Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Dienstag, 21. Juli 2015 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende Dr. Karl Birker eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende Dr. Karl Birker stellt die ordnungsgemäße Ladung des Rates der Stadt Helmstedt fest. Er bittet Herrn Schulze, die Anwesenheit festzustellen. Im Anschluss daran stellt er fest, dass die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt gegeben ist.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende Dr. Karl Birker gibt bekannt, dass der Punkt 16 von der Tagesordnung abgesetzt wird, da dieser noch nicht abschließend im Verwaltungsausschuss beraten wurde.

Zudem lässt er darüber abstimmen, dass der TOP 24 vorgezogen und bereits nach TOP 7 beraten wird. Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt einstimmig zu.

Sodann stellt der Ratsvorsitzende Dr. Karl Birker die geänderte Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Es lagen keine Fragen von Ratsmitgliedern vor.

 
TOP 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Bürgermeister Wittich Schobert gibt bekannt, dass die Ratsmitglieder während der Sommerpause eine Vorlage zur Beratung im Bau- und Umweltausschuss und im Verwaltungsausschuss erhalten, in der es darum geht, einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Braunschweiger Straße/Harsleber Torstraße zu schließen. Es sollen damit die notwendigen rechtlichen Schritte zur Ansiedlung eines EDEKA-Marktes auf den Weg gebracht werden.

Weiterhin setzt er die Ratsmitglieder darüber in Kenntnis, dass die Erweiterung der Zweckvereinbarung des Tierheimes Helmstedt von allen Partnerkommunen unterschrieben wurde. Somit kann die Interkommunale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet fortgeführt werden.

Er berichtet, dass der Verwaltungsausschuss beschlossen hat, dass das Gebäude Juliusplatz 1/Schuhstraße 21 (DTA-Gebäude) zum Verkauf ausgeschrieben werden soll. Grundlage der weiteren Entscheidungen wird neben dem Kaufpreis das zukünftige Nutzungskonzept sein. Die Ausschreibung werde zeitnah erfolgen.

Abschließend informiert er darüber, dass das Ratsmitglied Frau Engelke Anfang Mai einen Antrag zum Thema Schulschließung GS Ostendorf gestellt hat, der nahezu identisch ist mit dem Antrag von Frau Gogolin. Aufgrund der Tatsache, dass die nächste Ratssitzung erst für den Juli geplant war, wurde über den Antrag von Frau Engelke in der Sitzung des Verwaltungsausschusses beraten und entschieden. Dort wurde keine Änderungsnotwendigkeit des Ratsbeschlusses aus Dezember 2014 gesehen.

 
TOP 7 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 24.03.2015

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt genehmigt einstimmig - bei 2 Enthaltungen - die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 24.03.2015.

 
TOP 24 Antrag zur Schulentwicklungsplanung der Stadt Helmstedt; Antrag der UWG-Ratsfrau Gabriele Gogolin

Protokoll:

Frau Gogolin gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und erläutert ihren Antrag.

Bürgermeister Wittich Schobert antwortet, dass die Zahlen, die als Grundlage für die Ratsentscheidung im Dezember 2014 von der Verwaltung zur Verfügung gestellt wurden, den Tatsachen entsprechen würden. Die abgegebenen Schülerzahlprognosen seien in Gänze eingetroffen. Aktuell könne man feststellen, dass sogar 2 Kinder weniger an den Helmstedter Grundschulen eingeschult werden würden als es prognostiziert wurde. Die Anzahl der schulpflichtigen Kinder von Flüchtlingen, die sich im Asylanerkennungsverfahren befinden, betrage 20, wobei hiervon 11 Kinder in der GS Friedrichstraße beschult und in der GS Ostendorf derzeit 6 Kinder beschult werden. Diese Zahlen wurden von den jeweiligen Schulen übermittelt. Diese Kinder könne man jedoch nicht fest in den Grundschulen einplanen, da die Asylbewerbungsverfahren überwiegend nicht abgeschossen seien. Selbst wenn jedoch alle Kinder in Helmstedt bleiben würden, sehe er kein Problem, diese auch in den Helmstedter Grundschulen zu beschulen. In diesem Zusammenhang erwähnt er, dass Helmstedt ca. 40 % weniger Grundschüler habe als noch vor rund 20 Jahren. Er führt weiter aus, dass es sich bei dem Beschluss des Rates vom 09.12.2014 um einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung handele. Diese Entscheidung sei zwischenzeitlich wirksam geworden, da sie im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt veröffentlicht wurde. Die Landesschulbehörde habe die Aufhebung bestätigt. Dies habe zur Folge, dass man in ein Verfahren "Eröffnung einer neuen Grundschule" eintreten würde, sofern man den Beschluss aus Dezember 2014 rückgängig machen würde. Aus diesen Gründen empfiehlt er den Ratsmitgliedern verwaltungsseitig die Nichtbefassung mit dem Antrag von Frau Gogolin.

