Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Donnerstag, 12. Dezember 2024 , 17:00 Uhr
Die Sitzung findet als Hybridsitzung (Teilnahme ist sowohl in Präsenz im Rathaus als auch Online möglich) statt.



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Die Ratsvorsitzende Frau Elisabeth Heister-Neumann eröffnet um 17.00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Helmstedt und begrüßt die Ratsmitglieder, die Mitglieder der Verwaltung sowie die Presse und die Gäste.

Es schließt sich eine Gedenkminute für das verstorbene ehemalige Ratsmitglied Helmut Hartwig sowie das verstorbene ehemalige Mitglied des HPV, Herrn Eggestein, an.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Heister-Neumann stellt die ordnungsgemäße Ladung und auch die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Helmstedt fest, nachdem der Protokollführer die Anwesenheit der Ratsmitglieder festgehalten hat. Zu diesem Zeitpunkt sind 34 Ratsmitglieder anwesend, wobei die Ratsmitglieder Tatjana Ahrendts, Verena Ahrendts, Ronald Matar, Hans-Jürgen Schünemann und Axel Waterkamp online teilnehmen.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Frau Heister-Neumann fragt, ob es Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt.

Herr Schobert gibt bekannt, dass der TOP 7 - Genehmigung des Protokolls des öffentlichen Teiles der Ratssitzung am 29.10.2024 - abgesetzt werden muss, da das Protokoll noch nicht fertiggestellt wurde. Zudem wird die Vorlage 137/24 zu TOP 18 verwaltungsseitig zurückgezogen. Der TOP 22 - Vorlage 122a/2024 (Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Helmstedt; Berufung des Stiftungsbeirates/Berufung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Helmstedt sowie Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen als Mitglieder des Stiftungsbeirates und Bericht zum Stiftungsvermögen) - wurde nachgemeldet. Weiterhin müssen die TOP 20 und 21 getauscht werden, da zunächst über die Abwassergebührensatzung und dann über den Haushaltsplan beraten und beschlossen werden muss.

Sodann stellt Frau Heister-Neumann die geänderte Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Ratssitzung fest.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird jedoch kein Gebrauch gemacht.

 
TOP 5 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Es werden keine Fragen von Ratsmitgliedern gestellt.

 
TOP 6 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Zu diesem Punkt hatte Bürgermeister Wittich Schobert nichts zu berichten.

 
TOP 7 Genehmigung des Protokolls des öffentlichen Teiles der Ratssitzung am 29.10.2024 - abgesetzt -

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

 
TOP 8 Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die als Anlage 1 beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) vom 01.01.2019.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Martin Ryll trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 9 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben; Neukalkulation der Halbstundensätze (Anlage zu § 4)

Beschluss:

Der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben einschl. des Gebührentarifs wird beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Carsten Johann trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 10 Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Ferhat-Atilgan Kara trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Radeck lobt die gute ehrenamtliche Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt. Die Feuerwehr ist eine unverzichtbare Stütze der Gemeinschaft sowie ein Vorbild an Einsatzbereitschaft, Mut und Solidarität. 387 Einsätze im Jahr 2024, bis zum Jahresende werden bis zu 450 Einsätze erwartet. Dies entspreche ca. einem Drittel aller Feuerwehreinsätze im gesamten Landkreis Helmstedt. 70 Personen wurden gerettet, darunter 23 bei Bränden und 47 bei Hilfeleistungen. Bei einem Brand am Papenberg wurden 10 Personen aus einem brennenden Haus gerettet. Die Feuerwehr der Stadt Helmstedt sei weitaus mehr als nur ein Garant für die Sicherheit. Die Ortsfeuerwehr Helmstedt leistet mit 318 Einsätzen den Löwenanteil. Aber auch die anderen Ortsfeuerwehren leisten eine tolle Arbeit. Alle Ortswehren kommen auf insgesamt 508 Einsätze, was 4.306 Einsatzstunden entspricht. Geleistet werde dies von 212 ehrenamtlichen Einsatzkräften. Hinzu kommen 128 Personen in den Kinder- und Jugendfeuerwehren. Diese Leistungen verdienen die volle Unterstützung des Rates. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung sei ein höchst überfälliger Schritt, um zumindest ein kleines Zeichen der Anerkennung zu setzen. Man werde dafür sorgen, dass die Feuerwehr bestmöglich ausgestattet und unterstützt wird, um die Aufgaben auch in Zukunft erfüllen zu können. Sie dankt im Namen der Gruppe CDU/Grüne/UWG der Feuerwehr für die geleistete Arbeit. Sie retten Leben, geben Menschen Hoffnung und sorgen für die Sicherheit. 

