PV-Freiflächenkonzept für das Helmstedter Revier
Beschluss:
Das vorliegende Konzept zur Steuerung von Freiflächenphotovoltaikanlagen wird für den Teilbereich des Helmstedter Revieres beschlossen.
Die im Beschlussvorschlag genannten Anlagen haben der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Wolter verweist auf die schriftlich vorliegende Vorlage.
Er bittet Herrn Haaks, Ausführungen zur Thematik zu machen.
Herr Haaks erläutert die Potentialstudie anhand einer Präsentation, die diesem Protokoll als Anhang mit der Bezeichnung ANH012/23 beigefügt ist.
Herr Cohn äußert seine grundsätzlichen Bedenken im Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Flächen wie Wulfersdorf-Hohnsleben etc. Die Studie stelle es so dar, dass im Falle einer Nutzung durch Photovoltaikanlagen der Boden dieser durchaus landwirtschaftlich nutzbaren Flächen zukünftig nicht mehr durch Nitrat, Stickstoff etc. belastet werde. Er halte diese Begründung für eine an den Haaren herbeigezogene Argumentation. Die Landwirtschaft gehe heute sehr sorgfältig und rücksichtsvoll mit den Böden um. Man könne daher nicht von einer Überlastung der Böden sprechen.
Er spricht auch die aufgezeigte Möglichkeit einer Agrarphotovoltaikanlage an. Hier wäre allerdings Voraussetzung, dass der Landwirt über die passenden Geräte verfüge. Seiner Ansicht nach müssten die Landwirte dann auch eine entsprechende Förderung erhalten, um sich die erforderlichen Maschinen kaufen zu können. Sehr kritisch sieht er auch die vorübergehende Ausstattung des Elmsees mit schwimmenden Anlagen. Immerhin stellte man der Bevölkerung eine touristische Nutzung in Aussicht. Eine Garantie, dass diese Anlagen später zurückgebaut werden, ergibt sich aus den Unterlagen nicht. Er sieht eine große Gefährdung für den Bereich Tourismus, wenn es hier keine klaren Verhältnisse gäbe.
Herr Bode hält die Argumente durchaus für berechtigt. Allerdings sollte man nicht außer acht lassen, dass man sich derzeit noch auf der Planungsebene befände. Mit diesem Konzept habe man nach heutiger Gesetzeslage zunächst nur feststellen lassen, auf welchen Flächen Photovoltaikfreiflächenanlagen überhaupt realisierbar seien. Dies bedeute im Umkehrschluss nicht, dass auf allen diesen Flächen derartige Anlagen entstehen werden. Am Beispiel des anwesenden Ortsratsmitgliedes Germer könne man feststellen, dass ihm landwirtschaftliche Flächen gehören, die möglicherweise als Gunstflächen ausgewiesen sind. Wenn Herr Germer als Eigentümer sagen würde, dass auf seine Flächen nur Hafer und Gerste kommen würde, aber keine Photovoltaikanlage, dann wird diese auch nicht errichtet werden. Man müsse also feststellen, dass ein Eigentümer mit seinem Eigentum auch weiterhin machen könne, was er wolle. Wenn ihm im umgekehrten Falle jedoch ein Investor Flächen abkaufen würde, weil er darauf Photovoltaik installieren möchte, dann wäre es selbstverständlich möglich, dass eine Baugenehmigung mit dem Einverständnis des Eigentümers errichtet werden könne. Festzustellen sei, dass man sich momentan in einem Spannungsfeld zwischen energetischer Neuorientierung in vielen Bereichen der Welt befände.
Herr Haaks erläutert, dass diese konkreten Fragen erst im späteren Bebauungs-planverfahren und in städtebaulichen Verträgen geklärt werde.
Herr Bode ergänzt, dass man mit der Potentialstudie lediglich einen Rahmen bilde, in dem Dinge strukturiert ablaufen dürften. Würde man zum heutigen Zeitpunkt hier bereits konkreter werden, dann bedeutet dies, dass man sich sehr knebeln würde. Man sei heute noch gar nicht in der Lage einzuschätzen, welche Techniken es in 5, 10, 15 oder 20 Jahren gibt.
