Richtlinie zur Förderung privater Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt Helmstedt
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinie, entsprechend der geänderten Version (Anlage) im Jahr 2025 durchzuführen.
Protokoll:
Herr Winkelmann verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage.
Frau Wendt hat Fragen zu dieser Vorlage.
1. Zu Punkt 2.3.2 Hier wird der Eindruck erweckt, dass es sich dabei nur um eine einfache Hecke handelt.
2. Diese Frage bezieht sich auf Nr. 3.5. Frau Wendt möchte wissen, was nachhaltig und ökonomisch bedeuten soll. Wie soll dies kontrolliert werden? Der Wortlaut -sollte- ist missverständlich.
3. Die Dritte Frage bezieht sich auf Punkt 5.2. Zum einen ist ein unterschriebenes Antragsformular einzureichen. Auf der anderen Seite soll man den Antrag elektronisch stellen. Wie soll man genau vorgehen?
4. Wofür ist es erforderlich, einen Übersichtsplan des Grundstückes, mit Festsetzung des Ortes der Maßnahme, einzureichen?
5. Zu 5.4. Dort heißt es, die Maßnahme muss bis 15.11. eines Jahres erfolgen. In 6.5 ist von einem festzusetzenden Bewilligungszeitraum von 12 Monaten die Rede. Bedeutet dies, dass die Auszahlung der Förderung erst im nächsten Jahr erfolgt, wenn man sich zum Beispiel sechs Monate Zeit lässt?
6. Zu Nr. 7. Dieser Punkt ist undeutlich. Soll der Verwendungsnachweis auf der Internetseite ausgefüllt, oder ausgedruckt, ausgefüllt und eingescannt werden?
Frau Vahldieck antwortet sogleich.
Zu 1: Dies ist der Fall. Eine Hecke bietet, im Gegensatz Zäunen oder Mauern, einen Lebensraum für Tiere. Zudem findet keine Bodenversiegelung unter einer Hecke statt.
Zu 2: Tatsächlich ist dies etwas missverständlich formuliert. Die Kontrolle soll von der Stadt Helmstedt durchgeführt werden. Das Wort -sollte- kam zustande, da es schwierig ist, Nachhaltigkeit zu kontrollieren. Im Verwendungsnachweis muss dies dargestellt werden. Frau Vahldieck nimmt dies mit in die Verwaltung, damit der Wortlaut nochmal verständlicher geschrieben wird.
Zu 3: Das Antragsformular muss ausgedruckt und unterschrieben werden. Es kann dann eingescannt und versandt werden. Das liegt daran, dass eine einfache elektronische Signatur zwar zulässig ist, aber eine sehr geringe Beweislast hat. Dies kann zufolge haben, dass es Probleme beim Identitätsnachweis geben kann. Sollte es mal zu einem Rechtsstreit kommen, hat eine analoge Unterschrift, auch eingescannt, mehr Sicherheit.
Zu 4: Mit der genauen Standortangabe kann bei einer stichprobeartigen Kontrolle schneller festgestellt werden, wo sich die Maßnahme befindet. Somit kann man ggf. auch bei Abwesenheit des Antragstellers von außerhalb des Grundstückes die Maßnahme einsehen.
Zu 5: Der 15.11. kam zustande, da viele Anträge gestellt wurden, aber nur die Hälfte des Fördergeldes abgerufen wurde, weil es noch keinen Verwendungsnachweis gab. Somit musste das Geld im Haushaltsjahr 2024 wieder verschoben und übertragen werden. Dies möchte man verhindern. Tatsächlich muss der Bewilligungszeitraum noch einmal angepasst werden. Vermutlich auf zwei Jahre mit dem Hinweis auf Punkt 5.4
Herr Fox bekommt das Wort und lobt die Überarbeitung dieser Förderung. Auch die Erhöhung der Förderung sieht er positiv. Jedoch sollte die Förderung ein Anreiz zur Eigenleistung sein. Es sollte reichen, wenn nur 50 Prozent übernommen werden. Er wünscht sich intensivere Werbung, um mehr Menschen zu erreichen. Er schlägt vor, Schottergartenbesitzer mehr anzusprechen, um einen Anreiz für Heckenbepflanzung zu setzen. Zudem schlägt er vor, Werbung im Rahmen der Mieterstromprojekte zu machen. Es sollen mehr Baugenossenschaften und Eigentümergemeinschaften angesprochen werden. Auch bei den Mieterstromprojekten steht eine Deckelung auf 2000 Euro. Es sollte besser heißen 50 Prozent und maximal 2000 Euro.
