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TOP 1
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Eröffnung der Sitzung
Protokoll:
Nachdem die Zuhörer eingetreten sind, eröffnet der Ortsbürgermeister die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
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TOP 2
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Protokoll:
Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.
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TOP 3
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Feststellung der Tagesordnung
Protokoll:
Nachdem von der Verwaltung und von den Ortsratsmitgliedern keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stellt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.
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TOP 4
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird vorerst kein Gebrauch gemacht.
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TOP 5
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.11.2024
Protokoll:
Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls über die Sitzung am 06.11.2024.
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TOP 6
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Vergabe von Ortsratsmitteln
Beschluss:
Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben:
- Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt; zur Ausrichtung der Seniorenweihnachtsfeier 500,00 Euro, - Jugendfeuerwehr Emmerstedt; für den Baumschmuck zur Adventszeit 150,00 Euro, - Schützengesellschaft Emmerstedt; für das Kinderfest anl. des Schützen- und Volksfestes 500,00 Euro, - Förderverein Emmerstedt e. V.; zur Ausrichtung des Oldtimer-Treffens 350,00 Euro, - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt; zur Ausrichtung des Kinderfestes 500,00 Euro, - Ortsrat Emmerstedt; zur Ausrichtung eines Jahresempfangs 1.500,00 Euro, - Posaunenchor Emmerstedt; für die musikalische Umrahmung zum Volkstrauertag 100,00 Euro, - Förderverein Kindergarten Emmerstedt; zur Durchführung eines Laternenumzugs 300,00 Euro, - Posaunenchor Emmerstedt; für den Kauf von 4 Kindertrompeten 900,00 Euro.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Emmerstedt beabsichtige, folgende Ortsratsmittel zu vergeben:
- Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt; zur Ausrichtung der Seniorenweihnachtsfeier 500,00 Euro, - Jugendfeuerwehr Emmerstedt; für den Baumschmuck zur Adventszeit 150,00 Euro, - Schützengesellschaft Emmerstedt; für das Kinderfest anl. des Schützen- u. Volksfestes 500,00 Euro, - Förderverein Emmerstedt e. V.; zur Ausrichtung des Oldtimer-Treffens 350,00 Euro, - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt; zur Ausrichtung des Kinderfestes im Rahmen des Ferienpasses 500,00 Euro, - Ortsrat Emmerstedt; zur Ausrichtung eines neu ins Leben gerufenen Jahres- empfangs, als Ersatz für die Dankzeichenveranstaltung 1.500,00 Euro, - Posaunenchor Emmerstedt; für die musikalische Umrahmung zum Volkstrauertag 100,00 Euro, - Förderverein Kindergarten Emmerstedt; zur Durchführung eines Laternenumzugs 300,00 Euro, - Posaunenchor Emmerstedt; für den Kauf von 4 Kindertrompeten 900,00 Euro.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden
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TOP 7
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68. Änderung des Flächennutzungsplans; Emmerstedt Feuerwehr
Beschluss:
1. Die Aufstellung der 68. Änderung des Flächennutzungsplans "Emmerstedt Feuerwehr" für das oben abgebildete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes soll gem. §3 Abs. 1 BauGB und §4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Herr Schobert erklärt vorab, dass sich seine Ausführungen zur Vorbereitung des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in Emmerstedt auch auf den folgenden Tagesordnungspunkt beziehen.
Er berichtet weiter, dass die Stadt Helmstedt derzeit mit der Samtgemeinde Grasleben in Diskussion stehe, die Planung von Feuerwehrgerätehäusern über das Unternehmen "PD" - Berater der öffentlichen Hand GmbH - laufen zu lassen. Das Unternehmen sei ein Beratungsunternehmen für Bund, Länder und Kommunen sowie andere öffentliche Körperschaften und Einrichtungen, dem die Stadt Helmstedt auch beigetreten sei und welches auch Planungsleistungen erbringe. Derzeit erbringe das PD bereits die Planungsleistung für den Bau der städtischen Grundschule Pestalozzistraße. Das Unternehmen sei auf die Stadt Helmstedt und die Samtgemeinde Grasleben zugekommen und habe angefragt, ob für diesen Bereich möglicherweise Zuschüsse im Bereich der Planung gewährt werden könnten, wenn es ein interkommunales Projekt wäre. Dieses Vorgehen würde die Stadt Helmstedt begrüßen, wenn es dadurch aber zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen werde. Die Sachlage werde mit der Samtgemeinde Grasleben und dem Unternehmen in den nächsten Wochen geklärt, um anschließend einen zeitlichen Ablaufplan für das Projekt herausgeben zu können. Dieser Sachverhalt gelte generell zu den Planungen der neuen Feuerwehrgerätehäuser für Büddenstedt und Barmke. In Emmerstedt werde wahrscheinlich eine andere Version greifen, indem der Architektenplan für den Bau des Gerätehauses Offleben/Reinsdorf übernommen und mit entsprechenden kleineren Änderungen verwendet werde. Diesbezüglich sei die Verwaltung bereits mit dem Helmstedter Architekten im Austausch. Dieser habe geäußert, er könne sich diese Vorgehensweise gut vorstellen, was auch zu einer erheblichen Kostenersparnis führen würde. Er gehe davon aus, dass diese Variante auch ausgewählt werde. Zum weiteren Vorgehen erklärt er, dass die Verwaltung nun die baurechtlichen Voraussetzungen schaffe. Das Genehmigungsverfahren für die Änderung eines Flächennutzungs- und eines Bebauungsplans dauere ca. ein ¾ Jahr, wenn es keine Einsprüche gebe. Er weist aber auch darauf hin, dass ein Bebauungsplan noch ein Jahr nach Feststellung beklagt werden könne. Allerdings rechne die Verwaltung nicht mit Einwänden oder Klagen der Anlieger, weshalb vom Erhalt eines gültigen Bebauungsplans gegen Ende des Jahres ausgegangen werden könne. Parallel dazu und nach Klärung der Architektenfrage werde die Planung mit der Feuerwehr Emmerstedt vorangetrieben und der Ortsrat in seinen Sitzungen stätig unterrichtet.
