Dorfentwicklung Kohledörfer – Büddenstedt, Reinsdorf und Hohnsleben;
Beschluss des Dorfentwicklungsplans
Beschluss:
Der vorliegende Dorfentwicklungsplan für die Dörfer Büddenstedt, Reinsdorf und Hohnsleben wird beschlossen.
Protokoll:
Frau Girod verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage.
Herr Kleine-Limberg von *mensch und region* stellt den Dorfentwicklungsplan anhand einer Präsentation vor.
Herr Lickfett möchte wissen, wie veränderbar der Dorfentwicklungsplan nach Genehmigung ist.
Herr Kleine-Limberg erklärt, dass der Dorfentwicklungsplan ein strategisches Element ist. Es können im Arbeitskreis Änderungen erarbeitet, Projekte hinzugefügt oder entfernt werden. Das ganze Projekt ist in der Arbeit veränderbar.
Herr Romba bedankt sich für den Vortrag. Er möchte Anhand des Beispiels der Rathausgaststätte Büddenstedt wissen, wie lange im Voraus und bis wann der Stadtrat finanzielle Eigenmittel als Vorsorge einzuplanen hat.
Herr Kleine-Limberg erklärt, dass zwar der Dorfentwicklungsplan beschlossen wird. Allerding noch keine einzelnen Projekte. Die Ratsmitglieder müssen sich einigen, welche Maßnahmen in Angriff genommen werden, um danach den Haushalt zu planen. Der Rat muss also für Projekte, die jetzt beantragt werden auch jetzt die Mittel einplanen. Wenn also 2025 ein Antrag gestellt wird, müssen in 2026 die Mittel dafür eingeplant sein. Es ist sinnvoll einzelne Projekte auszusuchen und diese zu planen. Bei größeren Projekten, in denen ggf. Bauanträge gestellt werden müssen, kann man von einer Bearbeitungszeit ab Bewilligung plus zwei Jahren ausgehen.
Herr Fox bedankt sich für den Vortrag. Er möchte wissen, ob der Rat mit in die Gestaltung des Dorfentwicklungsplanes involviert war. In der Auflistung der vergangenen Planungsveranstaltungen fehlt dieser.
Herr Kleine-Limberg erklärt, dass vor allem die Ortsräte angehört wurden. Es sollen Bürgerinnen und Bürger angesprochen werden.
Frau Wendt möchte wissen, ob die Förderung davon abhängig ist, um welche Maßnahme es sich handelt. Geht es hier auch um EU Förderprogramme? Diese beinhalten verschiedenen Förderzeiträume. Wie kann man erfahren, welche Projekte unter welche Förderprogramme fallen?
Herr Kleine-Limberg erklärt, dass es sich unter anderem um Gelder aus dem ELer handelt. Diese europäischen Mittel haben die n+2 Regelung. Die nationalen Mittel sind in dem Haushaltsjahr abzuarbeiten. Dies ist oftmals problematisch. Es handelt sich um einen sehr kurzen Zeitraum zwischen Bewilligung und Auszahlung. Bei größeren Projekten arbeitet das Amt für regionale Landesentwicklung Entweder mit der n+2 Regelung oder mit der Möglichkeit schon auf zukünftige Mittel zuzugreifen.
Daneben gibt es diverse andere Fördermittel aus Bund und Land. Da muss man dann in den einzelnen Projekten schauen, was am besten passt.
Herr Fox kommt auf die Abwanderung aus den Dörfern in den letzten Jahren zu sprechen. Er möchte wissen, ob man die große Abwanderung begründen kann.
Herr Kleine-Limberg erklärt, dass die Zahlen nicht genau interpretiert wurden. Der Dorfentwicklungsplan soll darauf hinwirken, dass die Abwanderung abnimmt und das Leben auf den Dörfern wieder attraktiver wird.
Die Mitglieder des ABS fassen sodann einstimmig folgenden Empfehlungs-
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