Frau Smuda fasst es so auf, dass nicht geplant sei, jemanden zu enteignen. Sie möchte wissen, auf welcher Grundlage das Konzept erstellt wurde und ob es womöglich bereits Anfragen von Investoren gegeben habe.
Herr Haaks erwidert, dass es tatsächlich bereits Anfragen gab. Da man aber zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage war, zu beurteilen, ob dies aus Sicht der Stadt positiv oder negativ sei, war dies einer der Gründe, ein Konzept zu erstellen.
Herr Germer kann aus der Sicht eines Landwirtes feststellen, dass jede dieser Flächen, die für Photovoltaik genutzt werden sollen, das Angebot insgesamt für die Landwirtschaft verknappe. Der Flächenpool sei durch den Bergbau in der Vergangenheit ohnehin schon knapp gewesen. Er habe immer die Hoffnung gehabt, dass man die Flächen mit der Rekultivierung den hier lebenden Menschen wieder zur Verfügung stellen würde. Von dieser Wunschvorstellung habe man sich allgemein inzwischen verabschiedet, weil es sich heute nicht mehr um die BKB handele, sondern um die HSR, die ihren Sitz nicht vor Ort, sondern in Tschechien hätten. Mit dem Beschluss dieses Konzeptes befürchte er eine immense Veränderung des Landschaftsbildes. Er empfinde diese Planungen für das grundsätzliche Tourismuskonzept „Elm-Lappwaldsee“ durchaus als gewisse Einschränkung. Seine Frage ist, ob die breite Bevölkerung überhaupt in irgendeiner Form davon profitiert, wenn alle diese Flächen einmal von Photovoltaikanlagen belegt würden. Wenn durch entsprechende Steuereinnahmen positive Auswirkungen für die hier lebenden Menschen zu erwarten seien, wie beispielsweise die Wiedereröffnung des Schwimmbades, dann könnte man diese Maßnahmen den Einwohnern gegenüber zumindest rechtfertigen. Wenn das Geld aber nach Tschechien gehe, hätte man in dieser Region überhaupt nichts davon.
Herr Haaks erläutert, dass die Rechtslage in dieser Hinsicht sehr im Wandel sei. Momentan sei es so, dass die Anbieter den Kunden 0,2 Cent/kwh anbieten sollen. Dies wird eventuell einmal verpflichtend. Jeder Investor sei allerdings vom Bebauungsplan der Stadt oder von einem städtebaulichen Vertrag abhängig. Damit hätte man als Kommune nach wie vor eine Möglichkeit der Einflussnahme auf derartige Fragen.
Frau Stein wirft ein, dass sich ihr der Sinn des Beschlusses nicht erschließt, wenn mit dem vorliegenden Konzept ohnehin noch nichts ausgeschlossen wird. Sie möchte konkret wissen, was man genau beschließe und im Falle, dass dieser Beschluss gefasst werde, ob man als Ortsrat später noch Einflussmöglichkeiten auf Flächen habe, die die Ortslage beträfe, wenn ein Investor diesbezüglich Anfragen stelle.
Herr Haaks erläutert, das ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Grundlage einer Bauleitplanung beschlossen werde. Er räumt ein, dass der Ortsrat bei der Erstellung eines Bebauungsplanes in jedem Falle beteiligt werde. Er glaube schon, dass das Votum des Ortsrates durchaus einen Einfluss auf die Entscheidung des Rates habe.
Herr Bode ist der Meinung, dass es eine der originären Aufnahmen des Ortsrates sei, über Bebauungspläne für seinen Bereich zu beraten. Er selbst habe es noch nicht erlebt, dass es gegen den Willen eines betroffenen Ortsrates zu Bebauungsplänen gekommen sei. Gleichzeitig sei er auch der Auffassung, dass eine Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung wichtig sei. Diese sei beispielsweise gegeben, wenn, wie im Falle des Baugebietes Höltgeberg in Barmke, die dort ansässigen Menschen direkt von der Entwicklung partizipieren.
Frau Stein stellt den Antrag, die Sitzung für eine kurze Beratungspause zu unterbrechen.
Nach der Unterbrechung und nach ausgiebiger Diskussion fassen die Mitglieder des Ortsrates Offleben mit 5 JA und 2 NEIN-Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Empfehlungs-
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