Beitrittsbeschluss zur Teilgenehmigung der Kreditermächtigung der Haushaltssatzung 2024; Kürzung der Kreditermächtigung
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Genehmigung des Landkreises Helmstedt vom 29.01.2024 der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Helmstedt wird folgender Beitrittsbeschluss gefasst:
1. In § 2 der Haushaltssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 9.842.200 Euro um 500.000 Euro reduziert und auf 9.342.200 Euro neu festgesetzt. (Anlage 2)
2. Daraus resultierend wird in § 1 der Haushaltssatzung der Haushaltsplan 2024 im Finanzhaushalt
in den Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 6.201.000 Euro in den Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 15.543.200 Euro Saldo (- 9.342.200 Euro)
in den Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 9.342.200 Euro in den Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 180.800 Euro Saldo (+ 9.161.400 Euro)
neu festgesetzt. (Anlage 2)
3. Die Reduzierung der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen wird kompensiert durch die Reduzierung der Auszahlungen bei der Investitionsmaßnahme „Erwerb von Grundstücken mit Wohn-/Geschäftsgebäuden“ (INr. I11450064) von 1.000.000 Euro um 500.000 Euro auf 500.000 Euro. Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 – 2027 wird entsprechend geändert. (Anlage 3)
Protokoll:
Herr Rudolf Jannik Sorge trägt die Vorlage vor.
Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden
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