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TOP 1
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Eröffnung der Sitzung
Protokoll:
Nachdem die Zuhörer eingetreten sind, eröffnet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
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TOP 2
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Protokoll:
Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.
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TOP 3
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Feststellung der Tagesordnung
Protokoll:
Nachdem von der Verwaltung und von den Ortsratsmitgliedern keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stellt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.
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TOP 4
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird vorerst kein Gebrauch gemacht.
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TOP 5
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.05.2025
Protokoll:
Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls über die Sitzung am 14.05.2025.
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TOP 6
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Vergabe von Ortsratsmitteln
Beschluss:
Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden 400,00 Euro zur Durchführung des Dorfverschönerungswettbewerbs eingesetzt.
Der Beschluss vom 14.05.2025 für die Bezuschussung von 300,00 Euro an den Geflügelzuchtverein Emmerstedt zur Durchführung seiner Geflügelausstellung wird wieder aufgehoben.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Emmerstedt beabsichtige, Ortsratsmittel in Höhe von 400,00 Euro für den Dorfverschönerungswettbewerb einzusetzen. Weiter berichtet er zu dem bereits beschlossenen Zuschuss von 300,00 Euro an den Geflügelzuchtverein Emmerstedt zur Durchführung seiner Geflügelausstellung, dass der Verein diese Ausstellung nun gemeinsam mit dem Büddenstedter Geflügelzuchtverein im Ortsteil Büddenstedt durchführen werde. Daher solle die bereits beschlossene Bezuschussung vom 14.05.2025 wieder zurückgenommen werden.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden
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TOP 7
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Verpackungssteuer
Beschluss:
Die Stadt Helmstedt verzichtet auf die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert eingehend erläutert.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 8
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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 (aus Gesamthaushalt)
Beschluss:
Der Ortsrat Emmerstedt empfiehlt, dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der beratenen Fassung zuzustimmen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Anschließend stellt Herr Schobert die der Vorlage beigefügten, den Ortsteil Emmerstedt betreffenden Haushaltsansätze des Haushaltsplanentwurfs 2026 vor. Kurze Anmerkungen und Nachfragen zu den einzelnen Haushaltsansätzen werden von ihm erläutert.
Zum Produkt "Feuerlöschwesen und Hilfeleistungen" merkt er an, dass im investiven Bereich die Investitionskosten für die Beschaffung von neuen Atemschutzgeräten aufgenommen wurden. Kreisweit werden alle kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2026 alle Atemschutzgeräte auf die neueste Technik umstellen. In der Bürgermeisterrunde wurde sich für eine zeitgleiche Umsetzung ausgesprochen. Dementsprechend gebe es auch für die Atemschutzgeräte, obwohl in der Vorlage nicht aufgeführt, einen entsprechenden Haushaltsansatz.
Zum Neubau der Feuerwehrgerätehäuser allgemein berichtet er weiter, dass die neuen Feuerwehrhäuser Barmke, Büddenstedt und auch Grasleben über die PD–Berater der öffentlichen Hand GmbH geplant werden. Für Emmerstedt sehe die Situation andern aus, da für den Bau des Feuerwehrhauses Offleben/Reinsdorf ein Helmstedter Architekt beauftragt wurde. Mit diesem sei die Verwaltung in soweit übereingekommen, dass seine grundsätzlichen Planungen auch für den Neubau in Emmerstedt übernommen werden und er auch die Planungsänderungen, die momentan in Abstimmungen zwischen dem Hochbauamt und der Ortsfeuerwehr seien, dann soweit einändern könne. Bekannterweise laufen derzeit auch die Verfahren zur Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung, sowie die entsprechende öffentliche Anhörung. Daher könne er sagen, man liege mit dem Vorhaben im Zeitplan. Mit Gültigkeit des Bebauungsplanes könnten dann auch die entsprechenden Ausschreibungen erfolgen. Er rechne mit dem Start der Ausschreibungsvorbereitungsphase im Verlauf des nächsten Jahres, da er von abschließend erbrachten grundsätzlichen Planung und Architektenleistung noch in diesem Jahr ausgehe.