Frau Gogolin ergänzt, dass ihr ein Schreiben des Kultusministeriums vorliege, in welchem bestätigt werde, dass die Schulschließung nicht endgültig abgeschlossen sei. Sollte der Rat der Stadt Helmstedt beschließen, den Beschluss aus Dezember 2014 aufzuheben, so bleibe die GS Ostendorf bestehen.

Sodann lehnt der Rat der Stadt Helmstedt mit 22 NEIN-Stimmen bei 2 JA-Stimmen sowie 3 Enthaltungen den Beschlussvorschlag und somit den Antrag auf erneute Befassung mit der Schließung der Grundschule Ostendorf ab.


TOP 8 Neubesetzung des Verwaltungsausschusses

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt stellt durch Beschluss fest, dass mit sofortiger Wirkung die SPD Fraktion durch die Ratsmitglieder Ina Klimaschewski-Losch, Margrit Niemann, Dr. Karl Birker und Uwe Strümpel im Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.

Die Stellvertretung von Frau Ina Klimaschewski-Losch wird von Herrn Hans-Jürgen Schünemann, die Stellvertretung von Frau Margrit Niemann wird von Herrn Jörn Domeier, die Stellvertretung von Herrn Dr. Karl Birker wird von Herrn Joachim Alder und die Stellvertretung von Herrn Uwe Strümpel wird von Herrn Michael Gehrke wahrgenommen.



Protokoll:

Frau Bartels-Röker gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei 1 Enthaltung - den folgenden


TOP 9 Wechsel des stellvertretenden Vorsitzes im Bau- und Umweltausschuss

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt stellt durch Beschluss fest, dass mit sofortiger Wirkung Frau Susanne Weihmann den stellvertretenden Vorsitz im Bau- und Umweltausschuss (BUA) übernimmt.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende Dr. Karl Birker gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei 1 Enthaltung - den folgenden


TOP 10 Papierarme Ratsarbeit

Beschluss:

Der beschriebenen Verfahrensweise wird zugestimmt. Die Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige ist entsprechend zu ändern.



Protokoll:

Herr Ryll gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Niemann macht deutlich, dass man durchaus unterschiedliche Meinungen in der vorliegenden Angelegenheit haben könne. Sie gehe davon aus, dass sich die Mehrheit des Rates dem Beschlussvorschlag anschließen werde; sie werde jedoch dagegen stimmen. Die mehrjährige Testphase habe sie nicht überzeugt, da es immer wieder große Probleme mit der Technik gegeben habe. Sie bemängelt lange Ladezeiten der Vorlagen, geringe Möglichkeiten der Markierung bzw. für Anmerkungen oder auch die fehlende Möglichkeit, 2 Seiten parallel zu öffnen und zu lesen. Dies führe dazu, dass sie sich in ihrer Ratsarbeit behindert fühle.

Herr Preuß spricht sich eindeutig gegen die papierlose Ratsarbeit aus. Für ihn seien Vorlagen in Papierform wesentlich übersichtlicher, weil man dort auch Markierungen und Anmerkungen vornehmen kann. Zudem sehe er es nicht ein, dass er die Vorlagen selbst ausdrucke, da die Kosten für Druckerpatronen und Papier wesentlich höher seien als die Zuschüsse, die er von der Stadt erhalte.

Herr Ryll macht deutlich, dass es durchaus möglich sei, sich neben der Arbeit mit dem iPad noch Notizen auf einem Blatt Papier zu machen. Der Probeversuch laufe nun bereits seit dem Jahr 2012. Zu dieser Zeit zeigte sich die Stadt Helmstedt als sehr innovativ. Im Laufe der Zeit wurde immer wieder nachgebessert, es wurden Schulungen angeboten und man habe sogar einen Schritt zurück gemacht von der papierlosen zur papierarmen Ratsarbeit. Zudem bringt er den Aspekt, dass die papierarme Ratsarbeit für die Umwelt wesentlich besser sei, da man längst nicht so viel Papier nutze. Er werde für die papierarme Ratsarbeit stimmen.

