Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK)

Mittwoch, 20. November 2024 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Vorsitzende Herr Winkelmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung des AUK.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Winkelmann stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des AUK fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem die Ausschussmitglieder und die Verwaltung keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen haben, stellt Herr Winkelmann den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den Einwohnern wird die Gelegenheit gegeben sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ausschussmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 10.09.2024

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da das Protokoll noch nicht gefertigt wurde.

 
TOP 6 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung; Anpassung der Gebührenhöhe für die einzelnen Reinigungsklassen ab 01.01.2025

Beschluss:

Die 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Änderungssatzung war der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.



Protokoll:

Herr Winkelmann verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage.

Es gibt keine Wortmeldung.

Sodann fassen die Mitglieder des AUK einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 7 Richtlinie zur Förderung privater Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinie, entsprechend der geänderten Version (Anlage) im Jahr 2025 durchzuführen.



Protokoll:

Herr Winkelmann verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage.

Frau Wendt hat Fragen zu dieser Vorlage.

1.    Zu Punkt 2.3.2 Hier wird der Eindruck erweckt, dass es sich dabei nur um eine einfache Hecke handelt.

2.    Diese Frage bezieht sich auf Nr. 3.5. Frau Wendt möchte wissen, was nachhaltig und ökonomisch bedeuten soll. Wie soll dies kontrolliert werden? Der Wortlaut -sollte- ist missverständlich.

3.    Die Dritte Frage bezieht sich auf Punkt 5.2. Zum einen ist ein unterschriebenes Antragsformular einzureichen. Auf der anderen Seite soll man den Antrag elektronisch stellen. Wie soll man genau vorgehen?

4.    Wofür ist es erforderlich, einen Übersichtsplan des Grundstückes, mit Festsetzung des Ortes der Maßnahme, einzureichen?

5.    Zu 5.4. Dort heißt es, die Maßnahme muss bis 15.11. eines Jahres erfolgen. In 6.5 ist von einem festzusetzenden Bewilligungszeitraum von 12 Monaten die Rede. Bedeutet dies, dass die Auszahlung der Förderung erst im nächsten Jahr erfolgt, wenn man sich zum Beispiel sechs Monate Zeit lässt?

6.    Zu Nr. 7. Dieser Punkt ist undeutlich. Soll der Verwendungsnachweis auf der Internetseite ausgefüllt, oder ausgedruckt, ausgefüllt und eingescannt werden? 

 Frau Vahldieck antwortet sogleich.

Zu 1: Dies ist der Fall. Eine Hecke bietet, im Gegensatz Zäunen oder Mauern, einen Lebensraum für Tiere. Zudem findet keine Bodenversiegelung unter einer Hecke statt.

Zu 2: Tatsächlich ist dies etwas missverständlich formuliert. Die Kontrolle soll von der Stadt Helmstedt durchgeführt werden. Das Wort -sollte- kam zustande, da es schwierig ist, Nachhaltigkeit zu kontrollieren. Im Verwendungsnachweis muss dies dargestellt werden. Frau Vahldieck nimmt dies mit in die Verwaltung, damit der Wortlaut nochmal verständlicher geschrieben wird.

Zu 3: Das Antragsformular muss ausgedruckt und unterschrieben werden. Es kann dann eingescannt und versandt werden. Das liegt daran, dass eine einfache elektronische Signatur zwar zulässig ist, aber eine sehr geringe Beweislast hat. Dies kann zufolge haben, dass es Probleme beim Identitätsnachweis geben kann. Sollte es mal zu einem Rechtsstreit kommen, hat eine analoge Unterschrift, auch eingescannt, mehr Sicherheit.

Zu 4: Mit der genauen Standortangabe kann bei einer stichprobeartigen Kontrolle schneller festgestellt werden, wo sich die Maßnahme befindet. Somit kann man ggf. auch bei Abwesenheit des Antragstellers von außerhalb des Grundstückes die Maßnahme einsehen.  