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 11 Zukunft des Helmstedter Wochenmarktes

Beschluss:

1. Der Ratsbeschluss unter der Ziffer 2. vom 08.12.2022 (V134/22) wird aufgehoben.

2. Von der Vergabe des Wochenmarktes und der entsprechenden Durchführung einer weiteren Ausschreibung wird insgesamt abgesehen.



Protokoll:

Herr Uwe Lickfett trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Moshagen berichtet von der langen problematischen Geschichte rund um den Wochenmarkt. Anfang des Jahres 2024 wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Arbeitsgruppe und Verwaltung haben zusammen eine Ausschreibung erarbeitet. Im Fachausschuss gab es dazu keine Diskussion. Im Verwaltungsausschuss wurde dann jedoch die Vorlage gestoppt. Verbesserungswünsche wurden dann noch in die Vorlage eingearbeitet. Jedoch hat dann die Mehrheit des Verwaltungsausschusses zunächst die Thematik verzögert und danach endgültig gestoppt. Die Endgültigkeit obliegt jedoch nicht dem VA, sondern vielmehr dem Rat. Der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2022 habe immer noch Bestand. Er kritisiert das Verhalten der Gruppe CDU/Grüne/UWG und des Bürgermeisters. Es gebe bereits schon lange einen schlechten Zustand des Wochenmarktes. In der Umgebung gebe es gute Wochenmärkte wie z. B. in Königslutter und in Haldensleben. In Helmstedt habe man keinen guten Wochenmarkt und eine Besserung sei nicht in Sicht. Die Gruppe SPD/Die Linke spreche sich weiterhin für eine Ausschreibung und Vergabe an einen externen Dienstleister aus. Der Wochenmarkt müsse aktiv betrieben werden. Die Vorlage der Verwaltung bezeichnet er als organisiertes Nichtstun. Er bittet den Rat darum, den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzulehnen.

Die Beschlussvorlage hat Frau Schadebrodt zwar nicht überrascht, jedoch ist die Enttäuschung darüber sehr groß. Mit einer kompletten Kehrtwende der Verwaltung und der Gruppe CDU/Grüne/UWG hätte ihre Gruppe nie gerechnet. Seit 2020 werde über eine Verbesserung und Vergrößerung des Wochenmarktes beraten. Seit Anfang 2024 bespreche man in einer Arbeitsgruppe den Inhalt einer Ausschreibung, damit der Wochenmarkt an einen kompetenten Betreiber vergeben werden kann. Mehrfach hat die Gruppe CDU/Grüne/UWG immer wieder neue Fragen in die Beratung eingebracht, die alle gemeinsam lösen wollten. Nicht nachvollziehbar sei nun, warum die Gruppe nun gar keine Ausschreibung möchte. Die Gesamtablehnung hätte man den anderen Gruppen und Fraktionen wesentlich früher mitteilen können. Mittlerweile wurde der Wochenmarkt durch das Zögern der Politik klein geschrumpft. Die Marktbeschicker werden sich selbst überlassen und fühlen sich von der Verwaltung allein gelassen. Mehrere Marktbeschicker haben sich mittlerweile verabschiedet. In der Region gebe es positive Beispiele für Wochenmärkte wie Königslutter und Haldensleben. Man benötige einen kompetenten Organisator, einen ideenreichen Betreiber, den man nur durch eine Ausschreibung gewinnen könne. Nötigenfalls werde man auch eine Anschubfinanzierung zur Verfügung stellen. Seit Jahren wünschen sich Bürgerinnen und Bürger einen attraktiven Wochenmarkt im Stadtzentrum von Helmstedt. Ihre Gruppe werde daher den Vorschlag der Verwaltung ablehnen.

