Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025; Teilhaushalte 11, 20
(Produkt 1193), 12, 13, 15 und 66
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt:
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 - hier Teilhaushalte 11, 20 (Produkt 1193 Recht), 12, 13, 15 und 66 - wird in der beratenen Fassung zugestimmt.
Protokoll:
Herr Sorge verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage.
Frau Hoppe trägt die jeweiligen Seitenzahlen vor. Die gestellten Fragen werden von ihr und Herrn Schobert beantwortet. Anträge zum Haushaltsentwurf werden nicht gestellt.
Frau Hoppe gibt den Hinweis, dass es bei einigen Produkten noch zu Veränderungen bei den Personalaufwendungen kommen wird, welche über die Veränderungsliste dargestellt werden.
Frau Schadebrodt hat eine Anmerkung zu Seite 97 Produkt 1121 "Telekommunikations- und Informationstechnologie". Sie ist positiv überrascht, dass es 2023 im Serviceportal 435.000 Seitenaufrufe gab. Es ist positiv, dass dies so gut genutzt wird und zeigt, wie wichtig dieses Portal ist.
Frau Schadebrodt fährt mit einer Frage zu dem Stellenanbau auf Seite 449 im Stellenplan fort. Sie möchte wissen, was in diesem Punkt "perspektivisch" bedeute.
Herr Schobert erklärt dies damit, dass sich bereits ein Kollege bewährt hat, der nach dem Renteneintritt des jetzigen Stelleninhabers diese Stelle besetzen soll. Es handelt sich um eine Stelle in der IT, wo es Fachkräftemangel gibt. Daher soll diese Stelle mit einem Kollegen besetzt werden, der bereits in der Stadt Helmstedt eingearbeitet ist.
Frau Wendt fragt, da es sich im Stellenplan um Planstellen handelt, ob es problematisch ist, die Stellen der Stadt Helmstedt zu besetzen.
Herr Schobert antwortet sogleich, dass es massive Stellenbesetzungsprobleme im Bereich der Bauordnung, des Denkmalschutzes und des Tiefbaus gibt. In der IT gebe es aktuell keine Probleme.
Frau Schadebrodt hat eine Frage zu Produkt 1121, Seite 98, Zeile 7, Kostenerstattungen i. H. v. 104.000 Euro. Sie möchte wissen, ob es sich hierbei um die tatsächlich entstehenden Kosten der Personalaufwendungen handelt, da es ein Missverhältnis zwischen Personalaufwendungen und Einnahmen gibt. Zudem fragt sie, ob dies im Verhältnis stehe, da in der IT eine zusätzliche Stelle entsteht. Sie möchte zudem wissen, ob diese Dienstleistung mehrwertsteuerpflichtig ist.
Herr Schobert beantwortet dies zugleich ausführlich. Er weist nochmal darauf hin, dass keine neue Stelle in der IT geschaffen wird, sondern nur eine langjährige Perspektive für einen ausscheidenden Kollegen geschaffen werde. Bei den Kostenerstattungen in Zeile 7 handelt es sich um Leistungen aus der IKZ (Interkommunale Zusammenarbeit). Diese haben keine Gewinnerzielungsabsichten und werden nach KGST abgerechnet. Zudem wird dies jährlich überprüft. Jedoch ist der Hauptanteil der Arbeit in der IT für Leistungen für die Stadt HE selbst. Die Dienstleistungen werden mit Mehrwertsteuer berechnet.
Frau Schadebrodt merkt zu Seite 104/105 an, dass hier der Personalaufwand und der Stellenanteil nicht zusammenpassen.
Frau Hoppe erklärt dies zugleich, dass dies noch über die Veränderungsliste korrigiert wird.
Frau Schadebrodt fragt zu Seite 115, Zeile 13, warum es zu einer Verdoppelung der Personalaufwendungen kommt.
Frau Hoppe erklärt, dass es hier tatsächlich vorübergehend zu einer Doppelbesetzung komme, da eine Kollegin aus der Elternzeit zurückkehrt, die Vertretung aber vorerst noch in diesem Bereich weiterarbeiten soll.
Frau Schadebrodt möchte zu Seite 122/123 eine Erklärung zu den Personalkosten für Beamte. Sie fragt, warum die Beiträge für Versorgungskassen nahezu genauso hoch sind wie die aktuellen Personalaufwendungen.
Herr Schobert antwortet sogleich. Die Versorgungskasse meldet die Beträge immer sehr spät an die Verwaltung. Durch die höhere Lebenserwartung sind auch die Beiträge an die Versorgungskasse gestiegen. Warum die Versorgungskasse nun einen so hohen Beitrag fordert, erschließt sich Herrn Schobert auf den ersten Blick nicht, da die genauen Daten, wie die Versorgungskasse die Beiträge berechnet, nicht vorliegen.
Frau Hoppe weist darauf hin, dass auf Seite 179 ein Fehler enthalten ist. Der erstmalige Einsatz eines Vollstreckungsmoduls wird gestrichen. Dieses Modul wurde bereits im vergangenen Jahr schon genutzt.