Herr Diedrich weist darauf hin, dass die Grundstücksfläche für das neue Feuerwehrhaus bereits gesäubert wurde, so dass mit einem Bau sofort begonnen werden könnte.
Herr Schobert antwortet, dass dafür erst ein gültiger Bebauungsplan vorliegen müsse. Dazu weist er auch auf einen bereits eingegangenen Einspruch zum Bebauungsplan gegen das Bauvorhaben hin. Aus diesem Grund müsse das Verfahren für den Bebauungsplan rechtssicher abgearbeitet werden. Zuzüglich merkt er noch an, dass ein Bebauungsplan nach seiner Verabschiedung durch den Rat noch immer bis zu einem Jahr beklagt werden könne.
Zum Produkt "Grundschulen", Investition Erwerb PV Anlage GS Emmerstedt, führt er aus, dass die Erträge aus der PV-Anlage noch nicht erfasst wurden, da die Verwaltung noch nicht festgelegt habe, wie sie später eingesetzt werden. Letztendlich werde es aber zu Einsparungen im Bereich der Betriebskosten Strom oder zu einem Einspeisungserlös kommen.
Zum diesem Produkt sei auch relevant, dass der Ansatz für die Unterstützung des Ganztagsbetriebes unverändert geblieben sei. Im Austausch mit den Schulleitungen und mit dem Paritätischen, der sozusagen "Generalunternehmer" in Frage der Ganztagsbetreuung sei, werde der Ansatz von allen Beteiligten als auskömmlich betrachtet. Im nächsten Jahr werde dann aufgrund einer veränderten Gesetzeslage ein teilweiser oder kompletter Übergang der Zuständigkeit für die Ganztagsbetreuung auf den Landkreis Helmstedt erfolgen, so dass im Verlauf des Jahres zur Jahresmitte dort eine veränderte Finanzierung stattfinde. Als Mitglied in der Arbeitsgruppe vom Landkreis Helmstedt und den kreisangehörigen Kommunen möchte er noch erwähnen, dass der Landkreis Helmstedt in diesen Fragen sehr kooperativ sei. Er gehe davon aus, dass zum Jahresende oder Anfang des nächsten Jahres die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, sowohl in den Gremien des Kreistages als auch in den Gremien der kreisangehörigen Kommunen, beraten werden können. Auf jeden Fall sei diese Ganztagsbetreuung finanziell abgesichert.
Zum Produkt "Kindertagesstätten" führt er weiter aus, dass, obwohl in dieser Auflistung haushalterisch nicht aufgeführt, in der mittelfristigen Planung der Stadt Helmstedt der Neubau der Kindertagesstätte Emmerstedt enthalten sei. Der Neubau umfasse sowohl Krippen- als auch Kindergartenangebote. Derzeit sei man bereits auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück. Er werde auch zu diesem Neubau vorschlagen, die Planung der Kindertagesstätte Emmerstedt über die PD laufen zu lassen, da die Stadt Helmstedt bisher mit der PD sehr positive Erfahrungen gesammelt habe. Aufgrund der personellen Situation mit nicht besetzten Planstellen in der Verwaltung möchte er aber keinen Zeitplan nennen.
Anschließend gibt er eine kurze Stellungnahme zur personellen Lage im Baubereich der Stadtverwaltung ab.
Nachdem Herr Schobert alle für Emmerstedt relevanten Haushaltsansätze vorgetragen habe und keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden
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TOP 9
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Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. 403 Radweg Emmerstedt Barmke; - Aufstellungsbeschluss -
Beschluss:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 403 "Radwegverbindung Barmke Emmerstedt" für das in der Anlage 1-2 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes soll gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Anmerkung: Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Herr Schobert erläutert kurz den Sachverhalt und führt auch aus, warum eine B-Vorlage erstellt wurde. In der A-Vorlage wurde im Beschlussvorschlag der 2. Punkt der Ursprungsvorlage, die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange, vergessen, weshalb nun noch ein B-vorlage gefertigt werden musste.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag der B-Vorlage abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 10
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1. Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes der Stadt Helmstedt
Beschluss:
Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Fortschreibung des Wohnraumkonzeptes der Stadt Helmstedt.
Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert bezüglich der Fördermöglichkeit kurz erläutert.
