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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 (aus Gesamthaushalt)
Beschluss:
Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Herr Junglas erläutert die vorliegende Graphik zur Haushaltsentwicklung der Stadt Helmstedt in den kommenden Jahren. Er merkt dazu an, dass die Stadt Helmstedt für das Jahr 2016 ein Defizit von 4.162.000 € erwarte. In der Prognose für das Jahr 2015 sei noch ein Defizit von 1.001.000 € verzeichnet, welches aber nicht auflaufe. Die Stadt Helmstedt werde in diesem Jahr das 3. Jahr hintereinander ein positives Ergebnis erzielen können. Allerdings sei das in 2 Jahren auch dadurch begründet, dass die Stadt Helmstedt für die Jahre 2014 und 2015 einmal 2,6 Mio. € und das andere Mal 2,5 Mio. € Bedarfszuweisungen vom Land bekommen habe. Das strukturelle Problem bleibe allerdings erhalten, wobei das Land einen Ausgleich vornehme. Mit den noch zu erwartenden Gewerbesteuernachzahlungen und den Auflösungen von Pensionsrückstellungen erwarte er für 2015 ein Ergebnis, welches bei ungefähr 600.000 € im Positiven liege. Darin seien auch schon die Mehrausgeben für die Flüchtlinge in diesem Jahr berücksichtigt. Über die Jahre gesehen liege das strukturelle Defizit der Stadt Helmstedt bei 2,7 Mio. €. In den höheren Werten der Jahre 2017 bis 2019 der Graphik müsse man jeweils 700.000 € berücksichtigen, die für Flüchtlinge eingeplant seien, die aber als außerordentliche Aufwendungen betrachtet werden und die selbst von der Aufsichtsbehörde und vom Land nicht als Defizit in der Beurteilung berücksichtigt werden. Ob diese Mittel ausreichen, sei aber nicht absehbar, in diesem Jahr komme man jedenfalls finanziell über die Runden. Wie sich die Flüchtlingsproblematik im nächsten Jahr entwickle, wenn die Prognose des Innenministers mit einer Verdoppelung der Flüchtlingszahlen in Niedersachsen zutreffe und die Stadt Helmstedt statt 300 dann 600 Flüchtlinge unterzubringen habe, wisse nach derzeitigem Stand niemand, diese Entwicklung bleibe abzuwarten. Die nächsten Flüchtlingszuweisungen werden im Dezember oder im Januar erwartet, wobei die Stadt Helmstedt darauf vorbereitet sei und die Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunterkunft Friedrichstraße, in angemieteten Wohnungen und in der geplanten 2. Gemeinschaftsunterkunft im Hotel Petzold entsprechend unterbringen könne.
Anmerkung: Die Graphik ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Sodann trägt Frau Stute die einzelnen, den Ortsrat Emmerstedt betreffenden Haushaltsansätze des Haushaltsplanentwurfs 2016 vor.
Anmerkung: Eine Zusammenstellung der einzelnen Haushaltsansätze ist der Niederschrift ebenfalls als Anlage beigefügt.
Zu Seite 160, FB 21, Produkt Grundschulen, lfd. bauliche Unterhaltungskosten für die Turnhalle macht Herr Joachim Alder darauf aufmerksam, dass mehrere Außenscheiben der Turnhalle weiter als bisher eingerissen seien und bittet um Prüfung und ggf. Aufstockung des Haushaltsansatzes um die Reparaturkosten.
Herr Feder fragt zu den veranschlagten Erträgen von 5.500 € der Grundschule Emmerstedt an, was das für Einnahmen seien, worauf Frau Stute antwortet, dass es sich um Mieteinnahmen handele.
