Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Donnerstag, 27. März 2025 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der stellvertretende Ratsvorsitzende Herr Uwe Strümpel eröffnet um 17.00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt und begrüßt die Ratsmitglieder, die Mitglieder der Verwaltung sowie die Presse und die Gäste.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Strümpel stellt die ordnungsgemäße Ladung und auch die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt fest, nachdem der Protokollführer die Anwesenheit der Ratsmitglieder festgehalten hat. Zu diesem Zeitpunkt sind 32 Ratsmitglieder anwesend.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Strümpel fragt, ob es Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt. Dies ist nicht der Fall. Er ergänzt, dass der TOP 39.8 - Teilkündigung der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe - für die Tagesordnung von der Verwaltung nachgemeldet wurde. 

Sodann stellt er die ergänzte Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Da keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend sind, findet keine Einwohnerfragestunde statt.

 
TOP 5 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Frau Schadebrodt stellt zwei Fragen. Diese sind diesem Tagesordnungspunt als Datei (I010/25) beigefügt.

Herr Schobert beantwortet die Fragen von Frau Schadebrodt.

Der Gröpern, wie auch der Marktplatz, ist ein Platz, auf dem kein Fahrzeugverkehr stattfindet. Die aktuelle Situation sieht so aus, dass dort neben Fussgängern auch Radfahrer und Autos den Gröpernplatz befahren. Dadurch komme es häufig zu Gefahrensituationen. Der Verwaltung ist durchaus bewusst, dass die vielen Straßensperrungen durch Baustellen und schwierige Verkehrsführungen für die Bürgerinnen und Bürger ein Ärgernis ist. Es ist von der Verwaltung eine Abwägung zu treffen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Schulkinder, Kleinkinder und aber auch Seniorinnen und Senioren müssen besonders geschützt werden. Die Querung des Gröpernplatzes mit Fahrzeugen stelle eine große Gefahrenquelle dar. Daher soll das Befahren des Gröperns als einzige Ausweichmöglichkeit auf einen minimalen Zeitraum begrenzt werden. Die Absperrschranken werden zeitnah entfernt, die Verwaltung werde die Kontrollen intensivieren. Fotos werden von den Verkehrsteilnehmern gefertigt. Die Sicherheit der Fussgänger stehe bei ihm an erster Stelle. 

Der Hausmannsturm ist ein denkmalgeschütztes Objekt. Daher sei es fraglich, ob ein vorübergehender Notanstrich möglich sei. Die Verwaltung werde sich darüber unterhalten, Gespräche mit dem Denkmalschutz müssen geführt werden. Zudem müsse man auch schauen, wie hoch die Kosten für einen Anstrich wären.


TOP 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Zu diesem Punkt hatte Bürgermeister Wittich Schobert nichts zu berichten.

 
TOP 7 Genehmigung des Protokolls des öffentlichen Teiles der Ratssitzung am 29.10.2024

Protokoll:

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt genehmigen einstimmig den öffentlichen Teil des Protokolls über die Ratssitzung am 29.10.2024.

 
TOP 8 Genehmigung des Protokolls des öffentlichen Teiles der Ratssitzung am 12.12.2024

Protokoll:

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt genehmigen einstimmig - bei 1 Enthaltung - den öffentlichen Teil des Protokolls über die Ratssitzung am 12.12.2024.

 
TOP 9 Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes in den Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beruft Herrn Ludwig Geyer als stellvertretendes beratendes Mitglied gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG in den Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE).



Protokoll:

Herr Martin Ryll trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Niemann trägt vor, dass ihre Gruppe zustimmen werde. Sie bittet jedoch darum, dass alle Fachausschüsse gleich behandelt werden sollen. In einigen Ausschüssen gebe es bereits Stellvertreter, in einigen Ausschüssen gebe es diese nicht. Für die Zukunft wäre eine einheitliche Regelung wünschenswert.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 10 Benennung von Vertretern der Stadt Helmstedt im Planungsverband Buschhaus

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt stellt durch Beschluss fest, dass die Stadt Helmstedt anstatt Herrn Ferhat-Atilgan Kara nun Herrn Uwe Strümpel als neuen Vertreter und Herrn Carsten Johann als neuen Stellvertreter in den Planungsverband Buschhaus entsendet.



Protokoll:

Herr Stefan Reinhold trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 11 Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Büddenstedt von Herrn Torsten Volkmar

Beschluss:

Der Brandmeister, Herr Torsten Volkmar, geb. am 28.08.1970, wird mit Wirkung vom 01.04.2025 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt - Ortsfeuerwehr Büddenstedt - ernannt.



