Haushalt der Stadt Helmstedt für das Haushaltsjahr 2025;
a) Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan mit Stellenplan
b) Investitionsprogramm
c) Haushaltssicherungskonzept einschließlich Haushaltssicherungsbericht
Beschluss:
1. Gemäß § 112 Abs. 1 NKomVG wird die Haushaltssatzung (Anlage 1) für das Haushaltsjahr 2025 i. V. m. der aktuellen Veränderungsliste und in der beratenen Fassung erlassen.
2. Aufgrund des § 118 Abs. 3 NKomVG wird das Investitionsprogramm 2025 (Anlage 2) der Stadt Helmstedt für den Planungszeitraum 2024 bis 2028 i. V. m. der aktuellen Veränderungsliste sowie in der beratenen Fassung festgesetzt.
3. Gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG wird das Haushaltssicherungskonzept 2025 einschließlich Haushaltssicherungsbericht (Anlage 3) i. V. m. der aktuellen Veränderungsliste sowie in der beratenen Fassung beschlossen.
Protokoll:
Herr Sorge verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage.
Herr Sorge gibt an, dass im letzten FA der Haushalt eingehend besprochen wurde und daher nun über die 2. Veränderungsliste gesprochen werden soll.
Herr Schobert bekommt das Wort und geht Ziffer für Ziffer die Veränderungsliste vom 17.10.2024 durch.
Herr Moshagen hat die Frage, ob Ziffer 10 sinnvoll ist, denn nächstes Jahr ist Bundestagswahl.
Herr Schobert bejaht dies.
Herr Schobert fährt sodann fort. Die Ziffer 57 ist eine gegriffene Zahl aus dem ORBue. Die Fachplaner gehen davon aus, dass diese Sanierung deutlich teurer wird. Daher empfiehlt die Verwaltung, diesen Punkt zu streichen, da eine Sanierung in 2025 auch personell nicht zu realisieren ist. Es soll eine Gesamtkostenrechnung gemacht werden. Damit wird die Sanierung ein Großprojekt.
Zu Ziffer 59 berichtet er, dass solche Beschaffungen i.d.R. aus Mitteln der Ortsräte gezahlt werden.
Herr Moshagen bedauert, dass bei solchen Forderungen wie Ziffer 59 die neuen Ortsteile regelmäßig benachteiligt werden. Er sagt, dass man zumindest das Geschirr bewilligen kann.
Herr Strümpel merkt an, dass auch in Büddenstedt bereits viel gefördert wurde und man sollte bei den Grundprinzipien bleiben, was gefördert wird.
Herr Schobert weist darauf hin, dass Büddenstedt genau für solche Zwecke eigene Mittel hat. Dazu kommt noch ein örtlicher Förderverein.
Frau Wendt möchte wissen, ob die Entwicklung der Einwohnerzahlen aus dem Zensus auch Auswirkungen auf die Zuweisung zur kommunalen Wärmeplanung hat.
Herr Otto beantwortet diese Frage sogleich. Es hat marginale Auswirkungen.
Frau Schadebrodt möchte wissen, ob es schon feststeht, dass die kath. Kirche in Büddenstedt abgerissen wird.
Herr Schobert beantwortet dies sogleich. Es wurden Alternativnutzungen geprüft. Es wird verwaltungsseitig von Alternativnutzungen (Kita, Feuerwehrgerätehaus) abgeraten.
Frau Niemann bittet darum, in den nächsten Sitzungen mehr aus der Untersuchung zur Alternativnutzung zu erörtern.
Dies nimmt Herr Schobert an und möchte im übernächsten VA berichten.
Herr Otto gibt an, dass die Planungen für Büddenstedt eine Maßnahme im ISEK sind. Es wird im nächsten ABS Thema sein. Vorhandene Flächen sollen genutzt werden.
Herr Schobert berichtet, dass der Seniorenbeirat wünscht, dass der Seniorenspielplatz umgesetzt wird. Die Geräte werden somit an den Spielplatzkomplex Goethestr. versetzt.
Frau Niemann hat eine Frage zur mittelfristigen Finanzplanung. Sie möchte wissen, was mit der KiTa Emmerstedt ist.
Herr Schobert antwortet, dass noch Mittel zum Erwerb eines Grundstückes zur Verfügung stehen.
Frau Niemann beantragt eine finanzielle Aufwertung der Stiftung Denkmalschutz. Sie beantragt für das Jahr 2025 20.000 Euro und für die nächsten drei Jahre jeweils 10.000 Euro.
Frau Heister-Neumann bekommt das Wort und berichtet, dass dieser Antrag noch nicht in der Gruppe besprochen wurde und es daher zu keiner Entscheidung kommen kann.
Frau Schadebrodt ist dieser Antrag auch neu. Sie nimmt dies gern mit in ihre Gruppe.
Herr Moshagen weist darauf hin, dass dieser Antrag bereits im ABS angesprochen wurde. Seiner Meinung nach müssen die Summen noch höher sein.
Herr Otto bittet darum, in den Diskussionen zum Denkmalschutz zu beachten, dass solange es keine Parität zwischen Inflation und den Renditen, die erzielt werden können, gegeben ist, es unrealistisch ist, so viel Geld in die Stiftung zu geben.
Herr Schobert schlägt vor, dass die Fraktionen in ihren Sitzungen nochmal über das Thema diskutieren sollen. Dies wird so angenommen.
Frau Schadebrodt möchte wissen, wo die Akzeptanzabgaben für Windräder zu finden sind, und ob man die Betroffenheitsprämie noch geltend machen kann. Zudem möchte sie wissen, wo die Pacht vom Batteriespeicher Kyon aufgelistet ist.
Frau Hoppe antwortet, dass die pacht der Firma Kyon in Produkt 1145 Mieten und Pachten S. 349 zu finden ist.
Herr Schobert sagt zu, dass im VA über die Akzeptanzabgabe und die Betroffenheitsprämie durch die Justiziarin Frau Vahldieck berichtet wird.
Weiterhin möchte Frau Schadebrodt wissen, welche Regelungen beim Thema interkommunale Zusammenarbeit getroffen wurden, und ob man man die Verträge einsehen kann.
Frau Hoppe meldet sich zu Wort und ergänzt, dass sie die IKZ Verträge bereits online gestellt hat und diese zur Einsicht im Ordner "Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung" zu finden sind.
Herr Sorge widmet sich wieder den Änderungsanträgen der Verwaltung, Ziffer 57 und Ziffer 59 zu streichen.
Darüber wird wie folgt abgestimmt:
Streichung Ziffer 57: einstimmig bei einer Enthaltung
Streichung Ziffer 59: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.
Der Finanzausschuss fasst sodann einstimmig, bei einer Enthaltung, folgenden Empfehlungs-
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