Zu 5: Der 15.11. kam zustande, da viele Anträge gestellt wurden, aber nur die Hälfte des Fördergeldes abgerufen wurde, weil es noch keinen Verwendungsnachweis gab. Somit musste das Geld im Haushaltsjahr 2024 wieder verschoben und übertragen werden. Dies möchte man verhindern. Tatsächlich muss der Bewilligungszeitraum noch einmal angepasst werden. Vermutlich auf zwei Jahre mit dem Hinweis auf Punkt 5.4

Herr Fox bekommt das Wort und lobt die Überarbeitung dieser Förderung. Auch die Erhöhung der Förderung sieht er positiv. Jedoch sollte die Förderung ein Anreiz zur Eigenleistung sein. Es sollte reichen, wenn nur 50 Prozent übernommen werden. Er wünscht sich intensivere Werbung, um mehr Menschen zu erreichen. Er schlägt vor, Schottergartenbesitzer mehr anzusprechen, um einen Anreiz für Heckenbepflanzung zu setzen. Zudem schlägt er vor, Werbung im Rahmen der Mieterstromprojekte zu machen. Es sollen mehr Baugenossenschaften und Eigentümergemeinschaften angesprochen werden. Auch bei den Mieterstromprojekten steht eine Deckelung auf 2000 Euro. Es sollte besser heißen 50 Prozent und maximal 2000 Euro.

Herr Moshagen bekommt das Wort. Er ist mit der Richtlinie soweit zufrieden. Auch die Euro Beträge sind vertretbar. Jedoch empfindet er die Prozentsätze zu hoch. Es sollte bei privaten Maßnahmen lediglich bis 50 Prozent gefördert werden.

Frau Wendt fragt, ob es schon eine Evaluation gab. Da die ökologischen Förderungen eher zurückhaltend in Anspruch genommen werden. Liegt dies vielleicht daran, dass man eine Förderung bisher nur online beantragen konnte? Sie sieht es positiv, dass Anträge nun auch postalisch gestellt werden können. Gibt es weitere Gründe, wieso Förderungen nicht gut in Anspruch genommen werden?

Zum Thema Schottergärten sieht sie die vorgeschlagenen Werbemaßnahmen kritisch. Schottergärten verstoßen gegen geltendes Recht. Da sollte man keine Gelder investieren.

Herr Fox merkt an, dass die Maßnahme die Entfernung dieser Schottergärten fördert. Die Eigentümer der Schottergärten wurden in der Vergangenheit schlecht beraten. Sie haben viel Geld für Schottergärten bezahlt und haben nicht böswillig gegen geltendes Recht verstoßen.

Frau Vahldieck merkt an, dass es sich bei Schottergärten um Flächen handelt, die als Grünfläche wiederhergestellt werden müssen. Dabei handelt es sich nicht um eine förderfähige Maßnahme aus der Richtlinie.  

Herr Fox merkt an, dass diese Maßnahmen nicht kollidieren. Es sind zwei verschiedene Maßnahmen. Eine Schotterfläche muss beseitigt werden. Im nächsten Schritt wird dort eine Grünfläche angelegt. Oder der Eigentümer investiert und pflanzt dort zum Beispiel eine Hecke. Somit wäre eine Förderung möglich und man kann den Menschen etwas Unmut nehmen.

Herr Pietrek schlägt vor, dass die Verwaltung persönliche Gespräche anbietet, um über die Förderrichtlinie zu informieren.

Herr Winkelmann gibt an, dass Frau Groß für solche Gespräche erreichbar ist.

Herr Lickfett sieht es kritisch, dass bei einem unausgeglichenen Haushalt solche Förderungen ins Leben gerufen werden. Er möchte wissen, wie hoch der bürokratische Aufwand ist und wie viel Personal für Kontrollen und Bearbeitung gebunden wird.

Herr Haaks berichtet, dass bei Förderbeginn viele Anträge eingingen und der Aufwand höher war. Mittlerweile hat sich dieser Andrang gelegt und es ist verwaltungsseitig machbar.

Herr Winkelmann hält eine Förderhöhe von 50 Prozent ebenfalls für angemessen. Er schlägt zudem vor, in Punkt 2.3.2 auch Koniferen und Zypressen zu berücksichtigen.

Herr Winkelmann stellt den Antrag, dass ein Zusatzpunkt mit aufgenommen wird. Falls jemand eine gute Idee für eine Umwelt- und Klimaschutzmaßnahme hat, die nicht in der Förderrichtlinie aufgeführt ist. "Über nicht aufgeführte, beantragte, umweltrelevante Vorhaben entscheidet im Einzelfall der AUK."

Nach kurzer Diskussion wird sich auf einen Höchstbetrag von 2000 Euro für diesen Zusatzpunkt geeinigt.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Die Gruppe SPD/Linke stellt den Antrag, die Förderungen auf bis zu 50%, statt bis zu 75%, zu reduzieren.

Diesem Antrag wird mit einer Gegenstimme zugestimmt.

Der AUK beschließt, dass eine A-Vorlage gefertigt werden soll, um die gewünschten Änderungen aufzunehmen.