Protokoll:

Frau Tatjana Ahrendts trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 12 Überschreitung des Teilhaushaltes 14 für das Haushaltsjahr 2024

Beschluss:

Dem überplanmäßigen Aufwand im Budget 14 gem. § 117 Absatz 1 NKomVG in Höhe von 101.892,95 Euro für das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.



Protokoll:

Herr Ferhat-Atilgan Kara trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 13 Annahme von Zuwendungen durch den Rat

Beschluss:

Die in der Vorlage 037/2025 aufgeführte Zuwendung wird angenommen.



Protokoll:

Frau Verena Ahrendts trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 14 Wahl eines weiteren Vertreters für die Gesellschafterversammlung der Avacon Wasser GmbH

Beschluss:

Der Rat wählt für die Laufzeit der Legislaturperiode 2021 - 2026 Herrn Bürgermeister Wittich Schobert als weiteren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Avacon Wasser GmbH.



Protokoll:

Herr Florian Friedrich trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 15 Neuwahl eines Vertreters der Stadt Helmstedt für den Aufsichtsrat der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH

Beschluss:

Als Mitglied für den Aufsichtsrat der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH wird Herr Christian Romba erneut benannt.



Protokoll:

Frau Karin Wendt trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 16 Beschluss über den Gesamtabschluss 2018

Beschluss:

Der Gesamtabschluss der Stadt Helmstedt für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.



Protokoll:

Herr Rudolf Jannik Sorge trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 17 Beschluss über den Gesamtabschluss 2019

Beschluss:

Der Gesamtabschluss der Stadt Helmstedt für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.



Protokoll:

Herr Ronald Matar trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 18 Beschluss über den Gesamtabschluss 2020

Beschluss:

Der Gesamtabschluss der Stadt Helmstedt für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.



Protokoll:

Herr Rudolf Jannik Sorge trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 19 Überplanmäßige Bewilligung für Aufwendungen der Baulichen Unterhaltung im Haushaltsjahr 2024

Beschluss:

Dem überplanmäßigen Aufwand in der baulichen Unterhaltung gem. § 117 Abs. 1 NKomVG in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer (P6111 – SK 3013000).



Protokoll:

Herr Wilfried Winkelmann trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 20 Festlegung der strategischen Ziele und wesentlichen Produkte für den Haushalt 2026

Beschluss:

1. Die in der Anlage 1 genannten strategischen sowie mittelfristigen Ziele werden für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt und die grün markierten mittelfristigen Ziele werden aktiviert. Das Ziel 2.6 wird im Haushaltsjahr 2026 nicht mehr aktiviert.

2. Es werden die in der Anlage 2 grün markierten Produkte als „wesentliche Produkte“ für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt.

Hinweis: Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Margrit Niemann trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Matar hält fest, dass es nicht leicht sei, die wichtigsten Ziele festzulegen. Man würde viel lieber mehr Ziele aktivieren. Nun sei aber eine gute Auswahl gelungen. Er zählt die acht strategischen Ziele auf. Diese Ziele seien gute Ziele, mit denen man die Stadt Helmstedt gemeinsam langfristig und zukunftsorientiert gestalten könne. 

Frau Schadebrodt unterstützt die Beibehaltung der meisten der bisher priorisierten Ziele. Es bestehe erheblicher Handlungsbedarf zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Stadt. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine deutliche Verbesserung, was die Sicherheit und die Sauberkeit in den Straßen anbetreffe. Gleiches gelte für den Abbau des hohen Geschäfts- und Wohnungsleerstandes in der Innenstadt, um mehr Lebendigkeit, mehr Aufenthalts- und Wohnqualität zu schaffen. Zudem müsse man im Bereich der Schulgebäude und beim KiTa Angebot an vielen Stellen noch besser werden. Außerdem müsse es eine Lösung für die Schaffung neuer Gewerbeflächen geben, damit man auch in Zukunft konkurrenzfähig bleibe. Sie dankt der Verwaltung für die guten Ausführungen in der Vorlage. Ihre Gruppe werde daher der Vorlage zustimmen. 

Frau Niemann erinnert sich an die vielen Sitzungen in früheren Zeiten, in denen um die Festlegung der strategischen Ziele intensiv gerungen wurde. Aktuell bestehe eine große Einigkeit in dieser Thematik. Auch ihre Gruppe dankt der Verwaltung für die gute Vorarbeit mit der guten und ausführlichen Vorlage. 

