Bebauungsplan PVL02 „Photovoltaik Hochkippe“; Satzungsbeschluss
Beschluss:
1. Der Dienstbarkeitsvereinbarung mit dem Eigentümer über die tatsächliche Nutzbarmachung der Wege (befristet bis zum 31.12.2063) wird zugestimmt.
2. Der Abwägung, der in der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten.
3. Der Begründung zum Bebauungsplan PVL 02 „Photovoltaik Hochkippe“ mit Umweltbericht wird zugestimmt. Der Bebauungsplan PVL 02 „Photovoltaikanlage Hochkippe“ wird gemäß § 10 I BauGB beschlossen.
Protokoll:
Der Tagesordnungspunkt musste von der Tagesordnung der vergangenen Sitzung am 20.06.2023 abgesetzt werden, da die Sicherung des Höhenweges als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne des Masterplanes noch geregelt werden musste und die Beschlussfassung über den B-Plan in der Sitzung daher noch nicht erfolgen konnte.
Zwischenzeitlich wurde die tatsächliche Nutzbarmachung der Wege mit dem Eigentümer mittels einer Dienstbarkeitsvereinbarung geregelt. Der Notartermin hierzu fand statt und die beurkundete Vereinbarung wurde beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Der Eigentümer war in den dazu vorab geführten Verhandlungen lediglich bereit, eine auf vierzig Jahre befristete Dienstbarkeit zu bewilligen. Eine dauerhafte Sicherung der öffentlichen Nutzung der Wege über die Dauer des Baurechts für die Photovoltaikanlage hinaus ist damit nicht gegeben. Die Dienstbarkeitsvereinbarung ist davon abhängig, dass die Verbandsversammlung der Befristung heute mit dem Beschluss zustimmt.
Herr Otto kann aufgrund der Befristung eine uneingeschränkte Beschlussempfehlung nicht abgeben. Es muss allen Beteiligten und vor allem den Nachfolgern bewusst sein und darf nicht in Vergessenheit geraten, dass die Wegenutzung nach den vierzig Jahren ausläuft und dann neu verhandelt und gesichert werden muss.
Herr Müller äußert sich ergänzend zu der beschwerlichen Verfahrensweise und den Verhandlungen mit dem Eigentümer und beauftragten Rechtsanwalt.
Herr Otto verliest sodann die heute noch von der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg, Herrn Marcus Bohnstedt, eingegangene Stellungnahme zum B-Plan, siehe Anlage. Sie stützt das Vorhaben und hat fachlich keine Auswirkung auf den heutigen Beschluss.
In der heutigen Sitzung des Planungsverbandes Lappwaldsee kann der Bebauungsplan PVL 02 „Photovoltaikanlage Hochkippe“ gemäß § 10 I BauGB daher beschlossen werden.
Das parallel aktuell bei der Verbandsgemeinde Obere Aller laufende F-Planverfahren tangiert nach Aussage von Herrn Otto die heute vorgesehene B-Plan-Beschlussfassung nicht. Der F-Plan ist lediglich aus formellen Gründen nicht vom Landesverwaltungsamt LSA genehmigt worden. Der B-Plan kann daher als vorzeitiger Plan beschlossen und bekanntgemacht werden.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung fassen sodann einstimmig folgenden
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