TOP 1
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Eine Einwohnerfragestunde findet statt, in der Herr Schobert auf die nachgefragte Problematik zum Beschlagen des Verkehrsspiegels auf der Hauptstraße Ecke Schmiedestraße eingeht.
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TOP 2
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Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 12.11.2014
Protokoll:
Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 12.11.2014.
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TOP 3
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Vergabe von Ortsratsmitteln
Beschluss:
Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben: - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, Ausrichtung der Seniorenweihnachtsfeier 310,00 Euro, - Jugendfeuerwehr Emmerstedt; für den Baumschmuck zur Adventszeit 100,00 Euro, - Schützengesellschaft Emmerstedt; für das Kinderfest anl. des Schützen- und Volksfestes 310,00 Euro, - Kyffhäuser Kameradschaft; Ausrichtung des Oldtimer- Treffens 300,00 Euro, - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, zur Ausrichtung des Kinderfestes 310,00 Euro, - Bewirtungskosten für die Feier zur Verleihung des Dankzeichens 1.500,00 Euro, - Kirchengemeinde Emmerstedt, zur Ausrichtung des Kinderfaschings 200,00 Euro, - Gesangverein „Harmonie“ Emmerstedt, 150-jähriges Jubiläum 750,00 Euro, - Imkerverein Helmstedt, zur Beschaffung von Schautafeln und Geräten 250,00 Euro.
Anmerkung: Nach Abzug der beschlossenen Zuschüsse stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von 3.270,00 Euro zur Verfügung.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Emmerstedt beabsichtige, für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben: - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, Ausrichtung der Seniorenweihnachtsfeier 310,00 Euro, - Jugendfeuerwehr Emmerstedt; für den Baumschmuck zur Adventszeit 100,00 Euro, - Schützengesellschaft Emmerstedt; für das Kinderfest anl. des Schützen- und Volksfestes 310,00 Euro, - Kyffhäuser Kameradschaft; Ausrichtung des Oldtimer- Treffens 300,00 Euro, - Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, zur Ausrichtung des Kinderfestes 310,00 Euro, - Bewirtungskosten für die Feier zur Verleihung des Dankzeichens 1.500,00 Euro, - Kirchengemeinde Emmerstedt, zur Ausrichtung des Kinderfaschings 200,00 Euro, - Gesangverein „Harmonie“ Emmerstedt, 150-jähriges Jubiläum 750,00 Euro, - Imkerverein Helmstedt, zur Beschaffung von Schautafeln und Geräten 250,00 Euro.
Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden
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TOP 4
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1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Beschluss:
Gem. § 115 NKomVG wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 in der beratenen Fassung erlassen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage und bittet Herrn Schobert, die Details des Nachtragshaushalts im Einzelnen zu erläutern.
Herr Schobert merkt zum Doppelhaushalt 2014/2015 an, dass die Verwaltung in den nächsten Monaten auswerte, ob der Doppelhaushalt als erfolgreich angesehen werden könne. An dieser Diskussion werde auch der Verwaltungsausschuss beteiligt. Aus seiner Sicht könne der Doppelhaushalt aber als erfolgreich angesehen werden, weil im letzten Jahr kein Nachtragshaushalt benötigt wurde. Außerdem habe der Doppelhaushalt eine starke Stabilität mit sich gebracht, auch hinsichtlich der Vorhaben, die in diesem Jahr bereits ab dem 01. Januar angegangen werden konnten, weil die sonstige Genehmigungsphase mit bis zu 3 Monaten Dauer nicht notwendig gewesen sei. Am Ende dieser Diskussion werde entschieden, ob für die Haushaltsjahre 2017/2018 wieder ein Doppelhaushalt aufgestellt werden solle. Das Jahr 2016 biete sich für die Erstellung eines Doppelhaushaltes nicht an, weil sich durch die Kommunalwahl im Jahr 2016 Veränderungen im Rat und in den Ortsräten ergeben könnten und es sehr ungünstig wäre, über das Jahr 2016 hinaus eine haushaltsrelevante Bindung einzugehen, wobei auch dieser Punkt noch diskutiert werden müsse. Die vergangenen 2 Jahre seien für die Stadt Helmstedt, entgegen den Prognosen, positiv gewesen. Im Jahr 2013 konnte, anstatt des prognostizierten Minus von 3 Mio. Euro, noch ein Millionenbetrag an Überschuss erwirtschaftet werden und das Jahr 2014 konnte mit einem fast ausgeglichenem Haushalt abgeschlossen werden, wobei beide Abschlüsse leider keine dauerhaften Effekte ausgelöst haben. Daher bewege sich die Stadt Helmstedt nach wie vor in einem defizitären Haushalt. Aufgrund von nachhaltigen negativen Veränderungen sei es nun erforderlich geworden, für diesen Doppelhaushalt einen Nachtragshaushaltsplan aufzustellen, weil rd. 1,7 Mio. Euro entgegen den bisherigen Planungen gegenfinanziert werden müssen.