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 21 Eckdatenbeschluss zum Haushalt 2026

Beschluss:

  1. Das Defizit im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2026 wird auf 9.148.200 Euro festgesetzt.

  2. Die maximale Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2026 wird nicht beschränkt. Die Verwaltung wird zum Haushaltsplanentwurf 2026 die Baumaßnahmen in einer Prioritätenliste darstellen.

  3. Nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu entwickeln, die zu einer Reduzierung des jährlichen Fehlbedarfs führen.



Protokoll:

Herr Martin Ryll trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag. Insbesondere geht er auf die Veränderungen, die der A-Vorlage zu entnehmen sind, ein.

Frau Schadebrodt führt grundsätzlich zur Festlegung der Eckdaten aus. Es wurde intensiv über den Sinn und Zweck von Eckwerten diskutiert. Sie sehe in den Eckwerten einen großen bürokratischen Mehraufwand. Der konkrete Mehrwert sei nicht zu erkennen. Auch ohne Eckwerte müsse man bei der Aufstellung des Haushaltes die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit beachten. Aufgrund der Festlegung der Eckwerte im März liegen viele wichtige Daten z. B. zu den Einnahmen und den Personalaufwendungen noch gar nicht vor. Allerdings habe sich ihre Gruppe von der intensiven Argumentation der Verwaltung überzeugen lassen, dass durch die Eckwerte letztendlich der Aufbau von Fehlbeträgen eingedämmt werden kann. Für das Jahr 2026 habe die Verwaltung ein Haushaltsminus von mehr als 9 Mill. Euro kalkuliert. Dieser enorme Fehlbetrag rechtfertige es, die erhofften Vorteile der Eckwerte mitzutragen und Erfahrungen damit zu sammeln. Nach der Haushaltsplanung für das Jahr 2027 sollte man rechtzeitig evaluieren, ob sich der Mehraufwand, den die Eckwertefestlegung verursache, insgesamt lohne. Den aktuellen Änderungen der A-Vorlage werde man ausdrücklich zustimmen. Insbesondere die hohe Summe für die Elektroarbeiten im Büddenstedter Rathaus, die Unterstützung der politischen Bildungsstätte und die Unterstützung der Kleingärtner finde in ihrer Gruppe Zustimmung. 

Herr Moshagen berichtet von der Informationsveranstaltung des Rates Anfang des Jahres. In dieser Veranstaltung wurde intensiv über die Eckwerte diskutiert. Die große Mehrheit des Rates habe sich dann dazu entschlossen, weiterhin Eckwerte festzulegen. Die Ergänzungen zu den Kleingärtnern, der Elektroanlage im Rathaus Büddenstedt, zum Votemanager und der Unterstützung der Politischen Bildungsstätte unterstützt seine Gruppe. Er stellt den Ergänzungsantrag, das Stiftungskapital der "Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen" um 100.000 Euro zu erhöhen. Die Stiftung wurde 1999 gegründet. Die Stadt Helmstedt verwaltet die Stiftung. Man bedient sich der Unterstützung eines Beirates. Dieser besteht aus 3 Ratsmitgliedern sowie 6 weiteren Mitgliedern. Die Stiftung habe in den vergangenen Jahren an einer Tiefzinsphase gelitten. Daher konnte die Stiftung kaum aktiv werden. Die Arbeit des Beirates ruhte über einen längeren Zeitraum. Dieser habe nun aber wieder die Arbeit aufgenommen. Das Stiftungskapital sei nun aber gering. Es liege aktuell ca. 515.000 Euro unter dem damaligen Stiftungskapital. Daher müsse die Stiftung wieder gestärkt werden. Aus Sicht der Gruppe SPD/Die Linke sollte eine Zustiftung im Jahr 2026 in Höhe von 100.000 Euro erfolgen. Über einen weiteren Zeitraum von 5 Jahren sollen weitere Zustiftungen erfolgen. Somit wäre die Stiftung wieder handlungsfähig.