Zur Seite 178, FB 21, Produkt Kindertagesstätten, macht Herr Joachim Alder darauf aufmerksam, dass das Außengelände des Kindergartens in einem sehr schlechten Zustand sei. Die Ausstattung mit den wenigen, noch vorhandenen Spielgeräten sei beschämend. Die vorhandene Wippe sei beschädigt, wobei die Kindergartenleitung erklärt habe, dass die Wippe demnächst repariert werden solle. Das vorhandene Klettergerüst entspreche nur den Anforderungen von Klein- und nicht von Kindergartenkindern, die vorhandene Rutsche befinde sich an einem Abhang, eine vorhandene Pyramide, von der die Kinder in eine zu harte Sandgrube springen können und die vorhandene Schaukel habe auch nicht den Eindruck erweckt, dass sie einer Überprüfung standhalten könne. Ebenso sei das Dach vom vorhandenen Gartenhäuschen abgängig. Er weist in diesem Zusammenhang auf eine stattgefundene Begehung von Kinderspielplätzen durch die Mitglieder des AJFSS hinsichtlich eines Rückbaus oder Zusammenlegung von Kinderspielplätzen in der Kernstadt hin. Dazu schlägt er vor, die übrigen, noch gut erhaltenen Spielgeräte aus der Kernstadt, wie z.B. 2 abzubauende Federwippen und die Edelstahlrutsche vom Seniorenspielplatz, für den Emmerstedter Kindergarten einzusetzen. Außerdem habe die Kindergartenleitung den Wunsch zur Anschaffung einer Kriechröhre geäußert, wobei er eine derartige Röhre bei der Begehung gesehen habe, die sich nun wahrscheinlich auf dem Betriebshofgelände befinde. Ebenso könne er sich auch an das zu entfernende Klettergerüst des rückzubauenden St. Stephani-Spielplatzes erinnern, welches den Anforderungen von Kindergartenkindern gerecht werde. Diese Spielgeräte sollten dem Emmerstedter Kindergarten zur Verfügung gestellt werden.
Der Ortsbürgermeister hält fest, dass der Ortsrat Emmerstedt einvernehmlich eine Aufstockung der Spielgeräte für den Emmerstedter Kindergarten und eine umgehende Reparatur des Gartenhüttendaches wünsche. Sollte eine Umsetzung nicht möglich sein, müsste der Haushaltsansatz für die Kindertagesstätte Emmerstedt um eine stattliche Summe erhöht werden.
Herr Junglas sagt eine Prüfung der Aufstockung der Spielgeräte auf dem Emmerstedter Kindergartengelände durch freiwerdende oder noch vorhandene Spielgeräte aus der Kernstadt zu. Ebenso sagt er eine Prüfung der Hüttendachsanierung zu, wobei wegen der aktuellen Flüchtlingsproblematik allerdings nicht von einer umgehenden Reparatur ausgegangen werden könne.
Zur Seite 228, FB 52, Produkt Stadtsanierung, Dorferneuerung Emmerstedt 2016, merkt Herr Joachim Alder an, dass für die Ortsschilder Emmerstidde 7.000 € vorgesehen seien. Er könne sich aber an eine Aussage der Verwaltung erinnern, wonach aller Projekte mit einer Fördersumme von unter 10.000 € aus der Förderung gemäß den Förderrichtlinien herausfallen. Daher müsse man sich Gedanken machen, in wie weit die Ortsschilder bei der Straßenerneuerung, durch Einbeziehung in den Randbereich, Berücksichtigung finden können und evtl. auch mit Haushaltsmitteln ausgestattet werden müssen.
Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden
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TOP 8
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Richtlinien der Stadt Helmstedt zur Förderung der Kultur (Kulturförderungsrichtlinien)
Beschluss:
Den als Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung der Kultur wird mit den Anmerkungen des Ortsrates Emmerstedt zugestimmt.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Herr Joachim Alder merkt zum Vorwort der Richtlinie an, dass die Aussage zu den ortsansässigen Vereinen "in Anerkennung ihrer Bedeutung" im Widerspruch zu der geringen Fördersumme von 5.000 € stehe und man diesen Zusatz streichen sollte. Zu den Fördergrundsätzen führt er aus, dass sich die Ziffer 3 erübrige, wenn man gem. Ziffer 2 nur Vereine fördern wolle, die im Vereinsregister eingetragen seien. Diese Vereine müssen ohnehin eine ordnungsgemäße Kassen- und Buchführung aufweisen, da sie vom Finanzamt geprüft werden. Daher könnte die Ziffer 3 gestrichen werden. Weiter stelle er sich zu den Richtlinien die Frage, ob es beabsichtigt sei, nur noch eingetragene Vereine zu fördern. Es gebe Vereine, wie z.B. den Emmerstedter Gesangverein, die nicht im Vereinsregister eingetragen seien und/oder nur Dachverbänden o.ä. zugehören, aber trotzdem kulturell tätig seien. Derartige Vereine würden nach den Richtlinien keine Förderung erhalten, was politisch sicherlich nicht gewollt sei. Daher bittet er um eine nochmalige Überarbeitung.
Herr Preuß bittet um nähere Ausführungen zu den Begriffen "überwiegend gewerbsmäßig oder kommerziell" der Ziffer 5, wobei Herr Joachim Alder darauf hinweist, dass es in dieser Richtlinie nur um die Förderung von örtlichen Vereinen gehe, die ein- oder zweimal jährlich Veranstaltungen durchführen, wo sie auch Einnahmen erzielen können. Gewerbliche Veranstaltungen, die auf Gewinnerbringung abzielen, seien hiervon ausgenommen. Daher würden sich nähere Ausführungen erübrigen.
Herr Junglas sagt ein Aufnehmen der Anregungen und Weitergabe zur Diskussion im entsprechenden Fachausschuss, im ASEK, zu.
Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 9.a
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Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH)
- Haushaltsplan 2016
Beschluss:
Der Haushaltsplan 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Anmerkung: Der Haushaltsplan 2016 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Junglas weist darauf hin, dass die Vorlage krankheitsbedingt leider nicht eher erstellt werden konnte und gibt dazu einige Erläuterungen ab. In der Abwasserentsorgung schließe das Jahr 2016 mit neutralen Ergebnissen, wobei sehr geringe Unterhaltungsaufwendungen sowohl im Netz, als auch auf der Kläranlage vorliegen. Das sogenannte Betreiberentgelt für die Kläranlage gehe drastisch weiter zurück, weil die Anlage auf der Kläranlage im Wesentlichen abgeschrieben sei und derzeit auch keine großen Investitionen anstehen. Trotz der Kurzfristigkeit der Vorlage bittet er, diesen Haushaltsplan zu beschließen, welcher auch Basis für den Beschluss des nächsten Tagesordnungspunktes, die Abwassergebührensatzung, sei.
Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 9.b
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Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH)
- 3. Änderung der Abwassergebührensatzung
Beschluss:
Die 3. Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung vom 01.01.2013 wird in der anliegenden Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Die Schmutzwassergebühren werden auf 2,70 €/m³ und die Niederschlagswassergebühren auf 5,40 €/10 m² gesenkt. Anmerkung: Die im Beschluss genannte 3. Änderung der Abwassergebührensatzung hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Junglas berichtet zur Änderung der Abwassergebührensatzung, dass die Schmutzwassergebühr von 2,81 €/m³ auf 2,70 €/m³ und die Regenwassergebühren von 5,76 €/10 m² auf 5,40 €/10 m² gesenkt werden sollen. Dies sei eine weitere deutliche Gebührensenkungen, die daraus resultiere, dass der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung in den Jahren 2012 bis 2014 positive Jahresergebnisse errungen habe und diese positiven Jahresergebnisse in den nächsten 3 Folgejahren dem Gebührenzahler wieder gutgeschrieben werden können. Trotz der Kurzfristigkeit der Bereitstellung dieser Informationen bittet er den Ortsrat Emmerstedt um Beschlussfassung.
Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-
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