Bauleitplanung Helmstedt;
Bebauungsplan Nr. 403 "Radwegverbindung Barmke Emmerstedt"
- Aufstellungsbeschluss -
- Umlegungsanordnung -
Beschluss:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 403 "Radwegverbindung Barmke Emmerstedt" für das in der Anlage 1-3 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Gemäß § 46 Abs.1 Baugesetzbuch wird für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 403 "Radwegverbindung Barmke Emmerstedt" eine Umlegung angeordnet.
3. Die Übertragung der Umlegungsbefugnis gem. § 46 Abs. 4 BauGB auf das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) wird beschlossen. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung mit der Verwaltungsbehörde geregelt.
Anmerkung: Die im Beschluss genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert eingehend erläutert.
Der Ortsbürgermeister merkt zum Radweg Barmke - Emmerstedt an, dass der vorliegende Lageplan den nun vorgesehenen Beginn und das Ende dieses Radweges wiedergebe. Seinerzeit habe es aber eine Diskussion zur Wegführung entlang der Brunsole, hinter den Gärten, gegeben, weil man bei einer direkten Wegführung an der Brunsole Schwierigkeiten mit der dortigen Mauer und der Grabenquerung gesehen habe. Nun sei aber der direkte Weg an der Brunsole vorgesehen und er fragt an, ob dies auch so umsetzbar sei. Weiter merkt er an, dass im Ortsrat ebenfalls zur Diskussion gestanden habe, mit dem Radweg ein Stück weiter in das Dorf hineingehen zu wollen. Hier werde der Radweg nun tatsächlich am letzten Ackerstück enden und er fragt an, ob eine Verlängerung möglich sei.
Herr Schobert antwortet, wenn der Grundstückseigentümer des Gartens, der vor der Bebauungsgrenze liege, bereit sei, eine Teilfläche dafür zu verkaufen, würden die Stadt Helmstedt diese Fläche auch kaufen und den Radweg entsprechend verlängern.
Der Ortsbürgermeister widerspricht, dass es keinen Sinn ergebe, wenn nicht auch eine Teilfläche des Grundstücks, welches zwischen dem Garten und der Einfahrt zum Sandmorgen liege, berücksichtigt werde. Dann könnte der Radweg durchgehend bis zum Sandmorgen verlaufen.
Herr Schobert antwortet, dass dieser Eigentümer seine Außenflächen erst neu angelegt habe und daher mit einem Verkauf auch nicht zu rechnen sei. Ob eine Überlassung der benötigten Fläche in Frage komme, könne der Ortsbürgermeister aber gern in Erfahrung bringen.
Daraufhin unterbreitet der Ortsbürgermeister einen weiteren Vorschlag, indem der Graben vor diesen beiden Grundstücken für eine Wegführung genutzt werde, da dieser Graben nur ein Versickerungs- und kein Abflussgraben sei. Daher fragt er an, ob es möglich sei, diesen Graben bis zum Sandmorgen zu nutzen, indem man das Oberflächenwasser durch oberflächlich liegende Regenablaufrinnen in das Regenwassersystem einleite.
Herr Schobert antwortet, dass er diesen Vorschlag prüfen lasse.
Beantwortung zum Protokoll: Um den geplanten Radweg bis an den Sandmorgen zu führen, ohne zusätzlichen Grunderwerb zu tätigen, ist es erforderlich, den Graben zu verrohren. Das ist nach Rücksprache mit Herrn Flemke vom AEH möglich. In welche Richtung das durch die weitere Versiegelung anfallende Niederschlagswasser abgeleitet werden kann, wird dann erst nach einer Entwurfsvermessung/Detailplanung festgelegt werden können. Ggf. wird es sinnvoller und kostengünstiger sein, dass Niederschlagswasser aus dem Ort in den bestehenden Straßenseitengraben an der L 297 zu leiten. Der Hinweis wird Berücksichtigung finden.
Losgelöst vom straßenbegleitenden Radweg berichtet Herr Schobert weiter, dass die Verwaltung plane, noch in diesem Jahr mit einer Ertüchtigung von Teilstücken der Lüneburger Heerstraße zu beginnen, um dort ein besseres Befahren mit dem Rad zu ermöglichen. Als erstes Teilstück werde das Randstück Verbindungsstraße Kreisstraße Neue Breite hinunter bis zum Windmühlenberg geplant. Das sei der Bereich, der für Radfahrer am Schlechtesten zu befahren sei. Dort solle eine wassergebundene Decke aufgebracht werden, damit die Nutzung mit dem Rad ohne Probleme möglich sei. Die ersten Gespräche mit der FI Emmerstedt als Eigentümer wurden bereits aufgenommen. Weiter sei beabsichtigt, die Teilstrecke Lüneburger Heerstraße bis zur Brunsole und möglicherweise dann auch über den ausgewiesenen Wanderradweg in Richtung Zum Stüh schrittweise zu ertüchtigen. Dazu gebe er aber keine zeitliche Prognose ab. Die Verwaltung versuche auch über Fördermittel das Rad- und Wanderwegenetz zu vervollständigen.