Herr Ryll dankt Herrn Lickfett für das ausführliche Vortragen der Vorlage. Seit vielen Jahren diskutiert der Rat der Stadt Helmstedt über den Wochenmarkt. Der Rat hatte seinerzeit bereits eine Lösung gefunden. Das Umfeld habe dafür gesorgt, dass diese Lösung nicht umgesetzt wurde. In letzter Zeit kam eine Dynamik in das Thema. Es stellte sich aktuell die Frage, ob die Beauftragung eines externen Dienstleisters gegen Entgelt der richtige Weg für die Stadt sei. Viele Märkte seien insgesamt rückläufig. 1,1 Prozent des Lebensmittelumsatzes sei auf Wochenmärkte zurückzuführen. Die grundlegende Bedeutung des Wochenmarktes hat sich verändert, er ist z. B. nicht mehr der wesentliche Treffpunkt in der Innenstadt. Das Kaufverhalten habe sich jedenfalls grundlegend verändert. Diese Veränderungen müssen nun auch berücksichtigt werden. Die jetzigen Marktbeschicker seien durchaus in der Lage, sich selbst zu organisieren. Der Wochenmarkt ist seit kurzer Zeit auf dem Marktplatz. Man müsse nun dem kleinen Markt auf dem Markt eine Entwicklungschance geben. Es sollen keine städtischen Haushaltsmittel für einen externen Marktbetreiber aufgewendet werden. 

Herr Schobert geht auf die Ausführungen von Herrn Moshagen ein. Er stellt klar, dass er sich nie dafür ausgesprochen habe, dass der Wochenmarkt in einem Verlustgeschäft weggegeben werde. Die Marktgilde habe mitgeteilt, dass sie den Wochenmarkt organisiert, wenn die Stadt Helmstedt im ersten Jahr 13.200 Euro, im zweiten Jahr 12.200 Euro und im dritten Jahr 11.200 Euro zur Verfügung stellt. Zusätzlich würde die Marktgilde die Einnahmen behalten. Dies sei wirtschaftlich gesehen ein schlechtes Geschäft. Auch später wollte die Marktgilde noch einen Betrag in Höhe von 4.600 Euro für die Ausrichtung eines Wochenmarktes haben. Die Wochenmärkte hätten an Attraktivität verloren. Man dürfe nicht immer nur 2 positive Beispiele nennen. Im Umland hätten viele Orte die gleichen Probleme wie Helmstedt. Im Bereich der Direktvermarktung habe man seit drei Jahrzehnten einen Rückgang zu verzeichnen. Die Anzahl der Hofläden sei hingegen massiv gestiegen. Auch Automaten werden flächendeckend nach und nach aufgestellt. In den vergangenen 25 Jahren habe sich das Kaufverhalten grundlegend geändert. Man müsse sich davon verabschieden, dass Wochenmärkte noch die Kraft der früheren Jahre bzw. Jahrzehnte haben. Sollte sich jemand finden, der den Markt organisieren würde, ohne dafür städtische Gelder zu fordern, würde diese Person sofort die Unterstützung des Bürgermeisters erhalten. Regionale Marktbeschicker gebe es rund um Helmstedt leider auch immer weniger. Die Marktgilde hatte zudem beabsichtigt, das Standgeld um mindestens 15 Prozent zu erhöhen. Es wurde außerdem gefordert, dass Warmwasser zur Verfügung gestellt wird. All diese Fakten hätten ihn dazu bewogen, den Wochenmarkt nicht an einen externen Dritten zu vergeben.

Herr Moshagen stellt klar, dass er keine Namen und auch keine Beträge genannt habe. Es gehe ihm nur darum, dass etwas passieren müsse. Eine Ausschreibung wäre dabei eine Variante. Die Arbeitsgruppe habe dies alles offen gelassen. Die aktuelle Situation sei nicht optimal und müsse verbessert werden. Ein guter Wochenmarkt sei ein Teil einer attraktiven Innenstadt. Eine attraktive Innenstadt sei wiederum eines der strategischen Ziele der Stadt Helmstedt. Die Summen, die genannt wurden, seien keine Summen, die andere Projekte wie Kindergärten, Feuerwehren usw. gefährden würden. 

