Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 (aus Gesamthaushalt)
Beschluss:
Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und erteilt Frau Hoppe von der Verwaltung, Fachbereich Finanzen, das Wort.
Frau Hoppe erläutert, dass der Haushaltsentwurf einen Fehlbetrag von bisher rd. 6,7 Mio. Euro aufweise. Dieser konnte nun schon durch Reduzierung von Personalkosten gesenkt werden. Das Personalbudget wurde nochmals überprüft und es konnten Einsparungen in Höhe von rd. 505.000 Euro erzielt werden. Die noch nicht verteilte Veränderungsliste weise nun einen Fehlbetrag von 6,2 Mio. Euro auf. Zudem wurde auch eine Kreditaufnahme in Höhe von 8,7 Mio. Euro veranschlagt.
Anschließend stellt Frau Hoppe die der Vorlage beigefügten, den Ortsteil Emmerstedt betreffenden Haushaltsansätze des Haushaltsplanentwurfs 2025 vor. Kurze Anmerkungen und Nachfragen zu den einzelnen Haushaltsansätzen werden von ihr erläutert.
Zum Produkt "Feuerlöschwesen und Hilfeleistungen" stellt Herr Alder den Antrag, dass die Verwaltung - in Absprache mit den Feuerwehren - die im Feuerwehrbedarfsplan (Beschluss zu V 043/221) festgelegte Reihenfolge der Errichtung von Gebäuden für die Wehren in den Ortsteilen und Kernstadt dahingehend abändere bzw. insoweit darauf hinwirken möge, dass zunächst in Emmerstedt und danach in Büddenstedt ein Gebäude gebaut werde. Die Möglichkeit des Bauens bestehe in Emmerstedt sofort, während in Büddenstedt die Möglichkeit mangels Grundstück absehbar nicht gegeben sei.
Herr Bode stimmt den Ausführungen von Herrn Alder zu, da in Emmerstedt ein städtisches Grundstück zum Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung stehe. In Büddenstedt wurde sich für noch kein Grundstück ausgesprochen. Die Planung sah zwar vor, dass an dem Standort des jetzigen Feuerwehrgerätehauses auch das neue gebaut werden sollte. Am gleichen Standort sei auch der ehemalige Betriebshof der Gemeinde Büddenstedt gewesen und da dieses Areal relativ groß sei, würde es auch für den Neubau ausreichend sein. Das Grundstück befinde sich aber innerhalb der bebauten Ortslage inmitten der Wohnbebauung, was zwar bauplanungsrechtlich aufgrund des Bestandsschutzes relativ unkritisch wäre, trotz Abriss und Neubau, wo aber mit Lärmbelästigungen für die Nachbarschaft und mit folgenden Beschwerden der Anwohner zu rechnen sei. Allerdings gibt es in Büddenstedt bereits eine Vorstellung für den Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses und dazu seien die bereits geführten Gespräche mit dem Grundstückseigentümer schon sehr weit fortgeschritten. Er gehe davon aus, dass die finale Entscheidung des Grundstückseigentümers, ob er dieses Grundstück zur Verfügung stelle, schon im September fallen werde. Wenn dies nicht geschehen sollte, könne er sich durchaus auch eine Änderung der festgelegten Reihenfolge zur Errichtung von Gebäuden für die Wehren in den Ortsteilen und Kernstadt, allerdings nur nach Rücksprache mit den Feuerwehren, vorstellen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Antrag von Herrn Alder abstimmen, den die Ortsratsmitglieder einstimmig annehmen.
Zum Produkt "Kindertagesstätten" erläutert Frau Hoppe auf Nachfrage von Herrn Alder, dass der Neubau der Kindertagesstätte Emmerstedt erst in der längerfristigen Finanzplanung vorgesehen und auch im Vorbericht zum Haushalt 2025 und in der Prioritätenliste vermerkt sei.
Diesen Sachverhalt möchte der Ortsrat Emmerstedt einvernehmlich festgehalten haben.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden
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