Der Ortsbürgermeister geht nochmals auf die Frage ein, ob es nun nicht mehr schwierig sei, den Radweg an der Brunsole straßenbegleitend zu gestalten.
Herr Schobert antwortet, dieses werde das Umlegungsverfahren zeigen. Wenn die benötigten Flächen in Anspruch genommen werden können, wäre dort theoretisch genügend Platz für einen Radweg, ohne die bestehenden Kleingärten zu gefährden.
Herr Kramer merkt zu den FI-Einfahrten der Barmker Feldmark in Richtung Emmerstedt an, dass diese damals über die Flurbereinigung gepflastert worden seien. Diese Wege dort sollten nicht wieder aufgerissen werden, um den Radweg durchzuziehen, sondern für eine bessere Nutzung der landwirtschaftlichen Maschinen so belassen werden. Die Verwaltung sollte diesen Hinweis aufnehmen und überprüfen.
Daraufhin äußert Herr Schobert, er könne sich bei diesen bestens hergestellten Einmündungen auch nur 2 weiße Striche links und rechts der Einfahrten für eine Wegführung vorstellen, damit man sehen könne, wo der Radweg entlanglaufe. Daher werde er diesen Hinweis an den Fachbereich Tiefbau weiterleiten.
Anmerkung zum Protokoll: Die entsprechenden Pflasterflächen befinden sich in einem guten Zustand und sind von der Bauklasse für die Nutzung als Radweg augenscheinlich geeignet. Schon die Tatsache des Materialwechsels im Zufahrtsbereich/ Überfahrungsbereich der FI-Wege hätte eine gewisse verkehrssichernde Wirkung. Der Hinweis wird Berücksichtigung finden.
Anschließend nimmt Herr Schobert auf die Radwegverbindung Barmke - Amazon Bezug. Zu der Anlage 3 der Vorlage verweist er auf die Stelle, wo keine Markierung eingezeichnet sei. Dort könnte der Radwegeverkehr über den FI-Weg geführt werden. Dies sei bereits mit der FI besprochen worden, wobei diese darauf hingewiesen habe, dass der Weg dort in der Erntezeit durch den landwirtschaftlichen Verkehr aber nicht ganz sauber sein werde. Nach diesem FI-Weg müsste dann ein Anschluss über die Ausgleichsflächen Richtung Einfahrt Amazon hergestellt werden. Die sei eine technische Frage, weil für die Unterbrechung dieser Ausgleichsflächen wieder neue Flächen geschaffen werden müssen, was aber nicht so problematisch sei. Es wurden von der Stadt bereits Randstreifen am FI-Weg, gegenüber vom Teich, erworben, wo auch gleich die Ausgleichsfläche für den Radweg festgelegt werden könnte. Von daher habe man sogar eine Ausgleichsfläche in unmittelbarer Nähe. Die andere Trassenführung im unteren Bereich, parallel zum Ortskern, sei etwas schwieriger, weil bei der Einmündung zum ersten Feldweg ein größeres Trafohäuschen stehe und dort auch auf einer großen Breite 5 verschiedene Versorgungsleitungen liegen, die nicht überbaut werden können, auch nicht von einem Radweg. Daher werde nun ein kleiner "Schwenker" in Richtung Mariental vorgeschlagen und eingeplant, der unter anderem auch der Verkehrssicherheit diene. Somit komme man hinter dem Trafohäuschen heraus und könne straßenbegleitend weiter fortfahren.
Der Ortsbürgermeister fragt nach, ob die dortigen Anlieger, über deren Flächen der Radweg verlaufen solle, schon gefragt worden seien, was Herr Schobert verneint.
Auf Nachfrage von Herrn Kramer, ob es mit den dortigen Schranken zu Problemen kommen könne, antwortet Herr Schobert, dass mit Amazon derzeit nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Es sollen die Pkw-Parkbuchten soweit verbreitert werden, dass sie für die anliefernden Lkw als Lkw-Parkbuchten genutzt werden können.