Weiter fügt er an, dass die Feuerwehr Emmerstedt augenscheinlich wesentlich mehr Aufgaben erfülle, als im städtischen Brandschutzkonzept vorgesehen sei. Daher werde in den nächsten Wochen in Frage der Aufgabenstellung das Verfahren zur Aufwertung der Feuerwehr Emmerstedt vorangetrieben, was auch Auswirkungen auf den Bau des Gerätehauses und auf das benötigte Material haben werde. Es sei bekannt, dass die Einsatzstärke der Emmerstedter Ortsfeuerwehr für eine dörfliche Feuerwehr schon über Jahre sehr hoch sei. Dementsprechend sei es sinnvoll, die Emmerstedter Wehr im Rahmen des Brandschutzes auch für weitere Teile des Stadtgebietes mit einzusetzen. Aus diesem Grund halte er es für geboten, darüber zu diskutieren, denn die Umsetzung dieses Vorhabens bedürfe einer ausführlichen Vorbereitung und Diskussion. Allerdings habe er bereits den Eindruck gewonnen, dass die Emmerstedter Feuerwehr grundsätzlich die Bereitschaft habe, auch für den Brandschutzbereich der Kernstadt weitergehende Aufgaben zu erfüllen. Dies sei ein Kurzbericht zur Lage der Feuerwehr insgesamt, was aus seiner Sicht eine positive Entwicklung sei.
Ergänzend zu diesen Ausführungen betont er ausdrücklich, dass er noch keine Aussage darüber treffe, wann welches Feuerwehrgerätehaus gebaut werde. Vom Brandschutzbedarfsplan her sei bekannt, dass der Neubau für das Büddenstedter Gerätehaus Vorrang vor allen weiteren Feuerwehrneubauten in der Stadt habe. Das Gebäude der Ortsfeuerwehr Büddenstedt sei mit Abstand das Gebäude mit dem größten Sanierungsbedarf. Allerdings stehe das Grundstück, welches für den Büddenstedter Neubau benötigt werde, noch nicht zur Verfügung. Daher habe der Rat im Falle, dass das Gerätehaus Büddenstedt nicht im ersten Schritt gebaut werden könne, haushalterisch die Vorsorge getroffen, unverzüglich den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Emmerstedt in die Wege zu leiten. Die Verwaltung würde aber auf jeden Fall den Bau der Gerätehäuser Büddenstedt und Emmerstedt parallel zu einer Bauausführungsreife bringen. Derzeit könne er allerdings nicht beurteilen, ob die Verwaltung möglicherweise in ein paralleles Bauvorhaben einsteige, weil es noch zu früh für eine derartige Aussage sei. Er habe bereits ausgeführt, dass die baurechtlichen Dinge noch geschaffen werden müssen. Die Verwaltung werde die nötigen Planungen in diesem Jahr erheblich vorantreiben. Sein Ziel sei, dass die Planung mit dem Architekten spätestens Ende des Jahres so abgeschlossen sei, dass eine Baureife vorliege.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 8
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Bebauungsplan 405 Emmerstedt Feuerwehr
Beschluss:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Emmerstedt Feuerwehr" für das oben abgebildete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes soll gem. §3 Abs. 1 BauGB und §4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und auf die Ausführungen von Herrn Schobert zum vorherigen Tagesordnungspunkt.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 9
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Bekanntgaben
Protokoll:
mündliche Bekanntgabe - generelle Haushaltsplanung mit Eckwerten
Herr Schobert berichtet von intensiven Diskussionen innerhalb des Rates über Sinn und Zweck der Eckwerte, die der Rat im März eines jeden Jahres verabschiede, um den Gesamthaushalt in eine Struktur zu fassen. Die Verwaltung werde dieses Verfahren nun dahingehend ändern, indem der Tagesordnungspunkt "Eckwerte" auch in den Ortsratssitzungen aller Ortsräte im letzten Quartal dieses Jahres aufgenommen und behandelt werde. Die Ortsräte sollten bis dahin schon einmal schauen, welche möglichen Projekte im übernächsten Jahr im Bereich der Haushaltsplanung berücksichtigt werden sollten. Es sei bisher immer schwierig gewesen, wenn aus den Ortsräten oder den Fachausschüssen einzelne Vorschläge eingingen, die die Eckwerte verändern würden, obwohl diese bereits verabschiedet worden seien. Daher werden die Ortsräte und die Fachausschüsse künftig bei der Erstellung und Beratung der Eckwerte beteiligt. Diese Veränderung würde sich auch positiv auf die Haushaltsberatung und die Haushaltsverabschiedung auswirken.