Herr Romba war ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe. Es wurde nie gesagt, dass man eine Ausschreibung benötige. Wenn eine Ausschreibung durchgeführt werde, dann sei man danach auch verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Und dann müsse man auch städtische Haushaltsmittel in die Hand nehmen, um den Markt voranzubringen. Der Markt werde sich selbst regeln.

Frau Schadebrodt unterstützt die Ausführungen von Herrn Moshagen. Sie widerspricht den Ausführungen des Bürgermeisters. Bei den geforderten Geldern der Marktgilde handele es sich um eine Anschubfinanzierung, die gestaffelt sei von 13.000 Euro im ersten Jahr bis zu 6.000 Euro im sechsten Jahr. Am Anfang habe man einen erhöhten Organisationsaufwand. Aktuell koste der Wochenmarkt auch zw. 20.000 Euro und 25.000 Euro. Aus ihrer Sicht sollte man es versuchen, der Marktgilde oder einem anderen professionellen Anbieter die Organisation des Wochenmarktes zu übertragen.

Für Herrn Fox bestand bereits seit vielen Jahren Verbesserungsbedarf in Sachen Wochenmarkt. Die SPD habe lange gefordert, dass der Wochenmarkt auf den Marktplatz gehöre. Allerdings seien 2 bis 3 Stände zu wenig. Es müsse ein lebendiger Anziehungspunkt entstehen. Im Stellenplan liege der Stellenanteil bei 0,18. Diese Stelle sollte sich nicht nur auf organisatorische Dinge beschränken, sondern man sollte versuchen, weitere regionale Anbieter zu werben und die vorhandenen Beschicker zu betreuen. 

Herr Strümpel führt noch einmal allen vor Augen, dass Herr Gehrke sich immer dafür eingesetzt habe, dass der Wochenmarkt auf den Marktplatz gehöre. Er möchte wissen, ob man nach einer Ausschreibung auch auf alle Fälle den Auftrag vergeben muss. Er habe in Erinnerung, dass nicht unbedingt vergeben werden müsste.

Herr Otto antwortet, dass, wenn man eine Konzession ausschreibe, man auch vergeben müsste. Es sei denn, dass die Angebote so jenseits der zur Verfügung stehenden Mittel stehen, dass die Ausschreibung dann aufgehoben werden dürfte. Man könnte alternativ eine Markterkundung ausschreiben. Dies wäre dann völlig unverbindlich. Allerdings sei zu erwarten, dass man dann relativ wenig konkrete Angebote bekommen würde.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen mit 19 JA-Stimmen bei 15 NEIN-Stimmen den nachfolgenden


TOP 12 2. Änderung der Hebesatzsatzung der Stadt Helmstedt

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die anliegende 2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Helmstedt (Hebesatzsatzung).