Aus Sicht von Frau Schadebrodt dürfe man eigentlich gar nicht mehr über die papierarme Ratsarbeit diskutieren, da man bereits mit Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes für die papierarme Ratsarbeit gestimmt habe. Neben den Sachkosten dürfe man auch die Personalkosten nicht außer Acht lassen. Zu beachten seien auch die Umweltaspekte. Das RPA des Landkreises Helmstedt habe auch bereits mehrere Male angemahnt, dass man die Ratsarbeit umstellen müsse, da dies eine Festlegung im Haushaltssicherungskonzept sei. Die Gruppe FDP/BFH wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Herrn Alder fehle in der Vorlage die Definition des Begriffes "große Druckerzeugnisse". Er bittet die Verwaltung um eine klare Festlegung. Er bringt aber auch zum Ausdruck, dass er grundsätzlich mit dem iPad arbeiten werde. 

Bürgermeister Wittich Schobert ergänzt, dass die Testphase mit den iPads bereits viel zu lange andauere. In dieser Zeit habe man aber gute und wichtige Erkenntnisse sammeln können, um die Arbeit mit dem iPad zu verbessern. So wurde z. B. von Herrn Winkelmann seinerzeit kritisch angemerkt, dass man nicht wisse, wie lange die Akkus halten würden. Am Beispiel seines eigenen iPads könne er nun sagen, dass diese durchaus länger als 4 Jahre halten. Er werde die Sommerpause dazu nutzen, das weitere Vorgehen mit der papierarmen Ratsarbeit zu erarbeiten. U. a. werde man testen, welche Ladezeiten der Vorlagen zumutbar und zweckmäßig erscheinen. Es soll einen Leitfaden geben, in welchem die zukünftige Arbeit dargestellt werden soll. Dies sei vor allem auch für die Ortsratsmitglieder und die beratenden Mitglieder in den Fachausschüssen wichtig. Er bedankt sich bei der EDV - Abteilung, die Jahr für Jahr hervorragende Arbeit leiste und immer wieder neue Wege, vor allem auch bei der Interkommunalen Zusammenarbeit, gehe. So wurde auch die RIS APP von Mitarbeitern der Stadtverwaltung programmiert, wodurch Kosten gespart werden konnten. Er führt aus, dass positive Punkte wie eine komfortable Recherche die Ratsarbeit erleichtern.

Frau Engelke nimmt an der Ratssitzung teil.

Herr Gehrke nimmt zunächst Bezug auf die Ausführungen des Bürgermeisters. Die Funktion der Recherche sei sehr sinnvoll und hilfreich. Allerdings sei dies kein Argument für die papierarme Ratsarbeit. Die Arbeit des Rates habe sich in letzter Zeit stark verändert. Zum einen werden die Tagesordnungspunkte in den Ausschusssitzungen ausgedünnt. Die Anzahl der Sitzungen habe sich verringert, aber auch die Themen, die in den Fachausschüssen beraten werden. Andererseits gebe es nun nur noch Beschlussprotokolle. Dadurch könne man den Gang der Diskussion und die Argumente, die ausgetauscht werden, nicht mehr nachverfolgen. Dies sei allerdings für eine gute Ratsarbeit erforderlich. Er genieße es, in alten, Jahre zurück liegenden Protokollen nachzulesen, wie seinerzeit Beschlüsse der politischen Gremien zustande gekommen sind. In der Vorlage sind aus seiner Sicht einige Zahlen nicht passend. Er bittet den Bürgermeister um eine Aufklärung.

Bürgermeister Wittich Schobert sagt zu, dass die Kalkulation des eingesparten Papieraufkommens und somit die eingesparten Finanzen dem Protokoll beigefügt werden.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 22 JA-Stimmen bei 6 NEIN-Stimmen den folgenden


TOP 11 Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Frau Rosinski gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Mattfeldt-Kloth vertritt die Meinung, dass der Rat im vorliegenden Fall über eine Rechtsfrage entscheidet. Sie hinterfragt daher das Verfahren. Aus ihrer Sicht sei die vorliegende Verordnung unzulässig, da sie auf den Regelungen des Nds. SOG basiert. Das neue Bundestierschutzgesetz eröffne den Ländern die Möglichkeit, den Kommunen freie Hand zu geben, in eigenen Satzungen die Kastration von Katzen vorzuschreiben. Dies wäre aus ihrer Sicht die richtige Vorgehensweise, um eine Regelung auf den Weg zu bringen.

