Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 07. Februar 2024 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Nachdem die Zuhörer eingetreten sind, eröffnet der eingetroffene Ortsbürgermeister Schünemann die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Weiter stellt der Ortsbürgermeister die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ortsrates Emmerstedt fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem von der Verwaltung und von den Ortsratsmitgliedern keine Änderungswünsche zum öffentlichen Teil der Tagesordnung vorgetragen werden, stellt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil der Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird vorerst kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.11.2023

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls über die Sitzung am 01.11.2023.

 
TOP 6 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben:

- Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt;
  zur Ausrichtung der Seniorenweihnachtsfeier                                        450,00 Euro,
- Jugendfeuerwehr Emmerstedt;
  für den Baumschmuck zur Adventszeit                                                  100,00 Euro,
- Schützengesellschaft Emmerstedt;
  für das Kinderfest anl. des Schützen- und Volksfestes                           450,00 Euro,
- Förderverein Emmerstedt e. V.;
  zur Ausrichtung des Oldtimer-Treffens                                                    300,00 Euro,
- Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt;
  zur Ausrichtung des Kinderfestes                                                            450,00 Euro,
- für die Ausrichtung der Feier zur Verleihung
  des Dankzeichens                                                                                 1.500,00 Euro,
- Posaunenchor Emmerstedt;
  für die musikalische Umrahmung zum Volkstrauertag                            100,00 Euro.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Emmerstedt beabsichtige, folgende Ortsratsmittel zu vergeben:

- Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt;
  zur Ausrichtung der Seniorenweihnachtsfeier                                        450,00 Euro,
- Jugendfeuerwehr Emmerstedt;
  für den Baumschmuck zur Adventszeit                                                  100,00 Euro,
- Schützengesellschaft Emmerstedt;
  für das Kinderfest anl. des Schützen- und Volksfestes                           450,00 Euro,
- Förderverein Emmerstedt e. V.;
  zur Ausrichtung des Oldtimer-Treffens                                                    300,00 Euro,
- Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt;
  zur Ausrichtung des Kinderfestes                                                            450,00 Euro,
- für die Ausrichtung der Feier zur Verleihung
  des Dankzeichens                                                                                 1.500,00 Euro,
- Posaunenchor Emmerstedt;
  für die musikalische Umrahmung zum Volkstrauertag                            100,00 Euro.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden

 
TOP 7 Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Ruhezeiten

Beschluss:

§ 8 Abs. 1 Buchstabe b SOV bleibt grds. unverändert. Es wird jedoch eine Ermächtigung eingeführt, die es den Ortsräten ermöglicht, für ihr Gebiet anderslautende Regelungen zu treffen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Satzungsänderung vorzunehmen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert eingehend erläutert.

Er ergänzt, dass in einer reduzierten Mittagsruhezeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr, entgegen der vorherrschenden Meinung, nicht alle Tätigkeiten erlaubt seien. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz setze in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr eine klare Grenze, die eine Nutzung von Motorkettensägen, Rasentrimmern, Freischneidern und dergleichen verbiete. Das bedeute, bis auf den Rasenmäher seien die Nutzungen von motorbetriebenen handwerklichen Geräten für den Gartenbereich nicht erlaubt, auch wenn die örtliche Mittagszeit reduziert oder aufgehoben wurde. Beim motorbetriebenen Rasenmäher sei es strittig. Dieser sei durch sein Eigengeräusch an sich zwar schon lauter als zulässig, aber hier komme es auf die ankommende Lautstärke an dem Ort an, wo der Nachbar sich in seiner Ruhe gestört fühle. Wenn diese Örtlichkeit in einiger Entfernung zum Einsatzort des Rasenmähers liege, werde der Lärmpegel die erlaubten 60 Dezibel auch nicht überschreiten. Außerdem werde ein uneinheitliches Mittagsruhesystem zu noch mehr Unruhe und Verwirrung in der Bevölkerung und zu einer steigenden Anzahl von Beschwerden führen. Daher warne er nochmals, im Stadtgebiet eine derartige Regelung einzuführen.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, fragt der Ortsbürgermeister an, welchen Beschluss die Ortsratsmitglieder favorisieren.

Herr Diedrich spricht sich namens der CDU-Ortsratsfraktion für den Vorschlag 3 des Beschlussvorschlages aus, dem sich Herr Clemens Schünemann für die SPD-Ortsratsfraktion umfänglich anschließt.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Vorschlag 3 des Beschlussvorschlages abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. 403 "Radwegverbindung Barmke Emmerstedt" - Aufstellungsbeschluss"

Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 403 "Radwegverbindung Barmke Emmerstedt" für
    das in der Anlage 1-3 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
    beschlossen.