Die Mitglieder des AUK fassen sodann mit 9 Ja- und 1 Neinstimme folgenden Empfehlungs-

 


TOP 8 Stadtradeln Helmstedt 2025

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stadt Helmstedt für das Stadtradeln 2025 anzumelden und den Wettbewerb den Vorgaben entsprechend durchzuführen.



Protokoll:

Herr Winkelmann verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage.

Frau Wolters freut sich auf das Stadtradeln und möchte wissen, wie dies beworben werden soll.

Frau Vahldieck sagt zu, dass dies auf jeden Fall durch den zuständigen Fachbereich in die Medien gebracht wird. Es soll auf der Homepage, in Facebook, dem WhatsApp Kanal und in der Presse beworben werden. Man ist offen gegenüber weiteren Vorschlägen.

Frau Wolters regt an, an die Schulen zu gehen und auch mit Plakaten zu werben.

Dies nimmt Frau Vahldieck mit auf.

Herr Fox merkt an, dass der 21-Tage-Zeitraum von der Verwaltung festgelegt wird. Er wünscht sich, dass dieser vom Rat festgelegt wird. Somit wäre jedes Mitglied noch motivierter mehr Werbung dafür zu machen.

Diese Anregung nimmt Frau Vahldieck mit in die Verwaltung.

Die Mitglieder des AUK fassen sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 9 Bekanntgaben  
TOP 9.1 Gartenwettbewerb "insektenfreundlicher Garten" 2025

Protokoll:

Herr Winkelmann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Er greift das Thema der Jury auf. Er schlägt vor, dass aus den zwei großen Gruppen jeweils zwei Mitglieder in der Jury dabei sein können. Aus der Gruppe CDU/Grüne/UWG möchten dies Frau Tatjana Ahrendts und Herrn Winkelmann machen. Er fragt nach, wer dies aus der Gruppe SPD/Die Linke übernehmen möchte.

Daraufhin sagt Herr Fox, dass laut Bekanntgabe die Benennung der Jurymitglieder am 13.03.2025 stattfinden soll. In der Fraktion wurde deshalb vorher nicht darüber gesprochen. Das Interesse besteht bei Herrn Fox und Herrn Friedrich.

Aus der Gruppe FDP/HWG möchte Frau Schadebrodt in die Jury.

Frau Vahldieck nimmt diese Anregung mit in die Verwaltung.   

Die Mitglieder des AUK nehmen die Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 9.2 Baumbestand Bauernbreite + Auf dem Plane

Protokoll:

Herr Winkelmann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des AUK nehmen die Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 9.3 Baumpflanzungen Kastanienweg - Zwischeninformation

Protokoll:

Herr Winkelmann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Markt für Kastanien als Straßenbäume ist aktuell leergekauft. Die Stadt Helmstedt konnte noch 13 kleinere Bäume erwerben.

Herr Rippel schlägt vor, diese Bäume auf Vorrat zu kaufen, wenn diese im Angebot sind. Diese sind dann zwar kleiner, könnten aber im Kübel wachsen, bis sie eingepflanzt werden müssen.

Herr Henke wünscht eine Auflistung, wie viele Kastanien in der Stadt Helmstedt wachsen und wie viele davon von dem aktuellen Bakterienbefall betroffen sind.

Die Mitglieder des AUK nehmen die Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.


TOP 9.4 Sachstand Schottergärten

Protokoll:

Herr Winkelmann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Haaks zeigt eine Präsentation. Es gab im letzten Jahr 422 Verfahren gegen Schottergärten in der Stadt Helmstedt und 29 Rückbauverfügungen. Es gab eine sehr hohe Bereitschaft, Schottergärten zurück zu bauen. Die Eigentümer, die freiwillig zurückbauen, bekommen einen Nistkasten geschenkt.

Herr Winkelmann möchte wissen, ob alle Ortsteile erfasst sind.

Herr Haaks bestätigt dies. Der erste Durchgang ist komplett erfasst. Der zweite Durchgang ist aktuell in Bearbeitung.

Herr Henke fragt, wer auf die Idee gekommen ist, Nistkästen zu verschenken. Er wurde mehrfach angesprochen, wieso man für unerlaubte Schottergärten später auch noch belohnt wird.

Herr Haaks berichtet, dass der private Hersteller der Nistkästen die Stadtverwaltung fragte, ob eine Verwendung für geschenkte Nistkästen besteht. Da diese kostenlos waren, hat die Stadt eine Verwendung für diese gesucht und als Entschädigung für Schottergärtenrückbauten verschenkt.

Frau Vahldieck bestätigt dies. Eigentümer von Schottergärten haben meist nicht mutwillig gegen Gesetze verstoßen und wurden oft schlecht beraten. Ein Nistkasten soll als kleiner Trost verschenkt werden, da nun für den Rückbau der Schottergärten wieder viel Geld bezahlt werden muss.

