Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025; Teilhaushalt 21 – Bereich Soziales, Kinder, Jugend- und Familienhilfe - und Teilhaushalt 55 - Bereich Kinderspielplätze und Freizeitflächen -
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales empfiehlt:
Den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 -hier Teilhaushalt 21 Bereich Soziale, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Teilhaushalt 55 Bereich Kinderspielplätze und Freizeitflächen - wird in der beratenen Fassung zugestimmt.
Protokoll:
Frau Bosse verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage.
Frau Hoppe führt zum Teilhaushalt aus und erläutert die einzelnen Ansätze im Detail.
Frau Schadebrodt möchte zum Produkt 3119- Verwaltung der Sozialhilfe – wissen, warum die Aufwendungen für das Jahr 2025 um 19 % steigen.
Frau Hoppe sagt eine Beantwortung im Protokoll zu.
Protokollnotiz: Die Steigung in 2025 um 19 % bezieht sich auf den Vergleich zum Jahresergebnis 2023 und lässt sich hauptsächlich wie folgt begründen: Die Erhöhung von rd. 13 % in 2023 zu 2024 resultiert u. a. aus einer Änderung der Wertigkeit einer Beamtenstelle von A8 auf A9, einer Zinsänderung (Erhöhung) der Niedersächsischen Versorgungskasse, der allgemeinen Kostensteigerung von 2 % sowie der Kostensteigerung aufgrund der Tariferhöhung. Die weitere Erhöhung von rd. 6 % erfolgt dann von 2024 zu 2025 und resultiert hauptsächlich aufgrund von zwei Höhergruppierungen (8.600 €) sowie der allgemeinen Kostensteigerung von 2 % (6.100 €).
Herr Strümpel fragt, warum die Versorgungsaufwendungen von 34.000,00 Euro auf 10.000,00 Euro zurückgehen?
Frau Hoppe sagt eine Beantwortung im Protokoll zu.
Protokollnotiz: Gemäß Berechnung der Niedersächsischen Versorgungskasse (NVK) ergab sich für 2023 eine Erhöhung der Pensions- und Beihilferückstellung im Bereich Versorgungsempfänger (inkl. Witwe(r)n, Waisen & Invaliden). Diese Zuführung wird als Aufwand auf den Sachkonten 4151000 und 4161000 gebucht. Für die aktiven Beamten ergab die Berechnung der NVK wiederum, dass die Pensions- und Beihilferückstellung gemindert werden muss. Diese Auflösung spiegelt sich auf den Sachkonten 3582010 und 3582030 wider. Grundlage der Berechnung war die sich ergebende Personalsituation aus allen aktiven Beamten und Versorgungsempfängern zum Stichtag 31.12.2023. Für die Berücksichtigung der Pensions- und Beihilferückstellung im Haushaltsplan ergeht von der NVK jährlich eine Hochrechnung, die die Grundlage der Ansätze im Haushalt bildet.
Für die Jahre 2024 bis 2028 war anhand aller bis zur Hochrechnung bekannten Personalveränderungen durch die NVK ermittelt wurden, dass bei den aktiven Beamten (anders als in 2023) zur Rückstellung zugeführt werden muss (geplanter Aufwand auf Sachkonten 4051000 und 4061000). Bei den Versorgungsempfängern hingegen ergab die Hochrechnung, dass die Rückstellung teilweise aufgelöst werden kann (geplanter Ertrag auf den Sachkonten 3582020 und 3582040).
Welche einzelnen Personalveränderungen jeweils in 2023 bei den aktiven Beamten zu einer Auflösung und bei den Versorgungsempfängern zu einer Zuführung führten, in den Folgejahren jedoch genau zu der umgekehrten Situation, kann derzeit nicht beantwortet werden. Die Zuführungen und Auflösungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen werden durch die NVK jeweils in Summe nur getrennt nach aktiven Beamten und Versorgungsempfängern mitgeteilt und anschließend anhand eines Verteilungsschlüssels im Haushalt der Stadt Helmstedt auf die einzelnen Produkte verteilt. Es wird somit über alle betroffenen Produkte hinweg entweder jeweils zugeführt oder aufgelöst. Aus diesem Grund kann man innerhalb eines bestimmten Produktes nicht auf einzelne, dem Produkt zugehörige Personen schließen, die zu der Zuführung oder Auflösung führten.
Frau Schadebrodt möchte wissen, wie die Kostensteigerung um 32.000,00 Euro vom Jahr 2022 zum Jahr 2023 zu begründen sei, obwohl die Anzahl der zu betreuenden Menschen leicht gesunken ist.
Protokollnotiz: Im Jahr 2022 erfolgte die Betreuung und Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge bis zum 01.06. auf Basis des Asylrechts. Entsprechend erhöhte sich im II. Quartal die Erstattung aus der Heranziehungssatzung. In den Leistungsinformationen wird die Zahl der Asylbewerber und Wohnungen zum Stichtag 31.12. angegeben, in der die in den Rechtskreis des SGB II gewechselten ukrainischen Kriegsflüchtlinge nicht mehr enthalten sind.
Frau Schadebrodt und Herr Schmidt möchten wissen, nach welchen Kriterien sich die Verteilung der Zuschüsse zum Produkt 3625 (Sonstige Jugendarbeit) zu Teilposition 18 richtet.
Herr Bode sagt eine Beantwortung im Protokoll zu.
Protokollnotiz: Die Zuschüsse zur Jugendarbeit erhalten die Jugendgruppen des Stadtjugendrings bereits seit Ende der 70er Jahre. Die Gruppen bekommen den Zuschuss nach Darlegung ihrer Tätigkeit durch Angaben zu Räumlichkeiten, Mitgliederanzahl, anleitende Person und Inhalt der Tätigkeiten der Gruppe. Die Höhe wurde über die Jahrzehnte hinweg regelmäßig im Rahmen der Jahreshaushaltsberatungen angepasst.
Zuletzt wurde im Jahr 2019 zusätzlich um detaillierte Jahresberichte der bezuschussten Gruppen gebeten, diese sind in der Drucksache STN 100/19 abrufbar.
Frau Rosinski fragt, ob bei den Ansätzen für Freizeitflächen der Mehrgenerationenspielplatz berücksichtigt ist, der im kommenden Jahr entstehen soll.
Frau Hoppe sagt eine Beantwortung im Protokoll zu.
Protokollnotiz: Im Haushaltsentwurf sind keine Mittel für den Mehrgenerationenspielplatz veranschlagt worden. Es sollen aber investive Mittel i. H. v. 45.000 Euro im Produkt 3662 - Spielplätze und Freizeitflächen - über die Veränderungsliste für diese Maßnahme veranschlagt werden.
Sodann fassen die Mitglieder des AJFS einstimmig den folgenden Empfehlungs-
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