Frau Schadebrodt beschreibt, dass man in der Vergangenheit oftmals von den Problemen, die durch freilaufenden Katzen verursacht werden, gehört habe. Die Hauptursache liege in der ungehemmten Vermehrung der Katzen. Hygienische Mißstände und das Elend, das diese Tiere erleiden müssen, machen betroffen. Daher sehe ihre Gruppe es als unverzichtbar an, eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen einzuführen. Allerdings sei es für sie auch wichtig, dass man mit der Verordnung auch rechtlich sicher agiere. Die Ausführungen der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen zum Thema Rechtssicherheit stimmen sie nachdenklich. Ihre Prüfung habe jedoch ergeben, dass die vorliegende Verordnung im Einklang mit dem Nds. SOG stehe. Auch dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Kreisveterinäramt stärker einzubinden, stehe sie offen gegenüber. Insgesamt werde ihre Gruppe der Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen zustimmen.

Für Herrn Preuß seien nicht die Katzen das wahre Problem, sondern vielmehr die Menschen, die die streunenden Katzen durch Füttern anlocken. Ihm fehle bei der gesamten Problematik auch die Kontrollfunktion durch die Verwaltung. Man könne sich auch jetzt schon an die Menschen wenden, die die Katzen anfüttern.

Herr Romba macht darauf aufmerksam, dass man den Beschlußvorschlag dahingehend ändern müsste, dass die Verordnung nicht rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft trete, sondern vielmehr erst für die Zukunft.

Bürgermeister Wittich Schobert schlägt verwaltungsseitig vor, dass die Verordnung, wenn sie denn beschlossen wird, zum 01.08.2015 in Kraft treten solle. Zudem geht er auf die rechtlichen Bedenken von Frau Mattfeldt-Kloth ein. Auch der Landkreis Helmstedt habe die Vorlage geprüft und keine Beanstandungen gefunden. Insofern gehe er davon aus, dass man rechtlich auf der sicheren Seite sei. Über 240 Kommunen im Land Niedersachsen hätten ebenfalls eine entsprechende Verordnung erlassen und das Land Niedersachsen trage diese Verordnungen, auch durch Zahlung von finanzieller Unterstützung, mit.

Herr Alder macht deutlich, dass er grundsätzlich kein Problem damit habe, dass eine Verordnung aufgrund des Nds. SOG erlassen werde. Doch man müsse zunächst erstmal feststellen, dass von den streunenden Katzen eine Gefahr ausgehe. Als positives Beispiel nennt er die Vorgehensweise der Stadt Paderborn. Dort wurde drei Jahre lang die Katzenpopulation aufgezeichnet und erst dann gehandelt. Dies sei der Unterschied zu Helmstedt. Der Tierschutzverein Helmstedt habe in den letzten Jahren lediglich ca. 10 Katzen jährlich kastriert. Somit könne man nicht von einer Gefahr sprechen. Er wünsche sich ebenfalls klarere Regelungen des Tierschutzgesetzes, damit z. B. der Kreisveterinär tätig werden könne. Desweiteren fehlen ihm Aussagen, wie die Verwaltung die Situation kontrollieren wolle. Wenn man eine Verordnung erlasse, dann müsse auch entsprechend kontrolliert werden. Die finanzielle Unterstützung des Landes, die Bürgermeister Wittich Schobert angesprochen hat, sei sehr gering. Wenn man z. B. 1000 € bekommen würde, so wäre dieses Geld sehr schnell aufgebraucht, da eine Kastration einschl. Kennzeichnung von herrenlosen Tieren ca. 100 - 150 € koste. Diese Kosten würde man auch dem Bürger, der Katzen hält, auferlegen. Sehr kritisch wertet er den § 1 Ziffer 3 der Verordnung, der lediglich Ausnahmen bei Rassekatzen zulässt. Er bittet abschließend darum, die vorliegende Verordnung abzulehnen.

Sodann lehnt der Rat der Stadt Helmstedt mit 14 NEIN-Stimmen bei 12 JA-Stimmen sowie 2 Enthaltungen den Beschlussvorschlag und somit den Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Helmstedt ab.


TOP 12 Annahme von Spenden durch den Rat

Beschluss:

Die in der Vorlage 35 a/2015 aufgeführten Spenden werden angenommen.



Protokoll:

Herr Alder gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden



TOP 13 Wahl zum Aufsichtsrat der KVG mbH Braunschweig

Beschluss:

Die Stadt Helmstedt entsendet in den Aufsichtsrat der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig Herrn Bürgermeister Wittich Schobert.



Protokoll:

Frau Abry gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 14 Prüfungsmitteilung über die überörtliche Prüfung „Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren“

Protokoll:

Frau Weihmann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt. Sodann nimmt der Rat der Stadt Helmstedt die Vorlage 037/2015 zur Kenntnis.

Frau Bartels-Röker verlässt die Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt.