Sodann trägt Herr Schobert alle haushaltsrelevanten Veränderungen des Nachtragshaushaltsplanentwurfs 2015 vor.
Anmerkung: Eine Zusammenstellung der wesentlichen Veränderungen des Nachtragshaushaltsplanentwurfs 2015 ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Abschließend merkt er noch an, dass die Verwaltung zum Bauvorhaben "Im Rottlande II" bezüglich Notartermine u.ä. erst tätig werden könne, wenn der Nachtragshaushalt vom Landkreis Helmstedt genehmigt wurde. Die Verwaltung hoffe, dass die Stadt Helmstedt mit diesem Nachtragshaushalt auch eine Genehmigungsfähigkeit erreiche. Außerdem weist er noch darauf hin, dass die Stadt Helmstedt die vorgestellten Vorhaben für die städtische Entwicklung für sinnvoll halte. Ob aber der Landkreis Helmstedt die städtische Einschätzung der Sinnhaftigkeit teile, könne er nicht vorhersehen.
Herr Joachim Alder fragt nach den fehlenden Haushaltsmitteln für die Dorferneuerung, worauf Herr Schobert antwortet, dass das Vorhaben im Jahr 2016 angegangen werden solle, da er sich auch nicht sicher sei, ob die Mittelzuweisungen im Landeshaushalt für die Dorferneuerung schon bereitgestellt wurden.
Daraufhin merkt Herr Joachim Alder an, dass der Ortsteil Emmerstedt auch in diesem Jahr wieder an dem Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" teilnehmen werde und das Dorf mit baufälligen Ortsbegrüßungsschildern präsentieren müsse. Im Rahmen der Dorferneuerung solle aber die Erneuerung der Dorfbegrüßungsschilder, für die 10.000 Euro im Jahr 2016 vorgesehen werden, zu 50 % bezuschusst werden. Aus diesem Grund regt er an, Haushaltsmittel für die Erneuerung der Schilder bereits in diesen Nachtragshaushalt mit aufzunehmen.
Der Ortsrat Emmerstedt stimmt diesem Vorschlag einvernehmlich zu.
Herr Schobert hält fest, dass der Wunsch des Ortsrates aufgenommen werde, die technische Umsetzung aber von der Verwaltung geprüft werden müsse. Wenn die Förderkulisse gegeben sei und die Maßnahme in den Nachtragshaushalt mit aufgenommen werde, müsse aber auch eine Umsetzung, nämlich die Erneuerung der Ortsbegrüßungsschilder, im Jahr 2015 erfolgen.
Herr Joachim Alder fragt zum Bauvorhaben Mehrzweckhalle Emmerstedt an, ob diese Maßnahme im nächsten Jahr angegangen werde.
Herr Schobert antwortet, dass für die Realisierung der Veränderungen in der Mehrzweckhalle theoretisch 2 Finanzierungsmöglichkeiten vorliegen. Das Programm "Dorferneuerung" biete aber eine nicht so attraktive Förderkulisse wie das „Leader-Programm“. Wenn die Stadt Helmstedt in das Gesamtprogramm aufgenommen werde, seien dort nur Vorhaben der Ortsteile Emmerstedt und Barmke sowie von Bad Helmstedt enthalten. Diese Förderkulisse betrage bis zu 80 %. Bei größeren Maßnahmen würde er ein derartiges Projekt daher vorzugsweise im Leader-Programm sehen, weil somit finanziell mehr möglich sei. Auch das Leader-Programm werde aber, weil die EU-Fördermittel vom Land Niedersachsen noch nicht beantragt wurden, vor dem Jahr 2016 nicht greifen.
Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Nachtragshaushaltsplan 2015 abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig den folgenden Empfehlungs-
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TOP 5
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Schulentwicklungsplanung; Festlegung von Schulbezirken
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Schulbezirke für die Helmstedter Grundschulen wird beschlossen. Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert.
Herr Preuß bemängelt, dass für die weitere Beschulung der Jahrgänge 2, 3 und 4 der aufzuhebenden Grundschule Ostendorf im Schuljahr 2015/2016 ein festgeschriebener Schulbezirk vorgegeben sei. Er habe von Eltern gehört, die ihre Kinder zusammen, d.h. ein Kind der 2., 3. oder 4. Klasse mit einem neu einzuschulenden Geschwisterkind, gemeinsamen an einer Schule beschulen lassen möchten, was nach dieser Satzung aber nicht möglich sei.
Herr Joachim Alder wirft ein, dass die Thematik ausführlich im AJFSS beraten worden sei. Die Eltern haben sich vehement dafür ausgesprochen, dass die Kinder der aufzulösenden Grundschule in einem gemeinsamen Klassenverband umgesetzt werden sollen. Nun habe die Verwaltung mit dieser Vorlage versucht, diese Vorgaben rechtlich festzuschreiben, was nun auch wieder nicht richtig sei.
Herr Schobert erklärt, dass die Verwaltung vor kurzem zu einer Gesprächsrunde geladen hatte, an der alle Grundschulen und die Elternschaft, die Personalvertretung sowie die Schulleiter der Ostendorf-Grundschule teilgenommen haben. Alle Schulen, die zuständige Dezernentin der Landesschulbehörde und auch die Stadt Helmstedt als Schulträger seien, deckungsgleich mit dem Beschluss des Rates, der Auffassung, dass es der falsche Weg wäre, eine „Zerstückelung“ der Klassen an der Grundschule Ostendorf zu ermöglichen. Wenn eine Situation bestehe, die dazu führe, dass diese Klassenverbände künstlich aufgelöst werden, können zwei Probleme auftreten. Zum Einen könne es zu einem so großen Schulabgang kommen, dass die Grundschule Ostendorf Klassen zusammenlegen müsse, weil sie dann zu wenig Schüler habe, was das Klassengefüge schon empfindlich stören würde. Es könne aber auch gleichermaßen dazu führen, dass Klassen geteilt werden müssen, wenn eine Anzahl von Schülern an eine andere Schule abwandere, die zum künftigen Schulbezirk gehören werde. Es bedeute, dass die Auswirkungen auf die z.Zt. bestehenden Planungen nicht absehbar wären. Die Verwaltung habe zwischenzeitlich klären können, was der Elternwillen beinhalte. Gemeint sei damit, wenn die Klassen 3 und 4 in 2 Jahren an die Grundschule Lessingstraße umgesetzt werden, den Eltern auch eine andere Entscheiden zuzubilligen und ihre Kinder den umzusetzenden Klassenverband zu Gunsten der Pestalozzischule verlassen können. Auch die Elternvertreter der jetzigen 1. und 2. Klassen der Grundschule Ostendorf, die dann die betroffenen Klassen sein werden, teilten die Einstellung der Verwaltung.
Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-
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TOP 6
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Bekanntgaben
Protokoll:
Bekanntgaben liegen nicht vor.
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TOP 7
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Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister berichtet von seinen Aktivitäten bis zum Sitzungstage.
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TOP 8
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Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
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TOP 8.1
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Friedhofssatzung
Protokoll:
Herr Joachim Alder fragt in der Ortsratssitzung am 17.09.2014 zur Friedhofssatzung an, nach welcher Liegezeit Gräber frühestens eingeebnet werden können und ob dabei die Totenruhe relevant sei.
Herr Schobert antwortet, dass die frühere Einebnung eines Grabes situationsbedingt sei und dazu Einzelprüfungen vorgenommen und Einzelfallentscheidungen getroffen werde. Er sagt aber eine ausführliche Beantwortung zu Umbettungen und Liegezeitverkürzungen zu.