Herr Moshagen bekommt das Wort. Er ist mit der Richtlinie soweit zufrieden. Auch die Euro Beträge sind vertretbar. Jedoch empfindet er die Prozentsätze zu hoch. Es sollte bei privaten Maßnahmen lediglich bis 50 Prozent gefördert werden.
Frau Wendt fragt, ob es schon eine Evaluation gab. Da die ökologischen Förderungen eher zurückhaltend in Anspruch genommen werden. Liegt dies vielleicht daran, dass man eine Förderung bisher nur online beantragen konnte? Sie sieht es positiv, dass Anträge nun auch postalisch gestellt werden können. Gibt es weitere Gründe, wieso Förderungen nicht gut in Anspruch genommen werden?
Zum Thema Schottergärten sieht sie die vorgeschlagenen Werbemaßnahmen kritisch. Schottergärten verstoßen gegen geltendes Recht. Da sollte man keine Gelder investieren.
Herr Fox merkt an, dass die Maßnahme die Entfernung dieser Schottergärten fördert. Die Eigentümer der Schottergärten wurden in der Vergangenheit schlecht beraten. Sie haben viel Geld für Schottergärten bezahlt und haben nicht böswillig gegen geltendes Recht verstoßen.
Frau Vahldieck merkt an, dass es sich bei Schottergärten um Flächen handelt, die als Grünfläche wiederhergestellt werden müssen. Dabei handelt es sich nicht um eine förderfähige Maßnahme aus der Richtlinie.
Herr Fox merkt an, dass diese Maßnahmen nicht kollidieren. Es sind zwei verschiedene Maßnahmen. Eine Schotterfläche muss beseitigt werden. Im nächsten Schritt wird dort eine Grünfläche angelegt. Oder der Eigentümer investiert und pflanzt dort zum Beispiel eine Hecke. Somit wäre eine Förderung möglich und man kann den Menschen etwas Unmut nehmen.
Herr Pietrek schlägt vor, dass die Verwaltung persönliche Gespräche anbietet, um über die Förderrichtlinie zu informieren.
Herr Winkelmann gibt an, dass Frau Groß für solche Gespräche erreichbar ist.
Herr Lickfett sieht es kritisch, dass bei einem unausgeglichenen Haushalt solche Förderungen ins Leben gerufen werden. Er möchte wissen, wie hoch der bürokratische Aufwand ist und wie viel Personal für Kontrollen und Bearbeitung gebunden wird.
Herr Haaks berichtet, dass bei Förderbeginn viele Anträge eingingen und der Aufwand höher war. Mittlerweile hat sich dieser Andrang gelegt und es ist verwaltungsseitig machbar.
Herr Winkelmann hält eine Förderhöhe von 50 Prozent ebenfalls für angemessen. Er schlägt zudem vor, in Punkt 2.3.2 auch Koniferen und Zypressen zu berücksichtigen.
Herr Winkelmann stellt den Antrag, dass ein Zusatzpunkt mit aufgenommen wird. Falls jemand eine gute Idee für eine Umwelt- und Klimaschutzmaßnahme hat, die nicht in der Förderrichtlinie aufgeführt ist. "Über nicht aufgeführte, beantragte, umweltrelevante Vorhaben entscheidet im Einzelfall der AUK."
Nach kurzer Diskussion wird sich auf einen Höchstbetrag von 2000 Euro für diesen Zusatzpunkt geeinigt.
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Die Gruppe SPD/Linke stellt den Antrag, die Förderungen auf bis zu 50%, statt bis zu 75%, zu reduzieren.
Diesem Antrag wird mit einer Gegenstimme zugestimmt.
Der AUK beschließt, dass eine A-Vorlage gefertigt werden soll, um die gewünschten Änderungen aufzunehmen.
Die Mitglieder des AUK fassen sodann mit 9 Ja- und 1 Neinstimme folgenden Empfehlungs-
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