Frau Schadebrodt zeigt sich überrascht über das Produkt 5352 - Alternative Energien - auf Seite 193.
Frau Hoppe und Herr Schobert beantworten diese Frage gemeinsam. Hierbei handelt es sich um die Stabstelle 20 und die Person Bernd Geisler. Die Bearbeitung dieser Aufgaben unterliegt dem Ersten Stadtrat Herrn Otto und ist somit dieser Stabstelle zugeordnet.
Frau Hoppe fährt mit den Erläuterungen fort und gibt für Seite 389 den Hinweis, dass die Veränderung der Steuern nochmal über die Veränderungsliste angepasst werden.
Frau Schadebrodt fragt, wie es mit dem Zuschuss für die Sanierung des Schützenhauses aussieht.
Herr Schobert antwortet sogleich, dass der Schützenverein nochmal eine aktuelle, gewünschte Fördersumme nennen wird. Diese setzt sich zusammen aus dem Betrag der Renovierungsmaßnahmen und den Eigenmitteln des Vereins. Es fehlt noch ein Gutachten zu der Fläche hinter dem Schützenheim. Diese Fläche und ein Teil des Parkplatzes vor dem Schützenheim soll von der Stadt Helmstedt aufgekauft werden. Dies erachte man als sinnvoll für die Stadtentwicklung. Es wird in Zukunft noch eine Vorlage zu diesem Kauf geben. Es wird ein verlorener Zuschuss gezahlt, da das Schützenhaus unter Denkmalschutz steht. Da man nun noch auf das Wertgutachten wartet, können noch keine genauen Zahlen genannt werden.
Frau Niemann möchte wissen, was passiert, wenn das Wertgutachten zu lange auf sich warten lässt und der Haushalt bereits verabschiedet werden soll.
Herr Schobert antwortet, dass man ihm noch zwei Wochen Zeit gebe soll.
Frau Schadebrodt stellt zu Seite 389 den Antrag, dass Akzeptanzabgaben für Windräder und Solaranlagen aufgenommen werden sollen. Es besteht die Möglichkeit, dadurch einen Ertrag von 144.000 Euro zu erzielen.
Herr Schobert weist darauf hin, dass die gesetzliche Pflicht zu Akzeptanzabgaben nur bei Neuanlagen und nicht bei Bestandsanlagen besteht. Ein Anlagenbetreiber hat der Stadt Helmstedt ein Vertragsangebot unterbreitet über die Abgabe von produziertem Strom. Die Gesetzeslage sieht jedoch vor, dass ein Anlagenbetreiber auch zahlen muss, wenn kein Strom produziert oder abgenommen wird. In Niedersachsen gebe es eine Überproduktion an Strom. Herr Schobert schlägt vor, dass juristisch geprüft wird, welcher Weg eingeschlagen wird. Er möchte dies im übernächsten Verwaltungsausschuss klären, wie man rechtlich weiter vorgeht. Er rät davon ab, einen bestimmten Betrag einzusetzen.
Herr Winkelmann bestätigt nochmal, dass die gesetzliche Abgabe nur für Neuanlagen vorgesehen ist. Jedoch hält auch er das Thema für sehr wichtig, um auch die Akzeptanz für erneuerbare Energien beim Bürger zu schaffen. Jedoch sollte man noch die juristische Abklärung abwarten, um die Akzeptanzabgaben einzufordern.
Frau Schadebrodt sagt jedoch, dass Herr Lickfett anderer Meinung sei. Es gibt eine freiwillige Akzeptanzabgabe, die auch für Bestandsanlagen gezahlt werde.
Herr Schobert wiederholt nochmal, dass er davon abrät, eine Einnahme in den Haushaltsplan einzusetzen, die nicht sicher ist. Es besteht kein Rechtsanspruch und es ist nicht sicher, dass das Geld gezahlt wird.
Frau Niemann gibt an, mit der Situation überfordert zu sein. Aktuell kann man dazu keine Entscheidung treffen. Die Justiziarin Frau Vahldieck soll dies schnellstmöglich prüfen und berichten.
Auch Frau Wendt schließt sich Frau Niemann an. Es muss vorerst geprüft werden, inwieweit die Stadt Helmstedt dieses Recht in Anspruch nehmen kann.
Frau Schadebrodt zieht den Antrag zurück. Jedoch bittet sie darum, dass ihr Anliegen geprüft wird. Dies soll im nächsten Finanzausschuss auf die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teiles gesetzt werden.
Frau Wendt fragt, wann die erste Veränderungsliste verteilt werde.
Frau Hoppe erklärt, dass diese schon so gut wie fertig sind. Es fehlen allerdings noch ein ein paar Zahlen. Sie wartet noch auf die Kommunalaufsicht, die sich bezüglich Schlüsselzuweisungen melden wird.
Der FA fasst sodann einstimmig - bei einer Enthaltung - den folgenden Empfehlungs-
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