Beantwortung:
Grundsätzlich können alle Grabstätten unabhängig von der Ruhezeit des Verstorbenen jederzeit eingeebnet werden. Durch die Einebnung wird allerdings die durch die Satzung festgesetzte Ruhezeit (=Totenruhe) von 30 Jahren nicht unterbrochen. Die Grabstelle wird von der Verwaltung daher frühestens nach Ablauf der vorgenannten Mindestruhezeit von 30 Jahren wieder belegt. Oft beantragen die Angehörigen bereits deutlich vor Ablauf der 30-jährigen Ruhezeit die Einebnung der Grabstelle. In seltenen Einzelfällen ist dies z. B. bereits nach zwei Jahren geschehen. Als Gründe für die vorzeitige Einebnung werden meist altersbedingte gesundheitliche Einschränkungen oder die räumliche Distanz zum Friedhof der verbliebenen Angehörigen genannt. Die Fläche der abgeräumten Grabstätte wird von der Verwaltung im Rahmen der Einebnung eingesät und nachfolgend regelmäßig gemäht.
Der Ortsbürgermeister macht ebenfalls in der Ortsratssitzung am 17.09.2014 in diesem Zusammenhang auf ein weiteres Problem auf dem Friedhof aufmerksam. Er sei von Friedhofsbesuchern angesprochen worden, die bemängelten, dass es auf dem Dorf, anders als in der Stadt, kaum jemanden gebe, der Grabpflegearbeiten übernehme. Gerade für ältere Hinterbliebene sei die Pflege zum Problem geworden. Er fragt nun an, ob es seitens der Verwaltungen durch den städtischen Betriebshof möglich sei, diese Pflege gegen ein entsprechendes Entgelt zu übernehmen oder anderweitige adäquate Lösungen zu finden. Denn wenn keine Lösung gefunden werde, würde es zukünftig fast nur noch Bestattungen unter dem „Grünen Rasen“ geben und die noch vorhandenen gepflegten Grabstätten würden mit Platten versehen, das dann so aussehe, was der Ortsrat eigentlich immer verhindern wollte.
Beantwortung:
Unabhängig von den geschilderten Schwierigkeiten Einzelner ist insgesamt ein Wandel der Bestattungskultur spürbar, der sich in den kommenden Jahren deutlich verstärken wird. Immer mehr Verstorbene und Hinterbliebene geben dem Wunsch Ausdruck, die Toten in einer anonymen oder naturnahen Umgebung bestatten zu dürfen. Bestehende Gräber werden oft vor Ablauf der Ruhezeit eingeebnet. Die Bewirtschaftung von Friedhöfen wird sich hinsichtlich der benötigten Flächen und der Gestaltung in den kommenden Jahrzehnten entsprechend verändern. Die Verwaltung wird sich auf diese Entwicklung einstellen müssen, bedeutet sie doch auch, dass sich die Gebühreneinnahmen tendenziell verringern werden, ohne dass – zumindest kurzfristig – die zu bewirtschaftende Gesamtfläche abnimmt. Die Verwaltung ist unter den gegebenen Voraussetzungen nicht in der Lage, über ihre öffentlichen Aufgaben hinaus auf den Friedhöfen regelmäßige Dienstleistungen für Private zu erbringen. Zum einen ist bei gleichbleibendem oder sinkendem Personalbestand ein immer größerer Flächenbestand zu bewirtschaften, auch in Zeiten von Winterdienst oder anderen Zwängen. Es gibt daher keine Kapazitätsüberschüsse, die man zwecks regelmäßig wiederkehrender Dienstleistungen an die Einwohner weitergeben könne. Zum Anderen verweisen wir auf die bereits protokollierten Ausführungen des Bürgermeisters hinsichtlich der Mehrwertsteuerpflicht. Die Stadt kann und will derzeit nicht regulär als Wirtschaftsbetrieb auftreten.