TOP 15 Neuwahl eines Vertreters der Stadt Helmstedt für den Aufsichtsrat der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH

Beschluss:

Als Mitglied für den Aufsichtsrat der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH wird Herr Klaus Junglas erneut benannt.



Protokoll:

Herr Winkelmann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei 1 Enthaltung - den folgenden


TOP 16 Fortentwicklung der Spielplatzlandschaft in Helmstedt; - wurde von der TO abgesetzt -

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 17 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan P 347 „Sandbreite“; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. P 347 “Sandbreite“ für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

2. Die Verwaltung soll auch in anderen Stadtbereichen, wo das derzeitige Baurecht zeitgemäße Wohngrundrisse ausschließt, Vorbereitungen für entsprechende Bebauungsplanänderungen treffen.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Bürgermeister Wittich Schobert gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 18 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. K 349 „Warneckenberg-Süd“ zw. Herderstr. und Goethestr. (2. Änderung)“; - Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. K 349 “Warneckenberg-Süd zw. Herderstr. und Goethestr. (2. Änderung)“ für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Schünemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 19 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. 350 „Vorranggebiet für Windenergienutzung“, - Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 350 “Vorrangebiet für Windenergienutzung“ für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Domeier gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Winkelmann stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klar, dass es der falsche Weg sei, eine Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen festzulegen. Der Klimawandel sei weit fortgeschritten und hinterlasse immer größere Spuren. Nun müsse konsequent gehandelt werden. Seine Fraktion stehe daher uneingeschränkt zur Energiewende. Er sieht Helmstedt als Energieregion und sollte dies auch bleiben. Der Strom müsse allerdings nicht aus Kohle, Gas usw. erzeugt werden, sondern vielmehr aus erneuerbaren Energien. Zu den Windenergieanlagen führt er aus, dass die mittlere Nennleistung für Windenergieanlagen in den letzten Jahren gestiegen sei. Im Jahr 1990 lag die Zahl noch bei 164 KW, im Jahr 2000 schon über 1 MW und im Jahr 2014 bereits bei 2,7 MW. Dieses kann man durch Repowering erreichen. Bei einer Erhöhung der einzelnen Anlagen könnte die Anzahl der Anlagen dadurch wesentlich sinken. Neue Windenergieanlagen erbringen deutlich mehr Stromertrag als alte Windenergieanlagen, sie laufen zudem wesentlich ruhiger und leiser. Man könne daher nicht automatisch feststellen, dass sich neue Anlagen negativ auf die Entwicklung des Lappwaldsees auswirken. Daher werde seine Fraktion den Beschlussvorschlag ablehnen.

Herr Romba wirbt dafür, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Er sieht zum einen für die Entwicklung des Lappwaldsees als Tourismusgebiet große Probleme, wenn ca. 200 m hohe Windenergieanlagen im Bereich zwischen Lappwaldsee und Verbindungsstraße Richtung Büddenstedt aufgestellt werden würden. Zum anderen könnte es für die Anwohner im Bereich der Galgenbreite oder auch der Kantstraße dazu führen, dass sie durch Schattenschlag der Rotorblätter der Anlagen geschädigt bzw. eingeschränkt werden. Für ihn sei die Vorlage der Beginn einer Diskussionsgrundlage. Er sei natürlich nicht gegen erneuerbare Energien, nur der Standort für neue, höhere Anlagen sei nicht der richtige. Daher werde die CDU - Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Frau Schadebrodt macht deutlich, dass alternative Formen der Energiegewinnung wichtig seien und man die Energiewende auch unterstützen müsse. Es sei in Ordnung, dass im Bereich des Lappwaldsees ein Vorranggebiet für Windenergieanlagen entstehe. Parallel dazu müssten aber auch die touristischen Entwicklungschancen gesichert werden. Der Lappwaldsee soll zu einem Freizeit- und Erholungsgebiet ausgebaut werden. Dieses stehe allerdings im Widerspruch zur Ausweitung des Vorranggebietes. Insofern gelte es, einen Kompromiß einzugehen. Der Beschlussvorschlag stelle für die Gruppe FDP/BFH einen Kompromiß dar. Daher werde man zustimmen.

Herr Junglas erläutert, dass der ZGB von seinem Recht auf Erhöhung der Anlagen bis zu 200 m Gebrauch machen wird. Ausnahmen werde es nicht geben. Die einzige Möglichkeit der Stadt Helmstedt bestehe nun darin, einen Bebauungsplan für das Gebiet des Lappwaldsees aufzustellen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 25 JA-Stimmen bei 2 NEIN-Stimmen den folgenden


TOP 20 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung)

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) wird in der vorgelegten Form beschlossen.