Auch Herr Fox schließt sich dem an, dass ein Nistkasten eine schöne Geste ist, wenn man als Stadtverwaltung unangenehm werden muss und den Rückbau von Schottergärten fordert.

Herr Matar schließt sich seinen Vorrednern an.

Herr Fox möchte wissen, wie viele Schottergärten im zweiten Durchlauf dabei sind.

Die Mitglieder des AUK nehmen die Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.

 
TOP 9.5 Kommunale Wärmeplanung

Protokoll:

Herr Winkelmann verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Haaks gibt bekannt, dass die Bestandsanalyse so gut wie abgeschlossen ist. Er rechnet Ende des Jahres mit Fertigstellung. Es gab Workshops mit Schornsteinfegern und Energieversorgern. Als nächstes folgt eine Potentialanalyse. Diese wird bereits vorbereitet. Diese soll zeigen, welche erneuerbaren Energien man zur Wärmegewinnung im Stadtgebiet nutzen kann. Danach werden weiterführende Zielszenarien für die Stadt Helmstedt entwickelt. Parallel läuft ebenfalls eine Machbarkeitsstudie zum Thema Seethermie. Diese soll zum März 2025 abgeschlossen werden. Es finden noch Gespräche zum Thema Gründung einer Wärmegesellschaft mit der Avacon Natur statt. Herr Mollenhauer nimmt regelmäßig an Terminen zum erneuerbare Energien teil. Dabei wurde bekannt, dass Wasserstoff in privaten Haushalten wirtschaftlich keinen Sinn machen wird. Zudem ist aus anderen Kommunen erkennbar, dass die ersten Energieversorger die ersten Versorgungstops der Gasnetze bis 2030/2035 ankündigen und bereits den Rückbau planen. Ob dies in Helmstedt Thema sein wird, muss noch geklärt werden.

Herr Fox fragt nach der Finanzierung. Es sind zum Teil Bundesmittel im Spiel. Es geht ihm um den Haushalt 2024 und 2025. Wird das Projekt Kommunale Wärmeplanung in Frage gestellt bzw. gefährdet bezüglich Fördermittel aus Bund und Land?

Frau Vahldieck berichtet, dass das Land dies zum Teil, nicht zu 100 Prozent, finanziert. Die Finanzierung wird weiterhin gewährleistet. Dazu gibt es eine Verpflichtung. Es gab eine Abfrage, ob die vom Land gezahlten Zuschüsse für die Kommunen auskömmlich sind. Dazu hat die Stadt Helmstedt auch Stellung bezogen. Zum jetzigen Stand ist es noch auskömmlich, für die folgenden Jahre wird dies vermutlich nicht mehr der Fall sein.

Frau Wendt möchte wissen, wie dies genau in Niedersachsen ist. Wenn das Land den Kommunen Aufgaben überträgt, sollte diese Mehrbelastung erstattet werden. Ist in Niedersachsen eine Evaluation vorgesehen?

Frau Vahldieck hofft dies. Die Abfrage kam bisher vom Niedersächsischen Städtetag. Ob dies wieder vom Land genutzt wird, um eine Evaluation durchzuführen, kann aktuell nicht gesagt werden.

Herr Haaks verweist auf das Niedersächsische Klimagesetzt Paragraf 20

(6) Das Land weist den Kommunen nach Absatz 1 für die Wärmeplanung folgende Mittel zu:

-        1. für die Erstaufstellung in den Jahren 2024 bis 2026 jährlich einen Betrag in Höhe von 16.000 Euro zuzüglich 0,25 Euro je Einwohnerin oder Einwohner und

-        2. für die Fortschreibung ab dem Jahr 2027 jährlich einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro zuzüglich 0,06 Euro je Einwohnerin oder Einwohner.

Herr Lickfett möchte wissen, ob es schon eine Übersicht gibt, wie viele Haushalte von der kommunalen Wärmeplanung betroffen sind. Wie viele werden sich dazu noch Gedanken machen müssen?  Er denkt dabei an den Hintergrund, dass das Gasnetz zurück gebaut werden soll. Dies könnte man auch für grünes Gas nutzen. Letztendlich bleibt dann nur noch eine Wärmepumpe. Das Gasnetz ist eine vorhandene Infrastruktur.

Herr Haaks sagt, dass dies noch nicht feststeht. Die Frage kann erst im Laufe des nächsten Jahres beantwortet werden.