Herr Ryll stellt ebenfalls fest, dass die Eckwerte im Jahr 2025 für das Jahr 2026 sehr intensiv diskutiert wurden. Hilfreich war aber auch die Infoveranstaltung zum Thema Eckwerte, in der viele offene Fragen geklärt werden konnten. Die beiden Vorredner waren jahrelang Kritiker der Eckwerte und haben sich nun positiv geäußert. Die Arbeitsweise im Zusammenhang mit den Eckwerten werde ständig hinterfragt, evaluiert und angepasst. Dies sei ein gutes Zeichen für die Zukunft. Man müsse dem Eckdatenbeschluss nun Zeit geben, da er optimiert wurde. Er dankt Herrn Sorge für die Erläuterungen zum Votemanager. Die Erläuterungen haben nun dazu geführt, dass dieser mit aufgenommen wurde. Zum Antrag von Herrn Moshagen führt Herr Ryll aus, dass die Stiftung in den vergangenen Jahren stark vernachlässigt wurde. Dank der Stiftung konnte seinerzeit der Helmstedter Bahnhof gekauft werden. Der Beirat habe sich nun wieder getroffen. Ein Wunsch des Beirates sei nun, dass die Stiftung wieder Kapital erhalte, um auch tätig werden zu können. Allerdings seien die Zinserträge des Stiftungskapitals geringer als die Zinsen, die durch die Geldaufnahme der Stadt bei der Bank entstehen. Somit mache man unter dem Strich ein Minus. Bei einem Haushaltsdefizit von mehr als 9 Mill. Euro könne dies nicht der richtige Weg sein. Man müsse nun dem Beirat zunächst erst einmal die Zeit geben, sich zu finden, um dann Entscheidungen zu treffen, ob und wie das Stiftungskapital verändert werden kann. Die Gruppe CDU/Grüne/UWG werde dem Antrag von Herrn Moshagen nicht zustimmen.

Frau Schadebrodt spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass die Stiftung eine Verstärkung erhalte. Es sei gut, dass der Beirat nun seine Arbeit aufgenommen habe. Jedoch habe die Stadt Helmstedt ein extrem hohes Haushaltsdefizit. Zudem seien, wie vorher schon ausgeführt, die Zinsen für den Kredit höher als die zu erwartenden Stiftungszinsen. Daher werde man dem Antrag der Gruppe SPD/Die Linke nicht zustimmen.

Für Herrn Schobert sei die Erhöhung des Stiftungskapitals grundsätzlich gut, jedoch sei der Zeitpunkt ungünstig. Man befinde sich in der Phase, dass das Geld, welches ich anlege, weniger erbringe als das, was man bei der Bank für die Aufnahme eines Kredites zahlen müsse. Er würde daher einer Kapitalerhöhung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen. Er weist daraufhin, dass in den nächsten Monaten rund um den Helmstedter Bahnhof etwas passieren könne, was dazu führe, dass wieder Geld in die Stiftung fließen könnte. Die Haushaltssituation eskaliere in den kommenden Jahren. Es wurden nach der Fusion ca. 40 Mill. Euro Schulden abgebaut. Die Stadt Helmstedt habe ein Nettovermögen von über 90 Mill. Euro. Die Stadt Helmstedt sei bis zum Ende des vergangenen Jahres höchst stabil aufgestellt. Nun wende sich die Lage zum negativen. Das Land Niedersachsen verweigere der Stadt Helmstedt für Aufgaben, die der Stadt übertragen wurden, Geld in Höhe von ca. 5 Mill. Euro. 

Frau Niemann pflichtet dem Bürgermeister bei. Seit Jahren gebe es eine Haushaltskonsolidierungsgruppe, die sehr intensiv und gewissenhaft arbeite. Die finanzielle Lage sei nicht die Schuld der Stadt, sondern man gehe sehr verantwortungsvoll mit dem vorhandenen Geld um. Helmstedt ist eine wunderschöne alte Stadt, die Geld benötigt. Viele Eigentümer von denkmalgeschützten Häusern seien nicht in der Lage, die Kosten für die Renovierungen aufzubringen. Der Stiftungsbeirat habe nun getagt. Man müsse andere Wege gehen, um weitere Gelder zu generieren. Es gebe keine Unterstützer mehr, die größere Beträge zur Verfügung stellen. Daher müsse die Stadt für eine Erhöhung des Kapitals sorgen. Es stelle sich die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für eine Zustiftung sei. Bereits im vergangenen Jahr hatte ihre Gruppe eine Zustiftung beantragt, war jedoch damit gescheitert. Man werde den Antrag auf eine Zustiftung in Höhe von 100.000 Euro beibehalten. Sie beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

Nach einer 10minütigen Sitzungsunterbrechung wird der Änderungsantrag der Gruppe SPD/Die Linke mit 21 NEIN-Stimmen bei 11 JA-Stimmen abgelehnt.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen sodann einstimmig - bei 3 Enthaltungen - den nachfolgenden



TOP 22 Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung des Waldbades Birkerteich der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Entgeltordnung für die Benutzung des Waldbades Birkerteich wird in der beigefügten Fassung der Anlage I mit der Neufassung der Sozialklausel gemäß der Tischvorlage und der Anlage zugestimmt.

Der Entgeltordnung für den Erwerb von Eintrittskarten für die Benutzung des Waldbades Birkerteich der Stadt Helmstedt über den Webshop wird in der beigefügten Fassung der Anlage III zugestimmt.