2. Gemäß § 46 Abs.1 Baugesetzbuch wird für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes
    Nr. 403 "Radwegverbindung Barmke Emmerstedt" eine Umlegung angeordnet.

3. Die Übertragung der Umlegungsbefugnis gem. § 46 Abs. 4 BauGB auf das Landesamt für
    Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) wird beschlossen. Die Einzelheiten
    werden in einer Vereinbarung mit der Verwaltungsbehörde geregelt.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert eingehend erläutert.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 9 Bekanntgaben  
TOP 9.1 Errichtung einer Lichtsignalanlage an der L644 Ortslage Emmerstedt

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Frau Kamrath fragt zum letzten Satz des Schreibens an, ob es noch andere Finanzierungsmöglichkeiten für die Fußgängerlichtsignalanlage gäbe, da das Land eine Kostenübernahme abgelehnt habe.

Herr Schobert sagt eine Prüfung zu.


TOP 9.2 Einrichtung von Notfalltreffpunkten in der Stadt Helmstedt; Benennung der Objekte

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe, die Herr Schobert kurz erläutert.

Dazu fragt der Ortsbürgermeister an, ob es schon Überlegungen gäbe, wer die Betreuung und die Organisation dieser Notfalltreffpunkte in der Kommune übernehmen werde. Er habe bereits gehört, dass dafür nicht die Freiwilligen Feuerwehren in Frage kämen, da sie andere Aufgaben hätten.

Herr Schobert antwortet, dass die Notfalltreffpunkte personell besetzt werden müssen. Dafür kämen allerdings keine Aktiven von Feuerwehr, DRK, ASB und THW in Frage, da sie im Ernstfall ohnehin im Einsatz wären. Er habe sich bereits vorab eigene Gedanken über die personelle Besetzung der Notfalltreffpunkte gemacht und sei auf eine hohe Anzahl von älteren, früher aktiven Helferinnen und Helfern gestoßen. Diese würden über entsprechende Ausbildungen und Erfahrungen verfügen, nehmen aber nicht mehr am aktiven Einsatzgeschehen und an den Ausbildungen teil. Wenn diese ehemals Aktiven Interesse zeigen würden, einmal jährlich das Betreuen eines Notfalltreffpunktes zu proben, könnten sie für diese Aufgabe verpflichtet werden. Er habe vor, diese Möglichkeit dem Landkreis vorzuschlagen. Er sei der Meinung, dass mit den Ehemaligen ein großes Potential an Helferinnen und Helfern vorliege. Im Falle einer Katastrophe habe man bereits feststellen können, dass die allgemeine Hilfsbereitschaft sehr groß sei. Da aber der Landkreis beim Einrichten der Notfalltreffpunkte federführend sei, könne er nicht sagen, ob der Landkreis diesen Vorschlag weiterverfolgen werde.

Herr Alder fragt an, ob gewisse Standards notwendig sein müssen, worauf Herr Schobert antwortet, dass der Landkreis für eine einheitliche Ausstattung sorgen werde. Ebenso werde er auch Material einlagern und zur Verfügung stellen. Auch werde er für die Schulung des gerade von ihm genannten Personenkreises sorgen. Derzeit sei von einer 1 x jährlichen Übung auszugehen, die auch ausreichend sei. Die Einrichtung und der Betrieb dieser Notfalltreffpunkte sei kein Hexenwerk, wenn das entsprechende Material vorhanden sei. Letztendlich gehe es immer darum, dass die entsprechenden Führungskräfte die zur Verfügung stehenden Helferinnen und Helfer korrekt einteilen.


TOP 9.3 Sanierung und Erweiterung des Mehrzweckhauses in Emmerstedt - Sachstandsbericht

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe, die Herr Schobert kurz erläutert und die er mündlich um die aktuellsten Informationen ergänzt.

Er führt aus, dass neben den bisher in der Bekanntgabe ausgewiesenen Auftragsvergaben nun auch die Aufträge für Estrich-, Trockenbau-, Heizungsbau- und Sanitärarbeiten vergeben werden. Das Gewerk Fliesenarbeiten wurde noch nicht vergeben, da die entsprechende Ausschreibung noch laufe. Die Abbrucharbeiten durch die Firma Lerche haben begonnen und die Bauanlaufgespräche haben ebenfalls stattgefunden bzw. werden in der 7. KW erfolgen.
Zusätzlich weist er darauf hin, dass die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ebenfalls angenommen worden sei, so dass man auch zeitlich im Plan liege.


