2. Änderung der Hebesatzsatzung der Stadt Helmstedt
Beschluss:
Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die anliegende 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Helmstedt (Hebesatzsatzung).
Protokoll:
Herr Sorge verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage.
Herr Schobert bekommt das Wort. Er hatte bereits im Vorfeld die Gruppen über die Grundsätze der Ermittlungen informiert. Es gab Diskussionen seitens der FDP/UWG in der Fragestellung der Grundsteuer A und B und möglichen Belastung. Da bei den Landwirten die Hofstellen herausgefallen sind.
Die Verwaltung geht davon aus, dass in den beiden Grundsteuerarten eine Aufkommensneutralität herrscht. Darauf sollte auch geachtet werden, denn dies wünscht der Bundesgesetzgeber von den Kommunen.
Zur Grundsteuer C wird die Verwaltung im nächsten Quartal eine grundsätzliche Informationsvorlage erstellen. Darüber herrschen noch unterschiedliche Wissensstände.
Herr Strümpel fragt nach einem Instrument, um Steuerzahlungen für Landwirte auszugleichen.
Herr Schobert antwortet, dass man lediglich an die Hebesätzen ändern könnte. Steuern sind für alle gleich. Es geht nicht um existenzbedrohend hohe Summen.
Frau Schadebrodt fragt für die Gruppe. Gibt es weiterhin die Aufkommensneutralität, nachdem die Hofstellen von Grundsteuer A nach Grundsteuer B zugeordnet wurden? Sie möchten die Berechnungsmethodik verstehen.
Herr Schobert erklärt, dass es bei der Grundsteuer A zwei zu beachtende Punkte gibt. Was eingenommen werden soll und die Anzahl der Grundstücke und Flächen. Der Hebesatz muss nun so angepasst werden, dass mit den neuen Flächen und mit dem neuen Hebesatz die gewünschte Summe herauskommt. Helmstedt liegt mit dem Hebesatz ganz unten. Nachbargemeinden haben wesentlich höhere Hebesätze.
Frau Schadebrodt fragt, ob der Bundesgesetzgeber eine Aufkommensneutralität wünscht, auch wenn die Flächen neu zugeordnet werden.
Herr Sorge bestätigt dies und verweist auf das Bundesverfassungsgesetz.
Herr Moshagen stimmt zu, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt nochmal ausgiebig mit der Grundsteuer C befasst werden sollte. Er schlägt eine Informationsveranstaltung für Betroffene der neuen Hebesätze vor.
Herr Schobert erklärt, dass nur Steuerzahler erscheinen würden, die benachteiligt wären. Die Stadt Helmstedt müsste dann Zahlen, die das Finanzamt festgelegt hat, rechtfertigen. Die Stadt Helmstedt wäre somit nicht der richtige Ansprechpartner für die Berechnungsgrundlage. Diese kann die Stadt Helmstedt nicht verändern.
Frau Janze erklärt, dass es ein Informationsschreiben geben soll, in dem auch die Ansprechpartner des Finanzamtes mitgeteilt werden.
Herr Strümpel findet die Idee gut und schlägt vor, einen Fachreferenten für dieses Thema zu gewinnen.
Die Verwaltung wird dieses Thema behandeln.
Die Mitglieder des FA fassen sodann einstimmig mit einer Enthaltung folgenden Empfehlungs-
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