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Wilfried Winkelmann trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Schadebrodt erklärt, dass es im Zuge der neuen Grundsteuerberechnung auch zu einer Neudefinition der Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen zu den Grundsteuerklassen A und B gekommen ist. Im alten Recht wurden die sogenannten Wohnteile der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gemeinsam mit dem eigentlichen Betrieb in Grundsteuer A bewertet. Im neuen Recht wandern diese Teile in die Grundsteuer B. Das führe dazu, dass weniger Flächen zur Erbringung der Grundsteuer A zur Verfügung stehen, während es in der Steuergruppe B entsprechend mehr Flächen sind. Wenn man nun die neuen Hebesätze aufkommensneutral berechnen möchte, so muss man nach ihrer Auffassung diese Flächenverlagerung berücksichtigen. Anderenfalls müssten die Wenigerflächen bei Grundsteuer A das gleiche Steueraufkommen erbringen wie im alten Zustand. Dies wiederum würde zu einer Mehrbelastung der Steuerzahler bei Grundsteuer A führen. Die Vorgehensweise mit Berücksichtigung der Flächenverschiebung schlägt nicht nur der Bund der Steuerzahler vor, sondern auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Es wurden dort den Kommunen konkrete einfache Berechnungsmöglichkeiten an die Hand gegeben. Das Land Niedersachsen trifft dazu keine Aussage. Die Stadt Helmstedt hat sich an diesen verkürzten Anforderungen des Gesetzes orientiert und berechnet diese geforderte Aufkommensneutralität ohne die veränderten Flächenzuordnungen. Da diese Rechenmethode zu ungenau sei, werde ihre Gruppe dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Frau Wendt bringt zum Ausdruck, dass die Grundsteuerreform auch die Kommunen vor große Herausforderungen stellt. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll. Die Stadt Helmstedt muss sich an diese Vorgaben halten und dieses auch bei der Festsetzung der Hebesätze berücksichtigen. Die Stadt steht am Ende eines mehrstufigen Grundsteuererhebungsverfahrens. Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage aufgezeigt, wie den Vorgaben des Gesetzgebers bezüglich der Aufkommensneutralität mit der Festsetzung der ab 2025 geltenden Hebesätze Rechnung getragen werden kann. Die Hebesätze sind landkreisweit sehr niedrig angesetzt. Auf der einen Seite gebe es die Aufkommensneutralität, aber die Grundsteuerreform sei leider nicht Belastungsneutral. Die Grundsteuer soll auf eine gerechte Grundlage gestellt werden. Hier habe die Stadt Helmstedt keine Möglichkeit der Regelung. Im Vordergrund stehen die Grundsätze des Bewertungsgesetzes. Innerhalb des Stadtgebietes sei auch keine Differenzierung der Hebesätze möglich. Aus ihrer Sicht sei der Weg der Stadt Helmstedt gut und deshalb werde ihre Gruppe der Vorlage auch zustimmen.

Herr Lickfett hält fest, dass die Aufkommensneutralität auch in der Summe von Grundsteuer A und B möglich sei. Wenn man einen Betrag von 10.000 Euro zugrunde legt, dann betrifft es bei der Grundsteuer A eine Erhöhung von 15 Prozent und bei der Grundsteuer B gehe es um 2,5 Promille. Es stelle sich die Frage, ob die Grundsteuer A zusätzlich zu der neuen Bewertung durch die anderen Messbeträge um 15 Prozent erhöht werden muss, während es bei der Grundsteuer B nur 2,5 Promille sind. Dass viele Flächen von der Grundsteuer A zur Grundsteuer B gewechselt sind, sei völlig okay und unstreitig, aber dass die Ackerflächen nun angehoben werden, um die gesamte Grundsteuer B zu subventionieren, sei nicht nachvollziehbar. 

Für Herrn Romba ist die Aufkommensneutralität ebenfalls sehr wichtig und richtig. Er wird sich jedoch bei der Abstimmung enthalten, sondern weil am 29.10.2024 der Haushalt der Stadt Helmstedt beschlossen wurde. Während der Haushaltsberatungen wurde mehrfach gefragt, ob Veränderungen bei der Grundsteuer zu erwarten seien. Dies wurde verneint. Die nun vorliegende Vorlage ist datiert auf den 29.10.2024, also der Tag, an dem der Haushalt beschlossen wurde. Er ist enttäuscht, dass die Vorlage erst jetzt auf der Tagesordnung steht. Die Tatsache, dass die Satzung acht Wochen nach dem Haushaltsbeschluss nun wieder angefasst werden müsse, mache ihn nachdenklich. Gut wäre es gewesen, wenn der Bürgermeister seinerzeit gesagt hätte, dass die Grundsteuer noch einmal angepasst werden muss. Wichtig sei eine Transparenz der politischen Entscheidungen. Er werde sich enthalten, um damit ein Zeichen zu setzen gegen die intransparente Vorlage.

Herr Schobert erklärt, dass die Ansätze für die Grundsteuer A und B so geblieben sind, wie sie in den Haushalt eingesetzt wurden. Die Aufkommensneutralität wurde eingehalten. 

Herr Fox führt aus, dass es in der Vergangenheit einen Hebesatz von 440 gab, der nun auf 370 verändert wurde. Der Hebesatz sinkt somit um ein Fünftel. Dabei gehe es um einen Betrag von knapp 4 Mill. Euro. Dies liege daran, dass viele Grundstücke neu bewertet wurden. Es sei zu erwarten, dass viele Bürgerinnen und Bürger nun sehr unruhig werden. Er schlägt vor, dass es eine Informationsveranstaltung der Stadt Helmstedt für die Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema geben sollte. 