Für den Bereich Emmerstedt führt er kurz aus, was die Verwaltung in den Eckwerten für den Haushalt 2026 in der Grobplanung vorgesehen habe. In diesem bis ins nächste Jahr hinein sei geplant, in der Grundschule Emmerstedt die Feuchtigkeitssanierung im Keller abzuschließen. Zum Schulhofgelände selbst werden Überlegungen vorgenommen, das gemauerte Gebäude zu ertüchtigen, so dass dieses künftig als Lagerstelle genutzt werden könne. Somit würden die vorhandenen fast abgängigen Holzhütten nicht mehr benötigt. Die Verwaltung erachte es für besser, ein gemauertes Gebäude zu erhalten, anstatt alle paar Jahre Gelder für neue Holzhütten aufzuwenden. Ebenso werde der Neubau einer Kindertagesstätte in Emmerstedt berücksichtigt, die eine ähnliche Größe wie die Kita Kaisergarten in der Kernstadt erreichen solle. Am derzeitigen Standort sei eine Sanierung und Erweiterung nicht sinnvoll, weil die räumliche Situation sehr beengt sei. Das Feuerwehrgerätehaus als größere Maßnahme wurde bereits genannt und werde von der Verwaltung im Bereich der Eckwerte auch berücksichtigt. Ebenso finden auch kleinere Maßnahmen, insbesondere in der Bau- und Straßenunterhaltung, Berücksichtigung. Diese werden aber im Haushaltsansatz als Pauschalansatz für das gesamt Stadtgebiet gefasst. Gleichermaßen habe die Verwaltung für Emmerstedt den Bereich der Bauplatzentwicklung im Fokus. In Erweiterung des Baugebietes „Im Rottlande“ gebe es zurzeit leider einen Stillstand, was aber damit zusammenhänge, dass die Stadt Helmstedt noch nicht alle Grundstücke erwerben konnte. Um aber eine Bauplatzentwicklung voranzutreiben, werde die Verwaltung bei sich bietender Gelegenheit zum Grundstückskauf diese auch unterjährig erwerben, um zu einem späteren Zeitpunkt auch im Bereich der Planung von neuen Baugebieten fortfahren zu können.
Diese angesprochenen Eckwerteberücksichtigungen seien noch nicht so ausführlich wie sie Ende des Jahres für die künftige Planung 2027 sein werden. Sie korrespondieren auch mit dem, was innerhalb der verschiedenen Ortsratssitzungen besprochen wurde.
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mündliche Bekanntgabe - Haushaltsgenehmigung
Herr Schobert gibt bekannt, dass der Haushalt der Stadt Helmstedt für 2025 genehmigt sei und am Folgetag dieser Sitzung freigegeben werde. Seitens des Landkreises Helmstedt habe es auch keine Beanstandungen zum Haushalt gegeben.
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TOP 9.1
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Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Teilplan Windenergieplanung - Entwurf
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.
Herr Schobert erläutert diese kurz und fügt ergänzend hinzu, dass die formelle Veröffentlichung des Regionalen Raumordnungsprogramms unmittelbar bevorstehe. Er erklärt auch, dass die Verwaltung Vorbehalte bei der Errichtung von Windenergieanlagen in einem Waldgebiet habe, obwohl es bundesgesetzlich erlaubt sei. Während der derzeitigen Anhörungsphase werde die Verwaltung in den nächsten 6 bis 8 Wochen auch mit den Ortsräten in die Diskussion einsteigen müssen, wie die Stadt Helmstedt sich zu diesem Antrag positionieren solle. Die Verwaltung habe vor, zur Sitzung des Umweltausschusses am 13.03.2025 auch die Mitglieder aller Ortsräte einzuladen, da der Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) gebeten wurde, an dieser Sitzung teilzunehmen und Erläuterungen dazu abzugeben. Somit wäre man in der Lage, mit dem Regionalverband direkt ins Gespräch zu kommen. Der RGB verfolge das Ziel, mit dieser Auslegung die derzeit erforderliche Quote für die Ausweisung von Windenergieflächen zu erreichen. Es wurde allerdings schon ein Gebiet abgedeckt, mit dem auch die zukünftig zu erwartende Quote abgedeckt werden könne. Der RGB habe diesen großen Schritt unternommen, weil er davon ausgehe, dass es für einige Gebiete Klagen geben werde. In Bezug auf das frühere Raumordnungsprogramm zur Ausweisung von Windenergieanlagen habe es bereits massive Klagen mit einer massiven Bearbeitungszeit gegeben.
