Er fragt, ob die Mitglieder des ABS heute abstimmungsbereit sind.
Frau Niemann bittet darum, heute noch nicht abzustimmen und darüber nochmal zu beraten.
Auch Herr Traumann bittet um weitere Beratung und Verschiebung der Abstimmung.
Herr Romba schlägt vor, die Fragen, die sich ergeben, an die Verwaltung zu geben und diese im nächsten ABS zu besprechen.
Frau Niemann sieht dies zeitlich nicht machbar.
Herr Otto erklärt, dass dies auch nach der Sommerpause im übernächsten ABS besprochen werden kann. Die Intention hinter der Satzungsänderung ist es, Gewerbetreibende nicht mit unnötig hohen Kosten zu belasten und auch Wohnraumschaffung zu vereinfachen. Es geht nicht darum, den Verkehr aus der Innenstadt zu vertreiben.
Herr Romba bittet die Fraktionen, ihre Fragen bis zum 01.09.2025 an die Verwaltung zu geben.
Die Mitglieder des ABS entscheiden, dass diese Vorlage noch einmal in die Fraktionen zurückgegeben wird.
Die Vorlage soll im ABS am 23.09.2025 beschlossen werden.
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