Herr Schobert antwortet, dass bereits Herr Moshagen diesen Hinweis gegeben hat. Es werde am 16. Januar 2025 um 18 Uhr eine Bürgermeistersprechstunde geben, bei der verschiedene Themen angesprochen werden können.

Frau Niemann unterstützt es, dass es nun einen solchen Termin gibt. Es sei eine schwierige Thematik, die viele Fragen offen gelassen hat. Sie dankt Frau Wendt für die klare Darstellung der Situation. Ihre Gruppe werde der Vorlage zustimmen.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen mit 29 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen sowie 2 Enthaltungen den nachfolgenden


TOP 13 Annahme von Zuwendungen durch den Rat

Beschluss:

Die in der Vorlage 146/24 aufgeführten Zuwendungen werden angenommen.



Protokoll:

Herr Egbert Rippel trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 14 Zuschussantrag der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gGmbH

Beschluss:

Aufgrund der Verantwortung zum Platzerhalt in der Kinderbetreuung, die fortbestehende Förderung von Inklusion und der plausiblen Ausführung zu den bautechnischen Notwendigkeiten bezuschusst die Stadt Helmstedt die Dachsanierung der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gGmbH an der Einrichtung „Integratives Haus Spielkiste“ mit einer einmaligen Fehlbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 190 TEUR.



Protokoll:

Frau Cornelia Bosse trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 15 Dorfentwicklung Kohledörfer – Büddenstedt, Reinsdorf und Hohnsleben; Beschluss des Dorfentwicklungsplans

Beschluss:

Der vorliegende Dorfentwicklungsplan für die Dörfer Büddenstedt, Reinsdorf und Hohnsleben wird beschlossen.



Protokoll:

Frau Alexandra Girod trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 16 Überplanmäßige Bewilligung (Mittelverlagerung) für das Baugebiet "Im Rottlande" in Emmerstedt

Beschluss:

Die Mittelverlagerung in Höhe von 650.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 bei der Investitionsnummer I54110146 für den Endausbau des Baugebietes "Im Rottlande" wird zugestimmt.



Protokoll:

Herr Martin Ryll trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 17 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung; Anpassung der Gebührenhöhe für die einzelnen Reinigungsklassen ab 01.01.2025

Beschluss:

Die 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Änderungssatzung war der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.



Protokoll:

Frau Yvonne Müller trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 18 Vermarktung der Bauplätze im Baugebiet „Höltgeberg“ in Barmke - abgesetzt -

Protokoll:

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 19 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - Jahresabschluss 2023

Beschluss:

a) Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht des Wirtschaftsjahres 2023 werden festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss des Gebührenhaushalts Abwasser in Höhe von insgesamt 949,00 Euro wird bei den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses erfasst. 502.000,00 Euro werden in den Sonderposten für Gebührenausgleich eingestellt.

c) Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.



Protokoll:

Herr Axel Waterkamp trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 20 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); - 2. Änderung der Abwassergebührensatzung

Beschluss:

Die 2. Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung vom 01.01.2020 wird in der anliegenden Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Schmutzwassergebühren werden auf 2,90 Euro/m³ und die Niederschlagswassergebühren auf 4,92 Euro / 10 m² festgesetzt.

Hinweis: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Clemens Schünemann trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 21 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - Haushaltsplan 2025

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr auf 3.300.000 Euro festgesetzt.

3. Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 Euro festgesetzt.



Protokoll:

Frau Margit Grune trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 22 Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Helmstedt; Berufung des Stiftungsbeirates/Berufung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Helmstedt sowie Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen als Mitglieder des Stiftungsbeirates und Bericht zum Stiftungsvermögen

Beschluss:

Die von den Gruppen vorgeschlagenen Ratsmitglieder Alexandra Girod, Immo Moshagen und Christian Romba werden als ordentliche Mitglieder für die laufende Wahlperiode an Stelle der in der konstituierenden Sitzung gewählten Ratsmitglieder in den Stiftungsbeirat gewählt.