Anschließend geht er auf einige wesentliche Züge des umfassenden Wohnraumkonzeptes ein. Kernpunkte seien die stagnierende Bevölkerungszahl, die Ausweisung neuer Baugebiete, die Erneuerung und Austausch von Mietwohnungen und die Schaffung von behinderten- und seniorengerechte Wohnformen.
Er führt zur Erstellung der A-Vorlage aus, dass im Vorbericht von ihm 2 Punkte verändert worden seien, die er für notwendig halte. Im Bereich der weiterführenden Schulen war die Förderschule mit Schwerpunkt Sprache und Lernen mit Hauptschulzweig noch nicht aufgeführt worden, weil der Kreistag erst seit August dieses Jahres den Hauptschulzweig eingerichtet habe. Da dies aber durchaus auch ein Bereich sei, der von Auswärtigen gelesen werde, z.B. von privaten Firmen, halte er diese Darstellung, alle Schulformen anzubieten für wichtig. Beim Korrekturlesen sei ihm aufgefallen, dass auch die Berufsbildenden Schulen noch fehlen, weshalb aber keine B-Vorlage mehr erstellt werde. Er werde dies nach einem Hinweis im Rat nachträglich einfügen lassen.
Abschließend nimmt er kurz zu dem Punkt 2.4 des Konzeptes, der ausländischen Bevölkerung mit ihrem Anstieg und den damit einhergehenden Herausforderungen im gesamten kulturellen Lebensbereich Bezug sowie deren Bedeutung, wenn sich die Bevölkerungsstruktur, überwiegend in der Kernstadt, massiv verändere.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 11
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4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung
Beschluss:
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Herr Schobert erläutert kurz, dass eine direkte Betroffenheit des Ortsteils Emmerstedt nicht gegeben sei. Grundsätzlich müssen aber alle Satzungen allen Ortsräten vorgelegt werden. Betroffen seien hier die Ortsteile Barmke und Offleben sowie die Kernstadt. Die Ortsräte Barmke und Offleben haben der Vorlage bereits zugestimmt.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 12
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Bekanntgaben
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TOP 12.1
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Erweiterung der Tempo-30-Zone im Ortsteil Emmerstedt - Bereich Rottenweg
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, nimmt der Ortsrat Emmerstedt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
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TOP 12.2
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Gartenwettbewerb 2025 - Bericht
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.
Herr Schobert ergänzt, dass die Siegerehrung nach den Herbstferien stattfinde und der genaue Termin noch festgelegt werde.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, nimmt der Ortsrat Emmerstedt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
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TOP 13
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Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass er etliche Glückwünsche zu Geburtstags- und Ehejubiläen überbracht habe, die aus Datenschutzgründen namentlich aber nicht genannt werden dürfen.
Herr Alder habe als sein Stellvertreter an dem Gespräch der Verwaltung mit allen Ortsbürgermeistern bezüglich der neuen Nutzungsordnung für Dorfgemeinschaftshäuser teilgenommen.
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TOP 14
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Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
Protokoll:
Eine Beantwortung von Anfragen findet nicht statt, da in der vergangenen Sitzung keine öffentlichen Anfragen gestellt, die noch nicht beantwortet wurden.
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TOP 15
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Anfragen
Protokoll:
15.1 - Streuobstwiese
Herr Diedrich verweist auf den ungepflegten Zustand der Streuobstwiese "Zur Neuen Breite" durch umgeknickte Bäume und bittet um Prüfung, ob der Betriebshof den Missstand beseitigen könne. Eventuell sei es auch möglich, die Pflege der Streuobstwiese als Schulprojekt laufen zu lassen.