Der Rat der Stadt Helmstedt fordert die Verwaltung auf, im Jahr 2017 die Satzung erneut zur Beratung vorzulegen.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Romba gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag. Er ergänzt, dass aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg eine Neufassung der Satzung erforderlich sei. Im Bau- und Umweltausschuss wurde sich darauf verständigt, den Höchstsatz für den Ausbau einer Anwohnerstraße von 75 % auf 70 % zu senken. Es stehe eine unbequeme Entscheidung bevor, doch müsse man diese aus Gründen der Rechtssicherheit so fassen.

Herr Strümpel erwähnt, dass es in der SPD-Fraktion durchaus unterschiedliche Meinungen zur Straßenausbaubeitragssatzung gab. Leider seien jedoch andere Wege wie die Umlage auf alle Einwohner der Stadt Helmstedt rechtlich nicht möglich. Dies wurde intensiv geprüft. Andere Regelungen seien nur bei Kommunen, die keinen defizitären Haushalt haben, möglich. Im Namen seiner Fraktion beantragt er, dass die Straßenausbaubeitragssatzung in zwei Jahren wieder auf den Prüfstand kommt und man erneut darüber diskutiere. Er hoffe, dass es in der Zwischenzeit auch eine andere gesetzliche Regelung gibt, die es den Kommunen leichter mache, Straßenausbaubeiträge auf andere Art und Weise festzulegen.

Für Frau Schadebrodt müssen Straßenausbaubeiträge seitens der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Helmstedt sein. Allein aus Steuermitteln könne die Stadt Helmstedt die Kosten für den Ausbau von Straßen nicht stemmen. Straßeninvestitionen werten zudem auch die privaten Grundstücke auf, sodass eine private Beteiligung unverzichtbar sei. Zudem sei es wichtig, dass eine rechtssichere Satzung existiere. Allerdings halte sie den Änderungsvorschlag der Verwaltung für überzogen. Gemäß Rechtssprechung werde verlangt, dass bei Anliegerstraßen der Anliegeranteil über 50 % liege. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen 75 % werden lediglich als Obergrenze angegeben und nicht als Regelsatz. Aus Sicht der Gruppe FDP/BFH sei ein Prozentsatz von 75 % maßlos, daran ändere auch die Herabsetzung auf 70 % nicht viel. Dieser Satz bürge die Gefahr, dass betroffene Eigentümer finanziell überfordert werden. Aus ihrer Sicht seien auch Beiträge ab 51 % zulässig. Darüberhinaus halte sie auch die neuen Vorteilsbemessungen in den anderen beiden Straßenkategorien für unangemessen hoch. Überzogene Forderungen an die Bürger der Stadt Helmstedt werde ihre Gruppe nicht mittragen. Daher werde die Gruppe FDP/BFH der Vorlage nicht zustimmen.

Herr Junglas stellt klar, dass das Urteil, auf welches sich Frau Schadebrodt bezogen hat, aus dem Jahr 2001 datiere. Er zitiert aus einem Kommentar des Nds. Kommunalabgabengesetz aus dem Jahr 2014. Demnach bestimme das Gericht die Untergrenze für Anliegerstraßen mit über 50 %, wobei die genaue Festlegung im Einschätzungsermessen der Gemeinde liege. Es werde aber angedeutet, dass im Regelfall der Anliegeranteil in der Nähe von 75 % liegen müßte. In mehreren Klageverfahren sind diese 75 % Anliegeranteil von den Gerichten als zulässig bestätigt worden.

Herr Preuß vertritt die Auffassung, dass man sehr wohl unter 70 % gehen könne und dass Eigentum verpflichte. Eigentümer der Straßen sei allerdings die Stadt. Die Grundstückseigentümer hätten seinerzeit Erschließungskosten bezahlt. Dann sind die Straßen in das Eigentum der Stadt übergegangen. Also müßten hier alle gemeinsam zu den Kosten heran gezogen werden. Man sollte den Mindestsatz, den man nehmen muss, ansetzen. Daher werde er gegen die Satzung stimmen.