Die Sachkundigen Martin Bauermeister, Karl-Heinz Broska, Prof. Dr. Jan Büchsenschuß, Ministerin a.D. Elisabeth Heister-Neumann, Wolfgang Kalisch und Susanne Otto werden für die laufende Wahlperiode als weitere Beiratsmitglieder der Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen berufen.



Protokoll:

Herr Friedrich-Wilhelm Diedrich trägt die Vorlage vor und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Moshagen ist der Meinung, dass Rat und Verwaltung die Existenz des Stiftungsbeirates vergessen hatten. Die Denkmalschutzstiftung habe zwar weitergearbeitet, allerdings ohne den Beirat zu befragen. In einer Arbeitsgruppe wurden dann die zu erledigenden Aufgaben besprochen. Es wurde dann geschaut, dass man externe Mitglieder mit Sachverstand für den Beirat gewinnen kann. Man hat nun 3 Ratsmitglieder und 6 externe Sachkundige gefunden. Der Beirat könne nun seine Arbeit wieder aufnehmen, vor allem auch deswegen, weil die Zinsen wieder gestiegen sind. 

Herr Strümpel übernimmt den Ratsvorsitz von Frau Heister-Neumann und erteilt ihr sodann das Wort.

Frau Heister-Neumann berichtet, dass auf Initiative einiger Ratsmitglieder und des Ehrenratsmitgliedes Wolfgang Kalisch die Stiftung zum Erhalt der Kulturdenkmale reaktiviert wird. Die Stiftung wurde 1999 auf Vorschlag der Verwaltung durch den Rat installiert und sie feiert somit im Jahr 2024 ihr 25jähriges Jubiläum. Die Ziele der Stiftung waren damals der Erhalt der Baudenkmale in Helmstedt sowie das fachlich versierte Handwerk in Helmstedt zu unterstützen und für die Pflege der Bausubstanz zu gewinnen. Als eine mögliche Maßnahme wurde damals überlegt, dem Verfall zu drohende Gebäude zu erwerben, diese Gebäude mit Hilfe der Fachhandwerker zu restaurieren, um sie dann wieder zu verkaufen oder sie zu vermieten. Aus diesem Erlös sollte dann das Geld in neue Investitionen und Baudenkmale gesteckt werden. Zwischenzeitlich habe sich in Helmstedt in Sachen Denkmalpflege viel getan. Sie dankt der Verwaltung für die tüchtige Arbeit. Zudem dankt sie den Ehrenamtlichen wie z. B. Herbert Rohm von der Bürgeraktion "Alt-Helmstedt". Auch in der Zukunft gebe es nun aber viel zu tun. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen weiterhin intensive finanzielle und fachliche Unterstützung der Stadt Helmstedt. Sie zeigt sich erfreut darüber, mit welcher Einmaligkeit das Stadtbild in der Stadt Helmstedt durch die Universitätsgeschichte sowie durch das Juleum und durch die über 40 unter Denkmalschutz stehenden Professorenhäuser geprägt wird. Dies sei einmalig in der Region, darauf könne man stolz sein. Der neue Beirat wird die Stiftung zu neuem Leben erwecken. Die vorgeschlagenen Personen werden für diese Aufgabe brennen. Sie erhoffe sich eine breite Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Herr Strümpel übergibt den Ratsvorsitz wieder an Frau Heister-Neumann. Frau Heister-Neumann lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. 

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt fassen einstimmig den nachfolgenden


TOP 23 Bekanntgaben  
TOP 23.1 Kommunale Wertschöpfungsbeteiligung an Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 23.2 Zeitplanung für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2026

Protokoll:

Frau Heister-Neumann verweist auf die schriftliche vorliegende Bekanntgabe.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Helmstedt nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 24 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen. Hiervon wird in einem Fall vom Stadtbrandmeister Christian Kahl zum Thema "Feuerwehr/Dank an die Verwaltung und den Rat für die Unterstützung der Feuerwehr" Gebrauch gemacht.

 
TOP 25 Schließung des öffentlichen Teils der Ratssitzung

Protokoll:

Frau Heister-Neumann schließt den öffentlichen Teil der Ratssitzung um 18:50 Uhr.

 

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