TOP 9.4 Umzugsbegleitungen durch die Feuerwehr; Evaluierung gem. Ratsbeschluss vom 13.10.2022

Protokoll:

Herr Schobert führt zum Hintergrund aus, dass auch in Emmertedt über die potentielle Absicherung von Schützenumzügen und ähnliches diskutiert wurde. Seinerzeit wurde dazu vom Rat der Stadt Helmstedt über die Ortsräte ein Beschluss gefasst. Die Verwaltung habe daraufhin, insbesondere gegenüber dem Stadtbrandmeister, eine nochmalige Überarbeitung dieses Beschlusses zugesagt. Daraufhin habe die Verwaltung die Ortsfeuerwehren befragt, worauf sämtliche Ortsfeuerwehren geantwortet haben, mit dem herkömmlichen Verfahren keine Probleme zu haben. Nun habe sich die Verwaltung zu einer weiteren Abfrage entschieden. Daher habe es auch keine schriftliche Bekanntgabe gegeben, weil die Kernfrage, ob die Feuerwehren bei einer von ihr zugestimmten Umzugsbegleitung, nochmals eine schriftliche Anordnung haben möchten oder nicht, noch nicht geklärt sei. Die Wehren haben sich noch nicht abschließend geäußert. Sobald alle Antworten vorliegen, werde die Verwaltung wieder auf die Ortsräte zukommen.

In diesem Zusammenhang bedankt sich der Ortsbürgermeister namens des gesamten Ortsrates beim anwesenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Emmerstedt für die Übernahme der Absicherungsmaßnahmen bei diversen Umzügen im Ortsteil Emmerstedt.

TOP 10 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erklärt, dass er aus Datenschutzgründen keine Geburtstags- und Ehejubiläen mehr veröffentlichen dürfe.

 
TOP 11 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

11.1 - Verkehrsschild "Straßenschäden" an der Rottensiedlung

In einer der vergangenen Ortsratssitzungen hat Herr Clemens Schünemann gebeten, das Hinweisschild "Straßenschäden" an der Rottensiedlung etwas weiter in Richtung Süpplingenburg zu versetzen.

Beantwortung:
Das Schild gehöre der Landesstraßenbauverwaltung, weshalb die Stadt Helmstedt es nicht versetzen dürfe. Die Verwaltung habe aber dort um eine Versetzung gebeten.

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11.2 - vollgestellter Fluchtweg in der Schule

In der vergangenen Ortsratssitzung hat Herr Alder um Freiräumung des 2. Eingangs der Schule gebeten, da dieser auch als Fluchtweg diene.

Beantwortung:
Der Eingang ist wieder freigeräumt worden.

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11.3 - Anordnung einer Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge auf der Neuen Breite

In der Ortsratssitzung am 06.09.2023 ist von Frau Kamrath und Herrn Alder auf die unbefriedigende Einbiegesituation großer Lkw von der Neuen Breite in die Hauptstraße hingewiesen worden. Herr Alder hat den Vorschlag unterbreitet, auf der Neuen Breite eine Gewichtsbeschränkung für große und schwere Fahrzeuge anzuordnen.

Beantwortung:
Die Beantwortung der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt und auch unter der Stellungnahme STN005/24 im Ratsinformationssystem einsehbar.

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11.4 - Glascontainer am Bekassinenweg

In den vergangenen Ortsratssitzungen wurde immer wieder die Versetzung des Glascontainers am Bekassinenweg angesprochen. In der letzten Sitzung habe sich der Ortsrat abschließend für keinen neuen Standort, sondern für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes ausgesprochen, worauf die Verwaltung die Errichtung zusagte.

Beantwortung:
Die Errichtung des Schutzzaunes am Bekassinenweg ist noch nicht erfolgt, wird aber demnächst umgesetzt.

 
TOP 12 Anfragen

Protokoll:

Anfragen werden nicht gestellt.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ortsratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird von einem Elternvertreter des Kindergartens Emmerstedt bezüglich der hoch ausfallenden Betreuungszeiten im Kindergarten, der schlechten Benachrichtigungs-, Abfrage- und Vertretungsregelungen, der unzureichenden Personalsituation sowie einer fehlenden temporären Betreuungsmöglichkeit durch Eltern umfänglich Gebrauch gemacht.

Sodann schließt der Ortsbürgermeister um 19.35 Uhr die Sitzung.

 

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