Haushalt der Stadt Helmstedt für das Haushaltsjahr 2016
a) Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan mit Stellenplan
b) Investitionsprogramm
c) Haushaltssicherungskonzept einschl. Haushaltssicherungsbericht
Beschluss:
Gem. § 112 Abs. 1 NKomVG wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 in der beratenen Fassung erlassen (Anlage 1). Aufgrund des § 118 Abs. 3 NKomVG wird das Investitionsprogramm der Stadt Helmstedt für den Planungszeitraum 2015 bis 2019 in der beratenen Fassung festgesetzt. Gem. § 110 Abs. 6 NKomVG wird das Haushaltssicherungskonzept 2016 beschlossen.
Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage. Herr Kalisch stellt den Antrag, die Bereitstellung von Mitteln für eine Tafel am Denkmal Albrechtsplatz noch einmal in den Fraktionen zu diskutieren.
Darüber hinaus soll auch die Bereitstellung von Mitteln für die Maßnahme "Fahrradfreundliches Helmstedt" noch einmal in den Fraktionen diskutiert werden. Die Verwaltung solle ein Gespräch mit Herrn Pulst führen, um weitere Informationen zu erhalten.
Frau Schadebrodt fragt, wie hoch die Personalkosten seien, die durch die IKZ entstünden und welche Einnahmen dem gegenüberstehen würden. Darüber hinaus fragt sie an, welche Investitionen in welcher Höhe im Rahmen des Sammelpostens in Höhe von 28.000 Euro anfielen.
Zum Fachbereich 13 bittet Frau Schadebrodt um Erläuterung der Kostensteigerung bei aktivem Personal. Diese belaufe sich auf 140.000 Euro, während der Stellenanteil gleich bleibe. Anmerkung der Verwaltung: Die von Frau Schadebrodt aufgeworfenen Fragen wurden bereits über das Ratsinformationssystem beantwortet. Nach weiterer ausführlicher Aussprache fasst der Ausschuss für Finanzmanagement einstimmig (mit einer Stimmenthaltung) folgenden
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