Protokoll:

Herr Christian Schmidt trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag. Insbesondere geht er dabei auf den neuen Text der Sozialklausel ein, die als Tischvorlage vorgelegt wurde. Folgender Vorschlag wird unterbreitet:

II. Sozialklausel
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen können Personen und Familien mit geringem Einkommen nach Darlegung der jeweiligen Einkommensverhältnisse im Einzelfall einen Nachlass von 50 v. H. auf Einzeleintrittsentgelte nach Ziff. 1.1 und 1.2. für das Julius-Bad und Waldbad Birkerteich erhalten. Der Antrag ist schriftlich an die Bäder- und Dienstleistungsgesellschaft Helmstedt mbH, Mühlgraben 15 in 38350 Helmstedt zu stellen. Das Antragsformular ist während der regulären Öffnungszeiten der beiden Bäder an der jeweiligen Kasse erhältlich.

Frau Köther unterbreitet den Änderungsvorschlag, dass Wort "können" in der neuen Sozialklausel durch das Wort "sollen" zu ersetzen.

Herr Schobert empfiehlt, diese Änderung nicht vorzunehmen, denn dann wäre es eine Aufforderung für alle Betroffenen, einen Antrag stellen zu müssen. 

Frau Köther zieht daraufhin ihren Änderungsantrag zurück.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 23 Überschreitung des Teilhaushaltes 25 für das Haushaltsjahr 2024

Beschluss:

Dem überplanmäßigen Aufwand im Budget 25 gemäß § 117 (1) NKomVG in Höhe von 77.105,71 Euro für das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.



Protokoll:

Frau Kathleen Radeck trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 24 Überschreitung des Teilhaushaltes 52 für das Haushaltsjahr 2024

Beschluss:

Dem überplanmäßigen Aufwand im Budget 52 gem. § 117 Absatz 1 NKomVG in Höhe von 168.786,39 Euro für das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.



Protokoll:

Herr Immo Moshagen trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 25 Bebauungsplan H 396 "Helmstedt Süd, St. Thomas Kirche / Altenwohnheim", 1. Änderung

Beschluss:

1. Der Abwägung, der in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 4 Abs. 1 BauGB) vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (Anlage 4).

2. Der Abwägung, der in der öffentlichen Auslegung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (Anlage 5).

3. Der Bebauungsplan Nr. H 396 "Helmstedt Süd, St. Thomas Kirche / Altenwohnheim" 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB beschlossen. Der Begründung wird beigetreten. (Anlage 2,3)

Hinweis: Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Alexandra Girod trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 26 68. Änderung des Flächennutzungsplans; Emmerstedt Feuerwehr

Beschluss:

1. Die Aufstellung der 68. Änderung des Flächennutzungsplans "Emmerstedt Feuerwehr" für das oben abgebildete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

2. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes soll gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.



Protokoll:

Frau Franziska Köther trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 27 69. Änderung des Flächennutzungsplans; Büddenstedt Feuerwehr

Beschluss:

1. Die Aufstellung der 69. Änderung des Flächennutzungsplans "Büddenstedt Feuerwehr" für das oben abgebildete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

2. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes soll gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.



Protokoll:

Herr Uwe Lickfett trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 28 Bebauungsplan 406 Büddenstedt Feuerwehr

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Büddenstedt Feuerwehr" für das oben abgebildete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

2. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes soll gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.



Protokoll:

Herr Egbert Rippel trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 29 Bebauungsplan 405 Emmerstedt Feuerwehr

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Emmerstedt Feuerwehr" für das oben abgebildete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

2. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes soll gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.



Protokoll:

Herr Carsten Johann trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 30 Stadtradeln 2025 - Durchführungszeitraum

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das "Stadtradeln" für den vorgeschlagenen Durchführungszeitraum (02.06. - 22.06.2025) vorzubereiten und die damit verbundenen Termine zu veröffentlichen.



Protokoll:

Herr Andreas Fox trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Winkelmann stellt fest, dass sich die Stadt Helmstedt als einzige Kommune im Landkreis am Stadtradeln beteiligt. Radfahren wirke sich positiv auf die Gesundheit und Fitness aus. Die Umwelt und das Klima werden geschont. Den Anstoß gab eine Lehrerin des Gymnasium Julianum, die sich bei einer Veranstaltung beklagte, dass sich die Stadt nicht am Stadtradeln beteilige und somit die Schülerinnen und Schüler keine Gelegenheit haben, sich daran zu beteiligen. Die Thematik wurde im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörtert. Es wurde eine positive Stellungnahme für den Rat abgegeben. Nun werde der Durchführungszeitraum festgelegt. In drei Wochen im Juni sollen möglichst viele Kilometer auf dem Rad gesammelt werden. Teilnehmen kann jeder. 