Für Herrn Gehrke sei es kein Zufall, dass bereits seit drei Jahren über die Satzung beraten werde, da es um Beiträge gehe, die der Bürger zu zahlen habe. In der Diskussion wurde von der Verwaltung gefordert, dass man Vergleichswerte der anderen Kommunen recherchiere. Diese Zahlen habe man bekommen und es zeige sich, dass die meisten Kommunen tatsächlich bei 75 % liegen. Zum anderen wurde ein Sanierungskataster gefordert. Aus Gründen der mangelnden Finanzmittel der Stadt sei in naher Zukunft nur die Sanierung der Schulstraße geplant. Daher führe man z. Zt. eine sehr abstrakte Diskussion. Es sei aber auch festzhalten, dass es im Bereich der Helmstedter Straßen einen großen Sanierungsstau gebe. Wenn man verantwortlich handeln möchte, müsse es andere Finanzierungsmöglichkeiten für den Straßenbau geben. Hier setze er auf das Land Niedersachsen, welches den Kommunen die Möglichkeit geben soll, abgabenorientiert zu handeln. Straßenausbau sei eine Gemeinschaftsaufgabe, für die Rücklagen gebildet werden müßten und aus diesen Rücklagen würden dann die notwendigen Arbeiten an Straßen finanziert. Zunächst sollte aus seiner Sicht die Satzung so beschlossen werden, damit Rechtssicherheit herrsche. Doch man müsse in zwei Jahren dieses Thema erneut beraten. Er stellt den Antrag, dass folgender Zusatz dem Beschlussvorschlag hinzu gefügt wird. "Der Rat der Stadt Helmstedt fordert die Verwaltung auf, im Jahr 2017 die Satzung erneut zur Prüfung vorzulegen."

Der Ratsvorsitzende läßt zunächst über den Antrag von Herrn Gehrke abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 22 JA-Stimmen bei 4 NEIN-Stimmen sowie 1 Enthaltung den folgenden


TOP 21 Straßenbenennung Baugebiet Ziegelberg Süd, 2. Bauabschnitt

Beschluss:

Die Straßen im zweiten Abschnitt des Baugebietes Ziegelberg Süd erhalten die Straßennamen „Elbestraße“, „Havelstraße“ und „Allerweg“.



Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 22 Baugebiet “Ziegelberg-Süd”; Verkauf von Baugrundstücken im 2.Bauabschnitt

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauplätze Nr. 56, 59 und 60 im 2. Abschnitt des Baugebietes Ziegelberg-Süd zu den in der unten angeführten Tabelle aufgeführten Preisen und zu den bei der Stadt Helmstedt üblichen Bedingungen zu veräußern.

BauplatzGröße in m²QuadratmeterpreisKaufpreis (nur Grund und Boden)
5677769,00 €53.613,00 €
5970472,00 €50.688,00 €
6071472,00 €51.408,00 €

zzgl. Vermessungskosten (ca. 347 € pro Bauplatz) sowie Erschließungs- und
Kostenerstattungsbeiträge (rd. 34,00 €/m²)



Protokoll:

Frau Geißler gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 23 Satzung über die Erhebung von Erschließungskosten für den 2. Bauabschnitt der Immissionsschutzanlage im Bebauungsplangebiet Ziegelberg-Süd in Helmstedt

Beschluss:

Der als Anlage zu Vorlage 061/2015 beigefügte Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Immissionsschutzanlage im 2. Bauabschnitt des Bebauungsplangebietes Ziegelberg - Süd in Helmstedt wird als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Bosse gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig - bei 1 Enthaltung - den folgenden


TOP 25 Antrag zur „Änderung der Bauleitplanung zur Vermeidung von Handelsansiedlungen an der Peripherie“; Antrag von Frau Schadebrodt, Gruppe FDP/BFH

Protokoll:

Frau Schadebrodt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag, wie er in der Vorlage 151 a/2014 angegeben ist.

Bürgermeister Wittich Schobert stellt noch einmal den Verlauf der bisherigen Beratungen dar. Demnach war es der Wunsch der Fraktionen, den Sachverhalt noch einmal in den Fraktionen zu beraten, bevor eine abschließende Beratung in den Gremien erfolge. Festzuhalten sei jedoch, dass es keinerlei Beschlüsse gebe, die die Entwicklung der Innenstedt verhindern. Lediglich der Denkmalschutz verhindere in wenigen Fällen eine Entwicklung der Innenstadt. Er wehrt sich gegen Vorwürfe, dass der Rat in früheren Jahren eine Politik gemacht habe, die sich gegen die Innenstadt richte. Der Rat habe stets beschlossen, dass sich die Stadt Helmstedt entwickeln solle. Entwickeln könne man sich nur dort, wo auch Entwicklungsfläche zur Verfügung steht. Bedenken müsse man auch, dass an die Einwohner gedacht wird, die außerhalb der Innenstadt leben. 3000 Einwohner in der Innenstadt stehen im Verhältnis zu 21000 Einwohnern außerhalb der Innenstadt. Daher dürfe man Handelsansiedlungen in den Außenbereichen nicht gänzlich untersagen, weil man damit den Einwohnern außerhalb der Innenstadt schade. Er schlägt vor, dass man, wie alle anderen Gemeinden im Großraum Braunschweig auch, die Rahmendaten des ZGB abwartet und dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Nach der Sommerpause sollten die Fraktionen über den Ursprungsantrag sprechen und dann festlegen, wie man in den politsichen Gremien damit umgehen möchte.