Sollten die politischen Gremien der Stadt Helmstedt zu dem Ergebnis kommen, dass sie die Nutzung von Landschaftsschutzgebieten für den Bereich der Windenergie nicht im Vorrang sehen, würde die Verwaltung aber schauen, ob möglicherweise das Ausweisungsgebiet um den Lappwaldsee herum vergrößert werden könne. Die dafür in Frage kommenden Bereiche seien nicht die den Tourismus beeinträchtigenden Bereiche. So könne dem RGB eine Ersatzfläche für das Gebiet mit dem Landschaftsschutz angeboten werden. In den Beratungen könnte man aber auch zu der Erkenntnis kommen, dass dieses Gebiet, welches ausgewiesen werden soll, nicht störe. Dafür müssten aber die beiden betroffenen Ortsräte in den nächsten 4 bis 5 Wochen der Verwaltung ein Signal für einen Widerspruch geben. Er glaube allerdings, dass die Wohnbevölkerung durch die Ausweisung dieses Gebietes nicht so sehr betroffen sei. Es betreffe hier eher die stark genutzten Bereiche der Naherholung und dazu müsse man in Abwägung treten. Die Verwaltung würde nach Eingang der Meinungsbildungen diese zusammenführen und anschließend eine entsprechende Stellungnahme verfassen. Diese werde vor Absendung nochmals formell oder mit einer Umlaufbeteiligung den Ortsräten vorgelegt, um seitens der Stadt Helmstedt letztendlich eine abgestimmte Fassung für die beiden Windenergievorranggebiete zu erhalten.
Da wegen der kurzfristigen Vorlage dieser sehr umfangreichen Bekanntgabe die Vorbereitungszeit zu dieser Sitzung sehr gering gewesen sei, schlägt er vor, dass man sich auf die von ihm erläuterte Vorgehensweise verständige. Wenn nicht, müsste eine zusätzliche Ortsratssitzung einberufen werden. Von der inhaltlichen Beratung her sollten sich nun aber alle Beteiligten auf die Umweltausschusssitzung am 13. März konzentrieren, in der Hoffnung, dass der RGB auch tatsächlich an dieser Sitzung teilnehmen werde.
Abschließend fügt er noch hinzu, dass man sich für dieses Thema unbedingt Zeit nehmen müsse, um zu einer Entscheidung zu kommen, denn diese Festschreibung werde auch die nächsten 5 Jahrzehnte gelten. Wenn das Vorranggebiet erst einmal festgelegt sei, habe es auch dauerhaft Bestand.
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TOP 10
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Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister erklärt, dass er nach der letzten Ortsratssitzung länger erkrankt war und keine Besuche zu Geburtstags- und Ehejubiläen vornehmen konnte. Diese wurden zwar von seinen Vertretern wahrgenommen, dürfen aber aus Datenschutzgründen nicht genannt werden.
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TOP 11
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Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
Protokoll:
11.1 - Spielplatz im Baugebiet "Im Rottlande II"
In der vergangenen Ortsratssitzung fragt eine Zuhörerin, ob beim Endausbau "Im Rottlande II" noch der damals geplante Spielplatz berücksichtigt werde.
Herr Schobert erklärt, dass er diese Frage noch nicht abschließend beantworten könne. Die Verwaltung befinde sich derzeit noch in der Klärung. Zur Information fügt er hinzu, dass der Auftrag für die Erschließung "Im Rottlande II" nun vergeben sei.
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TOP 12
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Anfragen
Protokoll:
Anfragen werden nicht gestellt.
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TOP 13
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird bezüglich
- der Wiederherstellung der zerstörten Rabatte vor dem Grundstück Hauptstraße 37, - eines abgängigen Stromverteilerkastens in der Ortseinfahrt Emmerstedt aus Helmstedt kommend, - der Pflege der Obstbäume von der Streuobstwiese sowie - des Endausbaus der Straße "Im Rottlande II".
Gebrauch gemacht.
Sodann schließt der Ortsbürgermeister um 19.15 Uhr die Sitzung.
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