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 31 Straßenumbenennung eines Teilbereiches der Bahnhofstraße (Bahnhofsvorplatz) in "Fred-Woitke-Platz"

Beschluss:

Der Bahnhofsvorplatz (Anlage), als Teil der Bahnhofstraße, erhält den Namen "Fred-Woitke-Platz".

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Christian Romba trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Fox begrüßt es sehr, dass der Bahnhofsvorplatz umbenannt werden soll. Es werde für die deutsch-deutsche Teilung sensibilisiert. Man würdige damit die Opfer der Diktatur sowie die historische Rolle des Helmstedter Bahnhofes. Helmstedt ist die Stadt der Einheit. Er schlägt vor, dass die Informationstafel zur Umbenennung so gestaltet werde, dass die deutsche Einheit dort entsprechend gewürdigt werde. 

Frau Schadebrodt führt aus, dass über 300 Menschen an der innerdeutschen Grenze zu Tode gekommen sind. Es sei verwunderlich, dass es erst jetzt den Gedanken gebe, die Grenzopfer in Helmstedt in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Sie sei dankbar, dass die Vereinigung der Opfer des Stalinismus mit dem Vorschlag an die Stadtverwaltung heran getreten sei, eine Örtlichkeit nach den von DDR Grenzern erschossenen 23jährigen Fred Woitke zu benennen. Der Bahnhofsvorplatz biete sich dafür an, da der Bahnhof zu Zeiten der deutschen Teilung eine historisch bedeutsame Rolle gespielt hat. Sie begrüße daher den Beschlussvorschlag der Verwaltung und ihre Gruppe werde zustimmen. 

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 32 Entsperrung der Haushaltsmittel für die Sanierung der elektrischen Anlagen im Rathaus Büddenstedt

Beschluss:

Die Haushaltsmittel für die Sanierung der elektrischen Anlage im Rathaus Büddenstedt in Höhe von 60.000 Euro (Produkt 1145, Ergebnishaushalt) werden zur Umsetzung der Maßnahme entsperrt.



Protokoll:

Herr Claudius Traumann trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 33 Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung zur Beschaffung einer Kompaktkehrmaschine

Beschluss:

Der umgehenden Ersatzbeschaffung der Kompaktkehrmaschine verbunden mit der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 197.000 Euro und Deckung durch die bei I 11450065 eingesparten Mittel wird zugestimmt.



Protokoll:

Herr Hans-Jürgen Schünemann trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 34 Abbruch der ehemaligen St. Barbara Kirche in Büddenstedt

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Besitzübergang die Baulichkeiten auf dem ehemaligen Kirchengrundstück an der Straße "Kattreppeln" in Büddenstedt abzureißen.



Protokoll:

Herr Jean-Pierre Henke trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Niemann trägt vor, dass sie die Entscheidungen der Ortsräte akzeptiere. Ihre Ausführungen geben daher ihre eigene Meinung wieder. Schon in der Vergangenheit wurden in Helmstedt einige Bausünden begangen. Es wurden Gebäude abgerissen, die man heute nicht mehr abreißen würde. In vielen Bereichen sind aber nach dem Abriss viele tolle Wohnanlagen entstanden. Damalige Bausünden könne man nicht rückgängig machen. Die Kirche in Büddenstedt habe es seit dem ersten Tag der Gemeinde Neu Büddenstedt gegeben. Würde sie woanders stehen, so könnte man dort sicher etwas anderes daraus machen. Die Kirchengemeinde hat das Bauwerk nun an die Stadt verkauft. Sie werde gegen den Beschlußvorschlag der Verwaltung stimmen, da sie einen Abriss nicht für richtig halte.

Herr Moshagen bedauert den Beschluss zum Abriss der Kirche. Die katholische Kirche habe die Kirche aufgegeben. Die Stadt habe nun die Kirche übernommen, um dort neue Planungen vorzunehmen. Eine Umnutzung sie nicht möglich. Die Kirche sei so alt wie die Gemeinde Büddenstedt. Mit dem Abriss der Kirche verschwinde damit ein Teil der Gemeinde. Sein Wunsch war es, zumindest den Turm nicht abzureißen. Da der Ortsrat Büddenstedt jedoch den Abriss empfohlen habe, habe er seinen Vorschlag wieder fallen lassen.