Er bringt in Erinnerung, dass die Pkw-Parkbuchten nach der Grundplanung erschaffen worden seien, die aber noch keine Amazon-Ansiedlung vorgesehen habe. Amazon habe nun selbst in hoher Anzahl ausreichend Parkplätze auf ihrem Areal ausgewiesen. Das bedeute, der eigentliche Grund - Parkmöglichkeiten für Arbeitnehmende außerhalb des Betriebsgeländes - liege nicht mehr vor. Dementsprechend würde nun ein Rückbau vorgenommen, indem die Borde des Fußweges versetzt und somit entsprechende Breiten für Lkw-Parkbuchten erzielt werden. Somit könnte auch das Problem mit der Feuerwehr durch falsch parkende Lkw gelöst werden. Auch sei man mit Amazon im Gespräch, in anderen Bereichen ebenfalls noch zusätzliche Stellflächen für die Sattelschlepper zu schaffen. Die Sattelschlepper stehen nach Abkopplung ihrer Anhänger bei Amazon frei in der Gegend, so dass mit der geplanten Vorgehensweise die Situation mit dem Zulieferungsverkehr bei Amazon positiv gelöst werden könnte. Ebenso sei auch das Problem des "Wildparkens" in der Gegend zumindest etwas reduziert.
Herr Seidel fragt an, ob der Radweg bei Amazon auf dem Fußweg ende oder ob die Radfahrer auf der Straße weiterfahren sollen.
Herr Schobert antwortet, dass es dort über den Fußweg keine Anbindung an die Straße gebe.
Herr Seidel erwidert, dass es aus seiner Sicht besser wäre, wenn die Radfahrer den Fußweg nutzen würden. So wie es eingezeichnet sei, werde dies zu einem Unfallschwerpunkt führen.
Herr Schobert erläutert, dass die Trassenführung vom Aufstellungsbeschluss nicht erfasst werden müsse, weil das Gelände dort städtisches Eigentum sei. Der vorliegende Aufstellungsbeschluss werde benötigt, damit die Stadt Helmstedt im Zweifelsfalle die benötigten Flächen durch ein Umlegungsverfahren erhalte. Aber die gerade angesprochene Fläche für die Anbindung wurde noch nicht weiter angesehen, weil sie eine städtische Fläche sei, wofür kein Aufstellungsbeschluss benötigt werde. Er könne den Hinweis von Herrn Seidel aber in die Überlegungen mit einfließen lassen.
Herr Kramer merkt an, es wäre schön, wenn sich das Problem des "Wildparkens" durch die erläuterte Vorgehensweise entspannen würde, was er aber nicht so sehe. Daher wäre es für ihn keine Option, die dortige Schranke wieder zu versetzen. Gegenteilig beabsichtige die FI sogar, im unteren Bereich noch eine weitere Schranke zu errichten. Daher möge die Verwaltung nochmals mit der FI Kontakt aufnehmen, um dort eine vernünftige Lösung zu finden.
Herr Schobert antwortet, dass Herr Kramer dies auf kurzem Wege klären könne. Wenn keine Einwände bestehen, könne die Stadt Helmstedt um die bestehende Schranke herum einen kleinen asphaltierten Streifen herstellen. Daher solle Herr Kramer den FI-Vorsitzenden über diesen Lösungsvorschlag unterrichten.
Herr Berndt fragt nach dem Zeitplan für die Umsetzung des Radweges Barmke - Emmerstedt und wann mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen sei.
Herr Schobert antwortet, dass er sich dazu nicht äußern könne, weil die Stadt Helmstedt nicht Herr des Umlegungsverfahrens sei. Die Stadt Helmstedt habe die Flächen weiterhin nicht im Eigentum, die für den Radweg benötigt werden. Er könne keine Aussage darüber treffen, wie lange der Umlegungsausschuss benötige. Wenn es ganz schnell gehe, so schätzt er, könnte zum Ende des übernächsten Jahres angefangen werden zu bauen. Der Bebauungsplan benötige für Auslegung und alles, was dazugehöre, rund 1 Jahr. Wenn es Einsprüche gegen den Bebauungsplan gebe, womit bei einem Umlegungsverfahren zu rechnen sei, würde sich ein Baubeginn dementsprechend verzögern. Es könnte sogar zu einer Klage kommen, indem der Bebauungsplan beklagt werde. Der Bebauungsplan werde nach seiner Verabschiedung erst 1 Jahr später rechtskräftig und solange sei die Einreichung einer Klage möglich.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig, bei einer Stimmenthaltung, folgenden Empfehlungs-
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