Für Frau Mattfeldt-Kloth gibt es keinen Zweifel, dass die Innenstadt weiter gestärkt werden muss. Neuer Wohnraum werde in der Innenstadt geschaffen, also müsse es auch Handelsansiedlungen in der Innenstadt geben. Nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt mache eine Planung wenig Sinn, da die Rahmenplanung des ZGB erst im nächsten Jahr erwartet wird. Daher wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zunächst dem vorliegenden Antrag nicht folgen.

Herr Preuß vertritt die Auffassung, dass der Handel dort hingeht, wo auch die Menschen sind. Wichtig ist, dass sich der Handel überhaupt in Helmstedt ansiedelt.

Frau Schadebrodt kritisiert, dass es seit 2007 unterlassen wurde, das gemeinsam beschlossene Einzelhandelskonzept, dessen Kern die Förderung der Innenstadt war, bauleitplanerisch abzusichern. Dadurch seien zahlreiche Ansiedlungen am Stadtrand möglich, die der Innenstadt schaden. Die Innenstadt benötige Hilfe, damit sie strukturell entwickelt werden kann. Hierfür sei ein neues Einzelhandelskonzept zwingend erforderlich. Und dieses müsse noch in diesem Jahr in Auftrag gegeben werden, zumal im Nachtragshaushalt eine Summe von 20.000 € für ein Konzept vorgesehen wurde.

Bürgermeister Wittich Schobert stellt heraus, dass die Kernaussage des Antrages von Frau Schadebrodt ist, dass Handelsansiedlungen außerhalb der Innenstadt verhindert werden sollen. Dieses dürfe man nicht damit verwechseln, dass Handelsansiedlungen in der Innenstadt ermöglicht werden sollen und somit die Weiterentwicklung der Innenstadt gefördert werde. In der Innenstadt gebe es bis auf das Gebiet der Edelhöfe keine Fläche, um große Märkte anzusiedeln. Er sagt zu, dass ein Auftrag für ein Einzelhandelskonzept in Auftrag gegeben wird, sobald verlässliche Zahlen des ZGB vorliegen.

Herr Gehrke stellt klar, dass der Beschlussvorschlag, den Frau Schadebrodt vorgetragen hat, der Beschlussvorschlag sei, der im Fachausschuss erarbeitet wurde. Die Diskussion darüber werde nach der Sommerpause im Fachausschuss erneut aufgenommen. Eine weitere Schwächung der Innenstadt dürfe nicht hingenommen werden.

Frao Gogolin bedauert, dass die einzige Grundschule, die sich in der Innenstadt befinde, geschlossen werden soll, man aber gleichzeitig hoffe, dass Einwohner in die Innenstadt ziehen und sich Handel in der Innenstadt ansiedele.

Für Herrn Ryll sei es befremdlich, warum ein Antrag, der sich bereits in der politischen Diskussion befinde, noch einmal im Rat gestellt wird. Es gibt viele Punkte, die noch in den Fraktionen besprochen werden müssen, bevor eine Beschlussfassung erfolge. Ziel sei es, dass sich die Stadt Helmstedt positiv entwickelt. Die Grundlage dafür werde im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Innenstadt und Stadtentwicklung erarbeitet.

Sodann lehnt der Rat der Stadt Helmstedt mit 25 NEIN-Stimmen bei 2 JA-Stimmen die erneute zusätzliche Beratung des Antrages ab, da die Ursprungsvorlage noch aktuell ist und in den Fraktionen bzw. in den Fachausschüssen weiterhin beraten wird.


TOP 26 Bekanntgaben  
TOP 26.1 Projekt “Interkommunale Zusammenarbeit im Landkreis Helmstedt“

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt die Bekanntgabe 042/2015 zur Kenntnis.


TOP 27 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall Gebrauch gemacht.

Sodann beendet der Ratsvorsitzende Dr. Karl Birker um 19.50 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt. Eine Pause von 10 Minuten schließt sich an. Nachdem alle Gäste den Ratssaal verlassen haben, eröffnet er die nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt.

 

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