Herr Lickfett berichtet, dass der Ortsrat Büddenstedt mit 6 zu 2 Stimmen für den Abriss gestimmt habe. Er hat dagegen gestimmt, er akzeptiert aber das Votum des Ortsrates. Er werde sich bei der bevorstehenden Abstimmung enthalten. Die Kirche sei für ihn ortsbildprägend. Zudem sei es ein funktionsfähiges Gebäude mit einem intakten Dach. Auch die Anbauten und die Küche seien noch nicht alt. 

Herr Schobert erklärt, dass niemand leichten Herzens dem Abriss einer Kirche zustimmen werde. Die Kirche sei ein Gebäude, welches vom Eigentümer aufgegeben wurde. Es gebe keine Nachnutzung. Das Gebäude würde daher im Laufe der Zeit verfallen. Für das gemeindliches Wesen benötige man keine weitere Immobilie, da man das ehem. Rathaus mit der Gaststätte und dem Saal habe. Die Unterhaltung der Immobilien sei kostspielig. Das Geld für den Erhalt bzw. Wiederaufbau des Turmes sollte man besser in die Sanierung der ehem. Rathauses stecken. Der Abriss sei aus seiner Sicht die richtige Entscheidung.

Herr Romba sieht sich an die Entscheidung des Ortsrates gebunden. Der Ortsrat habe den Abriss empfohlen, der Rat sollte dieser Empfehlung folgen. Der Rat habe dem damaligen Kauf der Kirche zugestimmt, jedoch sollte vor einem Abriss geprüft werden, ob es eine Nutzungsmöglichkeit dafür gebe. Die Untersuchungen haben ergeben, dass es keine sinnvolle Nachnutzung geben wird. Daher werde er für den Abriss der Kirche stimmen.

Herr Dinter verlässt die Sitzung des Rates um 19.13 Uhr.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen mit 25 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen sowie 3 Enthaltungen den nachfolgenden


TOP 35 Zustimmung bei Verkauf von Erbbaugrundstücken

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, künftig bei Bedarf mit Käufern der Erbbaurechtsgrundstücke (Altverträge aus 1951) einen Erbbaurechtsvertrag in Anlehnung an dieser Vorlage beigefügtem Muster abzuschließen. Gleichzeitig ist dann über den laufenden Erbbaurechtsvertrag ein Erbbaurechtsaufhebungsvertrag abzuschließen.

2. Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, eine Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts bis zu einem Betrag von 150.000 Euro nebst bis zu 20 % Jahreszinsen sowie einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 10 % des Grundschuldbetrages zu erteilen. Sofern erforderlich, ist die Genehmigung der Kommunalaufsicht im Einzelfall vorab einzuholen.

3. Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, Änderungen und/oder Ergänzungen von nicht wesentlicher Bedeutung im Erbbaurechtsvertrag vorzunehmen.

4. Bei Eintritt in einen bestehenden Erbbaurechtsvertrag (ohne Laufzeitverlängerung) ist die erforderliche Zustimmung zu erteilen sowie auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten.



Protokoll:

Herr Axel Waterkamp trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 36 Vermarktung der Bauplätze im Baugebiet „Höltgeberg“ in Barmke

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baugrundstücke im Baugebiet "Höltgeberg" (Anlage 1) zu den in der Anlage 3 aufgeführten Kaufpreisen und wesentlichen Vertragsbedingungen (Anlage 2) anzubieten und zu veräußern. Der Verkauf erfolgt nur an Privatpersonen.

2. Das Vergabeverfahren hat so zu erfolgen, dass jeder Bewerber/jede Bewerberin mehrere Wunschgrundstücke benennen sollte. Während einer ersten Bewerbungsfrist sind alle Eingänge gleichrangig zu behandeln; später eingehende Bewerbungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Sollten während der ersten Bewerbungsfrist mehrere Bewerbungen auf denselben Bauplatz fallen, entscheidet grundsätzlich das Los.

3. Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, in den abzuschließenden Kaufverträgen erforderlichenfalls noch Änderungen und/oder Ergänzungen von nicht wesentlicher Bedeutung vorzunehmen.

4. Die Käufer der Hinterliegergrundstücke sind vertraglich zu verpflichten, den jeweiligen Privatweg im endausgebauten Zustand zu übernehmen. Die entsprechenden Kosten sind von den Käufern zu tragen.