Herr Fox weist darauf hin, dass ein Rückbau von Gasnetzen die Entscheidung von anbietenden Unternehmen ist. Ob es weiterhin attraktiv für Unternehmen ist, Gas zu liefern, ist auch davon abhängig, welche Bereiche der Stadt kommunal versorgt werden. Die Kosten für fossile Brennstoffe werden durch die CO² Abgaben weiter steigen. Somit steigt der Druck auf Immobilienbesitzer auf erneuerbare Energien umzusteigen.  

Die Mitglieder des AUK nehmen die Bekanntgabe sodann zur Kenntnis.

 
TOP 9.6 Sachstand Wolf

Protokoll:

Frau Vahldieck berichtet, dass es schwierig für die Stadt Helmstedt ist, sich zu dem Thema zu äußern. Die Zuständigkeit für dieses Thema liegt nicht bei der Stadtverwaltung. Der Landkreis ist zuständig und arbeitet aktiv an dieser Thematik. Der Landkreis bietet zu diesem Thema Infoveranstaltungen an. Die nächste Veranstaltung findet am 27.11.2024 ab 19 Uhr in Königslutter statt.  

Herr Wagner bedauert, dass die Informationen über Wölfe in der letzten Zeit in den Medien eher negativ waren. Er hat eine Infobroschüre zum Thema Wolf an alle Anwesenden ausgehändigt.

 
TOP 10 Beantwortung von Anfragen aus vorheriger Sitzungen

Protokoll:

Anfragen aus vorigen Sitzungen liegen nicht vor.

 
TOP 11 Anfragen

Protokoll:

Herr Moshagen hat im Vorfeld zwei schriftliche Anfragen eingereicht.

1.  Welche Fortschritte gab es 2024 beim Bau von PV-Anlagen auf Gebäuden der Stadt Helmstedt

2.   Was ist das Resultat des Gesprächs mit der Unteren Naturschutzbehörde betreffend Zulässigkeit einer Entschlammung der Teiche?

Frau Vahldieck beantwortet diese.

1.    Ein Bau von Photovoltaikanlagen hat 2024 nicht stattfinden können. Die Ausschreibung für eine PV Anlage auf dem Betriebshof ist erfolgt. So ist mit einem Bau der Anlage im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen. Die Planung PV Anlage DGH Offleben konnte aus personellen Gründen noch nicht vorangebracht werden. Eine Befassung wird es 2025 wieder geben. PV Anlage KiTa Kaisergarten konnte noch nicht umgesetzt werden, da sich die Dachsanierung umfangreicher gestaltet als angenommen.

Weitere geplante PV Anlagen sind in 2025 das Parkhaus Edelhöfe und in 2026 die Grundschule Emmerstedt.

2.    Das Gespräch zwischen Landkreis und Stadt Helmstedt konnte noch nicht stattfinden. Es wird nach einem Termin gesucht.

Herr Lickfett stellt zwei Fragen.

1.    Ist es eine Option für die Stadt Helmstedt Dachflächen für PV Anlagen zu verpachten? Dies kostet keine Liquidität und ist schnell umzusetzen. Dabei kann man auch einen guten Stromtarif aushandeln, der für die Stadt Helmstedt die Stromkosten mehr als halbieren könnte.

2.    Es gibt Anbieter von Ladesäulen, die den Eigentümer vom Grund und Boden an dem Umsatz beteiligen.

Frau Vahldieck beantwortet dies.

Zu 1. Diese Antwort wird im Nachhinein schriftlich nachgereicht.

Zu 2. Die Stadt plant Flächen für Ladesäulen auszuschreiben und einen Anbieter zu finden, der sich um die Gesamtanzahl der Ladesäulen kümmert. Man möchte einen Anbieter, damit man nicht unnötig viele verschiedene Bezahl- und Buchungsoptionen für Ladevorgänge hat.

Herr Fox hat eine Anfrage. Am 22./23.11.2024 findet in Würzburg eine Veranstaltung zum Thema Atommüllendlager statt. Er möchte wissen, ob jemand von der Stadt Helmstedt dort teilnimmt. Auch unsere Region ist mit dem Offlebener Sattel im Gespräch.

Frau Vahldieck gibt an, dass nach ihrem Kenntnisstand, Frau Groß daran teilnehmen wird.

 
TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den Einwohnern wird erneut die Gelegenheit gegeben sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ausschussmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall Gebrauch gemacht.

Ein Anwohner möchte wissen, wann er mit Fernwärme rechnen kann.

Frau Vahldieck antwortet, dass es in den nächsten drei bis fünf Jahren nicht realisierbar ist, ein betriebsbereites Fernwärmenetz zu installieren.

Herr Winkelmann schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:17 Uhr.

 

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