Herr Schobert fügt dieser Beantwortung hinzu, dass verschiedene Entwicklungsszenarien vorliegen. Zukünftig könne es dazu kommen, dass die evangelische Kirche die Friedhöfe in Helmstedt an die Stadt Helmstedt wieder zurückgebe. Da die Stadt Helmstedt in der Pflicht des Betreibens sei, könne es sein, dass möglicherweise mittelfristig 4 Friedhöfe zu bewirtschaften wären. Sollte es zwischenzeitlich zu einer Fusion mit der Samtgemeinde Nord-Elm kommen, hätte die neue Stadt Helmstedt dann 10 Friedhöfe zu betreuen. Aus diesem Grund sei es möglich, dass sich die Konstruktion der Friedhofsverwaltung insgesamt verändere. Für ihn sei es bei einer derartigen Situation denkbar, eine eigene Friedhofsgesellschaft zu gründen, die auch von anderen Dingen abgekoppelt sei. In diesem Zusammenhang könne er sich auch vorstellen, dass man den Dienstleistungsgedanken der Gräberpflege mit aufnehme, weil dieses Personal dann nicht zum Betriebshof gehören werde.
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TOP 8.2
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Pflasterung des betonierten Teilstücks Kreuzstraße/Sportplatzstraße
Protokoll:
In der Ortsratssitzung am 12.11.2014 berichtet Herr Preuß, dass das städtische betonierte Teilstück zwischen der Kreuzstraße und der Sportplatzstraße marode sei und dort der Beton zerfalle und sich Löcher gebildet haben. Er regt an, dieses Stück, wie auch schon Teilstücke davon zu pflastern und dabei gleichzeitig die Regenwasserableitung unter das Pflaster lege. Im Winter verwandle sich diese Fläche immer in eine Eisbahn, da sich dort das Regenwasser der anliegenden Stallungen und Höfe sammele.
Beantwortung:
Ein Ortstermin hat stattgefunden. Die Verwaltung ermittelt derzeit die Kosten für eine Reparatur der Fläche. Es konnte noch kein Angebot erzielt werden, das den Vorstellungen der Verwaltung entspricht. Es sollen weitere Angebote abgefragt werden. Im Frühjahr wird dann entschieden, wie weiter verfahren wird.
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TOP 9
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Anfragen und Anregungen
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TOP 9.1
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Agenda 21; Radverkehrsnetz in Helmstedt
Protokoll:
Herr Joachim Alder merkt zu der Bestandsaufnahme und den Empfehlungen des Arbeitskreises Agenda 21 zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes in Helmstedt an, dass der Ortsteil Emmerstedt nur unwesentlich, zumindest im Ortseingangsbereich bei der Firma Linke, beteiligt sei. In zukünftigen Planungen für das Jahr 2015 sei festgelegt, dass die Hauptstraße in Emmerstedt saniert werden solle und wenn noch Veränderungen möglich sein sollten, müssten die Pläne der Agenda 21 bezüglich des Radverkehrs weitestgehend Berücksichtigung finden.
Herr Schobert äußert, dass ihm die besagte Bestandsaufnahme und die Empfehlungen des Arbeitskreises Agenda 21 zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes in Helmstedt nicht bekannt sei. Er wisse zwar von einer Auftaktveranstaltung, die diesen Prozess anstoßen solle, da es um ein Verfahren gehe, indem man über einen sehr langen Zeitraum das Radwegekonzept der Stadt Helmstedt mit Stand von Jahr 1996 fortschreiben wolle. Planungen hierfür habe die Stadt Helmstedt aber weder für das Jahr 2015 noch das Jahr 2016 vorgesehen.
In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbürgermeister die Verwaltung, beim Land Niedersachsen nachzufragen, wann mit der Grundsanierung der Hauptstraße begonnen werden. Die ihm vorliegende Information beinhalte ein Sanierungsbeginn zum Ende des Jahres. Wenn dem tatsächlich so sei, müsse man die Dorferneuerungsmaßnahmen mit einbringen, was dem Ortsrat Emmerstedt von der Straßenbaubehörde des Landes auch so angeraten wurde. Diese Straßenbaubehörde habe bezüglich der Sanierung der Straßenfläche zugesagt, Anregungen mit aufzunehmen, wenn denn eine Umsetzung möglich sei.
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TOP 10
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Eine erneute Einwohnerfragestunde findet statt.
Sodann schließt der Ortsbürgermeister die Sitzung.
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