Hinweis: Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Dr. Stefan Weferling trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Sorge geht auf den Punkt 4 des Beschlussvorschlages ein. Er spricht sich grundsätzlich gegen diese Privatwege aus, allerdings habe man im Laufe der Beratung von der Ursprungsvorlage zur B-Vorlage sichergestellt, dass die Stichwege endausgebaut werden. Er hatte nachgefragt, wie lange eine Änderung des Bebauungsplanes dauern würde. Da dies bis zu einem Jahr dauern könnte, werde er sich enthalten, um dem Verkauf der Grundstücke nicht entgegen zu stehen.  

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig - bei 2 Enthaltungen - den nachfolgenden


TOP 37 Zwischenbericht Stadtladen und Empfehlung für die Fortführung des Projekts in 2025/2026

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt Stadtladen in den Jahren 2025 und 2026 fortzuführen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Verträge oder Vereinbarungen zu diesem Projekt an die in der Vorlage genannten Bedingungen anzupassen.



Protokoll:

Frau Alexandra Girod trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 38 MVZ; Gründung gGmbH

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer gGmbH mit dem Zweck der Einrichtung und des Betriebs eines MVZ in der Stadt Helmstedt mit der Stadt und der Stiftung Neuerkerode als Gesellschafterinnen vorzubereiten und dem Rat den Entwurf eines Gesellschaftsvertrages vorzulegen.

2. Der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 12.750 Euro wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus den Investitionsnummern I 11450064 und I 11450066 im Produkt 1145.



Protokoll:

Frau Petra Schadebrodt trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 39 Bekanntgaben  
TOP 39.1 KVG – Linienergebnisrechnung 2023

Protokoll:

Herr Strümpel verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Herr Schobert teilt mit, dass die Stadt Helmstedt für das Geschäftsjahr 2023 Abschlagszahlungen in Höhe von 685.800 Euro an die KVG entrichtet hat.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 39.2 Eckdaten 2027 - Vorstellung des neuen Verfahrens

Protokoll:

Herr Strümpel verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 39.3 Übertragung von Ermächtigungen / Haushaltsresten ins Jahr 2025

Protokoll:

Herr Strümpel verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 39.4 Vorläufiges Jahresergebnis 2024

Protokoll:

Herr Strümpel verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 39.5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024

Protokoll:

Herr Strümpel verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 39.6 Plananerkennung des Dorfentwicklungsplans „Kohledörfer“ für die Dorfregion Büddenstedt, Reinsdorf und Hohnsleben

Protokoll:

Herr Strümpel verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 39.7 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Teilplan Windenergieplanung - Entwurf

Protokoll:

Herr Strümpel verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Herr Schobert ergänzt, dass aktuell die Entwürfe der Stellungnahmen an die Rats- und Ortsratsmitglieder übersandt wurden. Es gibt allerdings noch Beratungsbedarf. Es werde daher am 01.04. um 17 Uhr eine weitere Infoveranstaltung geben, in der beide Stellungnahmen vorgestellt werden. Eine 14tägige Verlängerung der Abgabefrist wurde beantragt.

Herr Romba hält fest, dass der Planungsverband Buschhaus eine Stellungnahme abgegeben habe, obwohl die Sitzung aufgrund fehlender Tagesordnungspunkte ausgefallen war. Er fragt, ob bei der Veranstaltung am 01.04. auch noch einmal auf die Stellungnahme des Planungsverbandes Buschhaus eingegangen werden kann.

Herr Schobert sagt dieses zu. 

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.





TOP 39.8 Teilkündigung der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe

Protokoll:

Herr Strümpel verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Für Herrn Sorge gebe es inhaltlich keine Anmerkungen zu der Bekanntgabe. Allerdings habe er einige rechtliche Bedenken. Er bitte daher um eine rechtliche Prüfung und um eine schriftliche Stellungnahme. Die Vereinbarung habe der Rat am 08.12.2022 beschlossen. Nun habe jedoch der Bürgermeister den einen Punkt gekündigt. Aus Sicht von Herrn Sorge hätte der Rat diese Kündigung beschließen müssen und nicht der Bürgermeister.

Herr Schobert antwortet, dass er verpflichtet sei, Schaden von der Stadt Helmstedt abzuwenden. Der Landkreis geht in seiner Vorlage davon aus, dass alle Kommunen in eine Teilkündigung gehen. Er gehe davon aus, dass er die Kündigung vornehmen durfte. Er sagt eine Prüfung zu.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 40 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Da weiterhin keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend sind, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.

 
TOP 41 Schließung des öffentlichen Teils der Ratssitzung

Protokoll:

Herr Strümpel schließt den öffentlichen Teil der Ratssitzung um 19:45 Uhr. Es schließt sich eine 15minütige Pause an.

Herr Reinhold verlässt die Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt.

 

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