Herr Alder antwortet, dass es das ehemalige Konzept mit der Einbindung der Schulen nicht mehr gebe. Jahrelang sollte sich der Förderverein Emmerstedt dort auch nicht einbringen. Im vergangenen Jahr wurde zwar ein Baumschnitt vorgenommen, wobei aber auch festgestellt wurde, dass der Baumbestand überaltert sei. Die Bäume würden zwar von außen noch gesund aussehen, in ihrem Innern aber hohl seien. Die Bäume seien schlichtweg zu alt und müssten erneuert werden. Das werde zukünftig auch geschehen. Der Baumpfleger sei noch immer eingebunden, da man ihn beteiligen müsse, weil die Wiese unter einem besonderen Schutz stehe. Jede Maßnahme müsse beantragt werden, was sehr mühselig sei. Der Baumpfleger habe in diesem Jahr aber schon reagiert und man werde in den nächsten Jahren zu massiven Fällungen und Neupflanzungen kommen. Dann habe man in den nächsten 3 bis 4 Jahren eine neue Streuobstwiese. Es gäbe aber auch keine Alternative, weil man die jetzige Wiese wegen der herabfallenden Äste schon bald sperren müsste. Der Betriebshof sei aber bereits tätig geworden und sei auch weiter eingebunden.
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15.2 - Grundstück Hauptstr. 38
Herr Diedrich verweist auf den abgängigen Zaun auf dem Privatgrundstück Hauptstr. 18 und fragt an, ob es möglich sei, den Grundstückseigentümer seitens der Verwaltung aufzufordern, den Missstand zu beheben, da von dem defekten Zaun eine Gefahr ausgehen könnte.
Herr Schobert antwortet, sollte von dem Zaun tatsächlich eine Gefahr ausgehen, müsse die Verwaltung tätig werden. Nach dem vorliegenden Foto von dem Grundstück sehe dies aber nicht so aus. Wenn es um optische Fragen gehe, habe die Stadt keine rechtliche Grundlage, den Grundstückseigentümer zur Reparatur zu zwingen. Es könne sich nur vorstellen, dass die Verwaltung den Eigentümer auf den Missstand aufmerksam mache. Daher werde er den Hinweis in die Verwaltung mitnehmen.
Beantwortung zum Protokoll:
Die Verwaltung hat sich die Lage vor Ort angesehen. Der Zaun sieht tatsächlich nicht so stabil aus und ist teilweise schon zusammengefallen, aber eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird von der Verwaltung nicht gesehen. Das eingefallene Teilstück des Zaunes liegt auf dem Grundstück und der Gehweg ist komplett frei.
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15.3 - Straßenbeleuchtung Hauptstr. 92
Herr Diedrich macht auf die seit mehreren Wochen defekte Straßenbeleuchtung vor dem Grundstück Hauptstr. 92 aufmerksam und berichtet, dass ihn der Grundstückseigentümer schon mehrfach gebeten hat, Abhilfe zu schaffen.
Herr Schobert hält fest, dass die Problematik bekannt und in Bearbeitung sei.
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15.4 - Teilstück von der Streuobstwiese zum Imkerweg
Frau Kamrath erinnert an eine länger zurückliegende Anmerkung von ihr, wo sie auf einen ungepflegten Teil des Weges von der Streuobstwiese zum Imkerweg aufmerksam gemacht hatte. Dieser neue Abschnitt zum Imkerweg wuchere nun immer weiter zu. Da bis zu diesem zugewucherten Teilstück aber eine ordentliche Pflege erfolge, die Pflege dann aber abrupt aufhöre, nimmt sie an, dass der Betriebshof dieses Teilstück wahrscheinlich nicht in seinem Pflegeplan aufgenommen habe und bittet um Prüfung.
Herr Schobert sagt eine Prüfung zu.
Beantwortung zum Protokoll:
Es handelt sich um flache Wildkräuter die aus den Pflasterfugen wachsen. Warum diese nur hier so intensiv wachsen und nicht auch aus den Fugen des älteren und längeren Wegstücks, kann man nicht begründen. Problemlos sind diese Wildkräuter auch nicht wegzubekommen. Man könnte sie zwar mit einer Stahlbürste abbürsten oder mit Fugenmessern auskratzen, beides ist aber sehr aufwändig und ersteres zudem nicht nachhaltig. Eine chemische Bekämpfung kommt grundsätzlich nicht in Frage. Daher werde der Betriebshof sich die Beseitigung für das kommende Jahr notieren und dann versuchen, die Kräuter elektrisch abzutöten. Der Dienstleister dafür soll das erste Mal Anfang des zweiten Quartals zur Stadt Helmstedt kommen.
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TOP 16
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.
Sodann schließt der Ortsbürgermeister um 19.30 Uhr die Sitzung.
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